Amtsanmaßung - Plädoyer
für die Hauptverhandlung
- Fassung 26.09.2012, 22.00 Uhr (i.e. 12 Stunden vor der
Hauptverhandlung) -
(Kirche zum Mitreden, 26.09.2012)
Zur Vorgeschichte
s. hier.
Verteidigungsplan bei AG Dorsten, 27.09.2012, 10.00 Uhr, Saal
105 (Pater Rolf Lingen) Fassung 26.09.2012
Dokumente - vor dem Plädoyer öffentlich gezeigt:
- Taufurkunde
- Firmbescheinigung
- Abitur
- V2-"Dienstamt des Lektorates"
- "Diplom katholische Theologie"
- Karte Peter Rutz
- Brief Stadt Dorsten, 24.10.2002, Kirchenaustritt
- Lohnsteuerkarte von 1996
- Lohnsteuerkarte von 2010
- Finanzamt Marl, Auflistung der Lohnsteuerabzugsmerkmale, November
2011
- Priesterweihe von Schmitz durch Wiechert
- Bischofsweihe von Schmitz durch Thiesen
- Schmitz-Sammlung S. 25 (Bischofsweihe von Schmitz durch Paget
King)
- Schmitz-Sammlung S. 29 (Gnädinger - Zeugnis)
- Schmitz-Sammlung S. 38 (Gnädinger - Brief v. 02.04.1975 -
Messzelebration)
- Schmitz-Sammlung S. 47 (Aufnahme in V2-Sekte durch Lefebvre)
- Schmitz-Sammlung S. 53 (Trennung Schmitz von Lefebvre)
- Weiheurkunde
- Bischof López-Gastón, Bestätigung meiner
Anerkennung als katholischer Priester
- Brief Bundestag, ohne Datum, Ablehnung Petition zum Namensrecht
katholisch
- Attest Hausdorf 2008 - normale Blutdruckregulierung mit
exzellenter Belastbarkeit
- Attest Bach 2010 - keine behandlungsbedürftigen Befunde
- Urteil Stadtrat Sebastian Schmaus - Flyer: "Die BRD ist ein
Irrenhaus"
- Pressemitteilung "Dummschwätzer beim
Bundesverfassungsgericht, openpr.de = Anklageschrift, Text Nr. 14:
Biographie
- Schüller-Gutachten, S. 393 "Taufe"
- Schüller-Gutachten, S. 394 "Häretiker" / "Studien"
- Schüller-Gutachten, S. 396f "Bischöfe katholisch"
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Bücher - bei Bedarf während des Plädoyers gezeigt:
- Lang, Fundamentaltheologie, Bd. 2, München 1954, S. 4
- Mörsdorf, Lehrbuch des Kirchenrechts, Bd. 1, München
(10)1959, (Bd. I, 69f, Reichskonkordat
- Mörsdorf, Lehrbuch des Kirchenrechts, Bd. 2, München
(9)1958, 146f
- deutscher CIC
- K. Rahner, H. Vorgrimler, Kleines Konzilskompendium, Freiburg
(19)1986, 361
- Kirchenrechtler H. Jone, Katholische Moraltheologie, Paderborn
1936, S. 93
- Kirchenrechtler H. Jone, a.a.O., S. 352
- Friedrich-Wilhelm Haack, Material Edition 3, S. 29
- Friedrich-Wilhelm Haack, a.a.O., S. 36/37
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Mehrere auflagenstarke Tageszeitungen haben über diesen Fall
berichtet, wenn auch leider nicht wahrheitsgemäß,
darunter die "Recklinghäuser Zeitung", sowie das
Internet-Portal der "Westdeutschen Allgemeinen Zeitung". Einige
Richtigstellungen habe ich dazu bereits publiziert. Damit nicht noch
mehr Falschmeldungen verbreitet werden, gebe ich diesmal den
Prozesszuschauern Gelegenheit, sich einige Texte selbst anzusehen.
Und ich bin ja des "Missbrauchs von Titeln", der
"Amtsanmaßung" angeklagt. D.h.: Ich bin angeklagt, die
Unwahrheit zu sagen. Dabei mag zunächst dahinstehen, ob ich
bewusst oder unbewusst die Unwahrheit sage und damit, inwieweit ich
schuldhaft handle. Also: Stützen sich meine Aussagen auf
nachprüfbare Fakten? Einzelne Dokumentseiten zeige ich jetzt
sofort; bei Buchzitaten zeige ich, wenn gewünscht, im Vortrag
die Quellen, so dass sich jeder von der Richtigkeit meiner Zitate
überzeugen kann.
Zur Einstimmung lese ich zuerst meinen Text vom 19.05.2011 vor:
"Verurteilung eines Priesters wegen Titelmissbrauchs -
Pressemitteilung zum rechtskräftigen Urteil zu StGB §
132a".
»Das Oberlandesgericht Karlsruhe hat mit Beschluss v.
30.11.2005 die Revision eines Angeklagten wegen StGB § 132a
("Mißbrauch von Titeln") endgültig verworfen (2 Ss
106/04). Der Verf., gegen den derzeit ein Strafverfahren wegen
"Mißbrauch von Titeln" beim Amtsgericht Dorsten anhängig
ist, wurde deshalb mehrfach mit dem Beschluss des OLG Karlsruhe
konfrontiert. Tatsächlich gibt es aber kaum Gemeinsamkeiten. 1.
Der OLG-Verurteilte hatte sich als Priester der Gruppe des sog.
"Zweiten Vatikanischen Konzils" (V2) ausgegeben, ohne es zu sein.
Der Verf. hingegen ist zwar auch kein V2-Priester, hat sich
allerdings auch nie als solcher ausgegeben, ganz im Gegenteil: Seit
Jahren verbreitet der Verf. den "Sedisvakantismus" (i.e. "Der
bislang letzte Papst war Pius XII."). 2. Der OLG-Verurteilte hatte
sich von einem V2-"Pfarrer" Albe und Stola geben lassen und so auch
als "Konzelebrant" an V2-"Messfeiern" teilgenommen. Die
OLG-Verurteilung erfolgte dementsprechend auch genau dafür,
d.h. "wegen unbefugten Tragens kirchlicher Amtskleidungen (§
132 a Abs.1 Nr. 4, Abs. 3 StGB)." Der Verf. hingegen war nie bei
einer V2-"Messfeier" Zelebrant oder Konzelebrant. Ebenfalls hat er
nie behauptet, bei den von ihm zelebrierten Messen handele es sich
um V2-"Messfeiern". Ganz im Gegenteil: Sogar bei früheren
öffentlichen hl. Messen in einer städtischen Kapelle hing
an der Eingangstür ein großes Hinweisplakat: »Die
Gemeinschaft ist römisch-katholisch. Sie steht also in keiner
Verbindung zu der Sekte, die sich zu dem so genannten "Zweiten
Vatikanischen Konzil" bekennt.« Der Verf. verweigert
V2-Mitgliedern die Sakramente und ermahnt sie zum V2-Austritt. 3.
Der OLG-Verurteilte ging immer davon aus, dass die V2-Gruppe die
katholische Kirche sei. Der OLG-Verurteilte wusste, dass seine -
jedenfalls von ihm behauptete - Weihe nicht den Anforderungen der
V2-Gruppe entsprach. Indem er sich trotzdem, d.h. wider besseres
Wissen, als regulärer Geweihter im V2-Sinne ausgab, war er
tatsächlich schuldig i.S.v. StGB § 132 a. Der Verf.
hingegen ging als Priester nie davon aus, dass die V2-Gruppe
die katholische Kirche sei, ganz im Gegenteil: Er hat sogar mehrfach
auf Studien hingewiesen, dass die V2-Bischofsweihen ungültig
sind. 4. Der OLG-Verurteilte wurde zu einer Geldstrafe von 40
Tagessätzen zu je 15 Euro (insgesamt somit 600 Euro)
verurteilt. Der Verf. hingegen wird vor ein Schöffengericht
gestellt, d.h. die Straferwartung liegt bei unbedingter
Freiheitsstrafe von mind. zwei Jahren und max. vier Jahren. 5. Beim
OLG-Verurteilten ging es überhaupt nicht um den
Sedisvakantismus. Im Prozess gegen den Verf. hingegen ist der
Sedisvakantismus der absolute Dreh- und Angelpunkt. Die BRD
stützt sich ganz allein darauf, dass der Sedisvakantismus unter
Strafe steht, d.h. dass lt. Gesetz niemand befugt ist, dem V2-Verein
abzusprechen, die katholische Kirche zu sein. Ganz allein auf dieser
gesetzlichen Bestimmung basiert der gesamte Prozess. Das Problem
dabei: Diese Bestimmung gibt es nicht. Der Sedisvakantismus ist
nicht verboten. Damit ist der gesamte Prozess vollkommen illegal.
Zugegeben: Selbst wenn es so ein Gesetz gegen den Sedisvakantismus
geben würde, wäre es nichtig, weil der Gesetzgeber nicht
über der Wahrheit steht, sondern der Wahrheit dienen muss. Der
OLG-Verurteilte hat die Verwirrung um den Begriff "katholisch"
unterstützt. Der Verf. hat, seit er Sedisvakantist ist, diese
Begriffsverwirrung nie gebilligt, ganz im Gegenteil. Seine
umfangreichen Aktivitäten durch Publikationen, Petitionen,
Strafanzeigen usw. usf. dienen ganz ausdrücklich dem Zweck, der
herrschenden Begriffsverwirrung ein Ende zu setzen. Mit diesem
Prozess gegen den Verf. will die BRD die V2-Begriffsverwirrung
endgültig zementieren. Hier ist Widerstand geboten.«
Dies ist also die Pressemeldung "Verurteilung eines Priesters wegen
Titelmissbrauchs". Dieser und weit über tausend andere, oft
erheblich längere Texte von mir sind auf der Internetseite
"Kirche zum Mitreden" unter der Adresse kirchenlehre.com
veröffentlicht.
