Angebot der vollständigen Kapitulation
- Schreiben an zahlreiche V2-Stellen -
(Kirche zum Mitreden, 01.12.2014)
Nachfolgender Text wurde heute, 01.12.2014, per Mail und Fax an
zahlreiche V2-Stellen verschickt.
Dieser Text ist eine Faxsendung an zahlreiche Empfänger, darunter
- Verband der Diözesen Deutschlands
- Generalvikariat Münster
- V2-Fakultät der Uni Münster
- Rektorat der Uni Münster
- Petitionsausschuss BRD
- Petitionsausschuss NRW
- Bundesverfassungsgericht
*** Angebot der vollständigen Kapitulation ***
1. Ich beantrage die Löschung der Internetseite "Kirche zum
Mitreden" (KzM) / kirchenlehre.com
2. ich lösche mein Konto ("@Pater Lingen") bei gloria.tv
3. ich lösche meinen Kanal ("sedisvakantist") bei youtube.com
4. ich ziehe meine Klage gegen Thomas Schüller zurück
5. ich bezeichne mich nicht mehr als römisch-katholischer Priester
6. ich zerreiße mein V2-"Diplom"
7. ich trete wieder in die Gruppe des sog. "Zweiten Vatikanischen
Konzils" ein
*** wenn mir mitgeteilt wird, welchen Lehrsatz "Vatikanum 2" als
neues Dogma verkündet hat. ***
S. dazu die Anlage: "Zweites Vatikanisches Konzil oder Dogma" (S. 1
v. 13)
Vollständiger Text hier: www.kirchenlehre.com/dogma.htm
Kurz: "Das Zweite Vatikanische Konzil (1962-1965) hat zwar viele
Beschlüsse gefasst, aber kein einziges Dogma verkündet" (O. H.
Pesch, Kleines katholisches Glaubensbuch, Mainz (15) 2004, 145).
Natürlich ist auch jeder andere ganz herzlich dazu eingeladen, von
diesem Angebot Gebrauch machen und / oder es zu verbreiten. Falls
dieses Angebot allerdings von keiner Stelle genutzt wird, wird dies
in der Klage gegen Schüller und ggf. in sehr vielen weiteren Fällen
von mir als Beweis gegen die V2-Sekte sowie deren Komplizen
verwendet.
Zweites Vatikanisches Konzil oder Dogma
- Testimonien zur Verbindlichkeit von Vatikanum 2 -
Während die "Lehren des II. Vatikanischen Konzils, das als
Ökumenisches Konzil gemäß can. 337 § 1 i. V. m. can. 336 im Verbund
mit dem Papst die höchste Gewalt im Hinblick auf die Gesamtkirche
ausgeübt hat und dessen Lehren gemäß can. 749 § 2 CIC unfehlbar und
gemäß can. 750 § 1 vom feierlichen Lehramt vorgelegt worden und
kraft göttlichen und katholischen Glaubens zu glauben sind" [...]
"beharrt der Angeklagte auf einem selbstdefinierten
Wahrheitsbegriff, der das Glaubensgut (depositum fidei) um die
Lehren des II. Vaticanums verkürzt. Mithin ist der Angeklagte
Häretiker."
(Thomas Schüller, "Gutachten" in Strafprozess gegen die katholische
Kirche, Amtsgericht Dorsten, Aktenzeichen 7 Ls-29 Js 74/08-43/11,
17.08.2012)
Thomas Schüller, sog. "Professor für katholisches Kirchenrecht" am
"Institut für Kanonisches Recht" der "Katholisch-Theologischen
Fakultät" der Universität Münster, hat sich mit dieser öffentlichen
schriftlichen Erklärung vor Gericht definitiv als völlig
sachunkundig - resp. ggf. und / oder radikal verlogen - erwiesen.
Das wohlwollendste Urteil über Schüller kann jedenfalls nur lauten:
Dem angeblichen "Kirchenrechtler" fehlen unübersehbar selbst
allerelementarste Kenntnisse im "katholischen Kirchenrecht", ja
sogar ganz grundsätzlich überhaupt im "katholischen Glauben" der
Gruppe des sog. "Zweiten Vatikanischen Konzils" (V2). Mit so viel
Wohlwollen ließe sich immerhin das Urteil ausschließen, Schüllers
absurde Falschaussagen seien vorsätzlich, d.h. Lügen. Nur bliebe
dann trotzdem noch immer die Frage, wie sich jemand mit so viel
resp. so wenig Sachverstand als "Sachverständiger" ausgeben kann.
