Beendigung und Bestrafung von
Völkermord
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Pressemitteilung: Verwirrspiel des "Deutschen Bundestages" -
(Kirche zum Mitreden, 21.04.2011)
"Wer in der Absicht, eine nationale, rassische, religiöse oder
ethnische Gruppe als solche ganz oder teilweise zu zerstören, 1.
ein Mitglied der Gruppe tötet, 2. einem Mitglied der Gruppe
schwere körperliche oder seelische Schäden (...) zufügt,
3. die Gruppe unter Lebensbedingungen stellt, die geeignet sind, ihre
körperliche Zerstörung ganz oder teilweise
herbeizuführen, (...) wird mit lebenslanger Freiheitsstrafe
bestraft" (VStGB § 6 (1), Völkermord).
Notwendige Unterscheidung
Grundsätzlich ist das Begehen und das Bestrafen einer Tat nicht
zwingend dasselbe. Es ist möglich, dass jemand fortgesetzt
Völkermord begeht, ohne dafür bestraft zu werden. Auch ist es
möglich, dass jemand einen Täter um die Beendigung des
Völkermords bittet, ohne eine Justizstelle anzurufen.
Not der Katholiken
Schon seit vielen Jahrzehnten werden die Katholiken unter
Lebensbedingungen gestellt, "die geeignet sind, ihre körperliche
Zerstörung ganz oder teilweise herbeizuführen": Die BRD
fügt den Katholiken "schwere körperliche oder seelische
Schäden" zu. Derzeit organisiert sie die langjährige
Inhaftierung eines unschuldigen katholischen Priesters, i.e. des Verf.,
mit dem absurden Vorwand "Amtsanmaßung"
(§ 132 StGB). S.
dazu den Foltermord in der JVA Siegburg (Art. "Den Hermann
weghängen", focus.de, 25.11.2006). Damit werden auch katholische
Laien ihres sakramentalen Lebens beraubt.
Die Katholiken (sog. "Sedisvakantisten") werden gezwungen, der Gruppe
des sog. "Zweiten Vatikanischen Konzils" (V2) die Bezeichnung
"katholische Kirche" zuzubilligen. Hier besteht also ein Konflikt
zwischen göttlichem Recht und weltlicher Macht: "Hier ist der
Punkt erreicht, wo es um Letztes und Höchstes, um Rettung oder
Untergang geht, und wo infolgedessen dem Gläubigen der Weg
heldenmütigen Starkmutes der einzige Weg des Heiles ist" (Papst
Pius XI., Enzyklika "Mit brennender Sorge", 14. März 1937).
Die BRD ist - nach Wissen des Verf. - das einzige Land, das den
"Sedisvakantismus" unter Strafe stellt. Zugegeben, auch in anderen
Ländern werden Christen bloß für ihr Christsein
bestraft. Schon immer wurden Christen vor die Wahl gestellt, entweder
einen Götzen anzubeten oder bestraft zu werden. Aber dass die
weltliche Macht einen Götzen, i.e. die V2-Gruppe, als "katholische
Kirche" ausgibt und dann die Bürger zwingt, diesen radikalen
Betrug wenigstens stillschweigend zu dulden, dies ist ein besonders
schweres Verbrechen gegen elementarste Menschenrechte.
Unzulässige Gleichsetzung
Der Verf. hat deshalb am 27.03.2011 beim Deutschen Bundestag die
Petition eingereicht, "dass der Völkermord seitens der BRD gegen
die katholische Kirche endgültig eingestellt wird": »Seit
dem Putsch von Roncalli, vulgo "Papst Johannes XXIII.", mit dem sog.
"Zweiten Vatikanischen Konzil" (V2) zwingt die BRD nun schon seit
Jahrzehnten die Bürger, dieser antichristlichen V2-Gruppe den
Titel "römisch-katholische Kirche" zuzubilligen. Die Bürger
werden also zum Glaubensabfall, d.h. zum Verlassen der katholischen
Kirche gezwungen. Denn wer sich zu der Ansicht bekennt, die katholische
Kirche sei dem Staat unterworfen, der ist ein Häretiker.«
Die heutige Mitteilung des Petitionsausschusses zur Ablehnung der
Petition (21.04.2011, Gründonnerstag): »"Völkermord"
ist ein Straftatbestand im Sinne des Völkerstrafgesetzbuch. Die
Ahndung von Straftaten obliegt den hierfür zuständigen
Behörden der Rechtspflege.«
Also: Der Verf. fordert die *Beendigung* der Christenverfolgung, der
Bundestag aber fabuliert über die *Bestrafung* derselben. Allein
auf dieser Gleichsetzung verschiedener Dinge basiert die Verweigerung
jeglicher Hilfe. Dieses extreme Verwirrspiel ist dabei konstitutiv
für die BRD. Immer wieder, sogar schon lange vor der Geburt des
Verf., hat die Kirche auf die - so wörtlich - "Schizophrenie" der
BRD in Politik und Justiz hingewiesen (Zwangszivilehe, Schulstreit
etc.).
