Richtigstellungen zur Dorstener
Zeitung
- Pressemeldung: Anmerkungen zum Art. "Gerichtsverfahren gegen
falschen Priester endet mit Vergleich" -
(Kirche zum Mitreden, 28.09.2012)
Zur Vorgeschichte
s. hier.
Unter der Überschrift "Gerichtsverfahren gegen falschen
Priester endet mit Vergleich" hat die "Dorstener Zeitung" (DZ) am
27.09.2012 einen Text gegen den Verf. veröffentlicht. Es geht
um einen triumphalen Sieg am 27.09.2012 bei "Amtsgericht Dorsten"
für die katholische Kirche. Erzielt wurde dieser Sieg der
katholischen Kirche durch einen ihrer Repräsentanten, i.e. den
römisch-katholischen Priester Pater Rolf Hermann Lingen (der
Verf.), u.z. gegen die kollab-or-ierenden Gruppen des sog. "Zweiten
Vatikanischen Konzils" (V2) und die BRD resp. die BRD-Justiz. Einige
Richtigstellungen und Anmerkungen zum DZ-Artikel:
1. Bereits die Überschrift "falscher Priester" ist falsch. Denn
dass der Verf. gültig geweihter Priester ist, wird ganz
ausdrücklich nicht bestritten - weder von der Justiz noch von
der V2-Gruppe. Statt dessen drehte sich (im wahrsten Sinne des
Wortes) das gesamte Verfahren nur darum, ob der Verf. sich
außer (unbestritten erlaubterweise) als "Pater", i.e.
Priester, zusätzlich auch als "römisch-katholisch"
bezeichnen durfte.
2. DZ: "2002 trat der 45-Jährige aus der Amtskirche aus". Der
Austritt erfolgte 1995. Man mag zunächst "2002" als
Zahlendreher von 1995 entschuldigen, aber tatsächlich ist genau
dieses Datum äußerst wichtig. Das wurde - anhand mehrerer
Dokumente - sowohl in der Verhandlung selbst erklärt als auch
im Plädoyer, welches der DZ schriftlich vorlag, wenigstens
wegen der Vorveröffentlichung im Internet. Der Verf. war
nämlich bei seiner Priesterweihe bereits kein Mitglied der
V2-Gruppe mehr. Schon von daher ist irgendein Urteil der V2-Gruppe
über die Weiheerlaubtheit irrelevant - die Weihe fand eben
unbestreitbar klar im geschützten katholischen Raum statt.
3. DZ: "Wie fanatisch der Dorstener („ich werde verfolgt wie der
letzte räudige Hund“) ist, erlebten die Prozess-Teilnehmer in
aller Deutlichkeit." "Fanatismus" ist eine äußerst
schwere Verleumdung. Denn zu den Merkmalen des Fanatismus
gehören eine verzerrte Wahrnehmung der Realität,
namentlich argumentative Defekte, sowie eine ungeordnete Vertretung
einer Meinung. Tatsache ist allerdings, dass der Verf. zwar
reihenweise Argumente vorbringt, niemals aber Gegenargumente zu
hören oder zu lesen bekommt. Das wurde bei dieser
Gerichtsverhandlung wieder einmal aufs deutlichste unterstrichen.
Die Justiz überschlug sich hilflos mit notorischen
Zirkelschlüssen, die zudem wiederum auf notorischen
Absurditäten und Lügen basierten.
4. DZ: »Der 45-Jährige Sedisvakantist (ein Mensch, der
der Meinung ist, dass es keinen rechtmäßigen Papst gibt)
beleidigte den Gutachter („das ist verquirlter Mist“), den
Staatsanwalt („das ist alles Mist, was sie hier erzählen“),
schlug mit der Faust auf den Richtertisch, mit der Folge, dass eine
Schöffin sich körperlich bedroht fühlte.«
Diese Feststellungen zur Qualität der Äußerungen von
Justiz und "Gutachter" (einem "Professor für katholische
Theologie", d.h. ein Repräsentant der V2-Gruppe) waren in
keiner Weise "beleidigend", sondern allesamt nüchtern und
sachlich begründet. Immerhin hat es sogar der V2-"Professor"
vorgezogen, sowohl zu den zahlreichen bereits früher vom Verf.
