Gotteslästerung in Staat und V2-Sekte

- Anmerkungen zur Bundestagsdiskussion über § 166 StGB -
(Kirche zum Mitreden, 24.02.2001)
Gotteslästerung soll straffrei werden bei G.
V-2 Sekte bei Google
Die V2-Sekte schwelgt immer gerne in Blasphemie, wie wir z.B. bei den "Witzen" von kath.de nachgewiesen haben, auf die der antichristliche Wüterich Rolf Jouaux so besonders stolz ist (s. kath.de schlägt zurück?). Folgende Meldung bei Radio Vatikan war der Anlass, bei KzM einen neuen Text z.Th. Gotteslästerung zu veröffentlichen:
RV 05.02.2001
"Gotteslästerung" soll stärker bestraft werden
Geht es nach der CDU/CSU-Fraktion im Deutschen Bundestag, dann sollen religiöse und weltanschauliche Überzeugungen bald besser vor Verunglimpfung geschützt werden. Am Donnerstag berät der Bundestag über den Paragrafen 166 des Strafgesetzbuchs. Bis jetzt ist noch keine Einigung zwischen den Parteien in Sicht.
Die Verletzung von religiösen Gefühlen nimmt eindeutig zu, meinte der CDU-Rechtspolitiker Rupert Scholz. Und meist kann man dagegen nicht gerichtlich vorgehen, denn Paragraf 166 besagt: man kann eine solche Beleidigung nur bestrafen, wenn sie den öffentlichen Frieden stört. Und das ist fast nie der Fall. Die Formulierung ist erst in den 60er Jahren eingefügt worden und soll nach dem Willen der CDU jetzt wieder gestrichen werden. Der Schutz des religiösen Bekenntnisses sei ein entscheidendes Individualrechtsgut, das nicht mit dem Rechtsgut des öffentlichen Friedens gekoppelt werden könne, sagte Rupert Scholz. Die SPD-Rechtsexpertin Margot von Renesse warnt hingegen vor der "Strafrechtskeule". Es gehe um eine Frage des guten Geschmacks, und deshalb sei die Einmischung in den öffentlichen Meinungsstreit der richtiger als Strafen zu verhängen. Ein Gericht könne zudem nur schwerlich zwischen dem Schutz vor persönlicher Kränkung und dem Recht auf Meinungs- und Kunstfreiheit abwägen. Grundsätzlich zeigte die SPD-Politikerin jedoch Verständnis für den Unions-Vorstoß. Auch sie fühle sich bei der gehässigen Verwendung christlicher Symbole unangenehm berührt und gekränkt."

Zum Begriff der Gotteslästerung (Blasphemie) zunächst einige Ausschnitte aus B. Häring, Das Gesetz Christi, Freiburg 1954, 704-707:

"Die Gotteslästerung ist die Schmährede gegen Gott selber unmittelbar oder gegen Sein Werk beziehungsweise gegen Seine Freunde in Hinsicht auf Gott selber. Die schlimmste Form ist die absichtliche und voll bewußte Beschimpfung oder Verhöhnung Gottes, um Ihn in Seiner Ehre und Heiligkeit zu kränken (die diabolische Blasphemie). Die Verwendung von Ausdrücken, Aktionen und Aussagen, die aus ihrer Bedeutung heraus eine Gotteslästerung darstellen, ist eine Sünde gleichen Wesens mit der direkt beabsichtigten Gotteslästerung (auch wenn diese Absicht nicht besteht), -wenn und soweit sich der Betreffende dieser Gott schmähenden Bedeutung seines Redens oder Tuns bewußt ist und frei handelt. Die Gotteslästerung kann auch als bloße Gedankensünde vorkommen. Bei Beichtenden, die sich der Gotteslästerung in Gedanken anklagen, liegt es immer nahe, an bloße Versuchungen oder an Zwangsgedanken zu denken, wenn sie sonst ein gläubiges und frommes Leben führen. Den Zwangskranken rate man, nie mit Heftigkeit auf solche Gedanken zu reagieren, sondern ihnen gewöhnlich überhaupt keine Beachtung zu schenken, von Zeit zu Zeit darauf mit einem in aller Ruhe verrichteten Lobgebet zu antworten. Gotteslästerung kann auch durch Zeichen und Gebärden begangen werden, zum Beispiel, wenn einer eine Faust zum Himmel oder gegen das Kreuz macht oder ein heiliges Bild verunehrt. Gotteslästerung ist es ferner, wenn man Menschen mit Hinweis auf Geheimnisse der göttlichen