Abtreibungsstaat Terrorrepublik Deutschland
- Neues in der Anzeigesache zum "Heilbronner Urteil" -
(Kirche zum Mitreden, 03.07.2002)
I. Einträge auf der KzM-Startseite
07.06.2002
Fax an die Generalstaatsanwaltschaft Stuttgart, Postfach 10 36 53,
70031 Stuttgart, Fax: (0711) 212-3535 (s. auch: Tod
den Lebensschützern!):
Verfügung der Staatsanwaltschaft
Stuttgart
v. 23.05.2002; Zustellung am 28.05.2002
Strafanzeige gegen RinOLG Heidi Sulzberger-Schmitt
Aktenzeichen: - 2 Js 40621/02 -
Hiermit erstatte ich Beschwerde gegen den Einstellungsbescheid und
beantrage ich die Überprüfung von Staatsanwalt Milionis.
Begründung: Wie Milionis in seiner Verfügung selbst zugibt,
gilt: "Das Recht ist gebeugt, wenn eine Entscheidung ergeht, die
objektiv
im Widerspruch zu Recht und Gesetz steht." Das ist in der von
Entscheidung
von RinOLG Heidi Sulzberger-Schmitt ("Abtreibungen sind nicht immer
rechtswidrig")
eindeutig der Fall. Milionis bringt nicht nur seine grob
unvernünftige
"Begründung" für seine Verfügung zu Papier, sondern
ignoriert
hartnäckig die als bekannt vorauszusetzende Tatsache, dass KzM
nicht
Teil des staatlichen Propaganda-Apparates ist. Außerdem geht
Milionis
fast gar nicht auf die in meiner Strafanzeige gegen Heidi
Sulzberger-Schmitt
vorgebrachten Punkte ein. Aufgrund der Missachtung naturrechlicher
Gegebenheiten
kann der Vorstoß von Heidi Sulzberger-Schmitt keinen Erfolg
haben.
Es war die indispensable Pflicht von Milionis, diesem Treiben einen
Riegel
vorzuschieben. Z.Th. Naturrecht habe ich gestern bei KzM einen
Ausschnitt
aus dem Buch von H. Rommen, Der Staat, Paderborn 1935,
veröffentlicht.
Bei diesbezüglicher Anfrage per e-mail Ihrerseits bin ich bereit,
Ihnen diesen Text per e-mail zuzuschicken. Selbstverständlich
können
Sie den Text aber auch direkt im Internet lesen; URL: http://www.crosswinds.net/~prhl/natur.htm.
Rechtsbelehrung: "Wer z.B. sich zur Ansicht bekennt, [...] die Kirche
sei dem Staate unterworfen, der ist ein Häretiker" (H. Jone,
Katholische
Moraltheologie, Paderborn (7)1936, 93). "Die Obrigkeit hat die Pflicht,
in erster Linie für das allgemeine Wohl zu sorgen. Sie muß
deshalb
nach Kräften alle Übel vom Staate fernhalten und sein Wohl
fördern,
Religion und Sittlichkeit beschützen, für gerechte Verteilung
der Rechte und Pflichten sorgen, die Gesetze ohne persönliche
Rücksichten
durchführen, die öffentlichen Ämter nur geeigneten
Personen
geben und ungeeignete aus denselben entfernen" (a.a.O., 164).
Pressemitteilung der "Europäischen Ärzteaktion" Ulm vom
18.03.2002
Die Europäische Ärzteaktion in den deutschsprachigen
Ländern
ist betroffen vom Urteil des Heilbronner Landgerichtes gegen einen
Abtreibungsgegner
wegen des Gebrauches des Ausdrucks "rechtswidrige Abtreibungen". Denn
das
höchste deutsche Gericht, das Bundesverfassungsgericht in
Karlsruhe
bezeichnet Abtreibungen als "rechtswidrig" und nur nach Vorlage eines
Beratungsscheines
als "straffrei".
Daher ist es ein Unrecht und nicht hinnehmbar, wenn jetzt das
Heilbronner
Landgericht einen Abtreibungsgegner dazu verurteilt, den Ausdruck
"rechtswidrige
Abtreibungen" zu unterlassen. Denn jede Abtreibung ist und bleibt
Tötung
eines ungeborenen Kindes und deshalb nach dem Urteil des höchsten
deutschen Gerichtes "rechtswidrig".
