Zusendung unerwünschter e-mails verboten
Nach Entscheid des Landgerichts Berlin (AZ 16 O 201/98 und 16 O 301/98)
dürfen unerwünschte e-mails nicht nur nicht an Privatpersonen,
sondern auch z.B. nicht an Freiberufler oder andere Gewerbetreibende verschickt
werden; ferner können Privatpersonen künftig ihren Unterlassungsanspruch
selbst geltend machen. Wichtigste Folge dieses Urteils: Der V2-Newsletter
wird eingestellt!
Der V2-Newsletter sollte alle V2-Vertreter auf unsere Seiten aufmerksam
machen; daß unsere Seiten innerhalb kurzer Zeit schon recht bekannt
waren, wußten wir aus diversen Zuschriften, wir wollten aber den
sicheren Beweis, daß die V2-Vertreter Kenntnis von unserer Position
haben. Obwohl die V2-Vertreter unsere Argumentation kannten, waren sie
nicht in der Lage, diese zu widerlegen. Der V2-Verteiler schwoll in den
vergangenen Monaten deutlich an - kaum jemand hat unseren Newsletter abbestellt.
Unserer Ansicht nach wäre eine Fortführung des V2-Newsletters
erlaubt, denn in Wahrheit belästigen wir ja niemanden, der ein Recht
darauf hätte, unbehelligt zu bleiben, und darum geht es ja: "Wer vorsätzlich
oder fahrlässig das Leben, den Körper, die Gesundheit, die Freiheit,
das Eigentum oder ein sonstiges Recht eines anderen widerrechtlich
verletzt, ist dem anderen zum Ersatze des daraus entstehenden Schadens
verpflichtet" (§ 823 BGB, Abs. 1). Die V2-Leute haben schlichtweg
keinerlei Recht darauf, sich römisch-katholisch zu nennen, und das
machen wir ihnen u.a. per Newsletter klar. Aber unser Vertrauen in die
deutsche Rechtsprechung ist nicht besonders groß, deswegen nehmen
wir die jüngste Entscheidung des LG Berlin als willkommenen Anlaß,
die mit der Newsletter-Versendung verbundene Arbeit zu reduzieren. Der
Privat-Newsletter erscheint weiterhin, wie gewohnt nur auf Anforderung
(s. Bestellung).
Sodomiten sollen die gleichen "ehelichen" Rechte erhalten wie
normale Menschen
Schleswig-Holstein, Hamburg, Niedersachsen und Sachsen-Anhalt wollen
einen entsprechenden Antrag am 19.06.98 in den Bundesrat einbringen; damit
soll es gleichgeschlechtlichen Paaren z.B. auch erlaubt sein, ein Kind
zu adoptieren. Bereits 1994 hatte sich das Europäische Parlament gegen
die unterschiedliche Behandlung von Sodomiten und normalen Menschen ausgesprochen;
es fehlt nur noch, daß man normale Menschen bald nicht mehr als normale
Menschen bezeichnen darf bzw. gezwungen wird, Sodomie, eine der vier "himmelschreienden
Sünden", als normale Lebensform zu bezeichnen. Wer in der Bibel gelesen
hat, der weiß, welche Konsequenzen sich für Sodom und Gomorrha
ergaben: "Gott hat ja auch der sündigen Engel nicht geschont, sondern
sie in die Hölle hinabgestürzt und den finsteren Abgründen
übergeben, um sie für das Gericht aufzubewahren. Auch der alten
Welt hat er nicht geschont. Nur Noe, den Herold der Gerechtigkeit, hat
er mit noch sieben anderen gerettet, als er die Sintflut über die
Welt der Gottlosen hereinbrechen ließ. Auch die Städte Sodom
und Gomorrha verurteilte er zum Untergang und legte sie in Asche. Damit
wollte er künftigen Frevlern ein warnendes Beispiel geben. Nur den
gerechten Lot, der unter dem zügellosen Wandel der zuchtlosen Menschen
schwer zu leiden hatte, hat er gerettet. Denn was der Gerechte, der unter
ihnen wohnte, an ruchlosen Taten zu sehen und zu hören bekam, bereitete
seiner gerechten Seele Tag für Tag Qualen. So weiß der Herr
die Frommen aus der Prüfung zu erretten, die Gottlosen aber für
den Tag des Gerichtes zur Strafe aufzubewahren, besonders solche, die unreiner
Fleischeslust frönen und die Hoheit des Herrn verachten" (2 Petr 2,4-10).
