Die Rubrik Nachrichten ist schon immer eine zweischneidige Sache gewesen
- dass verschiedene Themen meist nur sehr kurz erwähnt werden, sorgt
einerseits für ein breites, andererseits aber nur wenig tief gehendes
Informationsangebot. Eigentlich sollte schon vor vielen Wochen die neue
Ausgabe von KzM erscheinen, es fehlte halt
"nur noch" eine neue Ausgabe der Nachrichten. Bei der Zusammenstellung
der Nachrichten ergab sich immer wieder die Frage, ob nur eine kurze Erwähnung
im Nachrichtenüberblick oder besser ein eigenständiger Text angezeigt
wäre. Jedenfalls sind mehrere Texte, die zwischenzeitlich bei KzM
veröffentlicht wurden, Bestandteile eines Nachrichten-Textes gewesen,
die dann aber wieder ausgekoppelt wurden, um großzügiger über
das jeweilige Thema berichten zu können, ohne schließlich einen
Mammut-Nachrichten-Text zu haben. Insofern bestand bei KzM also eine Abstinenz
bzgl. der Rubrik Nachrichten.
Außerdem empfehlen wir unseren Lesern immer wieder, sich beim
Abrufen von Internet-Texten möglichst auf unsere Seite zu beschränken.
Das Internet ist so dermaßen voll von Hass- und Hetzliteratur, von
Pornographie etc., so dass es ganz eindeutig große Gefahren birgt.
Viele "seriöse" Angebote, ob nun Internetprovider oder Webmailanbieter,
haben auch "erotische" Angebote. Die Verlockung, mal kurz einen Blick auf
die "geschmackvolle", "ästhetische" etc. "Erotik" zu werden, ist also
sehr oft gegeben; dass diese "geschmackvolle Erotik" allerdings auch nichts
weiter als Schmuddelkram ist, wird gerne verschwiegen. Jedenfalls kann
jeder beim Stöbern im Internet mit wenigen Mausklicks auf Hass- und
Schmuddelseiten landen, und da ist es besser, man bleibt ganz einfach im
geschützten Bereich von KzM. Der unüberschaubare Wust von Nachrichten,
der täglich in Zeitschriften, in Funk und Fernsehen über die
Menschen hereinbricht, birgt auch die Gefahr, dass man sprichwörtlich
den Wald vor lauter Bäumen nicht mehr sieht. Man verzettelt sich in
Einzelnachrichten und verliert die wesentlichen Prinzipien aus den Augen.
Man darf sich nicht von der Nachrichten-Fieber, der unentwegten Hetze nach
den allerneuesten Neuigkeiten, nach sekündlich aktualisierten "Nachrichten-Tickern"
etc. infizieren lassen. Es ist nicht wirklich eine Katastrophe, wenn man
nicht alle Meldungen aller Tageszeitungen weltweit noch lange vor der Drucklegung
kennt, aber es ist wirklich eine Katastrophe, wenn man sich nicht genügend
Zeit dafür nimmt, die Wahrheit, insbesondere den katholischen Glauben
kennenzulernen. Für das weitere verweisen wir auf den Text Auszeit.
Grund für die Themenverlagerung war die aktuelle Post von der Polizei.
Diesmal sollten wir als Beschuldigter wegen "Volksverhetzung" vernommen
werden. Nach einem Anruf beim Sachbearbeiter schickten wir folgendes Fax
an die Staatsanwaltschaft Essen, Zweigertstr. 36, 45130 Essen, Fax (02
01) 8 03 - 29 20:
Begründung:
Heute, am 19.07.2001, habe ich das Schreiben vom Polizeipräsidium
Recklinghausen erhalten, in dem ich zu einer "Vernehmung" am 24.07.2001
"vorgeladen" werde. Ich habe dem Sachbearbeiter, KOK N.N., bereits telephonisch
mitgeteilt, dass ich zu diesem Termin nicht erscheinen und gegen den verantwortlichen
Staatsanwalt Strafanzeige erstatten werde. Nach seiner Auskunft wird der
Sachbearbeiter Ihnen die Unterlagen zusammen mit einem Vermerk bzgl. meines
Anrufs zurückschicken.
Dies ist nun der dritte staatliche Versuch dieser Art, mich in meiner
priesterlichen Tätigkeit zu behindern. Über die beiden ersten
Versuche habe ich bereits auf meiner Homepage KzM ausführlich berichtet.
Es wird einfach ein völlig absurder Vorwand ("Beleidigung", "Missbrauch
von Titeln", "Volksverhetzung") gesucht, um mich in der Öffentlichkeit
zu diskreditieren und mich durch Zwangsbesuche bei der Polizei einzuschüchtern.
