Zur Unfehlbarkeit des sog. "Zweiten Vatikanischen Konzils"

- Schreiben an Anwälte bzgl. Thomas Schüller / Verleumdung als Häretiker -
(Kirche zum Mitreden, 23.11.2011)
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10.05.2012: Ergänzung
S. auch das Video "Die Unfehlbarkeit des sog. Zweiten Vatikanischen Konzils"
http://www.youtube.com/watch?v=956PK15oN8M
http://de.gloria.tv/?media=287795

Ist "Vatikanum 2" unfehlbar?
Eine Stellungnahme aus der Perspektive der V2-Gruppe selbst.
Aus "sedisvakantistischer" Sicht ist V2 an sich sowieso unverbindlich und obendrein häretisch, s. z.B. "Unitatis Redintegratio" (UR) I,3: Nichtkatholische Gemeinschaften sollen "Mittel des Heiles" sein, entgegen dem Dogma von der Heilsnotwendigkeit der Kirche.
Das Video ist die Einleitung zur heutigen Pressemeldung:
"Strafvereitelung im Amt und Rechtsbeugung bei Staatsanwaltschaft Münster - Pressemeldung: Die Arbeitsweise der BRD-Justiz, Beispiel Kirchenverfolgung"
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Per Fax an zahlreiche Anwälte:

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Dorsten, den 23. November 2011
Unterlassungserklärung / Abmahnung
Sehr geehrter Herr Rechtsanwalt,
in folgendem Fall suche ich anwaltliche Hilfe: Ein "Professor für Kirchenrecht" der Uni Münster (Thomas Schüller) hat mich in einem "Gutachten" für einen gegen mich anhängigen Strafprozess als "Häretiker" verleumdet. Diese Verleumdung "Häretiker" muss er unterlassen. Aus dem "Gutachten", Seite 3: "Mithin erfüllt die beharrliche Leugnung der Lehren des II. Vatikanischen Konzils, das als ökumenisches Konzil gemäß can. 337 § 1 i V. m. can. 336 im Verbund mit dem Papst die höchste Gewalt im Hinblick auf die Gesamtkirche ausgeübt hat und dessen Lehren gemäß can. 749 § 2 unfehlbar und gemäß can. 750 § 1 vom feierlichen Lehramt vorgelegt worden und kraft göttlichen und katholischen Glaubens zu glauben sind. [Anm. von mir: Der Satz ist unvollständig. Gemeint ist wohl: "... zu glauben sind, den Tatbestand der Häresie"] ... Mithin ist der Angeklagte Häretiker". Zur Erläuterung:
1. Schüller nennt keinen einzigen Vatikanum-2-eigentümlichen Satz, der als Dogma eingestuft wird. Die Nennung des Dogmas ist aber zwingend erforderlich, um jemanden als Häretiker bezeichnen zu können. Obendrein schließt bereits speziell der von Schüller bemühte can. 749 § 2 die Unfehlbarkeit der V2-eigenen Texte vollkommen aus: "Unfehlbarkeit im Lehramt besitzt auch das Bischofskollegium, wann immer die Bischöfe, auf einem Ökumenischen Konzil versammelt, ihr Lehramt ausüben, indem sie als Lehrer und Richter über Glaube und Sitte für die ganze Kirche eine Glaubens- oder Sittenlehre definitiv als verpflichtend erklären." Eine solche definitiv verpflichtende Erklärung fehlt in den V2-Texten komplett. S. zudem can. 749 § 3: "Als unfehlbar definiert ist eine Lehre nur anzusehen, wenn dies offensichtlich feststeht."
2. Dass V2 gar keine Dogmen verkündet hat, wird sogar ausdrücklich von V2-Seite zugegeben, cf.:
a) Joseph Ratzinger (seit 19.04.2005 sog. "Papst Benedikt XVI."), Ansprache an die Chilenischen Bischöfe, 13.07.1988: "Die Wahrheit ist, daß dieses besondere Konzil kein Dogma definiert hat und es bewußt vorgezogen hat, als bloß pastorales Konzil auf einer bescheideneren Ebene zu bleiben. Aber viele behandeln es, als ob es sich in eine Art Superdogma verwandelt hätte, das allem anderen die Bedeutung raubt."
b) K. Rahner, H. Vorgrimler, Kleines Konzilskompendium, Freiburg (19)1986, 361: "Das Konzil wollte zwar keine neuen Dogmen definieren, aber seine dogmatischen Konstitutionen stellen Aussagen des höchsten Lehramtes der katholischen Kirche dar, die das Gewissen des katholischen Christen, auch der lehrenden, binden und nicht als pastorale Erbaulichkeiten abgetan werden dürfen."
c) H. Kühner, Lexikon der Päpste, Zürich o.J., 298f: "Am 11.10. 1962 eröffnete Johannes [XXIII.] das einundzwanzigste Allgemeine Konzil, das zweite Vaticanum, das inzwischen zum größten Ereignis der Kirche unseres Jahrhunderts, zum leuchtendsten Beweis ihrer Kraft geworden ist. [...] So ist dieses Konzil, das keine Dogmen verkündet und das nicht mehr verurteilt, sondern in Christus verbindet, etwas umwälzend Neues in der Geschichte der Konzilien seit Nicäa geworden, der mächtige Übergang in ein neues Äon der umfassenden Erneuerung des Glaubenslebens."
d) H. Reuter, Das II. Vatikanische Konzil, Köln 1966, 6: "das II. Vatikanische Konzil war ... weder zur Verurteilung von Irrlehren ... noch zur Definition neuer Dogmen bestimmt".
Der ganze Strafprozess ist ein gigantisches Sammelsurium absurdester Lügen gegen mich (z.B. ich sei eingetragenes Mitglied der V2-Sekte, es läge kein Taufschein von mir vor, ich hätte wohl kein V2-Diplom usw. usf.). Es wäre dementsprechend eine kaum erfüllbare Aufgabe, alle diese Lügen im einzelnen zu würdigen. Übrigens ist der Strafprozess derzeit wegen sehr schwerer Erkrankung (Netzhautablösung) bis auf weiteres unterbrochen. Der Dreh- und Angelpunkt meines gesamten Wirkens ist aber die Frage nach der unfehlbaren Lehre der Kirche resp. damit nach der Häresie. Deshalb soll sich diese Abmahnung jetzt nur auf die Verleumdung als "Häretiker" beziehen. Wollen Sie mich darin vertreten?
Mit christlichem Gruß
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Niemand wollte in der Sache helfen.

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