In Konsequenz muss das Urteil vernichtend ausfallen über
- die gesamte V2-Gruppe, deren hochrangiger Mitarbeiter und
Repräsentant Schüller ist und in deren Namen er als Gutachter
spricht;
- die Westfälische Wilhelms-Universität Münster, die lt. Rektorin
Ursula Nelles "Garant für Spitzenforschung und hochwertige Lehre"
ist, sowie überhaupt sämtliche Universitäten mit
V2-"katholisch-theologischen Fakultäten";
- die Politik der Bundesrepublik Deutschland, die in hartnäckigem
absurden Zirkelschluss den Bürgern rigoros gewaltsam die absurde,
häretische Ideologie aufzwingt, die V2-Gruppe sei die katholische
Kirche;
- die Justiz der Bundesrepublik Deutschland, die solche "Gutachter"
wie Schüller zulässt und sogar schützt und dementsprechend brutale
Christenverfolgung betreibt. Allgemein z.Th. Justiz und Gutachten s.
z.B. "Familiengerichte: Jedes zweite Gutachten mangelhaft",
daserste.ndr.de, 14.08.14:
*** In einer Studie der FernUniversität Hagen wurden alle Gutachten
von vier exemplarisch ausgewählten Gerichten untersucht. Diese
Vollerhebung über zwei Jahre zeigt erstmals das ganze Ausmaß: Über
50 Prozent der untersuchten Gutachten weisen gravierende Mängel auf.
***
1. Die unterlassene unverzichtbare Bringschuld
Wenn Thomas Schüller behauptet, V2 habe (mindestens) ein Dogma
verkündet, dann *muss* er dieses Dogma nennen. Andernfalls ist sein
gesamtes Gutachten in einem fundamentalen Punkt nicht
nachvollziehbar. Der Gutachter verliert damit jegliche
Glaubwürdigkeit vollkommen, und das gesamte Gutachten ist somit
objektiv wertlos, d.h. absolut unverwertbar. Solange dieser Fehler
nicht behoben ist, darf das Gutachten in gar keiner Weise als
Beweismittel zugelassen werden, andernfalls ist bereits das Gericht
selbst schuldig der äußerst schweren Rechtsbeugung. Kann der Fehler
nicht behoben werden, sind zudem zivilrechtliche und strafrechtliche
Sanktionen gegen den Gutachter zu prüfen. Zur Rechtslage:
Bundesgerichtshof, IVa ZR 20/82 v. 02.11.1983:
*** Ein Sachverständigengutachten muss sich auf Tatsachen und nicht
auf Mutmaßungen oder Unterstellungen stützen. Sind dem
Sachverständigen die für die Beurteilung maßgeblichen Umstände nicht
bekannt, muss er sie beim Auftraggeber erfragen, u. U. auch andere
Ermittlungen anstellen (etwa Anfragen bei Behörden). ***
Bundesgerichtshof, NJW 1988, 1266:
*** Grobe Fahrlässigkeit liegt dann vor, wenn die im Verkehr
erforderliche Sorgfalt in objektiv ungewöhnlich hohem und subjektiv
nicht entschuldbarem Maße verletzt wird; es muss das unbeachtet
geblieben sein, was im gegebenen Fall jedem hätte einleuchten
müssen. ***
LG Bremen 17.01.77 7-3 O 1584/70:
*** Inhaltliche Mängel, die das Gutachten unverwertbar machen, weil
das Gutachten dem Gericht nicht die Möglichkeit gibt, den
Gedankengängen des Sachverständigen nachzugehen und sie zu prüfen,
haben zur Folge, dass kein Entschädigungsanspruch entsteht, weil die
Leistung des Gutachters dem ihm erteilten Auftrag nicht entspricht.
***
VG Augsburg 10.02.82 - 4 K80 A 914:
*** Objektiv wertlos ist ein solches Gutachten, wenn es jeder
nachvollziehbaren Begründung, insbesondere zur Wahl des
Wertermittlungsverfahrens, zu den herangezogenen
Wertermittlungsgrundlagen und zu den sonstigen für die
Wertermittlung maßgeblichen Gesichtspunkten entbehrt. ***
Nochmals: Schüller *muss* unbedingt ganz genau benennen, welches
Dogma V2 verkündet hat. Zudem: Der Häresie-Vorwurf zählt bereits als
solcher - und natürlich erst recht in einem schriftlichen
gerichtlichen Gutachten - zu den schlimmsten nur möglichen
Anschuldigungen und ist, wenn nicht klar begründet, immer in
erheblichem Maße strafbar.
Papst Leo XIII., Enzyklika "Satis cognitum", 29.06.1896:
*** "Es gibt nichts Gefährlicheres als diese Irrlehrer; über alles
reden sie zwar tadellos, mit einem Wörtchen aber verderben sie, wie
mit einem Tröpflein Gift, den reinen und unverfälschten Glauben an
die göttliche und folglich auch an die apostolische Überlieferung"
(Tractatus de Fide orthodoxa contra Arianos). ***
A. Koch, Lehrbuch der Moraltheologie, Freiburg (2)1907, 302:
*** Als hartnäckige Auflehnung gegen die von Gott gesetzte
Lehrautorität ist die formelle Häresie eine der schwersten und
verderblichsten Sünden, indem sie das Fundament des Heilswerkes
zerstört. ***
Fortsetzung unter
www.kirchenlehre.com/dogma.htm
[Zurück zur KzM - Startseite]