Abtreibung und "Holocaust-Leugnung"

- Zum aufgeschobenen "Strafprozess" gegen den Lebensschützer Dr. Johannes Lerle -
(Kirche zum Mitreden, 19.04.2007)
Der Schauprozess gegen den Lebensschützer Dr. Johannes Lerle, Erlangen, sollte eigentlich heute stattgefunden haben. "Doch der Prozeß konnte vorerst nicht stattfinden. Denn früher wurde ich in einer anderen Sache zu vier Monaten Gefängnis auf Bewährung verurteilt. Da im Falle einer Verurteilung die Bewährung widerrufen würde, könnte - so der Staatsanwalt - die Gesamtstrafe ein Jahr überschreiten. Bei dieser Möglichkeit müsse ich einen Anwalt haben. Ich bekomme nun einen Pflichtverteidiger. Man gab mir eine Woche Zeit, einen zu suchen. Dann legt das Gericht einen neuen Termin fest" - so Lerle heute auf seiner Weltnetzseite.
So interessant das "Urteil" in diesem Schauprozess auch sein mag - insbesondere für Lerle persönlich -, nichts macht das bereits begangene Verbrechen der Verfolgung Unschuldiger ungeschehen. Insofern ist es auch vertretbar, bereits jetzt die Fakten in einem eigenen KzM-Text zusammenzustellen.

Texte von der KzM-Startseite

06.04.2007 Mail an diverese Pressestellen etc.


Grüß Gott, der Lebensrechtler Dr. Johannes Lerle wurde bereits bei KzM vorgestellt, z.B. http://www.kirchenlehre.com/abtreib7.htm
Dr. Lerle wurde mehrfach wegen "Beleidigung" "verurteilt"; da "Beleidigung" bekanntlich gem. § 1 StGB, gem. Art. 103,2 GG und gem. Art. 7 EMRK nicht strafbar ist, sind folglich sämtliche derartige "Prozesse" immer Menschenrechtsverbrechen, und es ist u.a. schwerste Verleumdung, solche "Verurteilungen" als "rechtskräftig" zu bezeichnen.
http://www.kirchenlehre.com/bel_eug.htm
Dass die "brd"-Verbrechen gegen die ungeborenen Kinder die Nazi-Verbrechen gegen die Juden bei weitem in den Schatten stellen, ist auf revisionistischer Seite schon lange bekannt.
http://www.kirchenlehre.com/abtrei10.htm
Dass die OMF-"brd" ein restlos perverses Konstrukt ist, zeigt sich nun einmal mehr an dem neuen "Prozess" gegen Dr. Lerle wegen "Holocaust-Leugnung" (s.u.).
Alle sind nachdrücklich gebeten, gegen diesen bestialischen Terror in angemessener Weise vorzugehen!

