heise.de und pcbsd.org
- "verblendeter idiot!" - Eine Test-Strafanzeige wegen
"Beleidigung" -
(Kirche zum Mitreden, 23.03.2006)
Das Nachfolgende steht im näheren Zusammenhang mit unserer neuen Klage
beim "Europäischen Gerichtshof
für Menschenrechte" (EuGHMR) gegen die BRD. Der Einfachheit
halber wird hier der Schriftwechsel komplett so veröffentlicht,
wie er auch im Forum von beschwerdezentrum.de eingetragen ist, i.e. in
drei Beiträgen; zusätzlich gibt es hier als Bonus auch unser
Schreiben
an die "Justiz" bzgl. SA-Mann Schmidtmann. Adressaten waren im
übrigen weitgehend wieder die
EU-Klage-typischen Empfänger. Ein weiterer Text zum "Beleidigungs"-Terror
ist angedacht. Weiteres Material bzgl. heise.de gibt es im Zypries-Text; heise hat sich übrigens bis
heute standhaft geweigert, über die Porno-Affäre
zu berichten.
Ferner gibt es zur Entlastung der Startseite hier zwei Epiloge: Der
erste beinhaltet eine Meldung hinsichtlich der - damals noch
bevorstehenden - "Verurteilung" wegen "Beleidigung"; der zweite
dokumentiert, dass es außer von heise noch andere
Computerzeitschriften gibt, die sich eifrig dafür einsetzen, dass
die Leser nicht mit der Wahrheit in Kontakt geraten.
I.
(01/19/2006)
Folgende Strafanzeige habe
ich heute an "Polizei Recklinghausen" et al. geschickt:
a****
Geschäftsnummer ECHR-LGer1.1R
Pater
Lingen ./. Völkermordrepublik Deutschland (vulgo "BRD") wegen
Verletzung des Artikels 9 (Gedanken-, Gewissens- und Religionsfreiheit)
der KONVENTION ZUM SCHUTZE DER MENSCHENRECHTE UND GRUNDFREIHEITEN IN
DER FASSUNG DES PROTOKOLLS Nr. 11
Hiermit erstatte ich Strafanzeige gegen "www.pcbsd.org" wegen
Beleidigung.
Wie
ich heute erfahren habe, hat "www.pcbsd.org" im Forum von heise
folgenden an mich gerichteten Text veröffentlicht
(http://urly.de/a140): "verblendeter idiot! du bist sowas von
lächerlich!"
Eine Begründung für diese Bemerkung fehlt vollständig!
Bekanntlich
hat die "BRD" mich mehrfach illegalerweise wegen "Beleidigung"
"verurteilt". Meine sämtlichen Anfragen nach Begründungen
dafür wurden
unbeantwortet gelassen, auf die ausführlichen Studien zu diesem
Phantomdelikt wurde gar nicht erst eingegangen, ebensowenig auf die
überdeutlichen Parallelen der Vorgehensweise von NS-Staat und
"BRD";
statt dessen wurde mir nur immer wieder versichert, dass alles seine
Richtigkeit habe. Allenfalls Hirntote begnügen sich mit derlei
"Begründungen", was die Frage aufwirft, warum die "BRD" nicht mehr
als
das zu bieten hat. Dabei ist noch gar nicht berücksichtigt, was in
solchen bekannten Studien nachgewiesen ist wie z.B. "Übles Pack,
bis
hinauf ins Justizministerium: Ein erschütterndes Experiment".
Und um den Irrsinn der "BRD" deutlichst zu unterstreichen, s.
http://urly.de/6714 / http://urly.de/df54
Dort
(also gleich zweimal) verweist "Graf Porno von Geilsberg" triumphierend
auf das illegale "Urteil", dass der Völkermörder
"Amtsrichter"
Siegfried und der Völkermörder "Staatsanwalt" Zschieschack
aus lauter
absurden Phantastereien gegen mich zusammengelogen haben. Gegen beide
Völkermörder wurde ordnungsgemäß Strafanzeige
erstattet, wobei sich die
"BRD" wieder einmal als nicht rechtsfähig erwies. Gegen den
Völkermörder Möbius, der mit seiner entsetzlichen
Verleumdungskampagne
gegen mich die Sache ins Rollen gebracht hat und dessen Verbrechen von
den beiden anderen Völkermördern mit meiner "Verurteilung"
unterstützt
wurde, wurde ebenfalls ordnungsgemäß Anzeige erstattet,
nicht nur wegen
der Verleumdung, sondern auch wegen Verletzung des Datenschutzes.
