Angebot der vollständigen Kapitulation

- Schreiben an zahlreiche V2-Stellen -
(Kirche zum Mitreden, 01.12.2014)

Nachfolgender Text wurde heute, 01.12.2014, per Mail und Fax an zahlreiche V2-Stellen verschickt.


Dieser Text ist eine Faxsendung an zahlreiche Empfänger, darunter
- Verband der Diözesen Deutschlands
- Generalvikariat Münster
- V2-Fakultät der Uni Münster
- Rektorat der Uni Münster
- Petitionsausschuss BRD
- Petitionsausschuss NRW
- Bundesverfassungsgericht

*** Angebot der vollständigen Kapitulation ***
1. Ich beantrage die Löschung der Internetseite "Kirche zum Mitreden" (KzM) / kirchenlehre.com
2. ich lösche mein Konto ("@Pater Lingen") bei gloria.tv
3. ich lösche meinen Kanal ("sedisvakantist") bei youtube.com
4. ich ziehe meine Klage gegen Thomas Schüller zurück
5. ich bezeichne mich nicht mehr als römisch-katholischer Priester
6. ich zerreiße mein V2-"Diplom"
7. ich trete wieder in die Gruppe des sog. "Zweiten Vatikanischen Konzils" ein
*** wenn mir mitgeteilt wird, welchen Lehrsatz "Vatikanum 2" als neues Dogma verkündet hat. ***

S. dazu die Anlage: "Zweites Vatikanisches Konzil oder Dogma" (S. 1 v. 13)
Vollständiger Text hier: www.kirchenlehre.com/dogma.htm
Kurz: "Das Zweite Vatikanische Konzil (1962-1965) hat zwar viele Beschlüsse gefasst, aber kein einziges Dogma verkündet" (O. H. Pesch, Kleines katholisches Glaubensbuch, Mainz (15) 2004, 145).

Natürlich ist auch jeder andere ganz herzlich dazu eingeladen, von diesem Angebot Gebrauch machen und / oder es zu verbreiten. Falls dieses Angebot allerdings von keiner Stelle genutzt wird, wird dies in der Klage gegen Schüller und ggf. in sehr vielen weiteren Fällen von mir als Beweis gegen die V2-Sekte sowie deren Komplizen verwendet.


Zweites Vatikanisches Konzil oder Dogma
- Testimonien zur Verbindlichkeit von Vatikanum 2 -

Während die "Lehren des II. Vatikanischen Konzils, das als Ökumenisches Konzil gemäß can. 337 § 1 i. V. m. can. 336 im Verbund mit dem Papst die höchste Gewalt im Hinblick auf die Gesamtkirche ausgeübt hat und dessen Lehren gemäß can. 749 § 2 CIC unfehlbar und gemäß can. 750 § 1 vom feierlichen Lehramt vorgelegt worden und kraft göttlichen und katholischen Glaubens zu glauben sind" [...] "beharrt der Angeklagte auf einem selbstdefinierten Wahrheitsbegriff, der das Glaubensgut (depositum fidei) um die Lehren des II. Vaticanums verkürzt. Mithin ist der Angeklagte Häretiker."
(Thomas Schüller, "Gutachten" in Strafprozess gegen die katholische Kirche, Amtsgericht Dorsten, Aktenzeichen 7 Ls-29 Js 74/08-43/11, 17.08.2012)

Thomas Schüller, sog. "Professor für katholisches Kirchenrecht" am "Institut für Kanonisches Recht" der "Katholisch-Theologischen Fakultät" der Universität Münster, hat sich mit dieser öffentlichen schriftlichen Erklärung vor Gericht definitiv als völlig sachunkundig - resp. ggf. und / oder radikal verlogen - erwiesen. Das wohlwollendste Urteil über Schüller kann jedenfalls nur lauten: Dem angeblichen "Kirchenrechtler" fehlen unübersehbar selbst allerelementarste Kenntnisse im "katholischen Kirchenrecht", ja sogar ganz grundsätzlich überhaupt im "katholischen Glauben" der Gruppe des sog. "Zweiten Vatikanischen Konzils" (V2). Mit so viel Wohlwollen ließe sich immerhin das Urteil ausschließen, Schüllers absurde Falschaussagen seien vorsätzlich, d.h. Lügen. Nur bliebe dann trotzdem noch immer die Frage, wie sich jemand mit so viel resp. so wenig Sachverstand als "Sachverständiger" ausgeben kann.
In Konsequenz muss das Urteil vernichtend ausfallen über
- die gesamte V2-Gruppe, deren hochrangiger Mitarbeiter und Repräsentant Schüller ist und in deren Namen er als Gutachter spricht;
- die Westfälische Wilhelms-Universität Münster, die lt. Rektorin Ursula Nelles "Garant für Spitzenforschung und hochwertige Lehre" ist, sowie überhaupt sämtliche Universitäten mit V2-"katholisch-theologischen Fakultäten";
- die Politik der Bundesrepublik Deutschland, die in hartnäckigem absurden Zirkelschluss den Bürgern rigoros gewaltsam die absurde, häretische Ideologie aufzwingt, die V2-Gruppe sei die katholische Kirche;
- die Justiz der Bundesrepublik Deutschland, die solche "Gutachter" wie Schüller zulässt und sogar schützt und dementsprechend brutale Christenverfolgung betreibt. Allgemein z.Th. Justiz und Gutachten s. z.B. "Familiengerichte: Jedes zweite Gutachten mangelhaft", daserste.ndr.de, 14.08.14:
*** In einer Studie der FernUniversität Hagen wurden alle Gutachten von vier exemplarisch ausgewählten Gerichten untersucht. Diese Vollerhebung über zwei Jahre zeigt erstmals das ganze Ausmaß: Über 50 Prozent der untersuchten Gutachten weisen gravierende Mängel auf. ***