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http://www.johannes-lerle.de/Strafprozess/body_strafprozess.html
Strafprozeß
Am Donnerstag, den 19. April 2007 um 9 Uhr findet im Amtsgericht Erlangen (Mozartstr. 23) Sitzungssaal 3 ein Strafprozeß gegen mich statt. Die Staatsanwaltschaft unterstellt mir nämlich, ich hätte "bewußt die unter der nationalsozialistischen Gewaltherrschaft begangenen Unrechtstaten gegenüber der jüdischen Bevölkerung ... in Abrede" gestellt. In der Gerichtsverhandlung muß ich diese mich so schwer belastende Ungeheuerlichkeit widerlegen. Das Erscheinen interessierter Zuhörer ist erwünscht. Hier der Text der Anklageschrift:
Staatsanwaltschaft Nürnberg-Fürth
Aktenzeichen: 404 Js 45504/06
Nürnberg, 11.01.2007/kr
Anklageschrift in der Strafsache gegen
Dr. Johannes Lerle, geb. 01.06.1952 in Halle, Geburtsname: Lerle, deutscher Staatsangehöriger, wohnhaft: Brüxer Str. 25, 91052 Erlangen
Die Staatsanwaltschaft legt aufgrund ihrer Ermittlungen dem Angeschuldigten folgenden Sachverhalt zur Last:
Der Angeschuldigte verfasste verschiedene Schriften und Flugblätter, die er unter anderem als Domain-Inhaber von der Brüxer Str. 25 in 91052 Erlangen aus, über das Internet, jedenfalls ab dem 23.08.2006 bis zum 17.01.2007 unter www.johannes-lerle.de, zugänglich machte. Ins Internet gestellt wurden vom Angeschuldigten unter anderem die Schriften:
"Wieder Christenverfolgung in Deutschland" und "War Jesus Christus ein Volksverhetzer ?"
Die Internetseite "Wieder Christenverfolgung in Deutschland" enthält unter anderem unter Ziffer 6. "Monopol für marxistische Verbrecherideologie und für ideologiebedingte Dummheit" folgende Textpassagen:
..., da die Menschentötungen im Mutterleib ebenso als "legale berufliche Aufgabe" gewertet werden wie seinerzeit das vermeintliche Unrecht von Auschwitz; ... Heute wird in Deutschland vom Bundestag und von den Gerichten festgelegt, was Wissenschaft sei. So sei offenkundig, daß in Auschwitz eine unfaßbar große Zahl (die allerdings ständig geändert wird) von Menschen in Gaskammern umgebracht wurde. Wer dem öffentlich widerspricht, wird eingesperrt, so als ob wir in der Sowjetunion leben würden. ... Sogar einem Rentner wurde dessen bereits erworbener Doktortitel aberkannt, weil er ein inzwischen verbotenes Buch über die Gaskammern und Krematorien in Auschwitz geschrieben hat. Daß sogar ein Doktortitel aberkannt wurde, beweist zwingend, daß im Wissenschaftsbetrieb längst irgendwelche Hohepriester eines Aberglaubens sowohl die Gläubigen als auch andere wirkliche Wissenschaftler hinausbeißen und durch fachlich inkompetente antichristliche Ideologen ersetzen. Doch wie eine Lüge auch durch noch so häufiges Wiederholen nicht zur Wahrheit wird, so wird ein Aberglaube nicht dadurch zur Wissenschaft, daß er von den Universitäten aus verbreitet wird. ...
Die Internetseite "War Jesus Christus ein Volksverhetzer?" enthält unter anderem folgende Textpassagen:
... Der Völkermord der Nationalsozialisten ist inzwischen eindeutig Geschichte. Die Leugnung desselben zu bestrafen, bedeutet, Menschen wegen Verbreitung eines politisch unkorrekten Geschichtsbildes einzusperren. Es kann doch nicht bestritten werden, daß unsere bisherigen Auffassungen über die Nazis mit handfesten Lügen durchsetzt sind. So lernte ich in den 60er Jahren in der Schule, daß die Nazis Seife aus menschlichen Knochen fertigten und daß aus der Haut von Insassen des KZ Buchenwald Lampenschirme gefertigt worden wären. Viele amerikanische Soldaten hatten sogar mit eigenen Augen Gaskammern im KZ Dachau gesehen. Doch das paßt nicht zur heutigen Geschichtsschreibung, wonach auf deutschem Boden keine Menschen in Gaskammern starben. Um die Zahl von sechs Millionen zu halten, erhöhte sich die Zahl der Toten in den Gaskammern der besetzten Gebiete. So starben vier Millionen in Auschwitz. Allerdings ist diese Zahl inzwischen wieder im Sinken, wodurch der Anschein einer "Frontbegradigung" entsteht. Bei der unvorstellbar großen Zahl von vier Millionen stellt sich nämlich die Frage, wie diese Zahl mit manchen Naturgesetzen (z. B. mit den Eigenschaften des Entlausungsmittels Zyklon B, der Größe der Gaskammern, der Dauer einer Vergasung einschließlich der notwendigen Belüftung der Gaskammern, der Kapazität der Verbrennungsöfen sowie dem ungeklärten Verbleib der 15000 Tonnen Asche aus der Verbrennung der Leichen) vereinbar ist. Und diese Frage hat auch eine theologische Dimension. Wir wissen, daß sich Jesus Christus in seiner göttlichen Allmacht bei seinen Wundern wiederholt über die Naturgesetze hinweggesetzt hat. Konnte sich etwa auch der Teufel ebenso wie Christus souverän über die Naturgesetze hinwegsetzen, als er den Betrieb der Gaskammern veranlaßte? Als Beweis für die Gaskammern gilt das Geständnis des Lagerkommandanten Höss. Dieses wurde allerdings durch britische Folterspezialisten zustande gebracht. Die uns erhaltenen Foltergeständnisse aus der Zeit des Hexenwahns, die ebenfalls den uns bekannten Naturgesetzen widersprechen, gelten doch auch nicht als Beweis dafür, daß Hexen z. B. auf Besen durch die Lüfte fliegen können. Warum glaubt man den Foltergeständnissen von Höss, während den Geständnissen aus der Zeit des Hexenwahns selbstverständlich nicht geglaubt wird? Warum wurde bisher noch nie ein ehemaliger KZ-Häftling, der einer Falschaussage überführt wurde, wegen Meineides bestraft? Touristen konnten in Auschwitz die Originalgaskammern besichtigen. Erst seitdem ein amerikanischer Bösewicht einen Gesteinsbrocken entwendet hatte, der keine erhöhten Werte an Eisenzyanid enthielt, wurden aus den Originalgaskammern stillschweigend Rekonstruktionen. Die Tatsache, daß aus Originalgaskammern stillschweigend Rekonstruktionen wurden, beweist somit zwingend, daß wir auch über Auschwitz belogen worden sind. Bei soviel Lug und Trug - so sollte man meinen - müßte den Zweiflern an den Gaskammern wenigstens die im