Der Fall Gerd Hagedorn, Dahnen
- Falsches Zeugnis, falsche Verdächtigung und Verfolgung
Unschuldiger als typisches Vorgehen von V2 und brd -
(Kirche zum Mitreden, 24.09.2007)
Gestern (23.09.2007) hat der Editor von
sedisvakantismus.org folgendes Fax u.a. an "Justiz
Baden-Württemberg" geschickt:
a****
Hiermit erstatte ich Strafanzeige mit Strafantrag gegen die folgenden
Schuldigen:
1. Gerd Hagedorn; Tatbestände: a) Missbrauch von Titeln; b)
falsche Verdächtigung und Falschaussage;
2. "StA Heidelberg"; Tatbestand: Verfolgung Unschuldiger;
3. "Polizei Heidelberg"; Tatbestand: Verfolgung Unschuldiger;
außerdem lege ich hiermit gegen 2. und 3. auch
Dienstaufsichtsbeschwerde ein.
A
Zu 1. a) Gerd Hagedorn ist ein Betrüger, der sich widerrechtlich
als "katholisch" ausgibt. b) Er hat zudem lügnerisch als "Zeuge"
behauptet, dass Herr Roland Stadler ihn "auf dessen Homepageseite"
"beleidigt" habe; bekanntlich hat Herr Stadler niemals etwas auf
Hagedorns Homepage eingetragen. Zu 2. und 3. Obwohl beiden Stellen
bekannt ist, dass Herr Stadler niemals etwas auf Hagedorns Homepage
eingetragen hat, ziehen beide Stellen ein "Strafverfahren" gegen den
Unschuldigen ab.
B
Zu 1., 2. und 3. Es ist allen Schuldigen bestens bekannt, dass
"Beleidigung" gem. §185 StGB kein Straftatbestand ist und dass
folglich derlei "Strafverfahren" immer den Tatbestand der Verfolgung
Unschuldiger erfüllen. Hier exemplarisch ein Ausschnitt aus der
weitverbreiteten Pressemeldung "Subjektivismus als alleinige
Handlungsgrundlage der Justiz": » Für Verurteilungen von
Unschuldigen bedient sich die Justiz immer wieder gerne des
Subjektivismus, um einerseits dem Unschuldigen eine Straftat
anzudichten und anderseits auf eine sachliche Begründung für
Anklage resp. Verurteilung zu verzichten. [...] Der bekannteste und
bedeutsamste Bereich dürften "Beleidigungsdelikte" sein. Was eine
Beleidigung ist, ist gesetzlich bestimmt im § 185 StGB, d.h. gar
nicht gesetzlich bestimmt. Dieser Verstoß gegen das
Bestimmtheitsgebot ("keine Strafe ohne Gesetz", cf. §1 StGB; Art.
103,2 GG; Art. 7 EMRK) ist ein solch eklatanter Mangel, dass folglich
"Beleidigung" nicht justiziabel sein kann. Aber auch wenn man die
fehlende gesetzliche Bestimmtheit ignoriert und sich rein statistisch
mit der Materie beschäftigt, kommt man zu keinem anderen Schluss
als Tröndle/Fischer, Kommentar zu StGB, 52. Auflage, München
2004, zu §185: »In der strafrechtlichen Praxis kann die
Bedeutung des Ehrenschutzes mit dem Gewicht seiner theoretischen
Ableitung schwerlich mithalten... Die Mehrzahl der Anzeigeerstatter
wird ohne größeres Federlesen auf den Privatklageweg
verwiesen und erleidet dort nach Zahlung von Sicherheitsleistungen
(§379 StPO), Gebührenvorschuss (§379a), Kostenvorschuss
für das Sühneverfahren (§380) und des zur Erhebung einer
formgerechten Klage in der Regel verforderlichen Rechtsanwaltshonorars
regelmäßig Schiffbruch (§383 II), in hartnäckigen
Fällen eine Sonderbehandlung zur Abwehr des
Querulantentums...« Der Unschuldige wird wegen unliebsamer
Äußerungen / Gesten also einfachhin beschuldigt, er habe
"gewusst", dass seine Handlung / Unterlassung "beleidigend" und damit
strafbar war gem. §185 StGB.«
http://web.archive.org/web/20070514085354/http://www.presseanzeiger.de/meldungen/recht-gesetz/233306.php
Der guten Ordnung halber wird daran erinnert, dass eine Nichtbestrafung
der Schuldigen den Tatbestand der Strafvereitlung erfüllt. Die
dafür typischen Lügen der "Justiz" sind schon längst
enttarnt, darunter der "Themenersatz" ("Fraudulent Redressal:
Pollution") und die Leugnung der Bindung der Justiz an Gesetz und
Recht. Mit Nichtstuerbescheiden und Lügen von der
"Unabhängigkeit der Justiz" braucht man mich also nicht zu
langweilen, und vor allem kann sich damit auch kein Beteiligter vor dem
Gericht davonstehlen. Über den Vorgang wird im Internet
öffentlicht berichtet.
