Polizisten fragen nach Postzustellung
- Pressemitteilung: Verbrechensbekämpfung in Deutschland heute
-
(Kirche zum Mitreden, 06.05.2011)
Zur Vorgeschichte s.
hier.
Am 06.05.2011 fahren zwei Polizisten in Uniform mit ihrem Streifenwagen
beim Verf. vor. Sie seien vom Amtsgericht Dorsten geschickt worden, um
zu fragen, ob der Verf. die Ladung zum Gerichtstermin am 26.05.2011
(Prozess wegen angeblichen "Missbrauchs von Titeln") erhalten habe.
Chronologie
Am 15.04.2011 ist diese Ladung als "förmliche Zustellung", d.h.
mit Vermerk des Postboten, in den Briefkasten eingeworfen worden.
Am 17.04.2011 hatten deswegen bereits mehrere Personen gegen die
"Verfolgung unseres katholischen Glaubens" u.a. bei "Amtsgericht
Dorsten" und "Staatsanwaltschaft Essen" protestiert und dabei ganz
ausdrücklich auf diese "Ladung zum Gerichtstermin mit angedrohtem
HAFTBEFEHL" verwiesen.
Am 28.04.2011 hatte der Verf. eine Pressemitteilung
"Pflichtverteidigung wegen Schwierigkeit der Sach- oder Rechtslage" an
vielen Stellen im Internet verbreitet und obendrein an zahlreiche
Stellen gefaxt, darunter regionale und überregionale Zeitungen
sowie an "Amtsgericht Dorsten" und "Staatsanwaltschaft Essen". Diese
Meldung endet: "Bei der Hauptverhandlung wird der unbedingte Wille zur
Ungerechtigkeit, konkret zur Christenverfolgung und
Kirchenzerstörung der BRD besonders deutlich werden. Der Verf.
bittet deshalb um möglichst viele Freiwillige, die in der
Hauptverhandlung Zeugen werden und dann vor der Welt bezeugen, dass die
BRD hier in schlimmster Weise das absolut unverzichtbare Menschenrecht
auf Bekenntnis der wahren Religion unterdrückt. Termin:
Donnerstag, 26.05.2011, 10.00 Uhr; AG Dorsten, Saal 105."
Polizeiarbeit
Auf die Frage an die Polizisten, ob Angeklagte denn üblicherweise
gefragt werden, ob sie zu einem Gerichtstermin erscheinen, kam die
klare Antwort: "Nein!" Außerdem kam die Gegenfrage: "Sind Sie
schon mal rabiat geworden?" Natürlich ist der Verf. kein
Schlägertyp und dementsprechend auch nie als solcher in
Erscheinung getreten. Objektiv ist der Verf. überhaupt nicht
vorbestraft, denn die beiden einzigen Arten von Delikten, die ihm
nachgesagt werden, sind gegenstandslos: 1. "Missbrauch von Titeln",
d.h. die *unbefugte* Verwendung des Pater-Titels, wird zwar immer
vorgeworfen, wurde aber niemals nachgewiesen; die Begründungen des
Verf. hingegen wurden immer kommentarlos ignoriert. 2. "Beleidigung"
ist als gesetzlich unbestimmtes Phantomdelikt gar nicht justiziabel,
d.h. Beleidigungsprozesse sind per se immer Verbrechen.
Zugegeben, bei Menschen, die öfters mit dem Gesetz in Konflikt
kommen, und erst recht bei Schlägertypen empfiehlt sich vielleicht
eine Mahnung, zum Gerichtstermin zu erscheinen. Aber der Verf. ist
niemals mit dem Gesetz in Konflikt geraten, sondern ganz im Gegenteil
mit der Justiz. Und rechtfertigt ein Verfahren wegen "Missbrauchs von
Titeln" tatsächlich so einen Aufwand? Schließlich: Selbst
wenn jemand vorhätte, der Ladung keine Folge zu leisten -
würde er das den Polizisten erzählen? N.B.: Laut Justiz ist
der Verf. ein permanenter Betrüger mit erheblich
eingeschränkter Schuldfähigkeit. Würde die Justiz ihr
öffentliches Urteil auch nur ansatzweise für wahr halten,
würde resp. könnte sie ihn dann nach seinem Erscheinen zur
Ladung - oder nach überhaupt etwas - fragen?
Hintergrund
Diese "Frage" von AG Dorsten kann unmöglich aus
Informationsgründen gestellt worden sein. Alles in allem erscheint
der Vorfall ausschließlich als pure Machtdemonstration. Der Verf.
sieht sich durch diesen Vorfall in seiner Überzeugung
gestärkt, dass die BRD vor keiner noch so brutalen Maßnahme
zurückschrecken wird, um der Kirche möglichst schwer zu
schaden.
Ein Land, in dem Komaschläger freigesprochen werden und
Mörder frei herumlaufen dürfen, und wo uniformierte
Polizisten bei unbescholtenen katholischen Priestern nach der
Postzustellung fragen, statt Verbrecher zu jagen, bietet sicherlich
Raum für Verbesserungen.
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