Verfolgung Unschuldiger wegen Missbrauchs von Titeln - Zur Psycho-Lüge

- Fax an "Amtsgericht Dorsten" und weitere "Justiz"-Stellen -
(Kirche zum Mitreden, 02.04.2011)
Zur Vorgeschichte s. hier.

02.04.2011
Fax an
Amtsgericht Dorsten (Zentrale Poststelle), 02362 2008-51
Amtsgericht Dorsten (Verwaltung), 02362 2008-27
"LG Bonn", 0228 / 702-1600
Staatsanwaltschaft Essen, (0201) 803-2920
Staatsanwaltschaft Bonn, 0228 / 9752-600
GSA Hamm, (02381) 272-403
Polizei Recklinghausen, 02362 / 601-3429
BVerfG, 0721/9101-382
BGH, 0721 - 159-2512
V2-Sekte, 0228 / 103 - 299
Justizministerium NRW, +49 211 8792-569
Justizministerium BRD, 030/ 18 580 - 95 25
Generalbundesanwalt, 07 21/ 81 91 59 0


Strafverfahren / Dienstaufsichtsbeschwerde gegen "Lichtinghagen Staatsanwalt" / "Amtsgericht Dorsten"
Zur Vermeidung weiterer Psycho-Lügen hier als Ergänzung zur Pressemitteilung "Verfolgung Unschuldiger wegen Missbrauchs von Titeln", 26.03.2011, Abschnitt "Psychologische Ignoranz"; Texte aus dem Internet.
1. Pressemitteilung "Richter und Geisteskranke" (i.e. Fall 26 der Möchtegern-Anklageschrift):
a**** "Wenn die Richter sowieso gegen jedes Gutachten entscheiden können, und das obendrein in Gebieten, in denen sie gar keine Ausbildung haben - wozu wird dem Justizopfer dann überhaupt noch der sehr erhebliche Zeit- und Kostenaufwand für Fachgutachten aufgebürdet? Nun, dafür gibt es mehrere Gründe. Bereits die Vernichtung von Geld und ungleich viel kostbarerer Zeit des Opfers für diese Gutachten sind eigentlich schon Grund genug. Zudem kann es durchaus als demütigend empfunden werden, wenn man sich von einem Psycho-Gutachter begutachten lassen muss; die größte Demütigung besteht dann allerdings darin, dass sämtliche Fachgutachten eh einfach ignoriert werden. Die unbeugsame Stärke der BRD-Justiz findet hier ihren schönsten Ausdruck. ****e
2. Diffamierung per "Sachverständigen-Gutachten". Eine Fallstudie zu Mihail Kivi / "Amtsgericht Dorsten":
a**** Vier Parteien erklären hartnäckig "Bedenken" bzgl. der geistigen Gesundheit des Verf.: a) "Landgericht Bonn", davon kennen den Verf. persönlich: niemand. b) "Sozietät Redeker", davon kennen den Verf. persönlich: niemand. c) "Amtsgericht Dorsten", davon kennen den Verf. persönlich: niemand. d) "Institut für Forensische Psychiatrie Essen", davon kennen den Verf. persönlich: niemand. Als Argumente für diese "Bedenken" werden genannt: nichts. Treibende Kraft bei all diesem Irrsinn ist die V2-Sekte: Von den V2-Funktionären kennen den Verf. persönlich: eine ganze Menge (etwa von der "Klosterschule" Overbach, vom "Opus Dei", von diversen "Priesterseminaren", von "Pfarreien" usw. usf.); davon äußerten dem Verf. gegenüber Bedenken hinsichtlich seiner geistigen Gesundheit: niemand. [...] Kürzlich wurde endgültig über mich festgestellt (4 O 46/04 LG Essen): "Der Kläger [i.e. Pater Lingen] ist gemäß 51 Abs. 1 ZPO prozessfähig. Nach dem Eindruck, den sich die Kammer in der mündlichen Verhandlung vom Kläger gemacht hat, bestehen keine Zweifel an dessen Geschäftsfähigkeit. Der Kläger mag seine religiösen Überzeugungen ausdrucksstark vertreten, aber für einen die freie Willensbestimmung ausschließenden Zustand krankhafter Störung der Geistesttätigkeit gemäß 104 Nr. 2 BGB bestehen keine Anhaltspunkte." ****e
3. Pressemitteilung "Das Unrecht der Argumentationslosigkeit":
a**** Zur angeblichen Geisteskrankheit des Verf.: Das Amtsgericht Dorsten ließ - nach o.g. Aufforderung seitens der V2-Gruppe - den Verf. psychiatrisch begutachten. Das endgültige Ergebnis: "Bei Herrn Lingen lassen sich keine sicheren Hinweise eruieren oder wahrscheinlich machen, dass bei ihm eine paranoide Persönlichkeitsstörung vorliegt." Daraufhin erklärte das Amtsgericht Dorsten endgültig, dass beim Verf. eine paranoide Persönlichkeitsstörung vorliegt. Der Verf. wurde beschuldigt, a) "von der Richtigkeit seiner Vorstellungen überzeugt" sowie b) "offensichtlich klug" zu sein und c) "wider besseres Wissen" zu handeln. Bloße "Vorstellungen"? Und wäre es nicht eigentlich pathologisch, Ansichten zu vertreten, von denen man *nicht* überzeugt ist? Und inwiefern kann man "wider besseres Wissen" "von der Richtigkeit seiner Ansichten überzeugt" sein? Ist das "offensichtlich klug"? Wie auch immer: An der katholischen Lehre festzuhalten, ist gem. BRD strafbar, cf. die Strafverfolgung von Lebensschützern. Aus Überzeugung daran festzuhalten, ist zudem pathologisch gem. §20 und §21 StGB (fehlende oder verminderte Fähigkeit, das Unrecht einer Tat einzusehen). Dementsprechend werden auch ganz generell Justizkritiker oft psychiatrisiert, jedenfalls dann, wenn sie bewiesenermaßen im Recht sind: Ihnen fehlt ja dann die Einsicht, ein Unrecht begangen zu haben. ****e
S. ferner meinen Video-Kanal "sedisvakantist" bei youtube, z.B. "Christenverfolgung in der BRD" (über Lichtinghagen), "Rezept zum Abnehmen" oder "BRD contra katholische Kirche".
(Pater Rolf Hermann Lingen, römisch - katholischer Priester, Befürworter der Todesstrafe)


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