Die Europäische Ärzteaktion in den deutschsprachigen
Ländern
ist fassungslos über das Urteil des Heilbronner Landgerichtes.
Dr. med. Alfred Häußler
Vorsitzender der Europäischen Ärzteaktion in den
deutschsprachigen
Ländern
19.06.2002
Meldung von Radio Vatikan:
Kritik an Schadenersatz-Urteil des Deutschen
Bundesgerichtshofs
Ein Arzt muss den Unterhalt für ein schwerstbehindertes Kind
zahlen,
wenn er die Fehlbildungen während der Schwangerschaft
übersehen
hat. Das hat der Bundesgerichtshof gestern in Karlsruhe entschieden.
Konkret
ging es um den Fall einer Mutter, die sich bei Kenntnis der schweren
Behinderungen
ihres Kindes für eine unrechtmäßige aber straffreie
Abtreibung
entschieden hätte. Mit der Entscheidung hätten jene Recht
bekommen,
die einen "Menschen nach Maß" propagieren, kritisierte
Bundesärztekammer-Präsident
Jörg-Dieter Hoppe. Der Kölner Kardinal Joachim Meisner warf
den
Richtern vor, sie würden das Recht nicht zum Schutz des
Schwächsten
anwenden. Die Bundesregierung beschuldigte Meisner, ihre
Kontrollpflicht
beim Abtreibungsrecht zu ignorieren. Bei seiner Einführung sei
Paragraph
218 noch als Schutzgesetz gedacht gewesen, erklärte der Kardinal,
inzwischen ähnele das Gesetz mehr einem "Recht auf Abtreibung".
Der
Kirchenbeauftragte der Union im Bundestag, Hermann Kues, bezeichnete
das
Urteil als "lebensfeindlich" und warnte: die Entscheidung werde den
Druck
zur Spätabtreibung erhöhen. Für Kues Parteikollegen
Hubert
Hüppe ist die Entscheidung ein Affront gegen die ärztliche
Standesethik.
Mediziner würden so dem Druck der Selektion ausgesetzt. Kritik
auch
von den Bündnisgrünen: Der Richterspruch liege auf einer
Linie
ähnlicher Entscheidungen, die bedauerlich seien.
Dazu die Erklärung des Tänzers
Joachim
Meisner:
Dass ungeborene, behinderte Kinder kein Lebensrecht
haben,
hat das oberste Zivilgericht, der Bundesgerichtshof in Karlsruhe, jetzt
bestätigt, indem er eine Ärztin zum Schadensersatz
verurteilte,
weil sie im Rahmen der pränatalen Diagnostik die Behinderung eines
Kindes nicht erkannt hätte. Unser Grundgesetz ist beim
Bundesgerichtshof
nicht in guten Händen, weil er das Recht nicht mehr zum Schutz der
Schwächsten, nämlich ungeborener, kranker Kinder, in
Anwendung
bringt. Darüber hinaus bestraft der Bundesgerichtshof Ärzte,
die - aus welchen Gründen auch immer - die Tötung kranker,
ungeborener
Kinder verhindert haben. Damit wird dem ärztlichen Ethos
größter
Schaden zugefügt. Verdient solche Rechtsprechung noch den Namen
Rechtskultur,
die einen Menschen - und sei er auch noch ein Kind und krank dazu - als
Schadensfall definiert, für den man bezahlen muss?
Na, na, na, Herr Meisner, wer wird denn hier nicht für den
Bundesgerichtshof
die Hand ins Feuer legen? Zur Erinnerung: Ihre vermeintlichen Rechte
bezieht
die V2-Sekte allein aus den zahlreichen definitiv nicht
rechtskräftigen
Fehlurteilen größenwahnsinniger Schwerverbrecher, wofür
das Herz-Jesu-Urteil nur ein Beispiel ist.
Sollte
es nun etwa doch möglich sein, dass nicht alle
"höchstrichterlichen"
Urteile die Wahrheit in Reinkultur verteidigen? Na los, Meisner, wenn
Sie
es ernst meinen, dann zeigen Sie doch diese Horde von Richtern an! Und
wenn Meisner "die Bundesregierung beschuldigt,
ihre
Kontrollpflicht beim Abtreibungsrecht zu ignorieren", dann erinnern wir
ihn daran, dass er mit seiner Truppe selber die Mörderscheine
ausgestellt
hat ("Abtreibungen sind rechtmäßig, weil Kirchen mittelbar
mitwirken";
s. Tod den Lebensschützern!
