Der fanatische Völkermörder
Manfred Wucherpfennig (2)
- Sofortige Beschwerde und Einspruch gegen den "Strafbefehl" zu 3
(in Worten: drei) Monaten Kerker -
(Kirche zum Mitreden, 24.04.2006)
In der Sache Manfred Wucherpfennig (manni-penni)
haben wir heute sofortige Beschwerde und Einspruch gegen den
"Strafbefehl" zu 3 (in Worten: drei) Monaten Kerker eingelegt;
Empfänger waren wieder die üblichen Justizverbrecher, u.a.
die SA Bonn und das AG Bonn:
Geschäftsnummer
ECHR-LGer1.1R (37843/05)
Pater Lingen ./. Völkermordrepublik Deutschland (vulgo "BRD")
wegen Verletzung
des Artikels 9 (Gedanken-, Gewissens- und Religionsfreiheit) der
KONVENTION ZUM SCHUTZE DER MENSCHENRECHTE UND GRUNDFREIHEITEN IN DER
FASSUNG DES PROTOKOLLS Nr. 11
Hiermit lege ich sofortige Beschwerde und Einspruch ein gegen den
"Strafbefehl" in der Sache Wucherpfennig (manni-penni), s.
manni_01.htm; Begründung: 1. Als Priester genieße ich das
privilegium fori (CIC can. 120). Eine "staatliche Gewalt" ist also
schon deshalb in keiner Weise zuständig; falls ich doch vor einem
"BRD"-"Gericht" erscheinen sollte, müsste mir erst eine
entsprechende bischöfliche Erlaubnis vorliegen, andernfalls sind
"Ladungen" etc. schon von daher null und nichtig. 2. Als bloßer
Pseudo-Staat ohne jegliche gesetzliche Grundlage ist die "BRD" nicht
rechtsfähig. 3. Das Treiben der BRD ist ein illegaler Eingriff in
die Freiheit der Kirche und steht im Widerspruch zum Dogma, dass die
Kirche nicht dem Staat unterworfen ist. Durch eine "Anerkennung" einer
Entscheidungsgewalt des Staates in kirchlichen Interna würde ich
selbst zum Häretiker und ginge meiner kirchlichen Mitgliedschaft
verlustig; eher sterbe ich. 4. Es gibt kein Gesetz, das "Beleidigung"
definiert, und es gilt der Grundsatz "nulla poena sine lege". Ergo ist
"Beleidigung" nicht justiziabel; bereits mit der Einleitung eines
"Verfahrens" sind alle Beteiligten schuldig des Verbrechens der
Verfolgung Unschuldiger. 5. Ein ähnliches Affentheater wurde
bereits gegen mich abgezogen, und die daran beteiligten
Völkermörder, i.e. "Richter" Siegfried und "Staatsanwalt"
Zschieschak vom "Amtsgericht Hannover", haben bewiesenermaßen
hemmungslos gelogen, um meine "Verurteilung" durchzudrücken; die
Einzelheiten sind seit langem unwidersprochen veröffentlicht unter
hanni.htm. 6. Mit ihrem Treiben verherrlicht die "Justiz" den von den
Nazis betriebenen Völkermord und übersteigert ihn. Cf. Papst
Pius XII.: "Man vergesse nicht, daß der Nationalsozialismus, dem
es in Wahrheit nur darauf ankam, die Kirche zu vernichten, gerade unter
dem Vorwand, den sogenannten 'politischen Katholizismus' zu
bekämpfen, das ganze Aufgebot von Verfolgung, Schikanen und
Bespitzelung gegen die Kirche in Bewegung setzte, wogegen sich leitende
Männer der Kirche, deren Mut heute noch von der ganzen Welt
bewundert wird, auch von der Kanzel aus verteidigen und mutig zur Wehr
setzen mußten." Cf. Pater Johann Maria Lenz: »Am 5.
Jänner 1939 brachte mir Matula den roten Schutzhaftbefehl. Am 19.
