heise.de und pcbsd.org

- "verblendeter idiot!" - Eine Test-Strafanzeige wegen "Beleidigung" -
(Kirche zum Mitreden, 23.03.2006)
brd religion bei G.
+pcbsd +internet bei G.
Das Nachfolgende steht im näheren Zusammenhang mit unserer neuen Klage beim "Europäischen Gerichtshof für Menschenrechte" (EuGHMR) gegen die BRD. Der Einfachheit halber wird hier der Schriftwechsel komplett so veröffentlicht, wie er auch im Forum von beschwerdezentrum.de eingetragen ist, i.e. in drei Beiträgen; zusätzlich gibt es hier als Bonus auch unser Schreiben an die "Justiz" bzgl. SA-Mann Schmidtmann. Adressaten waren im übrigen weitgehend wieder die EU-Klage-typischen Empfänger. Ein weiterer Text zum "Beleidigungs"-Terror ist angedacht. Weiteres Material bzgl. heise.de gibt es im Zypries-Text; heise hat sich übrigens bis heute standhaft geweigert, über die Porno-Affäre zu berichten.
Ferner gibt es zur Entlastung der Startseite hier zwei Epiloge: Der erste beinhaltet eine Meldung hinsichtlich der - damals noch bevorstehenden - "Verurteilung" wegen "Beleidigung"; der zweite dokumentiert, dass es außer von heise noch andere Computerzeitschriften gibt, die sich eifrig dafür einsetzen, dass die Leser nicht mit der Wahrheit in Kontakt geraten.

I. (01/19/2006)
Folgende Strafanzeige habe ich heute an "Polizei Recklinghausen" et al. geschickt:
a****
Geschäftsnummer ECHR-LGer1.1R
Pater Lingen ./. Völkermordrepublik Deutschland (vulgo "BRD") wegen Verletzung des Artikels 9 (Gedanken-, Gewissens- und Religionsfreiheit) der KONVENTION ZUM SCHUTZE DER MENSCHENRECHTE UND GRUNDFREIHEITEN IN DER FASSUNG DES PROTOKOLLS Nr. 11
Hiermit erstatte ich Strafanzeige gegen "www.pcbsd.org" wegen Beleidigung.
Wie ich heute erfahren habe, hat "www.pcbsd.org" im Forum von heise folgenden an mich gerichteten Text veröffentlicht (http://urly.de/a140): "verblendeter idiot! du bist sowas von lächerlich!"
Eine Begründung für diese Bemerkung fehlt vollständig!
Bekanntlich hat die "BRD" mich mehrfach illegalerweise wegen "Beleidigung" "verurteilt". Meine sämtlichen Anfragen nach Begründungen dafür wurden unbeantwortet gelassen, auf die ausführlichen Studien zu diesem Phantomdelikt wurde gar nicht erst eingegangen, ebensowenig auf die überdeutlichen Parallelen der Vorgehensweise von NS-Staat und "BRD"; statt dessen wurde mir nur immer wieder versichert, dass alles seine Richtigkeit habe. Allenfalls Hirntote begnügen sich mit derlei "Begründungen", was die Frage aufwirft, warum die "BRD" nicht mehr als das zu bieten hat. Dabei ist noch gar nicht berücksichtigt, was in solchen bekannten Studien nachgewiesen ist wie z.B. "Übles Pack, bis hinauf ins Justizministerium: Ein erschütterndes Experiment".