Liebe (Kreuz, Sakrament, Blut Christi) Böses wünscht (die verfluchende Gotteslästerung). Vielfach verbindet sich mit der Gotteslästerung auch Häresie, wenn die Lästerung Gott etwas Wahres abspricht oder etwas dem Glauben Widersprechendes über Ihn behauptet. Die Gotteslästerung ist der ganzen Art nach eine furchtbare Todsünde. Und zwar ist sie schlechthin Todsünde, mag das Motiv Ungeduld, Jähzorn, Haß oder Verachtung Gottes sein. Gewohnheitsmäßige Gotteslästerung ist »die Sprache der Hölle« und ein Zeichen der Verwerfung [FN: S. th. II q 13 a 4. [hl. Thomas von Aquin, Summa theologiae]). [...] Gotteslästerungen sind zum Beispiel: »Kann es da noch einen Herrgott geben!« »Da kann man doch nicht mehr an Gott glauben.« »Hör mir auf mit der Gerechtigkeit (Güte) Gottes!« »Wie kann Gott so grausam sein!« »Der Teufel versteht es besser als der Herrgott!« »Gott hat Sich mit Seiner Schöpfung schwer verrechnet!« »Der Herrgott hat uns betrogen.« »Religion ist Privatsache. Mit dem Herrgott kann es Jeder halten, wie er will!« [...] Der zornige Mißbrauch heiliger Worte (um durch diese »Kraftausdrücke« dem Zorn oder der Ungeduld Luft zu machen) ist an sich noch nicht die Sünde der Gotteslästerung, kann aber leicht in gefährlicher Nähe derselben kommen. Wenn sich damit eine freiwillige Regung des Zornes oder der Ungeduld unmittelbar gegen Gott verbindet, wird es durch die Absicht zur Lästerung. Wenn mehrere heilige Wörter, gewissermaßen eine »Litanei« heiliger Namen und Offenbarungen der Liebe Gottes, zusammen herausgebrüllt werden, so ist das nach allgemeinem Empfinden eine Schmähung Gottes, eine Gotteslästerung, so daß auf eine gotteslästerliche Gesinnung geschlossen werden kann. [...] Die Beschimpfung der Heiligen, insbesondere der Mutter Gottes, ist sicher Sünde der Gotteslästerung, weil sie als Freunde Gottes unmittelbar in Beziehung zu Gott stehen. Wie in ihnen die Ehre Gottes aufleuchtet, so trifft ihre Schmähung indirekt Gott selbst. Die Verwünschung und Verfluchung von Geschöpfen ist (wenn sie ernst gemeint ist) zwar eine schwere Sünde gegen die Nächstenliebe und ein Gegensatz zum Gebet (einem Akt der Gottesverehrung), aber keine Gotteslästerung, wenn nicht der direkte Bezug auf Gott oder eine göttliche Eigenschaft dazukommt. Die Gotteslästerung im Rausch ist schwer sündhaft, wenn der Betreffende vorher weiß, daß er im Rausch bisweilen solche Reden ausstößt. Wenn er trotzdem den Rausch nicht vermeiden will, so zeigt er, daß er die Lästerung nicht ernst verabscheut [FN: St. Aphonsus, Homo Apostolicus tr. 8 n 8.]. Im AT stand auf Gotteslästerung die Todesstrafe: »"Wer den Namen Gottes lästert, soll mit dem Tode bestraft werden. Die ganze Gemeinde soll ihn unfehlbar steinigen« [Lev 24,16]. Jesus hat die Behauptung, daß er mit Hilfe Beelzebubs Teufel austreibe, eine Lästerung des Heiligen Geistes genannt, die weder in dieser noch in der anderen Welt vergeben wird [Mtl3,31f.]. Die alten heidnischen Völker ächteten und mieden den Gotteslästerer. Justinian setzte in seiner Gesetzgebung auf Gotteslästerung noch die Todesstrafe. Das deutsche Strafrecht droht dem Gotteslästerer mit Gefängnis bis zu drei Jahren, wenn er »Ärgernis« gibt und »das religiöse Gefühl« von Angehörigen anerkannter Glaubensgemeinschaften verletzt. Weite Kreise tun heute alles, um dieses Gesetz wirkungslos zu machen. Wenn auch die Fassung unglücklich ist (wie stellt man fest, daß das Gefühl verletzt und Ärgernis gegeben ist?), so muß doch jedenfalls das Strafrecht eines Volkes, das noch auf Religion und religiöse Ehrfurcht Anspruch erhebt, die Beschimpfung Gottes für strafwürdiger erachten als die Beschimpfung von Privat- oder Amtspersonen."