Grundgesetz Artikel 5, Absatz 3 festgeschriebene Freiheit der Wissenschaft, Forschung und Lehre zugestanden werden. Doch nach der "Recht"sprechung des Bundesverfassungsgerichtes ist eine "bewußt oder erwiesen unwahre Tatsachenbehauptung nicht vom Schutz der Meinungsfreiheit umfaßt", wozu die "Leugnung der Judenverfolgung im Dritten Reich" gehöre (Urteil vom 13.4.94, BVerfGE 90, 241, I S 247 u. 249). Wenn ein Leugner der Gaskammern in einem Strafverfahren einen Beweisantrag stellt, so wird dieser abgelehnt. Denn es gäbe da nichts zu beweisen. Die Gaskammern in Auschwitz seien offenkundig. Früher galt es als offenkundig, daß sich die Sonne um die Erde dreht. Könnte es nicht eventuell sein, daß am Anfang eine Lüge stand, vergleichbar mit der Lüge über die Gaskammern in Dachau; daß diese Lüge dann erst durch ständiges Wiederholen zur Offenkundigkeit geworden ist? Könnte es nicht eventuell sein, daß deshalb alle Menschen von den Gaskammern in Auschwitz überzeugt sind, weil jeder durch die gleichen Propagandalügen bewegt wird? Könnte es nicht eventuell sein, daß wir die Historizität der Gaskammern deshalb nicht anzweifeln, weil uns allen durch die grundgesetzwidrige (Art. 5, Abs. l GG) Zensur die Sachargumente der Holocaustleugner verborgen sind? Könnte es nicht eventuell sein, daß wir aufgrund dieser Verdummung nicht auf den Gedanken kommen, daß wir lediglich Bestandteil einer von "jüdischen" Meinungsmachern bewegten Volksmasse sein könnten? Und wenn wir uns mit dieser Volksmasse bewegen, dann haben wir zu niemandem einen Unterschied im Denken. Könnte das eventuell die Ursache dafür sein, daß wir uns so sicher sind, daß es in Auschwitz Gaskammern gab? Früher war es allgemeine Meinung, daß die Erde feststehe. Denn niemand hatte gesehen, wie sich diese bewegt. Lediglich die Sonne bewege sich um die Erde. Sind wir eventuell nicht deshalb von der Offenkundigkeit der Gaskammern so felsenfest überzeugt, weil Propagandalügen unser aller Denken in gleicher Weise bewegen, wie die Erdrotation unsere Körper bewegt? Derartige hochgelehrte Gedankengänge nachzuvollziehen, scheint das Denkvermögen der heutigen Richter ebenso zu überfordern, wie die Argumentation des Galileo Galilei die Richter seiner Zeit überforderte. Es scheint lediglich zu überfordern. Wahrscheinlicher ist aber, daß wider besseres Wissen ständig vorsätzlich das Recht gebeugt wird. Denn entgegen ständig wiederholter Propagandalügen sind Richter keineswegs unabhängig. ..."
In diesen Textpassagen stellt der Angeschuldigte bewußt die unter der nationalsozialistischen Gewaltherrschaft begangenen Unrechtstaten gegenüber der jüdischen Bevölkerung, insbesondere unter Bezugnahme auf die gefestigte Rechtsprechung, die eine diesbezügliche Beweiserhebung wegen "Offenkundigkeit" als überflüssig erachtet, in Abrede, verharmlost diese zumindest.
Dadurch dass der Angeschuldigte diese Textpassagen öffentlich zugänglich gemacht hat, hat er zugleich auch die Gefahr begründet, dass dadurch der öffentliche Friede gestört wird. Denn diese Artikel sind geeignet, das Sicherheitsempfinden und das Vertrauen in die öffentliche Rechtssicherheit insbesondere der jüdischen Mitbürger empfindlich zu stören.
Der Angeschuldigte wird daher beschuldigt, in zwei Fällen eine unter der Herrschaft des Nationalsozialismus begangene Handlung der in § 6 Abs. l des Völkerstrafgesetzbuches bezeichneten Art in einer Weise, die geeignet ist, den öffentlichen Frieden zu stören, öffentlich geleugnet oder verharmlost zu haben,
strafbar als Volksverhetzung in zwei tatmehrheitlichen Fällen gem. §§ 130 Abs. 3, 53 StGB.
Wesentliches Ergebnis der Ermittlungen:
Der Angeschuldigte ist vorbestraft. Der Bundeszentralregisterauszug enthält 6 Eintragungen. Sämtliche Verurteilungen erfolgten wegen Beleidigung. Die letzte Verurteilung erfolgte am 06.10.2003 durch das Amtsgericht Erlangen unter dem Aktenzeichen 6 Ds 902 Js 142738/03. Der Angeschuldigte wurde hierbei wegen Beleidigung in zwei Fällen zu einer Freiheitsstrafe von vier Monaten verurteilt. Die Vollstreckung der Freiheitsstrafe wurde zur Bewährung ausgesetzt. Der Angeschuldigte verbreitet seine Thesen wie dargestellt über das Internet. Er ist Domaininhaber der Internetseite www.johannes-lerle.de und bei der zentralen Registrierungsstelle erfaßt. Auf diese Internetseite verwies er insbesondere in dem Flugblatt "Kindermord im Klinikum Nord - Dr. Freudemann tötet Kinder im Mutterleib" (5. verbesserte Auflage), welches am 16.07.2006 in der Fußgängerzone in Erlangen sichergestellt werden konnte. Daß sich der Angeschuldigte in seinen Textpassagen teilweise rhetorischer Fragen bedient, hindert nicht das Vorliegen des § 130 Abs. 3 StGB, da aus diesen Fragen im Zusammenhang mit den weiteren Textpassagen und der Art der Formulierung das Leugnen, jedenfalls aber das Verharmlosen, der unter der Herrschaft des Nationalsozialismus begangenen Taten deutlich zum Ausdruck kommt, was vom Angeschuldigten auch beabsichtigt ist. Zur Aburteilung ist nach §§ 7 - 13 StPO, §§ 24 Abs. l, 25 Nr. 2 GVG das Amtsgericht -Strafrichter- Erlangen zuständig.
Ich erhebe die öffentliche Klage und beantrage das Hauptverfahren zu eröffnen.
Als Beweismittel bezeichne ich:
Einlassung des Angeschuldigten (Bl. 123 ff.d.A.)
Zeugen:
KHK Nothaas, zu laden über die KPI Erlangen, KS (Bl. 1 d.A.)
PM Dittrich, zu laden über PI Erlangen-Stadt (Bl. 4 d.A.)
PHM Engelhardt, zu laden über PI Erlangen-Stadt (Bl. 4 d.A.)
Urkunden:
Auskunft aus dem Bundeszentralregister
Sonstiges:
"War Jesus Christus ein Volksverhetzer?", Bl. 36 ff. (Bl. 42/43 = Bl. 115/116 d.A.)
"Wieder Christenverfolgung in Deutschland", Bl. 47 ff. (Bl. 52/53 d.A.)
Polizeilicher Vermerk vom 16.07.2006 (Bl. 4-6 d.A.)
gez.: Schmiedel
Staatsanwältin als Gruppenleiterin
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S. auch:
http://www.johannes-lerle.de/Flugblatter/CDU/Holocaust-Heuchelei/body_holocaust-heuchelei.html


