Strafverfahren gegen Andreas
Althaus, "Oberstaatsanwalt" bei "Generalstaatsanwaltschaft Hamm"
- Fax an Andreas Heuer, c/o Staatsanwaltschaft Osnabrück
-
(Kirche zum Mitreden, 15.08.2012)
Zur Vorgeschichte
s. hier.
Fax an:
Andreas Heuer, c/o Staatsanwaltschaft Osnabrück, 0541 315-6800
nachrichtlich (ohne Anhänge)
Thomas Kutschaty, c/o Justizministerium NRW, +49 211 8792-569
Manfred Proyer, c/o Generalstaatsanwaltschaft Hamm, (02381) 272-403
Wolfhart Timm, c/o Amtsgericht Dorsten, 02362 2008 51
Joachim Lichtinghagen, c/o Staatsanwaltschaft Essen, 0201 803 2920
Dorsten, 15.08.2012 (Mariä Himmelfahrt)
Hiermit erstatte ich Strafanzeige mit Strafantrag gegen
Andreas Althaus, "Oberstaatsanwalt" bei "Generalstaatsanwaltschaft
Hamm"
Tatbestand: Strafvereitelung etc. pp.
Schreiben von Althaus v. 02.08.2012 (datiert 26.07.2012)
Angesichts seines pathologisch auffälligen Schreibens soll
geklärt werden, ob sich Andreas Althaus *NICHT* in einem die
freie Willensbildung ausschließenden Zustand krankhafter
Störung der Geistestätigkeit befindet und ob er
überhaupt geschäftsfähig ist.
Begründung:
Die "Justiz NRW", insbesondere "Staatsanwaltschaft Essen" und
"Amtsgericht Dorsten", betreibt schon seit Jahren massive
Verleumdungs- und Terrormaßnahmen gegen mich z.B. unter dem
Vorwand "Missbrauch von Titeln".
Neuerlich hat Joachim Lichtinghagen eine "Anklageschrift" verzapft,
die aus lauter absurden Lügen und exorbitanten
Schwachsinnigkeiten zusammengekleistert ist.
Auf ähnlichem Niveau liegen sich die diesbzgl. Machwerke von
Wolfhart Timm und des "Gutachters" Thomas Schüller.
Gegen alle diese Personen sind zwar Strafverfahren anhängig,
aber die gesamte NRW-Clique querbeet von "Staatsanwaltschaft Essen"
bis "Generalstaatsanwaltschaft Hamm" lügt bewiesenermaßen
immer nur hemmungslos, nennt keine Beweise für ihre
Verleumdungen gegen mich, rechtfertigt ihren Terror gegen mich in
keiner Weise, geht auf keines meiner Argumente ein und spricht sich
immer nur selbst frei.
Nun konkret zum o.g. Schreiben von Andreas Althaus:
Lt. Althaus geht es um ein "Strafverfahren" gegen Andreas Hos
("Staatsanwaltschaft Essen") resp. um meine Beschwerde v. 20.07.2012
In Wahrheit allerdings habe ich am 20.07.2012 eine Pressemitteilung
veröffentlicht und u.a. auch an Manfred Proyer geschickt: "Prozessbetrug und Rechtsbeugung durch Richter
und Staatsanwälte. Strafvereitlung durch Rolf-Peter
Lindenberg, Essen" (Anhang 1).
Der Gesamttext ist nur 1.708 Wörter lang und besteht aus sechs
Punkten; hier Punkt 5:
»Gegen diesen Bescheid von Lindenberg wird deshalb hiermit
Beschwerde gem. Rechtsmittelbelehrung eingelegt. Ferner wird
Strafanzeige mit Strafantrag gegen Lindenberg erstattet wegen
Strafvereitlung sowie Mitwirkung an dem Prozessbetrug i.V.m. sehr
schwerem Verstoß gegen §6 VStGB. Sofern der Verf. nichts
weiteres publiziert, ist von folgender "Antwort"-Konserve seitens
der "Generalstaatsanwaltschaft Hamm" auszugehen, die von
Justiz-Stellen üblicherweise an Justizopfer verschickt wird und
die Justiz-typisch wiederum keinen Bezug zur Realität aufweist,
sondern nur eine weitere Rechtsbeugung ist:
"Auf Ihre Beschwerde habe ich den Sachverhalt geprüft, jedoch
keinen Anlass gefunden, die Aufnahme von Ermittlungen anzuordnen.