Also: Bin ich berechtigt, mich römisch-katholischer Priester zu
nennen? Ja, ich bin berechtigt, mich römisch-katholischer
Priester zu nennen, und ich bin sogar dazu verpflichtet. Ich
gehöre nicht zur Sekte des sog. "Zweiten Vatikanischen
Konzils", kurz: V2, und ich behaupte auch nicht zur V2-Sekte zu
gehören. Niemand glaubt oder behauptet ernsthaft, dass die
V2-Sekte die katholische Kirche ist.
Vor sechzehn Monaten, am 26. Mai 2011, habe ich bei der ersten
diesbzgl. Hauptverhandlung mein Plädoyer in diesem Prozess
vorgelesen. Zwanzig Minuten hat das Vorlesen damals gedauert - der
heutige Text ist etwa dreimal so lang. Tatsächlich wollte
Wolfhart Timm von "Amtsgericht Dorsten" damals das Verfahren gegen
mich einstellen. Aber dann forderte Joachim Lichtinghagen von
"Staatsanwaltschaft Essen", dass ein Gutachten über meine
Priesterweihe eingeholt würde. Wolfhart Timm stimmte dieser
Forderung nicht nur zu, sondern befahl mir obendrein apriorisch und
apodiktisch, dass ich mich diesem Gutachten vollkommen bedingungslos
und vollkommen uneingeschränkt unterwerfe. Daraufhin betonte
ich nochmals mit allem Nachdruck, dass es in so einem Gutachten
allein um die Gültigkeit meiner Priesterweihe gehen könne
und dürfe. Denn in meinem Plädoyer hatte ich bereits
erwähnt: »Aus der "Vatikanum-2"-Sekte habe ich meinen
Austritt erklärt.« Dieser Austritt fand einige Monate vor
meiner Priesterweihe statt. Die schon seit Jahren bestehende, auch
gerade jetzt wieder im Zusammenhang mit dem sog. "Kirchenrechtler"
Hartmut Zapp hochaktuelle Debatte, ob denn der "Kirchenaustritt" an
sich auch den Ausschluss aus der Kirche zur Folge hat, ist für
meinen Fall natürlich absolut irrelevant. Denn mein
Kirchenaustritt ist nur die Besiegelung meiner ständigen
öffentlichen Erklärung, dass ich nicht zur V2-Sekte
gehöre und nicht dazu gehören will. Kurzum: Es kann nie
und nimmer, erst recht nicht in einem Gutachten, um die Frage gehen,
ob ich eine nach V2-Maßstäben erlaubte Priesterweihe
besitze. Denn die V2-Sekte ist für niemanden ein akzeptabler
Maßstab und kann es auch niemals sein.
Entscheidend ist, dass ich von der echten katholischen Kirche als
katholischer Priester anerkannt werde. Diese echte katholische
Anerkennung hat z.B. Bischof López-Gastón 1996, ein
Bischof aus der berühmten Linie von Erzbischof Ngo-Dinh Thuc,
schriftlich bestätigt. López-Gastón hatte zuvor
im sedisvakantistischen Untergrund bei einer Pseudo-Papstwahl Unheil
gestiftet, sich von diesem Fehler aber wieder abgewendet und war
auch erst dann von mir kontaktiert worden. In der Independent
Movement Database - independentmovement.us - gibt es einen kleinen
und zugleich - wohl zu Recht - sehr kritischen Artikel über ihn
(http://www.webcitation.org/6AyAP3QuW).
Also: Ich habe mit meinem V2-Austritt nur noch zusätzlich
bekräftigt, was ich immer und immer wieder öffentlich
erkläre, nämlich dass ich keinen Anteil an der V2-Sekte
habe und einen solchen V2-Anteil auch nicht haben will. Erst recht
will ich nicht von der V2-Sekte vereinnahmt werden. Sie hat nie und
nimmer das Recht, mich als "einen der ihren", geschweige denn als
einen ihrer Priester auszugeben. Als antichristliche Sekte hat sie
schlichtweg keinerlei Recht, über die Erlaubtheit von
katholischen Priesterweihen zu entscheiden. Zudem gilt: Wer sich zu
der Ansicht bekennt, die Kirche sei dem Staat unterworfen, der ist
ein Häretiker, ein Irrlehrer, und als solcher kein Mitglied der
Kirche (Cf. Kirchenrechtler H. Jone, Katholische Moraltheologie,
Paderborn 1936, S. 93). Ergo: Würde ich mich dem
antikirchlichen Terror von BRD und V2-Sekte unterwerfen, wäre
ich selbst ein Häretiker und würde damit meinen Status als
römisch-katholischer Christ verlieren - auch wenn
natürlich mein Status als Priester in Ewigkeit bestehen bleibt.
Wie auch aus den Prozessunterlagen hervorgeht, bin ich bereits
einige Monate vor meiner Priesterweihe aus der V2-Sekte ausgetreten.
Niemand weiß das besser als die BRD-Justiz, namentlich
"Amtsgericht Dorsten". Denn die Stadt Dorsten schrieb mir am 21.
Oktober 2002: "Mir liegt ein FAX des Amtsgerichts Dorsten vor. Dort
haben Sie am 19.09.1995 den Austritt aus der
römisch-katholischen Kirche erklärt." Auch
Lohnsteuerkarten von 1996 und von 2010 sowie - nach Abschaffung der
Lohnsteuerkarten - die vom Finanzamt Marl 2010 ausgestellte
Auflistung der Lohnsteuerabzugsmerkmale belegen diesen V2-Austritt.
Nun könnte man mir vorwerfen, dass ich doch nicht einen sog.
"Austritt aus der V2-Sekte", sondern statt dessen ganz
ausdrücklich meinen "Austritt aus der katholischen Kirche"
erklärt habe. Damit habe ich doch öffentlich erklärt,
dass ich nicht zur katholischen Kirche gehöre. Hier liegt
tatsächlich eine gewisse Schizophrenie vor, allerdings
vollkommen auf Seiten der V2-Sekte resp. der BRD.
Zunächst: Die Mitgliedschaft in der dezidiert antichristlichen
V2-Sekte ist bereits vom Naturrecht her verboten. Und gem. dem
katholischen Kirchenrecht, can. 2335, verfallen Mitglieder der
V2-Sekte der Exkommunikation, cf. wiederum Kirchenrechtler H. Jone,
a.a.O., S. 352: Der Exkommunikation verfällt, "wer der
Freimaurerei oder ähnlichen Vereinen beitritt, deren Zweck es
ist, gegen die Kirche und die rechtmäßigen staatlichen
Gewalten anzukämpfen." Also niemand ist berechtigt, der
V2-Sekte anzugehören, und dementsprechend sind alle ihre
eingetragenen Mitglieder verpflichtet, aus der V2-Sekte auszutreten.
Das gilt umso mehr in einem System mit sog. "Kirchensteuer": Denn
wer nicht aus der V2-Sekte austritt, muss grundsätzlich durch
"Kirchensteuer" die teuflischen Aktivitäten der V2-Sekte
finanzieren, d.h. das "kirchensteuerzahlende" eingetragene
V2-Mitglied unterstützt aktiv die Ausbreitung des Satanismus.
Das verbrecherische "Kirchensteuer"-System habe ich auch in
verschiedenen Publikationen gewürdigt, darauf gehe ich jetzt
nicht weiter ein. Jedenfalls greift nun bei diesem notwendigen
V2-Austritt die exorbitante BRD-Schizophrenie: Denn um aus der
V2-Sekte austreten zu können, muss man einen Austritt aus der
römisch-katholischen Kirche erklären. V2-Sekte und BRD
zwingen also die BRD-Insassen zur Lüge. Eine bekannte Analogie
dazu: Dieses bewusste menschenverachtende Verwirrungs- und
Lügensystem der BRD kommt z.B. auch bei der Zwangszivilehe zum
Ausdruck: In der katholischen Literatur wird auf den schizophrenen,
verbrecherischen Charakter der Zwangszivilehe hingewiesen, z.B. im
kirchenrechtlichen Standardwerk von Mörsdorf (Lehrbuch des
Kirchenrechts, Bd. 2, München (9)1958, 146f) zur
Zwangszivilehe: "Grundsätzlich muss die Kirche jede Art der
Zivilehe für die Eheschließung seitens Getaufter
ablehnen, weil diese als konstitutionelle Glieder ihrer Hoheit
unterstehen. [...] Die Zwangszivilehe widerspricht in zweifacher
Hinsicht den in Art. 4 des GG gewährleisteten Grundrechten: a)
Der Anspruch des Staates auf Alleinherrschaft der standesamtlichen
Eheschließung verletzt die Glaubens- und Gewissensfreiheit (GG
Art. 4,I). Der katholische Christ kann nämlich eine wirkliche
Ehewillenserklärung allein vor der Kirche abgeben; er kommt
daher, wenn er sich notgedrungen dem Staatsgesetz beugt, in die
Zwangslage, gegen seine religiöse Überzeugung zu handeln
oder rein äußerlich eine leere Erklärung abzugeben.
[...] b) Der Anspruch auf Priorität der standesamtlichen
Eheschließung vor der kirchlichen Trauung verletzt das Recht
auf ungestörte Religionsausübung (GG Art. 4,II). Indem der
Staat die durch Ge1dbußdrohung unterstützte Forderung
erhebt, daß die kirchliche Trauung erst stattfinden darf, wenn
die Ehe vor dem Standesbeamten geschlossen ist, hindert er die
Geistlichen an der freien Vornahme der kirchlichen Trauung und
verlegt dadurch den Verlobten den Weg zu einer religiösen
Handlung. Das bedeutet für den katholischen Christen, dass ihm
der Staat den Zugang zu dem Sakrament versperrt." Der
verbrecherische Charakter dieses BRD-Terrors in Sachen
Eheschließung lässt sich kaum ermessen. Auf einem
ähnlichen Niveau bewegt sich also der Kirchenaustritt: Um den -
für das Seelenheil notwendigen - Austritt aus der V2-Sekte zu
erklären, muss man vor der BRD "rein äußerlich eine
leere Erklärung abgeben", dass man "aus der katholischen Kirche
austritt", weil die BRD ihren Insassen den Weg zum Seelenheil
versperrt.
