Bundestagswahl 2009:
Verfassungsbeschwerde und Stimmzettel-Aufkleber
- Pressemitteilung zur Aktion von Bert Steffens -
(Kirche zum Mitreden, 21.08.2009)
Bereits am 12.06.2009 legte Bert Steffens
Verfassungsbeschwerde ein "wegen Verletzung seiner Rechte als
wahlberechtigter Bürger in der bevorstehenden Bundestagswahl
2009"; darin beantragte Steffens:
1. "Eine Ergänzung, bzw. Änderung jener gesetzlichen Regeln,
welche die Ausgestaltung des amtlichen Stimmzettels bestimmen,
dahingehend, dass vom Wahlberechtigten durch ein auf den Stimmzettel
gesetztes Kreuz oder auf andere Weise eindeutig kenntlich gemacht
werden kann, dass keine der sich zur Wahl stellenden Erst- oder
Zweitstimmen gewählt wird."
2. "Die Zugrundelegung aller, also der einhundert Prozent der
Wahlberechtigten zwecks der prozentualen Berechnung des
Wahlergebnisses".
Eigentlich muss der Bürger das Recht haben, zu allen auf dem
Wahlzettel aufgeführten Politikern explizit "Nein" zu sagen - und
eben dieses "Nein" muss als Willenskundgebung des Souveräns
gewertet werden, zumal mittlerweile die Nichtwähler bei vielen
Wahlen die absolute Mehrheit erreichen. Übrigens wird durch
"Nichtwählen" normalerweise noch nicht einmal die "Staatliche
Parteienfinanzierung" ("Wahlkampfkostenerstattung") beeinflusst. Zwar
erhält jede Partei für erhaltene Stimmen einen Betrag, es
gibt aber relative und absolute Obergrenzen für diese staatlichen
Parteienzuwendungen, und infolgedessen verringern sich die Einnahmen
für die Parteien normalerweise auch nicht durch eifriges
Nichtwählen. Dabei ist auch die Art des Nichtwählens
irrelevant, d.h. ob bzw. wie man den Wahlzettel ungültig macht
resp. ob man überhaupt zur Wahl geht. Faktisch hat der Bürger
also nichts zu sagen. Man denke auch an die Feststellung von
Univ.-Prof. Dr. iur., Dipl.-Volkswirt, Hans Herbert von Arnim, "dass
dem Bürger sein Einfluss nur vorgegaukelt wird und er in Wahrheit
- ähnlich wie bei einem großen Sportereignis - praktisch nur
die Rolle eines Zuschauers innehat. Nicht einmal, wer Abgeordneter wird
und wer regieren soll, können die Bürger bestimmen. Die
wichtigsten demokratischen Entscheidungen werden von
Parteiführungen in Kungelrunden über die Köpfe der
Wähler hinweg getroffen" (Volksparteien ohne Volk. Das Versagen
der Politik, 2009, S. 9f).
Aber so verführerisch auch die Illusion einer
"Wahlmöglichkeit" sein mag, und so nützlich diese Illusion
auch speziell für die Mächtigen sein mag: Für ein
stabiles, gerechtes System ist diese Illusion letztlich nicht besonders
hilfreich.
Deshalb lädt Steffens nun ein zur Teilnahme an der "Aktion
'Stimmzettel-Aufkleber' zur Bundestagswahl am 27.09.2009". Steffens
empfiehlt in seinem dazugehörigen Schreiben, auf dem Wahlzettel
einen Aufkleber anzubringen z.B. mit dem Text: "NEIN – ich wähle
keinen der hier genannten." Steffens führt aus: "Wenn die
Wahlbeteiligung, inklusive der ungültigen Stimmen, unter 50
Prozent gesunken ist, dann endlich ist Platz für neue, wirklich
demokratische Parteien, die sowohl das Grundgesetz achten und die
Menschenrechte – und dazu gehört u. a. auch eine entsprechende
Wirtschafts- und Außenpolitik, sowie Justizpolitik und Exekutive.
Bei weniger als 50 Prozent gültiger Wählerstimmen fehlt den
Parteien die demokratische Legitimation eine Regierung zu bilden selbst
dann, wenn alle Parteien miteinander koalieren würden. Bitte
beachten: Alle bisherigen Berechnungen der Wahlergebnisse sind falsch,
weil in irrealer Weise der Anteil der sogenannten ‚Nichtwähler’
unterschlagen wurde. Denn auch die 'Nichtwähler' haben
gewählt: Sie haben NEIN gesagt!"
Zu welchen Verbesserungen die Verfassungsbeschwerde resp. die "Aktion
'Stimmzettel-Aufkleber'" führen, wird man sehen müssen. In
jedem Falle ist es begrüßenswert, wenn Illusionen als solche
erkannt und v.a. abgestellt werden.
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