****e
Was man sich als Bürger von der brd gefallen lassen muss,
lässt sich u.a. an "Verp*ss dich, du
*rschloch" ablesen. Als Handlungsmaxime der brd gilt: Ist jemand
schuldig, so wird die berechtigte und notwendige Kritik an ihm als
"Beleidigung" bestraft; ist aber jemand unschuldig, so dient das
Phantomdelikt "Beleidigung" als Allround-Joker zu seiner
Kriminalisierung: Weil es keine Definition (Abgrenzung) gibt, kann zwar
objektiv gar nichts als Beleidigung bestraft werden, tatsächlich
bestraft die brd aber einfach alles als "Beleidigung", was ihr nicht
passt. Damit steht sie in langer Tradition; auch die Nazis brachten
unter dem Vorwand der "Beleidigung" unschuldige Kleriker in die KZs und
an den Galgen. Die Anschuldigung gegen Christus, "er wiegelt das Volk
auf", kennt wohl
jeder; auch interessant: Auf Jesu Strafrede gegen die
Phärisäer
erwidert einer der Gesetzeslehrer: "Meister, mit solchen Worten
beleidigst [schmähst] du auch uns" (Lk 11,45).
Zu den beiden vom Editor genannten "Lügen der Justiz":
1. "Themenersatz" ("Fraudulent Redressal: Pollution")
Justizbeobachter haben einige der wichtigsten Fälle von
"Fraudulent Redressal" (Vortäuschen korrekter
Rechtsmittelbearbeitung) systematisch zusammengefasst; hier einige
Ausschnitte aus den Studien des "institut voigt"
zur "Abhilfe- Verweigerungsmethodik", Stand 28.08.2007:
Zum Begriff allgemein: "Abhilfe-Verweigerungsmethodik(AV) ist in den
meisten seiner Formen leicht durchschaubar. Die Täter haben
demzufolge nichts dagegen, ihre Unkorrektheit in der
Öffentlichkeit erkennbar zu machen. Eine solche Unempfindlichkeit
weist auf eine zu erwartende Deckung des Missbrauchs seitens der
höheren Stellen hin. [...] Eben die leichte Durchschaubarkeit der
Täuschungen bedeutet gleichzeitig die Missachtung des
Beschwerdeführers und/oder der Allgemeinheit insgesamt."
Beispiel Themenersatz ( "Pollution"): "Der Gegenstand einer Beschwerde
(die auch eine Strafanzeige sein kann) wird nicht behandelt. Statt
dessen werden irrelevante Aspekte behandelt oder ein erfundenes
Ersatzthema (Aliud) eingeführt und nur dieses angesprochen."
So wurde unsere Strafanzeige gegen den Psycho-Fritzen Norbert Leygraf
wegen Körperverletzung keine Folge
gegeben. Das leuchtet insofern ein, als Leygraf uns niemals begegnet
ist und wir auch nichts von Anschlägen irgendwelcher Art seitens
Leygraf auf uns wissen. Allerdings hatten wir Leygraf auch gar nicht
wegen Körperverletzung angezeigt, sondern wegen Mitwirkung an der Zerstörung der Kirche.
Die Justiz war aber so hartnäckig fixiert auf die
Körperverletzung, dass sein eigentliches Verbrechen mit keiner
Silbe erwähnt wurde, und so blieb Leygraf für seine
Verbrechen ungestraft.
Beispiel Emsiger Biber ("Eager Beaver"): »"Emsiger Biber"
bedeutet die Herstellung einer umfangreichen Scheinarbeit. Hier wird
die "Gründlichkeit" eher am Kilogramm-mal-Zeit-Wert, nicht aber an
der Inhaltsqualität gemessen. Das Ziel heißt schlicht,
möglichst keine brauchbaren Ergebnisse zu liefern.«
In den Bereich gehört wohl prinzipiell auch die "Ladung von
Zeugen", die bestenfalls gar nichts Sinnvolles für einen Prozess
beisteuern können; allerdings sind diese Zeugen - wie jetzt im
Fall Gerd Hagedorn - normalerweise direkt falsche Zeugen, also solche,
die durch blanke Lügen Unschuldige kriminalisieren.
Aus den langjährigen Erfahrungen mit den
Abhilfe-Verweigerungsmodellen können wir selbst das
desaströse Urteil zigfach bestätigen und v.a. haarklein als
berechtigt beweisen, das von allen aufrichtigen denkenden Menschen
gegen die brd-Justiz gesprochen wird.
2. Leugnung der Bindung der Justiz an Gesetz und Recht
Laut "Grundgesetz" ist die Justiz "Gesetz und Recht unterworfen" (Art.