Und bekanntlich, wie auch aus der auch im Internet
veröffentlichten Weiheurkunde hervorgeht, wurde ich erst am 02.
März 1996 zum Priester geweiht, d.h. in jeder Hinsicht absolut
unabhängig und völlig losgelöst von der V2-Sekte.
Also: Die - nach V2-Ideologie - "Erlaubtheit" meiner Priesterweihe
konnte nie und nimmer das Thema eines Gutachtens zu meiner
Priesterweihe sein. Der Hinweis auf meinen "Kirchenaustritt" und
meine sedisvakantistischen Publikationen genügt, und sofort
steht unrettbar fest, dass ich gem. V2-Ideologie nicht
"erlaubterweise" Priester bin und dementsprechend auch nicht als
solcher auftreten und wirken darf. Jede weitere Untersuchung, jede
weitere Silbe dazu wäre absolut überflüssig und
widersinnig. Ein Satz genügt: "Lingen war als erklärter
Sedisvakantist aus unserer Gemeinschaft ausgetreten, also wird seine
Weihe von uns nicht als erlaubt anerkannt." Schluss, Aus,
Feierabend. Aber die BRD hat so dermaßen hemmungslos alles
durcheinandergewirbelt, dass ich in der damaligen Hauptverhandlung
trotzdem präventiv noch einmal betont habe, dass es
ausschließlich um die V2-Anerkennung der Weihegültigkeit
gehen kann. Zu der sog. "Anklageschrift" hatte ich in meinem
Plädoyer am 26. Mai 2011 erklärt: »Laut
Anklageschrift habe ich "keine offizielle Priesterweihe empfangen"
bzw. ist meine Weihe "nicht anerkannt." Also: In der
Sakramentenlehre behandelt man die Themen "erlaubte" und
"gültige" Sakramentenspendung. Aber was soll eine "offizielle
Priesterweihe" sein? Man halte sich das bitte ganz genau vor Augen:
Jemand, der den absolut fundamentalen Begriff "Sedisvakantimus", auf
dem der gesamte Prozess beruht, in vollkommen absurder Weise falsch
darstellt; jemand, der selbst allerelementarste Grundbegriffe aus
der Sakramentenlehre nicht einordnen kann, so einer erhebt sich zum
Ankläger gegen mich! Wie auch immer: Sollte mit "offiziell"
"gültig" gemeint sein: Die Gültigkeit meiner Priesterweihe
ist allgemein bekannt und anerkannt. Auf meiner Homepage sind ein
Photo von meiner Weihe und die Weiheurkunde veröffentlicht,
außerdem verschiedene Zeugnisse, dass der Bischof, der mich
zum Priester geweiht hat, als Bischof anerkannt ist, u.z. auch vom
"heutigen Rom", d.h. von der "Vatikanum-2'"-Sekte. Wie auch auf der
Homepage nachzulesen, standen verschiedene sog. "Priester" und
"Bischöfe" der V2-Sekte in gutem Kontakt zu meinem Bischof und
haben ihm sogar eine Stelle z.B. als Krankenhausseelsorger in
Aussicht gestellt, wenn er sich der V2-Sekte anschließt.
Angesichts der ganzen öffentlich bekannten Einzelheiten und
Einzelbeweise darf niemand behaupten, die Gültigkeit meiner
Weihe sei nicht anerkannt.«
Eigentlich konnte ich mit einem Gutachten nur gewinnen. Denn das
Gutachten musste, sofern der Gutachter ehrlich ist,
zwangsläufig alles das bestätigen, was mir an Beweisen
vorlag: Zahlreiche mir vorliegende Schreiben der V2-Sekte an meinen
Weihebischof Georg Schmitz belegen immer wieder nachdrücklich,
dass die Bischofsweihe von Schmitz auch von der V2-Sekte klar
anerkannt wurde. Eine Auswahl dieser Schmitz-Korrespondenz habe ich
auch im Internet veröffentlicht. Schmitz selbst hat - bei
seiner Auseinandersetzung mit einem Fichte-Ideologen namens Eberhard
Heller - eine Sammlung verschiedener Zeugnisse zusammengestellt,
darunter z.B. auch die Anerkennung seiner Weihe durch die
V2-Sektenabteilung von Marcel Lefebvre, die sog. "Piusbruderschaft"
(S. 47). Neben Marcel Lefebvre war auch Franz Schmidberger anwesend,
als Schmitz in die "katholische Kirche", lies V2-Sekte, aufgenommen
wurde, wobei Schmitz auch ausdrücklich als Bischof anerkannt
wurde. Das war 1978 - zehn Jahre vor der sog. Exkommunikation von
Lefebvre durch den Koran-Küsser und Assisi-Götzendiener
Karol Wojtyla, vulgo "Papst Johannes Paul II." Schmitz hatte die
Lefebvre-Sekte bereits 1981, d.h. sieben Jahre vor dieser
"Exkommunikation", wieder verlassen (S. 53). Besonders
aufschlussreich war die Untersuchung, die Karl Gnädinger, sog.
Weihbischof in Freiburg, im Auftrag des sog. "Erzbistums Freiburg"
bzgl. der Bischofsweihe von Georg Schmitz durchgeführt hat.
Derselbe Karl Gnädinger schrieb z.B. 1975 an Schmitz: "Auch ich
bin darüber sehr befriedigt, daß Sie die Erlaubnis zur
Zelebration in einer katholischen Kapelle im Stadtzentrun erhalten
haben." (S. 38). Dass Gnädinger die Bischofsweihe von Schmitz
als vollkommen einwandfrei gültig erklärt hatte, wurde
außerdem z.B. 1986 von einem Lehrer-Ehepaar schriftlich
bestätigt (S. 29). Höchstwahrscheinlich war auch der Fall
Josef Maria Thiesen Bestandteil dieser Gnädinger-Unterlagen.
Denn Thiesen hatte, ebenso wie Wiechert, von Bischof Stumpfl die
Priesterweihe empfangen und war danach katholisch geworden, u.z. im
Erzbistum Köln. Der Apostolische Stuhl unter Papst Pius XI.
verbot Thiesen, der nur kaufmännischer Angestellter ohne
Hochschulreife, erst recht ohne akademische theologische Ausbildung
war, die Ausübung seiner Priesterweihe. Der Apostolische Stuhl
unter Papst Pius XII. erteilte Thiesen dann die Befreiung vom
Zölibat (Friedrich-Wilhelm Haack, Material Edition 3, S. 29).
Beide Entscheidungen des Apostolischen Stuhles unter den
Päpsten Pius XI. und Pius XII. belegen unmissverständlich
die Anerkennung der Stumpfl-Weihe. Thiesen fiel - noch unter Pius
XII. - wieder von Rom ab und ließ sich von demselben Bischof
Stumpfl auch die Bischofsweihe spenden (Haack, S. 36/37). Aber
selbst dann nahm Rom nicht die Erklärung zur Anerkennung der
Stumpfl-Sukzession zurück. Stumpfl weihte übrigens auch
Wiechert zum Bischof. Unter den zahlreichen mir vorliegenden
Unterlagen befinden sich die Urkunden zur Priesterweihe von Schmitz
durch Wiechert, zur Bischofsweihe von Schmitz durch Thiesen und zur
(objektiv unerlaubten und sakramental wirkungslosen, weil bereits
gültig empfangenen) Bischofsweihe von Schmitz durch Paget-King
(Schmitz-Mappe S. 25). Also die Schmitz-Sukzession und deshalb meine
Priesterweihe ist unumstößlich einwandfrei gültig -
und zwar sowohl nach katholischer Lehre als auch gem. einhelligen
Erklärungen von V2-Sektierern. Was konnte da also noch
schiefgehen?
Also ein Gutachter bzgl. meiner Priesterweihe hätte absolut
zwingend bzgl. der Authentizität dieser ganzen Unterlagen
nachfragen müssen, sowohl in Rom als auch in Freiburg und
Köln und in Ecône. Als Ergebnis dieses Gutachtens zu
meiner Priesterweihe hätte ich somit zwangsläufig weitere
Unterlagen aus Ecône, aus Köln, aus Freiburg und aus Rom
in Sachen Thiesen resp. Gnädinger erhalten, immer
vorausgesetzt, der Gutachter wäre ehrlich. Aber die BRD heuert
Thomas Schüller an, dessen Aktivitäten in Sachen
"Memorandum Kirche 2011: Ein notwendiger Aufbruch" ihn als Gutachter
bereits apriori absolut disqualifiziert hatten. So heißt es im
"Memorandum": "Die kirchliche Hochschätzung der Ehe und der
ehelosen Lebensform steht außer Frage. Aber sie gebietet
nicht, Menschen auszuschließen, die Liebe, Treue und
gegenseitige Sorge in einer gleichgeschlechtlichen Partnerschaft
oder als wiederverheiratete Geschiedene verantwortlich leben." Zur
Erinnerung: "Unzüchtige, ... Ehebrecher, Lüstlinge,
Knäbenschänder ... werden am Reiche Gottes keinen Anteil
haben" (1 Kor 6,9; cf. Gal 5,19-21; zur Homosexualität s.
Röm 1,26-32). Mit dieser Verharmlosung, wenn nicht gar
Verherrlichung von schweren Sünden wie Ehebruch und sogar
Sodomie ist dieses "Memorandum Kirche 2011" unleugbar ein
unerträglich vernunftbeleidigendes, radikal antichristliches
Machwerk. Ein Prophet von Ehebruch und Sodomie als Gutachter, als
Verteidiger der katholischen Position? Wer könnte das denn
glauben? Und selbst wer absolut gar keine Ahnung von Theologie hat
und nichts von Menschenrechten, nichts von Zivilrecht, nichts von
Strafrecht, nichts von Kirchenrecht etc. pp. wissen will, selbst der
muss eingestehen, dass das Schüller-Gutachten rettungslos
verlogen ist. Also: Ich bin jahrzehntelang aktives Mitglied der
V2-Sekte, werde dort - nach katholischem Ritus gültig - getauft
(Taufurkunde), werde dort - nach V2-Ritus wohl ungültig -
gefirmt (Firmbestätigung), mache dort an einer "Klosterschule",
wo ich auch "Ministrant" bin, das Abitur mit dem Durchschnitt 1,6,
bin dort sog. "Priesterkandidat" und erhalte dort die Verballhornung
einer der katholischen niederen Weihen, u.z. das V2-"Dienstamt des
Lektorates", und mache dort das "Diplom katholische Theologie" mit
dem Prädikat "sehr gut". Und was meint Schüller zu meinen
jahrzehntelangen umfangreichen Aktivitäten in der V2-Gruppe?