publizierten umfangreichen Würdigungen als auch zu den in der
Verhandlung gemachten Erklärungen bzgl. des "Gutachters" zu
schweigen. Es war das vollendete Waterloo für BRD und
V2-Gruppe. Wenn die Schöffin sich wirklich durch einen
bekanntlich absolut gewaltfreien Priester "bedroht" fühlt, nur
weil er mit der Faust auf den Tisch schlägt, dann hat sie wohl
wirklich ein Problem. Jedenfalls war zu jeder Sekunde offenkundig,
dass weder der Verf. noch sonst jemand "ausrastete", sondern dass
alle sich jederzeit vollkommen unter Kontrolle hatten. Sätze
wurden nach wie vor vollständig und logisch gebildet und
artikuliert. Im klaren Bewusstsein konnte jederzeit der Ton
zurückgenommen und ggf. auch jegliche Äußerung
unterlassen werden. Unbestreitbar war alles sog. "Ausrasten" in
Wahrheit nur souverän überlegtes, zielführendes
Unterstreichen der Tatsache, dass man mit den über sechzehn
Jahren schlimmster und brutalster Verfolgungen bis hin zu
Gefängnisstrafe schlichtweg nicht uneingeschränkt
einverstanden war. Aber fairerweise ist zu ergänzen, dass die
BRD-Bürger an dem permanenten massiven Justizunrecht, das
(nicht nur) auf zahlreichen "justizkritischen" Internetseiten belegt
ist, zu gutem Teil selbst schuld sind. Im ehernen deutschen
Patriotismus suchen die BRD-Bürger nur nach "Germany's next
Topmodel", "Germany's next Superstar", "Germany's next Jungleking",
"Germany's next Cookmaster" usw. usf. Für die Suche nach
Wahrheit und Gerechtigkeit bleibt da logischerweise keine Zeit mehr.
Anders gesagt: Die BRD-Bürger müssten angesichts dieser so
berechtigten und notwendigen Kritik an BRD mitsamt Justiz permanent
energisch "mit der Faust auf den Tisch schlagen". Denn wenn die
Zustände weiter so hindümpeln, ist die Eskalation
unvermeidlich. Wehre den Anfängen. Die Justiz - das pfeifen
schon die Spatzen von den Dächern, Stichwort "Rechtsbeugung" -
macht, was sie will, und das völlig unbehelligt und
dementsprechend hemmungslos. Will man aber eine funktionierende
Justiz haben, müssen die Justiz-Leute Angst vor möglichen
Strafen haben. Jeder sollte das Gleichnis vom gottlosen Richter
kennen: "Ich fürchte zwar Gott nicht und frage nach keinem
Menschen. Weil aber diese Witwe mir lästig fällt, will ich
ihr zu ihrem Recht verhelfen. Sonst kommt sie noch am Ende und
schlägt mich ins Gesicht" (Lk 18,4f).
5. DZ: "Der fairen und umsichtigen Verhandlungsführung von
Richter Timm und Staatsanwalt Kock war es zu verdanken, dass die
Situation nicht noch weiter eskalierte." Jeder erkennt sofort, dass
es in dieser Angelegenheit nur eine einzige "faire und umsichtige
Verhandlungsführung" hätte geben können: U.z. durch
den Nachweis, dass der Verf. im Unrecht ist. N.b.: Der Staatsanwalt
zog sogar ausdrücklich die Behauptung der Anklageschrift
zurück, dass beim Verf. "eine erhebliche Minderung der
Schuldfähigkeit" vorläge. Ganz im Gegenteil: Der
Staatsanwalt gab offen seine Anerkennung für die kognitiven und
argumentativen Fähigkeiten des Verf. zu und erklärte im
selben Atemzug, dass Leute mit verminderter, geschweige denn
fehlender Schuldfähigkeit "ganz anders" wären. Aber selbst
wenn man den Verf. ignorieren und ihn keiner Silbe würdigen
wollte: Für alle anderen musste man trotzdem noch Argumente
vorbringen, dass der Verf. im Unrecht ist. Denn der Verf. zitierte
wiederum den felsenfesten kirchlichen Grundsatz: "Gegenüber der
Forderung der Kirche auf unbedingten Glauben, unentwegte
Gefolgschaft, vertrauensvolle Hingabe hat jeder vernünftige
Mensch das Recht, ja die Pflicht, die Legitimation für diese
Forderung zu verlangen. Besonders muß die Theologie
Rechenschaft geben können darüber, daß die Kirche
göttliche Autorität besitzt als das von Gott bestellte
Organ für die Vermittlung der Offenbarung und der Heilsgnaden
Christi" (A. Lang, Fundamentaltheologie, Bd. 2, München 1954,
S. 4). Also selbst wenn man den Verf. nicht zur Menge aller
vernünftige Mensch zählen wollte - man könnte - wie
BRD und V2-Gruppe - nur dann auf Argumente verzichten, wenn
*niemand* vernünftig wäre.