Und um den Irrsinn der "BRD" deutlichst zu unterstreichen, s. http://urly.de/6714 / http://urly.de/df54
Dort (also gleich zweimal) verweist "Graf Porno von Geilsberg" triumphierend auf das illegale "Urteil", dass der Völkermörder "Amtsrichter" Siegfried und der Völkermörder "Staatsanwalt" Zschieschack aus lauter absurden Phantastereien gegen mich zusammengelogen haben. Gegen beide Völkermörder wurde ordnungsgemäß Strafanzeige erstattet, wobei sich die "BRD" wieder einmal als nicht rechtsfähig erwies. Gegen den Völkermörder Möbius, der mit seiner entsetzlichen Verleumdungskampagne gegen mich die Sache ins Rollen gebracht hat und dessen Verbrechen von den beiden anderen Völkermördern mit meiner "Verurteilung" unterstützt wurde, wurde ebenfalls ordnungsgemäß Anzeige erstattet, nicht nur wegen der Verleumdung, sondern auch wegen Verletzung des Datenschutzes. Erwartungsgemäß hat auch dabei die "BRD" restlos versagt. In dem Strafverfahren gegen "Klaus" (http://urly.de/774a) wegen Verleumdung (was - im Gegensatz zum Phantomdelikt "Beleidigung" - gesetzlich bestimmt und justiziabel ist!) wurde mir selbst lange nach Ablauf der gesetzten Frist nichts von Ermittlungen mitgeteilt; es bleibt nur die Feststellung, dass sämtliche Verleumdungen nach wie im Internet veröffentlicht sind. Andere als Völkermörder, Rechtsbrecher etc. zu bezeichnen, ist weder beleidigend noch verleumderisch, wenn man - wie von mir geleistet - es sachlich nachgewiesen hat. Interessant: Die ganzen Beleidigungen und Verleumdungen, die gegen mich veröffentlicht werden, genießen den Schutz der "BRD".
Was sollte also dagegen sprechen, STRAFLOS einen "Richter", einen "Staatsanwalt", einen "Polizisten" etc. privat oder z.B. im Internet anzureden: "verblendeter idiot! du bist sowas von lächerlich!"?! Zur Klärung dieser Frage ist diese Strafanzeige gedacht! Entweder, die "BRD" erklärt "Beleidigungsverfahren" für unzulässig - dann muss sie auch sämtliche "Verurteilungen" gegen mich für nichtig erklären und Schadensersatz leisten; oder die "BRD" muss in allen von mir erstatteten Strafanzeigen wegen Beleidigung eine Verurteilung vollstrecken.
Eine erste Berichterstattung über die Ermittlungsergebnisse muss mir bis zum 21.01.2006 vorliegen; ich werde dies u.a. im o.g. Strafverfahren gegen die Völkermordrepublik Deutschland  (vulgo "BRD") verwerten.
****e

II. (03/02/2006)
Heute kam endlich die Antwort:
a****
Staatsanwaltschaft Essen
Staatsanwaltschaft Essen, 45117 Essen
Telefon:
(0201)803-0
Durchwahl:
(0201)803-2522
Telefax:
(0201)803-2920
e-mail: Poststelle@sta-essen.nrw.de
Geschäfts - Nr.:
29 Js 302/06
(- Bitte bei allen Schreiben angeben -)
Datum: 21.02.2006
Ermittlungsverfahren
gegen Verantwortliche handeld für pcbsd-prg,
wegen Beleidigung
Strafanzeige vom 19.01.2006
Sehr geehrter Herr Lingen,
das Ermittlungsverfahren habe ich eingestellt, weil die Erhebung der öffentlichen Klage nicht im öffentlichen Interesse liegt. Bei dem geschilderten Sachverhalt kommen nur Delikte in Betracht, die nach § 374 der Strafprozessordnung (StPO) vom Verletzten im Wege der Privatklage verfolgt werden können. In derartigen Fällen ist es der Staatsanwaltschaft grundsätzlich versagt, Anklage zu erheben (§ 376 StPO). Eine Ausnahme besteht nur dann, wenn die Strafverfolgung über die Interessen des Privatklageberechtigten hinaus auch im öffentlichen Interesse liegt. Diese Voraussetzungen liegen hier nicht vor.
Es handelt sich offensichtlich lediglich um eine verbale Auseinandersetzung zwischen zwei Personen, die für einen größeren Personenkreis völlig uninteressant ist.
Der Rechtsfrieden wird dadurch über den Lebenskreis der Beteiligten hinaus nicht gestört. Darüber hinaus ist die Strafverfolgung dieses Falles kein gegenwärtiges Anliegen der Allgemeinheit.
