Bund für das Recht, Coburg (2)

- Aufruf zur Teilnahme als Prozeßbeobachter bei "Amtsgericht Coburg" am 02.10.2008, 8.30 Uhr -
(Kirche zum Mitreden, 30.09.2008)
Als Christen müssen wir uns für das Recht einsetzen, u.z. ggf. auch selbst dann, wenn wir nicht direkt und unmittelbar Opfer von Unrecht geworden sind. Deshalb hier die Veröffentlichung der aktuellen Mitteilung vom Bund für das Recht, Rodacher Str. 84a, 96450 Coburg:

Am Donnerstag, dem 2. Oktober 2008 soll am Amtsgericht Coburg, Ketschengasse 1, in 96450 Coburg, um 8.30 Uhr, im Sitzungssaal D, die nächste Verhandlungs-Farce gegen Herrn Beowulf von Prince beginnen. Dafür sollten es möglichst viele Menschen auf sich nehmen, als Zeugen des Geschehens, zur Kontrolle der Justiz durch die Öffentlichkeit, teilzunehmen. Denn Coburg ist überall (in der BRD), vielleicht nur nicht so schlimm. Aber plötzlich und unerwartet kann jeder in diese Mühlen geraten!
Dazu hier und in den Anhängen einige Hintergrundinformationen:
Für die am 2. Oktober 2008 anberaumte Verhandlung hat die Coburger Justiz demonstrativ den gleichen „Richter“ Bauer eingesetzt, der schon bei der ersten Verhandlung am 30.03.2006 demonstrativ und vor Zeugen (inkl. Presse!) sämtliche Prozeßrechte des (zu Unrecht) Angeklagten mißachtet und das Protokoll gefälscht hat, um sein vorgefertigtes und von Anfang an feststehendes „Urteil“ zu fällen. Die Protokollfälschung ist durch Tonbandaufzeichnung gesichert und wurde danach unzählige Male zur Anzeige gebracht, u.a. auch durch einen Zeugen beim ‚Landesamt für Verfassungsschutz Bayern’ sowie zahlreichen weiteren Behörden, z.B. verschiedenen Justizministerien und Gerichten, der Bundesgeneralstaatsanwaltschaft, dem Menschenrechtsbeauftragten der Bundesregierung, Presse, usw.. Vorher wurden mehrere Anträge auf Protokollberichtigung abgeschmettert.
In der „Verhandlung“ am 27.02.07 hat der „Richter“ Dr. Kraus alle Beweisanträge des (zu Unrecht) Angeklagten, inkl. den Antrag, den Tonbandmitschnitt der Verhandlung vom 30.03.06 als Beweis für die Protokollfälschung der ersten Verhandlung zu Protokoll zu nehmen, abgewiesen: „Was ins Protokoll kommt bestimme ich!“. Und bei dem, was er ins Protokoll diktiert, läßt er alles weg, was ihm nicht in sein erkennbar schon vorgefertigtes „Urteil“ paßt oder verbiegt es so, daß einem der Atem stockt. Aufforderungen zur Verlesung des Protokolls verweigert er konsequent. Tonbandmitschnitt war nicht möglich, weil die Polizei angewiesen war, Leibesvisitationen durchzuführen und die Öffentlichkeit durch eine Metalldedektorschleuße gehen mußte.
Den Befangenheitsantrag für den Protokollführer lehnte „Richter“ Dr. Kraus ab. Daraufhin stellte der (zu Unrecht) Angeklagte einen Befangenheitsantrag für den „Richter“, den dieser einfach übergeht: „Jetzt nicht! Sie haben jetzt Gelegenheit zur Sache auszusagen!“ Als Herr von Prince dennoch an seinen Beweisanträgen festhalten und seine Prozeßrechte durchsetzen will, wird er von „Richter“ Dr. Kraus mit 150,-€ Ordnungsgeld oder ersatzweise einem Tag Haft bestraft. Einen solchen im Gerichtssaal herumbrüllenden „Richter“ habe ich bis jetzt nur in einer Fernsehdokumentation in Gestalt von „Richter“ Freisler im III. Reich gesehen. Den Antrag auf Nachweis des gesetzlichen Richters nach Art. 101 GG ignorieren die Herren „Richter“ in Coburg natürlich ebenfalls.
Auch vor der Verhandlung in der Geschäftsstelle des Gerichts eingebrachte Anträge werden einfach ignoriert.
Mit der Bitte um zahlreiche Beteiligung
Manfred Heinemann