1. Die unterlassene unverzichtbare Bringschuld
Wenn Thomas Schüller behauptet, V2 habe (mindestens) ein Dogma verkündet, dann *muss* er dieses Dogma nennen. Andernfalls ist sein gesamtes Gutachten in einem fundamentalen Punkt nicht nachvollziehbar. Der Gutachter verliert damit jegliche Glaubwürdigkeit vollkommen, und das gesamte Gutachten ist somit objektiv wertlos, d.h. absolut unverwertbar. Solange dieser Fehler nicht behoben ist, darf das Gutachten in gar keiner Weise als Beweismittel zugelassen werden, andernfalls ist bereits das Gericht selbst schuldig der äußerst schweren Rechtsbeugung. Kann der Fehler nicht behoben werden, sind zudem zivilrechtliche und strafrechtliche Sanktionen gegen den Gutachter zu prüfen. Zur Rechtslage:
Bundesgerichtshof, IVa ZR 20/82 v. 02.11.1983:
*** Ein Sachverständigengutachten muss sich auf Tatsachen und nicht auf Mutmaßungen oder Unterstellungen stützen. Sind dem Sachverständigen die für die Beurteilung maßgeblichen Umstände nicht bekannt, muss er sie beim Auftraggeber erfragen, u. U. auch andere Ermittlungen anstellen (etwa Anfragen bei Behörden). ***
Bundesgerichtshof, NJW 1988, 1266:
*** Grobe Fahrlässigkeit liegt dann vor, wenn die im Verkehr erforderliche Sorgfalt in objektiv ungewöhnlich hohem und subjektiv nicht entschuldbarem Maße verletzt wird; es muss das unbeachtet geblieben sein, was im gegebenen Fall jedem hätte einleuchten müssen. ***
LG Bremen 17.01.77 7-3 O 1584/70:
*** Inhaltliche Mängel, die das Gutachten unverwertbar machen, weil das Gutachten dem Gericht nicht die Möglichkeit gibt, den Gedankengängen des Sachverständigen nachzugehen und sie zu prüfen, haben zur Folge, dass kein Entschädigungsanspruch entsteht, weil die Leistung des Gutachters dem ihm erteilten Auftrag nicht entspricht. ***
VG Augsburg 10.02.82 - 4 K80 A 914:
*** Objektiv wertlos ist ein solches Gutachten, wenn es jeder nachvollziehbaren Begründung, insbesondere zur Wahl des Wertermittlungsverfahrens, zu den herangezogenen Wertermittlungsgrundlagen und zu den sonstigen für die Wertermittlung maßgeblichen Gesichtspunkten entbehrt. ***

Nochmals: Schüller *muss* unbedingt ganz genau benennen, welches Dogma V2 verkündet hat. Zudem: Der Häresie-Vorwurf zählt bereits als solcher - und natürlich erst recht in einem schriftlichen gerichtlichen Gutachten - zu den schlimmsten nur möglichen Anschuldigungen und ist, wenn nicht klar begründet, immer in erheblichem Maße strafbar.
Papst Leo XIII., Enzyklika "Satis cognitum", 29.06.1896:
*** "Es gibt nichts Gefährlicheres als diese Irrlehrer; über alles reden sie zwar tadellos, mit einem Wörtchen aber verderben sie, wie mit einem Tröpflein Gift, den reinen und unverfälschten Glauben an die göttliche und folglich auch an die apostolische Überlieferung" (Tractatus de Fide orthodoxa contra Arianos). ***
A. Koch, Lehrbuch der Moraltheologie, Freiburg (2)1907, 302:
*** Als hartnäckige Auflehnung gegen die von Gott gesetzte Lehrautorität ist die formelle Häresie eine der schwersten und verderblichsten Sünden, indem sie das Fundament des Heilswerkes zerstört. ***

Fortsetzung unter
www.kirchenlehre.com/dogma.htm


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