"Über seine gültige Taufe ist den Akten nichts zu
entnehmen." "Gemäß can. 1050 CIC n. l müsste er die
gemäß can. 1032 § l erforderliche
fünfjährige Studienzeit nachgewiesen haben. Hierzu ist
nichts ersichtlich. Mithin ist anzunehmen, dass der Angeklagte die
Studien nicht geleistet hat." Also dieselbe V2-Sekte, die mich
tauft, "firmt", als "Ministrant" einsetzt, als "Priesterkandidat"
aufnimmt, mir das "Dienstamt des Lektorates" erteilt usw. usf.,
diese selbe Sekte weiß noch nicht einmal, ob ich
überhaupt getauft bin! Und das muss die V2-Sekte ja noch nicht
einmal unvorbereitet wissen. Vielmehr vermeldet sie ihr totales
diesbzgl. Unwissen in einer öffentlichen schriftlichen
Erklärung in einem überaus wichtigen und dementsprechend
gründlich recherchierten Gutachten, von dem eine
langjährige, anscheinend sogar lebenslängliche
Gefängnisstrafe abhängt! Die V2-Sekte war dann wohl
entweder nicht fähig oder nicht willig, ihr Gedächtnis ein
wenig aufzufrischen, und mich selbst hat sie nie befragt. Trotzdem
bleibt es eine massive Lüge, dass zu der Taufe "den Akten
nichts zu entnehmen" ist, und dass zu meinem V2-Diplom "nichts
ersichtlich" ist. Denn meine Hinweise auf meine
V2-Priesterausbildung und mein V2-Diplom sind Bestandteil der
Prozessunterlagen. Schüller hätte ehrlicherweise also nur
schreiben können: Ich weigere mich, Lingens Angaben zu
überprüfen. Und niemals vergessen: Laut Wolfhart Timm bin
ich absolut unentschuldbar verpflichtet, mich diesem Gutachten
vollkommen bedingungslos und vollkommen uneingeschränkt zu
unterwerfen. Jeder Widerspruch gegen das Gutachten wird drakonisch
bestraft. Also bin ich auch unentschuldbar verpflichtet, anzunehmen,
dass ich die V2-Studien nicht geleistet habe und dass ich folglich
erst recht kein V2-Diplom besitze. Diese Diplom-Urkunde, die
außer von Pseudo-Bischof Wolfgang Haas u.a. auch vom Vorsteher
des Erziehungsdepartements der Regierung Graubünden
unterschrieben wurde, existiert also nur in meiner Phantasie.
Würde ich dieses Diplom erwähnen oder gar
veröffentlichen, würde ich die makellose Autorität
des Gutachtens schmälern und seine unantastbare Unfehlbarkeit
in Frage stellen, und dadurch machte ich mich gem. Amtsgericht
Dorsten strafbar.
Trotzdem: Auch dieses Gutachten überzeugt mich nicht. Einzig
und allein Argumente können mich überzeugen. Cf. A. Lang,
Fundamentaltheologie, Bd. 2, München 1954, 4: "Gegenüber
der Forderung der Kirche auf unbedingten Glauben, unentwegte
Gefolgschaft, vertrauensvolle Hingabe hat jeder vernünftige
Mensch das Recht, ja die Pflicht, die Legitimation für diese
Forderung zu verlangen. Besonders muß die Theologie
Rechenschaft geben können darüber, daß die Kirche
göttliche Autorität besitzt als das von Gott bestellte
Organ für die Vermittlung der Offenbarung und der Heilsgnaden
Christi".
Meinen guten Willen in Sachen Dialogbereitschaft und Belehrbarkeit
habe ich immer und immer wieder bewiesen, z.B. durch mehrere
"Unterlassungsverpflichtungserklärungen" /
"Unterwerfungserklärungen". Eine davon, u.z. die
anlässlich dieses Prozesses abgegebene Erklärung v.
04.11.2011, lautet: »Hiermit verpflichte ich mich, die
Selbstbezeichnungen "Pater" und "römisch-katholischer Priester"
zu unterlassen, sobald mir der Nachweis erbracht wurde, dass die
Gruppe des sog. "Zweiten Vatikanischen Konzils" (V2) die
römisch-katholische Kirche ist. Dann werde ich mich auch den
Anordnungen der V2-Gruppe unterwerfen. Dorsten, den 04.11.2011 gez.
Pater Rolf Hermann Lingen, römisch - katholischer
Priester«
Aber anstatt Gegenargumente zu bringen, hat mich die V2-Sekte im
Schulterschluss mit der BRD permanent mit massenhaften
Justizschreiben der allerekligsten Art überschüttet:
Vorladung zur Vernehmung, Strafbefehl, Ladung zur Hauptverhandlung,
Pfändungs- und Überweisungsbeschluss, Ladung zum
Haftantritt usw. usf. Wie kann es sein, dass eine gigantische Horde
aus V2-"Theologen" in all den Jahren nicht vermochte, wenigstens ein
einziges Argument gegen mich vorzubringen? Wie kann es sein, dass
eine gigantische Horde aus V2-"Theologen" in all den Jahren
auschließlich vermochte, mit absurdesten Lügen und
brutalster Gewalt gegen mich vorzugehen? Liegt es vielleicht an
meiner beschränkten oder gar komplett fehlenden
Denkfähigkeit und Auffassungsgabe? Kann man, darf man mich
eigentlich ernst nehmen? Ist bei mir vielleicht so dermaßen
rettungslos Hopfen und Malz verloren, dass jede inhaltliche
Auseinandersetzung mit mir bedeuten würde, Perlen vor die
Säue zu werfen? Bin ich zwar zurechnungsfähig genug, dass
man die drakonischsten Strafen gegen mich vollstrecken darf, aber
nicht zurechnungsfähig genug, um Argumente zu verstehen?
Zugegeben: Sogar Joachim Lichtinghagen selbst hat doch in seiner
sog. "Anklageschrift" behauptet, bei mir sei "eine erhebliche
Verminderung der Schuldfähigkeit festgestellt" worden.
Allerdings: In Wahrheit wurde bei mir niemals "eine erhebliche
Verminderung der Schuldfähigkeit festgestellt". In meinem
damaligen Plädoyer hatte ich vorgetragen: "In der
Anklageschrift werden zudem willkürlich 27 Texte - bloß -
aufgezählt, aber inhaltlich komplett ignoriert. Und v.a.:
Nirgends in der Anklageschrift wird erklärt, worin denn meine
Straftat bestehen soll. Denn lt. Gesetzestext mach ich mich ja
gerade nicht strafbar, wenn ich mich als katholischer Priester
bezeichne. Das wäre absolut ausschließlich nur dann der
Fall, wenn ich es UNBEFUGT tun würde. Aber ich bin bekanntlich
bewiesenermaßen gültig geweihter Priester. Ich bin
katholisch, d.h. ich gehöre der echten katholischen Kirche an.
Aus der "Vatikanum-2"-Sekte habe ich meinen Austritt erklärt."
Und unter den meisten - das hängt vom jeweiligen
Publikationsmedium ab - meiner Pressemitteilungen, z.B. Text Nr. 14
der "Anklageschrift", steht folgender Text: »Rolf
Hermann Lingen, geb. 1967 in Recklinghausen, begann nach Abitur 1986
und Bundeswehr 1987 das Studium "katholische Theologie für das
Priesteramt" in Bochum; 1995 machte er das "Diplom katholische
Theologie" mit dem Prädikat "sehr gut" in Chur. 1996 empfing er
von Bischof Georg Schmitz in VS-Schwenningen die Priesterweihe;
seitdem veröffentlichte er zahlreiche Artikel in
unterschiedlichen Medien und Internetpräsentationen und
zählt zu den aktivsten und bekanntesten sedisvakantistischen
Priestern. Zu seinen Tätigkeitsschwerpunkten zählt der von
ihm 1997 gegründete katholische Informationsdienst "Kirche zum
Mitreden".«
Ist das die Biographie eines Menschen, bei dem "eine erhebliche
Verminderung der Schuldfähigkeit" vorliegt? Anscheinend hat
niemals irgendjemand irgendetwas von meiner angeblich ach so
schweren Geisteskrankheit gemerkt - bis dann plötzlich vor
fünf Jahren, d.h. im Jahr 2007, ein willfähriger
Sozialarbeiter aus dem Hut gezaubert wurde. Nochmals zur Erinnerung:
Ich bin als V2-Sektierer aufgewachsen. Ich wurde - allerdings noch
nach katholischem Ritus, d.h. gültig - 1967 in der V2-Sekte
getauft. Dort wurde ich 1981 zwar auch "gefirmt", aber eben nach dem
V2-Ritus. Das Abitur mit dem Durchschnitt 1,6 von 1986 - wohlgemerkt
an einer V2-"Klosterschule" mit sog. "Patres" - bestand damals aus
dreißig Einzelnoten; davon war ein Grundkurs Biologie
"befriedigend", alles andere war gut oder sehr gut. Z.B. waren alle
Grundkurse in Musik und Philosophie "sehr gut" und die
Abschlussprüfung im Grundkurs Mathematik "sehr gut". Die
Leistungskurse waren Englisch und Deutsch; auch Religion war neben
Mathematik eines der vier Abiturfächer. Man sieht: Praktisch
das gesamte Lehrerkollegium hat mich eingestuft als einen speziell
in Logik und Textanalyse fähigen Schüler. Das Diplom mit
dem Prädikat "sehr gut" von 1995 war dann auch nicht alles, was
das sog. "Priesterseminar St. Luzi" in Chur zu meiner Person zu
sagen hatte: Wie bereits in meinem Plädoyer zitiert, hatte der
damalige sog. "Regens" Peter Rutz - u.z. im vollen Wissen um meinen
"Sedisvakantismus" - mir noch nach meinem Weggang von Chur, nachdem
ich also die V2-"Priesterweihe" sowie die in Aussicht gestellte
Promotion in Rom ausgeschlagen hatte, geschrieben: "Auf alle
Fälle möchte ich Ihnen nochmals herzlich danken für
so vieles, was Sie der Seminargemeinschaft (mir inkl.) gegeben
haben: Orgel, Klavier & Gitarre! Kraftraum & Turnhalle
(Vorturner!), Anregungen, Mitarbeit, Mittragen, Pfortendienst, ...