Man muss sich das Urteil in seinen praktischen Wirkungen vor Augen
führen. Die Eltern teilen ihrem Kind mit: "Herzchen, du lebst nur,
weil eine Ärztin zu dämlich war zu erkennen, dass du ein
Krüppel
bist. Hätten wir das gewusst, wärst du abgetrieben worden.
Und
jetzt iss deine Suppe auf!" In der Schule dann die ständigen
Kommentare:
"He, Krüppel, wenn du schon nicht abgetrieben wurdest, dann nerv
uns
wenigstens nicht!" Und im Berufsleben: "Ah, Sie sind doch der
Krüppel,
der eigentlich abgetrieben werden sollte. Angenehm, mein Name ist
Müller!"
Oder anders: "Wie ich sehe, sind Sie ein Krüppel. Darf ich fragen,
warum Sie nicht abgetrieben wurden? Lag es wieder an einem
inkompetenten
Arzt?" Oder: "Zeigen Sie Mitgefühl mit Ihren Eltern und begehen
Sie
Selbstmord. Ihre Eltern hätten Sie doch bestimmt abgetrieben -
auch
wenn sie Ihnen das nicht gesagt haben sollten."
Von der Unantastbarkeit der menschlichen Würde wollen die
Bundesrichter
offenkundig nichts wissen. Und die Breitenwirkung ist klar. Beim der
pränatalen
Diagnostik denkt sich der Arzt: "Hmm, möglicherweise könnte
das
Kind behindert sein. Zur Sicherheit dränge ich auf eine
Abtreibung,
sonst kann ich Zahlemann spielen."
Und das sind nur einige Beispiele für Folgen dieses Urteils.
Lebensunwertes
Leben! Recht (und damit immer auch eine gewisse Pflicht) auf
Abtreibung!
Heil Hitler!
II. Antwort aus Stuttgart
Folgendes Schreiben (Datum: 28.06.2002; Poststempel: 02.07.2002)
erreichte
uns heute:
Generalstaatsanwaltschaft Stuttgart, Postfach 10 36
53,
70031 Stuttgart, Durchwahl (07 11)212-3373, Name: Herr Rörig,
Aktenzeichen:
22 Zs 906/02 (Bitte bei Antwort angeben)
Anzeigesache gegen Vorsitzende Richterin am Oberlandesgericht Dr.
Sulzberger-Schmitt
wegen Verdachts der Rechtsbeugung
Ihre Beschwerde vom 07.06.2002
Sehr geehrter Herr Pater L.,
nach Überprüfung des Anzeigevorgangs unter
Berücksichtigung
Ihrer Beschwerdebegründung weise ich Ihre - lediglich als
Dienstaufsichtsbeschwerde
zulässige - Beschwerde gegen die Einstellungsverfügung der
Staatsanwaltschaft
Stuttgart vom 23.05.2002 (2 Js 40621/02) als unbegründet
zurück.
Zu Recht hat die Staatsanwaltschaft mangels tatsächlicher
Anhaltspunkte
für das Vorliegen einer Rechtsbeugung oder einer sonstigen
verfolgbaren
Tat von der Aufnahme von Ermittlungen abgesehen und das Verfahren
eingestellt.
Erkennbar gehen Ihre Strafanzeigen und Ihre vorliegende Beschwerde von
unzutreffenden tatsächlichen Voraussetzungen aus. Ausweislich des
- durchaus abgewogenen und ersichtlich rechtlich zutreffenden -
Zivilurteils
des Oberlandesgerichts Stuttgart vom 08.05.2002 (Aktenzeichen 4 U 5/02)
wurde gerade nicht verlautbart, Abtreibungen seien (generell) nicht
rechtswidrig.
