domain-anwalt.de

- Warnung vor so gen. "Spezialisten" -
(Kirche zum Mitreden, 03.08.2001)
Eine besonders üble Form der öffentlichen Irreführung betreibt das Team "united-domains AG", das z.B. mit den Domains "domain-recht.de" und "domain-anwalt.de" auftritt. Unter d-a findet man eine Anwalt-Liste; bei d-r kann man die von Florian Huber als "Sieben Goldenen Domain-Regeln" bezeichneten Grundsätze nachlesen, die man beachten soll, um Domainstreitigkeiten zu vermeiden. Dass diese Regeln nicht sonderlich viel taugen, beweist der Streit um katholisch.de, der in keiner Weise mit den "Sieben Goldenen Domain-Regeln" zu tun hat. Durch das "Grundsatzurteil" des BGH herrscht ohnehin das reinste Chaos in der so gen. "Rechtsprechung", weshalb spätestens jetzt jede Regel hinfällig ist.

Damit ist man hinsichtlich der Kompetenz dieses Teams schon einmal gründlich vorgewarnt. Wir haben dann die Zuverlässigkeit der Anwalt-Liste d-a überprüft. Vor ziemlich genau sechs Wochen, am 22.06.2001, schrieben wir eine e-mail an den "Ansprechpartner" von d-a, i.e. Florian Wagner:


Bei Ihrer Selbstdarstellung schreiben Sie:
"domain-anwalt.de ist mit mehr als 250 Einträgen die führende Datenbank für Anwälte für Domain-, Marken- oder Wettbewerbsrecht im deutschsprachigen Raum."
Es muss wohl vollständig heißen: "die führende irreführende Datenbank". Jedenfalls haben Sie auch Redeker und Strömer in Ihrem Angebot. Gerne können Sie dazu eine Stellungnahme verfassen, die ich ggf. veröffentlichen werde. Vielleicht werde ich bei KzM vor Ihrer Tätigkeit warnen.
Redeker
Strömer

Wagner resp. das d-a-Team hat weder auf unsere mail geantwortet, noch haben wir eine Stellungnahme zu diesem Thema auf den Internetseiten gefunden. Nach dem alten Grundsatz "Wer schweigt, scheint zuzustimmen", muss man schließen, dass unsere Bewertung von d-a als "die führende irreführende Datenbank" den Kern der Sache trifft.

Noch einige Anmerkungen: Am 22.06.2001 umfasste die Anwalt-Liste 263 Einträge, am 03.08.2001 waren es nur noch 218 Einträge - ein recht bedeutsamer Rückgang, während man doch eigentlich eine größere Zahl von Einträgen infolge des wachsenden Bekanntheitsgrades erwarten sollte; schließlich enthält d-a auch den Hinweis:
"Eintrag in die Datenbank?
Sind Sie selbst Anwalt und möchten Sie sich in unsere Datenbank eintragen? Bitte benutzen Sie unser Online-Anmelde-Formular."
Eine Erklärung für diese Reduzierung wird bei d-a anscheinend nirgends gegeben. Es ist also unklar, wieviele Einträge auf Veranlassung der Abgewanderten wieder gelöscht wurden, ob die gelöschten Einträge einen von d-r gesetzten Standard nicht erfüllten, ob in letzter Zeit viele Anwälte verhaftet worden sind o.ä.

Aber Redeker und Strömer sind noch immer drin, sie gehören damit quasi zum eisernen Bestand inmitten einer von Fluktuation geprägten Gruppe. Und als ob das noch nicht katastrophal genug wäre: Es gibt auch noch "Link-Tipps von domain-recht.de", darunter eine Rubrik:
"Hier finden Internet-Einsteiger Basis-Informationen zum Thema Domain-Namen: Entscheidungssammlung zum Domain-Recht von netlaw.de (Kanzlei Strömer, Düsseldorf)."
Strömer ist die "erste Adresse" von diesen acht Links. Dort wird aber Basis-Irreführung für Nichtdenker betrieben. Ein Link zu KzM fehlt auch hier.

Am besten, man betrachtet d-a grundsätzlich als "Schwarze Liste", i.e. als Verzeichnis von den Anwälten, um die man einen großen Bogen machen sollte. Wer möchte schon quasi in einer Reihe mit Redeker und Strömer stehen? Wer das möchte, der sollte gute Gründe dafür angeben; uns ist jedenfalls keiner ersichtlich. Da bei d-a offensichtlich keiner daran denkt, Redeker und Strömer aus dieser "Spezialisten"-Liste zu streichen, erscheint das negative Bild, das sich bereits aus den "Goldenen Regeln" ergab, nur verstärkt. Ordentliche Anwälte sollten, falls sie überhaupt in der d-a-Liste vorkommen, die sofortige Löschung ihres Eintrages, alternativ die Löschung von Redeker und Strömer zwingend beantragen, ansonsten sind auch sie wenigstens verdächtig und kommen deshalb als Rechtsvertreter grundsätzlich nicht in Frage. Ggf. kann man Anwälte, die zwar in der d-a-Liste stehen, von denen man sich aber trotzdem vertreten lassen möchte, direkt um eine Stellungnahme bzgl. ihres Eintrages bitten.

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