Bezug: Ihre Beschwerde gegen die Einstellung des Verfahrens
Sehr geehrter Herr L.!
Auf Ihre Beschwerde hat der Leitende Oberstaatsanwalt in Bonn mir die
Vorgänge zur Entscheidung vorgelegt. Ich habe den Sachverhalt geprüft,
indes einen Anlass, die Staatsanwaltschaft um die Wiederaufnahme der Ermittlungen
oder gar die Erhebung der öffentlichen Klage zu ersuchen, nicht gefunden.
Die Staatsanwaltschaft hat das Verfahren zu Recht und aus zutreffenden
Erwägungen, auf die zur Vermeidung von Wiederholungen Bezug genommen
wird, eingestellt. In Ihrer Beschwerdeschrift haben Sie neue Tatsachen
oder Beweismittel nicht vorgetragen. Zureichende tatsächliche Anhaltspunkte
für ein strafbares Verhalten sind nicht erkennbar.
Ihre Beschwerde weise ich daher als unbegründet zurück.
Gegen diesen Bescheid können Sie gemäß § 172 StPO
binnen einem Monat nach Zugang gerichtliche Entscheidung beantragen. Der
Antrag ist bei dem Strafsenat des Oberlandesgerichts in Köln zu stellen
und muss innerhalb der Frist bei Gericht eingehen. Er muss von einem Rechtsanwalt
unterzeichnet sein und die Tatsachen und Beweismittel angeben, die die
Erhebung der öffentlichen Klage begründen sollen.
Das Antragsrecht besteht aber nur dann, wenn die Beschwerde gegen den
Bescheid der Staatsanwaltschaft binnen zwei Wochen nach dessen Bekanntgabe
eingelegt war. Für die Prozesskostenhilfe gelten dieselben Vorschriften
wie in bürgerlichen Rechtsstreitigkeiten.
Hochachtungsvoll
Im Auftrag
gez. Ehlen
Oberstaatsanwalt
Der Staat meint, den Bürgern keine Rechenschaft geben zu müssen, warum der Staat eine antichristliche Sekte zur katholischen Kirche erklären kann etc. Diesen Verzicht auf Argumente kann ein Bürger nur dann leisten, wenn er aus dem Prinzip lebt: "Staatsmann [Kanzler, Richter etc.] befiehl, ich folge blind". Diese Maxime kann aber leicht zu unguten Zuständen im Staat führen, selbst wenn man nur die rein irdischen Ordnung betrachtet, und v.a. wirft man damit als Bürger die Möglichkeit weg, beim Jüngsten Gericht gerettet zu werden. Soviel sollte einem der Staat keineswegs bedeuten!
Auch wenn die antichristlichen Bemühungen des Staates sehr oft
von Erfolg gekrönt waren, waren dennoch die Christen aller Zeiten
davon überzeugt, daß man Gott mehr gehorchen muß als den
Menschen (insbesondere deswegen wütete der Staat gegen die Kirche
- er wollte nämlich uneingeschränkte Gefolgsleute haben, die
auf Befehl jede Schandtat ausführen). Nun feiert die Kirche am heutigen
Tag das Fest eines heiligen Königs, Ludwig IX. von Frankreich, gest.
1270 auf dem zweiten Kreuzzug. Das Kirchengebet des heutigen Tages lautet:
"O Gott, Du hast Deinen heiligen Bekenner Ludwig vom irdischen Königreich
in die Glorie des himmlischen Reiches versetzt; wir bitten Dich: mache
uns durch seine Verdienste und seine Fürbitte zu Miterben des Königs
der Könige Jesus Christus, Deines Sohnes der mit Dir lebt."
Ja, Christus ist der König der Könige. Alle exkommunizierten
Richter, alle lethargischen Staatsanwälte, alle verleumderischen Interessenvertreter
["Rechtsanwälte"], die jemals wegen ihres vorläufigen Sieges
über Christen triumphierten und jubelten, sie werden sich einmal vor
dem König der Könige dafür rechtfertigen müssen. Insofern
würden wir auch niemandem einen Gefallen tun, wenn wir diesen antichristlichen
Terror seitens des Staates gegen die Kirche verharmlosen oder gar billigen
würden - so würden wir erst recht eine Bekehrung der Gottlosen
unwahrscheinlich erscheinen lassen.
Aber die Krone, die die irdischen Regierenden ihren Werken aufsetzen,
hat in der Ewigkeit keinen Bestand, denn die Gestalt dieser Welt vergeht.
Wir müssen daher auf die Krone schauen, die bleibt. So schreibt Paulus,
der vor weltlichen Gerichten gedemütigt wurde und mehrfach in Gefangenschaft
war, nur kurze Zeit vor seiner Hinrichtung an seinen Schüler Timotheus
(2 Tim 4,7f): "Ich habe den guten Kampf gekämpft, den Lauf vollendet,
den Glauben bewahrt. Nun liegt für mich die Krone der Gerechtigkeit
bereit. Der Herr, der gerechte Richter, wird sie mir an jenem Tage geben,
und nicht bloß mir, sondern allen, die sich auf seine Wiederkunft
freuen."
In den Psalmen ist des öfteren vom Königtum Gottes die Rede.
Christus bezieht z.B. den Psalm 110 (109) "Dixit Dominus" auf sich (Mk
12,35-37): "Als Jesus im Tempel lehrte, stellte er die Frage: 'Wie können
die Schriftgelehrten behaupten, der Messias sei der Sohn Davids? Sagt doch
David selbst im Heiligen Geiste: 'Der Herr sprach zu meinem Herrn: Setze
dich zu meiner Rechten, bis ich deine Feinde als Schemel dir zu Füßen
leg.' David selbst nennt ihn also 'Herr', wie kann er da sein Sohn sein?"
Auch Paulus bezieht diesen Psalm auf Christus, wenn er die besondere Würde
des Sohnes über allen Geschöpfen, selbst den Engeln, hervorhebt
(Hebr 1,13): "Zu welchem Engel hat er [Gott der Vater] je gesprochen: 'Setze
dich zu meiner Rechten, bis ich deine Feinde als Schemel dir zu Füßen
leg.' Sind sie nicht alle nur dienende Geister, denen zum Dienste bestellt,
die das Heil erben sollen?"
Wir bleiben bei unserem Bekenntnis, daß Christus der König
der Könige ist und daß diese unzähligen Betrügereien
durch V2-Sekte und Staat vor Gottes Richterthron keinen Bestand haben werden.
Deshalb streichen wir auch nicht den Psalm 110 aus unserem Brevier: