Verbotsverfahren gegen
jugendschutz.net
- Pressemitteilung -
(Kirche zum Mitreden, 15.03.2009)
Das Verbotsverfahren gegen jugendschutz.net (jn) könnte vielleicht
manchem im ersten Augenblick paradox erscheinen, deshalb dazu einige
Anmerkungen. jn versucht derzeit, eine in Amerika registrierte
Internetseite abschalten zu lassen, u.z. wegen angeblich "illegalen
Inhalts". Mit diesem globalen Bewusstsein könnte dann z.B.
Pakistan verlangen, dass weltweit alle Taliban-kritischen
Internetseiten abgeschaltet werden. Der "illegale Inhalt" soll laut jn
in "Holocaustleugnung" bestehen. Jetzt prüfe jeder, ob ihm beim
Wort "Holocaustleugnung" ein Zucken durch den Körper gegangen, der
Blutdruck gestiegen und die Atmung beschleunigt ist. Zur Beruhigung:
Die Seite leugnet den nationalsozialistischen Völkermord in keiner
Weise - ganz im Gegenteil: Sie kämpft gegen dessen Verharmlosung,
indem sie über Nazi-Verbrechen informiert, die praktisch in
Vergessenheit gedrängt sind, wie Schikanen gegenüber,
Verhaftungen von, Justizmorde an katholischen Klerikern etc., und indem
sie verlogene antikirchliche Hetzpropaganda (ein Stichwort: "Der
Stellvertreter" von Rolf Hochhuth) entlarvt. Ein nettes Detail: Die
Internetseite bietet u.a. den Text der Enzyklika gegen den
Nationalsozialismus, "Mit brennender Sorge". Diese wurde damals von den
Nazis bekämpft, heute wird sie von jn bekämpft. Nun ist
"Holocaustleugnung" in Amerika sowieso nicht strafbar; trotzdem auch
dazu einige Worte: Zunächst: Warum reagieren viele bei dem Wort
"Holocaustleugnung" unkontrolliert mit Zusammenzucken und Herzrasen?
Nun, kürzlich ist Horst Mahler wegen "Holocaustleugnung" zu knapp
zwölf Jahren Haft verurteilt worden. Mörder kommen oft
erheblich glimpflicher davon, und z.B. der berühmte
Koma-Schläger Erdinc S., der einen gesunden Deutschen
spaßeshalber zum Krüppel verprügelte, blieb sogar
straffrei. Das Volk hat somit verinnerlicht: Alles ist entschuldbar,
nur nicht "Holocaustleugnung". Und worin besteht die angebliche
"Holocaustleugnung" auf der Internetseite? Dort wird in der Tat
behauptet, dass unterschiedliche Auschwitz-Opferzahlen im Umlauf sind.
Hierzu recherchiere man z.B. nach Auschwitz-Gedenkstein (bis 1990),
Brandenburgische Landeszentrale für politische Bildung,
Auschwitz-Gedenkstein (ab 1990), Fritjof Meyer, alliierte Wochenschau
"Welt im Film" (Nr. 137). Außerdem prüfe man, was im
§130 StGB als Auschwitz-Opferzahl bestimmt ist. Kurz: Es fehlt die
für eine Strafbarkeit von "Holocaustleugnung" absolut zwingend
erforderliche gesetzliche Bestimmtheit (§ 1 StGB; Art. 103 GG).
Statt aber endlich einer illegalen Willkürjustiz das Handwerk zu
legen, wird sogar noch der widerrechtlich kriminalisiert, der
notorische Widersprüche auflistet. Und wer auf Augenzeugen
schwört, der recherchiere nach Misha Defonseca und Herman
Rosenblat. jn möchte n.b. keineswegs nur die deutsche Jugend
schützen: Ziel ist nicht eine Altersüberprüfung für
Deutsche, sondern die komplette Abschaltung einer Seite mit
jährlich weit über 100.000 - auch erwachsenen - Besuchern in
weit über hundert Ländern, v.a. in den USA. Zudem ist die
angebliche "Holocaustleugnung" nur ein winziges Mosaiksteinchen dieser
umfangreichen Seite; wesentliche Inhalte sind z.B. Rosenkranzgebet,
Kreuzwegandacht und Beichtspiegel. Alles das findet bei jn keine Gnade
- alles soll rigoros abgeschaltet werden. Man prüfe
vergleichsweise das Vorgehen von jn z.B. gegen Pornographie und Gewalt.
"jugendschutz.net" müsste deshalb ehrlicherweise
"globale-antichristliche-meinungsdiktatur.net" (gamn) heißen.
gamn handelt mit Unterstützung von Bundesfamilienministerin Ursula
von der Leyen, Christlich Demokratische Union (CDU). Wer die globale
antichristliche Meinungsdiktatur billigt oder befürwortet, billigt
und befürwortet auch jn; wer statt dessen Recht und Moral
befürwortet, kann das Verbotsverfahren gegen jn nachvollziehen.
Text der Strafanzeige.
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