Vielmehr wird hinsichtlich des zugrundeliegenden Streits zwischen dem
Privatmann
und dem Heilbronner Frauenarzt dargelegt, der unvoreingenommene,
verständige
Leser des Flugblattes verstehe dessen Inhalt, der Kläger (sc. der
Frauenarzt) treibe rechtswidrig ab auch im Kontext dahin, der
Kläger
nehme gesetzwidrige, also vom Gesetz nicht zugelassene
Schwangerschaftsabbrüche
vor. Da für ein gesetzwidriges Handeln des Frauenarztes aber
selbst
nach dem Beklagten vortrag nichts ersichtlich ist, durfte eine
derartige
Behauptung nicht aufgestellt werden. Für eine willkürliche
Entscheidung
des 4. Strafsenats und damit eine objektive Rechtsbeugung bestehen
deshalb
auch nach meiner Überprüfung keinerlei Anhaltspunkte, weshalb
die Staatsanwaltschaft das Verfahren zu Recht eingestellt hat. Im
Übrigen
ist in dem Senatsurteil auch ausgeführt, der beklagte Privatmann
sei
nicht gehindert, unter Inanspruchnahme der Meinungsfreiheit in einer
die
Öffentlichkeit berührenden Frage für seine Auffassung
weiterzukämpfen,
müsse hierbei jedoch die Rechte Dritter berücksichtigen. Dem
ist zuzustimmen. Dass die bestehende Gesetzeslage mit der kirchlichen
Auffassung
nicht in Übereinstimmung steht, ist bekannt, gestattet aber auch
Abtreibungsgegnern
nicht die Aufstellung unwahrer Tatsachenbehauptungen und rechtswidriger
Eingriffe in das Persönlichkeitsrecht des fraglichen Arztes. Es
hat
deshalb auch unter Berücksichtigung Ihrer
Beschwerdebegründung
bei der verfügten Verfahrenseinstellung zu verbleiben. Mit
freundlichen
Grüßen
(Rörig) Oberstaatsanwalt
Die Generalstaatsanwaltschaft Stuttgart beschuldigt uns - ohne Angabe
von Gründen! -, von "unzutreffenden tatsächlichen
Voraussetzungen"
auszugehen, und beharrt darauf, dass die Verurteilung durch das
Oberlandesgericht
zu Recht "auch Abtreibungsgegnern nicht die Aufstellung unwahrer
Tatsachenbehauptungen
und rechtswidriger Eingriffe in das Persönlichkeitsrecht des
fraglichen
Arztes" gestatte.
Wichtig: "Dass die bestehende Gesetzeslage mit der kirchlichen
Auffassung
nicht in Übereinstimmung steht, ist bekannt" - aber an solchen
Feinheiten
wie dem Naturrecht stört sich der Staat nicht.
Das Schreiben von Rörig bestätigt die Rebellion der
Terrorepublik
Deutschland gegen Recht und Gesetz und ist deshalb zu verurteilen. Der
Staat zwingt im vollen Bewusstsein und mit voller Absicht den
Bürgern
eine "Moral" auf, die im eklatanten Widerspruch zum Naturrecht steht,
damit
also nichtig ist; hier greift das Widerstandsrecht.
Man muss sich den deutschen "Justiz"-Irrsinn klar vor Augen halten:
- Im Heilbronner Urteil wird "dargelegt, der unvoreingenommene,
verständige
Leser des Flugblattes verstehe dessen Inhalt, der Kläger (sc. der
Frauenarzt) treibe rechtswidrig ab auch im Kontext dahin, der
Kläger
nehme gesetzwidrige, also vom Gesetz nicht zugelassene
Schwangerschaftsabbrüche
vor."
- Die "Aufstellung unwahrer Tatsachenbehauptungen und rechtswidriger
Eingriffe in das Persönlichkeitsrecht des fraglichen Arztes" ist
nicht
gestattet.
Also zuerst wird darauf abgestellt, dass es sich um
missverständliche
Aussagen handelt, und diese - bloß postulierten! -
Missverständnisse,
die rein auf der Seite eines "unvoreingenommenen, verständigen
Lesers",
dessen Identität vom Gericht hartnäckig geheimgehalten wird,
so dass diese gerichtliche Behautung in keiner Weise verifiziert werden
kann, liegen, sind plötzlich "unwahre Tatsachenbehauptungen und
rechtswidrige
Eingriffe in das Persönlichkeitsrecht"! Schwachsinn zur Potenz!
