Der Europäische Gerichtshof für Menschenrechte und Abtreibung
- Pressemeldung: "Europäischer Gerichtshof für Menschenrechte"
zum "Fall Annen vs. Deutschland" bzgl. babycaust.de -
(Kirche zum Mitreden, 23.05.2016)
Der sog. "Europäische Gerichtshof für Menschenrechte" (EGMR) hat am
26.11.2015 im "Fall Annen vs. Deutschland" - Antrag Nr. 3690/10 -
entschieden: Die BRD verletzt den Artikel 10 der Europäischen
Menschenrechtskonvention (Recht auf freie Meinungsäußerung) mit dem
Verbot des Flugblatt-Textes: »In der Tagesklinik Dr.M./Dr.R.
[vollständige Namen und Anschrift] werden rechtswidrige Abtreibungen
durchgeführt, die aber der deutsche Gesetzgeber erlaubt und nicht
unter Strafe stellt. Der Beratungsschein schützt "Arzt" und Mutter
vor Strafverfolgung, aber nicht vor der Verantwortung vor Gott.
[...] Die Ermordung der Menschen in Auschwitz war rechtswidrig, aber
der moralisch verkommene NS-Staat hatte den Mord an den unschuldigen
Menschen erlaubt und nicht unter Strafe gestellt."
Dieser ruinöse Prozessmarathon bis hin zum EGMR war sofort jedem
unausweichlich unleugbar als objektiv vollkommen ungerechtfertigt zu
erkennen. Denn sogar nach BRD-eigenen Erklärungen ist Abtreibung
rechtswidrig. Cf. Familienministerium: "Ein Schwangerschaftsabbruch
ist in Deutschland zwar grundsätzlich rechtswidrig, bleibt aber
unter bestimmten Voraussetzungen straffrei" (bmfsfj.de 02.07.2015).
Und Bundesverfassungsgericht: "Der Schwangerschaftsabbruch muß für
die ganze Dauer der Schwangerschaft grundsätzlich als Unrecht
angesehen und demgemäß rechtlich verboten sein (Bestätigung von
BVerfGE 39,1). Das Lebensrecht des Ungeborenen darf nicht, wenn auch
nur für eine begrenzte Zeit, der freien, rechtlich nicht gebundenen
Entscheidung eines Dritten, und sei es selbst der Mutter,
überantwortet werden" (vgl. BVerfG 2 BvF 2/90 / BVerfGE 88,203).
Kurzum: Es war jedem Politiker, jedem Staatsanwalt und jedem Richter
zu jeder Zeit absolut vollkommen klar und bewusst, dass die ganzen
BRD-Prozesse gegen Lebensschützer vollkommen illegal und objektiv
rechtsunwirksam sind, weil sie jeder gerechten Ordnung diametral
widersprechen (cf. "Radbruchsche Formel").
Auch wenn manche vielleicht meinen könnten, durch dieses
EGMR-Fehlurteil würde das Recht von Lebensschützern gestärkt, ist in
Wahrheit das Gegenteil der Fall.
1. Das Urteil selbst war kein einhelliger, sondern ein
Mehrheitsbeschluss. Die beiden Abweichler Yudkivska und Jäderblom
haben dem Urteil eine absurde Stellungnahme gegen den Lebensschutz
angefügt - und solche Richter könnten bei anderen Urteilen die
Mehrheit bilden. Das Gericht hat nur einmal mehr sichergestellt,
dass es keinerlei Rechtssicherheit gibt.
2. Die objektiven Gegebenheiten der Abtreibung werden im Urteil
nicht klar thematisiert und in der "abweichende Stellungnahme" sogar
ausdrücklich geleugnet. Das ganze ist ein Bekenntnis zum
willkürlichen Rechtspositivismus mit obskuren und unzuverlässigen
"Konventionen", d.h. hinsichtlich Urheber, Inhalt und Tragfähigkeit
äußerst fragwürdigen Übereinkünften.
3. Es wurde auch nicht der Lebensschutz als solcher hinreichend
gewürdigt, sondern bloß auf eine unspezifische "Meinungsfreiheit"
abgestellt.
Dementsprechend gehen nun die Anti-Lebensschützer-Prozesse mit
unverminderter, sogar gesteigerter Härte weiter: Z.B. am 09.05.2016
wurde ein Strafverfahren gegen den Verf. wegen Lebensschutzes
eingeleitet: Vorwand "Volksverhetzung", Strafmaß bis zu fünf Jahren
(!) Gefängnis.
Und nicht nur, dass diesmal eine etwaige Prozessführung bis zum EGMR
ein anderes Ergebnis haben könnte (s.o. "abweichende
Stellungnahme"): Annen hatte vom EGMR ca. 14.000 Euro
"Entschädigung" zugesprochen bekommen. Bereits dieser Betrag, der
sicherlich noch nicht einmal Annens Kosten deckt, liegt bei weitem
höher als das gesamte Jahresgehalt des Verf. Und im EGMR-Urteil
heißt es ausdrücklich: "Am 12. Februar 2008 wies der BGH den
Antrag des Antragstellers auf Prozesskostenhilfe ab mit der
Begründung, dass die von dem Antragsteller beabsichtigte
Rechtsbeschwerde keine hinreichende Aussicht auf Erfolg habe."
Diese ganzen Verbrechen gegen die Meinungsfreiheit haben tiefere
Gründe.