Früherer Geschäftsführer von Compuserve Deutschland
zu Bewährungsstrafe verurteilt
Ein bayerischer Amtsrichter hat den ehemaligen Compuserve-Geschaeftsführer
Felix Somm wegen Beihilfe zur Verbreitung von Pornographie in 13 Faellen
zu einer zweijährigen Gefängnisstrafe auf Bewährung verurteilt,
außerdem muß Somm DM 100 000 Geldstrafe zahlen. - Uns scheint
dieses Urteil deutlich zu milde, man kann dem Richter aber immerhin zugutehalten,
daß sogar die Staatsanwaltschaft Freispruch forderte. Gemäß
Teledienste-Gesetz ist Somm eindeutig haftbar zu machen, denn a) standen
Inhalte der Compuserve-Newsgroups zur Debatte, nicht der Zugang zum Internet,
und b) ging es darum, daß Somm von konkreten strafbaren Inhalten
wußte.
Dieses Urteil hat international für einiges Aufsehen gesorgt.
Positiv ist anzumerken, daß sich nach Urteilsverkündung einige
Provider verpflichteten, in Zukunft ihrer Verantwortung besser nachzukommen
und zumindest nicht jeden Unrat einfach durchgehen zu lassen. Damit hat
das Urteil schon einen wichtigen Zweck, nämlich den der Abschreckung,
erreicht. Wir beglückwünschen den Richter dazu, daß er
trotz der Stimmen von bestenfalls kurzsichtig Denkenden eine - wenn auch
äußerst milde - Strafe verhängt hat.
Es werden aber auch Stimmen laut, die dieses Urteil als Fehlurteil
ablehnen, allen voran die Staatsanwaltschaft, die in die Berufung gehen
möchte, aber auch andere "Juristen", zudem die Meinungsbildner der
Zeitschriften, insbesondere der Computer-Magazine, endlich der Pulk der
gedankenlosen Masse. So gibt es sogar ein Forum, wo jeder seine Entrüstung
über dieses ach so ungerechte Urteil ausdrücken kann bzw. soll.
Die meisten Einträge bewegten sich auf dem Niveau von: "Ich find'
das schlecht, weil ich find' das nicht gut!" Ohne Wissen der Autoren veröffentlichen
wir hier einige vollständige Eintragungen:
"das gibt´s doch nicht! Was kann denn der CompuServe Mann dafuer?
Das URTEIL muß man AUFHEBEN!"
"Ich finde es 'mal wieder Typisch' !"
"Es ist ein falsches Urteil. Das bringt überhaupt nicht gut. Ich
hoffe an eine Korektur des Urteils."
Die u.E. geschmackloseste Eintragung zitieren wir, ebenfalls ohne Wissen
des Autors, unvollständig:
"er (der Richter) sollte sich mal was durch den Kopf gehen lassen.
Vielleicht die Realitaet (oder auch eine 9 mm?)"
Nun könnte man Leuten, die so etwas schreiben, noch immer geistige
Umnachtung unterstellen, was natürlich ihre Schuld mindern würde.
Dies fällt aber recht schwer bei denen, die versuchten, dieses Urteil
als ungerecht und sogar schädlich zu erweisen. Beispielsweise wurde
oft angeführt, man könne ja auch nicht einen Verantwortlichen
der Post dafür verantwortlich machen, daß in manchen Paketen
z.B. Pornographie (die in Deutschland nach offizieller Version nicht im
Versandhandel vertrieben werden darf!), enthalten ist. Ferner hieß
es, der Wirtschaftsstandort Deutschland könnte Schaden nehmen, weil
die Firmen sich ja einen freien Handel erhoffen.
