Hilfe für "Kirchenrechtler" Thomas Schüller

- Ist der "Sachverständige Gutachter" ein Lügner? -
(Kirche zum Mitreden, 31.05.2014)
In der Sache Thomas Schüller scheint es derzeit ausweglos: Wenn Schüller mit seinen Behauptungen im "Gutachten" zu den Einzelfragen wie Taufe, Studium, Dogma usw. usf. ganz bewusst die Unwahrheit gesagt - dann ist er ein Lügner.
Wenn er aber nicht die geringste Ahnung von Theologie hat oder überhaupt davon, wie man ein Gutachten erstellt (namentlich insbesondere durch Nachforschung) - dann ist er ein Lügner, weil er sich trotzdem als Gutachter für theologische Fragen ausgibt.
Wo könnte ein Ausweg aus dieser Alternative bestehen? Gibt es eine oder gar mehrere andere Erklärungsmöglichkeiten, um Schüller vor einer Verurteilung als Lügner zu retten? Diese Frage gewinnt zusätzliche Brisanz durch die Tatsache, dass bereits vor fast zwei Monaten (07.04.2014) nahezu alle deutschsprachigen V2-"Bistümer" schriftlich gefragt wurden:
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1. Müssen die Beschlüsse von "Vatikanum 2" mit göttlichem und katholischem Glauben geglaubt werden?
2. Hat einer der angeschriebenen V2-"Diözesen" das o.g. Schüller-Gutachten verworfen, resp. tut er es jetzt? Hinweis: Wenn das Gutachten nur teilweise verworfen wird, müssen die jeweils verworfenen Passagen genau bezeichnet werden. Alles, was nicht ausdrücklich verworfen ist, steht also ganz in der Verantwortung der V2-Sekte. D.h. wird diese Frage nicht oder negativ beantwortet, ist dies eine positive Erklärung, dass die angeschriebenen V2-"Diözesen" vollumfänglich zu diesem Gutachten stehen und vollumfänglich die Verantwortung für alle darin enthalteten Aussagen tragen.
3. Hat einer der angeschriebenen V2-"Diözesen" Maßnahmen gegen Schüller eingeleitet wegen des "Memorandum Kirche 2011", resp. tut er es jetzt? Hier gilt das zu 2. Gesagte analog.
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Geantwortet hat indes keine einzige Stelle, woraus zu schließen ist, dass das Schüller-Gutachten von der uneingeschränkten Autorität und Unterstützung praktisch aller deutschsprachiger V2-"Bistümer" getragen und bestätigt ist.
Deshalb wurde heute der vertretenden Rechtsanwaltskanzlei folgendes mitgeteilt:
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I. Die "Katholische Gemeinde St. Agatha", Dorsten, hat am 11.09.1995 (eine Woche vor meinem Austritt aus der Vatikanum-2-Gruppe) an mich einen Brief geschrieben; Scan anliegend.
Der Inhalt ist quasi gegenstandslos; wichtig ist hier nur die Tatsache, dass St. Agatha, d.h. Münster, von mir als *getauftes* V2-Mitglied wusste.
Lt. Gutachten Schüller, S. 1, ist über meine Taufe "den Akten nichts zu entnehmen". Dieses Schreiben von St. Agatha - d.h. "Bistum Münster"! - beweist zwingend, dass sogar meine (im Bistum Essen empfangene) Taufe - und deswegen auch mein Umzug nach Dorsten - im "Bistum Münster" vollkommen bekannt war.
Schüller muss also begründen, wie er als "Sachverständiger" es unterlassen konnte, sich über meine Taufe zu informieren. Schüller wurde doch Gutachter in seiner Eigenschaft als Repräsentant des "Bistums Münster", ja der V2-Gruppe allgemein (d.h. unabhängig davon, wo ich getauft, "gefirmt", zum "Lektor" beauftragt wurde etc.).
II. Abermals zu den angeblichen "Dogmen" von V2, weswegen ich von Schüller zum "Häretiker" erklärt wurde:
Nur zwei V2-Texte tragen überhaupt die Bezeichnung "Dogmatische Konstitution"; die restlichen vierzehn Texte sind bloße "Konstitutionen", "Dekrete" oder "Erklärungen" - ohne jede Deklarierung als "dogmatisch".
Die faktische absolute Standard-Quelle sämtlicher V2-Texte ist das "Kleine Konzilskompendium", hg. von Karl Rahner und Herbert Vorgrimler.
Rahner / Vorgrimler geben zu allen V2-Texten eine kurze Einführung. Was schreiben sie zu diesen beiden "Dogmatischen Konstitutionen"?
1. "Lumen Gentium"
"Wenn auch ... kein neues Dogma definiert wurde, ..."
Konzilskompendium, S. 105, Absatz 2
2. "Dei Verbum"
"Das Konzil wollte zwar keine neuen Dogmen definieren, ..."
Konzilskompendium, S. 361, Absatz 2
Nochmals: *JEDER* V2-"Theologe" kennt das Konzilskompendium aus der alltäglichen Arbeit zwangsläufig.
Und nach wie vor bleibt die Gegenseite in der Bringschuld mit der "Dogma"- resp. "Häresie"-Behauptung.
III. Es muss dem Gericht unbedingt klar gemacht werden, dass das Schüller-Schreiben als solches und als ganzes eben kein Sachverständigen-Gutachten sein kann.
Die V2-Gruppe - und somit ihr Repräsentant Schüller - konnte und musste als "Gutachter" zwingend in Erfahrung bringen, ob seine Aussagen z.B. über - meine Taufe, - mein V2-Studium überhaupt stimmen.
Das "Nicht-Wissen-Wollen" (ignorantia affectata) kommt gem. klarer kirchlicher Lehre der Lüge gleich resp. vergrößert sogar die Schuld der bloßen Lüge.
Auf gar keinen Fall durfte er sich mit bloßen Spekulationen begnügen, und erst recht war es absolut verboten, diskreditierende Spekulationen ("man muss annehmen, dass die Studien nicht geleistet wurden") überhaupt zu äußern, geschweige denn darauf das Fazit zu stützen, dass praktisch *alles* gegen mich spricht.
Darauf muss zunächst mit aller Gewalt der Finger gelegt werden.
Das Gericht muss bereits hieran zweifelsfrei erkennen, dass das Gutachten kein Gutachten sein kann, weil eben jegliche Sorgfalt fehlt und ich dementsprechend unberechtigt als "fragwürdig Getaufter" sowie "höchstwahrscheinlich Unstudierter" diskreditiert werde. Ich hätte mich z.B. quasi am Studium "vorbeigemogelt", d.h. ich sei zu faul / zu dumm für Theologie gewesen.
Das Gericht muss also alles das glasklar erkennen und anerkennen.
Dann geht es weiter mit der V2-Dogmatik. Hier muss die Gegenseite vollkommen in die Zange genommen werden, wobei auch die Ungeheuerlichkeit des Häresie-Vorwurfs in aller Deutlichkeit dem Gericht klar sein muss.
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