Bund für das Recht,
Coburg (2)
- Aufruf zur Teilnahme als Prozeßbeobachter bei "Amtsgericht
Coburg" am 02.10.2008, 8.30 Uhr -
(Kirche zum Mitreden, 30.09.2008)
Als Christen müssen wir uns
für das Recht einsetzen, u.z. ggf. auch selbst dann, wenn wir
nicht direkt und unmittelbar Opfer von Unrecht geworden sind. Deshalb
hier die Veröffentlichung der aktuellen Mitteilung vom Bund für das Recht,
Rodacher Str. 84a, 96450 Coburg:
Am Donnerstag, dem 2. Oktober 2008 soll am Amtsgericht Coburg,
Ketschengasse 1, in 96450 Coburg, um 8.30 Uhr, im Sitzungssaal D, die
nächste Verhandlungs-Farce gegen Herrn Beowulf von Prince
beginnen. Dafür sollten es möglichst viele Menschen auf sich
nehmen, als Zeugen des Geschehens, zur Kontrolle der Justiz durch die
Öffentlichkeit, teilzunehmen. Denn Coburg ist überall (in der
BRD), vielleicht nur nicht so schlimm. Aber plötzlich und
unerwartet kann jeder in diese Mühlen geraten!
Dazu hier und in den Anhängen einige Hintergrundinformationen:
Für die am 2. Oktober 2008 anberaumte Verhandlung hat die Coburger
Justiz demonstrativ den gleichen „Richter“ Bauer eingesetzt, der schon
bei der ersten Verhandlung am 30.03.2006 demonstrativ und vor Zeugen
(inkl. Presse!) sämtliche Prozeßrechte des (zu Unrecht)
Angeklagten mißachtet und das Protokoll gefälscht hat, um
sein vorgefertigtes und von Anfang an feststehendes „Urteil“ zu
fällen. Die Protokollfälschung ist durch Tonbandaufzeichnung
gesichert und wurde danach unzählige Male zur Anzeige gebracht,
u.a. auch durch einen Zeugen beim ‚Landesamt für Verfassungsschutz
Bayern’ sowie zahlreichen weiteren Behörden, z.B. verschiedenen
Justizministerien und Gerichten, der Bundesgeneralstaatsanwaltschaft,
dem Menschenrechtsbeauftragten der Bundesregierung, Presse, usw..
Vorher wurden mehrere Anträge auf Protokollberichtigung
abgeschmettert.
In der „Verhandlung“ am 27.02.07 hat der „Richter“ Dr. Kraus alle
Beweisanträge des (zu Unrecht) Angeklagten, inkl. den Antrag, den
Tonbandmitschnitt der Verhandlung vom 30.03.06 als Beweis für die
Protokollfälschung der ersten Verhandlung zu Protokoll zu nehmen,
abgewiesen: „Was ins Protokoll kommt bestimme ich!“. Und bei dem, was
er ins Protokoll diktiert, läßt er alles weg, was ihm nicht
in sein erkennbar schon vorgefertigtes „Urteil“ paßt oder
verbiegt es so, daß einem der Atem stockt. Aufforderungen zur
Verlesung des Protokolls verweigert er konsequent. Tonbandmitschnitt
war nicht möglich, weil die Polizei angewiesen war,
Leibesvisitationen durchzuführen und die Öffentlichkeit durch
eine Metalldedektorschleuße gehen mußte.
Den Befangenheitsantrag für den Protokollführer lehnte
„Richter“ Dr. Kraus ab. Daraufhin stellte der (zu Unrecht) Angeklagte
einen Befangenheitsantrag für den „Richter“, den dieser einfach
übergeht: „Jetzt nicht! Sie haben jetzt Gelegenheit zur Sache
auszusagen!“ Als Herr von Prince dennoch an seinen Beweisanträgen
festhalten und seine Prozeßrechte durchsetzen will, wird er von
„Richter“ Dr. Kraus mit 150,-€ Ordnungsgeld oder ersatzweise einem Tag
Haft bestraft. Einen solchen im Gerichtssaal herumbrüllenden
„Richter“ habe ich bis jetzt nur in einer Fernsehdokumentation in
Gestalt von „Richter“ Freisler im III. Reich gesehen. Den Antrag auf
Nachweis des gesetzlichen Richters nach Art. 101 GG ignorieren die
Herren „Richter“ in Coburg natürlich ebenfalls.
