Norbert Leygraf und Sven Kutscher
- Das Essener Psycho-Duo beteiligt sich am Völkermord -
(Kirche zum Mitreden, 03.05.2004)
Einträge auf der KzM-Startseite
08.04.2004: Fax an OLG Köln u.a.:
Heute erhielt ich folgende Mitteilung vom LGB, datiert
auf 05.04.2004:
"In der Vollstreckungssache [...] wird der Pfändungs- und Überweisungsbeschluss
vom 09.03.2004 aufgehoben. Gründe Auf Gläubigerseite erfolgte
eine unrichtige Rubrumsbezeichnung. Anstelle des Gläubigers - Vorsitzender
des Prozeßgerichts gem. Rdnr. 23 zu § 890 ZPO, Kommentar Zöller,
24. Auflage - hätte das Land Nordrhein-Westfalen - vertreten durch
den Präsidenten des Landgerichts Bonn - als richtiger Gläubiger
bezeichnet werde[n] müssen. Mauel Rechtspflegerin"
1. Dass ausgerechnet der heutige Tag, i.e. der
Gründonnerstag, als Zustelldatum festgelegt wurde, steht in einer
langer Tradition der Völkermörder, die z.B. als Datum meiner
"Verurteilung" das Herz-Jesu-Fest bestimmt haben (s. herzjesu.htm).
Diese dermaßen dick aufgetragene Symbolik passt zu der These, dass
es sich bei den "Richtern" um Geistesgestörte handelt, deren skrupelloser
Hass gegen die Kirche direkt diabolisch inspiriert ist.
2. Nach all den bei KzM schon aufgezeigten schweren Fehlern im Treiben
des LGB bestätigt diese "unrichtige Rubrumsbezeichnung" in besonderer
Weise, dass die Bonner Völkermörder ganz von der Ideologie der
Nazis besessen sind. Bereits den Nazis galten die Priester als "Auswurf"
(s. lenz_004.htm). Nur so ist es nachvollziehbar,
dass die Bonner Völkermörder jahrelang lustig auf mich einprügeln,
ohne sich auch nur im geringsten an irgendwelchen Rechtsgrundsätzen
zu stören.
3. Der "Pfändungs- und Überweisungsbeschluss" vom 09.03.2004
war bereits im Vorhinein durch den "Beschluss" vom 10.02.2004, dass ich
erst durch die Psycho-Mangel gedreht werden sollte, als unrechtmäßig
erwiesen. Nun ist dieser - insofern bereits doppelt und jetzt offiziell
dreifach illegale - "Pfändungs- und Überweisungsbeschluss" zwar
laut Papier "aufgehoben", aber faktisch noch immer in Kraft, denn weder
wurde die Kontosperrung aufgehoben noch das mir bereits gestohlene Geld
erstattet. Auch das spricht für enorme psychische Störungen der
Bonner Völkermörder.
4. Indem nun das Land NRW zum unmittelbaren Räuber meines Geldes
erklärt wurde, sind sämtliche KzM-Feststellungen bzgl. des LGB
mutatis mutandis uneingeschränkt auf Steinbrück und seine Komplizen
zu übertragen. Die NRW-Crew kann sich jetzt noch nicht einmal mehr
hinter der Lüge verstecken, sie müsse die "Justiz" ungehindert
walten lassen, denn schließlich ist bei naturrechtswidrigen Anordnungen
und Handlungen des Staates grundsätzlich jeder zum Widerstand, ggf.
auch aktiver Art, berechtigt. Die staatliche Obrigkeit aber ist dazu verpflichtet,
aktiv dafür zu sorgen, dass niemals eine Gewalt, noch nicht einmal
eine staatliche, den vom göttlichen Recht vorgegebenen Rahmen überschreitet,
d.h. sie dürfte überhaupt nicht dem Nichtstun frönen. Und
die NRW-Crew war jederzeit vollständig über das Bonner Justizverbrechen
informiert.
