Der Volksverhetzungsprozess gegen
Richard Williamson wegen Holocaustleugnung
- Pressemitteilung -
(Kirche zum Mitreden, 22.04.2010)
Am 16.04.2010 wurde Richard Williamson von Amtsgericht Regensburg zu
100 Tagen (Tagessätze von je 100 Euro) verurteilt. Die
diesbzgl. Nachrichten in den Medien quellen über von
Falschinformationen, z.B.:
1. Williamson ist katholischer Bischof.
In Wahrheit ist Williamson definitiv nicht katholisch; statt dessen
gehört er der häretischen Piusbruderschaft von Marcel
Lefebvre an. Diese Bruderschaft wiederum stand immer in Beziehung zu
dem Gebilde des sog. "Zweiten Vatikanischen Konzils" (V2) und damit
immer außerhalb der katholischen Kirche. Die Gültigkeit
der Bischofsweihe von Marcel Lefebvre (und damit in Folge auch die
von Williamson) ist in katholischen Kreisen äußerst
umstritten, jedenfalls spätestens seit den entsprechenden
Ausführungen seitens Erzbischof Martin Ngo-Dinh-Thuc. Also
Williamson ist ein Nichtkatholik mit allenfalls zweifelhafter
Bischofsweihe.
2. Es ist Holocaustleugnung, wie Williamson zu sagen: "Ich glaube
nicht, dass sechs Millionen Juden vergast wurden."
In Wahrheit muss man weder glauben, dass a) im Nationalsozialimus
sechs Millionen Juden umgekommen sind, noch muss man glauben, dass
b) alle Juden, die im NS umgekommen sind, vergast wurden. Zu a) Raul
Hilberg behauptete eine Gesamtzahl jüdischer Opfer von 5,1
Millionen. Zu b) Es gab Prozesse gegen Personen, denen (Beteiligung
an) Massenerschießungen von Juden vorgeworfen wurde. Zudem
spricht Williamson immer nur von seinem (Nicht-)"Glauben" bzgl. der
sechs Millionen Judenvergasungen, insofern ist die Sache für
ihn tatsächlich Bestandteil seines persönlichen Glaubens.
Williamson nennt zwar als Grundlage dieses Glaubens den
"Leuchter-Report" von Fred Leuchter und allgemein die
"Revisionisten"; Williamson selbst hat aber keinen umfangreichen
Text mit wissenschaftlichem Anspruch zusammengestellt wie etwa das
"Rudolf Gutachten" von Germar Rudolf.
3. Williamson ist der Volksverhetzung schuldig.
In Wahrheit lautet der entsprechende §130 StGB Abs. 4: "Mit
Freiheitsstrafe bis zu fünf Jahren oder mit Geldstrafe wird
bestraft, wer eine unter der Herrschaft des Nationalsozialismus
begangene Handlung der in § § 6 Abs. 1 des
Völkerstrafgesetzbuches bezeichneten Art in einer Weise, die
geeignet ist, den öffentlichen Frieden zu stören,
öffentlich oder in einer Versammlung billigt, leugnet oder
verharmlost." Es ist hier also weder von sechs Millionen
jüdischen Opfern noch von Vergasung aller jüdischen Opfer
die Rede. Also fehlt hier die zwingend erforderliche gesetzliche
Bestimmtheit der Strafbarkeit (keine Strafe ohne Gesetz - nulla
poena sine lege; cf. Art. 7 EMRK; 1 StGB; Art. 103,2 GG). Und wie
oben bewiesen, ist es erlaubt, eine erheblich niedrigere Opferzahl
als sechs Millionen und andere Todesarten als Vergasungen zu
behaupten.
Und speziell zum eigentlichen Schutzgut des §130 StGB, i.e. dem
"öffentlichen Frieden", sei abschließend an den offenen
Brief des Juden Gerard Menuhin an Justizministerin Brigitte Zypries
bzgl. der EU-weiten Strafbarkeit von "Holocaustleugnung" erinnert:
»Braucht Europa neue Gesetze gegen "Antisemitismus" und
"Holocaustleugnung"?« (Februar 2007).
Daraus einige Ausschnitte:
»Gehen Sie bei Ihrem Bemühen, uns zu schützen,
vielleicht von der Vorstellung aus, wir litten unabwendbarerweise an
"jüdischer Paranoia"? Das finde ich wirklich judenfeindlich.
[...] Aber wenn Ihr Anliegen weder den Juden noch der sonstigen
Bevölkerung dient, wem nutzt es? [...] "Antisemitismus". Meine
Güte, ein langes Wort dafür, dass es bedeutungslos ist!
[...] Etwas geheimnisvoll, wie dieser Begriff Teil unseres
Alltags-Wortschatzes geworden ist. Fast noch geheimnisvoller ist das
bei dem Ausdruck "Holocaust". [...] Es missfällt mir, dass wir
Juden nicht nur "überbehütet" werden - in der
Erziehungswissenschaft kritisiert man zu Recht die "Overprotection"
-, sondern dass dies auch noch mit verschwommenen, verdrehten
Wörtern geschieht. [...] Wer die Meinungsfreiheit
unterdrückt, verneint die Demokratie. [...] Schließlich
ist auch der Begriff "Volksverhetzung" unerträglich
herablassend. Das Volk wird nicht durch Meinungen verhetzt.
Volksverhetzung ist bloß ein Totschlagwort von Politikern, die
durch Lobbyisten eingeschüchtert sind und es als den bequemsten
Weg betrachten, die Freiheit des Volkes durch zusätzliche
Gesetze zu beschränken.«
S. auch:
Leugnung der Gaskammer-Morde im sog.
"konservativen Katholizismus"
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