Newsletter v. 16.12.2004:  60 Tage Kerkerhaft wegen Kritik am Abtreibungswahn

- Die "Staatsanwalt Heilbronn" huldigt grenzenlosen Justizverbrechen -
(Kirche zum Mitreden, 11.07.2006)
staatsanwälte heilbronn bei G.
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Wer sich in die Materie einlesen will, dem seien die Abtreibungstexte sowie die Startseite (mit den neuesten Meldungen) von KzM empfohlen: http://www.kirchenlehre.de/abtreib.htm; ... http://www.kirchenlehre.de/abtreib8.htm.

Am 16.12.2004 erreichte mich folgendes "Schriftstück":
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Amtsgericht Heilbronn -Strafrichter-, den 10. N0V 2004
Az.: 41 Cs 14 Js 13554/04 AK 741/04
Strafbefehl gegen den am 19.08.1967 in Recklinghausen geborenen, in 46282 Dorsten, Feldmark, Goldbrink 2 a wohnhaften, ledigen Rolf Hermann Lingen. Der Genannte wird angeklagt, er habe in rechtlich einer Handlung in drei Fällen jeweils einen anderen beleidigt, weshalb Strafantrag gestellt ist, indem er in einem Schreiben vom 5. April 2004, das am gleichen Tage per Fax bei der Staatsanwaltschaft in Heilbronn einging, die Richter am Landgericht Aßmann, Hauff und Lustig damit beschimpfte, dass diese illegal gehandelt hätten, den Tatbestand des sehr schweren Betrugs erfüllt hätten und zudem als notorische Unrechtssprecher bezeichnete mit dem Zweck, die Richter zu verunglimpfen und herabzuwürdigen, zumal er wusste, dass diese nach Recht und Gesetz entschieden hatten, er jedoch sich als über dem Gesetz stehend ansieht. 3 Vergehen der Beleidigung gemäß §§ 185,194, 52 StGB. Beweismittel: I. Auszug aus dem Bundeszentralregister. II. Schreiben des Angeklagten, Bl. 4. III. Strafantrag, Bl. 2. Auf Antrag der Staatsanwaltschaft wird gegen den Angeklagten eine Geldstrafe von 60 Tagessätzen zu je 50,- €, das sind insgesamt 3.000.-- €. festgesetzt. Außerdem werden dem Angeklagten die Kosten des Verfahrens auferlegt. Seine eigenen Auslagen hat er selbst zu tragen.
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Meine Antwort darauf:
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Fax an Bundesministerium der "Justiz", Mohrenstraße 37, 10117 Berlin, Fax: 01888 /580-9525 Bundesverfassungsgericht, Schloßbezirk 3, 76131 Karlsruhe, Fax: 0721 /9101-382 Generalbundesanwalt, Brauerstraße 30, 76137 Karlsruhe, Fax: 0721 /8191-590
nachrichtlich an: SA Heilbronn, Rosenbergstr. 8, 74072 Heilbronn, Fax: 07131 /643732
"Die Justiz ist dumm, fahrlässig, sadistisch, unberechenbar, parteiisch, hilflos, bösartig; kurzum: sie ist in einem Zustand, der einen sofortigen Konkursantrag zwingend notwendig machen würde" (Hans Georg Möntmann).
"Möntmann hatte Recht, das Problem unserer Justiz sind nicht einzelne Richter und Staatsanwälte, sondern ein System, das sich selbst schützt." (Manfred Strack, justizskandale.de).
Verfahren gegen die BRD gem. Schreiben v. 11.12.2004; hier: AG Heilbronn, 41 Cs 14 Js 13554/04 AK 741/04
Hiermit lege ich als Betroffener/Rechtsgeschädigter form- und fristgerecht das/die Rechtsmittel Widerspruch und Beschwerde ein gegen den Strafbefehl vom 10.12.204 (Zustellungsdatum: 16.12.2004). Ich erstatte zudem Strafanzeige wegen falscher Verdächtigung und Verfolgung Unschuldiger in besonders schwerem Fall.