5. Als direkte Nutznießerin ist die NRW-Crew auch direkte Verbrecherin.
Sie hat sich sämtliche Rechtsbrüche und Lügen, die seitens
des LGB gegen mich unternommen worden sind, vollständig zueigen gemacht.
Sie lebt ausdrücklich für Hitlers Endlösung: "Ich will die
katholische Kirche zertreten wie eine Kröte!"
Das OLG Köln hat also bei seinem Verfahren gegen das LGB sich
nun auch direkt um die NRW-Crew zu kümmern, wobei sie das NRW-Verfahren
nach begründeter Maßgabe delegieren kann. Der guten Ordnung
halber wird auch der Deutsche Bundestag direkt informiert, damit er die
notwendigen Schritte im NRW-Fall unverzüglich einleiten kann. Schließlich
bestätige ich, dass meine Bereitschaft, dem katholischen Glaubensbekenntnis
bis zum Tod treu zu bleiben, weiterhin besteht; daran ändert auch
die Tatsache nichts, dass heute Gründonnerstag ist, wo schon so mancher
in der Christustreue schwach wurde. Hinweis: Die Strafanzeige gegen die
Völkermordorganisation "Landgericht Bonn" kann jeder unterstützen,
s. muster02.htm.
19.04.2004: Am 15.04.2004 hatten wir im Gästebuch
des Landkreises Wittmund eingetragen: "Zu dem KzM-Text über euro-antimobbing.org
bitte ich um eine Stellungnahme seitens des Landkreises Wittmund: http://www.kirchenlehre.de/psycho03.htm"
Heute kam die "Antwort": Unser Eintrag wurde völlig kommentarlos
gelöscht, d.h. es gab weder im Gästebuch noch per e-mail irgend
eine Bemerkung; euro-antimobbing.org ist weiterhin gesperrt.
21.04.2004: Norbert Leygraf
und Sven Kutscher haben uns heute (per Einschreiben mit Rückschein!)
folgendes Schreiben zukommen lassen:
INSTITUT FÜR FORENSISCHE PSYCHIATRIE der Universität
- Gesamthochschule Essen, Postanschrift: Postfach 103 043, 45030
Essen, Rheinische Kliniken Essen, Lieferanschrift: Virchowstr. 174, 45147
Essen, Dir.: Norbert Leygraf, Tel.: 0201 - 7227 101, Fax: 0201 - 7227 105
Sehr geehrter Herr L., mit Datum vom 16.03.2004 bin ich vom Landgericht
Bonn beauftragt worden, Sie gutachterlich zu untersuchen. Daher bitte ich
Sie, sich am Montag, dem 03. Mai 2004, um 12.00 Uhr, im Institut für
Forensische Psychiatrie, Virchowstr. 180 (kleiner weißer Bungalow)
vorzustellen. Ich bitte um eine kurze telefonische Bestätigung, Tel.
0201/7227-101, dass Sie diesen Termin wahrnehmen werden. Eine Wegbeschreibung
ist als Anlage beigefügt. Mit freundlichen Grüßen
N. Leygraf / S. Kutscher
Zum einen lässt diese Tatsache einmal mehr auf schwere
Geistestörungen der Bonner "Richter" schließen, die zwar
"beschlossen" haben, vor dem "Gutachten" NICHTS
zu pfänden ("Die Zwangsvollstreckung aus dem Versäumnisurteil
der Kammer vom 03.12.2003 soll zum Schutz des Vollstreckungsschuldners
erst dann fortgesetzt werden, wenn seine Prozessfähigkeit festgestellt
ist. Landgericht Bonn, 10. Zivilkammer Bonn, den 10.02.2004 Wucherpfennig
Beumers Dr. Stollenwerk"), aber trotzdem einen "Pfändungsbeschluss"
nach dem anderen auf den Markt werfen - als weiteren Beleg für ihren
hysterischen Amoklauf sogar gerne auch in illegaler Form (s. Eintrag v.
