Der Fall Gerd  Hagedorn, Dahnen

- Falsches Zeugnis, falsche Verdächtigung und Verfolgung Unschuldiger als typisches Vorgehen von V2 und brd -
(Kirche zum Mitreden, 24.09.2007)
Gestern (23.09.2007) hat der Editor von sedisvakantismus.org folgendes Fax u.a. an "Justiz Baden-Württemberg" geschickt:
a****
Hiermit erstatte ich Strafanzeige mit Strafantrag gegen die folgenden Schuldigen:
1. Gerd Hagedorn; Tatbestände: a) Missbrauch von Titeln; b) falsche Verdächtigung und Falschaussage;
2. "StA Heidelberg"; Tatbestand: Verfolgung Unschuldiger;
3. "Polizei Heidelberg"; Tatbestand: Verfolgung Unschuldiger; außerdem lege ich hiermit gegen 2. und 3. auch Dienstaufsichtsbeschwerde ein.
A
Zu 1. a) Gerd Hagedorn ist ein Betrüger, der sich widerrechtlich als "katholisch" ausgibt. b) Er hat zudem lügnerisch als "Zeuge" behauptet, dass Herr Roland Stadler ihn "auf dessen Homepageseite" "beleidigt" habe; bekanntlich hat Herr Stadler niemals etwas auf Hagedorns Homepage eingetragen. Zu 2. und 3. Obwohl beiden Stellen bekannt ist, dass Herr Stadler niemals etwas auf Hagedorns Homepage eingetragen hat, ziehen beide Stellen ein "Strafverfahren" gegen den Unschuldigen ab.
B
Zu 1., 2. und 3. Es ist allen Schuldigen bestens bekannt, dass "Beleidigung" gem. §185 StGB kein Straftatbestand ist und dass folglich derlei "Strafverfahren" immer den Tatbestand der Verfolgung Unschuldiger erfüllen. Hier exemplarisch ein Ausschnitt aus der weitverbreiteten Pressemeldung "Subjektivismus als alleinige Handlungsgrundlage der Justiz": » Für Verurteilungen von Unschuldigen bedient sich die Justiz immer wieder gerne des Subjektivismus, um einerseits dem Unschuldigen eine Straftat anzudichten und anderseits auf eine sachliche Begründung für Anklage resp. Verurteilung zu verzichten. [...] Der bekannteste und bedeutsamste Bereich dürften "Beleidigungsdelikte" sein. Was eine Beleidigung ist, ist gesetzlich bestimmt im § 185 StGB, d.h. gar nicht gesetzlich bestimmt. Dieser Verstoß gegen das Bestimmtheitsgebot ("keine Strafe ohne Gesetz", cf. §1 StGB; Art. 103,2 GG; Art. 7 EMRK) ist ein solch eklatanter Mangel, dass folglich "Beleidigung" nicht justiziabel sein kann. Aber auch wenn man die fehlende gesetzliche Bestimmtheit ignoriert und sich rein statistisch mit der Materie beschäftigt, kommt man zu keinem anderen Schluss als Tröndle/Fischer, Kommentar zu StGB, 52. Auflage, München 2004, zu §185: »In der strafrechtlichen Praxis kann die Bedeutung des Ehrenschutzes mit dem Gewicht seiner theoretischen Ableitung schwerlich mithalten... Die Mehrzahl der Anzeigeerstatter wird ohne größeres Federlesen auf den Privatklageweg verwiesen und erleidet dort nach Zahlung von Sicherheitsleistungen (§379 StPO), Gebührenvorschuss (§379a), Kostenvorschuss für das Sühneverfahren (§380) und des zur Erhebung einer formgerechten Klage in der Regel verforderlichen Rechtsanwaltshonorars regelmäßig Schiffbruch (§383 II), in hartnäckigen Fällen eine Sonderbehandlung zur Abwehr des Querulantentums...« Der Unschuldige wird wegen unliebsamer Äußerungen / Gesten also einfachhin beschuldigt, er habe "gewusst", dass seine Handlung / Unterlassung "beleidigend" und damit strafbar war gem. §185 StGB.«
http://web.archive.org/web/20070514085354/http://www.presseanzeiger.de/meldungen/recht-gesetz/233306.php
Der guten Ordnung halber wird daran erinnert, dass eine Nichtbestrafung der Schuldigen den Tatbestand der Strafvereitlung erfüllt. Die dafür typischen Lügen der "Justiz" sind schon längst enttarnt, darunter der "Themenersatz" ("Fraudulent Redressal: Pollution") und die Leugnung der Bindung der Justiz an Gesetz und Recht. Mit Nichtstuerbescheiden und Lügen von der "Unabhängigkeit der Justiz" braucht man mich also nicht zu langweilen, und vor allem kann sich damit auch kein Beteiligter vor dem Gericht davonstehlen. Über den Vorgang wird im Internet öffentlicht berichtet.
****e