Die Staatsanwaltschaft [hier nach Belieben Ortsnamen einfügen]
hat zu Recht und mit einer in jeder Hinsicht zutreffenden
Begründung, auf die ich zur Vermeidung von Wiederholungen Bezug
nehme, die Einleitung eines Ermittlungsverfahrens abgelehnt. Ihre
Beschwerdebegründung gibt keinen Anlass zu einer abweichenden
Beurteilung."
Eine typische Justiz-Konserve: Passt immer - stimmt nie!«
Kurzum: Althaus tischt in seinem Schreiben nur praktisch genau die
o.g. Konserve auf, allerdings noch garniert mit wüsten
Beschimpfungen, mein Vorbringen sei "haltlos" - wohlgemerkt ohne auf
irgendeine meiner Ausführungen irgendwie einzugehen, ja ohne
überhaupt irgendetwas zu nennen, was denn eigentlich "haltlos"
sein soll.
Und was ist mit den verbleibenden fünf Punkten meiner
Pressemeldung?
Das Wort "Lüge" kommt in der Meldung elfmal vor (nicht in Punkt
5). S. z.B. Punkt 2: »Hingegen in dem Strafprozess gegen den
Verf. haben Staatsanwaltschaften und Richter selbst ein gigantisches
Sammelsurium absurdester Lügen abgeliefert, und ein Ende ist
nicht in Sicht. Die "Sedisvakantisten" sollen eine Gruppe in der
Kirche sein, der Verf. soll sich als Priester der V2-Gruppe
ausgegeben haben, es sollen weder Taufschein noch V2-Diplom des
Verf. vorliegen usw. usf. Also nicht nur dass überhaupt eine
Straftat fehlt, es fehlen auch für die Tatvorwürfe
jegliche Beweise. Ja, sogar alle Gegenbeweise zu den Vorwürfen
werden ausschließlich hartnäckig kommentarlos
ignoriert.«
Also auch mit dem Althaus-Schreiben bietet die NRW-Clique wieder nur
Ignoranz und Lüge im Exzess.
Und hier ein Statement von dritter Seite über die NRW-"Justiz":
»Der Generalstaatsanwalt Manfred Proyer und Oberstaatsanwalt
Marco Wibbe von der Generalstaatsanwaltschaft Hamm erklären:
Richter, Staatsanwälte und Rechtspfleger dürfen innerhalb
ihrer Tätigkeit in einer zur Objektivität verpflichteten
Behörde Bürger anlügen, nötigen, bedrohen,
erpressen und betrügen und schuldhafte Amtspflichtverletzungen
begehen usw. (Sperrwirkung für Straftatbestände), wenn
dann komme in der gesamten Rechtspflege nur der Straftatbestand der
Rechtsbeugung mit dem Rechtsbeugungsprivileg in Betracht (2 Zs
1952/2011), 08.08.2011
…Geheimstaatsanwaltschaft mit vorsätzlichen kriminellen
Methoden und vorsätzlichen schuldhaften Amtspflichtverletzungen
ist gemäss dem Justizministerium des Landes NRW
(Landesjustizminister Thomas Kutschaty und Oberstaatsanwältin
Dr. Christina Wehner) auch dienstaufsichtsrechlich nicht im
geringsten zu beanstanden, 11.05.2012«
http://blog.justizkacke.de/?p=295
Angesichts all dieser Zustände ist es erforderlich, dass sich
eine "Staatsanwaltschaft" außerhalb NRW mit der Sache befasst.
Der Einfachheit halber fiel die Wahl auf "Staatsanwaltschaft
Osnabrück".
N.B.: Derzeit ist sowohl beim Internationalen Strafgerichtshof
(13.08.2012; Az. OTP-CR-221/12) als auch bei den Vereinten Nationen
(noch kein Az.) ein Strafverfahren anhängig gegen die BRD. Dazu
zwei weitere Anhänge:
a) Pressemeldung "Bundesrepublik Deutschland
angeklagt wegen Verbrechen gegen die Menschlichkeit"
b) Beschwerdeformular - englisch (complaint form)
Versagt hier auch "Staatsanwaltschaft Osnabrück", wird dies in
den Verfahren gegen die BRD berücksichtigt.
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