Was bisher geschah
Über das "Ermittlungsverfahren" gegen uns haben wir im Editorial
zu Ausgabe 03/01 berichtet, wo man Hintergrundinformationen und
weiterführende
Links findet. Hier eine Zusammenstellung der zwischenzeitlichen
Ereignisse,
die diesbezüglich seit dem Editorial auf der Startseite
veröffentlicht
worden sind.
20.07.2001
Unser Fax an die Staatsanwaltschaft Essen:
"Hiermit erstatte ich Strafanzeige gegen die Person oder Gruppe, die
mich bei der Staatsanwaltschaft Essen wegen "Volksverhetzung" angezeigt
hat (Tagebuch-Nr. 1000 039363-01/4, 17.07.2001, Polizei
Recklinghausen),
wegen Verleumdung (§ 187 StGB).
Begründung: Die Person / Gruppe hat mit ihrer Anzeige gegen mich
eindeutig gegen wider besseres Wissen gehandelt. Es ist jedem sofort
ersichtlich,
dass meine Ausführungen zur Information über die katholische
Glaubens- und Sittenlehre dienen und in keiner Weise beleidigenden oder
gar verhetzenden Charakter besitzen.
Erschwerend kommt u.a. hinzu, dass die Person / Gruppe
- sich, wie bereits auf der KzM-Startseite klar formuliert wird, direkt
an mich hätte wenden können und sollen, um etwaige
Missverständnisse
auszuräumen (ignorantia affectata mildert die Schuld nicht);
- im Falle einer Anzeige die kirchliche Obrigkeit hätte angehen
müssen.
Rechtliche Schritte, die ich gegen die Staatsanwaltschaft Essen
unternehme,
bleiben unberührt.
Ich erinnere noch einmal an meine gestrige Aufforderung an Sie, mir
unverzüglich die vollständigen Prozessunterlagen zukommen zu
lassen."
26.07.2001
Unser Fax an die Staatsanwaltschaft Essen:
"Ihr Möchtegern-'Ermittlungsverfahren' gegen mich wegen
angeblicher
'Volksverhetzung'
Tagebuch-Nr. 1000 039363-01/4, 17.07.2001, Polizei Recklinghausen
Trotz meiner Schreiben vom 19.07.2001 und 20.07.2001 habe ich noch
immer nicht die angeforderten Prozessunterlagen von Ihnen erhalten.
Ich setze Ihnen eine Frist bis Samstag, 28.07.2001; dann werde ich
weitere Schritte gegen Sie unternehmen.
Sollte die Person oder Gruppe, die mich gesetzwidrig bei Ihnen
'angezeigt'
hat, nicht zwischenzeitlich ihre Anzeige widerrufen haben, hat sie sich
der Volksverhetzung schuldig gemacht; meine Anzeige vom 20.07.2001
wegen
Verleumdung ist damit als entsprechend ergänzt zu betrachten."
Planung und Wirklichkeit
Am Samstag, 28.07.2001, setzten wir dann ein Schreiben an das
Justizministerium
auf; mit der Übermittlung (per e-mail) wollten wir aber
entsprechend
der Fristsetzung noch bis Ablauf des Samstag warten. Das Schreiben war
im Kern fertiggestellt: Vor dem Abschicken am Sonntag hätten wir
wohl
noch kleinere Änderungen vorgenommen, aber im wesentlichen sollte
der Text unverändert bleiben. Um der Authentizität willen
veröffentlichen
wir hier den Entwurf unkorrigiert:
Die SE hatte die Polizei Recklinghausen (Tagebuch-Nr. 1000
039363-01/4,
17.07.2001) angewiesen, mich als "Beschuldigten" in einem
"Ermittlungsverfahren
wegen Volksverhetzung" zu "vernehmen". Bereits dieses Vorgehen ist als
massiv gesetzwidrig zu verurteilen.
Zunächst muss, um überhaupt ein Ermittlungsverfahren
einleiten
zu könnnen, der begründete Anfangsverdacht bestehen. Wie auf
meiner Homepage KzM bewiesen, meint keiner ernsthaft, ich würde
etwas
Volksverhetzendes publizieren. Das bedeutet, die SE täuscht der
Öffentlichkeit
bloß vor, dass ein "begründeter Anfangsverdacht" besteht.
Außerdem ist der SE bewusst, dass für Priester das
privilegium
fori besteht, d.h. die Anzeigeerstatter durften sich bloß an die
kirchliche Obrigkeit wenden. Die Missachtung des privilegium fori
erfüllt
den Tatbestand des Sakrilegs.
Obwohl ich die SE dreimal, u.z. am 19.07., am 20.07. und am 26.07.