Begründung:
I. Bereits systematisch-kritisches eigenständiges Denken und logisch-rationale Schlussfolgerungen führen zu dem Ergebnis, dass auch ich aus grundrechtlichen und rechtssystematischen Erwägungen heraus gar nicht wegen Beleidigung angeklagt werden kann. Denn Beleidigung ist bekanntlich nicht, wie verfassungsgemäß bestimmt, gesetzlich ("per legem") bestimmt, sondern in Richtlinien definiert. Im gesamten Stafgesetzbuch/StGB finden sich keine Definition von Beleidigung als "Strafrechtstatbestand". Dieses ist aber Voraussetzung für eine Strafverfolgung, s. StGB § 1, Satz 1: KEINE STRAFE OHNE GESETZ. Insofern stellt "Beleidung" einen wenn nicht phantomischen, so doch zumindest virtuellen - folglich gar KEINEN -STRAFTATBESTAND dar. Dies ist keineswegs meine bloß private, sondern auch die von namhaften Juristen öffentlich vertretene Meinung, s. z.B.: RA/Notor J.H. Husmann, Die Beleidigung [...]; MDR 9.1998, pp. 727-730; zuletzt RA Claus Plantiko; Richterwahl [...]; http://www.hausarbeiten.de/faecher/hausarbeit/juh/24886.html. Erfahrungsgemäß gehören "Beleidigung"-Verfahren (im weitesten Sinne, also auch "Verhetzung" etc.) zu den wichtigsten Instrumenten bei der Durchsetzung von Unrecht; s. z.B. die Verfahren der Nazis gegen katholische Kleriker wie Rupert Mayer und Heinrich Feurstein (http://www.revisionisten.de/default.htm). Einerseits werden unliebsame Kritiker mit Hilfe des "Beleidigungs"-Vorwurf zu Kriminellen abgestempelt und (mund-)tot gemacht. Andererseits müssen sich unliebsame Kritiker die übelsten Beleidigungen gefallen lassen, ohne irgendeine staatliche Hilfe zu erfahren; hier exemplarisch nur zwei neuerliche Fälle: Fall 1 Jemand schreibt mir per e-mail über einen DEUTSCHEN (!) Mailanbieter: "Mein Gott, was bist Du für ein armseliger kleiner Wichser. Alles, was Du schreibst, ist so widerlich, daß mir die Galle hochkommt. Ich hoffe, Du befindest Dich schon im Knast oder in der Anstalt mit 'Hab mich lieb Jacke' um die Schultern. Hoffe, Dir sperrt man bald die Seite!" Die Staatsanwalt wartet nach meiner sofortigen Strafanzeige ab, bis der Mailanbieter die Logdateien gelöscht hat (30 Tage), und teilt mir nach Ablauf dieser Frist mit, dass das Verfahren eingestellt worden sei, weil der Schreiber nicht ermittelt werden konnte. Fall 2 Jemand schreibt unter den Namen (wohl Pseudonyme) "Pater Sebastian", "Sr. Maria Immaculata" etc. öffentlich im Internet in allen möglichen Gästebüchern, Diskussionsforen etc., wo mein Name erscheint, und sogar auf einer eigenen Homepage "Sektenreferat" bei einem Homepageanbieter MIT SITZ IN DEUTSCHLAND, ich sei "ein seit Jahren der Polizei und Justiz bekannter religiöser Betrüger", hätte "eine eigene Sekten-Kirche 'begründet'", würde glauben, in meiner "eigenen Person die 'römisch katholische Kirche' wahrhaft zu verkörpern" usw. usf. Wegen dieser zutiefst ehrverletzenden LÜGEN (was nun eindeutig den Rahmen einer bloßen Beleidigung überschreitet und strafrechtlich definitiv von Belang ist) erstatte ich mehrere Strafanzeigen. Auf keine einzige meiner Strafanzeigen gab es bislang irgendeine Antwort; offenkundig hat die "Justiz" in keinem einzigen der zur Anzeige gebrachten Texte eine Beleidigung gesehen. Auch der Abtreibungskritiker Annen musste sich gröbste Beleidigungen gefallen lassen, ohne dass er irgendwelche staatliche Hilfe erfahren hätte.