Was man sich als Bürger von der brd gefallen lassen muss, lässt sich u.a. an "Verp*ss dich, du *rschloch" ablesen. Als Handlungsmaxime der brd gilt: Ist jemand schuldig, so wird die berechtigte und notwendige Kritik an ihm als "Beleidigung" bestraft; ist aber jemand unschuldig, so dient das Phantomdelikt "Beleidigung" als Allround-Joker zu seiner Kriminalisierung: Weil es keine Definition (Abgrenzung) gibt, kann zwar objektiv gar nichts als Beleidigung bestraft werden, tatsächlich bestraft die brd aber einfach alles als "Beleidigung", was ihr nicht passt. Damit steht sie in langer Tradition; auch die Nazis brachten unter dem Vorwand der "Beleidigung" unschuldige Kleriker in die KZs und an den Galgen. Die Anschuldigung gegen Christus, "er wiegelt das Volk auf", kennt wohl jeder; auch interessant: Auf Jesu Strafrede gegen die Phärisäer erwidert einer der Gesetzeslehrer: "Meister, mit solchen Worten beleidigst [schmähst] du auch uns" (Lk 11,45).

Zu den beiden vom Editor genannten "Lügen der Justiz":
1. "Themenersatz" ("Fraudulent Redressal: Pollution")
Justizbeobachter haben einige der wichtigsten Fälle von "Fraudulent Redressal" (Vortäuschen korrekter Rechtsmittelbearbeitung) systematisch zusammengefasst; hier einige Ausschnitte aus den Studien des "institut voigt" zur "Abhilfe- Verweigerungsmethodik", Stand 28.08.2007:
Zum Begriff allgemein: "Abhilfe-Verweigerungsmethodik(AV) ist in den meisten seiner Formen leicht durchschaubar. Die Täter haben demzufolge nichts dagegen, ihre Unkorrektheit in der Öffentlichkeit erkennbar zu machen. Eine solche Unempfindlichkeit weist auf eine zu erwartende Deckung des Missbrauchs seitens der höheren Stellen hin. [...] Eben die leichte Durchschaubarkeit der Täuschungen bedeutet gleichzeitig die Missachtung des Beschwerdeführers und/oder der Allgemeinheit insgesamt."
Beispiel Themenersatz ( "Pollution"): "Der Gegenstand einer Beschwerde (die auch eine Strafanzeige sein kann) wird nicht behandelt. Statt dessen werden irrelevante Aspekte behandelt oder ein erfundenes Ersatzthema (Aliud) eingeführt und nur dieses angesprochen."
So wurde unsere Strafanzeige gegen den Psycho-Fritzen Norbert Leygraf wegen Körperverletzung keine Folge gegeben. Das leuchtet insofern ein, als Leygraf uns niemals begegnet ist und wir auch nichts von Anschlägen irgendwelcher Art seitens Leygraf auf uns wissen. Allerdings hatten wir Leygraf auch gar nicht wegen Körperverletzung angezeigt, sondern wegen Mitwirkung an der Zerstörung der Kirche. Die Justiz war aber so hartnäckig fixiert auf die Körperverletzung, dass sein eigentliches Verbrechen mit keiner Silbe erwähnt wurde, und so blieb Leygraf für seine Verbrechen ungestraft.
Beispiel Emsiger Biber ("Eager Beaver"): »"Emsiger Biber" bedeutet die Herstellung einer umfangreichen Scheinarbeit. Hier wird die "Gründlichkeit" eher am Kilogramm-mal-Zeit-Wert, nicht aber an der Inhaltsqualität gemessen. Das Ziel heißt schlicht, möglichst keine brauchbaren Ergebnisse zu liefern.«
In den Bereich gehört wohl prinzipiell auch die "Ladung von Zeugen", die bestenfalls gar nichts Sinnvolles für einen Prozess beisteuern können; allerdings sind diese Zeugen - wie jetzt im Fall Gerd Hagedorn - normalerweise direkt falsche Zeugen, also solche, die durch blanke Lügen Unschuldige kriminalisieren.
Aus den langjährigen Erfahrungen mit den Abhilfe-Verweigerungsmodellen können wir selbst das desaströse Urteil zigfach bestätigen und v.a. haarklein als berechtigt beweisen, das von allen aufrichtigen denkenden Menschen gegen die brd-Justiz gesprochen wird.