Gebet. u.s.w. Herzlich verbunden im Herrn."
"Sedisvakantist" bin ich kurz vor Ende des V2-Studiums geworden.
Deshalb habe ich zwar 1994 das "Lektorats"-Affentheater noch
mitgemacht, mich aber bereits 1995 geweigert, in der V2-Sekte eine
Karriere als "Priester" bzw. "Professor" zu verfolgen. Ich habe
bereits 1995 im sog. "Priesterseminar" für den Sedisvakantismus
geworben und bereits 1996 den Internet-Informationsdienst "Kirche
zum Mitreden" begonnen. Aber erst im Jahre 2004 begann mit dem
angeblichen "Leygraf-Gutachten" dann plötzlich die
Psycho-Verleumdung. Ich kürze das jetzt der Einfachheit halber
ab - wer will, kann sich bei kirchenlehre.com über den Fall
Norbert Leygraf informieren. Hier nur so viel: Leygraf hat mich bis
heute niemals gesprochen, geschweige denn gesehen. Also schon von
daher war sein gesamter Auswurf absolut gegenstandslos. Trotzdem:
Den Leygraf-Auswurf habe ich vollständig zitiert und
analysiert; bei Interesse kann das jeder lesen.
Da also das Leygraf-Gutachten infolge der unterbliebenen
Untersuchung gar kein echtes Gutachten war, stellt sich die Frage,
wozu es überhaupt geschrieben wurde. Die Justiz hat das nie
erklärt. Jedenfalls wollte die Justiz mich anscheinend um jeden
Preis entmündigen und heuerte deshalb wenige Monate
später, 2005, noch einen weiteren Psycho-Frontmann an: Mihail
Kivi. Dieser hat mich tatsächlich besucht, und auch seinen
Auswurf kann sich jeder in voller Länge mitsamt meiner Analyse
durchlesen. Hier ein Ausschnitt aus Kivis "Gutachten" gegen mich:
»Der Betroffene machte aspektmäßig bzw. vom
Erscheinungsbild her einen unbeeinträchtigten Eindruck.
Neurologisch war er inbezug auf seine Sinnesorgane und motorischen
Abläufe unauffällig. Neuropsychologisch war er inbezug auf
die sog. Hirnwerkzeug-Funktionen ebenfalls ungestört. Er
bewegte sich zügig, war inbezug auf Sprech- und
Sprachfähigkeiten ohne Einschränkungen ... hatte ... keine
faßbaren pathologischen Denkinhalte, z.B. wahnhafte Fehl- oder
Umdeutungen, argumentierte nicht unlogisch ... Querulant ist kein
medizinischer, sondern ein juristischer Terminus. Dabei ist die
unerschütterliche Überzeugung, Unrecht erlitten zu haben,
zunächst ein psychologisches, kein psychopathologisches
Phänomen. Bei Herrn L.lassen sich keine sicheren Hinweise
eruieren oder wahrscheinlich machen, dass bei ihm eine paranoide
Persönlichkeitsstörung vorliegt. Somit ist bei Herrn L.
unter Berücksichtigung der vorliegenden schriftlichen
Dokumentationen keine sichere, auf eine Prozessunfähigkeit
hinweisende psychopathologische Gestörtheit anzunehmen. Das LG
Essen hat am 30.9.2004 in seinen Entscheidungsgründen für
die als unbegründet anzusehende Klage des Herrn L. gegen Dr. E.
Heller u.a.ausgeführt, dass eine Prozessfähigkeit
gemäß § 51 Abs. l ZPO vorhanden ist und keine
Anhaltspunkte für eine die freie Willensbestimmung
ausschließenden Zustand krankhafter Störung der
Geistestätigkeit gemäß § 104 Nr. 2 BGB
bestehen. Eine Prozessunfähigkeit ist somit bei Herrn L. nicht
anzunehmen, auch nicht partiell.« Und zu diesem Kivi-Gutachten
sekundiert "Amtsgericht Dorsten", namentlich der sog. "Direktor des
Amtsgerichts", Huda: "Eine Betreuung ist vorliegend nicht
anzuordnen, da die Voraussetzungen hierfür nicht gegeben sind.
Eine Behandlungsbedürftigkeit ist für Herrn L. nicht
gegeben." Also: 2005 musste die Psycho-Akte endgültig
geschlossen werden, wobei bis heute nicht vernünftig
erklärt wurde, warum die Psycho-Nummer überhaupt jemals
zur Debatte stand. Jedenfalls ist es seit 2005 auch
unerschütterlich amtlich: Es gibt keinerlei Störung bei
mir, noch nicht einmal partiell. Und tatsächlich ist diese
Kivi-Erklärung bis heute das einzige Gutachten geblieben.
Schizophrenerweise machte die Justiz trotzdem noch weitere
pathologische Verrenkungen, u.z. 2007 und 2011 mit demselben gen.
Sozialarbeiter, der mich während angeblicher
Gerichtsverhandlungen "begutachten" sollte. Dieser Sozialarbeiter
litt aber selbst augenscheinlich unter Adipositas im Schweregrad 2.
Zur Erläuterung dieser schweren Krankheit Adipositas s.
adipositas-aktuell.net: "Von Adipositas (auch Fettsucht oder
Fettleibigkeit genannt) spricht man, wenn ein Mensch aufgrund einer
abnormen Bildung bzw. Vermehrung von Körperfett extrem
übergewichtig ist. Adipositas gilt als eine chronische
Erkrankung, die durch eine hohe Folgemorbidität gekennzeichnet
ist. Die Weltgesundheitsorganisation (WHO) unterscheidet drei
Ausprägungen bzw. Schweregrade der Krankheit, die anhand des
sog. Body-Mass-Index (BMI) bestimmt werden". Der Sozialarbeiter war
also sehr schwer an Adipositas erkrankt, und dies anscheinend
chronisch. Bei der Mundhygiene des Sozialarbeiters vermute ich
schwere Defizite, auch Hypertonie könnte bei ihm vorliegen.
Dagegen zu meinem Gesundheitszustand: Ich gehe alle zwei Jahre zu
einem umfangreichen "Check-Up": Im Jahr 2008 wird mir "normale
Blutdruckregulation und exzellente Belastbarkeit" attestiert. Im
Jahr 2010 werden mir "keine Behandlungsbedürftigen Befunde"
attestiert. Wie der Arzt mir sagte, bin ich "kerngesund". Fakt ist:
Ich brauche keine Medikamente und ich nehme keine Medikamente. Hier
mal ein Gedankenspiel: Wenn ein schwerkranker Sozialarbeiter
beauftragt wird, einen kerngesunden Priester zum Kranken
erklären, kann der Sozialarbeiter dann dieser Versuchung
widerstehen, eine verlogene Erklärung abzugeben? Hat ein massiv
fettsüchtiger Sozialarbeiter denn wenigstens seinen Esstrieb
unter Kontrolle? Es fällt bereits an sich schwer, einem solchen
Sozialarbeiter psychische Reife und psychologische Kompetenz
zuzusprechen. Da mir aber ohnehin keine schriftliche Gutachten des
Sozialarbeiters vorliegen, könnte man ihm alles und nichts in
den Mund legen. V.a. hat der Sozialarbeiter meine
uneingeschränkte Schuldfähigkeit 2007 zwar nicht
bestritten, aber immerhin bezweifelt. 2011 hingegen erklärte
der Sozialarbeiter zu meiner Person: Alle meine Ausführungen
sind in sich völlig logisch, und ich bin voll schuldfähig.
Die Widersprüchlichkeit dieser Sozialarbeiter-Diagnose bleibe
jetzt mal unberücksichtigt. Jedenfalls muss man sich doch
wirklich fragen: Kann jemand noch ganz bei Trost sein, der von einer
Position abrückt, die sogar nach dem einhelligen impliziten
oder expliziten Eingeständnis aller der zahlreichen Gegner "in
sich völlig logisch" ist? Und niemals vergessen, von welch
unvorstellbarer Tragweite diese Position ist: Es geht hier um die
Zugehörigkeit zur alleinseligmachenden Kirche. Es geht um die
wahre Kirche Christi. Es geht um die Heilsnotwendigkeit der Kirche.
Es geht hier nicht um eine zeitliche Angelegenheit, sondern um
Himmel oder Hölle, um ewige Seligkeit oder ewige Verdammnis.
Jetzt weiß man also schon einiges über mich. Ganz so
schlecht, wie es die Justiz permanent so energisch darstellt, bin
ich wohl doch nicht. Also wäre es doch wohl gerechtfertigt, mir
wenigstens Texte zu nennen, mit denen die BRD und V2-Sekte meine
Position entkräften können. Leider nichts von alledem. Ich
selbst habe zwar sehr, sehr viel V2-Literatur gelesen, aber das war
eben nur vernunftbeleidigender, gotteslästerlicher Müll.