II. Unabhängig von dieser nachweislichen zentralen Verletzung eines grundlegenden Rechtsstaatsprinzips und Strafrechtsgrundsatzes (nulla poena sine lege) besteht aber auch der konkrete, mir empirisch vorliegende Strafbefehl vom 10. 11. 2004 ganz offensichtlich zu Unrecht. Bereits in der Strafanzeige v. 22. Juni 2003 gegen die Richter handelte es sich im wesentlichen um die Wiedergabe einer Pressemitteilung der "Europäischen Ärzteaktion" Ulm vom 18.03.2002 - ich zitiere so wörtlich wie überprüfbar -: "Die Europäische Ärzteaktion in den deutschsprachigen Ländern ist betroffen vom Urteil des Heilbronner Landgerichtes gegen einen Abtreibungsgegner wegen des Gebrauches des Ausdrucks 'rechtswidrige Abtreibungen'. Denn das höchste deutsche Gericht, das Bundesverfassungsgericht in Karlsruhe bezeichnet Abtreibungen als 'rechtswidrig' und nur nach Vorlage eines Beratungsscheines als 'straffrei'. Daher ist es ein Unrecht und nicht hinnehmbar, wenn jetzt das Heilbronner Landgericht einen Abtreibungsgegner dazu verurteilt, den Ausdruck 'rechtswidrige Abtreibungen' zu unterlassen. Denn jede Abtreibung ist und bleibt Tötung eines ungeborenen Kindes und deshalb nach dem Urteil des höchsten deutschen Gerichtes 'rechtswidrig'. Die Europäische Ärzteaktion in den deutschsprachigen Ländern ist fassungslos über das Urteil des Heilbronner Landgerichtes." Daraus nun folgt: Das äußerst schwere Unrecht, dass die "Beleidigten" Annen zufügen, ist sowohl klar dokumentiert als auch explizit als "Unrecht und nicht hinnehmbar" bewertet worden. Der Anzeigeerstatter versucht ganz offensichtlich, durch Vorbringung einer absolut ungerechten Anschuldigung gegen mich den Protest gegen das himmelschreiende Unrecht der Abtreibung zu unterdrücken. Ferner hatte ich bereits am 16. September 2004 mitgeteilt: 1. Es werden falsche Tatsachen verbreitet, konkret Rudolf beschuldigt mich, ich hätte die "Richter" in einem "grob beleidigegenden Schreiben" "beschimpft". 2. Es wird noch nicht einmal versucht, eine Pseudobegründung für derlei Falschaussagen vorzuschieben. Der Bürger hat sich einfach mit diesem Rufmord an seiner Person abzufinden, sonst ergeht´s ihm noch schlechter.
III. Warum ein Auszug aus dem Bundeszentralregister als "Beweismittel" einer empirischen Beleidigung herhalten soll, kann ich weder logisch noch empirisch nachvollziehen. Der Auszug liegt mir nicht vor, so dass ich gar nicht wissen kann, worum es dabei überhaupt geht.
IV. Auch wenn ich verstanden habe, dass es sich beim Strafbefehl um "nur" 60 Tagessätze handelt - ich also möglicherweise zwei Monate im Kerker zu verweilen hätte -, so ist nachweislich ein Tagessatz in Höhe von 50 €/Tag *VIEL* zu hoch angesetzt, genauer: Er verkennt erheblich die Einkommens- und Lebensverhältnisse eines katholischen Geistlichen im allgemeinen und des Pater Lingen/Dorsten im besonderen. Es ist inzwischen gerichtsbekannt, dass ich über kein geregeltes Einkommen verfüge: Ich erinnere an die eidesstattliche Versicherung und an die "Pfändungsposse". Wohl erhalte ich als Priester ad personam gelegentlich Zuwendungen für die Zelebration einer hl. Messe; das sind pro Tag etwa 7,50 Euro. Selbst wenn ein ganzes Jahr lang pro Tag 7,50 Euro eingenommen würden (was nicht der Fall ist und v.a. auch nicht garantiert ist), so ergeben 360x7,5 trotzdem nur 2700. Daraus kann aber nicht gefolgert werden, dass ich 50 € pro Tag zahlen kann; vielmehr wäre unter Berücksichtigung des Tatbestands, dass 7.50 € tgl. noch unter dem Sozialhilfesatz von meines Wissens derzeit etwa 11 € tgl. pro ledigem Erwachsenem (ohne Miete zzgl. Heizung) liegen, wenn überhaup,t allenfalls ein Tagessatz von 0.50 € zu unterlegen, so dass entspr. Strafbefehl gegen mich bei 60 Tagessätzen keinesfalls mehr als maximal 30 € gesamt einfordern dürfte. Das freie Wohnen bei meinen Eltern und der damit mögliche Verzicht auf sonstige Zuwendungen wird durch meine Kriminalisierung sowie die obszönen Geldforderungen, bei denen faktisch Sippenhaft gilt, aufs schwerste gefährdet. Schließlich müsste angesichts der wirklichen Verhältnisse, unter denen ich als katholischer Priester derzeit lebe(n muss), m.E. von der Zahlung aller Gerichtskosten abgesehn werden.