10.04.2007 Fax an die üblichen "Justiz"-Stellen"


Manche Ereignisse geschehen, sind aber nicht wahr. Andere wiederum sind wahr, finden aber nie statt" (Elie Wiesel).
Geschäftsnummern ECHR-LGer1.1R (37843/05), (40449/06) und (4271/07) [Bei Antwort angeben!]
Hiermit erstatte ich Strafanzeige mit Strafantrag gegen 1) Völkermörderpack "Staatsanwaltschaft Nürnberg-Fürth", namentlich "Schmiedel Staatsanwältin"; 2)  Völkermörderpack "Amtsgericht Erlangen"; schuldig u.a. der Verfolgung Unschuldiger (cf. StGB § 344), Verleumdung (cf. StGB § 187) und der Volksverhetzung (cf. StGB § 130). Die SAN wurde bereits am 28.01.2004 verurteilt wegen ihrer illegalen bestialischen Attacken gegen den Lebensschützer Dr. Johannes Lerle:
http://www.kirchenlehre.com/abtreib7.htm
1. Verfolgung Unschuldiger: Die SAN zitiert in der "Anklageschrift" (404 Js 45504/06 - 11.01.2007/kr) längere Abschnitte aus den Schriften Lerles und verpasst diesen Zitaten dann ohne klare Begründung den Aufkleber "Volksverhetzung". Es wird also weder konkret gesagt, was strafbar ist, noch wird konkret gesagt, weshalb es strafbar ist. M.a.W. die gesamte "Anklage" ist ein einziges riesiges Nichts. Niemals kann mit so einer geballten Kanonade hohler Luft eine Anklage erhoben, geschweige denn ein Prozess geführt werden. Dr. Lerle schreibt: "Es kann doch nicht bestritten werden, daß unsere bisherigen Auffassungen über die Nazis mit handfesten Lügen durchsetzt sind. So lernte ich in den 60er Jahren in der Schule, daß die Nazis Seife aus menschlichen Knochen fertigten und daß aus der Haut von Insassen des KZ Buchenwald Lampenschirme gefertigt worden wären. Viele amerikanische Soldaten hatten sogar mit eigenen Augen Gaskammern im KZ Dachau gesehen. Doch das paßt nicht zur heutigen Geschichtsschreibung, wonach auf deutschem Boden keine Menschen in Gaskammern starben." Die Seifenlüge ist mittlerweile auch von der OMF-"brd" offiziell als solche zugegeben:
http://www.kirchenlehre.com/holosoap.htm
Dass es in Dachau niemals eine Vergasung gab, kann man z.B. ex silentio bei Pater Johann Maria Lenz nachlesen:
http://www.kirchenlehre.com/zuendel.htm
Also Lerle sagt nur die unbstreitbare Wahrheit. Doch als wäre das noch nicht genug: Wer verbietet es denn, *NICHT* an Judenseife und *NICHT* an Dachau-Gaskammern zu glauben? Die SAN schiebt nur locker-flockig den "§ 130 Abs. 3" über die Theke - aber da steht nicht eine Silbe von Judenseife oder von Gaskammern. Wenn man die Leugnung einer Tat verbieten will, dann muss die Tat erst einmal bewiesen werden. Lerle hat dazu nur vollkommen richtig die absolut notwendige Feststellung geäußert, "daß unsere bisherigen Auffassungen über die Nazis mit handfesten Lügen durchsetzt sind."
http://www.kirchenlehre.com/3dcenter.htm
Was nach "§ 130 Abs. 3" sicher nicht geleugnet werden darf, ist die Tatsache, dass es dem Nationalsozialismus "in Wahrheit nur darauf ankam, die Kirche zu vernichten" (Papst Pius XII., 16.03.1946).
2. Verleumdung: Die SAN behauptet: "Der Angeschuldigte ist vorbestraft. Der Bundeszentralregisterauszug enthält 6 Eintragungen. Sämtliche Verurteilungen erfolgten wegen Beleidigung." "Verurteilungen" wegen "Beleidigung" sind bekanntlich immer klare Menschenrechtsverbrechen und sogar nach allen "Gesetzen" der OMF-"brd" komplett illegal, können also auch schon aus inneren Gründen (ungeachtet der "Rechtslage" der OMF-"brd") niemals Rechtskraft erlangen:
http://www.kirchenlehre.com/bel_eug.htm
Wer also behauptet, jemand sei "wegen Beleidigung vorbestraft", ist der besonders schweren Verleumdung schuldig. Nach *einhelliger* Feststellung *ALLER* ernstzunehmenden Justizbeobachter dienen "Beleidigungs"-"Prozesse" nicht dem Ehrenschutz, sondern dem per se illegalen Täterschutz - was in jüngster Zeit die schwersten Verleumdungen *seitens* des "Vorsitzenden Richters am Landgericht Bonn" Schwill verdeutlicht haben:
http://www.presseanzeiger.de/meldungen/recht-gesetz/232572.php
3. Volksverhetzung: Die SAN verharmlost auch die von den Nazis massenhaft begangenen Verbrechen des Kindermords im Mutterleib. Und dass die "brd"-Verbrechen gegen die ungeborenen Kinder die Nazi-Verbrechen gegen die Juden bei weitem in den Schatten stellen, ist schon lange bekannt:
http://www.kirchenlehre.com/abtrei10.htm
Bereits der Beschluss der OMF-"brd", dass Menschen im Mutterleib keine Menschen sind, ist weitaus schlimmer als die gesamten "Judengesetze" der Nazis; s. ferner die Art der Ermordung (Absaugung, Salzlösung etc.), die Zahl der Ermordeten (ca. 300.000 Kinder pro Jahr allein in der "brd") etc. Das AGE ist wegen Verfahrenseröffnung in allem mitschuldig.