Fairerweise muss nun dargelegt werden: Wie sieht es denn im Gegenzug
mit der Justiz - oder überhaupt mit der BRD aus? Kann die BRD,
kann die Justiz auch so viele einhellige positive Zeugnisse
vorlegen? Um ehrlich zu sein: Das Urteil über BRD und über
BRD-Justiz fällt - u.z. vollkommen unwiderlegbar begründet
- absolut vernichtend aus. Das wurde bereits oben anhand der
Zwangszivilehe veranschaulicht. Durch die massenhaften
justizkritischen Internetseiten sind solche Sprüche sehr
bekannt wie derjenige von Richter am Bundesgerichtshof und
Verfassungsrichter a.D. Prof. Willi Geiger (DRiZ, 9/1982, 325): "In
Deutschland kann man, statt einen Prozess zu führen, ebenso gut
würfeln. Unter den in der Bundesrepublik obwaltenden
Verhältnissen von den Gerichten Gerechtigkeit zu fordern, ist
illusionär." Glücksspielmetaphern sind in Sachen Justiz
anscheinend besonders beliebt, cf. Richter am BGH a.D. Wolfgang
Neskovic (ZAP14/1990, 625): "Die Rechtsprechung ist schon seit
langem konkursreif. Sie ist teuer, nicht kalkulierbar und
zeitraubend. [...] Der Lotteriecharakter der Rechtsprechung, das
autoritäre Gehabe, die unverständliche Sprache und die
Arroganz vieler Richter(innen) im Umgang mit dem rechtsuchenden
Bürger schaffen Mißtrauen und Ablehnung." Auch wenn man
statt Glückspiel doch vielmehr Bosheit der Justiz annehmen
muss, eines stimmt: Die Justiz handelt grundsätzlich ohne
Ansehen der Sach- und Rechtslage. Z.B. im Beschluss vom 01.12.2010 -
1 BvR 1572/10 - erklärte das Bundesverfassungsgericht
unanfechtbar, dass die Psychotherapie der Mutter nicht fortgesetzt
zu werden braucht. Das Problem dieser unanfechtbaren Entscheidung:
In diesem Fall ging es gar nicht um die Psychotherapie der Mutter,
sondern des Kindes. M.a.W. kein einziger der mit dem Fall befassten
Richter hat sich die Mühe gemacht, wenigstens die Akten zu
lesen. Sach- und Rechtslage? Derlei Belanglosigkeiten liegen
unanfechtbar unter der richterlichen Würde, durch solche
Belanglosigkeiten wird die Würde des Gerichts missachtet.
Und wer kennt nicht den von Stadtrat Sebastian Schmaus verteilten
Flyer: "Die BRD ist ein Irrenhaus, und Du sitzt mittendrin. [...]
Die BRD ist krank und genauso wenig therapiefähig wie ein
Kinderschänder. [...] Alles Kranke geht einmal zugrunde."
Analog wird man wohl auch sagen dürfen, die V2-Sekte ist krank
und genauso wenig therapiefähig wie ein Kinderschänder.
Jedenfalls lohnt es sich, zur Thematik V2-Priester und
Kinderschänder zu recherchieren.
Das oben bzgl. der Zwangszivilehe zitierte kirchenrechtliche
Standardwerk von Klaus Mörsdorf enthält auch einige
Erläuterungen zum großen offiziellen, vom BVerfG
abgesegneten Konkordatsbruch seitens der BRD im Jahr 1957: O-Ton
Mörsdorf zum Reichskonkordat (Bd. I, 70): "Durch das im
niedersächsischen Schulstreit ergangene Konkordatsurteil des
Bundesverfassungsgerichtes vom 26. März 1957 ist mit
innerstaatlicher Wirkung die rechtliche Fortgeltung des RK
anerkannt, die praktische Durchführung der Schulbestimmungen
des RK aber in nebelhafte Ferne gerückt, weil nach der Meinung
des Gerichts keine verfassungsrechtliche Pflicht der Länder
bestehe, das RK bei ihrer Schulgesetzgebung zu beachten ... Der
innere Widerspruch ist offensichtlich; denn was soll die Anordnung
des Fortgeltens bedeuten, wenn dadurch die Änderung des Rechtes
nicht behindert wird? ... Die von dem Gericht unterstellte
'Dreiteilung des Bundesstaates', wonach Bund und Länder
gleichsam Glieder eines imaginären Gesamtstaates sind,
'denaturiert den Bundesstaat zu einem schizophrenen Partner
völkerrechtlicher Verträge' ... Es ist damit über das
Verhältnis von Kirche und Staat hinaus eine ernste Lage
geschaffen, weil das Vertrauen auf die Vertragstreue in seiner
rechtlichen Grundlage erschüttert ist."
Das steht also in einem kirchenrechtlichen Standardwerk allerersten
Ranges! Gem. dem "unanfechtbaren" BVerfG-Urteil handelt die BRD
"offensichtlich innerlich widersprüchlich"; die BRD ist
"rechtsbrecherisch", "denaturiert", "schizophren". Und wer
Mörsdorf und allen sonstigen hochkarätigen
Kirchenrechtlern nicht glauben will, der lese z.B. unter
bundesarchiv.de das Protokoll der "177. Kabinettssitzung am 27.
März 1957" zu selbigem Konkordatsurteil: »Der
Bundesminister für Familienfragen (Franz-Josef Wuermeling, CDU;
1900-1986; BmF 1953-1962) meint, das Urteil laufe auf den Satz
hinaus: Das Konkordat gilt im Bundesgebiet, aber nicht in den
Ländern."« Die BRD glänzt - auch nach ihrem
ureigensten Bekenntnis - mit unanfechtbarer Schizophrenie in
Reinkultur! Nachdem das unumstößlich feststeht,
drängt sich die Frage auf: Soll man - darf man sich blind auf
ein System verlassen, bei dem Gerechtigkeit "illusionär" ist,
das ein "Irrenhaus" ist, "krank und genauso wenig therapiefähig
wie ein Kinderschänder"? Ein rechtsbrecherisches,
denaturiertes, schizophrenes System, das dem katholischen Christen
den Zugang zu dem Sakrament versperrt, ein System, in dem Kruzifixe
verboten und Abschlachtungen von Kindern im Mutterleib erlaubt sind,
spielt sich jetzt plötztlich gegen mich so auf, als würde
es die Rechte der Kirche verteidigen: Wie glaubwürdig ist das
denn?
Machen wir uns nichts vor: BRD und V2-Sekte haben schlichtweg
keinerlei Argumente für sich, aber massenhaft Argumente gegen
sich. Es hilft alles nichts: Wer zu diesen theologischen Fragen
Stellung beziehen will, der muss sich mit diesen theologischen
Fragen beschäftigen. Genau deswegen habe ich damals, vor
über fünfzehn Jahren, meiner Homepage den Titel "Kirche
zum Mitreden" gegeben, und auch der jetzige Besitzer von "Kirche zum
Mitreden" hat das dortige Motto unverändert gelassen: "Nur wer
informiert ist, kann in der Kirche mitreden." In der katholischen
Theologie gibt es u.a. die Disziplin der Fundamentaltheologie oder
auch Apologetik, d.h. die Verteidigung des katholischen Glaubens.
Ich hatte oben bereits aus einem solchen typischen Handbuch der
Fundamentaltheologie zitiert, u.z. von A. Lang. Weil es so
schön war, sei das Zitat hier wiederholt: "Gegenüber der
Forderung der Kirche auf unbedingten Glauben, unentwegte
Gefolgschaft, vertrauensvolle Hingabe hat jeder vernünftige
Mensch das Recht, ja die Pflicht, die Legitimation für diese
Forderung zu verlangen. Besonders muß die Theologie
Rechenschaft geben können darüber, daß die Kirche
göttliche Autorität besitzt als das von Gott bestellte
Organ für die Vermittlung der Offenbarung und der Heilsgnaden
Christi". In demselben Buch schreibt Lang auch über die vier
Wesensmerkmale oder Kennzeichen der wahren Kirche Christi, i.e.
"einig, heilig, katholisch und apostolisch" (S. 177):"Jede
christliche Gemeinschaft, die den Anforderungen auch nur eines der
Kennzeichen nicht gerecht wird, kommt als wahre Kirche Christi nicht
in Frage." Genau das ist mein ständiger Argumentations-Ansatz,
und das sogar bereits 1995 in meiner ersten und wichtigsten
Publikation, die ich kurz nach meinem V2-Studium, einige Monate vor
meiner Priesterweihe geschrieben habe: "Die derzeitige Sedisvakanz -
Der Unterschied zwischen katholischer Kirche und ökumenischer
Antikirche". Dieser wird noch heute besonders hervorgehoben als
einer der drei Einleitungstexte von Kirche zum Mitreden, wo es weit
über tausend Texte gibt. Diesen Gedankengang habe ich immer
wieder betont, auch in meinem Plädoyer am 26.05.2011:
"Nach unfehlbarer Lehre ist die einzig wahre Kirche Christi einig,
heilig, katholisch und apostolisch. Daraus wurde in der Theologie
folgende Definition der Kirche gebildet: Sie ist die Gemeinschaft
derer, die geeint sind im wahren Glauben, in den wahren Sakramenten
und unter den rechtmäßigen Hirten, d.h. den Nachfolgern
der Apostel. Weil alle Menschen in diese Gemeinschaft gerufen sind,
ja alle ihr angehören müssen, ist diese Gemeinschaft
katholisch, d.h. allgemein. Das, was aber heute allgemein für
die katholische Kirche gehalten wird und dessen jetziges Oberhaupt
Joseph Ratzinger ist, ist nicht die katholische Kirche, sondern eine
Antikirche, eine Gegenkirche. Diese Antikirche ist eine Ansammlung
verschiedenster Anschauungen. Diese Antikirche ist also nicht einig.
Diese Antikirche bekämpft den wahren Glauben; außerdem
hat sie die wahren Sakramente abgeändert. Diese Antikirche ist
also nicht heilig. Diese Antikirche steht nicht mehr in der
Tradition zu den Aposteln. Diese Antikirche ist also nicht
apostolisch. Andere religiöse Gemeinschaften werden
hochgeschätzt, und die Bekehrung von Nichtkatholiken wird
abgelehnt. Diese Antikirche ist also nicht katholisch."