V. Ich beantrage ersatzlose Aufhebung des Strafbefehls v. 10.11.2004 und möchte davon ausgehen, dass RiAG Kleiner diesem meinem Ansinnen/Antrag bis spätestens 15.2.2005 durch entsprechende amtsrichterliche Entscheidung nachkommt. Sollte dies nicht geschehen und ich hingegen wegen BELEIDIGUNG (§ 185 StGB) ÖFFENTLICH ANGEKLAGT werden, erwäge ich anwaltliche Beratung und Vertretung und beantrage hiermit vorsorglich Prozesskostenhilfe. Wichtig ist noch die Feststellung, dass eine Fahrt nach Heilbronn nicht nur wegen der exorbitanten Kosten nicht in Frage kommen kann, sondern auch wegen der daraus resultierenden Behinderung, an dem jeweiligen Tag das heilige Messopfer darzubringen, wodurch auch Katholiken am Messbesuch gehindert wären.
VI. Strafrechtlich relevant ist insbesondere die nicht nur durch nichts bewiesene und beweisbare, sondern v.a. klar als falsch erwiesene Behauptung, ich hätte Strafanzeige gestellt "mit dem Zweck, die Richter zu verunglimpfen und herabzuwürdigen, zumal [ich] wusste, dass diese nach Recht und Gesetz entschieden hatten, [ich] jedoch [mich] als über dem Gesetz stehend [ansehe]." Wenn selbst die Europäische Ärzteaktion feststellt, dass dieses Urteil Unrecht ist, dann kann niemand ernsthaft meinen, geschweige denn behaupten, die Angeklagten hätten "nach Recht und Gesetz entschieden"! Heilbronn resp. überhaupt die BRD versucht, die Bürger zum Rechtspositivismus zu zwingen, der leugnet, dass man Gott mehr gehorchen muss als den Menschen (Apg 5,17). Konkret was die Abtreibung betrifft, sei verwiesen auf Bernhard Häring, Das Gesetz Christi, Freiburg 1954 (s. KzM, http://www.kirchenlehre.de/abtreib3.htm): [964f] Rechtsstaat: Der Staat hat durch gerechte Gesetze und den Einsatz seiner Macht zur Erzwingung ihrer Einhaltung die Rechte aller und der einzelnen zu schützen, Ordnung und Frieden im Lande zu erhalten oder wiederherzustellen. In seiner gesetzgeberischen Gewalt ist aber der Staat nicht selbst die Quelle des Rechts. Er findet das Recht in seinen letzten Grundzügen (das Naturrecht) vor und schafft nur im Rahmen dieses von Natur aus verbindlichen Rechtes selbst Recht durch positive Satzung. Was gegen das Naturrecht und die göttliche Offenbarung ist, wird auch durch die Satzung des Staates nicht zum Recht (gegen den Rechtspositivismus). [1005] Der Mord: Der Mord an einem andern aus Haß, Rachsucht oder schnöder Gewinnsucht ist ein unerhörter Eingriff in die obersten Herrscherrechte Gottes und eine der schwersten Sünden gegen die Nächstenliebe, da man dem Nächsten mit dem Leben nicht nur alles Irdische raubt, sondern ihm auch alle Möglichkeit nimmt, in der Liebe zu Gott zu wachsen, oder gar ihn in die ewige Hölle stürzt, wenn ihn das jähe, gewaltsame Ende im Zustand der Ungnade antrifft. Die Kirche sah im Mord immer ein Kapitalverbrechen, das nur in schwerer Buße gesühnt werden kann. Der Staat hat über den vorsätzlichen Mörder die schwersten Strafen zu verhängen (normalerweise die Todesstrafe), um die Sicherheit des Lebens seiner Untertanen zu schützen. [1008f] Der Begriff der Abtreibung und seine Geschichte: Die Abtreibung ist das Verbrechen, das wie kaum ein anderes den moralischen Tiefstand