Straf- und Verbotsverfahren gegen jugendschutz.net wegen Volksverhetzung

- Klage zum Mitmachen -
(Kirche zum Mitreden, 14.03.2009)
Korrektur: Die auf der Internetseite der SA Mainz angegebene Faxnummer 14130-2 funktioniert nicht. Deshalb bitte 14130-5 benutzen.

Fax an
Staatsanwaltschaft Mainz, Ernst-Ludwig-Str. 7, 55116 Mainz, Telefax: 06131 / 141305

nachrichtlich an
jugendschutz.net, (06131) 32 85-22
Bundesministerium für Familie, 03018/ 555 - 4400
Bundeszentrale für politische Bildung, (0)228 99515-113
Landesanstalt für Kommunikation Baden-Württemberg, 0711 66 99 111
Stiftung MedienKompetenz Forum Südwest, 0621 - 5202-279
"BVerfG", 0721-9101-382

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Hiermit erstatte ich Strafanzeige mit Strafantrag gegen jugendschutz.net (jn) wegen Verleumdung, Volksverhetzung etc. Zivilrechtliche Schritte behalte ich mir ausdrücklich vor. Zudem wird das sofortige Verbot sowie die sofortige Abschaltung von jn gefordert; dies ist wegen des notorisch illegalen, sozialethisch desorientierenden, kirchen- und gesellschaftszerstörenden Terrors seitens jn zwingend erforderlich.
Begründung: jn versucht, die Internetseite kirchenlehre.com (Kirche zum Mitreden, KzM) abschalten zu lassen. Zu diesem Zweck hat eine Alexandra Beyersdörfer von jn am 12.03.2009 eine Mail geschrieben an den Registrant von KzM, i.e. Crosswinds Internet Communications Inc, Toronto. jn behauptet wider besseres Wissen, dass KzM "illegale Inhalte" verbreite. Zunächst: jn verbreitet die Ideologie, dass Deutschland die Weltpolizei ist, nach deren Pfeife die ganze Welt zu tanzen hat. Das Geltungsgebiet der brd-"Gesetze" war also gem. jn gestern Deutschland, heute die ganze Welt. jn begründet nirgends, weshalb KzM-Inhalte illegal sein sollen, und nennt auch kein einziges Beispiel dafür; bereits damit ist der Tatbestand der sehr schweren Verleumdung in höchstem Maße erfüllt. Statt dessen zitiert jn einfach ein paar Ausschnitte aus KzM und pappt denen dann den Aufkleber "Holocaustleugnung" auf. Die KzM-Zitate von jn umfassen 103 (einhundertdrei) Wörter. Zur Statistik: Der längste KzM-Text umfasst alleine 24.725 (vierundzwanzigtausendsiebenhundertfünfundzwanzig) Wörter; insgesamt gibt es bei KzM derzeit 858 (achthundertachtundfünfzig) Texte. Es widerspricht jeder Verhältnismäßigkeit, wegen 103 Wörtern eine komplette Seite mit weit über einer Million Wörtern abschalten zu lassen. Interessant dabei: Zahlreiche KzM-Texte finden sich auch auf deutschen Seiten; darunter auf drei großen deutschen Presse-Seiten, wo - erst nach Prüfung und Freischaltung durch die jeweiligen deutschen Presse-Redaktionen - KzM-Texte veröffentlicht sind wie "Bundesverfassungsgericht erklärt Grundgesetz Artikel 4 (Freiheit des Glaubens) für verfassungswidrig" und "Das Bundesverfassungsgericht, Feind der Bürger und Menschenrechte".
http://www.openpr.de/news/archiv/55768/Pater-Lingen.html
http://www.prcenter.de/firma-Pater+Lingen.html
http://www.onlinezeitung24.de/p/Pater%20Lingen
Alle diese offenkundig absolut einwandfreien Texte werden von jn in einem Rutsch verleumderisch als "illegal" hingestellt! Ferner gibt es bei KzM z.B. die Enzyklika gegen den Nationalsozialimus, "Mit brennender Sorge" (brennend.htm). Diese Enzyklika wurde auch schon von den Nazis bekämpft, also hier liegt jn ganz auf der Linie der Nazis. Wer leugnet, dass die Nazis die Enzyklika bekämpft haben, ist schuldig gem. §130 StGB, denn er leugnet damit den nationalsozialistischen Völkermord, cf. Papst Pius XII., Ansprache 16.03.1946: "Man vergesse nicht, daß der Nationalsozialismus, dem es in Wahrheit nur darauf ankam, die Kirche zu vernichten, gerade unter dem Vorwand, den sogenannten 'politischen Katholizismus' zu bekämpfen, das ganze Aufgebot von Verfolgung, Schikanen und Bespitzelung gegen die Kirche in Bewegung setzte, wogegen sich leitende Männer der Kirche, deren Mut heute noch von der ganzen Welt bewundert wird, auch von der Kanzel aus verteidigen und mutig zur Wehr setzen mußten."
Ferner gibt es bei KzM eine Anleitung zum Rosenkranzgebet (rosen.pdf). Mir ist nicht bekannt, dass die Nazis die Verbreitung des Rosenkranztextes bekämpft haben, also hier übertrifft jn anscheinend sogar die Vorgehensweise der Nazis. Ähnliches gilt für den Lebensschutz, ein weiteres KzM-Schwerpunktthema. Bereits hiermit ist die notorische Absurdität und Illegalität der Vorgehens von jn eindeutig und unwiderlegbar bewiesen. Noch schlimmer wird es aber, wenn man auf die 103 Wörter schaut, die von jn verleumderisch als "Beweis" für "Holocaustleugnung" zitiert werden.