Erwartungsgemäß hat auch dabei die "BRD" restlos versagt. In
dem
Strafverfahren gegen "Klaus" (http://urly.de/774a) wegen Verleumdung
(was - im Gegensatz zum Phantomdelikt "Beleidigung" - gesetzlich
bestimmt und justiziabel ist!) wurde mir selbst lange nach Ablauf der
gesetzten Frist nichts von Ermittlungen mitgeteilt; es bleibt nur die
Feststellung, dass sämtliche Verleumdungen nach wie im Internet
veröffentlicht sind. Andere als Völkermörder,
Rechtsbrecher etc. zu
bezeichnen, ist weder beleidigend noch verleumderisch, wenn man - wie
von mir geleistet - es sachlich nachgewiesen hat. Interessant: Die
ganzen Beleidigungen und Verleumdungen, die gegen mich
veröffentlicht
werden, genießen den Schutz der "BRD".
Was sollte also dagegen
sprechen, STRAFLOS einen "Richter", einen "Staatsanwalt", einen
"Polizisten" etc. privat oder z.B. im Internet anzureden: "verblendeter
idiot! du bist sowas von lächerlich!"?! Zur Klärung dieser
Frage ist
diese Strafanzeige gedacht! Entweder, die "BRD" erklärt
"Beleidigungsverfahren" für unzulässig - dann muss sie auch
sämtliche
"Verurteilungen" gegen mich für nichtig erklären und
Schadensersatz
leisten; oder die "BRD" muss in allen von mir erstatteten Strafanzeigen
wegen Beleidigung eine Verurteilung vollstrecken.
Eine erste
Berichterstattung über die Ermittlungsergebnisse muss mir bis zum
21.01.2006 vorliegen; ich werde dies u.a. im o.g. Strafverfahren gegen
die Völkermordrepublik Deutschland (vulgo "BRD") verwerten.
****e
II.
(03/02/2006)
Heute kam endlich die
Antwort:
a****
Staatsanwaltschaft Essen
Staatsanwaltschaft Essen, 45117 Essen
Telefon:
(0201)803-0
Durchwahl:
(0201)803-2522
Telefax:
(0201)803-2920
e-mail: Poststelle@sta-essen.nrw.de
Geschäfts - Nr.:
29 Js 302/06
(- Bitte bei allen Schreiben angeben -)
Datum: 21.02.2006
Ermittlungsverfahren
gegen Verantwortliche handeld für pcbsd-prg,
wegen Beleidigung
Strafanzeige vom 19.01.2006
Sehr geehrter Herr Lingen,
das
Ermittlungsverfahren habe ich eingestellt, weil die Erhebung der
öffentlichen Klage nicht im öffentlichen Interesse liegt. Bei
dem
geschilderten Sachverhalt kommen nur Delikte in Betracht, die nach
§
374 der Strafprozessordnung (StPO) vom Verletzten im Wege der
Privatklage verfolgt werden können. In derartigen Fällen ist
es der
Staatsanwaltschaft grundsätzlich versagt, Anklage zu erheben
(§ 376
StPO). Eine Ausnahme besteht nur dann, wenn die Strafverfolgung
über
die Interessen des Privatklageberechtigten hinaus auch im
öffentlichen
Interesse liegt. Diese Voraussetzungen liegen hier nicht vor.
Es
handelt sich offensichtlich lediglich um eine verbale
Auseinandersetzung zwischen zwei Personen, die für einen
größeren
Personenkreis völlig uninteressant ist.
Der Rechtsfrieden wird
dadurch über den Lebenskreis der Beteiligten hinaus nicht
gestört.
Darüber hinaus ist die Strafverfolgung dieses Falles kein
gegenwärtiges
Anliegen der Allgemeinheit.
