Strafverfahren gegen Andreas Althaus, "Oberstaatsanwalt" bei "Generalstaatsanwaltschaft Hamm"

- Fax an Andreas Heuer, c/o Staatsanwaltschaft Osnabrück -
(Kirche zum Mitreden, 15.08.2012)

Zur Vorgeschichte s. hier.

Fax an:
Andreas Heuer, c/o Staatsanwaltschaft Osnabrück, 0541 315-6800

nachrichtlich (ohne Anhänge)
Thomas Kutschaty, c/o Justizministerium NRW, +49 211 8792-569
Manfred Proyer, c/o Generalstaatsanwaltschaft Hamm, (02381) 272-403
Wolfhart Timm, c/o Amtsgericht Dorsten, 02362 2008 51
Joachim Lichtinghagen, c/o Staatsanwaltschaft Essen, 0201 803 2920

Dorsten, 15.08.2012 (Mariä Himmelfahrt)

Hiermit erstatte ich Strafanzeige mit Strafantrag gegen
Andreas Althaus, "Oberstaatsanwalt" bei "Generalstaatsanwaltschaft Hamm"
Tatbestand: Strafvereitelung etc. pp.
Schreiben von Althaus v. 02.08.2012 (datiert 26.07.2012)

Angesichts seines pathologisch auffälligen Schreibens soll geklärt werden, ob sich Andreas Althaus *NICHT* in einem die freie Willensbildung ausschließenden Zustand krankhafter Störung der Geistestätigkeit befindet und ob er überhaupt geschäftsfähig ist.

Begründung:
Die "Justiz NRW", insbesondere "Staatsanwaltschaft Essen" und "Amtsgericht Dorsten", betreibt schon seit Jahren massive Verleumdungs- und Terrormaßnahmen gegen mich z.B. unter dem Vorwand "Missbrauch von Titeln".

Neuerlich hat Joachim Lichtinghagen eine "Anklageschrift" verzapft, die aus lauter absurden Lügen und exorbitanten Schwachsinnigkeiten zusammengekleistert ist.
Auf ähnlichem Niveau liegen sich die diesbzgl. Machwerke von Wolfhart Timm und des "Gutachters" Thomas Schüller.

Gegen alle diese Personen sind zwar Strafverfahren anhängig, aber die gesamte NRW-Clique querbeet von "Staatsanwaltschaft Essen" bis "Generalstaatsanwaltschaft Hamm" lügt bewiesenermaßen immer nur hemmungslos, nennt keine Beweise für ihre Verleumdungen gegen mich, rechtfertigt ihren Terror gegen mich in keiner Weise, geht auf keines meiner Argumente ein und spricht sich immer nur selbst frei.

Nun konkret zum o.g. Schreiben von Andreas Althaus:
Lt. Althaus geht es um ein "Strafverfahren" gegen Andreas Hos ("Staatsanwaltschaft Essen") resp. um meine Beschwerde v. 20.07.2012
In Wahrheit allerdings habe ich am 20.07.2012 eine Pressemitteilung veröffentlicht und u.a. auch an Manfred Proyer geschickt: "Prozessbetrug und Rechtsbeugung durch Richter und Staatsanwälte. Strafvereitlung durch Rolf-Peter Lindenberg, Essen" (Anhang 1).
Der Gesamttext ist nur 1.708 Wörter lang und besteht aus sechs Punkten; hier Punkt 5:
»Gegen diesen Bescheid von Lindenberg wird deshalb hiermit Beschwerde gem. Rechtsmittelbelehrung eingelegt. Ferner wird Strafanzeige mit Strafantrag gegen Lindenberg erstattet wegen Strafvereitlung sowie Mitwirkung an dem Prozessbetrug i.V.m. sehr schwerem Verstoß gegen §6 VStGB. Sofern der Verf. nichts weiteres publiziert, ist von folgender "Antwort"-Konserve seitens der "Generalstaatsanwaltschaft Hamm" auszugehen, die von Justiz-Stellen üblicherweise an Justizopfer verschickt wird und die Justiz-typisch wiederum keinen Bezug zur Realität aufweist, sondern nur eine weitere Rechtsbeugung ist:
"Auf Ihre Beschwerde habe ich den Sachverhalt geprüft, jedoch keinen Anlass gefunden, die Aufnahme von Ermittlungen anzuordnen. Die Staatsanwaltschaft [hier nach Belieben Ortsnamen einfügen] hat zu Recht und mit einer in jeder Hinsicht zutreffenden Begründung, auf die ich zur Vermeidung von Wiederholungen Bezug nehme, die Einleitung eines Ermittlungsverfahrens abgelehnt. Ihre Beschwerdebegründung gibt keinen Anlass zu einer abweichenden Beurteilung."
Eine typische Justiz-Konserve: Passt immer - stimmt nie!«
Kurzum: Althaus tischt in seinem Schreiben nur praktisch genau die o.g. Konserve auf, allerdings noch garniert mit wüsten Beschimpfungen, mein Vorbringen sei "haltlos" - wohlgemerkt ohne auf irgendeine meiner Ausführungen irgendwie einzugehen, ja ohne überhaupt irgendetwas zu nennen, was denn eigentlich "haltlos" sein soll.