2. Leugnung der Bindung der Justiz an Gesetz und Recht
Laut "Grundgesetz" ist die Justiz "Gesetz und Recht unterworfen" (Art. 20 Abs. 3 GG). De facto wird das aber als absolute Narrenfreiheit ausgelegt, so als ob Richter für Verbrechen nicht bestraft werden dürften. Quis custodit custodes - wer bewacht die Wächter? Wer richtet die Richter? Zu welchen bestialischen Exzessen die Lüge von der "richterlichen Unabhängigkeit" führt, lässt der Fall der Koranrichterin erahnen. Im "Spiegel" gab es dazu Meldungen wie "Justiz-Skandal: Sturm der Entrüstung über Koran-Richterin" und "Justizskandal: Deutschland schockiert über Koran-Richterin"; gegen die Koranrichterin wurde auch Strafanzeige erstattet, aber natürlich erfolglos! Oder die ganzen Strafanzeigen gegen "Vorsitzender Richter Schwill", "Landgericht Bonn", als er einfach alle Prozesszuschauer als "Vollidioten" titulierte - alle erfolglos! Rechtsbeugung ist ein äußerst schweres Verbrechen, und sie wird von der brd-Justiz täglich unzählige Male begangen. Das Nichtbearbeiten diesbzgl. Beschwerden, Strafanzeigen etc. stellt dann nur wieder neues strafbares Unrecht dar - eine Spirale, aus der man anscheinend nur gewaltsam ausbrechen kann. Zur tatsächlichen gesetzlichen Situation s. Bert Steffens, Von der (Un-)Klarheit der Gesetze: Artikel 97 Abs. 1 Grundgesetz - Unabhängig oder unterworfen ?, 27.05.2007:
»Zur Pflicht der Richter stellt Art. 97 Abs. 1 GG unmissverständlich fest (der Text in den eckigen Klammern dient nur der Hervorhebung der beiden Satzteile):
„Die Richter sind unabhängig [erster Satzteil]
und nur dem Gesetze unterworfen.“ [zweiter Satzteil]
Die Realität in Deutschland zeigt aber, dass die Richterschaft als Judikative und die Justizverwaltung als Teil der Exekutive, die zudem im Rahmen des Deutschen Richtergesetzes (DRiG) aufsichtsverpflichtete Behörde ist, praktisch ausnahmslos gegen Art. 97 Abs. 1 GG verstoßen. Die Technik hierzu ist simpel: Beide berufen sich stets auf dessen ersten Satzteil und unterschlagen den zweiten. Einige der Hauptursachen dieses Verhaltens: Völlig am Grundgesetz vorbei, hat die Richterschaft, allen voran das BVerfG und der BGH, aus dem Wort „unabhängig“ eine Art „Königtum der Richter“ erfunden und konstruieren und begründen damit zahlreiche „Richterprivilegien“. Zusätzlich zur selbst erschaffenen, praktisch durchgehenden Unangreifbarkeit der Richter, haben diese „Richterprivilegien“ entwickelt, die beispielsweise hinsichtlich der Arbeitsgestaltung, Arbeitszeit und Nebentätigkeiten, mit dem Schutz und der Pflicht zur Gesetzesunterwerfung wirklich nichts zu tun haben. Diese Privilegien schufen den Richtern nur Freiräume, welche u.a. die Abwicklung von Rechtsfällen verteuern und verzögern und die notwendige Sorgfalt und Unabhängigkeit für ihre richterlichen Aufgaben herabsetzen.«

Ist der Fall Gerd Hagedorn vielleicht nur ein bedauerlicher Ausrutscher von V2 und brd? Nein - er ist für beide symptomatisch. Es sei erinnert an den Fall Carsten Leinhäuser: V2-"Kaplan" Leinhäuser bietet auf seiner Weltnetzseite ein Gästebuch an, in das wir einen Eintrag schreiben. Dafür verlangt dann Leinhäuser über ein Anwaltsduo Karlheinz Gutenkunst und Yvonnne Groß-Wetz, Speyer, von uns eine Unterlassungsverpflichtungserklärung:
»Hiermit verpflchte ich mich gegenüber Herrn Kaplan Carsten Leinhäuser, Kirchenstr. 10, 67105 Schifferstadt,
I. zu unterlassen
a) Originaltext der Homepages "vaticarsten" in allen Varianten des Herrn Kaplan Carsten Leinhäuser und oder Gestaltung zu verändern, oder Dritte zu veranlassen, solches zu unternehmen,
b) Texte, Hinweise, Bilder, Glossen und / oder Kommentare, von weicher Autorschaft auch immer herrührend, an den Internet - Auftritt des Herrn Kaplan Carsten Leinhäuser gem. Abs. a) anzufügen, oder Links, die auf andere Internet - Seiten führen oder verweisen, oder Dritte zu veranlassen, solches zu unternehmen,
c) Schriftverkehr zwischen mir und Herrn Kapian Carsten Leinhäuser, gleich ob auf Papier geführt, per Fax oder auf elektronischem Weg, der Öffentlichkeit zugänglich zu machen, in welcher Form auch immer; dies betrifft auch durch und über das Anwaltsbüro Gutenkunst und Groß-Wetz geführten Schriftverkehr,
II. zur Zahlung
a) von € 500,- für jeden Fall der Zuwiderhandlung gemäß vorstehenden Buchstaben a), b) oder c) an Herrn Kaplan Carsten Leinhäuser als Vertragsstrafe,
b) der Herrn Kaplan Carsten Leinhäuser durch die Anwaltsabmahnung vom 14.08.06 entstandenen Anwaltskosten in Höhe von € 477,11 durch Überweisung an das Anwaltsbüro Gutenkunst u. Groß-Wetz in Speyer bis spätestens 05.09.2006.«