12.04.2007 Pressemeldung: Lebensschützer wegen "Holocaust-Leugnung" angeklagt


Am 19. April 2007 um 9 Uhr findet im "Amtsgericht Erlangen" (Mozartstr. 23) ein Strafprozess gegen den bekannten Lebensschützer Dr. Johannes Lerle wegen angeblicher "Holocaust-Leugnung" (§ 130 Abs. 3 StGB) statt; Lerle selbst bezeichnet diesen Vorwurf als "Ungeheuerlichkeit".
Die "Staatsanwaltschaft Nürnberg-Fürth" bezieht sich für ihre öffentliche Anklage u.a. ausdrücklich auf folgenden Text von der Lerle-Homepage:
"Es kann doch nicht bestritten werden, daß unsere bisherigen Auffassungen über die Nazis mit handfesten Lügen durchsetzt sind. So lernte ich in den 60er Jahren in der Schule, daß die Nazis Seife aus menschlichen Knochen fertigten und daß aus der Haut von Insassen des KZ Buchenwald Lampenschirme gefertigt worden wären. Viele amerikanische Soldaten hatten sogar mit eigenen Augen Gaskammern im KZ Dachau gesehen. Doch das paßt nicht zur heutigen Geschichtsschreibung, wonach auf deutschem Boden keine Menschen in Gaskammern starben. Um die Zahl von sechs Millionen zu halten, erhöhte sich die Zahl der Toten in den Gaskammern der besetzten Gebiete. So starben vier Millionen in Auschwitz. Allerdings ist diese Zahl inzwischen wieder im Sinken, wodurch der Anschein einer "Frontbegradigung" entsteht."
Nun sind aber diese Aussagen Lerles allesamt bewiesenermaßen wahr: Sogar die "Bundeszentrale für politische Bildung" gesteht mittlerweile ein, dass namentlich die von Simon Wiesenthal verbreitete "Seifenlegende" ("Seife aus Judenfett") eine blanke Erfindung ist. Dass die Auschwitz-Gedenktafeln nach vielen Jahrzehnten endlich ausgetauscht wurden und nun nicht mehr vier Millionen, sondern nur noch 1,5 Millionen Opfer nennen, kann jeder nachprüfen. Ebenfalls für jeden nachprüfbar sind weitere - straflose - Reduzierungen der Auschwitz-Opferzahlen, z.B. durch den Spiegel-Redakteur Fritjof Meyer. Niemand behauptet heute noch, dass es in Dachau Vergasungen gegeben habe; bereits der bekannte Erlebnisbericht von Pater Johann Maria Lenz, "Christus in Dachau", schweigt logischerweise völlig darüber. Und was Holocaust-Lügner betrifft, sei hier nur exemplarisch an Binjamin Wilkomirski alias Bruno Doessekker erinnert: Dieser hatte von der Stadt Zürich den Literaturpreis für sein Buch "Bruchstücke" i.J. 1995 zuerkannt und i.J. 2000 aberkannt bekommen. Die Literaturkommission hatte die Preisverleihung damals mit der literarischen Qualität des Textes begründet, welche "Zweifel an seiner Authentizität zum Verstummen" bringe, wenn auch nur solange, bis der Schwindel rettungslos bewiesen war.
Dr. Lerle wurde schon früher verurteilt; in einer Urteilsbegründung gegen Lerle heißt es: "Der Angeklagte weiß genau, dass der medizinische Eingriff des Dr. Freudemann nicht lebende Menschen, sondern Embryonen betrifft. Der Angeklagte hat sich diesbezüglich auch durch einen einschlägigen Kommentar informiert. Ihm ist der Unterschied zwischen einem Embryo und einem lebenden Menschen des weiteren im Eilverfahren von der 17. Zivilkammer des Landgerichts Nürnberg-Fürth klargemacht worden."
Während es also bei den Nazis immerhin noch erlaubt war, Juden als Menschen zu bezeichnen, muss man heute mit schwersten Sanktionen rechnen, wenn man Menschen im Mutterleib als Menschen bezeichnet. Justizbeobachter sind sich einig, dass dieser Prozess wegen "Holocaust-Leugnung" jeglicher vernünftigen Grundlage entbehrt und nur zur Diffamierung der Lebensschützer dienen soll. Dass Lerle zudem vehement den Nationalszozialismus verurteilt, was den ganzen Prozess ohnehin von vornherein ad absurdum führt, wird von der Justiz nur beharrlich ignoriert.
Seitens der katholischen Kirche wurde deshalb schon am 10.04.2007 gegen "Staatsanwaltschaft Nürnberg-Fürth" sowie "Amtsgericht Erlangen" Strafanzeige wegen Verfolgung Unschuldiger erstattet; sämtliche der zahlreichen angeschriebenen Justizstellen haben bislang zum Vorfall geschwiegen.


Hinweis: Diese Pressemeldung wurde u.a. auch bei http://www.presseanzeiger.de/meldungen/recht-gesetz/233015.php veröffentlicht und allein dort bereits über 500 Mal abgerufen. Außerdem wurde eine Druckversion der Seite http://www.presseanzeiger.de/meldungen/recht-gesetz/233015.php bereits am 17.04.2007 per Fax an verschiedene OMF-"brd"-Stellen verschickt, darunter an "Amtsgericht Erlangen" und an "Staatsanwaltschaft Nürnberg-Fürth" sowie an das "Justiz"-Mini Bayern und an das Hauptquartier der "CSU"-Führung.
Zudem wurde die Pressemeldung u.a. am 13.04.2007 im Forum von heise veröffentlicht, zunächst ohne weiteren Kommentar. Kurze Zeit später wurde der Forumsbeitrag gesperrt, "Begründung" des Forum-Admins: Die Pressemeldung würde das Urheberrecht verletzten. Also wurde ein neuer Forumsbeitrag eröffnet:
Autoren haben keine Rechte an eigenen Texten!
Das meint anscheinend jedenfalls heise. Ich hatte hier meine eigene Pressemeldung veröffentlicht, die ich u.a. auch bei presseanzeiger.de eingestellt habe. Kurze Zeit später teilt mir der heise-Forum-Admin mit: "Ihr Beitrag wurde gesperrt, weil er Passagen enthält, für die Sie anscheinend nicht das Copyright besitzen." Das ganze ist eigentlich doppelt unsinnig, denn Pressemeldungen dienen ja gerade dazu, verbreitet zu werden, auch und gerade von der Presse. Etwas anderes wäre, wenn man die Quelle nicht angibt (es sei denn, diese Unterlassung ist ausdrücklich erlaubt; das gilt z.B. für die KzM-Texte) und somit quasi den fremden Text als eigene Leistung ausgibt. Aber ich hatte ja die URL von presseanzeiger genannt, und dort steht obendrein ausdrücklich auch mein Name als Autor! Also zweiter Versuch:
Lebensschützer wegen "Holocaust-Leugnung" angeklagt prhl (13. April 2007 13:53) > > http://www.presseanzeiger.de/meldungen/recht-gesetz/233015.php [...]


