Newsletter v. 16.12.2004:
60 Tage Kerkerhaft wegen Kritik am Abtreibungswahn
- Die "Staatsanwalt Heilbronn" huldigt grenzenlosen
Justizverbrechen -
(Kirche zum Mitreden, 11.07.2006)
Wer sich in die Materie einlesen will, dem seien die Abtreibungstexte
sowie die Startseite (mit den neuesten Meldungen) von KzM empfohlen: http://www.kirchenlehre.de/abtreib.htm; ... http://www.kirchenlehre.de/abtreib8.htm.
Am 16.12.2004 erreichte mich folgendes "Schriftstück":
a****
Amtsgericht Heilbronn -Strafrichter-, den 10. N0V 2004
Az.: 41 Cs 14 Js 13554/04 AK 741/04
Strafbefehl gegen den am 19.08.1967 in Recklinghausen geborenen, in
46282 Dorsten, Feldmark, Goldbrink 2 a wohnhaften, ledigen Rolf Hermann
Lingen. Der Genannte wird angeklagt, er habe in rechtlich einer
Handlung in drei Fällen jeweils einen anderen beleidigt, weshalb
Strafantrag gestellt ist, indem er in einem Schreiben vom 5. April
2004, das am gleichen Tage per Fax bei der Staatsanwaltschaft in
Heilbronn einging, die Richter am Landgericht Aßmann, Hauff und
Lustig damit beschimpfte, dass diese illegal gehandelt hätten, den
Tatbestand des sehr schweren Betrugs erfüllt hätten und zudem
als notorische Unrechtssprecher bezeichnete mit dem Zweck, die Richter
zu verunglimpfen und herabzuwürdigen, zumal er wusste, dass diese
nach Recht und Gesetz entschieden hatten, er jedoch sich als über
dem Gesetz stehend ansieht. 3 Vergehen der Beleidigung gemäß
§§ 185,194, 52 StGB. Beweismittel: I. Auszug aus dem
Bundeszentralregister. II. Schreiben des Angeklagten, Bl. 4. III.
Strafantrag, Bl. 2. Auf Antrag der Staatsanwaltschaft wird gegen den
Angeklagten eine Geldstrafe von 60 Tagessätzen zu je 50,- €, das
sind insgesamt 3.000.-- €. festgesetzt. Außerdem werden dem
Angeklagten die Kosten des Verfahrens auferlegt. Seine eigenen Auslagen
hat er selbst zu tragen.
****e
Meine Antwort darauf:
a****
Fax an Bundesministerium der "Justiz", Mohrenstraße 37, 10117
Berlin, Fax: 01888 /580-9525 Bundesverfassungsgericht,
Schloßbezirk 3, 76131 Karlsruhe, Fax: 0721 /9101-382
Generalbundesanwalt, Brauerstraße 30, 76137 Karlsruhe, Fax: 0721
/8191-590
nachrichtlich an: SA Heilbronn, Rosenbergstr. 8, 74072
Heilbronn, Fax: 07131 /643732
"Die Justiz ist dumm, fahrlässig,
sadistisch, unberechenbar, parteiisch, hilflos, bösartig; kurzum:
sie ist in einem Zustand, der einen sofortigen Konkursantrag zwingend
notwendig machen würde" (Hans Georg Möntmann).
"Möntmann
hatte Recht, das Problem unserer Justiz sind nicht einzelne Richter und
Staatsanwälte, sondern ein System, das sich selbst schützt."
(Manfred Strack, justizskandale.de).
Verfahren gegen die BRD gem. Schreiben v. 11.12.2004; hier: AG
Heilbronn, 41 Cs 14 Js 13554/04 AK 741/04
Hiermit lege ich als Betroffener/Rechtsgeschädigter form- und
fristgerecht das/die Rechtsmittel Widerspruch und Beschwerde ein gegen
den Strafbefehl vom 10.12.204 (Zustellungsdatum: 16.12.2004). Ich
erstatte zudem Strafanzeige wegen falscher Verdächtigung und
Verfolgung Unschuldiger in besonders schwerem Fall.