Auch vor der Verhandlung in der Geschäftsstelle des Gerichts
eingebrachte Anträge werden einfach ignoriert.
Mit der Bitte um zahlreiche Beteiligung
Manfred Heinemann
Ausschnitte zu den o.g. Anhängen:
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Es wird am 02.10.2008 am Amtsgericht Coburg, Ketschengasse 1, 96450
Coburg, Beginn 8Uhr 30, Sitzungssaal D, gezeigt, dass die BRD Justiz
mit jedem weiteren Verfahren gegen das Römische Statut des
Internationalen Strafgerichtshofs in Den Haag und damit gegen
Völkerrecht verstößt. Nicht nur weil formal
- mit der Aufhebung des Geltungsbereichs des Grundgesetzes Art. 23
[Dieses Gesetz gilt…] (aufgehoben am 23.09.1990 BGBl. II S. 890),
überschrieben [Achtung! Täuschung!] am 21.12.1992 ) auch der
gesetzliche Richter nach GG Art. 101 erloschen ist und es keinen
ordentlichen Geschäftsverteilungsplan mehr gibt und damit keinen
gesetzlichen Richter
- § 15 Gerichtsverfassungsgesetz [Staatsgerichte] aufgehoben wurde,
- der Geltungsbereich der Gerichtsverfassung, der Zivilprozessordnung
und der Strafprozessordnung aufgehoben (19.04.2006 BGBl. I S.866) ist
und nicht z. B. an den Geltungsbereich des Bürgerlichen
Gesetzbuches (Art. 230 EBGB) angepasst wurde,
- ausdrücklich im Bundesgesetzblatt vom 23.11.2007 S. 2614 Art. 4
§ 1 (2) beschlossen ist, dass die BRD Gerichte nur noch nach
Kotrollratsgesetz Nr. 35 über Ausgleichs- und Schiedsverfahren in
Arbeitsstreitigkeiten tätig werden dürfen,
sondern vor allem, weil die BRD Gerichte jeden moralischen Anspruch
verloren haben und damit nach BGB § 677 auch von der
Geschäftsführung ohne Auftrag ausgeschlossen sind. Die
Gerichte der RestBRD können auch nicht behaupten, dass es keine
Alternative gibt. Es sind demokratische Richterwahlen in Vorbereitung.
Wenn die RestBRD die Kandidaten zu den demokratischen Richterwahlen
nicht verhaftet, kann sehr schnell die Neuorganisation des
Gerichtswesens erfolgen.
Das im Moment generell jede so genannte Gerichtsverhandlung der
restlichen BRD, die nicht auf Kontrollratsgesetz Nr. 35 beruht, den
Straftatbestand nach § 9 Völkerstrafgesetzbuch, entsprechend
Art. 8, 2a, vi des Römischen Statuts des Internationalen
Strafgerichtshofs in Den Haag erfüllt, wird Ihnen am 02.10.2008 am
Amtsgericht Coburg verdeutlicht.
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Das Ermächtigungsgesetz von Hitler v. 23.03.1933 hat den Boden zur
Willkür geöffnet. Damit wurde die Grundlage geschaffen, dass
Bürgerliche Gesetzbuch auszuhebeln. Dieses Gesetz aus der
Kaiserzeit, hat den Bürger vor dem Gesetz auf eine Stufe mit dem
Kaiser gestellt. Jedermann wusste was Recht ist. Mit dem
Ermächtigungsgesetz war das vorbei.
Was geschieht jetzt in der BRD? Es sagt der Pressesprecher der Justiz
des Landgerichts Coburg: „Wir führen Kontrollen der
Öffentlichkeit, die den Prozess beobachten will, durch. Wir gehen
davon aus, dass in der vorherigen Verhandlung ein Tonbandmitschnitt
erfolgt ist und jetzt wieder erfolgen soll, was aber gesetzwidrig sei!“
- Mit anderen Worten: Wir haben wissentlich und vorsätzlich, einen
Unschuldigen verurteilt und wollen es wieder tun. Ein erneuter
Tonbandmitschnitt als Beweis dafür soll unter allen Umständen
verhindert werden. Dazu ist uns jedes Mittel recht,
einschließlich das der Lüge von den laut Gesetz verbotenen
Tonaufnahmen der Verhandlung.
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