Abtreibung: Offener Brief

- verbreitet von Klaus Günter Annen, geschrieben von Martin Humer  -
(Kirche zum Mitreden, 14.06.2004)

Von der KzM-Startseite

05.04.2004
Fax an Staatsanwaltschaft Heilbronn:
Hiermit erstatte ich Strafanzeige gegen
die "Richter" des "Landgerichts Heilbronn" Hauf, Aßmann, Lustig
Tatbestand: Rechtsbeugung

Begründung:
Die o.g. "Richter" haben unter dem Az. 3 O 2438/01 III "beschlossen", dass der Lebensschützer Klaus Günter Annen wegen seiner berechtigten und notwendigen Kritik an rechtswidrigen Abtreibungen ein "Ordnungsgeld" zahlen resp. "Ordnungskerker" erleiden muss.
Dabei ist festzustellen, dass die absolut unverzichtbare Begründung für diesen "Beschluss" nicht bloß fehlt, sondern obendrein eine Pseudobegründung vorgeschoben wurde, so dass der Beschluss nicht bloß illegal und unwirksam ist, sondern auch den Tatbestand des sehr schweren Betrugs erfüllt.
Wir befinden uns nun in der Karwoche; in dieser Zeit werden in der Liturgie die Berichte über das Leiden unseres Herrn Jesus Christus gelesen. Am Karfreitag wird die Passion nach Johannes gelesen, und dort heißt es: "Habe Ich unrecht geredet, so beweise Mir das Unrecht; habe Ich aber recht geredet, warum schlägst du Mich" (Joh 18,24)?
Angesichts solch notorischer Unrechts-Sprecher wie den Heilbronner "Richtern", die Annen niemals ein Unrecht nachgewiesen haben, aber trotzdem wie besessen auf ihn einprügeln, verdienen diese Worte Christi besondere Beachtung.
Sollten die Heilbronner "Richter" in ihrer Weigerung, die "Verurteilung" von Annen zu begründen, verharren, werde ich das in angemessener Weise bei KzM würdigen. Sollte trotz dieser Weigerung keine Verurteilung und v.a. gerechte Bestrafung der "Richter" erfolgen, werde ich auch das in angemessener Weise bei KzM würdigen. Das frühere Treiben der Staatsanwaltschaft Heilbronn habe ich bereits in einem KzM-Text gewürdigt (http://www.kirchenlehre.de/abtreib6.htm).
Zudem habe ich bei KzM die Nazi-Verbrechergesinnung der Staatsanwaltschaft Nürnberg-Fürth gewürdigt (http://www.kirchenlehre.de/abtreib7.htm). Man bedenke schließlich die Erklärung von Kreisoberinspektorin Marion Dellnitz, Epenwöhrden: "Ich habe in Schleswig-Holstein, in einem ganzen Bundesland, noch keinen nichtkorrupten Anwalt, Richter oder Staatsanwalt kennengelernt, bis heute!"

Hinweis: Die Strafanzeige gegen die Völkermordorganisation "Landgericht Bonn" kann jeder unterstützen, s. http://www.kirchenlehre.de/muster02.htm.



 

Offener Brief

Klaus Günter Annen hat kommentarlos den nachfolgenden Offenen Brief an "<Undisclosed-Recipient:;>", also an namentlich nicht genannte Empfänger verschickt, darunter auch an uns. Normalerweise lehnen wir unverlangte Massen-Mails ab, insbesondere wenn sie html-Code enthalten (s. KzM-Startseite), aber aufgrund des wichtigen Themas wollen wir mal großzügig sein. Immerhin war die mail durch ASCII-Formatierung auch noch einwandfrei lesbar (html-Mails sind wegen der ganzen Umlaute etwas mühsam zu lesen), und dies sieht nach unseren Auslassungen so aus:
Günter Annen wrote:

                     Europäische Bürgerinitiative

                   Feldweg 1 A - 4730 Waizenkirchen

                   Tel.: 07277/6342 Fax: 07277/63424

                  Offener Brief vom 14. Juni 2004 an:

                       Oberlandgericht Stuttgart

                             4. Zivilsenat

Betreff:                  Urteil vom 26. Mai 2004    AZ: 4 W 32/04 3O 2438/01 III LG Heilbronn

Grüß Gott, Frau Vorsitzende Dr. Sulzberger-Schmitt! Grüß Gott, Herr Dr. Herdrich und Herr Dr. Ottmann !