Kurze Zeit später war auch dieser Eintrag gesperrt; diesmal aber nicht wegen angeblicher "Urheberrechtsverletzung" (der Forum-Admin gab diesmal zu, dass diese Erklärung "Quatsch" war), sondern weil Pressemeldungen angeblich nicht ins Forum gehören. Daraufhin wurde an verschiedene heise-Adressen die Mail verschickt:
Grüß Gott, dann machen Sie daraus eine Meldung bei Telepolis resp. beim heise-Newsticker. Sie dürfen die Pressemeldung ja komplett zitieren. Wenn man über den Fall Zündel berichtet, kann (und im Fall heise muss) man auch über den Fall Lerle berichten: Trotz aller Unterschiede bleiben die Gemeinsamkeiten, dass es sich um
- Volksverhetzungsprozesse
- wegen Internetaktivitäten
- von Deutschen
handelt. Richtig, Zündel ist ein Hitler-Bewunderer, Lerle hingegen ein Hitler-Gegner. Gerade das macht aber den Lerle-Prozess noch viel wichtiger als den Zündel-Prozess, gerade wegen der totalen Absurdität der Anklage. Man kann nicht immer brav dazu schweigen, wie gerade die Besten für ihre hervorragenden Leistungen bestraft werden, und so dieses unser Land immer mehr im Schmutz versinkt.


Darauf gab es keinerlei Reaktion, also weder eine Antwort noch eine entsprechenden heise-Meldung.

Aus den Schriften von Johannes Lerle

"Die Sünde ist der Leute Verderben" (Spr. 14, 34). Warum Deutschland pleite geht [Anm. PRHL: s. auch die KzM-Ausführungen z.Th. "Völkermord"]

In den Richtlinien der Kultusministerkonferenz für die Sexualerziehung ist dieser Breite Weg folgendermaßen beschrieben: “Eine Sexualerziehung, die sich vorwiegend nur negative Ziele setzt, indem sie abschirmt oder unterdrückt, kann den Anforderungen der Zeit nicht mehr genügen”. [FN: zitiert in BVerfGE 47, S. 52.] Doch die Gläubigen sollen sich nicht an den ständig verändernden “Anforderungen der Zeit” orientieren, sondern auf dem Schmalen Weg, der zum Leben führt, voranschreiten. Dieser ist im Gotteswort folgendermaßen beschrieben: “Welche aber Christus angehören, die haben ihr Fleisch gekreuzigt samt den Lüsten und Begierden” (Gal. 5,24). Der in der Schule gelehrte Breite Weg, der zur Verdammnis führt, führt somit genau in die entgegengesetzte Richtung als der von Jesus Christus gewiesene Schmale Weg. Das strategische Ziel, das die Pornokraten mit der Verführung Minderjähriger ganz bewußt verfolgen, ist die Vernichtung des Christentums. Denn sie wissen, daß es in der Bibel heißt: “Weder die Unzüchtigen noch die Götzendiener noch die Ehebrecher noch die Homosexuellen noch ... werden das Reich Gottes ererben” (1. Kor. 6,9f). Ihr Ziel bedeutet Völkermord im strafrechtlichen Sinne. Der entsprechende Paragraph 6 des “Gesetze(es) zur Einführung des Völkerstrafgesetzbuches” vom 26. Juni 2002 (BGBl. 2002, Teil I, Nr. 42 S. 2254) hat folgenden Wortlaut: “Wer in der Absicht, eine nationale, rassische, religiöse oder ethnische Gruppe als solche ganz oder teilweise zu zerstören, 1. ein Mitglied der Gruppe tötet, 2. einem Mitglied der Gruppe schwere körperliche oder seelische Schäden, insbesondere der in § 226 des Strafgesetzbuches [Schwere Körperverletzung] bezeichneten Art, zufügt, 3. die Gruppe unter Lebensbedingungen stellt, die geeignet sind, deren körperliche Zerstörung ganz oder teilweise herbeizuführen, 4. Maßregeln verhängt, die Geburten innerhalb der Gruppe verhindern sollen, 5. ein Kind der Gruppe in eine andere Gruppe überführt, wird mit lebenslanger Freiheitsstrafe bestraft”. Genau dies geschieht durch die Durchsetzung des Schulzwanges gegenüber andersgläubigen Religionsgemeinschaften. Deren Kinder werden in eine andere Gruppe überführt, und durch Verletzung ihrer Intimsphäre werden ihnen seelische Schäden zugefügt. Völkermord gilt als Verbrechen, das nicht verjährt (§ 5). Dient das Verbot des Völkermordes nur dem Schutz der Juden, oder auch dem Schutz anderer Völker? Auch die Jesusjünger sind ein eigenes Volk (1. Petr. 2,9). Sie befinden sich lediglich vorübergehend in Sodom und Gomorra. Dort sind sie Fremdlinge, Ausländer. Denn ihre Heimat, ihre Staatsangehörigkeit, ist der Himmel. Jesusjünger sind hier in Sodom nicht weniger ein anderes Volk, als es die Juden in Hitlerdeutschland waren. Eine ihrer ethnischen Besonderheiten ist, daß sie es in ihrem ganzen Leben nur mit einer einzigen Frau zu tun haben. Doch genau das wollen die neomarxistischen Pornopädagogen und die unter ihrem Einfluß stehenden Kultusminister durch die aufgezwungene Sexualerziehung zur Unzucht ändern. Sogar das Bundesverfassungsgericht unterstützte diesen Völkermord, indem es eine Verfassungsbeschwerde gegen die Schulpflicht aus ebensolchen Gründen nicht zur Entscheidung angenommen hat. [...]
Viele Gläubige meinen, den verantwortlichen Politikern wäre der Völkermord an den Gläubigen unbekannt. Früher meinten auch viele: Wenn der “Führer” wüßte, ..., dann würde er diese und jene Schergen aufhängen. Doch wie dem Hitler die Verbrechen, die unter seiner politischen Verantwortung geschahen, im wesentlichen bekannt waren, so ist den heutigen Kultusministern und deren Regierungschefs der Völkermord, der unter ihrer politischen Verantwortung geschieht, ebenfalls bekannt. Nach dem bereits zitierten Wortlaut unseres Strafgesetzbuches sind Stoiber, Hohlmeier, der hessische Ministerpräsident Roland Koch, sein Amtsvorgänger Hans Eichel, die hessische Kultusministerin Karin Wolff, der ehemalige niedersächsische Ministerpräsident Gerhard Schröder [FN: In einer Veröffentlichung (Prof. Dr. Reinhard Franzke, Stilleübungen und Fantasiereisen. Moderne Wege der Pädagogik? Ein Plädoyer für okkultfreie Schulen, Hannover 1999, S. 37) wird beklagt, daß das Land Niedersachsen offen dazu übergegangen ist, die Praktiken indischer Gurus und fernöstlicher Sekten in die Lehrerfortbildung aufzunehmen. SCHRÖDER war von 1990-98 Ministerpräsident Niedersachsens und somit für diese Kampfhandlung gegen das Gottesvolk politisch verantwortlich. Daß sich SCHRÖDER einmal selbst als „Marxist“ bezeichnete, hat ihn vor der niedersächsischen Landtagswahl 1990 nicht daran gehindert, sich seine Zukunft aus der Hand lesen zu lassen (ideaSpektrum 10/1998, S. 6).] und viele andere, die den Völkermord am Gottesvolk betreiben, Verbrecher. [...]
Kein Zweifel: Die Kultusminister und deren Regierungschefs wollen den biblischen Glauben ausrotten. Nach der Definition des Gesetzgebers begehen sie dadurch das Verbrechen des Völkermordes. Sie begehen nicht etwa nur fahrlässige Völkertötung, sondern vorsätzlichen Völkermord. Wer die Völkermörder wählt, wer diesen Verbrechern - ganz gleich, ob sie sich “christlich” oder “sozial” nennen - bei politischen Wahlen seine Stimme gibt, der ist an dem vorsätzlich begangenen Genozid mitschuldig.