Wie es heute mit dem § 166 aussieht, wissen wir z.B. durch die Playstation-Affäre. Härings Text stammt aus der Zeit vor dem "öffentlichen Frieden", und allerspätestens seit dieser Ergänzung kann man im § 166 nicht viel mehr sehen als direkte Volksverdummung, denn gegen die Beschimpfung von Bekenntnissen, Religionsgesellschaften und Weltanschauungsvereinigungen wird nicht nach objektiven Kriterien vorgegangen, sondern nach Lust und Laune alles in das Nirvana des "öffentlichen Friedens" abgeschoben.
Leider ist es uns nicht gelungen, von den Parteien viel Material zu diesem Thema zu finden. Auf der CDU-Homepage gibt es zwar eine Suchfunktion, aber die Suchbegriffe "166", "Gott" und "Beschimpfung" führten allesamt zu keinem relevanten Ergebnis. Auf der Startseite mit den wichtigsten Meldungen stehen nur Beiträge zu so interessanten Themen wie "Der Bundeskanzler ist ein Weltmeister im Sackhüpfen", aber nichts über die Blasphemie-Debatte. Der "Kirchenbote des Bistum Osnabrück" (07.02.2001) liefert eine ähnlich knappe Meldung wie RV:
"Mit einer Änderung des Strafrechts wollen CDU und CSU mehr Schutz religiöser und weltanschaulicher Überzeugungen erreichen. Einen Gesetzentwurf zur Änderung des Paragrafen 166 des Strafgesetzbuches (StGB) hat der Bundestag am Donnerstag beraten. Der CDU-Rechtspolitiker Rupert Scholz hält das geltende Recht zum Schutz des religiösen Bekenntnisses nicht für ausreichend. Seine Fraktion habe den Eindruck, dass Verletzungen religiöser Gefühle "ganz eindeutig" zunähmen; eine Reparatur sei erforderlich. Dagegen warnte die SPD-Rechtsexpertin Margot von Renesse vor der "Strafrechtskeule". Es gehe um eine "Frage des guten Geschmacks", deshalb sei die Einmischung in den öffentlichen Streit richtiger.
Paragraf 166 StGB regelt den Schutz religiöser und weltanschaulicher Überzeugungen. Demnach muss eine Beschimpfung geeignet sein, den öffentlichen Frieden zu stören; vereinzelter Protest fällt damit noch nicht darunter. Diese Formulierung "geeignet, den öffentlichen Frieden zu stören" will die Union nun streichen. Scholz, der auch dem Rechtsausschuss des Parlaments vorsteht, verwies darauf, in der ursprünglichen Gesetzesfassung sei diese Formel nicht enthalten gewesen und erst in den 60er Jahren eingefügt worden. Diese Entscheidung sei, wie sich gezeigt habe, falsch gewesen und müsse "repariert" werden. Der Schutz des religiösen Bekenntnisses sei ein "entscheidendes Individualrechtsgut", das nicht mit dem kollektiven Rechtsgut des öffentlichen Friedens gekoppelt werden könne. Dagegen betonte die SPD-Rechtsexpertin von Renesse, eine Ausweitung des Strafrechts sei kein geeignetes Mittel. Sollte der Vorschlag umgesetzt werden, "hätten wir größte Schwierigkeiten in den einzelnen Prozessen". Die Abwägung zwischen dem Schutz vor persönlicher Kränkung und dem Recht auf Meinungs- und Kunstfreiheit sei für Gerichte fast nicht handhabbar."
Dann gibt es noch kurze Kommentare aus dem V2-Lager:
Im "Sonntagsblatt" ("Bistum Würzburg") v. 18. Februar 2001 gibt es einen extrem kurzen Kommentar von Wolfgang Bullin "Auch Toleranz und Freiheit brauchen Regeln"; darin heißt es u.a.:
"Ordensleute und Priester oder religiöse Symbole als Werbeträger regen heute schon fast keinen mehr auf. Doch stellen sie - abgesehen von positiven Ausnahmen, die es auch gibt - ja auch nur die niedrigste Stufe der Verunglimpfung religiöser Überzeugungen dar. Denn deren Skala reicht über dümmlich-dreiste Auftritte selbst ernannter Kabarettisten und Comedy-Stars bis zu Nacktfotos im Kölner Dom. [...] Den Passus von der Störung des öffentlichen Friedens aus dem Papragrafen 166 des Strafgesetzbuches streichen will ein Gesetzentwurf der Union, der am 8. Februar in Erster Lesung im Bundestag behandelt wurde. Wie die Bischofskonferenz werden viele Christen diese Initiative begrüßen. Ob sie Erfolg haben wird, ist ungewiss; doch hat sie zumindest schon einmal eine Debatte im Bundestag angestoßen. Und die hat Interessantes gezeigt: Christen gelten zunehmend als gesellschaftliche Minderheit, das wurde im Redebeitrag eines FDP-Abgeordneten deutlich. Andere wiederum schienen das Thema gar nicht ernst zu nehmen, sondern sahen darin "alte bayerische Gesetzteskamellen", die pünktlich zum Karneval kämen, wie es ein Vertreter der Bündnisgrünen ausdrückte."