Deshalb muß es Ihnen überlassen bleiben,
unter eigener Abschätzung der Erfolgsaussichten gegen die
Verantwortlichen der Website pcbsd-prg im Wege der Privatklage bei dem
Amtsgericht vorzugehen.
Durch die Verweisung auf den Privatklageweg werden etwaige
vermögensrechtliche Forderungen oder Ansprüche auf
Schadensersatz nicht berührt.
Der Erhebung der Privatklage muß in aller Regel ein
Sühneversuch vorausgehen.
Nähere Auskünfte hierüber erteilt das Schiedsamt, in
dessen Bezirk die Beschuldigte
wohnt.
Hochachtungsvoll
(Schmidtmann) Staatsanwalt
****e
Also:
Die öffentliche Diffamierung eines katholischen Priesters mit
"verblendeter idiot! du bist sowas von lächerlich!" rechtfertigt
nach
BRD-Religion keine Strafverfolgung. Wenn ich mich aber gegen die
Verleumdungen von "Rechtsanwalt" Ralf Möbius verteidigen muss,
werde
ich dafür vom "Amtsgericht Hannover" zu 30 Tagen Kerker verurteilt.
http://www.kirchenlehre.com/hanni.htm
Bonus:
SA-Mann Schmidtmann, 02.03.2006
a****
Hiermit lege ich Beschwerde ein gegen den Einstellungsbescheid 29 Js
302/06 und stelle ich Strafanzeige und Strafantrag gegen "Schmidtmann"
/ SA Essen wegen Strafvereitelung. Ferner soll Beweis erhoben werden
über die Frage, ob "Schmidtmann" sich NICHT in einem die freie
Willensbestimmung ausschließenden Zustand krankhafter
Störung der Geistestätigkeit befindet und er daher
prozessfähig ist. Schmidtmann meint, es sei der SA
"grundsätzlich versagt", in der Sache Anklage zu erheben, weil die
Strafverfolgung "auch im öffentlichen Interesse" liegen muss. Also
die öffentliche Diffamierung eines katholischen Priesters mit
"verblendeter idiot! du bist sowas von lächerlich!" rechtfertigt
nach BRD-Religion keine Strafverfolgung. Wenn ich mich aber gegen die
Verleumdungen seitens des Völkermörders "Rechtsanwalt" Ralf
Möbius verteidigen muss, werde ich dafür vom "Amtsgericht
Hannover" zu 30 Tagen Kerker "verurteilt". Möbius hat mich in
seinem Buch öffentlich diffamiert, indem er das nicht
rechtskräftige "katholisch"-"Urteil", das vom
Völkermordinstitut "Landgericht Bonn", namentlich von dem
Völkermörder Wucherpfennig (manni-penni) durchgedrückt
wird, als rechtskräftig hinstellt und obendrein die V2-Sekte
lügnerisch als katholische Kirche ausgibt. Zudem diffamiert mich
Möbi öffentlich unter Nennung meines Namens und meiner
Adresse auf seiner Homepage, indem er das nicht rechtskräftige
"Beleidungs"-"Urteil", das von dem Völkermordinstitut "Amtsgericht
Hannover", namentlich von dem Völkermörder "Amtsrichter"
Siegfried und dem Völkermörder "Staatsanwalt" Zschieschack
zusammengelogen wurde, veröffentlicht, ohne auf seine
Ungültigkeit hinzuweisen, s. http://www.kirchenlehre.com/hanni.htm
Weswegen ein "Rechtsanwalt" Anrecht darauf hat, seine antichristlichen
Verleumdungen unbehelligt via Buch und Internet zu verbreiten, aber ein
katholischer Priester für die Verteidigung des katholischen
Glaubens wegen "Beleidigung" "verurteilt" werden kann, erklärt
"Schmidtmann" nicht. Weswegen ein katholischer Priester im m.W.
größten deutschsprachigen Internet-Forum straflos beleidigt
und verleumdet werden kann, erklärt "Schmidtmann" ebenfalls nicht.