20 Abs. 3 GG). De facto wird das aber als absolute Narrenfreiheit
ausgelegt, so als ob Richter für Verbrechen nicht bestraft werden
dürften. Quis custodit custodes - wer bewacht die Wächter?
Wer richtet die Richter? Zu welchen bestialischen Exzessen die
Lüge von der "richterlichen Unabhängigkeit" führt,
lässt der Fall der Koranrichterin
erahnen. Im "Spiegel" gab es dazu Meldungen wie "Justiz-Skandal: Sturm
der Entrüstung über Koran-Richterin" und "Justizskandal:
Deutschland schockiert über Koran-Richterin"; gegen die
Koranrichterin wurde auch Strafanzeige erstattet, aber natürlich
erfolglos! Oder die ganzen Strafanzeigen gegen "Vorsitzender Richter
Schwill", "Landgericht Bonn", als er einfach alle Prozesszuschauer als "Vollidioten" titulierte - alle erfolglos!
Rechtsbeugung ist ein äußerst schweres Verbrechen, und sie
wird von der brd-Justiz täglich unzählige Male begangen. Das
Nichtbearbeiten diesbzgl. Beschwerden, Strafanzeigen etc. stellt dann
nur wieder neues strafbares Unrecht dar - eine Spirale, aus der man
anscheinend nur gewaltsam ausbrechen kann. Zur tatsächlichen
gesetzlichen Situation s. Bert Steffens,
Von der (Un-)Klarheit der Gesetze: Artikel 97 Abs. 1 Grundgesetz -
Unabhängig oder unterworfen ?, 27.05.2007:
»Zur Pflicht der Richter stellt Art. 97 Abs. 1 GG
unmissverständlich fest (der Text in den eckigen Klammern dient
nur der Hervorhebung der beiden Satzteile):
„Die Richter sind unabhängig [erster Satzteil]
und nur dem Gesetze unterworfen.“ [zweiter Satzteil]
Die Realität in Deutschland zeigt aber, dass die Richterschaft als
Judikative und die Justizverwaltung als Teil der Exekutive, die zudem
im Rahmen des Deutschen Richtergesetzes (DRiG) aufsichtsverpflichtete
Behörde ist, praktisch ausnahmslos gegen Art. 97 Abs. 1 GG
verstoßen. Die Technik hierzu ist simpel: Beide berufen sich
stets auf dessen ersten Satzteil und unterschlagen den zweiten. Einige
der Hauptursachen dieses Verhaltens: Völlig am Grundgesetz vorbei,
hat die Richterschaft, allen voran das BVerfG und der BGH, aus dem Wort
„unabhängig“ eine Art „Königtum der Richter“ erfunden und
konstruieren und begründen damit zahlreiche „Richterprivilegien“.
Zusätzlich zur selbst erschaffenen, praktisch durchgehenden
Unangreifbarkeit der Richter, haben diese „Richterprivilegien“
entwickelt, die beispielsweise hinsichtlich der Arbeitsgestaltung,
Arbeitszeit und Nebentätigkeiten, mit dem Schutz und der Pflicht
zur Gesetzesunterwerfung wirklich nichts zu tun haben. Diese
Privilegien schufen den Richtern nur Freiräume, welche u.a. die
Abwicklung von Rechtsfällen verteuern und verzögern und die
notwendige Sorgfalt und Unabhängigkeit für ihre richterlichen
Aufgaben herabsetzen.«
Ist der Fall Gerd Hagedorn vielleicht nur ein bedauerlicher Ausrutscher
von V2 und brd? Nein - er ist für beide symptomatisch. Es sei
erinnert an den Fall Carsten Leinhäuser:
V2-"Kaplan" Leinhäuser bietet auf seiner Weltnetzseite ein
Gästebuch an, in das wir einen Eintrag schreiben. Dafür
verlangt dann Leinhäuser über ein Anwaltsduo Karlheinz
Gutenkunst und Yvonnne Groß-Wetz, Speyer, von uns eine
Unterlassungsverpflichtungserklärung:
»Hiermit verpflchte ich mich gegenüber Herrn Kaplan Carsten
Leinhäuser, Kirchenstr. 10, 67105 Schifferstadt,
I. zu unterlassen
a) Originaltext der Homepages "vaticarsten" in allen Varianten des
Herrn Kaplan Carsten Leinhäuser und oder Gestaltung zu
verändern, oder Dritte zu veranlassen, solches zu unternehmen,
b) Texte, Hinweise, Bilder, Glossen und / oder Kommentare, von weicher
Autorschaft auch immer herrührend, an den Internet - Auftritt des
Herrn Kaplan Carsten Leinhäuser gem. Abs. a) anzufügen, oder
Links, die auf andere Internet - Seiten führen oder verweisen,