Im Konradsblatt ("Erzbistum Freiburg") v. 18. Februar 2001 liefert Stephan Langer einen Kommentar ab: "Sinn für das Heilige", der auch nicht viel länger ist als der von Bullin:
"Es kommt nicht oft vor, dass eine Debatte des Bundestages in der öffentlichen Wahrnehmung so untergeht. Die Unionsfraktion hatte einen Gesetzentwurf zum besseren Schutz religiöser Überzeugungen eingebracht. „Kontrovers“ habe man sich darüber gestritten, meldet die Katholische Nachrichten-Agentur. Doch davon drang wenig nach außen. Über den parlamentarischen Vorstoß an sich sind auch tatsächlich nicht viele Worte zu verlieren. Eine Verschärfung des Strafrechts ist nicht der geeignete Weg, um den Glauben vor Verunglimpfung zu schützen. Nichts wäre gewonnen, würde man den einzig objektivierbaren Tatbestand in dem Gesetz – die Störung des öffentlichen Friedens – streichen. Übrig bliebe ein „Gummiparagraph“, der eine Prozesslawine nach sich ziehen könnte. Doch wer das Christentum beleidigen will, wird sich davon nicht abschrecken lassen. Aber an dem Vorgang im Parlament gibt es durchaus bemerkenswerte Gesichtspunkte. Und zwar hinsichtlich der Art und Weise, wie das Thema diskutiert – ober eben nicht diskutiert – wird. Fast etwas versteckt wurde der Antrag als zwölfter und vorletzter Tagesordnungspunkt einer langen Sitzung aufgerufen. Schon im Vorfeld hatten man sich verständigt, es bei einer halben Stunde parteipolitischem Schaulaufen zu belassen. Entsprechend ließ das Niveau zu wünschen übrig. Den größten Patzer leistete sich dabei der FDP-Abgeordnete Jörg van Essen. Dem fiel als Argument für den Antrag nur ein: „Eine Minderheit wie die Christen hat Anspruch auf Toleranz in unserer Gesellschaft.“ Erstens ist hinter die Aussage von der Minderheit ein Fragezeichen zu setzen. Immerhin gehören fast zwei Drittel der Deutschen einer der christlichen Kirchen an. Und zweitens muss man fragen: Sind Christen zu schützen, allein weil sie vermeintlich so wenige sind? Bei dieser Argumentation stehen die Christen mit ihren lustigen Bräuchen auch nicht anders da als der bedrohte Singvogel des Jahres."
Diese Informationen müssen nun richtig eingeordnet werden, zunächst, was die Bundestagsdebatte an sich sollte und dann, was die V2-Sekte damit zu schaffen hat.

1. "entscheidendes Individualrechtsgut" und Ausweitung des Strafrechts
Wir meinen: Ob nun der "öffentliche Frieden" oder einfach nur das "Gefühl" belastet wird - beide Formulierungen öffnen dem Subjektivismus Tür und Tor, d.h. ob man nun die Position der CDU oder die Position Langers annimmt, in beiden Fällen gäbe es keine Sicherheit. "Blasphemie ist strafbar" - so einfach könnte es sein! Keine Verklausulierungen mehr, keine endlosen Debatten (vor Gericht oder beim Frisör), was nun noch aufgrund der angeblichen deutschen "Meinungsfreiheit" zulässig ist oder nicht, und im Endeffekt weniger Blasphemie. Nehmen wir ein weiteres Beispiel für staatlich geduldete - und damit geförderte - Blasphemie: die Antichristen-Seite (s. Nachrichten v. 02.02.2001: Thierses agitatorische Offensive) mit den Ausführungen über Christus:
"Jesus ist das Gegenstück eines Genies: er ist ein Idiot. Man fühle seine Unfähigkeit, eine Realität zu verstehn: er bewegt sich im Kreise um fünf, sechs Begriffe, die er früher gehört und allmählich verstanden, d.h. falsch verstanden hat - in ihnen hat er seine Erfahrung, seine Welt, seine Wahrheit, - der Rest ist ihm fremd. Er spricht Worte, wie sie Jedermann braucht - er versteht sie nicht wie Jedermann, er versteht nur seine fünf, sechs schwimmenden Begriffe. Daß die eigentlichen Manns-Instinkte - nicht nur die geschlechtlichen, sondern auch die des Kampfes, des Stolzes, des Heroismus nie bei ihm aufgewacht sind, daß er zurückgeblieben ist und kindhaft im Alter der Pubertät geblieben ist: das gehört zum Typus gewisser epilepsoider Neurosen."
