Pflichtverteidigung wegen Schwierigkeit
der Sach- oder Rechtslage
- Pressemitteilung: Der unrechtmäßige Pflichtverteidiger
als Faktor zur Kostenexplosion
-
(Kirche zum Mitreden, 28.04.2011)
Zur Vorgeschichte s.
hier.
Der Vorsitzende Richter im Hauptverfahren bestellt auf Antrag oder von
Amts wegen einen Pflichtverteidiger, wenn "wegen der Schwierigkeit der
Sach- oder Rechtslage die Mitwirkung eines Verteidigers geboten
erscheint" (§140 StPO).
Im Verfahren gegen den Verf. wegen "Missbrauchs von Titeln" hat das
Schöffengericht beim Amtsgericht Dorsten nun mit diesem Vorwand
eine "Pflichtverteidigung" gegen den Verf. beschlossen.
Begriffsverwirrung
Die einzige "Schwierigkeit" im Verfahren betrifft allerdings nicht die
"Sach- oder Rechtslage", sondern die Bereitschaft, zwingende
Konsequenzen zu ziehen. Konkret: Man muss bereit sein zuzugeben, dass
die Gruppe des sog. "Zweiten Vatikanischen Konzils" (V2) *nicht* die
katholische Kirche ist: "Der bislang letzte Papst war Pius XII."
("Sedisvakantismus"). Die V2-Gruppe ist eine "neue Kirche", die
"Konzilskirche", d.h. eine Antikirche, die als solche nicht die
Wesensmerkmale der Kirche Christi aufweist (einig, heilig, katholisch
und apostolisch). Dies ist für jedermann überall sofort
nachprüfbar, an der Liturgie, an der Lehrverkündigung usw.
usf.
Behauptung
Der behauptete "Titelmissbrauch" soll darin bestehen, dass der Verf.
sich *unbefugt* als römisch-katholischer Priester bezeichnet. Aber
der Verf. a) ist kein Mitglied der V2-Gruppe (Austrittserklärung
beim AG Dorsten 1996), b) spendet V2-Mitgliedern keine Sakramente (s.
z.B. seinen Hinweistext während der öffentlichen
Messzelebrationen in Herne i.J. 2003), c) hat nie eine "Priesterweihe"
der V2-Gruppe empfangen, d) hat diese auch nie behauptet, e) weist
immer nachdrücklich auf die Ungültigkeit der
V2-"Bischofsweihen" hin und v.a.: f) hat sein gesamtes, über
fünfzehnjähriges priesterliches Wirken eingesetzt für
die Bekanntmachung des - allgemein totgeschwiegenen - Sedisvakantismus.
Die BRD will deshalb den Verf. rein gewaltsam zur wenigstens Duldung
der Irrlehre zwingen, dass eine antichristliche Gruppe die katholische
Kirche sei. Eine inhaltliche Auseinandersetzung findet dabei nicht
statt, ganz im Gegenteil: Die BRD versuchte - allerdings mit
gegenteiligem Resultat -, den Verf. wegen des Sedisvakantismus für
geisteskrank erklären zu lassen.
Richtigstellung
Die Sach- und Rechtslage ist also vollkommen eindeutig:
a) "Das heutige 'Rom' lehrt eine völlig andere Religion als das
Rom von Petrus dem Ersten bis zu Pius dem Letzten. Die einzig
mögliche Konsequenz für alle denkfähigen, einsichtigen,
glaubenstreuen und überlieferungssinnigen Katholiken ist der
Austritt aus der vorgeblichen 'römisch-katholischen Kirche'. Der
'Sedisvakantismus' ist keine Sekte, keine neue Religion, sondern
bloß eine Kurzformel für die Situation, wie sie sich einem
intelligenten, urteilsfähigen Katholiken, der den Mut hat, die
Realitäten wahrzunehmen, unvermeidbar darstellt. Dies sollten wir
immer wieder unseren Gegnern klarmachen" (Gerd-Klaus Kaltenbrunner). S.
ferner englische Texte zum "sedevacantism" z.B. von Rama P.
Coomaraswamy, Mark A. Pivarunas und Anthony Cekada.
b) Eine Widerlegung der sedisvakantistischen Argumente wurde nie
geleistet. Ganz im Gegenteil: Bisweilen wurden von V2-Anhängern
irgendwelche offensichtlichen Pseudo-Argumente "widerlegt", und diese
"Widerlegungen" wurden dann als Widerlegungen des Sedisvakantismus
ausgegeben.
Bezeugung
Es besteht somit gar keine Möglichkeit, gegen den Verf.
überhaupt gerichtlich vorzugehen, weil eben bekanntlich
bewiesenermaßen gar keine Straftat vorliegt. Die
"Pflichtverteidigung" ist nur ein weiterer Beitrag zu Kostenexplosion,
um dem Verf. möglichst schwer zu schaden.
Bei der Hauptverhandlung wird der unbedingte Wille zur Ungerechtigkeit,
konkret zur Christenverfolgung und Kirchenzerstörung der BRD
besonders deutlich werden. Der Verf. bittet deshalb um möglichst
viele Freiwillige, die in der Hauptverhandlung Zeugen werden und dann
vor der Welt bezeugen, dass die BRD hier in schlimmster Weise das
absolut unverzichtbare Menschenrecht auf Bekenntnis der wahren Religion
unterdrückt.
Termin: Donnerstag, 26.05.2011, 10.00 Uhr; AG Dorsten, Saal 105.
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