Deshalb muß es Ihnen überlassen bleiben, unter eigener Abschätzung der Erfolgsaussichten gegen die Verantwortlichen der Website pcbsd-prg im Wege der Privatklage bei dem Amtsgericht vorzugehen.
Durch die Verweisung auf den Privatklageweg werden etwaige vermögensrechtliche Forderungen oder Ansprüche auf Schadensersatz nicht berührt.
Der Erhebung der Privatklage muß in aller Regel ein Sühneversuch vorausgehen.
Nähere Auskünfte hierüber erteilt das Schiedsamt, in dessen Bezirk die Beschuldigte
wohnt.
Hochachtungsvoll
(Schmidtmann) Staatsanwalt
****e
Also: Die öffentliche Diffamierung eines katholischen Priesters mit "verblendeter idiot! du bist sowas von lächerlich!" rechtfertigt nach BRD-Religion keine Strafverfolgung. Wenn ich mich aber gegen die Verleumdungen von "Rechtsanwalt" Ralf Möbius verteidigen muss, werde ich dafür vom "Amtsgericht Hannover" zu 30 Tagen Kerker verurteilt.
http://www.kirchenlehre.com/hanni.htm


Bonus: SA-Mann Schmidtmann, 02.03.2006
a****
Hiermit lege ich Beschwerde ein gegen den Einstellungsbescheid 29 Js 302/06 und stelle ich Strafanzeige und Strafantrag gegen "Schmidtmann" / SA Essen wegen Strafvereitelung. Ferner soll Beweis erhoben werden über die Frage, ob "Schmidtmann" sich NICHT in einem die freie Willensbestimmung ausschließenden Zustand krankhafter Störung der Geistestätigkeit befindet und er daher prozessfähig ist. Schmidtmann meint, es sei der SA "grundsätzlich versagt", in der Sache Anklage zu erheben, weil die Strafverfolgung "auch im öffentlichen Interesse" liegen muss. Also die öffentliche Diffamierung eines katholischen Priesters mit "verblendeter idiot! du bist sowas von lächerlich!" rechtfertigt nach BRD-Religion keine Strafverfolgung. Wenn ich mich aber gegen die Verleumdungen seitens des Völkermörders "Rechtsanwalt" Ralf Möbius verteidigen muss, werde ich dafür vom "Amtsgericht Hannover" zu 30 Tagen Kerker "verurteilt". Möbius hat mich in seinem Buch öffentlich diffamiert, indem er das nicht rechtskräftige "katholisch"-"Urteil", das vom Völkermordinstitut "Landgericht Bonn", namentlich von dem Völkermörder Wucherpfennig (manni-penni) durchgedrückt wird, als rechtskräftig hinstellt und obendrein die V2-Sekte lügnerisch als katholische Kirche ausgibt. Zudem diffamiert mich Möbi öffentlich unter Nennung meines Namens und meiner Adresse auf seiner Homepage, indem er das nicht rechtskräftige "Beleidungs"-"Urteil", das von dem Völkermordinstitut "Amtsgericht Hannover", namentlich von dem Völkermörder "Amtsrichter" Siegfried und dem Völkermörder "Staatsanwalt" Zschieschack zusammengelogen wurde, veröffentlicht, ohne auf seine Ungültigkeit hinzuweisen, s. http://www.kirchenlehre.com/hanni.htm
Weswegen ein "Rechtsanwalt" Anrecht darauf hat, seine antichristlichen Verleumdungen unbehelligt via Buch und Internet zu verbreiten, aber ein katholischer Priester für die Verteidigung des katholischen Glaubens wegen "Beleidigung" "verurteilt" werden kann, erklärt "Schmidtmann" nicht. Weswegen ein katholischer Priester im m.W. größten deutschsprachigen Internet-Forum straflos beleidigt und verleumdet werden kann, erklärt "Schmidtmann" ebenfalls nicht. Mit welchem Recht "Beleidigung" überhaupt "gerichtlich" bestraft werden kann, erklärt "Schmidtmann" ebenfalls