Solange bloß Jesus durch den Dreck gezogen wird, sieht der Staat keinen Handlungsbedarf. Würde man in diesem Text "Jesus" z.B. ersetzen durch Bundespräsident Rau, Bundeskanzler Schröder, Kriminalhauptkommissar Schroer, mein Nachbar o.ä., dann stünde dem jeweiligen Autor - um es sehr vorsichtig auszudrücken - extremer Ärger ins Haus, obwohl "das Strafrecht eines Volkes, das noch auf Religion und religiöse Ehrfurcht Anspruch erhebt, die Beschimpfung Gottes für strafwürdiger erachten [muss] als die Beschimpfung von Privat- oder Amtspersonen." Ein Beispiel: In einer Sendung von RTL 2 wurde ein Interview einer Moderatorin der Schmuddelsendung "peep" (September 1999) mit einer Puppe, die Bundeskanzler Schröder darstellen sollte, gezeigt. Darin äußerte sich die Puppe (= Schröder) über ihre sexuellen Vorlieben. Das Ergebnis: Der Sender RTL 2 musste sich bei Schröder entschuldigen und auf eine Fortsetzung dieser Art von Kanzler-Interview verzichten. Der göttliche Erlöser genießt hingegen keinen Rechtsschutz in Deutschland, und katholische Priester werden vom deutschen Staat von vornherein wie Schwerverbrecher behandelt.
Damit entpuppt sich auch die "Warnung" von der SPD-"Rechtsexpertin" Margot von Renesse vor der "Strafrechtskeule" als Irreführung übelster Sorte. Man verhindert Unrecht nicht dadurch, dass man es straffrei lässt. Ganz im Gegenteil, der Bürger hat ein Recht darauf, dass Unrecht bestraft wird - das gilt sowohl für das Opfer (natürlich) als auch für den Täter, dem durch die Bestrafung eher klar werden sollte, dass sich Verbrechen nicht lohnt. Wer weiter über Straftat und Bestrafung nachdenken möchte, dem empfehlen wir einen Blick in den Text über das Sittengesetz, Stichwort: Nida-Rümelin.
In einem Rechtsstaat sind öffentliche Parolen wie "Religion ist Privatsache. Mit dem Herrgott kann es Jeder halten, wie er will", die man nicht zuletzt von hochrangigen Politikern immer wieder hört, nicht denkbar. Es ist schon komisch: Um Adolf Hitlers "Mein Kampf", jedenfalls in ungekürzter Fassung, zu erhalten, muss man sich schon einigermaßen anstrengen; den Koran hingegen oder die Texte von Vatikanum 2 bekommt man nicht nur an jeder Ecke feilgeboten, sondern auch zu hören. Es ist in Europa endgültig entschieden, dass eine häretische Sekte Anspruch auf den Titel "römisch-katholische Kirche" hat, und dass sich jeder Katholik strafbar macht, der sich als Katholik zu erkennen gibt. Also, die "Strafrechtskeule" wird von den Verantwortlichen in besinnungsloser Euphorie unentwegt und mit aller Kraft geschwungen; was leider weit gehend fehlt, ist die richtige Verwendung des Strafrechts an der richtigen Stelle. Ferner: Bilder vom Kanzler aufzuhängen, ist nirgends ausdrücklich verboten; Bilder vom Heiland aufzuhängen, ist je nach Ort sogar strafbar. Daraus ist zu schließen: Der Bundeskanzler ist ein viel, viel besserer Mensch, er hat viel, viel mehr Gutes getan und damit viel, viel mehr Anspruch auf öffentliche Anerkennung als der Heiland.
Es ist die traurige Wahrheit: Christen bilden in Deutschland eine - verschwindende - Minderheit. In dem kommenden Text z.Th. Bundesverfassungsgericht werden wir noch weiter auf die Situation Deutschlands eingehen.

2. Die Schuld der V2-Sekte
Dass die Blasphemie-Welle in Deutschland so hoch schwappt, ist in erster Linie ein Verdienst der V2-Sekte, die jede sich bietende Gelegenheit nutzt, die Menschen zu bösen Taten anzustacheln. Bullin möchte den Eindruck erwecken, er sei z.B. mit den Nacktfotos im Kölner Dom nicht so ganz einverstanden. Wer geilt denn die Gesellschaft am meisten auf? Doch gerade die Pseudo-Bischöfe und Pseudo-Priester der V2-Sekte, wie im o.g. Text über das Sittengesetz nachgewiesen. Die "Witze" von kath.de sind nur ein Beispiel von vielen, und der V2-Handlanger Rolf Jouaux benutzt gerade diese (noch) ungestrafte Gotteslästerung als Beweis dafür, dass sein Reich des Satans unüberwindlich ist.