Und was ist mit den verbleibenden fünf Punkten meiner Pressemeldung?
Das Wort "Lüge" kommt in der Meldung elfmal vor (nicht in Punkt 5). S. z.B. Punkt 2: »Hingegen in dem Strafprozess gegen den Verf. haben Staatsanwaltschaften und Richter selbst ein gigantisches Sammelsurium absurdester Lügen abgeliefert, und ein Ende ist nicht in Sicht. Die "Sedisvakantisten" sollen eine Gruppe in der Kirche sein, der Verf. soll sich als Priester der V2-Gruppe ausgegeben haben, es sollen weder Taufschein noch V2-Diplom des Verf. vorliegen usw. usf. Also nicht nur dass überhaupt eine Straftat fehlt, es fehlen auch für die Tatvorwürfe jegliche Beweise. Ja, sogar alle Gegenbeweise zu den Vorwürfen werden ausschließlich hartnäckig kommentarlos ignoriert.«

Also auch mit dem Althaus-Schreiben bietet die NRW-Clique wieder nur Ignoranz und Lüge im Exzess.

Und hier ein Statement von dritter Seite über die NRW-"Justiz":
»Der Generalstaatsanwalt Manfred Proyer und Oberstaatsanwalt Marco Wibbe von der Generalstaatsanwaltschaft Hamm erklären: Richter, Staatsanwälte und Rechtspfleger dürfen innerhalb ihrer Tätigkeit in einer zur Objektivität verpflichteten Behörde Bürger anlügen, nötigen, bedrohen, erpressen und betrügen und schuldhafte Amtspflichtverletzungen begehen usw. (Sperrwirkung für Straftatbestände), wenn dann komme in der gesamten Rechtspflege nur der Straftatbestand der Rechtsbeugung mit dem Rechtsbeugungsprivileg in Betracht (2 Zs 1952/2011), 08.08.2011
…Geheimstaatsanwaltschaft mit vorsätzlichen kriminellen Methoden und vorsätzlichen schuldhaften Amtspflichtverletzungen ist gemäss dem Justizministerium des Landes NRW (Landesjustizminister Thomas Kutschaty und Oberstaatsanwältin Dr. Christina Wehner) auch dienstaufsichtsrechlich nicht im geringsten zu beanstanden, 11.05.2012«
http://blog.justizkacke.de/?p=295

Angesichts all dieser Zustände ist es erforderlich, dass sich eine "Staatsanwaltschaft" außerhalb NRW mit der Sache befasst. Der Einfachheit halber fiel die Wahl auf "Staatsanwaltschaft Osnabrück".

N.B.: Derzeit ist sowohl beim Internationalen Strafgerichtshof (13.08.2012; Az. OTP-CR-221/12) als auch bei den Vereinten Nationen (noch kein Az.) ein Strafverfahren anhängig gegen die BRD. Dazu zwei weitere Anhänge:
a) Pressemeldung "Bundesrepublik Deutschland angeklagt wegen Verbrechen gegen die Menschlichkeit"
b) Beschwerdeformular - englisch (complaint form)

Versagt hier auch "Staatsanwaltschaft Osnabrück", wird dies in den Verfahren gegen die BRD berücksichtigt.

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