Kriegsgericht
- Die sog. "Gerechtigkeit" des Staates in Kirchenfragen -
(Kirche zum Mitreden, 10.08.1999)
In unserer Strafanzeige gegen Karl Lehmann (s. Editorial
zu Ausgabe 11/99) erreichte uns heute folgendes Schreiben der Staatsanwaltschaft
Mainz:
Ihre Strafanzeige vom 31.07.1999 gegen Bischof Dr. Karl Lehmann wegen
Betruges
Sehr geehrter Herr L.,
Ihre vorbezeichnete Strafanzeige gibt mir keine Veranlassung, gegen
den Betroffenen strafrechtlich einzuschreiten (SS 152 Abs. 2, 170 Abs.
2 StPO). Nach dem Anzeigevorbringen sind zureichende tatsächliche
Anhaltspunkte, die den Anfangsverdacht einer Straftat begründen würden,
nicht gegeben. Dies wäre für die Durchführung weiterer strafprozessual
zulässiger Maßnahmen indessen erforderlich.
Mit freundlichen Grüßen
Kiefer, Staatsanwalt
Der Staatsanwalt hat Karl Lehmann einen Bischofstitel und einen Doktortitel
verliehen, während Lehmann - gemäß katholischer Lehre (wir
beziehen uns selbsverständlich darauf, daß Lehmann sich als
Bischof der katholischen Kirche mit Doktortitel in katholischer Theologie
ausgibt) - weder Bischof noch Doktor ist. Der Staat läßt kein
Interesse an der katholischen Lehre erkennen.
Aufgrund unserer umfangreichen und unwiderlegbaren Beweise gegen Lehmann
blieb dem Staatsanwalt keine andere Möglichkeit, als die Berechtigung
unserer Strafanzeige anzuerkennen, deshalb werden diese Beweise kurzerhand
vollständig ignoriert. Der Staat läßt kein Interesse an
Wahrheit und Gerechtigkeit in dieser Angelegenheit erkennen.
Die Strafanzeige sollte als Wegbereitung für einen Friedensprozeß
dienen, um den nun schon seit Jahrzehnten dauernden Krieg des Staates gegen
die römisch-katholische Kirche zu beenden. Der Staat läßt
kein Interesse an Frieden mit der Kirche erkennen.
Für die V2-Sekte ist der Staat aber auf der Stelle bereit, Katholiken
niederzuzwingen; das göttliche Recht wird also in zweifacher Hinsicht
in schwerster Weise gebrochen (Unterstützung einer betrügerischen
Sekte, Unterdrückung der katholischen Kirche).
Der Staat leugnet die Würde der römisch-katholischen Kleriker,
indem er ihnen ihre Titel (Bischof, Pater) aberkennt.
Der Staat verurteilt römisch-katholische Priester, ohne daß
irgendwelche Beweise für eine Schuld vorliegen.
Der Staat unterdrückt die Verkündigung des katholischen Glaubens
mit brutalen Mitteln wie irrsinnig hohen Geldstrafen und sogar Haftstrafen.
Ein Ende der Christenverfolgung durch den Staat ist in Deutschland allzubald
nicht zu erwarten. Der Staat führt diesen Krieg nicht zuletzt mit
antichristlichen "Gerichtsurteilen", um den falschen Anschein einer "Gerechtigkeit"
zu wahren. Aber auch das feierlichste Edikt bleibt rechtlich unwirksam,
wenn es gegen göttliches Recht verstößt.
Bevor man nun Trübsal bläst, sollte man sich auf die Worte
Jesu besinnen, die heute, am Fest des hl. Märtyrers Laurentius (258
lebendig verbrannt), im Evangelium gelesen werden: "Wer sein Leben liebt,
wird es verlieren; wer aber sein Leben in dieser Welt haßt, wird
es bewahren für das ewige Leben. Wer Mir dienen will, der folge Mir
nach, und wo Ich bin, da soll auch Mein Diener sein. Wenn jemand Mir dient,
wird ihn Mein Vater ehren." Der Martertod des hl. Laurentius fällt
in die Regierungszeit von Kaiser Valerian, dazu einige Informationen (J.
Marx, Lehrbuch der Kirchengeschichte, Trier (8)1922, 63): "Valerian (253/60)
war anfangs den Christen so gut gesinnt, dass 'keiner der früheren
Kaiser, selbst jene nicht, welche öffentlich als Christen bezeichnet
werden, mit solcher Menschlichkeit und Wohlwollen die Unsrigen behandelte,
wie er im Anfang seiner Regierung. Seine Umgebung war überreich an
frommen Menschen und gleichsam eine Gemeinde Gottes' (Euseb. 7.1). Von
seinem ägyptischen Günstlinge Makrian, der in den Christen die
Feinde seiner mit Menschenopfern verbundenen Magie hasste, liess er sich
jedoch im Jahre 257 zu einer systematischen Verfolgung verleiten. Das erste
Edikt (257) verlangte Götzenopfer, verbot die gottesdienstlichen Zusammenkünfte,
konfiszierte die Versammlungslokale, Katakomben und Cömeterien. Die
Strafe scheint Verbannung (Cyprian und Dionysius v. Alex.) oder Kerker
gewesen zu sein. Das zweite Edikt (258) bestimmte Enthauptung für
Kleriker, Degradation und Güterverlust und endlich Enthauptung für
Senatoren und Ritter, Verbannung für vornehme Frauen. Opfer dieser
Verfolgung sind die Päpste Stephan und Sixtus II., Laurentius, Cyprian
von Karthago (gest. 14. Sept. 258), die 'massa candida' [der weiße
Klumpen] in Utika, 143 Christen, welche in Kalk verbrannt wurden, Fruktuosus,
Bischof von Tarragon in Spanien, mit zwei Diakonen u.a."
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