Begründung:
I. Bereits systematisch-kritisches eigenständiges Denken und
logisch-rationale Schlussfolgerungen führen zu dem Ergebnis, dass
auch ich aus grundrechtlichen und rechtssystematischen Erwägungen
heraus gar nicht wegen Beleidigung angeklagt werden kann. Denn
Beleidigung ist bekanntlich nicht, wie verfassungsgemäß
bestimmt, gesetzlich ("per legem") bestimmt, sondern in Richtlinien
definiert. Im gesamten Stafgesetzbuch/StGB finden sich keine Definition
von Beleidigung als "Strafrechtstatbestand". Dieses ist aber
Voraussetzung für eine Strafverfolgung, s. StGB § 1, Satz 1:
KEINE STRAFE OHNE GESETZ. Insofern stellt "Beleidung" einen wenn nicht
phantomischen, so doch zumindest virtuellen - folglich gar KEINEN
-STRAFTATBESTAND dar. Dies ist keineswegs meine bloß private,
sondern auch die von namhaften Juristen öffentlich vertretene
Meinung, s. z.B.: RA/Notor J.H. Husmann, Die Beleidigung [...]; MDR
9.1998, pp. 727-730; zuletzt RA Claus Plantiko; Richterwahl [...];
http://www.hausarbeiten.de/faecher/hausarbeit/juh/24886.html.
Erfahrungsgemäß gehören "Beleidigung"-Verfahren (im
weitesten Sinne, also auch "Verhetzung" etc.) zu den wichtigsten
Instrumenten bei der Durchsetzung von Unrecht; s. z.B. die Verfahren
der Nazis gegen katholische Kleriker wie Rupert Mayer und Heinrich
Feurstein (http://www.revisionisten.de/default.htm). Einerseits werden
unliebsame Kritiker mit Hilfe des "Beleidigungs"-Vorwurf zu Kriminellen
abgestempelt und (mund-)tot gemacht. Andererseits müssen sich
unliebsame Kritiker die übelsten Beleidigungen gefallen lassen,
ohne irgendeine staatliche Hilfe zu erfahren; hier exemplarisch nur
zwei neuerliche Fälle: Fall 1 Jemand schreibt mir per e-mail
über einen DEUTSCHEN (!) Mailanbieter: "Mein Gott, was bist Du
für ein armseliger kleiner Wichser. Alles, was Du schreibst, ist
so widerlich, daß mir die Galle hochkommt. Ich hoffe, Du
befindest Dich schon im Knast oder in der Anstalt mit 'Hab mich lieb
Jacke' um die Schultern. Hoffe, Dir sperrt man bald die Seite!" Die
Staatsanwalt wartet nach meiner sofortigen Strafanzeige ab, bis der
Mailanbieter die Logdateien gelöscht hat (30 Tage), und teilt mir
nach Ablauf dieser Frist mit, dass das Verfahren eingestellt worden
sei, weil der Schreiber nicht ermittelt werden konnte. Fall 2 Jemand
schreibt unter den Namen (wohl Pseudonyme) "Pater Sebastian", "Sr.
Maria Immaculata" etc. öffentlich im Internet in allen
möglichen Gästebüchern, Diskussionsforen etc., wo mein
Name erscheint, und sogar auf einer eigenen Homepage "Sektenreferat"
bei einem Homepageanbieter MIT SITZ IN DEUTSCHLAND, ich sei "ein seit
Jahren der Polizei und Justiz bekannter religiöser Betrüger",
hätte "eine eigene Sekten-Kirche 'begründet'", würde
glauben, in meiner "eigenen Person die 'römisch katholische
Kirche' wahrhaft zu verkörpern" usw. usf. Wegen dieser zutiefst
ehrverletzenden LÜGEN (was nun eindeutig den Rahmen einer
bloßen Beleidigung überschreitet und strafrechtlich
definitiv von Belang ist) erstatte ich mehrere Strafanzeigen. Auf keine
einzige meiner Strafanzeigen gab es bislang irgendeine Antwort;
offenkundig hat die "Justiz" in keinem einzigen der zur Anzeige
gebrachten Texte eine Beleidigung gesehen. Auch der Abtreibungskritiker
Annen musste sich gröbste Beleidigungen gefallen lassen, ohne dass
er irgendwelche staatliche Hilfe erfahren hätte.