Die Auswegslosigkeit, worüber sehr viele "Justizkritiker" in den
unterschiedlichsten Fällen klagen, basiert ganz wesentlich auf
gezielter Begriffsverwirrung. Und solange viele diese Verwirrung
hinnehmen oder gar selbst fördern, speziell im existenziell
wichtigen Bereich der Religion, ist eine schnelle erhebliche Besserung
der Lage nicht sehr wahrscheinlich.
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27.03.2011 Petition gegen Christenverfolgung / Völkermord in der
BRD - Pet 1-17-06-2220-022012
Petitions-ID 17387, als
öffentlich eingereicht beim Petitionsausschuss des Deutschen
Bundestags am 27.03.2011
Der Deutsche Bundestag möge beschließen ...
dass der Völkermord seitens der BRD gegen die katholische Kirche
endgültig eingestellt wird.
Einstellung des Völkermords seitens der BRD gegen die katholische
Kirche
Bereits in den 50-er Jahren des 20. Jh. wurde seitens der
römisch-katholischen Kirche festgestellt, dass seitens der BRD die
unantastbaren, ja sogar ausdrücklich garantierten Rechte der
Kirche eklatant verletzt werden. Die BRD ist also - so wörtlich! -
ein rechtsbrecherisches, schizophrenes Gebilde. S. z.B. Mörsdorf
(Lehrbuch des Kirchenrechts) zu Themen wie der Zwangszivilehe und des
vom BVerfG abgesegneten Konkordatsbruchs.
Bloße Hinweise auf bereits naturrechtlich feststehende und sogar
vom kirchlichen Lehramt ausdrücklich bestätigte Tatsachen
z.B. hinsichtlich der Abtreibung werden von der BRD ggf. mit Kerkerhaft
bestraft.
Seit dem Putsch von Roncalli, vulgo "Papst Johannes XXIII.", mit dem
sog. "Zweiten Vatikanischen Konzil" (V2) zwingt die BRD nun schon seit
Jahrzehnten die Bürger, dieser antichristlichen V2-Gruppe den
Titel "römisch-katholische Kirche" zuzubilligen. Die Bürger
werden also zum Glaubensabfall, d.h. zum Verlassen der katholischen
Kirche gezwungen. Denn wer sich zu der Ansicht bekennt, die katholische
Kirche sei dem Staat unterworfen, der ist ein Häretiker.
Ich selbst werde deswegen immer wieder mit "Strafprozessen"
überzogen, weil ich mich bewiesenermaßen
wahrheitsgemäß als römisch-katholischer Priester
bezeichne. Die BRD fügt damit sowohl mir selbst als auch
insbesondere den mir anvertrauten katholischen Gläubigen schwerste
seelische und körperliche Schäden zu. Durch Enteignung /
Einkerkerung soll das sakramentale Leben der Kirche und
schließlich die Kirche als ganze vernichtet werden, strafbar gem.
VStGB Art. 6. Derzeit plant die BRD, mich durch einen "Strafprozess"
beim "Schöffengericht Dorsten" für mindestens zwei volle
Jahre in Kerkerhaft zu bringen.
Angela Merkel behauptet dazu noch: "Deutschland wird immer darauf
achten, dass diese grundlegenden Freiheiten – so zum Beispiel die
Religionsfreiheit – auch überall eingehalten werden. Das gilt
für uns, und wir können sagen, dass bei uns in Deutschland
die Menschen jedweder Religion die Möglichkeit haben, ihre
Religion frei zu leben."
Ich fordere deshalb u.a. die sofortige Einstellung dieses
Völkermordes sowie die öffentliche Nichtigkeitserklärung
aller diesbzgl. "Urteile".
Ich versichere hier nochmals, dass die BRD damit *IMMER* die absolut
unantastbaren Rechte der Kirche radikal verletzt, dabei ihre
Handlungsweise *NIE* rechtfertigt und *NIE* die Argumente der sog.
"Sedisvakantisten" berücksichtigt hat.
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