Zunächst: Es stimmt, dass menschenverachtende Systeme ggf. ein
"lebensunwertes Leben" behaupten, um die Ermordung Unschuldiger
(Euthanasie) als erlaubt oder gar notwendig hinzustellen. Und die
BRD geht sogar so weit, den bloßen Hinweis, dass Menschen im
Mutterleib Menschen sind, als Straftat zu bestrafen (Landgericht
Nürnberg - Az. 8 Ns 404 Js 43127/97).
Die Medizin aber hat längst bewiesen: a) Bernard Nathanson:
"Tatsächlich läßt sich das Leben klar definieren. Es beginnt mit der
Empfängnis, der Befruchtung und von da ab ist die empfangene Person
ein menschliches Wesen. Es gibt keinen Punkt, an dem ein Wechsel
stattfinden würde von einem Nichts zu einem Etwas, von einer
Unperson zu einer Person. Es gibt keinen plötzlichen Umschlag bei
der Entwicklung im Uterus, und deshalb ist das Leben ein
kontinuierliches Spektrum von seinem Anfang bis zu seinem Ende [...]
Als Wissenschaftler weiß ich - ich glaube nicht, ich weiß - daß das
menschliche Leben mit der Empfängnis beginnt." b) Erich
Blechschmidt: "Eine 'Personalisation' als Entwicklungsprozess gibt
es nicht. Das Wesen des Menschen ändert sich während der Entwicklung
nicht - daher kann im Verlauf des menschlichen Lebens keine
Personalität entstehen. [...] Ein einzelliger Keim hat ebenso viel
Personalität wie ein Kind oder ein Erwachsener".
Zudem Papst Pius XII.: "Vor allem liegt die eigentliche Wurzel der
Übel, die in der modernen Gesellschaft zu beklagen sind, in der
Leugnung und Ablehnung eines allgemeingültigen Sittengesetzes für
das Leben des Einzelnen und das Leben der Gesellschaft, wie für die
Beziehungen der Staaten untereinander: es herrscht heute weithin
Verkennung oder geradezu Vergessen eines natürlichen Sittengesetzes.
Dieses natürliche Recht beruht auf Gott als seinem Fundament. Er ist
der allmächtige Schöpfer und Vater aller, ihr höchster und
unabhängiger Gesetzgeber, der allwissende und gerechte Vergelter der
menschlichen Handlungen. [...] Wenn man fragt, wie es zur Leugnung
der Grundlage der Sittlichkeit gekommen ist, so lautet die Antwort:
es hat damit begonnen, dass man sich von der Lehre Christi
entfernte, deren Bewahrer und Lehrer der Stuhl Petri ist." Und
speziell z.Th. Abtreibung bemerkt sogar der extrem liberale Bernhard
Häring i.J. 1954, d.h. keine zehn Jahre nach dem Holocaust: "Die
Abtreibung ist das Verbrechen, das wie kaum ein anderes den
moralischen Tiefstand der modernen Welt kennzeichnet. [...] Es ist
eine der heiligsten und drängendsten Pflichten des Staates, für
einen wirksamen gesetzlichen Schutz der Allerschwächsten und
Unschuldigsten, der ungeborenen Kinder, zu sorgen. Papst Pius XI hat
den Staat, der diese seine Schutzpflicht vernachlässigt, prophetisch
darauf hingewiesen, daß »Gott der Richter und Rächer des
unschuldigen Blutes ist, das von der Erde zum Himmel schreit« [...]
Die Kirche hat von jeher die Abtreibung als einen besonders
verabscheuungswürdigen Mord angesehen. Die ältesten Zeugen der
christlichen Tradition sprechen von diesem wahrhaft heidnischen
Verbrechen mit tiefem Abscheu. Schon die Konzilien von Elvira (306),
Ancyra (314) und das Tullanum (692) verhängten über die Abtreiber
den Kirchenbann und im Fall der Bußfertigkeit langjährige, schwere
Kirchenbußen. Nach dem heute geltenden kanonischen Recht verfallen
alle positiv bei diesem Verbrechen Mitwirkenden einschließlich der
Kindesmutter der Strafe der Exkommunikation, deren Lossprechung dem
Oberhirten vorbehalten ist" (Das Gesetz Christi, Freiburg 1954,
1008-13).
Die Naturwissenschaft findet also in der BRD-Justiz gar keine Gnade.
Und bzgl. kirchlicher Verkündigung hat die BRD endgültig
rechtskräftig verkündet, dass es ein Zeichen schwerster
Geisteskrankheit bis hin zur Schuldunfähigkeit ist, am göttlichen
Gesetz festzuhalten. S. dazu den Prozess
z.Th. Falschgutachten von Thomas Schüller (Landgericht
Münster, 012 O 407/14): Gem. BRD ist jemand, der im Bewusstsein
seiner Verantwortung vor Gott (cf. Anfangsworte Präambel
Grundgesetz) handelt,"schuldungfähig" und muss ggf. psychiatrisiert
werden. Obendrein kann er aber trotzdem für seine Treue zu Wahrheit
und Gerechtigkeit ganz nach Willkür der Richter bestraft werden.
Zudem hat die BRD i.d.Z. endgültig rechtskräftig beschlossen, dass
Staatsanwälte, Gutachter und Richter a) lügen dürfen, b) notorische
absurde Lügen schützen dürfen und c) diese Lügen auch als
Entscheidungsgrundlage nutzen dürfen, sowie dass die Zurückweisung
notorischer absurder Lügen bestraft werden darf.
Wer sich trotzdem zu Recht und Gesetz, konkret auch bzgl.
Lebensschutz, bekennen möchte, kann die Petion unterschreiben:
Bedingungslose Straffreiheit bei Kritik an Abtreibung
www.abtreibung.tk
[Zurück zur KzM - Startseite]