nicht. Was nun meine eigene "Abschätzung der Erfolgsaussichten, gegen die Verantwortlichen der Website pcbsd-prg im Wege der Privatklage bei dem Amtsgericht vorzugehen", betrifft, s. Tröndle/Fischer, StGB, zu §185: "In der strafrechtlichen Praxis kann die Bedeutung des Ehrenschutzes mit dem Gewicht seiner theoretischen Ableitung schwerlich mithalten... Die Mehrzahl der Anzeigeerstatter wird ohne größeres Federlesen auf den Privatklageweg verwiesen und erleidet dort nach Zahlung von Sicherheitsleistungen (§379 StPO), Gebührenvorschuss (§379a), Kostenvorschuss für das Sühneverfahren (§380) und des zur Erhebung einer formgerechten Klage in der Regel verforderlichen Rechtsanwaltshonorars regelmäßig Schiffbruch (§383 II), in hartnäckigen Fällen eine Sonderbehandlung zur Abwehr des Querulantentums... Für das Legalitätsprinzip und das gesetzliche Normalverfahren bleibt ein kleiner Kern von Taten übrig, unter deren Opfer Amtsträger und öffentlich wirkende Personen überrepräsentiert sind." Sollte also auch die Beschwerde fruchtlos bleiben, folgt daraus, dass jeder einen "Richter", einen "Staatsanwalt", einen "Polizisten" etc. privat oder z.B. im Internet anreden darf mit: "verblendeter idiot! du bist sowas von lächerlich!"
Eine erste Berichterstattung über die Ermittlungsergebnisse muss mir bis zum 03.03.2006 vorliegen; ich werde dies u.a. im o.g. Strafverfahren gegen die Völkermordrepublik Deutschland  (vulgo "BRD") verwerten.
****e

III.  (03/19/2006)
In der Sache habe ich Beschwerde eingelegt und dabei auch ein Entmündigungsverfahren gegen SA-Mann Schmidtmann gestellt. Zur Erinnerung: Das "Entmündigungsverfahren" gegen mich wurde trotz mehrfacher Nachfragen NIE begründet, mir wurde DREI Psycho-Fritzen auf den Hals gehetzt, und ich sollte auch noch knapp 600 EURO für den ganzen Schwindel bezahlen (bin dank "Pfändungen" aber bankrott und überschuldet). Ach ja, der Psycho-Fritz, der mich letzlich dann "untersucht" hat, erklärte wörtlich, es sei ein "Witz", meine geistige Gesundheit in Frage oder gar in Abrede zu stellen. Teurer Spaß!
Also zunächst die "Antwort" seitens der General-SA Hamm:
a****
Datum: 15.03.2006
Aktenzeichen:
2 Zs 879/06
(bei allen Schreiben bitte angeben)
Ermittlungsverfahren gegen Verantwortliche der Website www.pcbsd.org
wegen Beleidigung
- 29 Js 302/06 StA Essen -
Ihre Beschwerde vom 02.03.2006 gegen den Einstellungsbescheid der Staatsanwaltschaft Essen vom 21.02.2006
Sehr geehrter Herr Lingen,
auf Ihre Beschwerde habe ich den Sachverhalt geprüft, jedoch keinen Anlass gesehen, die Aufnahme von Ermittlungen anzuordnen. Die Einstellung des Verfahrens mangels öffentlichen Interesses an der Strafverfolgung und die Verweisung auf den Privatklageweg entsprechen der Sachlage. Ihr Beschwerdevorbringen rechtfertigt eine andere Beurteilung nicht.
Hierzu bemerke ich:
Die Vergehen der Beleidigung (§§ 185 ff StGB) gehören zu den Delikten, die grundsätzlich von dem Geschädigten selbst - unabhängig von den Erfolgsaussichten - im Wege der Privatklage zu verfolgen sind (§ 374 Abs. 1 Nr. 2 StPO). Die Staatsanwaltschaft erhebt die öffentliche Klage nur dann, wenn eine wesentliche Ehrenkränkung vorliegt und die Strafverfolgung ein gegenwärtiges Anliegen der Allgemeinheit ist.