Wieder Christenverfolgung in Deutschland
1.Verfolgung geleugnet
Daß auch heute in Deutschland wieder Menschen wegen ihres Glaubens verfolgt werden könnten, halten viele für absurd, so als ob Jesus Christus nie gesagt hätte: „Wenn euch die Welt hasset, so wisset, daß sie mich vor euch gehaßt hat. Wäret ihr von der Welt, so hätte die Welt das Ihre lieb. Weil ihr aber nicht von der Welt seid, sondern ich euch aus der Welt erwählt habe, darum haßt euch die Welt. Gedenket an das Wort, das ich euch gesagt habe: Der Knecht ist nicht größer als sein Herr. Haben sie mich verfolgt, so werden sie euch auch verfolgen; haben sie mein Wort gehalten, so werden sie eures auch halten“ (Joh. 15,16-20). Allerdings, wer Christen verfolgt, leugnet seine üblen Machenschaften. So verkündete schon Adolf Hitler in einer Rede vom 31. Jan. 1939 mit großer Scheinheiligkeit: [Anm. PRHL: s. den Text bei KzM] [....] Hitler hat nicht nur in seiner Funktion als Reichskanzler nach eigenen übertriebenen Angaben den Kirchen erhebliche Finanzmengen zukommen lassen, sondern er hat auch als falscher Prediger, als ein Apostel des Teufels, eine durch und durch antichristliche Lehre verkündigt. So ist sein Buch Mein Kampf keineswegs nur eine politische Schrift, sondern in erster Linie ein Predigtbuch einer durch und durch antichristlichen Religion. Doch das haben selbst viele Pastoren nicht gemerkt, die Hitlers Buch besonders der Jugend empfohlen hatten. [FN: Z. B. ein  Pfarrer in dem von Pastor Ernst Modersohn herausgegebenen „Wochenblatt für jedermann“ „Heilig dem Herrn“ (Nr. 4, 1934).] [Anm. PRHL: s. Mein Kampf bei KzM]
2. Verfolgung damals
Bei der damals weit verbreiteten geistlichen Blindheit war es Aufgabe der wenigen noch übriggebliebenen Jesusjünger, davor zu warnen, daß derjenige Jesus Christus verliert, der Hitler nachfolgt. So zeigte der katholische Journalist Fritz Gerlich (1883-1934) vor allem in der Wochenschrift „Der gerade Weg“ schon vor 1933 den kriminellen Charakter der Hitlerreligion auf. Als Folge davon wurde er am 9.3.1933 verhaftet, war schwersten Mißhandlungen ausgesetzt und wurde am 30. Juni 1934 im KZ Dachau ermordet. Während sich Hitler am 30. Jan. 1939 gerühmt hat, wie sehr er die Kirchen finanziell unterstütze, befand sich Pfarrer Paul Schneider (1897-1939) nach mehreren Gefängnisaufenthalten seit Oktober 1937 im KZ Buchenwald. Als Folge seines Martyriums „starb“ er dort am 18. Juli 1939. [...]
3. Verfolgung heute
Doch wenn die „Hunde“ dadurch die Ruhe stören, daß sie das Gotteswort in unüberhörbarer Weise in die Öffentlichkeit tragen, dann werden sie auch heute verfolgt. So war Pfarrer Winfried Pietrek im zehn Tage, ich war 8 ½ Monate und Günter Annen5 war bisher vier Tage im Gefängnis, zu denen noch 130 Tage hinzukommen, weil wir über die „gesetzestreue“ Tätigkeit von namentlich genannten Tötungsspezialisten für ungeborene Kinder in gleicher Weise auf Flugblättern geschrieben hatten, wie üblicherweise über die Ermordung bereits geborener Menschen berichtet wird. In meinem Fall stand es sogar schwarz auf weiß in Gerichtsurteilen, daß ich „feststehende Begriffe wie Mensch und Embryo“ „verdreht“ hätte. [FN: So Richter Kuda in einem Strafurteil des Landgerichts Nürnberg-Fürth vom 24.11.1998 mit dem Aktenzeichen 8 Ns 404 Js 43127/97. Wiedergegeben in: Johannes Lerle, Nürnberger Ketzerprozesse gegen Kindermordgegner. Eine Kette von Rechtsbeugungen, Erlangen 2003, S. 35.] Somit waren sowohl ich als auch die anderen Kindermordgegner deswegen im Gefängnis, weil wir eine biblische Wahrheit zu deutlich bezeugt hatten. [...]
5. Satanssymbole im Personalausweis
Die Kampfhandlungen gegen den christlichen Glauben müssen wir auf dem Hintergrund des Satanismus, d. h. der Teufelsanbetung, sehen. Während der Regierung Kohl (CDU) wurde der deutsche Personalausweis heimlich mit satanischen Symbolen [FN: Näheres im Internet unter www.personenausweis.de ; Rainer Daehnhardt: „Mir reicht’s“. Untersuchungen der auf dem Personalausweis verwendeten Symbolik, Lisboa (Portugal) 2004.] versehen. Diese sind zum Teil erst gegen das Licht oder unter UV-Licht zu erkennen. Den meisten Menschen sagen solche Zeichen nichts; aber die Satanisten können an den Teufelssymbolen erkennen, daß jetzt ihre Gesinnungsgenossen an der Macht sind. Obwohl dies schon öffentlich kritisiert wurde, wurden die Satanssymbole nicht entfernt, sondern auch in die neuen Reisepässe aufgenommen. Dadurch ist es offensichtlich, daß dies unmöglich ein kleiner Grafiker getan haben kann, sondern daß politische Entscheidungsträger dafür verantwortlich sind. [...]
7. Vernichtungskrieg [Anm. PRHL: s. dazu auch die KzM-Diskussionshilfen z.Th. "katholischer Religionsunterricht"] [...]
Sich faktisch über Jesus Christus zu erheben, das ist der antichristliche Ungeist des römischen Papsttums. Wie viele Menschen haben die Päpste allein deswegen als vermeintliche „Ketzer“ umgebracht, nur weil sie das Gotteswort über die Lehre von sündigen Menschen gestellt hatten! Und diese römische Geisteshaltung der Ketzerverfolgung wirkt bei „Katholiken“ wie dem bayrischen Ministerpräsidenten Stoiber und dem Adenauer-Urenkel nach, wenn in deren Zuständigkeitsbereich vermeintliche „Ketzer“ zwar nicht mehr verbrannt, aber wenigstens ins Gefängnis geworfen werden. [Anm. PRHL: Lerle wurde zwischenzeitlich über das Faktum der Sedisvakanz informiert; zudem war Lerle absolut nicht in der Lage, vernünftig zu begründen, wie man denn außerhalb der katholischen Kirche überhaupt von einer Heiligen Schrift sprechen kann. Denn selbst wenn man die Apostel als Gewährsmänner für die Bibel anführt, muss man noch immer Gewährsmänner anführen, die die unverfälschte Weitergabe des Glaubensgutes garantieren; das vermag ausschließlich die katholische Kirche zu leisten.]