1. "Bekanntlich sind noch nicht einmal die Auschwitz-Opferzahlen bekannt, die je nachdem zwischen 8 Millionen und 70.000 schwanken."
Zu 1.) Die Auschwitz-Zahlen sind tatsächlich nicht bekannt. Jeder kann nachprüfen, dass diesbzgl. ganz unterschiedliche Zahlen genannt wurden und werden. Im §130 StGB wird NIRGENDS das Bekenntnis einer bestimmten Auschwitz-Opferzahl vorgeschrieben.
2. " Die Zahl von sechs Millionen jüdischen Opfer steht keineswegs so widerspruchsfrei, wie es die Geschichtsbücher üblicherweise lehren. ... hatten wir erwähnt, dass von einigen eine viel geringere Zahl vertreten wird, also mehrere Hunderttausend, aber nicht mehrere Millionen."
Zu 2.) Die Zahl der jüdischen Opfer ist tatsächlich nicht bekannt. Jeder kann nachprüfen, dass diesbzgl. ganz unterschiedliche Zahlen genannt wurden und werden. Im §130 StGB wird NIRGENDS das Bekenntnis einer bestimmten Juden-Opferzahl vorgeschrieben.
3. "1) Ist bewiesen, daß die Deutschen 6 Millionen Juden umgebracht haben? Allgemein wird angenommen, daß 6 Millionen Juden oder gar 11 Millionen (vgl. Punkt 8) während des 2 Weltkriegs den Tod fanden. Diese Behauptung beruht aber nicht auf Sachbeweisen (Expertisen, Autopsien, Bauplänen, Dokumenten usw.), sondern lediglich auf Zeugenaussagen."
Zu 3.) S. auch die Ausführungen zu 2. Zudem: Solange nicht die Bücher von Raoul Hilberg beschlagnahmt sind, demzufolge die Zahl der jüdischen Opfer bei 5,1 Millionen liegt, ist offenkundig, dass keine ausreichenden Sachbeweise für eine Opferzahl von 6 Millionen existieren. Indem jn komplett darauf verzichtet, eine Begründung für den Vorwurf der "Holocaustleugnung anzugeben, eben weil es weiß, dass sich dieser Vorwurf nicht begründen lässt, hat es sich unanfechtbar als radikal verbrecherische Vereinigung erwiesen.
Schließlich ist zu bedenken: KzM hat sich nachdrücklich dafür eingesetzt, dass diese gesetzliche Unbestimmtheit bzgl. des "Holocaust" aufhört, s. die Strafanzeige wegen der Judenseife (seife_02.htm). Damit sollte endlich Klarheit geschaffen werden, ob es die Seifenproduktion der Nazis wirklich gab, denn nur dannwäre ihre Leugnung strafbar. Bei fehlender gesetzlicher Bestimmtheit kann keine Strafe eintreten; etwaige trotzdem ausgesprochene Verurteilungen sind objektiv absolut nichtig und damit reine Verbrechen, cf. nulla poena sine lege (Art. 103 Abs. 2 GG, § 1 StGB, Art. 7 EMRK).
Zusammengefasst: Der Versuch von jn, KzM abschalten zu lassen, ist radikal und komplett absurd und illegal. Über den Tatbestand der Verleumdung hinaus ist aber auch zu beklagen, dass jn mit seinem umfassenden rigorosen Vernichtungskrieg gegen Gebet, kirchliches Lehramt, Lebensschutz etc. gezielt gegen die katholische Kirche vorgeht. jn stört den öffentlichen Frieden dadurch, dass es zum Haß gegen Teile der Bevölkerung aufstachelt, zu Gewalt- oder Willkürmaßnahmen gegen sie auffordert und die Menschenwürde anderer dadurch angreift, daß es Teile der Bevölkerung beschimpft, böswillig verächtlich macht oder verleumdet, strafbar gem. §130 StGB. Der Vernichtungskrieg seitens jn gegen die Kirche ist zudem strafbar gem. § 6 VStGB.
Abschließend noch ein Hinweis: KzM besteht mittlerweile im zwölften Jahr (seit 23.08.1997) und zählt pro Jahr weit über 100.000 echte Besuche (ohne Suchmaschinen). Wenn es bei KzM irgendwo eine "Holocaustleugnung" geben würde, so wäre mir das sicher mitgeteilt worden; verlogene "Holocaustleugnungs"-Aufkleber à la jn zählen natürlich nicht. Bei der Statistik ist zu bedenken, dass KzM
- keine Nachrichtenseite ist, sondern nur ca. ein-, zweimal pro Woche überhaupt aktualisiert wird;
- keine Kommentarfunktion und kein Forum anbietet;
- eine Thematik behandelt, die in den Medien gezielt totgeschwiegen wird ("Sedisvakantismus").
Ich verlange die Eingangsbestätigung der Anzeige, Mitteilung des Aktenzeichens sowie zügiges und energisches Vorgehen gegen jn. Durch Untätigkeit angesichts dieses notorisch illegalen, sozialethisch desorientierenden, kirchen- und gesellschaftszerstörenden Terrors von jn lädt man selbst Mitschuld auf sich und wird dementsprechend auch selbst zur Rechenschaft gezogen.
****e