II. Unabhängig von dieser nachweislichen zentralen Verletzung
eines grundlegenden Rechtsstaatsprinzips und Strafrechtsgrundsatzes
(nulla poena sine lege) besteht aber auch der konkrete, mir empirisch
vorliegende Strafbefehl vom 10. 11. 2004 ganz offensichtlich zu
Unrecht. Bereits in der Strafanzeige v. 22. Juni 2003 gegen die Richter
handelte es sich im wesentlichen um die Wiedergabe einer
Pressemitteilung der "Europäischen Ärzteaktion" Ulm vom
18.03.2002 - ich zitiere so wörtlich wie überprüfbar -:
"Die Europäische Ärzteaktion in den deutschsprachigen
Ländern ist betroffen vom Urteil des Heilbronner Landgerichtes
gegen einen Abtreibungsgegner wegen des Gebrauches des Ausdrucks
'rechtswidrige Abtreibungen'. Denn das höchste deutsche Gericht,
das Bundesverfassungsgericht in Karlsruhe bezeichnet Abtreibungen als
'rechtswidrig' und nur nach Vorlage eines Beratungsscheines als
'straffrei'. Daher ist es ein Unrecht und nicht hinnehmbar, wenn jetzt
das Heilbronner Landgericht einen Abtreibungsgegner dazu verurteilt,
den Ausdruck 'rechtswidrige Abtreibungen' zu unterlassen. Denn jede
Abtreibung ist und bleibt Tötung eines ungeborenen Kindes und
deshalb nach dem Urteil des höchsten deutschen Gerichtes
'rechtswidrig'. Die Europäische Ärzteaktion in den
deutschsprachigen Ländern ist fassungslos über das Urteil des
Heilbronner Landgerichtes." Daraus nun folgt: Das äußerst
schwere Unrecht, dass die "Beleidigten" Annen zufügen, ist sowohl
klar dokumentiert als auch explizit als "Unrecht und nicht hinnehmbar"
bewertet worden. Der Anzeigeerstatter versucht ganz offensichtlich,
durch Vorbringung einer absolut ungerechten Anschuldigung gegen mich
den Protest gegen das himmelschreiende Unrecht der Abtreibung zu
unterdrücken. Ferner hatte ich bereits am 16. September 2004
mitgeteilt: 1. Es werden falsche Tatsachen verbreitet, konkret Rudolf
beschuldigt mich, ich hätte die "Richter" in einem "grob
beleidigegenden Schreiben" "beschimpft". 2. Es wird noch nicht einmal
versucht, eine Pseudobegründung für derlei Falschaussagen
vorzuschieben. Der Bürger hat sich einfach mit diesem Rufmord an
seiner Person abzufinden, sonst ergeht´s ihm noch schlechter.
III. Warum ein Auszug aus dem Bundeszentralregister als "Beweismittel"
einer empirischen Beleidigung herhalten soll, kann ich weder logisch
noch empirisch nachvollziehen. Der Auszug liegt mir nicht vor, so dass
ich gar nicht wissen kann, worum es dabei überhaupt geht.
IV. Auch wenn ich verstanden habe, dass es sich beim Strafbefehl um
"nur" 60 Tagessätze handelt - ich also möglicherweise zwei
Monate im Kerker zu verweilen hätte -, so ist nachweislich ein
Tagessatz in Höhe von 50 €/Tag *VIEL* zu hoch angesetzt, genauer:
Er verkennt erheblich die Einkommens- und Lebensverhältnisse eines
katholischen Geistlichen im allgemeinen und des Pater Lingen/Dorsten im
besonderen. Es ist inzwischen gerichtsbekannt, dass ich über kein
geregeltes Einkommen verfüge: Ich erinnere an die eidesstattliche
Versicherung und an die "Pfändungsposse". Wohl erhalte ich als
Priester ad personam gelegentlich Zuwendungen für die Zelebration
einer hl. Messe; das sind pro Tag etwa 7,50 Euro. Selbst wenn ein
ganzes Jahr lang pro Tag 7,50 Euro eingenommen würden (was nicht
der Fall ist und v.a. auch nicht garantiert ist), so ergeben 360x7,5
trotzdem nur 2700. Daraus kann aber nicht gefolgert werden, dass ich 50
€ pro Tag zahlen kann; vielmehr wäre unter Berücksichtigung
des Tatbestands, dass 7.50 € tgl. noch unter dem Sozialhilfesatz von
meines Wissens derzeit etwa 11 € tgl. pro ledigem Erwachsenem (ohne
Miete zzgl. Heizung) liegen, wenn überhaup,t allenfalls ein
Tagessatz von 0.50 € zu unterlegen, so dass entspr. Strafbefehl gegen
mich bei 60 Tagessätzen keinesfalls mehr als maximal 30 € gesamt
einfordern dürfte. Das freie Wohnen bei meinen Eltern und der
damit mögliche Verzicht auf sonstige Zuwendungen wird durch meine
Kriminalisierung sowie die obszönen Geldforderungen, bei denen
faktisch Sippenhaft gilt, aufs schwerste gefährdet.
