Verfolgung Unschuldiger wegen
Missbrauchs von Titeln - Zur Psycho-Lüge
- Fax an "Amtsgericht Dorsten" und weitere "Justiz"-Stellen
-
(Kirche zum Mitreden, 02.04.2011)
Zur Vorgeschichte s.
hier.
02.04.2011
Fax an
Amtsgericht Dorsten (Zentrale Poststelle), 02362 2008-51
Amtsgericht Dorsten (Verwaltung), 02362 2008-27
"LG Bonn", 0228 / 702-1600
Staatsanwaltschaft Essen, (0201) 803-2920
Staatsanwaltschaft Bonn, 0228 / 9752-600
GSA Hamm, (02381) 272-403
Polizei Recklinghausen, 02362 / 601-3429
BVerfG, 0721/9101-382
BGH, 0721 - 159-2512
V2-Sekte, 0228 / 103 - 299
Justizministerium NRW, +49 211 8792-569
Justizministerium BRD, 030/ 18 580 - 95 25
Generalbundesanwalt, 07 21/ 81 91 59 0
Strafverfahren /
Dienstaufsichtsbeschwerde gegen "Lichtinghagen Staatsanwalt" /
"Amtsgericht Dorsten"
Zur Vermeidung weiterer Psycho-Lügen hier als Ergänzung zur Pressemitteilung "Verfolgung Unschuldiger wegen
Missbrauchs von Titeln", 26.03.2011, Abschnitt "Psychologische
Ignoranz"; Texte aus dem Internet.
1. Pressemitteilung "Richter und Geisteskranke"
(i.e.
Fall
26
der Möchtegern-Anklageschrift):
a**** "Wenn die Richter sowieso gegen jedes Gutachten entscheiden
können, und das obendrein in Gebieten, in denen sie gar keine
Ausbildung haben - wozu wird dem Justizopfer dann überhaupt noch
der sehr erhebliche Zeit- und Kostenaufwand für Fachgutachten
aufgebürdet? Nun, dafür gibt es mehrere Gründe. Bereits
die Vernichtung von Geld und ungleich viel kostbarerer Zeit des Opfers
für diese Gutachten sind eigentlich schon Grund genug. Zudem kann
es durchaus als demütigend empfunden werden, wenn man sich von
einem Psycho-Gutachter begutachten lassen muss; die größte
Demütigung besteht dann allerdings darin, dass sämtliche
Fachgutachten eh einfach ignoriert werden. Die unbeugsame Stärke
der BRD-Justiz findet hier ihren schönsten Ausdruck. ****e
2. Diffamierung per
"Sachverständigen-Gutachten". Eine Fallstudie zu Mihail Kivi /
"Amtsgericht Dorsten":
a**** Vier Parteien erklären hartnäckig "Bedenken" bzgl. der
geistigen Gesundheit des Verf.: a) "Landgericht Bonn", davon kennen den
Verf. persönlich: niemand. b) "Sozietät Redeker", davon
kennen den Verf. persönlich: niemand. c) "Amtsgericht Dorsten",
davon kennen den Verf. persönlich: niemand. d) "Institut für
Forensische Psychiatrie Essen", davon kennen den Verf. persönlich:
niemand. Als Argumente für diese "Bedenken" werden genannt:
nichts. Treibende Kraft bei all diesem Irrsinn ist die V2-Sekte: Von
den V2-Funktionären kennen den Verf. persönlich: eine ganze
Menge (etwa von der "Klosterschule" Overbach, vom "Opus Dei", von
diversen "Priesterseminaren", von "Pfarreien" usw. usf.); davon
äußerten dem Verf. gegenüber Bedenken hinsichtlich
seiner geistigen Gesundheit: niemand. [...] Kürzlich wurde
endgültig über mich festgestellt (4 O 46/04 LG Essen): "Der
Kläger [i.e. Pater Lingen] ist gemäß 51 Abs. 1 ZPO
prozessfähig. Nach dem Eindruck, den sich die Kammer in der
mündlichen Verhandlung vom Kläger gemacht hat, bestehen keine
Zweifel an dessen Geschäftsfähigkeit. Der Kläger mag
seine religiösen Überzeugungen ausdrucksstark vertreten, aber
für einen die freie Willensbestimmung ausschließenden
Zustand krankhafter Störung der Geistesttätigkeit
gemäß 104 Nr. 2 BGB bestehen keine Anhaltspunkte." ****e
3. Pressemitteilung "Das Unrecht der
Argumentationslosigkeit":
a**** Zur angeblichen Geisteskrankheit des Verf.: Das Amtsgericht
Dorsten ließ - nach o.g. Aufforderung seitens der V2-Gruppe - den
Verf. psychiatrisch begutachten. Das endgültige Ergebnis: "Bei
Herrn Lingen lassen sich keine sicheren Hinweise eruieren oder
wahrscheinlich machen, dass bei ihm eine paranoide
Persönlichkeitsstörung vorliegt." Daraufhin erklärte das
Amtsgericht Dorsten endgültig, dass beim Verf. eine paranoide
Persönlichkeitsstörung vorliegt. Der Verf. wurde beschuldigt,
a) "von der Richtigkeit seiner Vorstellungen überzeugt" sowie b)
"offensichtlich klug" zu sein und c) "wider besseres Wissen" zu
handeln. Bloße "Vorstellungen"? Und wäre es nicht eigentlich
pathologisch, Ansichten zu vertreten, von denen man *nicht*
überzeugt ist? Und inwiefern kann man "wider besseres Wissen" "von
der Richtigkeit seiner Ansichten überzeugt" sein? Ist das
"offensichtlich klug"? Wie auch immer: An der katholischen Lehre
festzuhalten, ist gem. BRD strafbar, cf. die Strafverfolgung von
Lebensschützern. Aus Überzeugung daran festzuhalten, ist
zudem pathologisch gem. §20 und §21 StGB (fehlende oder
verminderte Fähigkeit, das Unrecht einer Tat einzusehen).
Dementsprechend werden auch ganz generell Justizkritiker oft
psychiatrisiert, jedenfalls dann, wenn sie bewiesenermaßen im
Recht sind: Ihnen fehlt ja dann die Einsicht, ein Unrecht begangen zu
haben. ****e
S. ferner meinen Video-Kanal "sedisvakantist" bei youtube, z.B.
"Christenverfolgung in der BRD" (über Lichtinghagen), "Rezept zum
Abnehmen" oder "BRD contra katholische Kirche".
(Pater Rolf Hermann Lingen, römisch - katholischer Priester,
Befürworter der Todesstrafe)
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