Vatikanum 2: Alle Katholiken sind
Irrlehrer
- Pressemeldung: Mitmachaktion gegen Gewalt- und
Willkürmaßnahmen -
(Kirche zum Mitreden, 04.09.2012)
Zur Vorgeschichte s. hier.
Am 27.09.2012 will Amtsgericht Dorsten den Verf. zu einer
langjährigen Gefängnisstrafe verurteilen, die obendrein
ohne weiteres immer wieder verlängert werden kann. Sein
angebliches Verbrechen: Er ist ein "Häretiker", ein
"Irrlehrer", der eine in der Offenbarung enthaltene und von der
Kirche als unfehlbar vorgelegte Glaubenswahrheit nicht mit
göttlichem und katholischem Glauben glaubt. Amtsgericht Dorsten
resp. die Bundesrepublik Deutschland handelt dabei als
verlängerter Arm der Gruppe des sog. "Zweiten Vatikanischen
Konzils" (V2) und bezeichnet diese V2-Gruppe hartnäckig als
"römisch-katholische Kirche". Dabei weigert sich die BRD
allerdings bis heute trotz aller Nachfragen hartnäckig, eine
Begründung für diese Bezeichnung vorzulegen. Die BRD
verweist einzig auf die V2-Gruppe; von dort sollte man eine
Begründung einfordern. Und die V2-Gruppe wiederum nennt als
alleinigen Beweis dafür, dass sie die katholische Kirche sein
soll, die entsprechende Bezeichnung durch die BRD.
Zirkelschluss-Unlogik in Reinkultur!
Nun denn: Die V2-Gruppe hat der BRD einen "Gutachter" namens Thomas
Schüller zur Verfügung gestellt, der den Verf.
öffentlich zum Häretiker erklärt hat. Dieses
"Gutachten" ist die alleinige Grundlage für die Verurteilung
des Verf. Der Verf. hat zwar gegen den Gutachter Strafanzeige wegen
Verleumdung erstattet. Aber dieses Gutachter-Verfahren wurde von
Andreas Hos, "Staatsanwaltschaft Essen", eingestellt unter dem
Vorwand von "§ 154 e StGB": "(1) Von der Erhebung der
öffentlichen Klage wegen einer falschen Verdächtigung oder
Beleidigung (§§ 164, 185 bis 188 des Strafgesetzbuches)
soll abgesehen werden, solange wegen der angezeigten oder
behaupteten Handlung ein Straf- oder Disziplinarverfahren
anhängig ist." Konkret: Andreas Hos wartet mit der Fortsetzung
des Gutachter-Verfahrens, bis der Verf. als Häretiker
verurteilt wurde, und stellt dann das Gutachter-Verfahren
endgültig ein. Zu einer Prüfung des Gutachtens kam und
kommt es also niemals.
Allerdings hat nun am 01.09.2012 jemand wegen dieser
Hos-Entscheidung zahlreiche Justiz-Stellen, darunter z.B. Andreas
Heuer, Staatsanwaltschaft Osnabrück, angeschrieben. Dieses
Schreiben mag in folgender Form als Muster dienen für alle, die
ähnlich aktiv werden wollen:
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"Hiermit erstatte ich Strafanzeige mit Strafantrag gegen a) Thomas
Schüller, "Uni Münster"; Tatbestand: Verleumdung und
Volksverhetzung; b) Andreas Hos, "Staatsanwaltschaft Essen";
Tatbestand: Strafverteitlung
Am 30.08.2012 wurde ein Brief abgegeben, geschrieben von Andreas
Hos, an den römisch-katholischen Priester Hochwürden Herrn
Pater Rolf Hermann Lingen (PRHL). Hos weigert sich, das
anhängige Strafverfahren gegen Thomas Schüller
fortzusetzen, bis der absurde Schauprozess gegen PRHL beendet ist.
Der von Hos bemühte "§ 154 e StGB" ist aber a) eine
bloße Soll-Bestimmung und b) wäre er nur bzgl. PRHL
relevant. Tatsächlich bin ich aber selbst direkt von
Schüllers Aussage betroffen. Der Angeklagte Schüller
behauptet im "Gutachten" (S. 4), dass das sog. "Zweite Vatikanische
Konzil" (V2)
"als ökumenisches Konzil gemäß can. 337 § 1 i
V. m. can. 336 im Verbund mit dem Papst die höchste Gewalt im
Hinblick auf die Gesamtkirche ausgeübt" habe, dass seine
"Lehren gemäß can. 749 § 2 unfehlbar" seien und dass
die V2-Irrlehren "gemäß can. 750 § 1 vom feierlichen
Lehramt vorgelegt worden und kraft göttlichen und katholischen
Glaubens zu glauben" seien. Laut Schüller ist PRHL
"Häretiker", eben weil er diese V2-Häresien nicht glaubt.