Diese Unterwerfungserklärung erfüllt u.a. die Tatbestände der Erpressung und Nötigung, denn
- wir wissen, dass Leinhäuser gar kein Kaplan ist, werden ihn also auch in einer Unterwerfungserklärung nicht lügnerisch als "Kaplan" ausgeben;
- niemals haben wir seinen Originaltext verändert oder andere dazu aufgefordert;
- wir sind nur Leinhäusers Einladung gefolgt, etwas ins Gästebuch einzutragen;
- das Briefgeheimnis kann und muss ggf. um einer höheren Sache willen verletzt werden, z.B. hier angesichts der Erpressung und Nötigung.
Folglich haben wir der Sache nicht Folge geleistet, sondern die Staatsanwaltschaft über dieses Verbrechen von Leinhäuser - Gutenkunst - Groß-Wetz informiert. Die SA hat sich dann - wie üblich - stur auf die Seite der Verbrecher gestellt und nicht nur die Verbrecher unterstützt, sondern uns der "Beleidigung" (s.o.) angeklagt.

Es mag sein, dass nicht jeder sofort vollkommen die Richtigkeit des "Sedisvakantismus" durchschaut; wir selbst haben, als wir zufällig mit dem "Sedisvakantismus" konfrontiert wurden, uns einige Wochen Zeit genommen und uns durch Gebet und Studium mit allem Eifer um die Klärung der Sachlage bemüht; es wird dabei eingeräumt, dass die uns in Aussicht gestellte glänzende Karriere als V2-"Priester", für die der "Sedisvakantismus" den Tod bedeutete, als Gefährdung der Objektivität empfunden werden kann.
Es kann und muss aber jeder sofort eingestehen, dass V2 und brd Verbrecher schützen und Verbrechen begehen - nicht nur im Fall Gerd Hagedorn, sondern permanent. Selbst der glühendste V2- und brd-Anhänger muss, wenn er wenigstens noch einen Funken Anstand besitzt, diese Spirale des Unrechts ablehnen und versuchen, aus ihr auszubrechen.

Herr Stadler ist in der Sache Hagedorn auf eigene Weise tätig geworden und hat für das weitere Vorgehen auch eigene Pläne; inwieweit wir darüber berichten werden, ist derzeit noch nicht entschieden.

Bonus

14.09.2007 Mitteilung der General-SA Nürnberg zur Bibelverbrennung

Der Generalstaatsanwalt
90429 Nürnberg
Bärenschanzstr. 70
Sachbearbeiter Oberstaatsanwältin Dr. Lehnberger
Telefon 0911/321-2663
Telefax 0911/321-2873
poststelle@gensta-n.bayern.de
Datum 12. September 2007
Ihre Strafanzeige vom 19.07.2007 zur Staatsanwaltschaft Nümberg-Fürth, Az.: 403 AR 232520/07; hier: Beschwerde gegen die Ablehnung der Einleitung eines Ermittlungsverfahrens
Sehr geehrter Herr Lingen, die aufgrund Ihrer Beschwerde durchgeführte Prüfung der Akten hat ergeben, dass die Staatsanwaltschaft zu Recht von der Einleitung eines Ermittlungsverfahrens abgesehen hat. Auf die zutreffende Begründung der angefochtenen Verfügung nehme ich Bezug. Daher muss es bei der Entscheidung der Staatsanwaltschaft sein Bewenden haben. Etwaige zivilrechtliche Ansprüche werden durch diesen Bescheid nicht berührt.
Mit freundlichen Grüßen
[KEINE Unterschrift]
I.A. gez. Dr. Lehnberger Oberstaatsanwältin


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