Diese Voraussetzungen sind - worauf die Staatsanwaltschaft Essen zutreffend hingewiesen hat - nicht erfüllt. Weder die Beeinträchtigung Ihres Ehrgefühls noch das Ausmaß der möglichen Beschädigung Ihres Ansehens in der Öffentlichkeit erscheint als so schwerwiegende Rechtsverletzung, dass sich ein öffentliches Interesse an einer gerichtlichen Klärung aufdrängt.
Der Umstand, dass die behauptete Straftat im Internet begangen worden ist, steht dieser Beurteilung nicht entgegen. Jede derartige Veröffentlichung wird regelmäßig einem größeren Personenkreis bekannt, ohne dass der Gesetzgeber insoweit eine Beschränkung des Katalogs der Privatklagedelikte vorgenommen hat. So kann auch aus dieser Tatsache ein öffentliches Interesse an der Strafverfolgung nicht begründet werden.
Ihre Beschwerde weise ich deshalb als unbegründet zurück und bemerke abschließend,  dass aufgrund  der Haltlosigkeit  Ihrer gegen  den  Dezernenten  der Staatsanwaltschaft Essen erhobenen Vorwürfe zu Maßnahmen kein Anlass besteht.
Hochachtungsvoll Im Auftrag
(Böhner) Oberstaatsanwalt
****e
Und hier mein heutiges Fax an NRW-"Justiz":
a****
Geschäftsnummer ECHR-LGer1.1R (37843/05)
Pater Lingen ./. Völkermordrepublik Deutschland (vulgo "BRD") wegen Verletzung des Artikels 9 (Gedanken-, Gewissens- und Religionsfreiheit) der KONVENTION ZUM SCHUTZE DER MENSCHENRECHTE UND GRUNDFREIHEITEN IN DER FASSUNG DES PROTOKOLLS Nr. 11
In dem Straf- und Entmündigungsverfahren gegen den Justizverbrecher "Schmidtmann" / SA Essen wird das Verfahren hiermit auch auf den Justizverbrecher "Böhner" / General-SA Hamm ausgeweitet. Zunächst phantasieren beide etwas von einem "Ermittlungsverfahren gegen Verantwortliche der Website www.pcbsd.org", wobei "Schmidtmann" sogar doppelt irrsinnigerweise von "Verantwortliche handeld für pcbsd-prg" (SIC!) schwafelt. Bekanntlich geht es überhaupt nicht um diese (amerikanische) Website pcbsd.org: Es geht um einen Diskutanten im deutschen heise-Forum, und dieser Diskutant hat sich nun mal den Nick pcbsd.org zugelegt. Hartnäckig frönen die Justizverbrecher der laikalen Pöbelei gegen mich; diese ordinäre Rotznäsigkeit zeugt nicht von dem schuldigen Respekt gegenüber dem Priestertum. Die Schizophrenie der BRD-"Justiz", die bereits 1957 endgültig "unanfechtbar" vom "Bundesverfassungsgericht" festgeschrieben wurde (s. http://www.kirchenlehre.com/schule.htm), kommt auch wieder voll zur Geltung. Einerseits muss die "Justiz" erklären, warum die Völkermörder "Amtsrichter" Siegfried und "Staatsanwalt" Zschieschack eine "Verurteilung wegen Beleidigung" zusammenlügen und mich mit 30 Tagen Kerker bestrafen dürfen, weil ich mich gegen die Verleumdungen seitens des Völkermörders "Rechtsanwalt" Ralf Möbius verteidigen muss (s. http://www.kirchenlehre.com/hanni.htm), und warum die Völkerörder-Clique "Justiz Heilbronn / Stuttgart" auf diesem Verbrechen aufbaut, wenn sie mich für meine Verteidigung des Lebensrechts von Ungeborenen mit 60 Tagen Kerker bestraft (s. vorerst die Predigt-Newsletter). Anderseits muss  die "Justiz" erklären, warum die katholische Kirche, vertreten durch