Interessanterweise gab es in diesem Forum aber auch zwei vernünftige
Einträge, die etwa gleichzeitig, d.h. unabhängig voneinander,
erfolgten; mit Genehmigung der Schreiber geben wir die Einträge hier
wieder:
1. "[02.06.98/19:35] Die Masse macht´s: Wenn die Mehrheit für etwas ist, dann ist das Betreffende gut; wenn die Mehrheit gegen etwas ist, dann ist das Betreffende schlecht! Wenn also die Mehrheit das Urteil gegen Somm ablehnt, dann muß das Urteil gegen Somm ja wohl schlecht sein, richtig? Nein! Mit der Mehrheitstheorie kann man auch Adolf Hitler verteidigen, m.a.W. es müssen Argumente her, die das Somm-Urteil wirklich entkräften. Diese fehlen aber bislang. Statt dessen werden nur schwachsinnige Vergleiche angeführt, z.B. zwischen Internet und einem Postpaket. Das Internet ist eine ÖFFENTLICHE Angelegenheit, bei der Post gibt es hingegen das Postgeheimnis, und ferner ist der Inhalt selbst eines geöffneten Pakets nicht prinzipiell jedem zugänglich. Auch wenn Vergleiche immer hinken, bringen wir hier einen Alternativ-Vergleich: Nehmen wir an, jemand hätte um ein riesiges Grundstück eine Mauer gezogen, und irgendjemand klebt irgendwo darauf ein Plakat mit z.B. kinderpornographischem Inhalt an. Der Grundstückinhaber ist eindeutig verpflichtet, das Plakat zu entfernen, sobald er etwas davon weiß - und genau darum geht es bei Somm: Er hat in konkreten Fällen von den verbotenen Inhalten gewußt und nichts dagegen unternommen. Wer nun eine Newsgroup bereitsstellt, der hat in besonderer Weise die Pflicht, wenigstens gelegentlich ein Überprüfung der Inhalte durchzuführen. Genauso schwachsinnig wie der Vergleich zwischen Internet und Postpaket ist die Bemerkung, dem Wirtschaftsstandort Deutschland würde durch das Somm-Urteil Schaden zugefügt. Das kann nämlich nur in Bezug auf den Handel mit verbotenen Inhalten wie z.B. Kinderpornographie gelten; wer z.B. im Internet mit Autoreifen handelt, hat wohl nichts zu befürchten. Gegen das Somm-Urteil protestieren vermutlich diejeniegen am lautesten, die ihre Verklemmungen nicht loswerden möchten. Jedenfalls hat bislang kein Eintrag in diesem Forum irgendein ernstzunehmendes Argument gegen das Somm-Urteil vorgebracht."
2. "[02.06.98/19:39] Dem Postmanager ist es verboten in die Briefe reinzuschauen und den Schmudedelkram zu entdecken. F. Somm hätte nicht nur, sondern hat auch gewußt was in den von Compuserve verbreiteten Newsgroupszusammenstellungen geschah. Es wäre ihm ein leichtes gewesen die betreffende Newsgroup zu entsfernen. Selbst wenn es immer erst dann geschehen wäre, wenn schon Schmuddelkram drinstand. Der Vorwurf ist ja nicht daß er die Schuddelsachen verfasst hat, sondern daß er beihilfe zur Verbreitung – durch Untätigkeit – geleistet hat. Auch der Hinweis geht fehl, daß es über andere Wege für Interessierte Zugangsmöglichkeiten gegeben hätte. Das ist so. Auch der schwachsinnige Hinweis auf Nachteile für den Standort Deutschland geht fehl – seit wann definiert sich der über den freien Zugang zu Kinderpornografie? [...] Die Zensurdebatte im Internet wird so pauschal und desinformierend geführt daß sie dumm macht vor den wirklichen Problemen und der individuellen Verantwortung die alle Internetteilnehmer haben und natürlich auch F. Somm"
S. auch unseren Hinweis auf antijüdische Hetze im "Gästebuch der Kirchen". ; neuerdings hat sich "Hitler" darin eingetragen und eine entsprechende Bemerkerkung geäußert.