08.04.2004). Zum anderen schließt diese Kumpanei zwischen der "Forensik"
und der "Justiz" Vertrauen in die Urteilsfähigkeit / Wahrheitstreue
von Leygraf und Kutscher aus, weil diese "Sachverständigen" das notorisch
illegale Treiben nach Kräften unterstützen. Hinweis: Psychiatrieverschleppung
kann in Deutschland ohne jede "richterliche Genehmigung" 48 Stunden und
mit "richterlicher Genehmigung" unendlich dauern. Hinweis: Den "Doktortitel"
von Martin Peveling hat uns bis heute niemand als legal bewiesen.
Irrenhaus "Landgericht Bonn"
Das Ausmaß des Wahnsinns, der beim LGB herrscht, ist zugegebenermaßen
nicht leicht zu überschauen. So sehr die "Richter" auch ihrem Amoklauf
gegen das Christentum frönen, so symptomatisch ist ihr Gestrampele
für die Terrorrepublik Deutschland.
Wegen unseres Schwerpunktthemas Revisionismus
muss man die praktische Bedeutung der NRW-Diktatur bzgl. der katholisch-Domains
ganz besonders mit Hinsicht auf die Holocaust-Mythos-Thematik
beachten: In den katholisch-Prozessen hat der Staat nicht nur dafür
gesorgt, dass unter der Überschrift "katholisch" statt päpstlicher
Enzykliken nun Lesbenpornos und direkte
Blasphemie verbreitet werden. Woher das LGB dieses Recht hat, obwohl
ihm dieses Recht schon vom Naturrecht verwehrt
und sogar vom Kirchenrecht ausdrücklich
abgesprochen ist, darüber verweigern unsere sämtlichen Gegner
hartnäckig jegliche Auskunft. Der Staat hat obendrein auch noch -
vermeintlich letztverbindlich - entschieden, dass wir nicht erwähnen
dürfen, dass KzM die ursprüngliche Seite der Domain www.katholisch.de
ist. Das bedeutet: Deutschland verbietet die Verbreitung der eindeutig
bewiesenen und für jeden jederzeit nachprüfbaren Wahrheit! Wer
die Wahrheit verbreitet, ist gem. deutschem "Recht" ein Krimineller. Schließlich
ist unsere Verurteilung ja nur deswegen zustandegekommen, weil KzM die
ursprüngliche Seite der Domain www.katholisch.de ist. Einen klareren
Beweis für die Richtigkeit der mit unendlicher Kerkerhaft strafbewehrten
Wahrheit braucht man nicht. Was folgt daraus praktisch für die "Revisionisten"
wie z.B.
Germar Rudolf? Nun, sie haben damit
einen unumstößlichen Beweis in der Hand, dass eine für
jeden ersichtliche Wahrheit nicht verbreitet werden darf. Um wieviel mehr
können die Revisionisten nun für sich in Anspruch nehmen, Opfer
eines politischen Terrors zu sein, bei dem die Bekanntmachung "unerwünschter
Wahrheiten" vom deutschen Staat kriminalisiert wird. Als ganz besonderes
Bonbon schaue man auf die "Organisation für
Sicherheit und Zusammenarbeit in Europa": Dort wird von den Volksverträtern
gelogen, dass sich die Balken biegen, und wehe dem, der gegen diese aus
Lügen und Terror zusammengestrickte Diktatur noch seine kritische
Stimme erhebt!