mich als Mitglied des hohen Klerus, keinerlei Schutz durch die BRD erfährt, ganz im Gegenteil. In dieser Test-Strafanzeige gegen pcbsd.org ging es bekanntlich um folgendes: »Entweder, die "BRD" erklärt "Beleidigungsverfahren" für unzulässig - dann muss sie auch sämtliche "Verurteilungen" gegen mich für nichtig erklären und Schadensersatz leisten; oder die "BRD" muss in allen von mir erstatteten Strafanzeigen wegen Beleidigung eine Verurteilung vollstrecken.« Zur Erklärung des Widerspruchs kommt es allerdings gar nicht: Auf die Beleidigungs-Justizverbrechen, also die gesamte Grundlage des jetzigen Vorgangs, wird mit keiner Silbe eingegangen. Die "Justiz" meidet Logik offenkundig wie der Teufel das Weihwasser. Wohl im Rausch höchsten Wahnsinns triumphiert "Böhner Oberstaatsanwalt": "Die Staatsanwaltschaft erhebt die öffentliche Klage nur dann, wenn eine wesentliche Ehrenkränkung vorliegt und die Strafverfolgung ein gegenwärtiges Anliegen der Allgemeinheit ist." Ist schon die "Beleidigung" an sich nicht justiziabel (nulla poena sine lege), wird der Wahnsinn der BRD durch diese zusätzlichen "Unterscheidungskriterien" ins Unermessliche gesteigert. Die Wahrheit zu sagen resp. der BRD ihre Grenzen aufzuzeigen, wird wie ein Kapitalverbrechen geahndet, wer aber wirklich Opfer ist, der findet in der "Justiz" keine Hilfe, sondern nur einen zusätzlichen Feind. Sicherlich gibt es unterschiedliche Grade von Würde, cf. den Römischen Katechismus: "Es gibt auf Erden keine erhabenere Würde als den Priesterstand. Zuerst muss daher den Gläubigen dargelegt werden, wie gross der Adel und die Erhabenheit dieses Standes ist, wenn wir nämlich seine höchste Stufe, d.i. das Priestertum betrachten. Denn da die Bischöfe und Priester gleichsam Gottes Dolmetscher und Botschafter sind, welche in seinem Namen die Menschen das göttliche Gesetz und die Lebensvorschriften lehren und die Person Gottes selbst auf Erden vertreten: so ist offenbar ihr Amt ein solches, dass man sich kein höheres ausdenken kann, daher sie mit Recht nicht nur Engel, sondern auch Götter genannt werden, weil sie des unsterblichen Gottes Kraft und Hoheit bei uns vertreten." Ferner gilt: "Die Obrigkeit hat die Pflicht, in erster Linie für das allgemeine Wohl zu sorgen. Sie muß deshalb nach Kräften alle Übel vom Staate fernhalten und sein Wohl fördern, Religion und Sittlichkeit beschützen, für gerechte Verteilung der Rechte und Pflichten sorgen, die Gesetze ohne persönliche Rücksichten durchführen, die öffentlichen Ämter nur geeigneten Personen geben und ungeeignete aus denselben entfernen" (Jone). Der BRD-"Ehrenschutz" ist also Täterschutz, Lügnerschutz, Mörderschutz etc. Es ist den Deutschen folglich nicht möglich, der BRD irgendwelches Vertrauen entgegenzubringen: Die wahren Verbrecher sind die BRD-Fetischisten. Es ist also durch diese Test-Strafanzeige erneut klar bewiesen, dass die BRD die gezielte Ausrottung der katholischen Kirche betreibt, somit schuldig ist des Völkermordes. Ich werde dies u.a. im o.g. Strafverfahren gegen die Völkermordrepublik Deutschland  (vulgo "BRD") verwerten.
