An die Generalstaatsanwaltschaft in Köln haben wir wegen unserer Verurteilung heute folgendes Schreiben gerichtet:
"Geschäfts-Nr. 20 Js 450/99
Staatsanwaltschaft Bonn, 08.03.2000
Sehr geehrte Damen und Herren,
wegen obengenannter Angelegenheit erstatte ich hiermit
Strafanzeige
gegen die Staatsanwaltschaft Bonn.
Begründung:
Staatsanwältin Krämer hat mit Zustimmung des zuständigen
Amtsgerichts in ihrem Urteil mich für schuldig erklärt, den
Titel "römisch-katholischer Priester" zu Unrecht zu führen.
Damit begeht sie einen fundamentalen Rechtsbruch, der zweifellos von öffentlichem
Interesse ist: Hiermit wird der römisch-katholischen Kirche das Recht
abgesprochen, ihren Glauben frei zu bekennen. Die Zustimmung des
Amtsgerichts beweist, dass dieser Rechtsbruch bereits große Kreise
gezogen hat. Es kann nicht angehen, dass der Staat Bürger zu
Schuldigen erklärt, ohne auch nur einen einzigen Anhaltspunkt dafür
zu haben. Im Interesse der öffentlichen Sicherheit muss dieser
Vorfall umgehend reguliert werden.
Im Herrn
Anlagen:
Entscheid der Bonner Staatsanwaltschaft v. 08.03.2000
Text "Schuldig i.S.d. Anklage" von meiner Homepage KzM"