Wir führen den Titel "römisch-katholischer Priester" zu Unrecht. Das meint jedenfalls die Bonner Staatsanwaltschaft herausgefunden zu haben, nur leider erklärt sie nicht, wie sie das herausgefunden hat und weshalb wir uns ihrer Meinung unterwerfen sollten - vom wertlosen Terrorargument einmal abgesehen.
Zur Geschichte: Andreas Endl hatte uns bei der Bonner Staatsanwaltschaft wegen "Missbrauchs von Titeln" angezeigt, und dort wurde auch prompt das Verfahren gegen uns eröffnet, mit freundlicher Unterstützung der V2-Sekte, s. Vorladung zur Vernehmung vom 01.09.1999. Ein halbes Jahr hat sich die Staatsanwaltschaft also Zeit gelassen und uns nun die folgende Antwort beschert (Datum: 08.03.2000; erst heute bei uns eingetroffen):
"Betr.: Ermittlungsverfahren gegen Sie
Tatvorwurf: Mißbrauch von Titeln
Sehr geehrter Herr L.,
das Ermittlungsverfahren habe ich gemäß § 153 Absatz 1 der
Strafprozessordnung mit Zustimmung des zuständigen Amtsgerichts
eingestellt.
Hochachtungsvoll
Krämer, Staatsanwältin"
Wir mussten uns also informieren, was denn in diesem § 153 (1) steht. Nach kurzem Suchen im Internet wurden wir dann fündig:
"Hat das Verfahren ein Vergehen zum Gegenstand, so kann die Staatsanwaltschaft mit Zustimmung des für die Eröffnung des Hauptverfahrens zuständigen Gerichts von der Verfolgung absehen, wenn die Schuld des Täters als gering anzusehen wäre und kein öffentliches Interesse an der Verfolgung besteht. Der Zustimmung des Gerichtes bedarf es nicht bei einem Vergehen, das nicht mit einer im Mindestmaß erhöhten Strafe bedroht ist und bei dem die durch die Tat verursachten Folgen gering sind."
Wir müssen gestehen, wir haben diese Geheimniskrämerei gründlich satt. Immer wieder werden Verleumdungen uns an den Kopf geworfen bzw. hinter unserem Rücken verbreitet. Nie wird auch nur andeutungsweise begründet, worin denn unsere Schuld bestehen soll. Kurz nach Erhalt des Schreibens signalisierten wir der Bonner Staatsanwaltschaft per Fax (das nach mehreren Stunden noch immer unbeantwortet geblieben ist), dass wir diese Kriegserklärung erhalten haben, aber deswegen noch nicht kapitulieren. Unser Schreiben:
"Missbrauch von Titeln???
Gem. Ihrem Schreiben vom 08.03.2000, das erst heute bei mir eingetroffen
ist, haben Sie das Verfahren gegen mich eingestellt unter Anwendung von §
153 (1) StPO. Dieser kann jedoch nur Anwendung finden, wenn eine Schuld überhaupt
vorliegt, die eben so gering ist, das man sie nicht strafrechtlich
verfolgt. Immerhin muss in meinem Fall die Schuld aber noch so groß
gewesen sein, dass eine Zustimmung des Amtsgerichts eingeholt werden
musste. Bekanntlich gibt es KEINEN EINZIGEN ANHALTSPUNKT dafür, dass
ich mir irgend etwas habe zu Schulden kommen lassen, deswegen kann ich
auch nicht akzeptieren, dass Sie mich mit einer "Geringfügigkeitserklärung"
abspeisen. Ich verlange daher, dass Sie a) entweder begründen, worin
Sie mir eine Schuld andichten zu dürfen meinen, oder b) öffentlich
Ihren Vorwurf des Missbrauchs von Titeln widerrufen. Tertium non datur;
von ungerechten Drohungen / Zwangsmaßnahmen lasse ich mich nicht
einschüchtern. Ihr Widerruf ist auch im Interesse der zahlreichen
Leser meiner Homepage, denen ich natürlich stets die genauen
Informationen mitteile, erforderlich.
Im Herrn"
Die dritte Möglichkeit, i.e. dass wir unsere Schuld bedingungslos anerkennen, kommt nicht in Frage, auch wenn dies - zumindest vorläufig - vielleicht zur Folge haben könnte, dass uns der Staat etwas weniger in unserem apostolischen Wirken hindert. Denn was wäre das für ein apostolisches Wirken, das die Verkündigung des wahren Glaubens als - ganz nach Lust und Laune strafwürdiges - Verbrechen hinstellt? Wir haben keine Krämerseele, die ängstlich nur darauf bedacht ist, sich weltliche Vorteile zu verschaffen. Nach einer Ermittlungszeit muss man von der Staatsanwaltschaft mehr erwarten dürfen als so ein völliges Nichts.
Die Kriegsberichterstattung werden wir fortsetzen, solange wir können.