An die Stelle der absolut unverzichtbaren Argumentation ist bei BRD
und V2-Sekte der Zirkelschluss getreten. In diesem Prozess nun gibt
es ja das Pseudo-Gutachten von Thomas Schüller. Hier die
Begründung Schüllers für das Namensrecht der V2-Sekte
an der Bezeichnung "katholisch": »Wer sich in Deutschland
"katholisch" oder "römisch-katholisch" nennen darf,
darüber befinden die Diözesanbischöfe (vergl. BVerfG
1 BvR 573/92«. Als weiteren Beweis meines guten Willens habe
ich am 08.05.2009 eine Petition eingereicht: »Der Deutsche
Bundestag möge beschließen ... dass die Gruppe des sog.
"Zweiten Vatikanischen Konzils" (V2) nicht mehr fälschlich als
"katholische Kirche" ausgegeben wird.« Die Petition wurde vom
Petitionsausschuss am 17.06.2009 abgelehnt mit der Begründung:
"Die Bewertung des Zweiten Vatikanischen Konzils ist vor dem
Hintergrund der grundgesetzlich garantierten Trennung von Staat und
Kirche eine Angelegenheit der katholischen Kirche." Also wer es noch
immer nicht mitbekommen hat: 1. Die V2-Gruppe verweist als einzige
Begründung auf die BRD. 2. Die BRD verweist als einzige
Begründung auf die V2-Gruppe. Und selbst das ist noch nicht das
Ende der Fahnenstange bei BRD- und V2-Irrenhaus-Logik. Man
recherchiere mal in aller Ruhe nach Giselbert Grohe: Dieser hatte
mit einem Stipendium der V2-Sekte, konkret der V2-Diözese
Limburg, an der V2-Hochschule "St. Georgen" der V2-"Jesuiten" in
Frankfurt/Main sog. "römisch-katholische Theologie" studiert.
Aber gegen Ende des Studiums weigerte sich Grohe, das Examen dort
abzulegen, u.z. ausdrücklich mit Verweis auf die dort
vertretenen Häresien. Das V2-Bistum Limburg forderte daraufhin
ein Darlehen in Höhe von etwa DM 2.000,- zurück. Das
Ordinariat drohte dem zahlungsunwilligen Studenten mit zwangsweiser
Eintreibung und wies die Begründung, daß der Pflichtstoff
Häresien enthalten habe, "mit aller Schärfe zurück".
Die Sache ging vor Gericht, wobei schließlich das BVerfG (BvR
143/80 zu LG Hanau, 2 S 231/79, 12.10.1983) ganz gegen den
Kläger, also das "Bistum Limburg", und ganz zugunsten des
Beklagten, also Giselbert Grohe, entschied. Aus der
Urteilsbegründung: "Nach seinem detaillierten Sachvortrag, dem
der Kläger nichts entgegenzusetzen hatte, hat der Beklagte das
Studium an der Hochschule St. Georgen deswegen abgebrochen, weil
einer der Dozenten, Peter Knauer, Thesen vertritt, die -
insbesondere wegen Ablehnen gewisser katholischer Dogmen - aus Sicht
der Lehre der katholischen Kirche häretischen Inhalts sind. …
Er beruft sich darauf, daß er einen Anspruch auf die
Orthodoxie der Hochschule habe und ihm nicht zumutbar sei, an einer
Hochschule, die sich von der Orthodoxie abkehre, indem sie die Lehre
häretischer Thesen dulde und sie - wie im Fall des Paters
Knauer - sogar zum Pflichtstoff der Prüfung erhebe, das Examen
abzulegen. … Diese Auffassung ist vom Standpunkt der katholischen
Lehre aus nicht zu beanstanden. Geht man davon aus, daß Pater
Knauer häretische Thesen vertritt, ist er nach can. 1325 §
2 CIC ein Häretiker, der nach can. 2314 § 1 CIC der
Exkommunikation verfällt. Wenn die Hochschule die
Tätigkeit eines solchen Dozenten duldet, begeht sie nach can.
2316 CIC selbst einen Verstoß gegen den Glauben und die
Einheit der Kirche. … Nach dem geltenden Kirchenrecht wird mithin an
der Hochschule St. Georgen keine katholische Theologie mehr gelehrt
… Dem Beklagten kann auch nicht vorgehalten werden, daß er an
einer anderen katholischen Hochschule das Examen hätte ablegen
können. Denn neben der Hochschule St. Georgen existiert in
Deutschland nur eine einzige weitere katholische Hochschule, die in
Bamberg ihren Sitz hat; aber auch an diesem Institut lehrt nach dem
unwidersprochenen Sachvortrag des Beklagten ein Dozent, der
häretische Thesen vertritt. … Solange die katholische Kirche
zumindest nach außen hin an ihrer orthodoxen Lehre
festhält, handelt sie widersprüchlich, wenn sie von einem
Theologiestudenten, der sich im Vertrauen auf deren unbedingte
Gültigkeit zum Studium entschlossen hat, ein zur Finanzierung
des Studiums gewährtes Darlehen zurückfordert, weil diesem
ein Studienabschluß nur deswegen nicht möglich ist, weil
er gerade diese Lehre vertritt. Bei einer solchen Sachlage
würde die Geltendmachung des Rückzahlungsanspruchs gegen
Treu und Glauben (4-242 BGB) verstoßen."
Den absolut unerträglichen Irrsinn dieser
Urteilsbegründung muss man sich in aller Ruhe auf der Zunge
zergehen lassen: Die BRD verkündet, dass eine notorische
häretische Sekte die katholische Kirche sein soll! Und der
Irrsinn geht weiter: Während die V2-Sekte sonst immer so
unerbittlich behauptet, dass die BRD in Sachen katholische Kirche
die unantastbare Wahrheit verkündet, beschwert sich die
V2-Sekte nun plötzlich. Man lese konkret den Rundbrief "an den
Klerus im Bistum Limburg" vom 16. Januar 1980, geschrieben von
Ex-Limburg-Bischof Wilhelm Kempf. Laut Kempf hat das Gericht
"inhaltlich die ihm nach dem Grundgesetz zustehende Kompetenz
überschritten", denn: "An der Hochschule St. Georgen lehrt
niemand Theologie, der dazu nicht das nihil obstat der
zuständigen römischen Kongregation und die missio canonica
des Jesuitengenerals hat." Also Kempf erklärt ausdrücklich
in einem Rundbrief, dass die V2-Sekte die Lehrerlaubnis an
notorische Häretiker erteilt. Ja, wer entscheidet denn gem. dem
unanfechtbaren BVerfG denn nun, was katholisch ist? Die V2-Sekte
oder die BRD? Muss ich jetzt dem BVerfG glauben, demgemäß
die V2-Sekte Häresien verbreitet und somit gegen die kirchliche
Einheit verstößt? Oder muss ich der V2-Sekte glauben,
demgemäß das BVerfG hier die ihm nach dem Grundgesetz
zustehende Kompetenz überschritten hat? Wenn ich dem BVerfG
glauben muss, dann darf ich der V2-Sekte nicht glauben, denn die ist
ja häretisch. Wenn ich der V2-Sekte glaube, dann darf ich dem
BVerfG nicht glauben, denn das hat ja seine Kompetenz
überschritten. Und wie passt in diesen ganzen Schlamassel nun
der triumphale Satz des BVerfG, der zugleich als einziges
V2-Argument in Schüllers Gutachten herhalten muss: »Wer
sich in Deutschland "katholisch" oder "römisch-katholisch"
nennen darf, darüber befinden die
Diözesanbischöfe.«
Irrsinn, Irrsinn über alles! Kommt da noch jemand nach? Die
V2-Sekte beruft sich für das katholisch-Namensrecht
ausschließlich auf die BRD. Die BRD beruft sich für das
katholisch-Namensrecht ausschließlich auf die V2-Sekte. Die
BRD erklärt, dass die V2-Sekte darüber entscheidet, was
katholisch ist. Die BRD erklärt, dass die V2-Sekte nicht
katholisch ist. Die V2-Sekte erklärt, dass die BRD mit dieser
Erklärung ihre Kompetenz überschreitet. Die BRD
erklärt, dass die V2-Sekte nicht katholisch ist, aber dass
diese nicht-katholische V2-Sekte trotzdem die katholische Kirche
ist. Erwartet jetzt noch irgendjemand, dass ich mich der BRD und der
V2-Sekte unterwerfe, u.z in der absolut alles entscheidenden Frage
des ewigen Heiles oder der ewigen Verdammnis?
Statt jetzt aber noch ausführlicher diese endlose perverse
Irrenhaus-Logik von BRD und V2-Sekte zu würdigen, verweise ich
jetzt nochmals auf die zahlreichen umfangreichen Texte bei Kirche
zum Mitreden. Dort wurde bereits am 8. Juni 2012 ein Text
veröffentlicht, den ich an zahlreiche Justiz-Stellen gefaxt
habe: »Bereits mit dem Erstellen des Gutachtens ist
Schüller ein Straftäter: Er ist Mittäter beim
Prozessbetrug durch wissentlich falsche Aussagen (ignorantia
affectata, s.o.). Zudem geht es hier um Völkermord, i.e.
Ausrottung der katholischen Kirche. Und bei der nächsten
Hauptverhandlung wird Schüller auch vereidigt (dafür werde
ich sorgen), dann ist Schüller auch des Meineids schuldig.
Derzeit wird eine Anklage gegen die BRD vorbereitet wegen des
hartnäckigen bewussten zielgerichteten skrupellosen
Völkermordes. Um die Sache zu vereinfachen: Ich werde u.a.
vorbringen, dass bereits Joachim Lichtinghagen und Wolfhart Timm
hartnäckige Lügner sind. Lichtinghagen hat in der
Anklageschrift behauptet, die "Sedisvakantisten" seien "eine Gruppe
in der Kirche". Auf dieser absurden Lüge basiert der gesamte
Prozess. Timm wiederum hat daraufhin das Verfahren eröffnet.