****e

Epilog 1: Eintrag auf der KzM-Startseite zum "Beleidigungs"-Terror:
05.06.2004 Wegen diverser Anfragen bzgl. der bevorstehenden Ereignisse hier eine kurze Erklärung: KzM wird nur solange weitergeführt, wie es möglich ist. Deswegen empfehlen wir unseren Lesern, eine Komplettsicherung anzulegen. Von unsinnigen Spekulationen und gehässigen Unterstellungen sollte man generell Abstand nehmen, u.z. nicht nur aktiv, sondern auch passiv: Nicht nur, wer z.B. in Foren Ehrverletzungen verbreitet, sondern auch, wer sie mit Wohlgefallen rezipiert, begeht eine Sünde: "Ich will nicht entscheiden, wer strafbarer ist, ob der, welcher die Ehre des Nächsten durch böse Reden verletzt, oder der, welcher die Reden anhört; nur den Unterschied finde ich: der erste hat den Teufel auf der Zunge, der zweite im Ohr" (hl. Bernhard von Clairvaux, zit. bei F. Spirago). Was manche Personen sofort für Kurzschlüsse abliefern, ist nicht nur wegen der Ehrverletzung zutiefst abstoßend, sondern auch rein vom Logischen her völlig unsinnig. So übersehen manche geflissentlich, dass nach wie vor ganz oben auf der KzM-Seite die Feststellung steht: Die Nazis haben gewonnen!
Es sind noch immer neue KzM-Texte geplant und sogar in Arbeit. Nach wie vor steht KzM aber auf unserer Prioritätenskala ziemlich unten. Dass über uns unentwegt Beleidigungen und Lügen ausgegossen werden, ist nun wahrlich nichts Neues mehr. Wer es mit dem Glauben ernst meint, wird sich vom Triumph der Bosheit nicht beeindrucken, geschweige denn überwältigen lassen. Vielmehr sollte er aus der Tatsache, dass so gen. "Katholiken" genüsslich Hasskanonaden abfeuern, die Konsequenzen ziehen!

Epilog 2: Eintrag auf der KzM-Startseite z.Th. Vertrauenswürdigkeit von Computerzeitschriften:
12.04.2004 Chip kontra katholische Kirche
Die Computerzeitschrift "Chip" brachte am am 30.04.2004 einen Artikel "Neues Portal der katholischen Kirche in Deutschland"; darin war aber in Wirklichkeit von katholisch.de die Rede. Wir haben deshalb im Chip-Forum eingetragen:

Der Artikel "Neues Portal der katholischen Kirche in Deutschland" (http://www.chip.de/news/c_news_11838438.html) beweist eindrücklich, dass Chip ganz auf der Welle der gleichgeschalteten Presse mitschwimmt: Einfach immer wieder die Unwahrheit schreiben, bis es alle glauben. Die Wahrheit ist: Wie für jeden offenkundig, ist katholisch.de nicht mehr die Seite der katholischen Kirche, sondern der Sekte des so gen. "Zweiten Vatikanischen Konzils". Wer z.B. bei archive.org nachschaut, wird feststellen, dass katholisch.de ursprünglich der katholischen Kirche gehörte: Dort zu finden war "Kirche zum Mitreden", momentan erreichbar unter prhl.crosswinds.net und - im Gegensatz zum jetzigen katholisch.de - aufgenommen in das Gesamtverzeichnis katholischer Internetseiten, momentan unter http://www.katholisch.net/


Leider gab es darauf keine konstruktiven Antworten, und wenige Stunden später war der gesamte Beitrag gelöscht. Bei "Gelöschte und verschobene Beiträge/Threads" gab es dann einen Eintrag von "Number666":


Werter Pater, machen Sie ihre Werbung woanders und fahren Sie zur ... Gelöscht wegen Werbung und unverschämter und unsachlicher Kritik!


Diese "Begründung" ist durch und durch unverschämt und unsachlich - aber was soll man anderes erwarten von jemanden, dessen Benutzername die Zahl des Tieres ist?! Chip bleibt hartnäckig bei den Falschaussagen, allen Hinweisen auf die Wahrheit zum Trotz. Zudem genießt Chip nicht gerade den besten Ruf; in Foren wird sie z.B. mit Wertungen bedacht wie "Zeitschrift für Leute, die keine Ahnung haben". Nun, diese Einschätzung trifft anscheinend zu!

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