Mit welchem Recht legen die Richter fest, wie der anscheinend nur in
ihrer Phantasie existierende "unvoreingenommene, verständige
Leser"
eine Aussage versteht? Richtig, gegen jedes Recht, d.h. das ganze
Treiben
der Richter beruht ausschließlich auf Rechtsbeugung! Und wie man
von diesem zusammenphantasierten Missverständnis des
"unvoreingenommenen,
verständigen Lesers" dann bei "unwahren Tatsachenbehauptungen"
landen
will, bleibt ebenfalls das Geheimnis der "Justiz". Mit absolut
unlauteren
Mitteln, die allen gesetzlichen Prinzipien absolut zuwider sind, soll
hier
ein Abtreibungsgegner mundtot gemacht werden. Indem die
Staatsanwaltschaft
diesen Rechtsbruch billigt und verteidigt, macht sie sich an diesem
Treiben
mitschuldig.
Die Ideologie: "Abtreibungen sind rechtmäßig, weil Kirchen
mittelbar mitwirken", die wir dem Gericht ebenfalls vorgeworfen haben,
lässt Rörig gleich professionell unter den Tisch fallen; es
genügt
Rörig offensichtlich, uns Falschaussagen anzudichten, da
möchte
er sich nicht noch mit den tatsächlichen Falsschaussagen der
Justiz
beschäftigen.
III. KzM und andere Abtreibungsgegner
Die Abtreibungsgegner sind keine in jeder Hinsicht konform-homogene
Gruppe.
Nicht alles, was bei KzM steht, ist auch Meinung anderer
Abtreibungsgegner;
zwei Beispiele:
Fall 1: babycaust.de:
Der Autor von babycaust.de weiß natürlich von unserer Seite;
am 09.05.2002 hatten wir ihm geschrieben:
Sehr geehrter Herr Annen, hiermit möchte ich Sie
davon in Kenntnis setzen, dass ich mich bei der Erstellung meines neuen
Abtreibungstextes von Ihrer Babycaust-Homepage bedient habe. Für
Ihr
Verständnis besten Dank. abtreib5.htm
In
Christo
Annen hat aber weder geantwortet noch auf seiner Homepage KzM irgendwie
erwähnt; seine Linkliste leitet er übrigens ein:
Interessante LINKS:
Informationen zur Abtreibung selbst wollen wir in dieser Page bewusst
nicht geben, da es bereits viele Pro Life Anbieter gibt, die in
hervorragender
Weise Aufklärung betreiben. Der anschließenden Link-Sammlung
können Sie über die gesetzliche Regelung, den
Entwicklungsprozess
des ungeborenen Kindes sowie die Abtreibungsmethoden selbst viele
Informationen
entnehmen.
Bitte beachten:
Es gibt viele Initiativen, welche sich für unseren Herrn und Gott
Jesus Christus einsetzen und trotzdem oft in detaillierten Glaubens-
und
Lebensrechtsfragen andere, teilweise sogar widersprüchliche
Einstellungen
haben. Dies ist leider sehr betrüblich, denn... gemeinsam
wären
wir stärker!!!
Ich glaube fest daran, das der Hl. Geist auch in diesen Initiativen
wirken kann, um eine gemeinsame einheitliche Linie zu finden!
Das ist zwar sicherlich lange vor Kenntnis von KzM geschrieben, aber
es stimmt schon: Eine einheitliche Linie wäre besser als
Minigruppen
oder gar nur Einzelkämpfer, die in wichtigen Punkten
unterschiedliche
Ansichten vertreten.
Das Problem bei Annen: Er müsste doch eigentlich erkannt haben,
was für ein diabolischer Club sein Verein, die
"römisch-katholische
Kirche e.V.", ist. Ökumene ist ja gerade die Einheit im Kampf
gegen
die Wahrheit, und nicht zuletzt seinem Verein mit den
Mörderscheinen
resp. jetzt mit "Donum vitae" ist es anzulasten, dass von einer
"kirchlichen
Mitwirkung an der Legalität der Abtreibung" die Rede ist. Annen
bekämpft
durch seine Zugehörigkeit zur V2-Sekte in eminenter Weise die
Wahrheit,
er ist also - trotz begrüßenswerter Ansätze in Fragen
der
Abtreibung - ein Satansdiener. Auch er sollte auf die unfehlbare
kirchliche
Lehre hören:
"[Die heilige römische Kirche ...] glaubt fest, bekennt und
verkündet,
daß 'niemand außerhalb der katholischen Kirche, weder Heide
noch Jude noch Ungläubiger oder ein von der Einheit Getrennter -
des
ewigen Lebens teilhaftig wird, vielmehr dem ewigen Feuer verfällt,
das dem Teufel und seinen Engeln bereitet ist, wenn er sich nicht vor
dem
Tod ihr [der Kirche] anschließt. So viel bedeutet die Einheit des
Leibes der Kirche, daß die kirchlichen Sakramente nur denen zum
Heile
gereichen, die in ihr bleiben, und daß nur ihnen Fasten, Almosen,
andere fromme Werke und der Kriegsdienst des Christenlebens den ewigen
Lohn erwirbt. Mag einer noch so viele Almosen geben, ja selbst sein
Blut
für den Namen Christi vergießen, so kann er doch nicht
gerettet
werden, wenn er nicht im Schoß und in der Einheit der
katholischen
Kirche bleibt" (DS 1351, zit. nach NR 1938, 350).