Und nicht vergessen: Die Bonner "Richter" haben dieses "Sachverständigen-Gutachten"
quasi als (wohl nur sehr relative, im Endeffekt bedeutungslose) conditio
sine qua non für unsere "Bestrafung" "beschlossen", pfänden aber
bereits wie besessen an unserem letzen Rest von Eigentum herum, bis wir
völlig mittellos sind; eine Grenze, etwa die Gewährung des Lebensnotwendigen,
respektieren die Richter nicht, immerhin kennen sie ja noch nicht einmal
die formellen Bestimmungen für einen "Pfändungsbeschluss". Gäbe
es nicht einige Menschen, die noch auf unserer Seite stehen, wären
wir wohl schon als Bettler in der Gosse gelandet, d.h. faktisch wird Sippenhaft
betrieben. Einen anderen Sinn als eben unsere öffentliche Diffamierung
kann dieses "beschlossene" "Gutachten" also gar nicht haben, jedenfalls
hat es ganz eindeutig nicht den Sinn, den es laut "Beschluss" ganz eindeutig
hat. Das LGB - ein totales Irrenhaus!
Schlussfolgerungen bzgl. des Psycho-Duos
Das Psycho-Duo Leygraf / Kutschke ignoriert den Wahnsinn des LGB vollkommen.
Es ignoriert die Nichtzuständigkeit des LGB vollkommen. Es ignoriert
sogar unsere Priesterweihe vollkommen und nimmt es sich heraus, uns mit
der laikalen Anrede anzupöbeln. Das Psycho-Duo hält es also noch
nicht einmal für notwendig, die elemantarsten Prinzipien der grundlegendsten
Anstandsregeln zu beachten. Seine geballte Ignoranz lässt bereits
auf schwere psychische Störungen des Psycho-Duos schließen,
aber was dem ganzen noch die Krone aufzusetzt, ist die Beantwortung der
Fragen,
mit denen sich die "Gutachter" als zuverlässig beweisen müssen;
die fünf ersten lauten:
1. Wird bei der Erbsünde etwas vererbt?
2. Ist die Auferstehung Christi ein historisches Ereignis?
3. Sind akatholische Gemeinschaften Wege des Heiles?
4. Beten Christen und Muslime denselben Gott an?
5. Können Dogmen durchaus einseitig, oberflächlich, rechthaberisch,
dumm und voreilig sein?
Wie hat sich also das Essener Psycho-Duo profiliert? Erwartungsgemäß
mit hartnäckiger Ignoranz, die sich in totaler Nichtbeachtung der
Fragen äußerte. Angesichts der klaren kirchlichen Lehre zur
"Psychiatrie" wäre es schon frevelhaft, das Psycho-Duo überhaupt
für "Sachverständige" zu halten. Es ist offensichtlich absolut
ausgeschlossen, dass das Essener Psycho-Duo als verlässliche "Gutachter"
in Frage kommt. Die beiden können sich maximal darauf berufen, dass
der Dizzy Satellite und der FireDancer
uns als psychisch gestört diffamieren und dass eine verhältnismäßig
große
Experten-Crew beschlossen hatte,
dass unsere intellektuellen Fähigkeiten maximal für einen Hauptschulbesuch
reichen. Wir hingegen meinen: Auch eine verhältnismäßig
große Gruppe von Anschuldigern reicht noch nicht aus, Unwahrheit
zur Wahrheit zu machen, s. auch Joh 7,19f: Auf die Frage Jesu: "Warum trachtet
ihr mir nach dem Leben?", antworteten die Juden: "Du bist besessen. Wer
trachtet dir nach dem Leben?" Die Frage Jesu war aber keineswegs unberechtigt
und erst recht nicht Zeichen von "Besessenheit" / geistiger Störung,
wie der Gottesmord der Juden klar beweist. Dass
das Psycho-Duo sich nur auf ein paar "Zeugen" "berufen" kann, die allesamt
nicht wirklich als vertrauenswürdig gelten, macht seine Situation
auch nicht besser.