Alles Vollidioten!

Wer nicht blind und rettungslos verblödet ist, weiß ganz genau, wohin die Reise der OMF-"brd" geht: Richtung Hölle. Zum Teufel mit den Deutschen - das ist die alles beherrschende Ideologie der "Mächtigen", und wer sich damit nicht anfreunden will, der bekommt die ganze Schikane des "freiesten Rechtsstaates" zu spüren.
Auf die teuflische Holocost-Keule wird in den nächsten Tagen im Zusammenhang mit Computerspielen noch gesondert eingegangen.
Doch auch die allerbravsten "brd"-Lemminge haben schon seit langem keinerlei Möglichkeit mehr, sich in Sicherheit zu wiegen. Gerade jetzt hat "Innenminister" Wolfgang Schäuble die Katze aus dem Sack gelassen, dass die Unschuldsvermutung nicht gelten darf: "Wäre es richtig zu sagen: Lieber lasse ich zehn Anschläge passieren, als dass ich jemanden, der vielleicht keinen Anschlag begehen will, daran zu hindern versuche. Nach meiner Auffassung wäre das falsch." (stern.de - 18.4.2007 - 08:44). "Justizministerin" Brigitte Zypries hat heute im Deutschlandfunk in einerm Interview mit Bettina Klein nachgelegt: "Die Unschuldsvermutung kann bei der Gefahrenabwehr nicht gelten, weil da soll ja Gefahr, der Eintritt eines Ereignisses, verhindert werden. Deshalb gilt die Unschuldsvermutung immer nur dann, wenn jemand vor Gericht steht, wenn der Staat ihn also anklagt und sagt,: Du hast eine Tat begangen und jetzt muss ich, Staat, dir nachweisen, dass du es warst. Soweit ich das nicht kann, gilt die Unschuldsvermutung, also nur bei der Strafverfolgung."
Kurz:: Alle OMF-"brd"-Insassen gelten grundsätzlich immer als schuldig, weil von ihnen theoretisch immer eine Gefahr für die "Mächtigen" ausgeht. Es ist folglich nicht bloß aussichtslos, sondern kann und wird auch bestraft werden, sich gegen absolut willkürlichen Terror seitens der "Mächtigen" auszusprechen, geschweige denn gegen den Terror der "Mächtigen" Widerstand zu leisten. Wohlgemerkt: Die Abschaffung der Unschuldsvermutung ist nicht bloße Möglichkeit, sondern schon längst harte Wirklichkeit in der OMF-"brd". Die einzigen, die nicht als schuldig gelten, d.h. die einzigen, denen man wirklich vertrauen kann, ja muss, sind eben die "Mächtigen" selbst.

Bei demselben Interview wurde übrigens auch die Thematik "Aufstachelung zu Hass und Gewalt" angesprochen. Wer Israel kritisiert, wird bekanntlich - wie nun Lerle - schnell als "Neo-Nazi", "Rechtsradikaler", "Holocaust-Leugner" etc. diffamiert und ggf. "strafverfolgt". Aber welchen Schutz genießen Christen? Hier die Antwort aus dem Zypries-Interview mit Bettina Klein:
Klein: Lassen Sie uns zu einem konkreten Fall kommen, den Sie heute in Luxemburg versuchen wollen zu beschließen - auf europäischer Ebene. Es sollen Mindeststandards festgelegt werden gegen Rassismus und Fremdenfeindlichkeit. Was genau wollen Sie unter Strafe stellen?
Zypries: Es geht darum, dass wir europaweit beschließen wollen, dass die Aufstachelung zu Hass und Gewalt gegen Menschen aufgrund deren Rasse, Hautfarbe oder anderer solcher Gründe verboten ist. Die Aufstachelung zu einer Tat, das ist die Voraussetzung.
Klein: Aber ein Aufruf etwa, wie "Tötet alle Christen" bleibt theoretisch straffrei. Damit haben sich offenbar die Briten durchgesetzt.


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