Schließlich müsste angesichts der wirklichen
Verhältnisse, unter denen ich als katholischer Priester derzeit
lebe(n muss), m.E. von der Zahlung aller Gerichtskosten abgesehn werden.
V. Ich beantrage ersatzlose Aufhebung des Strafbefehls v. 10.11.2004
und möchte davon ausgehen, dass RiAG Kleiner diesem meinem
Ansinnen/Antrag bis spätestens 15.2.2005 durch entsprechende
amtsrichterliche Entscheidung nachkommt. Sollte dies nicht geschehen
und ich hingegen wegen BELEIDIGUNG (§ 185 StGB) ÖFFENTLICH
ANGEKLAGT werden, erwäge ich anwaltliche Beratung und Vertretung
und beantrage hiermit vorsorglich Prozesskostenhilfe. Wichtig ist noch
die Feststellung, dass eine Fahrt nach Heilbronn nicht nur wegen der
exorbitanten Kosten nicht in Frage kommen kann, sondern auch wegen der
daraus resultierenden Behinderung, an dem jeweiligen Tag das heilige
Messopfer darzubringen, wodurch auch Katholiken am Messbesuch gehindert
wären.
VI. Strafrechtlich relevant ist insbesondere die nicht nur durch nichts
bewiesene und beweisbare, sondern v.a. klar als falsch erwiesene
Behauptung, ich hätte Strafanzeige gestellt "mit dem Zweck, die
Richter zu verunglimpfen und herabzuwürdigen, zumal [ich] wusste,
dass diese nach Recht und Gesetz entschieden hatten, [ich] jedoch
[mich] als über dem Gesetz stehend [ansehe]." Wenn selbst die
Europäische Ärzteaktion feststellt, dass dieses Urteil
Unrecht ist, dann kann niemand ernsthaft meinen, geschweige denn
behaupten, die Angeklagten hätten "nach Recht und Gesetz
entschieden"! Heilbronn resp. überhaupt die BRD versucht, die
Bürger zum Rechtspositivismus zu zwingen, der leugnet, dass man
Gott mehr gehorchen muss als den Menschen (Apg 5,17). Konkret was die
Abtreibung betrifft, sei verwiesen auf Bernhard Häring, Das Gesetz
Christi, Freiburg 1954 (s. KzM,
http://www.kirchenlehre.de/abtreib3.htm): [964f] Rechtsstaat: Der Staat
hat durch gerechte Gesetze und den Einsatz seiner Macht zur Erzwingung
ihrer Einhaltung die Rechte aller und der einzelnen zu schützen,
Ordnung und Frieden im Lande zu erhalten oder wiederherzustellen. In
seiner gesetzgeberischen Gewalt ist aber der Staat nicht selbst die
Quelle des Rechts. Er findet das Recht in seinen letzten
Grundzügen (das Naturrecht) vor und schafft nur im Rahmen dieses
von Natur aus verbindlichen Rechtes selbst Recht durch positive
Satzung. Was gegen das Naturrecht und die göttliche Offenbarung
ist, wird auch durch die Satzung des Staates nicht zum Recht (gegen den
Rechtspositivismus). [1005] Der Mord: Der Mord an einem andern aus
Haß, Rachsucht oder schnöder Gewinnsucht ist ein
unerhörter Eingriff in die obersten Herrscherrechte Gottes und
eine der schwersten Sünden gegen die Nächstenliebe, da man
dem Nächsten mit dem Leben nicht nur alles Irdische raubt, sondern
ihm auch alle Möglichkeit nimmt, in der Liebe zu Gott zu wachsen,
oder gar ihn in die ewige Hölle stürzt, wenn ihn das
jähe, gewaltsame Ende im Zustand der Ungnade antrifft. Die Kirche
sah im Mord immer ein Kapitalverbrechen, das nur in schwerer Buße
gesühnt werden kann. Der Staat hat über den
vorsätzlichen Mörder die schwersten Strafen zu verhängen
(normalerweise die Todesstrafe), um die Sicherheit des Lebens seiner
Untertanen zu schützen. [1008f] Der Begriff der Abtreibung und
seine Geschichte: Die Abtreibung ist das Verbrechen, das wie kaum ein
anderes den moralischen Tiefstand der modernen Welt kennzeichnet.