Mit welchem Recht "Beleidigung" überhaupt "gerichtlich" bestraft
werden kann, erklärt "Schmidtmann" ebenfalls nicht. Was nun meine
eigene "Abschätzung der Erfolgsaussichten, gegen die
Verantwortlichen der Website pcbsd-prg im Wege der Privatklage bei dem
Amtsgericht vorzugehen", betrifft, s. Tröndle/Fischer, StGB, zu
§185: "In der strafrechtlichen Praxis kann die Bedeutung des
Ehrenschutzes mit dem Gewicht seiner theoretischen Ableitung schwerlich
mithalten... Die Mehrzahl der Anzeigeerstatter wird ohne
größeres Federlesen auf den Privatklageweg verwiesen und
erleidet dort nach Zahlung von Sicherheitsleistungen (§379 StPO),
Gebührenvorschuss (§379a), Kostenvorschuss für das
Sühneverfahren (§380) und des zur Erhebung einer
formgerechten Klage in der Regel verforderlichen Rechtsanwaltshonorars
regelmäßig Schiffbruch (§383 II), in hartnäckigen
Fällen eine Sonderbehandlung zur Abwehr des Querulantentums...
Für das Legalitätsprinzip und das gesetzliche Normalverfahren
bleibt ein kleiner Kern von Taten übrig, unter deren Opfer
Amtsträger und öffentlich wirkende Personen
überrepräsentiert sind." Sollte also auch die Beschwerde
fruchtlos bleiben, folgt daraus, dass jeder einen "Richter", einen
"Staatsanwalt", einen "Polizisten" etc. privat oder z.B. im Internet
anreden darf mit: "verblendeter idiot! du bist sowas von
lächerlich!"
Eine erste Berichterstattung über die Ermittlungsergebnisse muss
mir bis zum 03.03.2006 vorliegen; ich werde dies u.a. im o.g.
Strafverfahren gegen die Völkermordrepublik Deutschland
(vulgo "BRD") verwerten.
****e
III.
(03/19/2006)
In der Sache habe ich
Beschwerde eingelegt und dabei auch ein Entmündigungsverfahren
gegen
SA-Mann Schmidtmann gestellt. Zur Erinnerung: Das
"Entmündigungsverfahren" gegen mich wurde trotz mehrfacher
Nachfragen
NIE begründet, mir wurde DREI Psycho-Fritzen auf den Hals gehetzt,
und
ich sollte auch noch knapp 600 EURO für den ganzen Schwindel
bezahlen
(bin dank "Pfändungen" aber bankrott und überschuldet). Ach
ja, der
Psycho-Fritz, der mich letzlich dann "untersucht" hat, erklärte
wörtlich, es sei ein "Witz", meine geistige Gesundheit in Frage
oder
gar in Abrede zu stellen. Teurer Spaß!
Also zunächst die "Antwort" seitens der General-SA Hamm:
a****
Datum: 15.03.2006
Aktenzeichen:
2 Zs 879/06
(bei allen Schreiben bitte angeben)
Ermittlungsverfahren gegen Verantwortliche der Website www.pcbsd.org
wegen Beleidigung
- 29 Js 302/06 StA Essen -
Ihre Beschwerde vom 02.03.2006 gegen den Einstellungsbescheid der
Staatsanwaltschaft Essen vom 21.02.2006
Sehr geehrter Herr Lingen,
auf
Ihre Beschwerde habe ich den Sachverhalt geprüft, jedoch keinen
Anlass
gesehen, die Aufnahme von Ermittlungen anzuordnen. Die Einstellung des
Verfahrens mangels öffentlichen Interesses an der Strafverfolgung
und
die Verweisung auf den Privatklageweg entsprechen der Sachlage. Ihr
Beschwerdevorbringen rechtfertigt eine andere Beurteilung nicht.
Hierzu bemerke ich:
Die
Vergehen der Beleidigung (§§ 185 ff StGB) gehören zu den
Delikten, die
grundsätzlich von dem Geschädigten selbst - unabhängig
von den
Erfolgsaussichten - im Wege der Privatklage zu verfolgen sind (§
374
Abs. 1 Nr. 2 StPO). Die Staatsanwaltschaft erhebt die öffentliche
Klage
nur dann, wenn eine wesentliche Ehrenkränkung vorliegt und die
Strafverfolgung ein gegenwärtiges Anliegen der Allgemeinheit ist.