Diese rettungslos absurde Lüge wurde bis heute niemals
widerrufen, ebensowenig wurde das Verfahren trotz zahlreicher
Hinweise bis hin zu meiner schriftlichen
Unterlassungsverpflichtungserklärung /
Unterwerfungserklärung nicht eingestellt. Joachim Lichtinghagen
und Wolfhart Timm müssen also die Richtigkeit ihrer Behauptung
beweisen, weil diese Behauptung letztlich das einzige Fundament
ihres Prozesstheaters bildet. Als ersten Schritt ihrer Verteidigung
verlange ich die Vorlage von Dokumenten sowohl von "Amtsgericht
Dorsten" als auch "Finanzamt Marl", dass ich zum Zeitpunkt der
Anklageschrift und der Verfahrenseröffnung eingetragenes
Mitglied der V2-Sekte war. Diese Unterlagen müssen mir
vorliegen bis zum 01.07.2012.«
Fast schon überflüssig zu erwähnen, dass nicht bis
zum 01.07.2012, ja noch nicht einmal bis heute, 27.09.2012,
irgendwelche Unterlagen vorgelegt wurden.
Mit dieser Meineid-Thematik neigen sich meine heutigen
Ausführungen dem Ende zu. Dazu zitiere ich eine Vorlage, die
jeder aktuelle oder potentielle Katholik an die Justiz schicken
kann. Diese Vorlage wurde bereits am 04.09.2012 bei Kirche zum
Mitreden veröffentlicht unter der Überschrift: "Vatikanum
2: Alle Katholiken sind Irrlehrer":
»Hiermit erstatte ich Strafanzeige mit Strafantrag gegen a)
Thomas Schüller, "Uni Münster"; Tatbestand: Verleumdung
und Volksverhetzung; b) Andreas Hos, "Staatsanwaltschaft Essen";
Tatbestand: Strafverteitlung
Am 30.08.2012 wurde ein Brief abgegeben, geschrieben von Andreas
Hos, an den römisch-katholischen Priester Hochwürden Herrn
Pater Rolf Hermann Lingen (PRHL). Hos weigert sich, das
anhängige Strafverfahren gegen Thomas Schüller
fortzusetzen, bis der absurde Schauprozess gegen PRHL beendet ist.
Der von Hos bemühte "§ 154 e StGB" ist aber a) eine
bloße Soll-Bestimmung und b) wäre er nur bzgl. PRHL
relevant. Tatsächlich bin ich aber selbst direkt von
Schüllers Aussage betroffen. Der Angeklagte Schüller
behauptet im "Gutachten" (S. 4), dass das sog. "Zweite Vatikanische
Konzil" (V2)
"als ökumenisches Konzil gemäß can. 337 § 1 i
V. m. can. 336 im Verbund mit dem Papst die höchste Gewalt im
Hinblick auf die Gesamtkirche ausgeübt" habe, dass seine
"Lehren gemäß can. 749 § 2 unfehlbar" seien und dass
die V2-Irrlehren "gemäß can. 750 § 1 vom feierlichen
Lehramt vorgelegt worden und kraft göttlichen und katholischen
Glaubens zu glauben" seien. Laut Schüller ist PRHL
"Häretiker", eben weil er diese V2-Häresien nicht glaubt.
Schüller erklärt damit in seinem Gutachten, dass jeder,
der diese V2-Häresien ablehnt, "Häretiker" sei. Das
Schüller-Gutachten ist lt. ausdrücklicher Erklärung
von Amtsgericht Dorsten in der Hauptverhandlung v. 26.05.2011 das
ausschlaggebende "Beweismittel" in einem großen
öffentlichen Strafprozess.
Also nochmals: Laut fundamental entscheidender öffentlicher
ausdrücklicher Erklärung Schüllers ist *JEDER
KATHOLIK* ein Häretiker! Schüller leistet diese in jeder
Hinsicht fundamentale Falschaussage nachweislich im vollen
Bewusstsein der Lüge. Denn der von Schüller vorgebrachte
can. 749 § 2 des V2-"Codex Iuris Canonici" (CIC) sagt das
genaue Gegenteil von dem, was Schüller behauptet. Es gibt
zahlreiche ausdrückliche Erklärungen, dass V2 eben keine
Dogmen verkündet hat. S. z.B. K. Rahner, H. Vorgrimler, Kleines
Konzilskompendium, Freiburg (19)1986, 361: "Das Konzil wollte zwar
keine neuen Dogmen definieren, aber seine dogmatischen
Konstitutionen stellen Aussagen des höchsten Lehramtes der
katholischen Kirche dar, die das Gewissen des katholischen Christen,
auch der lehrenden, binden und nicht als pastorale Erbaulichkeiten
abgetan werden dürfen." Insbesondere fehlt es absolut an der
Nennung wenigstens eines einzigen V2-Dogmas. Auch Schüller
selbst nennt kein einziges V2-Dogma, durch dessen Leugnung PRHL,
ich, oder sonst ein Katholik zum Häretiker würde. Im
Gegensatz dazu liegen zahlreiche klare und unwiderlegbare Beweise
vor, dass jeder, der sich zu V2 bekennt, ein Häretiker ist.
Jeder kann und muss den häretischen V2-"Ökumenismus"
sehen, mit dem die V2-Guppe das Dogma von der Heilsnotwendigkeit der
Kirche immer und überall in Wort und Tat leugnet. Mit der
Zulassung des Schüller-"Gutachtens" zwingt die BRD *JEDEM*
Katholiken die V2-Häresien auf und verurteilt *JEDEN*, der
katholisch ist, zum Häretiker.
Die BRD schürt und betreibt Gewalt- und
Willkürmaßnahmen gegen eine religiöse Gruppe, i.e.
gegen die katholische Kirche, und greift die Menschenwürde
anderer dadurch an, dass sie die uneingeschränkte Gesamtheit
aller Katholiken in schlimmster Weise, i.e. mit dem Vorwurf der
"Häresie", beschimpft, böswillig verächtlich macht
und verleumdet. Das ist schlimmste Volksverhetzung.
Zudem betreibt die BRD die ganz gezielte und ganz bewusste
Vernichtung der katholischen Kirche. Die BRD macht sich ganz bewusst
und ganz gezielt schuldig gemäß dem Rom-Statut des
Internationalen Strafgerichtshofs, namentlich Artikel 6 (b), Artikel
6 (c) and Artikel 7 (h). Hos kann sich also unmöglich darauf
berufen, dass dieses Gutachten nur PRHL beträfe und man somit
warten könnte bis zum Ende des Verfahrens gegen PRHL. Auch ich
ganz persönlich bin und überhaupt ausnahmslos *JEDER*
Katholik ist unmittelbar Opfer dieses Gutachtens und überhaupt
des Verfahrens gegen PRHL. Das Verfahren gegen Schüller ist
also in jedem Falle notwendig. Wird Schüller vereidigt (darauf
bestehe ich!), ist er zudem schuldig des Verbrechens des Meineids in
einem besonders schweren Fall. Ich erwarte die sofortige Mitteilung
der Einstellung des Verfahrens gegen PRHL sowie die
schnellstmögliche und höchstmögliche Verurteilung der
Schuldigen.«
Ich habe das Recht dazu, jetzt einfach und ungehindert den
Gerichtssaal zu verlassen. Nach all meinen Ausführungen sowie
angesichts der zahlreichen Publikationen bei Kirche zum Mitreden ist
klar, dass ich vollkommen im Recht bin, dass hingegen BRD und
V2-Sekte vollkommen im Unrecht sind. Auf amerikanischen
Internetseiten werde ich schon als "dry martyr", als "Märtyrer
ohne Blutvergießen" bezeichnet. Ich habe schon längst
gewonnen, und BRD und V2-Sekte haben schon längst verloren.
Aber ich will mir trotzdem noch meine Verurteilung hier
anhören. Schließlich gibt es international sehr viele
Menschen, die den Ausgang des Verfahrens möglichst schnell
erfahren wollen. Um zu dokumentieren, dass ich dieses Urteil nicht
anerkenne, und stattdessen weiter am katholischen Bekenntnis
festhalte, bleibe ich aber bei der Urteilsverkündung sitzen.
Die Kirche ist gem. Dogma nicht dem Staat unterworfen. Und ich bin
beim Bekenntnis des katholischen Glaubens nicht der BRD unterworfen.
Man muss Gott mehr gehorchen als den Menschen. Ja, ich lege vor
Gericht Zeugnis ab für meinen Glauben an Jesus Christus. Nein,
ich verleugne vor Gericht nicht meinen Glauben an Jesus Christus.
Wer im Zuschauerraum meint, dass ich nicht verurteilt werden darf,
kann gerne - ebenso wie ich - bei der angeblichen
"Urteilsverkündung" sitzen bleiben. Indem er bei dieser
Urteilsverkündung sitzen bleibt, steht er quasi auf für
die Gerechtigkeit.
Wenn es eine Gerechtigkeit gibt, dann zieht Lichtinghagen seine
Anklage zurück, dann stellt Timm das Verfahren
ausdrücklich als unrechtmäßig ein und dann widerruft
Schüller sein Gutachten. Meine sämtlichen früheren
sog. "Verurteilungen" werden öffentlich für nichtig
erklärt und dementsprechend aufgehoben, die sämtlichen
diesbzgl. Einträge im "Bundeszentralregister" werden
gelöscht, und ich werde in allen Fällen - soweit
möglich - vollkommen entschädigt. Ich werde nie wieder
wegen solcher Vorwände wie "Beleidigung" oder "Titelmissbrauch"
belästigt. Insbesondere werden sämtliche angeblichen
Ansprüche der V2-Sekte mir gegenüber für nichtig
erklärt. Außerdem wird mir von dort vollständiger
Schadensersatz und Wiedergutmachung geleistet. Niemals, niemals
werde ich mich den Lügen von BRD und V2-Sekte beugen. Ich danke
für Ihre Aufmerksamkeit.
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