Hilfe für "Kirchenrechtler" Thomas Schüller
- Ist der "Sachverständige Gutachter" ein Lügner? -
(Kirche zum Mitreden, 31.05.2014)
In der Sache Thomas Schüller
scheint es derzeit ausweglos: Wenn Schüller mit seinen Behauptungen
im "Gutachten" zu den Einzelfragen wie Taufe, Studium, Dogma usw.
usf. ganz bewusst die Unwahrheit gesagt - dann ist er ein Lügner.
Wenn er aber nicht die geringste Ahnung von Theologie hat oder
überhaupt davon, wie man ein Gutachten erstellt (namentlich
insbesondere durch Nachforschung) - dann ist er ein Lügner, weil er
sich trotzdem als Gutachter für theologische Fragen ausgibt.
Wo könnte ein Ausweg aus dieser Alternative bestehen? Gibt es eine
oder gar mehrere andere Erklärungsmöglichkeiten, um Schüller vor
einer Verurteilung als Lügner zu retten? Diese Frage gewinnt
zusätzliche Brisanz durch die Tatsache, dass bereits vor fast zwei
Monaten (07.04.2014) nahezu alle deutschsprachigen V2-"Bistümer"
schriftlich gefragt wurden:
*****
1. Müssen die Beschlüsse von "Vatikanum 2" mit göttlichem und
katholischem Glauben geglaubt werden?
2. Hat einer der angeschriebenen V2-"Diözesen" das o.g.
Schüller-Gutachten verworfen, resp. tut er es jetzt? Hinweis: Wenn
das Gutachten nur teilweise verworfen wird, müssen die jeweils
verworfenen Passagen genau bezeichnet werden. Alles, was nicht
ausdrücklich verworfen ist, steht also ganz in der Verantwortung der
V2-Sekte. D.h. wird diese Frage nicht oder negativ beantwortet, ist
dies eine positive Erklärung, dass die angeschriebenen V2-"Diözesen"
vollumfänglich zu diesem Gutachten stehen und vollumfänglich die
Verantwortung für alle darin enthalteten Aussagen tragen.
3. Hat einer der angeschriebenen V2-"Diözesen" Maßnahmen gegen
Schüller eingeleitet wegen des "Memorandum Kirche 2011", resp. tut
er es jetzt? Hier gilt das zu 2. Gesagte analog.
*****
Geantwortet hat indes keine einzige Stelle, woraus zu schließen ist,
dass das Schüller-Gutachten von der uneingeschränkten Autorität und
Unterstützung praktisch aller deutschsprachiger V2-"Bistümer"
getragen und bestätigt ist.
Deshalb wurde heute der vertretenden Rechtsanwaltskanzlei folgendes
mitgeteilt:
*****
I. Die "Katholische Gemeinde St. Agatha", Dorsten, hat am 11.09.1995
(eine Woche vor meinem Austritt aus der Vatikanum-2-Gruppe) an mich
einen Brief geschrieben; Scan anliegend.
Der Inhalt ist quasi gegenstandslos; wichtig ist hier nur die
Tatsache, dass St. Agatha, d.h. Münster, von mir als *getauftes*
V2-Mitglied wusste.
Lt. Gutachten Schüller, S. 1, ist über meine Taufe "den Akten nichts
zu entnehmen". Dieses Schreiben von St. Agatha - d.h. "Bistum
Münster"! - beweist zwingend, dass sogar meine (im Bistum Essen
empfangene) Taufe - und deswegen auch mein Umzug nach Dorsten - im
"Bistum Münster" vollkommen bekannt war.
Schüller muss also begründen, wie er als "Sachverständiger" es
unterlassen konnte, sich über meine Taufe zu informieren. Schüller
wurde doch Gutachter in seiner Eigenschaft als Repräsentant des
"Bistums Münster", ja der V2-Gruppe allgemein (d.h. unabhängig
davon, wo ich getauft, "gefirmt", zum "Lektor" beauftragt wurde
etc.).
II. Abermals zu den angeblichen "Dogmen" von V2, weswegen ich von
Schüller zum "Häretiker" erklärt wurde:
Nur zwei V2-Texte tragen überhaupt die Bezeichnung "Dogmatische
Konstitution"; die restlichen vierzehn Texte sind bloße
"Konstitutionen", "Dekrete" oder "Erklärungen" - ohne jede
Deklarierung als "dogmatisch".
Die faktische absolute Standard-Quelle sämtlicher V2-Texte ist das
"Kleine Konzilskompendium", hg. von Karl Rahner und Herbert
Vorgrimler.
Rahner / Vorgrimler geben zu allen V2-Texten eine kurze Einführung.
Was schreiben sie zu diesen beiden "Dogmatischen Konstitutionen"?
1. "Lumen Gentium"
"Wenn auch ... kein neues Dogma definiert wurde, ..."
Konzilskompendium, S. 105, Absatz 2
2. "Dei Verbum"
"Das Konzil wollte zwar keine neuen Dogmen definieren, ..."
Konzilskompendium, S. 361, Absatz 2
Nochmals: *JEDER* V2-"Theologe" kennt das Konzilskompendium aus der
alltäglichen Arbeit zwangsläufig.
Und nach wie vor bleibt die Gegenseite in der Bringschuld mit der
"Dogma"- resp. "Häresie"-Behauptung.
III. Es muss dem Gericht unbedingt klar gemacht werden, dass das
Schüller-Schreiben als solches und als ganzes eben kein
Sachverständigen-Gutachten sein kann.
Die V2-Gruppe - und somit ihr Repräsentant Schüller - konnte und
musste als "Gutachter" zwingend in Erfahrung bringen, ob seine
Aussagen z.B. über - meine Taufe, - mein V2-Studium überhaupt
stimmen.
Das "Nicht-Wissen-Wollen" (ignorantia affectata) kommt gem. klarer
kirchlicher Lehre der Lüge gleich resp. vergrößert sogar die Schuld
der bloßen Lüge.
Auf gar keinen Fall durfte er sich mit bloßen Spekulationen
begnügen, und erst recht war es absolut verboten, diskreditierende
Spekulationen ("man muss annehmen, dass die Studien nicht geleistet
wurden") überhaupt zu äußern, geschweige denn darauf das Fazit zu
stützen, dass praktisch *alles* gegen mich spricht.
Darauf muss zunächst mit aller Gewalt der Finger gelegt werden.
Das Gericht muss bereits hieran zweifelsfrei erkennen, dass das
Gutachten kein Gutachten sein kann, weil eben jegliche Sorgfalt
fehlt und ich dementsprechend unberechtigt als "fragwürdig
Getaufter" sowie "höchstwahrscheinlich Unstudierter" diskreditiert
werde. Ich hätte mich z.B. quasi am Studium "vorbeigemogelt", d.h.
ich sei zu faul / zu dumm für Theologie gewesen.
Das Gericht muss also alles das glasklar erkennen und anerkennen.
Dann geht es weiter mit der V2-Dogmatik. Hier muss die Gegenseite
vollkommen in die Zange genommen werden, wobei auch die
Ungeheuerlichkeit des Häresie-Vorwurfs in aller Deutlichkeit dem
Gericht klar sein muss.
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