Schüller erklärt damit in seinem Gutachten, dass jeder,
der diese V2-Häresien ablehnt, "Häretiker" sei. Das
Schüller-Gutachten ist lt. ausdrücklicher Erklärung
von Amtsgericht Dorsten in der Hauptverhandlung v. 26.05.2011 das
ausschlaggebende "Beweismittel" in einem großen
öffentlichen Strafprozess.
Also nochmals: Laut fundamental entscheidender öffentlicher
ausdrücklicher Erklärung Schüllers ist *JEDER
KATHOLIK* ein Häretiker!
Schüller leistet diese in jeder Hinsicht fundamentale
Falschaussage nachweislich im vollen Bewusstsein der Lüge. Denn
der von Schüller vorgebrachte can. 749 § 2 des V2-"Codex
Iuris Canonici" (CIC) sagt das genaue Gegenteil von dem, was
Schüller behauptet. Es gibt zahlreiche ausdrückliche
Erklärungen, dass V2 eben keine Dogmen verkündet hat. S.
z.B. K. Rahner, H. Vorgrimler, Kleines Konzilskompendium, Freiburg
(19)1986, 361: "Das Konzil wollte zwar keine neuen Dogmen
definieren, aber seine dogmatischen Konstitutionen stellen Aussagen
des höchsten Lehramtes der katholischen Kirche dar, die das
Gewissen des katholischen Christen, auch der lehrenden, binden und
nicht als pastorale Erbaulichkeiten abgetan werden dürfen."
Insbesondere fehlt es absolut an der Nennung wenigstens eines
einzigen V2-Dogmas. Auch Schüller selbst nennt kein einziges
V2-Dogma, durch dessen Leugnung PRHL, ich, oder sonst ein Katholik
zum Häretiker würde. Im Gegensatz dazu liegen zahlreiche
klare und unwiderlegbare Beweise vor, dass jeder, der sich zu V2
bekennt, ein Häretiker ist. Jeder kann und muss den
häretischen V2-"Ökumenismus" sehen, mit dem die V2-Guppe
das Dogma von der Heilsnotwendigkeit der Kirche immer und
überall in Wort und Tat leugnet. Mit der Zulassung des
Schüller-"Gutachtens" zwingt die BRD *JEDEM* Katholiken die
V2-Häresien auf und verurteilt *JEDEN*, der katholisch ist, zum
Häretiker.
Die BRD schürt und betreibt Gewalt- und
Willkürmaßnahmen gegen eine religiöse Gruppe, i.e.
gegen die katholische Kirche, und greift die Menschenwürde
anderer dadurch an, dass sie die uneingeschränkte Gesamtheit
aller Katholiken in schlimmster Weise, i.e. mit dem Vorwurf der
"Häresie", beschimpft, böswillig verächtlich macht
und verleumdet. Das ist schlimmste Volksverhetzung.
Zudem betreibt die BRD die ganz gezielte und ganz bewusste
Vernichtung der katholischen Kirche. Die BRD macht sich ganz bewusst
und ganz gezielt schuldig gemäß dem Rom-Statut des
Internationalen Strafgerichtshofs, namentlich Artikel 6 (b), Artikel
6 (c) and Artikel 7 (h).
Hos kann sich also unmöglich darauf berufen, dass dieses
Gutachten nur PRHL beträfe und man somit warten könnte bis
zum Ende des Verfahrens gegen PRHL. Auch ich ganz persönlich
bin und überhaupt ausnahmslos *JEDER* Katholik ist unmittelbar
Opfer dieses Gutachtens und überhaupt des Verfahrens gegen
PRHL. Das Verfahren gegen Schüller ist also in jedem Falle
notwendig. Wird Schüller vereidigt (darauf bestehe ich!), ist
er zudem schuldig des Verbrechens des Meineids in einem besonders
schweren Fall. Ich erwarte die sofortige Mitteilung der Einstellung
des Verfahrens gegen PRHL sowie die schnellstmögliche und
höchstmögliche Verurteilung der Schuldigen.
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