Vatikanum 2: Alle Katholiken sind Irrlehrer

- Pressemeldung: Mitmachaktion gegen Gewalt- und Willkürmaßnahmen -
(Kirche zum Mitreden, 04.09.2012)
Zur Vorgeschichte s. hier.

Am 27.09.2012 will Amtsgericht Dorsten den Verf. zu einer langjährigen Gefängnisstrafe verurteilen, die obendrein ohne weiteres immer wieder verlängert werden kann. Sein angebliches Verbrechen: Er ist ein "Häretiker", ein "Irrlehrer", der eine in der Offenbarung enthaltene und von der Kirche als unfehlbar vorgelegte Glaubenswahrheit nicht mit göttlichem und katholischem Glauben glaubt. Amtsgericht Dorsten resp. die Bundesrepublik Deutschland handelt dabei als verlängerter Arm der Gruppe des sog. "Zweiten Vatikanischen Konzils" (V2) und bezeichnet diese V2-Gruppe hartnäckig als "römisch-katholische Kirche". Dabei weigert sich die BRD allerdings bis heute trotz aller Nachfragen hartnäckig, eine Begründung für diese Bezeichnung vorzulegen. Die BRD verweist einzig auf die V2-Gruppe; von dort sollte man eine Begründung einfordern. Und die V2-Gruppe wiederum nennt als alleinigen Beweis dafür, dass sie die katholische Kirche sein soll, die entsprechende Bezeichnung durch die BRD. Zirkelschluss-Unlogik in Reinkultur!
Nun denn: Die V2-Gruppe hat der BRD einen "Gutachter" namens Thomas Schüller zur Verfügung gestellt, der den Verf. öffentlich zum Häretiker erklärt hat. Dieses "Gutachten" ist die alleinige Grundlage für die Verurteilung des Verf. Der Verf. hat zwar gegen den Gutachter Strafanzeige wegen Verleumdung erstattet. Aber dieses Gutachter-Verfahren wurde von Andreas Hos, "Staatsanwaltschaft Essen", eingestellt unter dem Vorwand von "§ 154 e StGB": "(1) Von der Erhebung der öffentlichen Klage wegen einer falschen Verdächtigung oder Beleidigung (§§ 164, 185 bis 188 des Strafgesetzbuches) soll abgesehen werden, solange wegen der angezeigten oder behaupteten Handlung ein Straf- oder Disziplinarverfahren anhängig ist." Konkret: Andreas Hos wartet mit der Fortsetzung des Gutachter-Verfahrens, bis der Verf. als Häretiker verurteilt wurde, und stellt dann das Gutachter-Verfahren endgültig ein. Zu einer Prüfung des Gutachtens kam und kommt es also niemals.
Allerdings hat nun am 01.09.2012 jemand wegen dieser Hos-Entscheidung zahlreiche Justiz-Stellen, darunter z.B. Andreas Heuer, Staatsanwaltschaft Osnabrück, angeschrieben. Dieses Schreiben mag in folgender Form als Muster dienen für alle, die ähnlich aktiv werden wollen:
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"Hiermit erstatte ich Strafanzeige mit Strafantrag gegen a) Thomas Schüller, "Uni Münster"; Tatbestand: Verleumdung und Volksverhetzung; b) Andreas Hos, "Staatsanwaltschaft Essen"; Tatbestand: Strafverteitlung
Am 30.08.2012 wurde ein Brief abgegeben, geschrieben von Andreas Hos, an den römisch-katholischen Priester Hochwürden Herrn Pater Rolf Hermann Lingen (PRHL). Hos weigert sich, das anhängige Strafverfahren gegen Thomas Schüller fortzusetzen, bis der absurde Schauprozess gegen PRHL beendet ist. Der von Hos bemühte "§ 154 e StGB" ist aber a) eine bloße Soll-Bestimmung und b) wäre er nur bzgl. PRHL relevant. Tatsächlich bin ich aber selbst direkt von Schüllers Aussage betroffen. Der Angeklagte Schüller behauptet im "Gutachten" (S. 4), dass das sog. "Zweite Vatikanische Konzil" (V2)
"als ökumenisches Konzil gemäß can. 337 § 1 i V. m. can. 336 im Verbund mit dem Papst die höchste Gewalt im Hinblick auf die Gesamtkirche ausgeübt" habe, dass seine "Lehren gemäß can. 749 § 2 unfehlbar" seien und dass die V2-Irrlehren "gemäß can. 750 § 1 vom feierlichen Lehramt vorgelegt worden und kraft göttlichen und katholischen Glaubens zu glauben" seien. Laut Schüller ist PRHL "Häretiker", eben weil er diese V2-Häresien nicht glaubt. Schüller erklärt damit in seinem Gutachten, dass jeder, der diese V2-Häresien ablehnt, "Häretiker" sei. Das Schüller-Gutachten ist lt. ausdrücklicher Erklärung von Amtsgericht Dorsten in der Hauptverhandlung v. 26.05.2011 das ausschlaggebende "Beweismittel" in einem großen öffentlichen Strafprozess.