Juli 1940 erhielt ich den zweiten mit genau demselben Wortlaut. Beide
Exemplare sind mir unglaublicherweise erhalten geblieben. — „Er
gefährdet nach dem Ergebnis der staatspolizeilichen Feststellungen
durch sein Verhalten den Bestand und die Sicherheit des Volkes und
Staates, indem er dadurch, daß er führende Männer der
Bewegung gröblichst beleidigt, zu der Befürchtung Anlaß
gibt, er werde weiterhin sein staatsfeindliches Verhalten fortsetzen
und das Vertrauen der Bevölkerung zur Regierung und
Parteiführung zu erschüttern versuchen. Gez.:
Heydrich"« Ich werde mich weiterhin mit allen Kräften
dafür einsetzen, dass manni-penni öffentlich bekannt wird als
der Mann, der selbst die sadistische Gier von Roland Freisler noch in
den Schatten stellte (Sekte als katholische Kirche ausgegeben; Gebete
durch Pornos ersetzt etc.). 7. Sämtliche - dann immer berechtigten
- Anzeigen wegen Verleumdung meiner Person (Falschaussagen!) werden von
der Völkermordrepublik Deutschland radikal abgewiegelt. Die
schlimmsten Lügen und Ehrverletzungen gegen mich stehen also unter
dem besonderen Schutz der BRD. S. z.B. auch meine entsprechenden
Beiträge im Forum von beschwerdezentrum.de. Diese
Ungleichbehandlung unterstreicht den terroristischen Charakter des
BRD-Völkermörder-Packs. Einerseits genießt jeder, der
mich öffentlich durch den Schmutz zieht und Lügen über
mich verbreitet, vollen BRD-Schutz; andererseits werde ich, sobald ich
das Unrecht beim Namen nenne, unter dem Vorwand des Null-Paragraphen
"Beleidigung" zu monatelangem Kerker verurteilt. Ferner sei erinnert an
das hochgradig verbrecherische Treiben des Völkermörder-Packs
"Justiz Heilbronn": Es wurden einfach praktisch alle BRD-internen
Vorschriften der "StPO" gebrochen, um mich zu "verurteilen"; dies wird
in einem eigenen KzM-Text noch ausführlicher gewürdigt. 8. Es
besteht grundsätzlich keine Möglichkeit, die "BRD"-"Justiz"
noch ernst zu nehmen, zumal sie schon öffentlich als "Saustall",
als "Rechtsbeugermafia", "übles Pack" etc. bezeichnet wird. Die
radikale Verlogenheit konkret der Völkermord-"Justiz" Bonn ist
bereits unwiderlegbar bewiesen z.B. in der Pressemeldung (presse.htm).
Solange nicht wenigstens diese acht Einwände gegen das Bonner
Affentheater ausgeräumt sind, ist ein erfolgreiches Prozessieren
gegen mich absolut ausgeschlossen. Drohungen etc. würden nur als
weitere Verbrechen gewertet.
Rechtsbelehrung: Notwehr kann ggf. bis zur Tötung des ungerechten
Angreifers gehen.
Der von der BRD betriebene zielgerichtete Völkermord gegen die
katholische Kirche wurde zwischenzeitlich übrigens nochmals von
den "Machthabern" unterstrichen, wohl in der Hoffnung, uns in die
Kapitulation zu treiben. Wie dem auch sei: Am 21.04.2006 erhielten wir
wieder mal einen Brief von der "Justiz"-Hurek,
u.z. in
der Sache heise.de und pcbsd.org:
Justizministerium NRW 40190
Düsseldorf
Martin-Luther-Platz 40 40212 Düsseldorf
Telefon: 0211 8792-0
Durchwahl: 0211 8792-386
Telefax: 0211 8792-456
E-Mail: poststelle@jm.nrw.de
Bearbeiterin: Frau Hurek
Datum: 13.04.2006 [Gründonnerstag!, Anm. PRHL]
Aktenzeichen: 4121 E-III. 117/06 (bei Antwort bitte angeben)
Ihre Strafanzeige vom 19.01.2006 wegen Beleidigung
(29 Js 302/06 Staatsanwaltschaft Essen)
Ihre weitere Dienstaufsichtsbeschwerde vom 19.03.2006 gegen den
Bescheid des Generalstaatsanwalts in Hamm vom 15.03.2006 (2 Zs 879/06)
Sehr geehrter Herr Lingen,
nach Prüfung des Sachverhalts weise ich Ihre weitere
Dienstaufsichtsbeschwerde, die mir auch im Übrigen zu
Maßnahmen keinen Anlass gibt, als unbegründet zurück.
Auf weitere Eingaben in dieser Angelegenheit, die neues Sachvorbringen
nicht enthalten, können Sie einen nochmaligen Bescheid nicht
erwarten.
Hochachtungsvoll Im Auftrag Hurek
Einerseits genießt jeder,
der uns öffentlich durch den Schmutz zieht und Lügen
über uns verbreitet, vollen BRD-Schutz; andererseits werden wir,
sobald wir das Unrecht beim Namen nennen, unter dem Vorwand des
Null-Paragraphen "Beleidigung" zu monatelangem Kerker verurteilt.
Zeit, die Dinge in Ordnung zu bringen.
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