Bundeskanzlerin Angela Merkel hat am
08.01.2011, anlässlich des Attentates auf koptische Christen in
Ägypten, in Ihrer wöchentlichen Videobotschaft erzählt:
"Deutschland wird immer darauf achten, dass diese grundlegenden
Freiheiten – so zum Beispiel die Religionsfreiheit – auch überall
eingehalten werden. Das gilt für uns, und wir können sagen,
dass bei uns in Deutschland die Menschen jedweder Religion die
Möglichkeit haben, ihre Religion frei zu leben."
Dazu einige Beispiele:
1. Zur in der BRD herrschenden Zwangszivilehe s. E. Eichmann, K.
Mörsdorf, Lehrbuch des Kirchenrechts, München (9)1958, 147:
"Die Zwangszivilehe widerspricht in zweifacher Hinsicht den in Art. 4
des GG gewährleisteten Grundrechten: a) Der Anspruch des Staates
auf Alleinherrschaft der standesamtlichen Eheschließung verletzt
die Glaubens- und Gewissensfreiheit (GG Art. 4,I). Der katholische
Christ kann nämlich eine wirkliche Ehewillenserklärung allein
vor der Kirche abgeben; er kommt daher, wenn er sich notgedrungen dem
Staatsgesetz beugt, in die Zwangslage, gegen seine religiöse
Überzeugung zu handeln oder rein äußerlich eine leere
Erklärung abzugeben. [...] b) Der Anspruch auf Priorität der
standesamtlichen Eheschließung vor der kirchlichen Trauung
verletzt das Recht auf ungestörte Religionsausübung (GG Art.
4,II). Indem der Staat die durch Ge1dbußdrohung unterstützte
Forderung erhebt, daß die kirchliche Trauung erst stattfinden
darf, wenn die Ehe vor dem Standesbeamten geschlossen ist, hindert er
die Geistlichen an der freien Vornahme der kirchlichen Trauung und
verlegt dadurch den Verlobten den Weg zu einer religiösen
Handlung. Das bedeutet für den katholischen Christen, dass ihm der
Staat den Zugang zu dem Sakrament versperrt."
2. Zur freien religiösen Rede s. z.B. die Verurteilung des
Lebensschützers Klaus Günter Annen wegen seiner - dem
kirchlichen Lehramt entsprechenden - Feststellung, dass Gott Abtreibung
"als schwere Verfehlung - als Todsünde - anrechnen" wird.
3. Zum freien religiösen Glaubensbekenntnis s. z.B.
die ganzen - objektiv illegalen und rechtlich
unwirksamen - "Verurteilungen" des Verf.; diese sind allerdings so
zahlreich und obendrein so absurd, dass sie kaum alle aufgezählt,
geschweige denn im einzelnen in ihrer Absurdität dargelegt werden
können. Im wesentlichen geht es aber immer nur um eines: Die BRD
zwingt den Bürgern die Häresie auf, dass ein antikatholisches
Gebilde, i.e. die Gruppe des sog. "Zweiten Vatikanischen Konzils" (V2),
die römisch-katholische Kirche sein soll, obwohl der
päpstliche Stuhl bekanntlich seit dem Tod von Papst Pius XII.
(1939-1958) unbesetzt ist, d.h. es besteht Sedisvakanz. Wer - wie der
Verf. - sich dem BRD-Zwang zum Glaubensabfall nicht unterwirft, wird
rigoros mit "Vorladungen", "Strafbefehlen", "Verurteilungen" etc. pp.
überzogen. Weder bringt die BRD für ihr Vorgehen irgendwelche
Argumente, noch berücksichtigt sie die Argumente für den
katholischen Glauben. Weil der Verf. - im Gegensatz zu vielen anderen
"Sedisvakantisten" - sich durch all die Jahre und durch all die
Prozesse nicht einschüchtern ließ, wollte die BRD, konkret
das "Amtsgericht Dorsten", ihn als geisteskrank diagnostizieren lassen.
Der dafür angeheuerte "Gutachter" erklärte: "Bei Herrn Lingen
lassen sich keine sicheren Hinweise eruieren oder wahrscheinlich
machen, dass bei ihm eine paranoide Persönlichkeitsstörung
vorliegt." Dessen ungeachtet, also in klarstem Bewusstsein der
Lüge, diffamierte AG Dorsten den Verf. dann doch als paranoid.
Wozu dann eigentlich ein Gutachter? Nun, immerhin wurden die horrenden
Kosten für dieses - bewiesenermaßen qualitativ absolut
katastrophale - "Gutachten" dem Verf. noch zusätzlich
aufgebürdet. Die ganzen Verurteilungen führten u.a. zur
Bankrottpfändung des Verf., und weil irgendwann eben alle Konten
geplündert waren, waren weitere "Geldstrafen" nicht mehr
einziehbar. Dann griff die BRD souverän zur
Gefängnisverurteilung: Der Verf. erhielt z.B. eine Ladung zum
Haftantritt für folgendes "Verbrechen": Er hatte die für
jeden sofort als wahr nachprüfbare Tatsache geäußert,
dass ihm früher die Domain katholisch.de gehört hatte. Also
selbst Handlungen, die in keiner Weise strafbar sein können,
reichen der BRD schon aus, um Katholiken zu Gefängnis zu
verurteilen.
Aber dies sind nur wenige Beispiele dafür, was es mit der von
Angela Merkel behaupteten Religionsfreiheit in der BRD auf sich hat.
Wer bislang blindes Vertrauen in Politiker hatte, könnte diesen
Merkel-Vorfall als Anlass nehmen, sich einmal mit der Wahrheit zu
beschäftigen.
Notiz v. 11.01.2011, ergänzt bei verschiedenen Internetstellen
dieser Pressemitteilung:
An die CDU per Mail verschickt
wurden sowohl diese Pressemeldung als auch ein Nachschlag:
a****
Zur gerade verschickten Pressemeldung
"Angela Merkel, Glaube ist Menschenrecht"
s. bzgl. der dort gen. Domain katholisch.de:
http://web.archive.org/web/*/http://katholisch.de
http://web.archive.org/web/19990429103002/http://www.katholisch.de/
http://www.webcitation.org/5veeHdQfZ
http://www.kirchenlehre.com/presse.htm
****e
Adressaten waren a) die Zentrale, b) die Landesverbände, c) einige
Verbände aus Städten, mit denen ich zu tun habe / hatte.
In Recklinghausen bin ich geboren, und Dorsten gehört zum Kreis
Recklinghausen. Von der CDU Recklinghausen erhielt ich die Mitteilung:
a****
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Subject: Angela Merkel, Glaube ist Menschenrecht
Sent: Tue, 11 Jan 2011 11:15:36 +0100
was deleted without being read on Tue, 11 Jan 2011 14:44:19 +0100
****e
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