Also nochmals: Laut fundamental entscheidender öffentlicher ausdrücklicher Erklärung Schüllers ist *JEDER KATHOLIK* ein Häretiker!
Schüller leistet diese in jeder Hinsicht fundamentale Falschaussage nachweislich im vollen Bewusstsein der Lüge. Denn der von Schüller vorgebrachte can. 749 § 2 des V2-"Codex Iuris Canonici" (CIC) sagt das genaue Gegenteil von dem, was Schüller behauptet. Es gibt zahlreiche ausdrückliche Erklärungen, dass V2 eben keine Dogmen verkündet hat. S. z.B. K. Rahner, H. Vorgrimler, Kleines Konzilskompendium, Freiburg (19)1986, 361: "Das Konzil wollte zwar keine neuen Dogmen definieren, aber seine dogmatischen Konstitutionen stellen Aussagen des höchsten Lehramtes der katholischen Kirche dar, die das Gewissen des katholischen Christen, auch der lehrenden, binden und nicht als pastorale Erbaulichkeiten abgetan werden dürfen." Insbesondere fehlt es absolut an der Nennung wenigstens eines einzigen V2-Dogmas. Auch Schüller selbst nennt kein einziges V2-Dogma, durch dessen Leugnung PRHL, ich, oder sonst ein Katholik zum Häretiker würde. Im Gegensatz dazu liegen zahlreiche klare und unwiderlegbare Beweise vor, dass jeder, der sich zu V2 bekennt, ein Häretiker ist. Jeder kann und muss den häretischen V2-"Ökumenismus" sehen, mit dem die V2-Guppe das Dogma von der Heilsnotwendigkeit der Kirche immer und überall in Wort und Tat leugnet. Mit der Zulassung des Schüller-"Gutachtens" zwingt die BRD *JEDEM* Katholiken die V2-Häresien auf und verurteilt *JEDEN*, der katholisch ist, zum Häretiker.
Die BRD schürt und betreibt Gewalt- und Willkürmaßnahmen gegen eine religiöse Gruppe, i.e. gegen die katholische Kirche, und greift die Menschenwürde anderer dadurch an, dass sie die uneingeschränkte Gesamtheit aller Katholiken in schlimmster Weise, i.e. mit dem Vorwurf der "Häresie", beschimpft, böswillig verächtlich macht und verleumdet. Das ist schlimmste Volksverhetzung.
Zudem betreibt die BRD die ganz gezielte und ganz bewusste Vernichtung der katholischen Kirche. Die BRD macht sich ganz bewusst und ganz gezielt schuldig gemäß dem Rom-Statut des Internationalen Strafgerichtshofs, namentlich Artikel 6 (b), Artikel 6 (c) and Artikel 7 (h).
Hos kann sich also unmöglich darauf berufen, dass dieses Gutachten nur PRHL beträfe und man somit warten könnte bis zum Ende des Verfahrens gegen PRHL. Auch ich ganz persönlich bin und überhaupt ausnahmslos *JEDER* Katholik ist unmittelbar Opfer dieses Gutachtens und überhaupt des Verfahrens gegen PRHL. Das Verfahren gegen Schüller ist also in jedem Falle notwendig. Wird Schüller vereidigt (darauf bestehe ich!), ist er zudem schuldig des Verbrechens des Meineids in einem besonders schweren Fall. Ich erwarte die sofortige Mitteilung der Einstellung des Verfahrens gegen PRHL sowie die schnellstmögliche und höchstmögliche Verurteilung der Schuldigen.
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