Abtreibung ist die gewollte Ausstoßung der noch nicht
lebensfähigen Leibesfrucht aus dem Mutterschoß oder die
Tötung derselben im Mutterschoß. [1012f] Die sogenannten
Indikationen: Es ist eine der heiligsten und drängendsten
Pflichten des Staates, für einen wirksamen gesetzlichen Schutz der
Allerschwächsten und Unschuldigsten, der ungeborenen Kinder, zu
sorgen. Papst Pius XI. hat den Staat, der diese seine Schutzpflicht
vernachlässigt, prophetisch darauf hingewiesen, daß
»Gott der Richter und Rächer des unschuldigen Blutes ist,
das von der Erde zum Himmel schreit« [Gen 4,10 [FN: Rundschreiben
Casti connubii, Denzinger 2244]]. Das geltende Strafrecht der meisten
Staaten, vor allem auch das deutsche Strafgesetzbuch [FN: StGB §
218], sieht viel zu geringe Strafen für ein so furchtbares und das
Gemeinwohl schwer untergrabendes Verbrechen vor. Die laxe Auslegung und
Anwendung macht auch diese milden Strafandrohungen weithin unwirksam.
In manchen Ländern (zum Beispiel in Schweden) läßt das
staatliche Recht sogar die eugenische und soziale Indikation fast
uneingeschränkt gelten. In fast allen Staaten ist der vom Arzt auf
Grund der vitalen [zur Rettung des Lebens der Mutter, Anm. PRHL] und
sogar der therapeutischen Indikation [zur möglichen Bewahrung der
Mutter vor einer vermuteten späteren Gefahr; das ist so absurd,
wie es klingt, Anm. PRHL] eingeleitete Abortus straffrei. Wenn diese
Bestimmung wenigstens streng auf die vitale Indikation
eingeschränkt wäre mit verschärften Sicherungen gegen
Mißbrauch oder Ausweitung, so ließe sich gegen diese
Straffreiheit unter den gegebenen Umständen wohl nicht allzuviel
einwenden, vorausgesetzt, daß »straffrei« nicht mit
»rechtlich erlaubt« gleichgesetzt ist; denn was nach Gottes
Gesetz verboten ist, kann der Staat auch nicht rechtlich erlauben. Wohl
aber kann er in besonders schmerzlich gelagerten Fällen von einer
Bestrafung absehen, zumal wenn die Auffassungen der
»Wissenschaft« so ungeklärt sind, wie es leider bei
uns der Fall ist. Die Kirche hat von jeher die Abtreibung als einen
besonders verabscheuungswürdigen Mord angesehen. Die ältesten
Zeugen der christlichen Tradition sprechen von diesem wahrhaft
heidnischen Verbrechen mit tiefem Abscheu".
VII. Dies ist die bewusste, willentliche Zerstörung eines
katholischen Priesters, der das himmelschreiende Verbrechen der
Abtreibung kritisiert hat. Da ich im sehr weiten Umkreis der einzige
Priester bin, werden mit dieser Aktion Katholiken gezielt der
Möglichkeit beraubt, die hl. Messe zu besuchen und die weiteren
Sakramente zu empfangen. Es geht also keineswegs nicht nur um die
Vernichtung meiner Person, sondern überhaupt des Katholizismus;
die katholische Kirche wird unter Bedingungen gestellt, die eine
Existenz dieser Glaubensgemeinschaft unmöglich machen sollen. Die
Verachtung gegen die Kirche kommt nicht zuletzt durch das
hartnäckige Ignorieren meiner priesterlichen Würde
(Missachtung des privilegium fori, laikale Anrede) zum Ausdruck. "Den
Priester als politischen Feind des Deutschen Reiches werden wir
vernichten" (Adolf Hitler, 30.01.1939).
****e
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