Übrigens gibt es im kath.de-Forum z.Zt. wieder einen neuen, wiederum von Erich initiierten Thread mit Witzen, wo man z.B. lesen kann: "...Und Gott schuf das Paradies. Doch das Paradies ward wüst und leer. So schuf Gott den Mann. Dem Mann aber ward einsam und so ging er zu Gott und bat ihn "Nimm mir meine Einsamkeit". So schuf Gott die Frau aus des Adams Rippe. Als er aber gesehen hatte was er geschaffen aus des Mannes Rippe, drehte er sich um und weinte bitterlich!..."
Weiterhin im Angebot des kdF: "Gegen den Katholizismus - 1", "Jesus - ein gerissener Atheist?", "Der Papst sollte abgeschafft werden" etc.; natürlich ist diese ganze antichristliche Lästerei im kdF letztlich das Werk der obersten V2-Sektierer, denn eine Zensur findet bei kath.de durchaus statt: Katholizismus ist bei der V2-Sekte strengstens verboten. Es hilft also nicht, sich einzureden, das kdF sei kein Beweis für die antichristliche Orientierung des Vatikans. Aber selbst wenn man nur offizielle Hochgrad-Vatikanisten als Wojtylas Propagandaträger akzeptieren sollte, wird man im kdF bedient. Aus einem neueren Thread "Ist Gott allwissend? - Der Leiter der vatikanischen Sternwarte schränkt ein" hier die ersten beiden Einträge:



[Zwilling] "Liebe Forumsteilnehmer Was haltet ihr von folgendem Zitat des Leiters der vatikanischen Sternwarte, Pater George Coyne SJ, das er in einem kürzlich im Spiegel erschienenen Interview abgegeben hat: "Wenn wir wirklich die wissenschaftliche Sichtweise akzeptieren, dass es neben den deterministischen Vorgängen auch Zufallsprozesse gibt, denen das Universum ungeheure Gelegenheiten bietet, dann sieht es so aus, als könnte selbst Gott das Endergebnis nicht mit Sicherheit kennen. Gott kann nicht wissen, was nicht gewusst werden kann." Das gesamte Interview ist unter [URL] nachzulesen und lohnt sich vor allem für unsere Vatikan-treuen Forumsteilnehmer. Dieser auch schon als Astronom des Papstes bezeichnete Jesuit wird bei unseren fundamentalistischen Freunden des Forums vermutlich bereits mit seinen Vorstellungen zur kosmischen Evolution auf Unverständnis stossen, oder sehe ich das falsch? Mit freundlichen Grüssen vom Zwilling"
Datum: 13-01-2001 um 01:49
[Sepp] "Was Gott nicht weiß: - Wie viele Frauenorden es gibt - Was ein Jesuit (wie P. Coyne) denkt - (einen dritten Punkt habe ich vergessen, vielleicht weiß jemand Bescheid; ich könnte ja formulieren: eben diesen Punkt wüßte auch Gott nicht ... - aber ihm trau' ich's eigentlich doch zu, daß er umfassend Bescheid weiß)
Sepp Spindelböck"
Datum: 13-01-2001 um 10:21

Wojtylas Astronom Coyne und Wojtylas Liebling Sepp schleudern massive Blasphemien - da ist wohl nicht mehr schwer zu erraten, weswegen Josef "der böse Sepp" Spindelböck so voller Hass die niederträchtigsten Lügen über uns verbreitet. Er kann es einfach nicht ertragen, dass sich ein Priester gegen die Verunehrung Gottes ausspricht, und in Ermangelung vernünftiger Argumente nimmt Sepp seine Zuflucht bei der mutwilligen Verunglimpfung allein anhand irreführender Schlagworte. Wenn so ein notorischer Gotteslästerer wie Sepp uns also verunglimpft, so resultiert das letztlich aus seinem Hass gegen Gott.
Sepps Kommentar zu Coyne ist ganz offensichtlich eine plumpe Verhöhnung Gottes; Coyne, damit letztlich sein Boss Wojtyla, will seinen Gotteslästerungen wohl noch eine Art wissenschaftliche Tünche verpassen, was aber nicht gelingen kann.