Wegen dieser offenkundig freiwilligen und bewussten Mitwirkung des
Psycho-Duos am Völkermord haben wir heute bei der Staatsanwaltschaft
Essen mit Verweis auf diesen Text Strafanzeige und Strafantrag gegen Leygraf
und Kutschke erstattet. Das Verbrechen, dass uns die Bonner "Richter" schon
als geistig komplett unzurechnungsfähig vorverurteilt haben, gewinnt
durch die Mitwirkung des Essener Psycho-Duos an Schwere. Stattt anhand
der Unterlagen die Feststellung zu bekennen, dass das Verfahren gegen uns
komplett illegal und die Vorverurteilung durch das LGB Zeichen diabolischen
Irrsinns der "Justiz" ist, bewirkt das Duo freiwillig und absichtlich,
dass die Vorverurteilung als als begründeter Anlass für eine
"rechtmäßige" "Untersuchung" unseres Geisteszustandes erscheint.
Der bereits jetzt durch die Völkermörder angerichtete Schaden,
der letztlich die Glaubwürdigkeit der katholischen Lehre bekämpft,
wäre noch nicht einmal durch Widerruf resp. durch ein "entlastendes"
"Gutachten" seitens der Verbrecher wiedergutzumachen und verlangt nach
einer erheblichen Strafe für die Verbrecher.
Bonus 1: Verbrechen "Psychiatrie"
Bei dieser Gelegenheit erinnern wir noch einmal an die "Walter-von-Baeyer-Gesellschaft
für Ethik in der Psychiatrie e.V." [GEP], Gemeinnützige Körperschaft
- als Deutsche Vereinigung gegen Politischen Mißbrauch der Psychiatrie
[DVpMP] 1977 mitbegründet von Walter Ritter von Baeyer [†]. ord. Professor
für Psychiatrie und Heurologie der Universität Heidelberg [1955
- 1972], Vizepräsident des Weltverbandes für Psychiatrie [1966
- 1971]. Hier zwei Ausschnitte aus dem Rundbrief 1/88 (Mai 1988) zum Thema:
Was die "Psychiatrie" zu leisten vermag:
Walter Ritter von Baeyer, ...für die Opfer solcher
Manipulationen eintreten!, (Vortrag an der Psychiatrischen Universitäts-Klinik
München am 12.07.1962:
"Zu den Argumenten, die gegen eine Glaubwürdigkeit und für
einen geradezu schamlosen Opportunismus jener sprechen, die das Vorgehen
gegen menschenrechtlich oder religiös motivierte Dissidenten mit falsch
angebrachten psychiatrischen Methoden betreiben oder rechtfertigen, gehört
auch... die Gepflogenheit der~/ betreffenden Psychiater, den ihrer Verantwortung
anvertrauten, angeblich psychosekranken Leuten nahezulegen, ihre abweichenden
Ansichten und Absichten zu widerrufen, was die Vorbedingung für die
Entlassung aus psychiatrischer Internierung wäre. Auch Korjagin bestätigte
in seinem LANcET-Artikel (s. RB 2/84 - FW) derartig erpresserische Manipulationen.
Alle die von ihm untersuchten Patienten sprechen von Bestrafung durch sog.
Behandlung, von Drohungen und Versuchen, die Leute zu zwingen, ihre Überzeugungen
und Ansichten zu widerrufen. Dies sei die Art und Weise, in der Dissidenten
in psychiatrischen Spitälern behandelt würden, besonders in gerichtsmedizinischen
Sonderanstalten. Vergleiche dazu die von Alexander Podrabinek verfaßte
Schrift "STRAFMEDIZIN", deutscher Auszug durch Amnesty International und
DVpMP."