6. DZ: "Wegen fehlender Einsichtsfähigkeit des Dorsteners wurde
das Verfahren wegen Schuldunfähigkeit eingestellt." Die Frage
ist, ob das Fehlen der Einsichtsfähigkeit objektiver oder
(rein) subjektiver Art ist. D.h. ob nur der Verf. oder ob niemand
ernsthaft, vernünftigerweise glauben kann, dass die V2-Gruppe
die katholische Kirche ist. Auch wenn die Justiz
zugegebenermaßen insinuierte, dass dieses Fehlen subjektiv
ist: Nach der eindeutigen Beweislage ist es objektiv. Denn Beweise
für die Legitimation der V2-Gruppe gibt es bis heute nicht,
während hingegen massenhaft gravierende Gegenbeweise vorliegen
- Stichwort "Sedisvakantismus" ("sedevacantism"). Mit welchem Recht
kann man den Koranküsser und Assisi-Götzendiener Karol
Wojtyla ("Johannes Paul II.") und den
Koranküsser-"Seligsprecher" und Assisi-Götzendiener Joseph
Ratzinger ("Benedikt XVI.") für Päpste halten? Weil es so
in der Dorstener Zeitung steht? Und in der Bild-Zeitung? Und im
"Satiremagazin Titanic"?
7. DZ: "Richter Timm erklärte in seiner Urteilbegründung,
dass der Angeklagte nicht in der Lage sei, zwischen Glaubens- und
rechtlichen Fragen zu unterscheiden". Diese Unterscheidung von
Glaubens- und rechtlichen Fragen ist tatsächlich von absolut
alles entscheidender elementarster fundamentaler Wichtigkeit
höchsten Ranges. Cf. Kirchenrechtler H. Jone, Katholische
Moraltheologie, Paderborn (7)1935, 36: "Oberste objektive Norm der
Sittlichkeit ist das ewige Gesetz, d. h. der ewige Weltplan Gottes,
durch den alles geschöpfliche Tun von Ewigkeit her auf das
höchste Ziel hingeordnet wird. Seinen Willen hat Gott in der
Zeit kundgetan durch das natürliche Sittengesetz und das
positiv göttliche Gesetz. Mittelbar tut Gott seinen Willen kund
durch das menschliche Gesetz, das von der Kirche oder dem Staate
erlassen sein kann. [...] Das Allgemeinwohl fordert, daß ein
Gesetz gerecht ist, sittlich gut, möglich, notwendig oder
wenigstens nützlich zur Erreichung des Allgemeinwohls. Ein
Gesetz, das diese Eigenschaften nicht hat, besitzt keine
Rechtskraft." Indem man mit der Justiz dem Rechtspositivismus
huldigt, erklärt man sich zur übergöttlichen Instanz
und legitimiert so selbst die allerabscheulichsten Verbrechen -
Abtreibung, Euthanasie, Sodomie usw. usf.
Diese wenigen Richtigstellungen und Anmerkungen zum DZ-Artikel
sollen hier vorerst genügen, möglichst bis das
schriftliche Urteil vorliegt. Doch bereits diese wenigen Notizen
werfen die Frage auf, von welchem Charakter Menschen sind, die der
Dorstener Zeitung vertrauen.
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