In keinem einzigen Fall konnten die mir unterstellten "Vergehen" sachlich
begründet werden - das betrifft außer den ersten beiden staatsanwaltlichen
Ermittlungen auch die zahllosen Beschuldigungen, die meine Leser direkt
(z.B. per e-mail) oder indirekt (z.B. in öffentlichen Foren) gegen
mich vorbringen.
Die Staatsanwälte bei den vorherigen Prozessen konnten nicht den
zur Aufnahme eines Ermittlungsverfahrens erforderlichen Anfangsverdacht
begründen, sie haben sich also schon deswegen mit ihren Verfahren
gegen mich strafbar gemacht und wurden ordnungsgemäß angezeigt.
Ich werde diesen Vorfall auf meiner Homepage in angemessener Weise
kommentieren. Als zweites Fax erhalten Sie meine Erklärung vom 01.09.1999;
dieser Texte steht, wie viele andere, auf meiner Homepage für jeden
zum Abruf bereit.
Abschließend fordere ich Sie auf, mir unverzüglich die vollständigen
Prozessunterlagen zukommen zu lassen."
Worum es konkret bei dem Volksverhetzungsprozess geht, wollte uns der
Sachbearbeiter aus Datenschutzgründen nicht am Telephon mitteilen.
Es lohnt sich auch nicht, jetzt Spekulationen anzustellen. Jedenfalls sieht
es nicht besonders gut für die Staatsanwaltschaft aus, nicht nur,
weil natürlich keinerlei Gründe für diesen Vorwurf vorgebracht
werden können, sondern weil KzM zudem dafür bekannt ist, dass
dort eifrig gegen Volksverhetzung vorgegangen wird, s. z.B. die Strafanzeigen
gegen Paul Spiegel und Margret
Chatwin oder den Antichristen-Prozess; wichtig
ist auch unsere Aufklärung über Adolf Hitlers
"Mein Kampf". Wir hoffen, dass der Staat auch den Passus der o.g. Erklärung
beherzigen wird: "Der entgegennehmende Beamte wurde von mir ausdrücklich
darüber belehrt, daß Realinjurien gegen Kleriker, z.B. Behindern
oder Inhaftieren eines Klerikers, den Tatbestand des Sakrilegs erfüllen
und die Exkommunikation nach sich ziehen". Allerdings haben wir nicht vor,
bei bevorstehenden oder vollstreckten Zwangsmaßnahmen gegen uns endlich
Verrat an Christus zu begehen; wenn der Staat also unbedingt möchte,
dass wir uns der antichristlichen Diktatur unterwerfen, wird er wohl unvermeidlich
sakrilegische Handlungen begehen, und zwar bis zum Äußersten.
Diese Religionsdiktatur ist ein Verstoß gegen die göttliche
Ordnung und deshalb absolut zu verurteilen.
Wir haben dem Sachbearbeiter gegenüber außerdem betont,
dass ein Verfahren gegen uns grundsätzlich nur von kirchlicher Seite
durchgeführt werden kann; zum Begriff privilegium fori s. Der
Fall Gunnar Anger - Runde 1.; außerdem: "Auch heute noch hält
die Kirche am privilegium fori prinzipiell fest und befiehlt, daß
Kleriker in allen Streit- und Kriminalsachen nur vor das kirchliche Gericht
gezogen werden sollen, wenn nicht für einzelne Orte anders vorgesorgt
ist (can. 120, §1). Doch soll eine Klage gegen einen Kleriker beim
Zivilgericht nicht ohne Bewilligung des Ortsordinarius eingebracht werden
(can. 120, §2)" (A. Perathoner, Das kirchliche Gesetzbuch, Brixen
(4)1926, 520f). Mit weiteren Zugeständnissen dem Staat gegenüber
würden wir Ärgernis geben, weil wir die Häresie wenigstens
begünstigen würden, die Kirche wäre dem Staat unterworfen.
Auch dies ist ein häufiges Thema unserer Texte; s. z.B.: "Aus den
Gefängnissen, aus den Konzentrationslagern, aus den Zuchthäusern
strömen jetzt zusammen mit den politischen Gefangenen auch die Scharen
von Priestern und Laien, deren einziges Vergehen in der Treue zu Christus
und zum Glauben der Väter oder in der mutigen Erfüllung der priesterlichen
Pflichten bestand" (Pius XII.; zit. in Die Entmachtung
des Allmächtigen).
Zu gegebener Zeit werden wir auf die Sache zurückkommen - wenn
wir das noch können. Zudem verweisen wir auf Wie
legal ist KzM?; abschließend bitten wir unsere Leser, für
die Bekehrung der Feinde Christi zu beten.