Wer das Verfahren unterstützen möchte, kann sich das Schreiben als pdf-Datei ausdrucken und - mit Name, Adresse, Datum und Unterschrift versehen - selbst an die SA Mainz schicken.

Bonus: Aus der Leserschaft wurde am 14.03.2009 folgende Mail an buero@jugendschutz.net geschickt (Cc an PRHL):
a****
Ihre dubiose Webseite!!
Frage:
Woher stammen die finanziellen Mittel, womit sie mit ihrer Webseite offensichtlich gegen das deutsche Volk aufhetzen??
Im Namen eines angeblichen Jugendschutzes wird hier die geistige Umerziehung nach bekannten Muster zum Nachteil der noch manipulierbaren deutschen Jugend betrieben!!
Seien sie versichert, das wir wissen wer die Hintermänner sind, in dessen wirklichen Auftrag sie ihre Demagogie vollziehen.
Wo waren sie denn, als bei Tim K. aus Winnenden sich der Systemüberdruß und die Desillusionierung gewaltsam Bahn brach ??
Sie haben wie das System KOMPLETT VERSAGT!!!
Somit tragen sie an dieser Tragödie eine teilw. MITSCHULD !
Die so genannte Demokratie als Konsenswüste mit dem Makel des schlechtesten gemeinsamen Nenners hat ebenfalls versagt und so ist dieses Ereignis ein Produkt dieser wohlfeilen, da nihilistischen BRD-Gesellschaft!
Und kommen sie mir jetzt auch nicht mit der 130er-Keule!!
Schließlich wird bewußt in Kauf genommen, das durch so genannte EGO-SHOOTER Computerspiele diese Jugend zur Gewalt AUFGEHETZT wird!!
Aber hier zählt ja nur der Profit, den man aus diesem o.g. Schund zieht > Counter Strike, etc....
Wenn ihnen also zum Gutmenscheln zumute ist, verschonen sie die Allgemeinheit damit, es nimmt ihnen so wie so niemand mehr ab, der trotz allfälliger Verblödung noch in der Lage ist seinen Verstand zu gebrauchen!
Mfg.
****e

Fax an jugendschutz.net
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