- dabei mit Fristsetzung 28.07.2001 - aufgefordert habe, mir alle
Prozessakten
zukommen zu lassen, hüllt sich die SE in eisernes Schweigen. Man
muss
sich vor Augen halten: Die SE erwartet, dass ich die hl. Messe
ausfallen
lasse oder wenigstens verschiebe, dass ich ca. 50,- DM für die
Reise
nach Recklinghausen aufwende und wenigstens einen halben Tag opfere,
nur
damit sie ihr diabolisches Spiel mit mir treiben kann. Die
Prozessunterlagen
per Fax zuzusenden, würde keine Änderung des Messplans
erfordern,
sicherlich nicht einen halben Tag dauern, und bei einem Seitenpreis von
10 Pfennig pro Fax auch schwerlich die 50-DM-Marke erreichen.
Außerdem
habe ich der SE eine weitaus längere Zeit für ihre Reaktion
eingeräumt,
als Sie mir für die Reise nach Essen zugestanden hat.
Ein mündliches Verfahren, etwa bei der Polizei, ist objektiv reine
Zeitverschwendung. Das gesprochene Wort verhallt, wer aber schreibt,
der
bleibt. Ich stelle meine Schriften im Internet jedem zur
Verfügung,
weswegen eine Vernehmung bereits an sich unnötig ist - man braucht
ja nur meine Texte zu lesen, um die Haltlosigkeit der Vorwürfe
gegen
mich endgültig einzusehen. Um meine Gegner schachmatt zu setzen,
stütze
ich mich fast nie und v.a. niemals einzig auf mündliche
Äußerungen;
meine Argumentation stützt sich immer auf schriftliches Material,
also auf beweisbare Quellen. Ein Plauderstündchen z.B. mit einem
Polizisten
mag seinen Reiz haben (hat es erfahrungsgemäß allerdings
nicht),
Beweiskraft hat es schlechterdings keine.
Schaut man sich an, was die SE bisher angerichtet hat, so ist
außer
den genannten Verstößen noch zu nennen:
- Mit Einleitung ihres Möchtegern-"Ermittlungsverfahren"
erklärt
die SE öffentlich, dass meine Äußerungen wenigstens den
begründeten Verdacht erwecken, "volksverhetzend" zu sein; dies ist
eine äußerst schwere Beschuldigung, die von meinen Gegnern
bereitwillig
aufgegriffen wird. Jetzt kann jeder unwiderlegbar über mich
schreiben:
"Gegen den Autor von KzM wurde ein Ermittlungsverfahren wegen
Volksverhetzung
eingeleitet." Damit betreibt die SE selber in eminenter Weise
Volksverhetzung;
ihr einziges Argument ist, dass sie ihren begründeten
Anfangsverdacht
nirgends begründet.
Damit ist auch der Tatbestand des Völkermordes erfüllt. Es
wird einerseits - wegen des Gesetzes der Linkhaftung - Druck auf jeden
ausgeübt, der z.B. einen Link auf meine Homepage legt; dadurch
sollen
andere behindert werden, meine Homepage kennenzulernen.
Ganz besonders wichtig: Bereits durch die Eröffnung des Verfahrens
fügt die SE seelische Schäden allen zu, die an der
katholischen
Lehre festhalten. Die SE hat unmissverständlich bewiesen, dass sie
nicht davor zurückschreckt, Rufmord und sakrilegische Straftaten
zu
begehen, wobei wir auch keineswegs bezweifeln, dass sie bis zum
Äußersten
gehen wird, auch und gerade bei Priestern, die natürlich für
die Kirche konstitutiv sind. Diese Aktivitäten der SE sind gem.
§
220 a strafbar:
(1) Wer in der Absicht, eine nationale, rassische,
religiöse
oder durch ihr Volkstum bestimmte Gruppe als solche ganz oder teilweise
zu zerstören,
1. Mitglieder der Gruppe tötet,
2. Mitgliedern der Gruppe schwere körperliche oder seelische
Schäden, insbesondere der in § 226 bezeichneten Art,
zufügt,
3. die Gruppe unter Lebensbedingungen stellt, die geeignet sind,
deren körperliche Zerstörung ganz oder teilweise
herbeizuführen,
4. Maßregeln verhängt, die Geburten innerhalb der
Gruppe verhindern sollen,
5. Kinder der Gruppe in eine andere Gruppe gewaltsam
überführt,
wird mit lebenslanger Freiheitsstrafe bestraft.
Durch ihr ungeheuerliches Vorgehen hat die SE dem Ansehen des Staates schweren Schaden zugefügt. Das ganze basiert auf der Ideologie des Rechtspositivismus, einer von der Kirche immer wieder verurteilten Lehre, derzufolge man den Menschen mehr gehorchen müsse als Gott.