Der   über   die   Grenzen   Deutschlands  bekannte   und   geschätzte Lebensrechtler   Günter  Annen   wurde   zu  5000   Euri  Ordnungsgeld verurteilt,  weil er  vor oder in der Nähe der Arztpraxis von Dr. med. Jürgen   Köhler  in   Heilbronn   Flugblätter  gegen   die  Abtreibung verteilte,  und weil  Annen es "sogar wagte", Prozeßdokumente über den Rechtsstreit im Internet zu veröffentlichen.

Was  Abgeordnete im  Bundestag  sprechen, kann  veröffentlicht werden.

Ebenso    kann    veröffentlicht   werden,    was   in    öffentlichen Gerichtsverhandlungen  gesprochen wird,  sei denn,  die Öffentlichkeit wurde  vor  der Verhandlung  ausgeschlossen.  Das gilt  auch für  alle Prozeßdokumente, die im Gerichtsakt liegen und vorgelesen werden. Alle Mediengesetze   und   Pressegesetze   Europas   kennen  die   gleichen Bestimmungen!!

Das  "rechtliche   Problem"  in   diesem  Fall  suche   ich  nicht  im Strafgesetzbuch,  sondern   orte  es  im   fortwirkendem,  schlechten Gewissen.

Die    Vertreter  des   deutschen  Volkes  im   "Deutschen  Bundestag" beschließen   ein   Gesetz,   das    die     "Abtreibung"   erlaubt  .

Der    Bundesverfasungsgerichtshof   erklärt  die  "  Abtreibung"  für "rechtswidrig".

Der Lebensrechtler Günter Annen  kann diesen Gegensatz in den Urteilen nicht   verstehen  und   schon   gar  nicht   gedanklich  überbrücken.

Auch  erkennende Richter  sollten sich  nicht über  derart gespaltene, gegensätzliche  Rechtsauffassungen  hinwegsetzen  bei ihren  Urteilen.

Die Ursache solcher Schizophrenie ist das schlechte Gewissen im Umgang mit dem Leben in der Vergangenheit.

Bewußt oder auch unbewußt  wirken die Verbrechen von "Auschwitz" fort.

                                        Mord  bleibt  Mord!         Es gibt   kein   anderes   Wort!!

Auch  der "beleidigte"  Doktor ... und sein Anwalt, Doktor ..., sollten einmal darüber nachdenken:

  Ein Gesetz, das sich nicht an den 10 Geboten Gottes, am Naturrecht orientiert, kann niemals die Würde des Rechts erreichen, weil es keine Gerechtigkeit bewirkt.

Freundliche Grüße!

gez. Martin Humer



 

Und die weiteren Aussichten

Im "Fall Heilbronn" ist nun die Revision beim Bundesgerichtshof zugelassen, Verhandlungstermin: 07.12.2004. Nach all dem äußerst schwerwiegenden Unrecht, das Annen erlitten hat, und v.a. angesichts der notorischen hartnäckigen Pseudo-Rechtsprechung in Deutschland sind wir zwar nicht übertrieben optimistisch, was den Ausgang betrifft. Wir bitten aber unsere Leser um das Gebet, dass es in Deutschland eine Wende zur Gerechtigkeit geben wird; dringend nötig ist sie auf alle Fälle.
Es mutet dabei zugegebenermaßen etwas seltsam an, wenn V2-Sektierer wie Martin Humer anderen Personen Schizophrenie vorwerfen, aber trotzdem die V2-Sekte als katholische Kirche hinstellen, wobei ja der deutsche Staat nach dem erklärten Willen des Bundesverfassungsgerichts (im offenen Brief "Bundesverfasungsgerichtshof" genannt) ausdrücklich schizophren ist. So sehr wir das Anliegen der Abtreibungsgegner unterstützen und ihnen bei ihrem Kampf beistehen und alles Gute wünschen, man darf dennoch nicht vergessen, dass die Zugehörigkeit zur katholischen Kirche heilsnotwendig ist. Und wer in der V2-Sekte bleibt, hat das Blut unschuldiger Priester an seinen Händen. Uns droht die absolute Vernichtung, vor der Annens 5'000 Euro Geldstrafe letztlich völlig verblassen. Annens "katholische Kirche" will den totalen Sieg, die "Ausschöpfung des gesetzlichen Ordnungsmittelrahmens" gegen Katholiken. Übrigens gab es selbst bei den Hardcore-Vatikanisten - auch in jüngster Zeit - Fälle, wo Leute, die früher KzM resp. dessen Autor mit Spott und Hohn übergossen haben, endlich "Sedisvakantisten" geworden sind (an anderer Stelle mehr dazu). Warum zögern Annen, Humer etc. noch, katholisch zu werden?

[Zurück zur KzM - Startseite]