Diese
Voraussetzungen sind - worauf die Staatsanwaltschaft Essen zutreffend
hingewiesen hat - nicht erfüllt. Weder die Beeinträchtigung
Ihres
Ehrgefühls noch das Ausmaß der möglichen
Beschädigung Ihres Ansehens in
der Öffentlichkeit erscheint als so schwerwiegende
Rechtsverletzung,
dass sich ein öffentliches Interesse an einer gerichtlichen
Klärung
aufdrängt.
Der Umstand, dass die behauptete Straftat im Internet
begangen worden ist, steht dieser Beurteilung nicht entgegen. Jede
derartige Veröffentlichung wird regelmäßig einem
größeren Personenkreis
bekannt, ohne dass der Gesetzgeber insoweit eine Beschränkung des
Katalogs der Privatklagedelikte vorgenommen hat. So kann auch aus
dieser Tatsache ein öffentliches Interesse an der Strafverfolgung
nicht
begründet werden.
Ihre Beschwerde weise ich deshalb als unbegründet
zurück und bemerke abschließend, dass aufgrund
der Haltlosigkeit
Ihrer gegen den Dezernenten der Staatsanwaltschaft
Essen erhobenen
Vorwürfe zu Maßnahmen kein Anlass besteht.
Hochachtungsvoll Im Auftrag
(Böhner) Oberstaatsanwalt
****e
Und hier mein heutiges Fax an NRW-"Justiz":
a****
Geschäftsnummer ECHR-LGer1.1R (37843/05)
Pater
Lingen ./. Völkermordrepublik Deutschland (vulgo "BRD") wegen
Verletzung des Artikels 9 (Gedanken-, Gewissens- und Religionsfreiheit)
der KONVENTION ZUM SCHUTZE DER MENSCHENRECHTE UND GRUNDFREIHEITEN IN
DER FASSUNG DES PROTOKOLLS Nr. 11
In dem Straf- und
Entmündigungsverfahren gegen den Justizverbrecher "Schmidtmann" /
SA
Essen wird das Verfahren hiermit auch auf den Justizverbrecher
"Böhner"
/ General-SA Hamm ausgeweitet. Zunächst phantasieren beide etwas
von
einem "Ermittlungsverfahren gegen Verantwortliche der Website
www.pcbsd.org", wobei "Schmidtmann" sogar doppelt irrsinnigerweise von
"Verantwortliche handeld für pcbsd-prg" (SIC!) schwafelt.
Bekanntlich
geht es überhaupt nicht um diese (amerikanische) Website
pcbsd.org: Es
geht um einen Diskutanten im deutschen heise-Forum, und dieser
Diskutant hat sich nun mal den Nick pcbsd.org zugelegt. Hartnäckig
frönen die Justizverbrecher der laikalen Pöbelei gegen mich;
diese
ordinäre Rotznäsigkeit zeugt nicht von dem schuldigen Respekt
gegenüber
dem Priestertum. Die Schizophrenie der BRD-"Justiz", die bereits 1957
endgültig "unanfechtbar" vom "Bundesverfassungsgericht"
festgeschrieben
wurde (s. http://www.kirchenlehre.com/schule.htm),
kommt auch wieder voll zur Geltung. Einerseits muss die "Justiz"
erklären, warum die Völkermörder "Amtsrichter" Siegfried
und
"Staatsanwalt" Zschieschack eine "Verurteilung wegen Beleidigung"
zusammenlügen und mich mit 30 Tagen Kerker bestrafen dürfen,
weil ich
mich gegen die Verleumdungen seitens des Völkermörders
"Rechtsanwalt"
Ralf Möbius verteidigen muss (s. http://www.kirchenlehre.com/hanni.htm),
und warum die Völkerörder-Clique "Justiz Heilbronn /
Stuttgart" auf
diesem Verbrechen aufbaut, wenn sie mich für meine Verteidigung
des
Lebensrechts von Ungeborenen mit 60 Tagen Kerker bestraft (s. vorerst
die Predigt-Newsletter). Anderseits muss die "Justiz"
erklären, warum
die katholische Kirche, vertreten durch mich als Mitglied des hohen
Klerus, keinerlei Schutz durch die BRD erfährt, ganz im Gegenteil.