oder Dritte zu veranlassen, solches zu unternehmen,
c) Schriftverkehr zwischen mir und Herrn Kapian Carsten
Leinhäuser, gleich ob auf Papier geführt, per Fax oder auf
elektronischem Weg, der Öffentlichkeit zugänglich zu machen,
in welcher Form auch immer; dies betrifft auch durch und über das
Anwaltsbüro Gutenkunst und Groß-Wetz geführten
Schriftverkehr,
II. zur Zahlung
a) von € 500,- für jeden Fall der Zuwiderhandlung gemäß
vorstehenden Buchstaben a), b) oder c) an Herrn Kaplan Carsten
Leinhäuser als Vertragsstrafe,
b) der Herrn Kaplan Carsten Leinhäuser durch die Anwaltsabmahnung
vom 14.08.06 entstandenen Anwaltskosten in Höhe von € 477,11 durch
Überweisung an das Anwaltsbüro Gutenkunst u. Groß-Wetz
in Speyer bis spätestens 05.09.2006.«
Diese Unterwerfungserklärung erfüllt u.a. die
Tatbestände der Erpressung und Nötigung, denn
- wir wissen, dass Leinhäuser gar kein Kaplan ist, werden ihn also
auch in einer Unterwerfungserklärung nicht lügnerisch als
"Kaplan" ausgeben;
- niemals haben wir seinen Originaltext verändert oder andere dazu
aufgefordert;
- wir sind nur Leinhäusers Einladung gefolgt, etwas ins
Gästebuch einzutragen;
- das Briefgeheimnis kann und muss ggf. um einer höheren Sache
willen verletzt werden, z.B. hier angesichts der Erpressung und
Nötigung.
Folglich haben wir der Sache nicht Folge geleistet, sondern die
Staatsanwaltschaft über dieses Verbrechen von Leinhäuser -
Gutenkunst - Groß-Wetz informiert. Die SA hat sich dann - wie
üblich - stur auf die Seite der Verbrecher gestellt und nicht nur
die Verbrecher unterstützt, sondern uns der
"Beleidigung" (s.o.) angeklagt.
Es mag sein, dass nicht jeder sofort vollkommen die Richtigkeit des
"Sedisvakantismus" durchschaut; wir selbst haben, als wir zufällig
mit dem "Sedisvakantismus" konfrontiert wurden, uns einige Wochen Zeit
genommen und uns durch Gebet und Studium mit allem Eifer um die
Klärung der Sachlage bemüht; es wird dabei eingeräumt,
dass die uns in Aussicht gestellte glänzende Karriere als
V2-"Priester", für die der "Sedisvakantismus" den Tod bedeutete,
als Gefährdung der Objektivität empfunden werden kann.
Es kann und muss aber jeder sofort eingestehen, dass V2 und brd
Verbrecher schützen und Verbrechen begehen - nicht nur im Fall
Gerd Hagedorn, sondern permanent. Selbst der glühendste V2- und
brd-Anhänger muss, wenn er wenigstens noch einen Funken Anstand
besitzt, diese Spirale des Unrechts ablehnen und versuchen, aus ihr
auszubrechen.
Herr Stadler ist in der Sache Hagedorn auf eigene Weise tätig
geworden und hat für das weitere Vorgehen auch eigene Pläne;
inwieweit wir darüber berichten werden, ist derzeit noch nicht
entschieden.
Bonus
14.09.2007 Mitteilung der General-SA Nürnberg zur Bibelverbrennung
Der Generalstaatsanwalt
90429 Nürnberg
Bärenschanzstr. 70
Sachbearbeiter Oberstaatsanwältin Dr. Lehnberger
Telefon 0911/321-2663
Telefax 0911/321-2873
poststelle@gensta-n.bayern.de
Datum 12. September 2007
Ihre Strafanzeige vom 19.07.2007 zur Staatsanwaltschaft
Nümberg-Fürth, Az.: 403 AR 232520/07; hier: Beschwerde gegen
die Ablehnung der Einleitung eines Ermittlungsverfahrens
Sehr geehrter Herr Lingen, die aufgrund Ihrer Beschwerde
durchgeführte Prüfung der Akten hat ergeben, dass die
Staatsanwaltschaft zu Recht von der Einleitung eines
Ermittlungsverfahrens abgesehen hat. Auf die zutreffende
Begründung der angefochtenen Verfügung nehme ich Bezug. Daher
muss es bei der Entscheidung der Staatsanwaltschaft sein Bewenden
haben. Etwaige zivilrechtliche Ansprüche werden durch diesen
Bescheid nicht berührt.
Mit freundlichen Grüßen
[KEINE Unterschrift]
I.A. gez. Dr. Lehnberger Oberstaatsanwältin
[Zurück zur KzM - Startseite]