Zur Unfehlbarkeit des sog. "Zweiten
Vatikanischen Konzils"
- Schreiben an Anwälte bzgl. Thomas Schüller /
Verleumdung als Häretiker -
(Kirche zum Mitreden, 23.11.2011)
a****
10.05.2012:
Ergänzung
S. auch das Video "Die Unfehlbarkeit des sog. Zweiten Vatikanischen
Konzils"
http://www.youtube.com/watch?v=956PK15oN8M
http://de.gloria.tv/?media=287795
Ist "Vatikanum 2" unfehlbar?
Eine Stellungnahme aus der Perspektive der V2-Gruppe selbst.
Aus "sedisvakantistischer" Sicht ist V2 an sich sowieso
unverbindlich und obendrein häretisch, s. z.B. "Unitatis
Redintegratio" (UR) I,3: Nichtkatholische Gemeinschaften sollen
"Mittel des Heiles" sein, entgegen dem Dogma von der
Heilsnotwendigkeit der Kirche.
Das Video ist die Einleitung zur heutigen Pressemeldung:
"Strafvereitelung im Amt und Rechtsbeugung
bei Staatsanwaltschaft Münster - Pressemeldung: Die
Arbeitsweise der BRD-Justiz, Beispiel Kirchenverfolgung"
****e
Per Fax an zahlreiche Anwälte:
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Dorsten, den 23. November 2011
Unterlassungserklärung / Abmahnung
Sehr geehrter Herr Rechtsanwalt,
in folgendem Fall suche ich anwaltliche Hilfe: Ein "Professor
für Kirchenrecht" der Uni Münster (Thomas Schüller)
hat mich in einem "Gutachten" für einen gegen mich
anhängigen Strafprozess als "Häretiker" verleumdet. Diese
Verleumdung "Häretiker" muss er unterlassen. Aus dem
"Gutachten", Seite 3: "Mithin erfüllt die beharrliche Leugnung
der Lehren des II. Vatikanischen Konzils, das als ökumenisches
Konzil gemäß can. 337 § 1 i V. m. can. 336 im
Verbund mit dem Papst die höchste Gewalt im Hinblick auf die
Gesamtkirche ausgeübt hat und dessen Lehren gemäß
can. 749 § 2 unfehlbar und gemäß can. 750 § 1
vom feierlichen Lehramt vorgelegt worden und kraft göttlichen
und katholischen Glaubens zu glauben sind. [Anm. von mir: Der Satz
ist unvollständig. Gemeint ist wohl: "... zu glauben sind, den
Tatbestand der Häresie"] ... Mithin ist der Angeklagte
Häretiker". Zur Erläuterung:
1. Schüller nennt keinen einzigen
Vatikanum-2-eigentümlichen Satz, der als Dogma eingestuft wird.
Die Nennung des Dogmas ist aber zwingend erforderlich, um jemanden
als Häretiker bezeichnen zu können. Obendrein
schließt bereits speziell der von Schüller bemühte
can. 749 § 2 die Unfehlbarkeit der V2-eigenen Texte vollkommen
aus: "Unfehlbarkeit im Lehramt besitzt auch das Bischofskollegium,
wann immer die Bischöfe, auf einem Ökumenischen Konzil
versammelt, ihr Lehramt ausüben, indem sie als Lehrer und
Richter über Glaube und Sitte für die ganze Kirche eine
Glaubens- oder Sittenlehre definitiv als verpflichtend
erklären." Eine solche definitiv verpflichtende Erklärung
fehlt in den V2-Texten komplett. S. zudem can. 749 § 3: "Als
unfehlbar definiert ist eine Lehre nur anzusehen, wenn dies
offensichtlich feststeht."
2. Dass V2 gar keine Dogmen verkündet hat, wird sogar
ausdrücklich von V2-Seite zugegeben, cf.:
a) Joseph Ratzinger (seit 19.04.2005 sog. "Papst Benedikt XVI."),
Ansprache an die Chilenischen Bischöfe, 13.07.1988: "Die
Wahrheit ist, daß dieses besondere Konzil kein Dogma definiert
hat und es bewußt vorgezogen hat, als bloß pastorales
Konzil auf einer bescheideneren Ebene zu bleiben. Aber viele
behandeln es, als ob es sich in eine Art Superdogma verwandelt
hätte, das allem anderen die Bedeutung raubt."
b) K. Rahner, H. Vorgrimler, Kleines Konzilskompendium, Freiburg
(19)1986, 361: "Das Konzil wollte zwar keine neuen Dogmen
definieren, aber seine dogmatischen Konstitutionen stellen Aussagen
des höchsten Lehramtes der katholischen Kirche dar, die das
Gewissen des katholischen Christen, auch der lehrenden, binden und
nicht als pastorale Erbaulichkeiten abgetan werden dürfen."
c) H. Kühner, Lexikon der Päpste, Zürich o.J., 298f:
"Am 11.10. 1962 eröffnete Johannes [XXIII.] das
einundzwanzigste Allgemeine Konzil, das zweite Vaticanum, das
inzwischen zum größten Ereignis der Kirche unseres
Jahrhunderts, zum leuchtendsten Beweis ihrer Kraft geworden ist.
[...] So ist dieses Konzil, das keine Dogmen verkündet und das
nicht mehr verurteilt, sondern in Christus verbindet, etwas
umwälzend Neues in der Geschichte der Konzilien seit Nicäa
geworden, der mächtige Übergang in ein neues Äon der
umfassenden Erneuerung des Glaubenslebens."
d) H. Reuter, Das II. Vatikanische Konzil, Köln 1966, 6: "das
II. Vatikanische Konzil war ... weder zur Verurteilung von Irrlehren
... noch zur Definition neuer Dogmen bestimmt".
Der ganze Strafprozess ist ein gigantisches Sammelsurium absurdester
Lügen gegen mich (z.B. ich sei eingetragenes Mitglied der
V2-Sekte, es läge kein Taufschein von mir vor, ich hätte
wohl kein V2-Diplom usw. usf.). Es wäre dementsprechend eine
kaum erfüllbare Aufgabe, alle diese Lügen im einzelnen zu
würdigen. Übrigens ist der Strafprozess derzeit wegen sehr
schwerer Erkrankung (Netzhautablösung) bis auf weiteres
unterbrochen. Der Dreh- und Angelpunkt meines gesamten Wirkens ist
aber die Frage nach der unfehlbaren Lehre der Kirche resp. damit
nach der Häresie. Deshalb soll sich diese Abmahnung jetzt nur
auf die Verleumdung als "Häretiker" beziehen. Wollen Sie mich
darin vertreten?
Mit christlichem Gruß
**************
Niemand wollte in der Sache helfen.