Adolf Hitler hat die Formulierung geprägt: "Den deutschen
Priester
als Diener Gottes werden wir beschützen, den Priester als
politischen
Feind des Deutschen Reiches werden wir vernichten." Falls der Priester
Gott verleugnet und die nur in den Köpfen von Rechtspositivisten
Geltung
besitzenden "Gesetze" der Menschen akzeptiert, erhält er
staatlichen
Schutz; falls der Priester Gott mehr gehorcht als den Menschen, wird er
vernichtet. Das hatte damals zur Folge, dass Tausende von Priestern in
die Gefängnisse und Konzentrationslager eingewiesen wurden und
viele
dort gestorben sind. Pius XII. sagte nach Ende des Nazi-Terrors:
"Aus den Gefängnissen, aus den Konzentrationslagern, aus den
Zuchthäusern
strömen jetzt zusammen mit den politischen Gefangenen auch die
Scharen
von Priestern und Laien, deren einziges Vergehen in der Treue zu
Christus
und zum Glauben der Väter oder in der mutigen Erfüllung der
priesterlichen
Pflichten bestand."
Es ist also unverzichtbar, dass Sie mir eine Stellungnahme zu den
Vorkommnissen
bei der SE zukommen lassen. Noch wichtiger ist, dass der Fall ein
für
allemal geklärt wird.
Gegen die Person oder Gruppe, die mich wegen "Volksverhetzung"
angezeigt
hat, muss ein ordentliches Verfahren wegen Volksverhetzung
durchgeführt
werden. Wäre die Strafanzeige sofort widerrufen worden,
spätestens
aber, als die Eröffnung des "Ermittlungsverfahrens" bekannt
gegeben
worden ist, würde die Anklage nur auf Verleumdung lauten; nun ist
aber offensichtlich, dass die Anzeige zur Aufhetzung gegen die
katholische
Kirche dienen sollte. Ich muss vor der Person oder Gruppe bei KzM
nachdrücklich
warnen, dazu muss ich aber ihr Anzeigeschreiben vorliegen haben. Also
müssen
mir unverzüglich die vollständigen Prozessakten zugeschickt
werden.
Es sind weit reichende Aufräumarbeiten bei der SE notwendig.
Grundsätzlich
liegt die Schuld bei allen, die bei der SE von diesem Pseudoverfahren
gewusst,
aber nichts dagegen unternommen haben.
Abschließend: Ein so furchtbarer Ansturm gegen die katholische
Kirche darf nicht noch einmal vorkommen. Die Kirche muss sofort
bestmöglich
vor jeden Angriffen von rechtspositivistischer Seite geschützt
werden.
Wie Sie das ganze anstellen werden, wissen Sie am besten. Beachten Sie bitte, dass ich bereits weit über Gebühr Zeit und Geld in die Aufklärung des Falles investiert habe und deshalb grundsätzlich nicht bereit bin, noch weitere Anstrengungen dieser Art zu unternehmen. Die Erfüllung meiner priesterlichen Aufgaben soll nicht noch weiter behindert werden. Ich verweise auf meine Homepage KzM, wo bereits eine Fülle von Texten zu rechtlichen Fragen bereitgestellt sind.
Ich erwarte Ihre Stellungnahme und Ihren (ggf. Zwischen-) Bericht bis spätestens 15.08.2001 und werde dazu einen Kommentar auf meiner Homepage KzM veröffentlichen."
Dieses Schreiben wurde aber nicht abgeschickt und deshalb auch nicht mehr fertig gestellt: Am Samstag Nachmittag kam unerwartet doch noch ein Schreiben von der Staatsanwaltschaft Essen (heute, am Montag, allerdings keines mehr):
"Betrifft: Ihre Anzeige gegen Schmidtmann
Tatvorwurf: Rechtsbeugung
Sehr geehrter Herr L.,
Ihre Strafanzeige ist hier am 19.07.2001 eingegangen und wird unter
obiger Geschäftsnummer bearbeitet. Geben Sie die
Geschäftsnummer
bitte bei allen Eingaben zu diesem Verfahren an. Hochachtungsvoll Auf
Anordnung
[unleserliche Unterschrift, vielleicht Zipi, danach irgendeine
Amtsbezeichnung]"
Bitte warten
Der Trend geht dahin, diesem Volksverhetzungsprozess eine höhere
Bedeutung zukommen zu lassen als den beiden ersten
"Ermittlungsverfahren".
Ein Leser bemerkte zu dem "Ermittlungsverfahren": "eigentlich eine
biblische
Anklage".
Zunächst warten wir ab; man möge unser Abwarten aber bitte nicht so auffassen, als wollten wir diesen Vorfall verharmlosen - ganz im Gegenteil, wir sind der Meinung, dass nun endlich ein Exempel statuiert werden muss. Worauf wir hinauswollen, ist im dem Entwurf unseres Schreibens an das Justizministerium bereits angedeutet. Konkrete Pläne, wann wir was unternehmen werden und wann wir was bei KzM darüber schreiben werden, bestehen momentan nicht.
Das furchtbare Leid, das die Essener Staatsanwaltschaft den Katholiken bereits jetzt zugefügt hat, ist uns durchaus bewusst. Wir ermahnen dennoch jeden, sich durch diese Aktion nicht einschüchtern zu lassen und treu bei dem Bekenntnis zu Christus zu bleiben.