Fall 2: Partei Bibeltreuer Christen
In dem vorausgegangen Abtreibungstext
hatten
wir eingangs unsere unbeantwortet gebliebene Bitte an die "Partei
Bibeltreuer
Christen" zitiert, den Text "Kindermord im Klinikum Nord"
veröffentlichen
zu dürfen. Die PBC hatte unsere mail an ihr Mitglied Prof. Klaus
Blecken
(betreut die Homepage der PBC) weitergeleitet; KB war es auch, der
unserem
Eintrag im Gästebuch der PBC eine Anmerkung hinzugefügt hatte
(alles in unserer mail an die PBC zitiert). Nachdem KB also unsere mail
an die PBC erhalten hatte, schrieb er uns am 19.05.2002:
Sehr geehrter Pater L., haben Sie sich nun mal
mit
dem Bundesvorsitzenden Gerhard Heinzmann wegen dieser Sache
auseinandergesetzt?
Ich hatte das ja geraten, aber nun kam diese Mail. Nachdem ich die
Bundesvorstandsmitglieder
von Ihrem Wunsch informiert hatte, kam eine deutlich negative
Rückmeldung
wegen einiger Äußerungen auf Ihrer Webseite, die wir nicht
gutheißen.
Da ist von einer Maulkorb-Politik der Terrorrepublik Deutschland die
Rede,
was wir nun bei allen Differenzen mit der gegenwärtigen Regierung
für extrem halten. Obwohl wir katholischen Christen zugeneigt sind
und jeden, der Jesus liebt, gerne unterstützen, geht so etwas doch
zu weit. Wir möchten deshalb nicht, dass unser Artikel bei
Ihnen
erscheint, um nicht als Extremisten angesehen zu werden. Ihnen
wünsche
ich aber dennoch von Herzen Gottes reichen Segen! Ihr Klaus Blecken
Unsere Antwort an KB, ebenfalls 19.05.2002:
Sehr geehrter Herr Blecken, zunächst einmal habe
ich bereits den Artikel verwertet, u.z. in dem neuen Abtreibungstext v.
09.05.2002: abtreib5.htm Damit halte ich
das
Kapitel PBC für abgeschlossen. Aus dem Abtreibungstext die
für
Sie interessante Passage:
[Zitat Anfang]
An die "Partei Bibeltreuer Christen" schickten wir am 18.04.2002
folgende
mail: [Hier die Ihnen bekannte mail] Darauf erhielten wir bis jetzt
keine
Antwort; deshalb wurden aus verschiedenen Quellen Informationen zu
diesem
Thema gesammelt.
[Zitat Ende]
Dann folgen einige Informationen, die ich aus verschiedenen
Internettexten
gesammelt habe, auch ein Leserbrief von Lerle, zu dem ich
erläutere:
[Zitat Anfang]
Lerle hat aus seiner Haft in Bayreuth einen Leserbrief an die
Zeitschrift
"idea Spektrum. Nachrichten und Meinungen aus der evangelischen Welt"
zur
dortigen Meldung "Theologe wieder in Haft" geschrieben
(veröffentlicht
in Ausgabe Nr.7, 13.02.2002, S. 4); der vollständige Wortlaut:
[Hier
der Leserbrief von Lerle] Auch wegen der geringen Kürze gehen wir
jetzt einmal davon aus, dass Lerle uns nicht verbieten würde, dass
wir seinen Text ungekürzt wiedergeben, ja wir vermuten sogar, dass
dies in seinem Sinne ist.
