Schuldig i.S.d. Anklage (2)

- Die Bonner Staatsanwaltschaft erklärt uns den Krieg (2) -
(Kirche zum Mitreden, 23.03.2000)

An die Generalstaatsanwaltschaft in Köln haben wir wegen unserer Verurteilung heute folgendes Schreiben gerichtet:

"Geschäfts-Nr. 20 Js 450/99
Staatsanwaltschaft Bonn, 08.03.2000
Sehr geehrte Damen und Herren,
wegen obengenannter Angelegenheit erstatte ich hiermit
Strafanzeige
gegen die Staatsanwaltschaft Bonn.
Begründung:
Staatsanwältin Krämer hat mit Zustimmung des zuständigen Amtsgerichts in ihrem Urteil mich für schuldig erklärt, den Titel "römisch-katholischer Priester" zu Unrecht zu führen. Damit begeht sie einen fundamentalen Rechtsbruch, der zweifellos von öffentlichem Interesse ist: Hiermit wird der römisch-katholischen Kirche das Recht abgesprochen, ihren Glauben frei zu bekennen. Die Zustimmung des Amtsgerichts beweist, dass dieser Rechtsbruch bereits große Kreise gezogen hat. Es kann nicht angehen, dass der Staat Bürger zu Schuldigen erklärt, ohne auch nur einen einzigen Anhaltspunkt dafür zu haben. Im Interesse der öffentlichen Sicherheit muss dieser Vorfall umgehend reguliert werden.
Im Herrn

Anlagen:
Entscheid der Bonner Staatsanwaltschaft v. 08.03.2000
Text "Schuldig i.S.d. Anklage" von meiner Homepage KzM"

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