Coyne geht von einem durch und durch apostatischen "Gottes"-Begriff aus. Bereits im Zusammenhang mit dem "Credo" von Publik-Forum hatten wir zu Küngs These: "Nach Auschwitz, dem Gulag und zwei Weltkriegen kann man nicht mehr vollmundig von »Gott, dem Allmächtigen« reden", Stellung genommen. Hier ein Zitat aus der F. Diekamp, Katholische Dogmatik, Bd. 1, Münster (10)1949, 258-260, der sich wesentlich auf die Summa theologiae des hl. Thomas von Aquin stützt:
"Die Macht Gottes darf in keiner Weise als potentia passiva, sondern nur als potentia activa verstanden werden (1 q. 25 a. 1). Sie ist mit dem Wesen Gottes und mit seinem Erkennen und Wollen der Sache nach dasselbe. Der Unterschied ist ein virtueller. Die Macht Gottes ist nämlich seine Wesenheit, insofern wir sie als Prinzip der Ausführung dessen betrachten, was Gott außer sich zu verwirklichen beschlossen hat. [...] Gottes Allmacht besteht darin, daß er alles kann [...], oder darin, daß er alles kann, was er will [...], oder noch genauer darin, daß er alles kann, was er wollen kann, d.h. was innerlich möglich ist [...]. Das Wort Allmacht drückt vor allem die extensive Unendlichkeit der Macht aus, ihre Unbegrenztheit hinsichtlich der Gegenstände, auf die sie sich erstrecken kann. Die Macht Gottes ist aber auch intensiv unendlich, d.i. von seiten des Subjekts, da der lauteren Wirklichkeit des göttlichen Seins auch eine lautere Wirklichkeit der göttlichen Macht ohne jede Potenzialität, Bedingtheit oder Endlichkeit entspricht. Sein bloßes Wollen genügt zur Ausführung dessen, was er will. Weder Stoff, noch Werkzeug, noch Mühe, noch Hilfe eines anderen ist ihm vonnöten. [...] Die aktive Potenz jedes Seins richtet sich nach dem Grade seiner Wirklichkeit [...]. Folglich kommt Gott, da er die lautere Wirklichkeit und schlechthin unendlich ist, eine schlechthin unbeschränkte Macht, also die Allmacht zu. Von aktiver Potenz spricht man nämlich mit Rücksicht auf Mögliches. Da also die Macht Gottes unendlich ist, so erstreckt sie sich auf alles Mögliche. Dies gilt von keiner anderen Macht, weil die Zahl der möglichen Dinge unendlich und somit nur eine unendliche Macht allmächtig ist (a q. 25 a. 1-3; De pot. q. 1 a. 1 et 2). Von Gottes Allmacht ist nur das ausgenommen, was mit seiner unendlichen Vollkommenheit unvereinbar uns was in sich widersprechend ist. Er kann nicht irren, nicht sündigen, sich nicht von Ort zu Ort bewegen, Geschehenes nicht ungeschehen machen u. dgl. Dies ist aber nur eine scheinbare, keine wirkliche Beschränkung seiner Macht; sie wäre nur dann wirklich beschränkt, wenn etwas in sich Denkbares oder Mögliches ihr unmöglich wäre [...]. Eine gewisse Bindung seiner Allmacht hat Gott selbst dadurch bewirkt, daß er eine bestimmte Weltordnung mit Freiheit ein für allemal festsetzte."
Also: Wenn wir bei Gott seine Macht, seine Erkenntniskraft etc. unterscheiden, so tun wir dies aufgrund unserer begrenzten Erkenntnis, nicht aber, weil dies wirklich unterschiedliche Eigenschaften Gottes wären. Ob man nun die Allmacht, die Allwissenheit Gottes oder eine andere Eigenschaft Gottes begrenzen möchte, in jedem Falle hat sich radikal vom wahren Gottesbegriff getrennt.