[Zitat Ende]
Meinen Lesern ist generell meine scharfe Ablehnung des Protestantismus,
insbesondere Luthers persönlich, bekannt, und auch in diesem
Abtreibungstext
schreibe ich z.B.:
[Zitat Anfang]
Auch Lerle muss sich - wie alle Akatholiken - zur katholischen Kirche
bekehren! Ist sein Irrtum, weshalb er ja bislang Lutheraner geblieben
ist,
unüberwindlich, kann er zwar gerettet werden, aber er könnte
natürlich nicht als Glaubenszeuge angesehen werden.
[Zitat Ende]
Hätte ich nicht den ganzen Terror durchgemacht, den ich nun einmal
durchgemacht habe, hätte ich nicht durch Gebet und Studium das
Wissen
um den katholischen Glauben mir angeeignet, das ich nun einmal mir
angeeignet
habe, würde ich meine Homepage auch als "extrem" etc. ablehnen.
Aber
die Welt ist nun einmal so, wie sie ist. Als neuen Katalog, welchem
Terror
ich permanent ausgesetzt bin und warum Begriffe wie "Terrorrepublik
Deutschland"
gar nicht schmähend sind, s. meinen neuen Text: redek004.htm
Jetzt in der Pfingstwoche werde ich einen neuen
Text veröffentlichen, wo es um das dritte staatsanwaltliche
Ermittlungsverfahren
gegen mich geht (nach "Beleidigung" und "Missbrauch von Titeln" nun
"Volksverhetzung"),
was ebenso wie die beiden ersten eingestellt worden ist, weil, wenn man
mal objektiv an die Sache herangeht, mir nichts vorzuwerfen ist. Diese
ganzen Verfahren sind bloße Schikane, und das unterstütze
ich
nicht, genauso, wie ich Legalisierung von Abtreibung,
Stammzellen-Import,
Homo-Ehe etc. etc. nicht unterstütze.
Abschließend darf ich Ihnen versichern, dass eine Zitierung auf
meiner Homepage nicht nur nicht bedeutet, dass die Zitierte(n) meine
Position
auch nur gutheißen, geschweige denn selber so "extremistisch"
sind
wie ich; ich kenne auch keinen einzigen Fall, wo eine erfolgte
Zitierung
dem Zitierten irgendeinen Nachteil eingebracht hätte. Als Beispiel
s. somm.htm
Aber nun hat es sich ja ohnehin erledigt. In Christo
IV. Warnung vor der CDU/CSU
Im vorigen Abtreibungstext war auch Lerles Hinweis auf die
Einflussnahme
von Edmund Stoiber, den Kanzlerkandidaten der Unionsparteien bei der
Bundestagstagswahl
am 22.09.2002, auf die Verurteilung Lerles erwähnt worden.
Zusätzlich
zu diesem Hinweis erinnern wir daran, dass Stoiber heute nun
endgültig
Katherina Reiche für das Kompetenzteam (also im Falle des
Wahlsieges
die künftigen Minister), Bereich Familienpolitik, bestimmt hat.
Reiche
ist 28 Jahre alt, unverheiratet und erwartet nun das zweite uneheliche
Kind. Sie ist ferner umstritten wegen ihrer rigorosen Befürwortung
des Imports embryonaler Stammzellen. Dass die Stoiber-Partei
unwählbar
ist, sollte allgemein bekannt sein. Dass Reiche nicht unumstritten ist,
ist sogar Stoiber bekannt, denn der sagte zur Nominierung Reiches:
"Wer auch immer innerhalb oder außerhalb der Union meint,
persönliche
Kritik an Frau Reiche anbringen zu müssen, den bitte ich, sich
nicht
an Frau Reiche, sondern direkt an mich zu wenden."
Reiche kritisiert offen das "Ideal der bürgerlichen Familie" mit
den "klassischen Rollenbildern", die von einem "überholten
Rollenverständnis
und Vorurteilen" zeugen. Das ist die Position einer Partei, die sich
"christlich"
nennt.
De facto hat der Bürger am 22.09.2002 gar keine Wahl im
eigentlichen
Sinne. Er kann unterschiedliche Buchstabenfolgen ankreuzen, aber die
antichristliche
Grundhaltung ist allen Parteien gemeinsam. Das die Beteiligung an
vielen
Wahlen noch bei mehr als 50% liegt, beweist, dass sehr viele
Bürger
einer Illusion anhängen.
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