Polizisten fragen nach Postzustellung

- Pressemitteilung: Verbrechensbekämpfung in Deutschland heute -
(Kirche zum Mitreden, 06.05.2011)
Huch! Die Polizei vor der Haustüre
Zur Vorgeschichte s. hier.

Am 06.05.2011 fahren zwei Polizisten in Uniform mit ihrem Streifenwagen beim Verf. vor. Sie seien vom Amtsgericht Dorsten geschickt worden, um zu fragen, ob der Verf. die Ladung zum Gerichtstermin am 26.05.2011 (Prozess wegen angeblichen "Missbrauchs von Titeln") erhalten habe.

Chronologie

Am 15.04.2011 ist diese Ladung als "förmliche Zustellung", d.h. mit Vermerk des Postboten, in den Briefkasten eingeworfen worden.
Am 17.04.2011 hatten deswegen bereits mehrere Personen gegen die "Verfolgung unseres katholischen Glaubens" u.a. bei "Amtsgericht Dorsten" und "Staatsanwaltschaft Essen" protestiert und dabei ganz ausdrücklich auf diese "Ladung zum Gerichtstermin mit angedrohtem HAFTBEFEHL" verwiesen.
Am 28.04.2011 hatte der Verf. eine Pressemitteilung "Pflichtverteidigung wegen Schwierigkeit der Sach- oder Rechtslage" an vielen Stellen im Internet verbreitet und obendrein an zahlreiche Stellen gefaxt, darunter regionale und überregionale Zeitungen sowie an "Amtsgericht Dorsten" und "Staatsanwaltschaft Essen". Diese Meldung endet: "Bei der Hauptverhandlung wird der unbedingte Wille zur Ungerechtigkeit, konkret zur Christenverfolgung und Kirchenzerstörung der BRD besonders deutlich werden. Der Verf. bittet deshalb um möglichst viele Freiwillige, die in der Hauptverhandlung Zeugen werden und dann vor der Welt bezeugen, dass die BRD hier in schlimmster Weise das absolut unverzichtbare Menschenrecht auf Bekenntnis der wahren Religion unterdrückt. Termin: Donnerstag, 26.05.2011, 10.00 Uhr; AG Dorsten, Saal 105."

Polizeiarbeit

Auf die Frage an die Polizisten, ob Angeklagte denn üblicherweise gefragt werden, ob sie zu einem Gerichtstermin erscheinen, kam die klare Antwort: "Nein!" Außerdem kam die Gegenfrage: "Sind Sie schon mal rabiat geworden?" Natürlich ist der Verf. kein Schlägertyp und dementsprechend auch nie als solcher in Erscheinung getreten. Objektiv ist der Verf. überhaupt nicht vorbestraft, denn die beiden einzigen Arten von Delikten, die ihm nachgesagt werden, sind gegenstandslos: 1. "Missbrauch von Titeln", d.h. die *unbefugte* Verwendung des Pater-Titels, wird zwar immer vorgeworfen, wurde aber niemals nachgewiesen; die Begründungen des Verf. hingegen wurden immer kommentarlos ignoriert. 2. "Beleidigung" ist als gesetzlich unbestimmtes Phantomdelikt gar nicht justiziabel, d.h. Beleidigungsprozesse sind per se immer Verbrechen.
Zugegeben, bei Menschen, die öfters mit dem Gesetz in Konflikt kommen, und erst recht bei Schlägertypen empfiehlt sich vielleicht eine Mahnung, zum Gerichtstermin zu erscheinen. Aber der Verf. ist niemals mit dem Gesetz in Konflikt geraten, sondern ganz im Gegenteil mit der Justiz. Und rechtfertigt ein Verfahren wegen "Missbrauchs von Titeln" tatsächlich so einen Aufwand? Schließlich: Selbst wenn jemand vorhätte, der Ladung keine Folge zu leisten - würde er das den Polizisten erzählen? N.B.: Laut Justiz ist der Verf. ein permanenter Betrüger mit erheblich eingeschränkter Schuldfähigkeit. Würde die Justiz ihr öffentliches Urteil auch nur ansatzweise für wahr halten, würde resp. könnte sie ihn dann nach seinem Erscheinen zur Ladung - oder nach überhaupt etwas - fragen?

Hintergrund

Diese "Frage" von AG Dorsten kann unmöglich aus Informationsgründen gestellt worden sein. Alles in allem erscheint der Vorfall ausschließlich als pure Machtdemonstration. Der Verf. sieht sich durch diesen Vorfall in seiner Überzeugung gestärkt, dass die BRD vor keiner noch so brutalen Maßnahme zurückschrecken wird, um der Kirche möglichst schwer zu schaden.
Ein Land, in dem Komaschläger freigesprochen werden und Mörder frei herumlaufen dürfen, und wo uniformierte Polizisten bei unbescholtenen katholischen Priestern nach der Postzustellung fragen, statt Verbrecher zu jagen, bietet sicherlich Raum für Verbesserungen.

[Zurück zur KzM - Startseite]