In den Dogmatiken wird, wenn von den Eigenschaften Gottes die Rede ist, immer wieder auf die Dogmatische Bestimmung über den katholischen Glauben (Vatikanisches Konzil, Dritte Sitzung, 24.04.1870, Anfangsworte "Dei Filius", Kapitel I) verwiesen; dieses Kapitel lautet vollständig (zitiert nach der Übersetzung in der Ausgabe des Verlags G.J. Manz, Regensburg (2) 1869, 22):
"Die heilige, katholische, apostolische, römische Kirche glaubt und bekennet, daß ein Einziger, wahrer und lebendiger Gott ist, der Schöpfer und Herr Himmels und der Erde, allmächtig, ewig, unbeschränkt, unbegreiflich, unendlich nach Erkenntnis und Willen und jeglicher Vollkommenheit; weil er eine einzige, einzigartige, durchaus einfache und unveränderliche, geistige Substanz ist, so muß gelehrt werden, daß er in Wirklichkeit und Wesen verschieden sei von der Welt, in sich und aus sich unendlich selig, und über Alles, was außer ihm noch ist und gedacht werden kann, unaussprechlich erhaben. Dieser einzige, wahre Gott hat in seiner Güte und Allmacht nicht zur Erhöhung seiner Seligkeit, sondern zur Kundgabe seiner Vollkommenheit durch das Gute, welches er den Geschöpfen verleiht, aus ganz freiem Rathschlusse, zumal am Anfange der Zeit beiderlei Geschöpfe, die geistigen und die körperlichen, aus nichts erschaffen, nämlich die Engel und die Welt, und auch den Menschen, der gleichtsam vereint aus Geist und Leib besteht. Alles aber, was Gott geschaffen, erhält und regiert er durch seine Vorsehung, stark eingreifend von einem Ende bis zum andern, und Alles ordnend in Milde. Denn Alles ist offen und unverhüllt vor seinen Augen, auch das, was zufolge freier Thätigkeit der Geschöpfe geschehen ist."
Man vergleiche diesen unfehlbaren Lehrtext mit den Witzchen aus der Feder des "Papst"-treuen Sepp und ziehe die notwendigen Schlüsse.
Was Coyne betrifft: Der vatikanische Hofastronom entwirft ein "Gottes"-Bild eines vielleicht mächtigen, aber in keinem Falle allmächtigen Wesens, denn Coynes "Gott" ist nicht mehr ewig, sondern der Veränderung unterworfen. Bereits Vatikanum 2 hat ja ein neues Gottesbild bezeichnet, indem es das Hirngespinst Mohammeds, "Allah", mit dem wahren Gott auf eine Stufe stellte (s. Gott und Allah im Apostaten-Katechismus).
Deswegen, weil Gott in der V2-Sekte nur eine Witzfigur ist, gibt es auch die ganzen neuen "Sakramente", am offensichtlichsten natürlich den "Novus Ordo Missae", bei dem sich nun der Mensch an die Stelle Gottes gesetzt hat.
Vor ein paar Tagen haben wir den neuen Weltbild-Katalog erhalten; daraus ein weiteres Beispiel für das "Vermitteln von Werten und Lebenshilfe" von der V2-Sekte:

Beste Reste!
Die heitere Vorschau
Über "Die 10 Gebote" haben Sie Tränen gelacht! Und jetzt wollen alle mehr von dem zeichnenden Theologiestudenten Hobse.
"Das jüngste Gericht" erzählt, wie es dem armen Sünderlein "Frerix" zwischen Himmel und Hölle ergeht.
Bei der Apokalypse hört der Spaß auf? Von wegen! Der begnadete Cartoonist Hobse schafft es, selbst den vier apokalyptischen Reitern eine heitere Seite abzugewinnen.
Lesen und staunen Sie also, wie
· sich die himmlische Truppe um den Thron Gottes versammelt
· wie Gott dem "geschlachteten" Lamm das Buch mit den sieben Siegeln übergibt
· gewaltige Erdbeben (mindestens Richterskala 12) die Erde erschüttern
· die sieben Engel ihren "Apokalypso" blasen
· und schließlich alles doch noch ein gutes Ende nimmt.
40 Seiten, durchgehend S/w-Abbildungen,
21 x 15 cm, kartoniert.
Früher 9.90 DM*
Jetzt nur
5,00 DM
*Frühere Preisbindung aufgehoben
Best.-Nr. 368308
Das meinen unsere Kunden:
Alex Weikmann, Stuttgart:
**** "Das Jüngste Gericht von Hobse ist mein absoluter Liebling. Ich finde, Hobse sollte noch mehr schreiben. Und zeichnen, denn seine Bilder. sind so goldig... Super!"

Hier das goldige Titelbild.

Die Erkenntnis ist unausweichlich: Wer ein gottgefälliges Leben führen will, der kann definitiv nicht mit Wojtyla und seiner Truppe halten. Es stimmt, dass die staatliche Gewalt, nicht nur in Deutschland, sich für eine übergöttliche Instanz hält und meint, mit ihren Terror-Methoden letztlich siegreich dastehen zu können. Es stimmt auch, dass diese Terrormethoden von den unschuldigen Opfern in dieser Erdenzeit als unangenehm empfunden werden können. Aber wir Christen vertrauen darauf, dass Gott alles, was er geschaffen hat, "erhält und regiert durch seine Vorsehung, stark eingreifend von einem Ende bis zum andern, und Alles ordnend in Milde."

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