Gesetzlosigkeit der Justiz
- Pressemeldung: Die Emanzipation der Justiz von Recht und Gesetz -
(Kirche zum Mitreden, Pfingstmontag, 13.06.2011)
Zur Vorgeschichte s.
hier.
"Fehlurteile: Wie gerecht kann Justiz sein?" So lautete das Titelthema
im Spiegel 22/2011. Der diesbzgl. Artikel "Glaube und Wahrheit" von
Gisela Friedrichsen et al. erinnert wieder an gern unterschlagene und
ignorierte Fakten, z.B. an die rettungslose Widersprüchlichkeit
von Gutachten, an die häufigen Widerlegungen endgültiger
Urteile usw. usf., besonders aber an das unverantwortliche Vertrauen
vieler in die Justiz - bis hin zur Mittäterschaft bei
Justizverbrechen.
Diese sog. "Selbstgerechtigkeit" der Justiz mit all ihrer Ignoranz
gegenüber der Beweislage ist sicherlich ein Problem. Besonders
schwierig wird es für die unschuldigen Justizopfer, wenn es noch
viel grundsätzlicher um die Gesetzeslage geht, also nicht nur um
die Frage, ob eine Tat überhaupt so oder anders begangen wurde,
sondern darum, ob eine Tat eigentlich gesetzlich verboten ist. S. den
Grundsatz "nulla poena sine lege" (keine Strafe ohne Gesetz): Eine Tat
kann nur bestraft werden, wenn die Strafbarkeit vor Begehen der Tat
gesetzlich bestimmt war (Art. 7 EMRK; 1 StGB; Art. 103,2 GG). Das
typische Beispiel ist die unbestimmte "Beleidigung" (§185 StGB).
Hier ist jede Rechtssicherheit vollkommen ausgeschlossen, so dass nur
die Faustregel übrigbleibt: "Ehrenschutz" ist Täterschutz.
Noch problematischer ist allerdings der aktuell gegen den Verf.
geführte Strafprozess. Der Verf. soll einzig und allein dafür
bestraft werden, dass er sog. "Sedisvakantist" ist: Der
"Sedisvakantismus" besteht in der einfachen Anerkenntnis der Tatsache,
dass es seit dem Tod von Papst Pius XII. i.J. 1958 keinen
rechtmäßigen Papst mehr gibt. Die Gruppe des sog. "Zweiten
Vatikanischen Konzils", eine antichristliche Gemeinschaft und
dezidierte Gegenkirche, verwendet dementsprechend zu Unrecht den Titel
"katholische Kirche".
Nun kann jeder selbst Nachforschungen zur Strafbarkeit des
"Sedisvakantismus" anstellen. Eine Volltextsuche im StGB liefert exakt
gar keine Ergebnisse. Nun gut, vielleicht fehlt ja nur dieser spezielle
Begriff, während es irgendwie umschreibend als strafbar bestimmt
wäre, dem weißgekleideten Mann im Vatikan das Papstsein
abzusprechen. Aber auch Suchen nach Papst, Vatikan, Rom und Soutane
laufen ins Leere. Kurzum: Es gibt noch nicht einmal einen Hinweis, dass
der Sedisvakantismus überhaupt strafbar sein könnte.
Dementsprechend waren bereits die Anklageschrift und die
Verfahrenseröffnung reine Straftaten.
Am ersten Verhandlungstag machte der Verf. auf diese klare gesetzliche
Lage aufmerksam und forderte nachdrücklich, dass zunächst
einmal die gesetzliche Bestimmung genannt würde, gegen die der
Verf. verstoßen haben soll. Wolfhart Timm von Amtsgericht Dorsten
weigerte sich hartnäckig, diese absolut grundlegende Frage zu
beantworten, und wiederholte statt dessen gebetsmühlenartig, dass
die Bezeichnungen "römisch-katholisch" und folglich
"römisch-katholischer Priester" geschützt seien. Also: Eine
solche Rechtslage wird vom Verf. sogar ausdrücklich gefordert.
Tatsächlich macht sich die V2-Gruppe ja des Betrugs strafbar,
indem sie sich als "katholische Kirche" ausgibt, und die BRD macht sich
strafbar, wenn sie diesen Betrug unterstützt, und erst recht, wenn
sie gegen den Verf. vorgeht, weil er diesen Betrug eben nicht
unterstützt.
Die Behauptung, gegen den Verf. würde nicht wegen
"Sedisvakantismus" vorgegegangen, sondern wegen "Missbrauchs von
Titeln", ist schlichtweg eine Lüge. Denn die BRD geht von etwas
aus, was sie nie bewiesen hat und was sogar bewiesenermaßen
falsch ist, i.e. dass die V2-Gruppe die katholische Kirche ist. S.
zudem Pietro Rainalducci alias Gegenpapst Nikolaus V.: Obwohl vom
römischen Volk zum Papst gewählt, von Kaiser Ludwig dem
Bayern zum Papst erklärt und in Rom als Papst residierend, war
nicht Rainalducci der rechtmäßige Papst, sondern der in
Avignon residierende Johannes XXII. Die ganzen V2-"Päpste"
könnten selbst durch noch so viele Gesetze keine
rechtmäßigen Päpste werden; sämtliche derartigen
Gesetze wären nichtig, und ihre Anwendung wäre strafbar.
Wie der Verf. immer wieder erklärt hat, könnte man ihn
allenfalls dann bestrafen, wenn er sich als Priester der V2-Gruppe
ausgegeben hätte. Dies hat er aber nie getan, ganz im Gegenteil:
Der Verf. ist als Sedisvakantist weit bekannt. Seit über 15 Jahren
publiziert er im großen Umfang und Umkreis Informationstexte zum
Sedisvakantismus.
Mag es also in der Justiz noch so viele Verfahrensfehler zu beklagen
geben, das Problem liegt noch viel tiefer: Die Justiz hat sich sogar
von den Gesetzen emanzipiert. Dass es hierbei nicht nur um ein
temporäres Einzelschicksal geht, sondern um eine Frage, die
objektiv für jeden Menschen für alle Ewigkeit
allerhöchste Bedeutung hat, i.e. die Frage nach der wahren
Religion, dürfte die Schuld der Justiz kaum mindern.
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