In
dieser Test-Strafanzeige gegen pcbsd.org ging es bekanntlich um
folgendes: »Entweder, die "BRD" erklärt
"Beleidigungsverfahren" für
unzulässig - dann muss sie auch sämtliche "Verurteilungen"
gegen mich
für nichtig erklären und Schadensersatz leisten; oder die
"BRD" muss in
allen von mir erstatteten Strafanzeigen wegen Beleidigung eine
Verurteilung vollstrecken.« Zur Erklärung des Widerspruchs
kommt es
allerdings gar nicht: Auf die Beleidigungs-Justizverbrechen, also die
gesamte Grundlage des jetzigen Vorgangs, wird mit keiner Silbe
eingegangen. Die "Justiz" meidet Logik offenkundig wie der Teufel das
Weihwasser. Wohl im Rausch höchsten Wahnsinns triumphiert
"Böhner
Oberstaatsanwalt": "Die Staatsanwaltschaft erhebt die öffentliche
Klage
nur dann, wenn eine wesentliche Ehrenkränkung vorliegt und die
Strafverfolgung ein gegenwärtiges Anliegen der Allgemeinheit ist."
Ist
schon die "Beleidigung" an sich nicht justiziabel (nulla poena sine
lege), wird der Wahnsinn der BRD durch diese zusätzlichen
"Unterscheidungskriterien" ins Unermessliche gesteigert. Die Wahrheit
zu sagen resp. der BRD ihre Grenzen aufzuzeigen, wird wie ein
Kapitalverbrechen geahndet, wer aber wirklich Opfer ist, der findet in
der "Justiz" keine Hilfe, sondern nur einen zusätzlichen Feind.
Sicherlich gibt es unterschiedliche Grade von Würde, cf. den
Römischen
Katechismus: "Es gibt auf Erden keine erhabenere Würde als den
Priesterstand. Zuerst muss daher den Gläubigen dargelegt werden,
wie
gross der Adel und die Erhabenheit dieses Standes ist, wenn wir
nämlich
seine höchste Stufe, d.i. das Priestertum betrachten. Denn da die
Bischöfe und Priester gleichsam Gottes Dolmetscher und Botschafter
sind, welche in seinem Namen die Menschen das göttliche Gesetz und
die
Lebensvorschriften lehren und die Person Gottes selbst auf Erden
vertreten: so ist offenbar ihr Amt ein solches, dass man sich kein
höheres ausdenken kann, daher sie mit Recht nicht nur Engel,
sondern
auch Götter genannt werden, weil sie des unsterblichen Gottes
Kraft und
Hoheit bei uns vertreten." Ferner gilt: "Die Obrigkeit hat die Pflicht,
in erster Linie für das allgemeine Wohl zu sorgen. Sie muß
deshalb nach
Kräften alle Übel vom Staate fernhalten und sein Wohl
fördern, Religion
und Sittlichkeit beschützen, für gerechte Verteilung der
Rechte und
Pflichten sorgen, die Gesetze ohne persönliche Rücksichten
durchführen,
die öffentlichen Ämter nur geeigneten Personen geben und
ungeeignete
aus denselben entfernen" (Jone). Der BRD-"Ehrenschutz" ist also
Täterschutz, Lügnerschutz, Mörderschutz etc. Es ist den
Deutschen
folglich nicht möglich, der BRD irgendwelches Vertrauen
entgegenzubringen: Die wahren Verbrecher sind die BRD-Fetischisten. Es
ist also durch diese Test-Strafanzeige erneut klar bewiesen, dass die
BRD die gezielte Ausrottung der katholischen Kirche betreibt, somit
schuldig ist des Völkermordes. Ich werde dies u.a. im o.g.
Strafverfahren gegen die Völkermordrepublik Deutschland
(vulgo "BRD")
verwerten.