der modernen Welt kennzeichnet. Abtreibung ist die gewollte Ausstoßung der noch nicht lebensfähigen Leibesfrucht aus dem Mutterschoß oder die Tötung derselben im Mutterschoß. [1012f] Die sogenannten Indikationen: Es ist eine der heiligsten und drängendsten Pflichten des Staates, für einen wirksamen gesetzlichen Schutz der Allerschwächsten und Unschuldigsten, der ungeborenen Kinder, zu sorgen. Papst Pius XI. hat den Staat, der diese seine Schutzpflicht vernachlässigt, prophetisch darauf hingewiesen, daß »Gott der Richter und Rächer des unschuldigen Blutes ist, das von der Erde zum Himmel schreit« [Gen 4,10 [FN: Rundschreiben Casti connubii, Denzinger 2244]]. Das geltende Strafrecht der meisten Staaten, vor allem auch das deutsche Strafgesetzbuch [FN: StGB § 218], sieht viel zu geringe Strafen für ein so furchtbares und das Gemeinwohl schwer untergrabendes Verbrechen vor. Die laxe Auslegung und Anwendung macht auch diese milden Strafandrohungen weithin unwirksam. In manchen Ländern (zum Beispiel in Schweden) läßt das staatliche Recht sogar die eugenische und soziale Indikation fast uneingeschränkt gelten. In fast allen Staaten ist der vom Arzt auf Grund der vitalen [zur Rettung des Lebens der Mutter, Anm. PRHL] und sogar der therapeutischen Indikation [zur möglichen Bewahrung der Mutter vor einer vermuteten späteren Gefahr; das ist so absurd, wie es klingt, Anm. PRHL] eingeleitete Abortus straffrei. Wenn diese Bestimmung wenigstens streng auf die vitale Indikation eingeschränkt wäre mit verschärften Sicherungen gegen Mißbrauch oder Ausweitung, so ließe sich gegen diese Straffreiheit unter den gegebenen Umständen wohl nicht allzuviel einwenden, vorausgesetzt, daß »straffrei« nicht mit »rechtlich erlaubt« gleichgesetzt ist; denn was nach Gottes Gesetz verboten ist, kann der Staat auch nicht rechtlich erlauben. Wohl aber kann er in besonders schmerzlich gelagerten Fällen von einer Bestrafung absehen, zumal wenn die Auffassungen der »Wissenschaft« so ungeklärt sind, wie es leider bei uns der Fall ist. Die Kirche hat von jeher die Abtreibung als einen besonders verabscheuungswürdigen Mord angesehen. Die ältesten Zeugen der christlichen Tradition sprechen von diesem wahrhaft heidnischen Verbrechen mit tiefem Abscheu".
VII. Dies ist die bewusste, willentliche Zerstörung eines katholischen Priesters, der das himmelschreiende Verbrechen der Abtreibung kritisiert hat. Da ich im sehr weiten Umkreis der einzige Priester bin, werden mit dieser Aktion Katholiken gezielt der Möglichkeit beraubt, die hl. Messe zu besuchen und die weiteren Sakramente zu empfangen. Es geht also keineswegs nicht nur um die Vernichtung meiner Person, sondern überhaupt des Katholizismus; die katholische Kirche wird unter Bedingungen gestellt, die eine Existenz dieser Glaubensgemeinschaft unmöglich machen sollen. Die Verachtung gegen die Kirche kommt nicht zuletzt durch das hartnäckige Ignorieren meiner priesterlichen Würde (Missachtung des privilegium fori, laikale Anrede) zum Ausdruck. "Den Priester als politischen Feind des Deutschen Reiches werden wir vernichten" (Adolf Hitler, 30.01.1939).
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