Ausschnitte zu den o.g. Anhängen:
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Es wird am 02.10.2008 am Amtsgericht Coburg, Ketschengasse 1, 96450 Coburg, Beginn 8Uhr 30, Sitzungssaal D, gezeigt, dass die BRD Justiz mit jedem weiteren Verfahren gegen das Römische Statut des Internationalen Strafgerichtshofs in Den Haag und damit gegen Völkerrecht verstößt. Nicht nur weil formal
- mit der Aufhebung des Geltungsbereichs des Grundgesetzes Art. 23 [Dieses Gesetz gilt…] (aufgehoben am 23.09.1990 BGBl. II S. 890), überschrieben [Achtung! Täuschung!] am 21.12.1992 ) auch der gesetzliche Richter nach GG Art. 101 erloschen ist und es keinen ordentlichen Geschäftsverteilungsplan mehr gibt und damit keinen gesetzlichen Richter
- § 15 Gerichtsverfassungsgesetz [Staatsgerichte] aufgehoben wurde,
- der Geltungsbereich der Gerichtsverfassung, der Zivilprozessordnung und der Strafprozessordnung aufgehoben (19.04.2006 BGBl. I S.866) ist und nicht z. B. an den Geltungsbereich des Bürgerlichen Gesetzbuches (Art. 230 EBGB) angepasst wurde,
- ausdrücklich im Bundesgesetzblatt vom 23.11.2007 S. 2614 Art. 4 § 1 (2) beschlossen ist, dass die BRD Gerichte nur noch nach Kotrollratsgesetz Nr. 35 über Ausgleichs- und Schiedsverfahren in Arbeitsstreitigkeiten tätig werden dürfen,
sondern vor allem, weil die BRD Gerichte jeden moralischen Anspruch verloren haben und damit nach BGB § 677 auch von der Geschäftsführung ohne Auftrag ausgeschlossen sind. Die Gerichte der RestBRD können auch nicht behaupten, dass es keine Alternative gibt. Es sind demokratische Richterwahlen in Vorbereitung. Wenn die RestBRD die Kandidaten zu den demokratischen Richterwahlen nicht verhaftet, kann sehr schnell die Neuorganisation des Gerichtswesens erfolgen.
Das im Moment generell jede so genannte Gerichtsverhandlung der restlichen BRD, die nicht auf Kontrollratsgesetz Nr. 35 beruht, den Straftatbestand nach § 9 Völkerstrafgesetzbuch, entsprechend Art. 8, 2a, vi des Römischen Statuts des Internationalen Strafgerichtshofs in Den Haag erfüllt, wird Ihnen am 02.10.2008 am Amtsgericht Coburg verdeutlicht.
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Das Ermächtigungsgesetz von Hitler v. 23.03.1933 hat den Boden zur Willkür geöffnet. Damit wurde die Grundlage geschaffen, dass Bürgerliche  Gesetzbuch auszuhebeln. Dieses Gesetz aus der Kaiserzeit, hat den Bürger vor dem Gesetz auf eine Stufe mit dem Kaiser gestellt. Jedermann wusste was Recht ist. Mit dem Ermächtigungsgesetz war das vorbei.
Was geschieht jetzt in der BRD? Es sagt der Pressesprecher der Justiz des Landgerichts Coburg: „Wir führen Kontrollen der Öffentlichkeit, die den Prozess beobachten will, durch. Wir gehen davon aus, dass in der vorherigen Verhandlung ein Tonbandmitschnitt erfolgt ist und jetzt wieder erfolgen soll, was aber gesetzwidrig sei!“ - Mit anderen Worten: Wir haben wissentlich und vorsätzlich, einen Unschuldigen verurteilt und wollen es wieder tun. Ein erneuter Tonbandmitschnitt als Beweis dafür soll unter allen Umständen verhindert werden. Dazu ist uns jedes Mittel recht, einschließlich das der Lüge von den laut Gesetz verbotenen Tonaufnahmen der Verhandlung.
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