Lebensschützer unschuldig wegen
"Holocaustleugnung" verurteilt
- Pressemeldung: Ein Jahr Gefängnis ohne Bewährung
für Dr. Johannes Lerle -
(Kirche zum Mitreden, 15.06.2007)
Der Lebensschützer Dr. Johannes Lerle
wurde am 14.06.2007 zu einem Jahr Gefängnis ohne Bewährung
verurteilt. Seine angebliche Straftat: "Holocaustleugnung". Dabei
enthält die Anklageschrift noch nicht mal überhaupt einen
Anhaltspunkt, womit Dr. Lerle denn die angebliche "Verharmlosung" der
Judenverfolgung begangen haben soll. Zwar werden von der
Staatsanwaltschaft tatsächlich einige Zitate aus Lerles Schriften
angeführt, aber diese begründen eben noch keinerlei
Anfangsverdacht. Damit erfüllt die Justiz nicht nur den
Straftatbestand der Verfolgung Unschuldiger; sie macht es auch
schlichtweg objektiv unmöglich, sich gegen den Tatvorwurf der
Holocaustleugnung zu verteidigen, denn Lerle verharmlost die
Nazi-Verbrechen in keiner Weise.
In Lerles Einlassung vor Gericht wird genau diese kafkaeske Situation
zum Ausdruck gebracht, z.B.: »Behauptet die Staatsanwaltschaft
hiermit, daß tatsächlich Seife aus menschlichen Knochen und
Lampenschirme aus menschlicher Haut gefertigt und in Dachau Menschen
vergast worden seien? Oder behauptet die Staatsanwaltschaft, daß
derartige Lügen nie verbreitet worden seien? Oder aber
verübelt sie mir, daß ich eine auch ihr bekannte Lüge
öffentlich bekannt mache, weil dadurch die Seriosität des
Holocaustdogmas in Zweifel gezogen wird? Es ist unklar, was dieses
Zitat in der Anklageschrift mir eigentlich vorwirft, und ich bitte, mir
dies mitzuteilen, damit ich mich diesbezüglich verteidigen
kann.«
Es ist nicht bloß aus ethischer Perspektive menschenverachtend,
sondern es verstößt eklatant gegen explizite grundlegendste
gesetzliche Bestimmungen und überhaupt gegen die Menschenrechte,
jemandem seine Verteidigung bereits dadurch restlos unmöglich zu
machen, dass man ihm noch nicht mal mitteilt, warum genau man ihn
überhaupt anklagt resp. sogar verurteilt.
Lerle führt weiter aus: »Daß ich die
nationalsozialistischen Verbrechen geleugnet hätte, ist sich die
Staatsanwaltschaft selbst nicht sicher. Das zeigt ihr Zusatz "oder
verharmlost". Mit "verharmlost" meint die Anklageschrift wahrscheinlich
"angezweifelt". Doch der Zweifel an den Hitlerverbrechen ist nicht
strafbar. Außerdem habe ich sie im Internet auch nicht einmal
angezweifelt, sondern lediglich nachweisbare Tatsachen in einer Weise
zusammengestellt, die andere zum Zweifel am Holocaust führen
könnte. [...] Aber das Bezweifeln von nationalsozialistischen
Unrechtstaten ist nicht strafbar gemäß § 130, Abs. 3
StGB, sondern lediglich das Leugnen oder Verharmlosen, womit
natürlich nur zweifelsfrei tatsächlich stattgefundene
Unrechtstaten gemeint sein können."
Fairerweise muss hier allerdings eingefügt werden, dass die Justiz
es tatsächlich ausdrücklich für völlig unerheblich
erklärt hat, was denn die Nazis getan haben oder nicht. Bei der
Verurteilung von Ernst Zündel erklärte Richter Ulrich
Meinerzhagen unmissverständlich, dass es völlig unerheblich
sei, ob der Holocaust stattgefunden habe oder nicht. Seine Leugnung
stehe in Deutschland unter Strafe. Und nur das zähle vor Gericht.
Während also der Gesetezstext ausdrücklich vorschreibt, dass
einzig und allein die Leugnung von bewiesenermaßen
stattgefundenen Nazi-Verbrechen bestraft werden können, ist die
Justiz völlig losgelöst von jeder gesetzlichen Bindung. Sie
kann also auch jeden bestrafen, der gewisse Geschichten einfach nur
anzweifelt, oder der nachgewiesen hat, dass gewisse Geschichten im
Widerspruch zu den Naturgesetzen stehen, oder der etwas wiederholt, was
bewiesenermaßen der Wahrheit entspricht.
Wenn also die Justiz mit keinem Wort sagt, worin sich Lerle denn
überhaupt strafbar gemacht hat, zumal Lerle tatsächlich auch
rein gar nichts Strafbares begangen hat, weswegen verurteilt sie dann
Lerle trotzdem zu einem Jahr Gefängnis ohne Bewährung? Der
Schlüssel dürfte eben in seinen Lebensschutz-Aktivitäten
liegen. So heißt es in der Einlassung: »Dieser Nazi-Ungeist
der ständigen Rechtsbeugungen und der Bluttaten wirkt sich z. B.
darin aus, daß das Bundesverfassungsgericht am 27. 10. 1998
entschieden hatte, daß Tötungsspezialisten für
ungeborene Kinder ein Grundrecht haben (nämlich das der
unbeschränkten Berufsfreiheit), eine willkürlich abgegrenzte
Personengruppe nicht nur zu töten, was schlimm genug wäre,
sondern sie sogar rechtswidrig zu töten. Ein solches Fehlurteil
läßt sich auch durch noch so große Dummheit von
Richtern nicht entschuldigen, sondern ist eindeutig Rechtsbeugung.
[...] Solch eine Rechtsbeugung, daß irgendwer ein Grundrecht
hätte, andere Menschen rechtswidrig töten zu dürfen,
dürfte selbst in der Nazizeit kaum zu finden sein. Die Nazis waren
somit lediglich eine Verbrecherbande, die mit den anderen
Verbrecherbanden wie den Bolschewisten in der Sowjetunion, den
amerikanischen "Kreuzrittern für Demokratie, für
Glaubensfreiheit und für Menschenrechte" und unserem
fälschlich sogenannten "freiheitlich-demokratischen Rechtsstaat"
geistig verwandt sind. Alle diese Täter verbindet der Glaube an
die materialistische Evolutionstheorie und die Feindschaft gegen Jesus
Christus, die deren ungeheure kriminelle Energie hervorbringt. Hitler
wurde lediglich deshalb zur Inkarnation Satans in einer Versammlung
gewöhnlicher Sünder erhoben, weil er den Krieg verloren hatte
und weil die Sieger die Geschichte schreiben und die alleinige
Kriegsschuld selbstverständlich dem Verlierer
aufbürden.«
Da für eine Verurteilung wegen "Holocaustleugnung" also ganz
ausdrücklich keinerlei gesetzliche Schranken bestehen, ist dies
eine der bequemsten Möglichkeiten, die Verteidiger unliebsamer
Wahrheiten zu kriminalisieren, d.h. sowohl öffentlich in
schwerster Weise zu diskreditieren als auch - wenigstens zeitweise -
aus dem Verkehr zu ziehen. Jeglicher Einsatz für Wahrheit und
Gerechtigkeit soll nach Kräften gelähmt, am liebsten sogar
völlig zunichte gemacht werden.
Wer sich auf die Seite Lerles stellen will, muss damit rechnen,
ebenfalls strafverfolgt zu werden.
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