****e
Epilog
1:
Eintrag auf der KzM-Startseite zum "Beleidigungs"-Terror:
05.06.2004 Wegen diverser Anfragen bzgl. der bevorstehenden
Ereignisse hier eine kurze Erklärung: KzM wird nur solange
weitergeführt, wie es möglich ist. Deswegen empfehlen wir
unseren Lesern, eine Komplettsicherung anzulegen. Von unsinnigen
Spekulationen und gehässigen Unterstellungen sollte man generell
Abstand nehmen, u.z. nicht nur aktiv, sondern auch passiv: Nicht nur,
wer z.B. in Foren Ehrverletzungen verbreitet, sondern auch, wer sie
mit Wohlgefallen rezipiert, begeht eine Sünde: "Ich will
nicht entscheiden, wer strafbarer ist, ob der, welcher die Ehre des
Nächsten durch böse Reden verletzt, oder der, welcher die
Reden anhört; nur den Unterschied finde ich: der erste hat den
Teufel auf der Zunge, der zweite im Ohr" (hl. Bernhard von
Clairvaux, zit. bei F. Spirago). Was manche
Personen sofort für Kurzschlüsse abliefern, ist nicht nur
wegen der Ehrverletzung zutiefst abstoßend, sondern auch rein
vom Logischen her völlig unsinnig. So übersehen manche
geflissentlich, dass nach wie vor ganz oben auf der KzM-Seite die
Feststellung steht: Die Nazis haben gewonnen!
Es sind noch immer neue KzM-Texte geplant und sogar in Arbeit.
Nach wie vor steht KzM aber auf unserer Prioritätenskala
ziemlich unten. Dass über uns unentwegt Beleidigungen
und Lügen ausgegossen werden, ist nun wahrlich nichts Neues
mehr. Wer es mit dem Glauben ernst meint, wird sich vom Triumph der
Bosheit nicht beeindrucken, geschweige denn überwältigen
lassen. Vielmehr sollte er aus der Tatsache, dass so gen.
"Katholiken" genüsslich Hasskanonaden abfeuern, die
Konsequenzen ziehen!
Epilog 2:
Eintrag auf der KzM-Startseite z.Th. Vertrauenswürdigkeit von
Computerzeitschriften:
12.04.2004 Chip kontra katholische
Kirche
Die Computerzeitschrift "Chip"
brachte am am 30.04.2004 einen Artikel "Neues Portal der
katholischen Kirche in Deutschland"; darin war aber in
Wirklichkeit von katholisch.de die Rede.
Wir haben deshalb im Chip-Forum eingetragen:
Der Artikel "Neues Portal der
katholischen Kirche in Deutschland"
(http://www.chip.de/news/c_news_11838438.html) beweist
eindrücklich,
dass Chip ganz auf der Welle der gleichgeschalteten Presse
mitschwimmt: Einfach immer wieder die Unwahrheit schreiben, bis es
alle glauben. Die Wahrheit ist: Wie für jeden offenkundig, ist
katholisch.de nicht mehr die Seite der katholischen Kirche, sondern
der Sekte des so gen. "Zweiten Vatikanischen Konzils". Wer
z.B. bei archive.org nachschaut, wird feststellen, dass katholisch.de
ursprünglich der katholischen Kirche gehörte: Dort zu
finden war "Kirche zum Mitreden", momentan erreichbar unter
prhl.crosswinds.net und - im Gegensatz zum jetzigen katholisch.de -
aufgenommen in das Gesamtverzeichnis katholischer Internetseiten,
momentan unter http://www.katholisch.net/
Leider gab es darauf keine
konstruktiven Antworten, und wenige Stunden später war der
gesamte Beitrag gelöscht. Bei "Gelöschte und
verschobene Beiträge/Threads" gab es dann einen Eintrag von
"Number666":
Werter Pater, machen Sie ihre Werbung
woanders und fahren Sie zur ... Gelöscht wegen Werbung und
unverschämter und unsachlicher Kritik!
Diese "Begründung" ist durch und
durch
unverschämt und unsachlich - aber was soll man anderes erwarten
von jemanden, dessen Benutzername die Zahl des
Tieres ist?! Chip bleibt hartnäckig bei den Falschaussagen,
allen Hinweisen auf die Wahrheit zum Trotz. Zudem genießt Chip
nicht gerade den besten Ruf; in Foren wird sie z.B. mit Wertungen
bedacht wie "Zeitschrift für Leute, die keine Ahnung
haben". Nun, diese Einschätzung trifft anscheinend zu!
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