Franz Ludwig Graf Stauffenberg, Politische Psychiatrie - Die Sedierung
des Geistes, Vortrag auf der Tagung "Psychiatrie und Glasnost" für
die Europäische Konferenz für Menschenrechte und Selbstbestimmung
e.V. (EKMS):
"Die Einweisung des Unbelehrbaren in den Krankenstand trifft ihn und
seine Sache tief. Die Methode des weißen Kittels ist äußerlich,
körperlich sanfter, scheint also humaner als die Peitsche oder der
Stiefel oder die Gaskammer. Aber sie zielt und trifft die Würde des
Opfers. Sie knüppelt die Argumente nicht nieder, sie schließt
sie nicht ab in KZs oder Gulags, widerlegt sie auch nicht. Sie entmündigt
den Widerspruch. Sie entmündigt ihn - nicht in seinem Inhalt, sondern
in seiner Entstehung. Und sie liefert mit dem Opfer auch sein Wort - machen
wir uns da nichts vor: auch in unserer aufgeklärten Gesellschaft -
der Lächerlichkeit und einem entwürdigenden Mitleid aus. Der
Vollstrecker aber, der Scherge, steht im Gewand des fürsorglichen
Arztes, helfend und lindernd, mitfühlend und überlegen. So erweist
sich die Methode als raffinierter als die der primitiven Brutalität
der Schläge. Vielleicht ist sie nicht wirksamer gegenüber dem
Opfer, um seinen Geist zu brechen. Aber wirksam ist sie in der Wirkung
des Abschreckens, in der Wirkung der Entmachtung des Einflusses, in der
Wirkung auf den äußeren Anschein. [...] Dem gesellschaftlichen
Interesse total nachgeordnet ist der Mensch. Hat er willentlich gegen die
Norm verstoßen, ist er zu bestrafen. Droht er rückfällig
zu werden, ist er zu verwahren und zu überwachen. Sind ihm böser
Wille, kriminelle Energie aber nicht zu unterstellen, stellt er sich aber
trotzdem gegen die unbedingte, alles durchdringende Norm, kann er nur "unnormal"
, krankhaft verändert sein und bedarf der Therapie, und wo die nicht
greift, doch der Pflege und Ruhigstellung. So wird der freie, der kritische
Geist sediert. Im totalitären System dient auch die Medizin nicht
dem Menschen. Sie behandelt ihn in und gemäß seiner ideologisch
vorgegebenen Funktion in der Gesellschaft. Der freie, widersprechende Geist
ist e definitione das Gegenteil totalitärer Norm, begrifflich unversöhnlich.
So ist letztlich die politische Psychiatrie nicht die verirrte Perversion,
sondern die konsequente logische Folge der totalitären Ideologie.
Das Scheußlichste an ihr ist, daß ihre gläubigen Vollstrecker
den Vorwurf des Mißbrauchs gar nicht verstehen: Nicht weil sie nicht
wüßten, was sie tun, sondern weil ihnen das Wesen des Menschen,
an dem sie es tun, abhanden gekommen ist."
Zu den bekanntesten Publikation z.Th. "Politische Psychiatrie" zählt
wohl der - mit gut knapp 700 Wörtern nur extrem kurze - Artikel von
Joachim Hellmer (war seit 1966 Professor für Strafrecht und Kriminologie
an der Universität Kiel und ab 1971 Direktor des dortigen Kriminologischen
Instituts), Gutachten als Waffe gegen Querulanten, in dem es u.a. heißt:
Es gibt eine ausgedehnte Praxis, "Querulanten" und andere
unliebsame Personen mit Hilfe des ärztlichen Sachverständigen
mundtot zu machen. [...] Vielleicht widerspicht schon das leicht zerbrechliche
Institut der Prozeßfähigkeit dem Grundsatz von der Würde
des Menschen un der Gleichheit aller vor dem Gesetz. Das eigentliche Übel
liegt aber in der Unkontrollierbarkeit und jedem Mißbrauch zugänglichen
Aussage des Sachverständigen. Hier werden unter dem Anschein objektiver
Tatsachen oft reine Meinungen geäußert, die zudem nach in der
Regel höchst umstritten und beliebig manipulierbar sind. Am gefährlichsten
ist die immer wieder auftauchende Bezeichnung "Querulant" (oft in Verbindung
mit "progressivem Wahn" oder "Pschychopathie", um dem Meinungsurteil einen
wissenschaftlichen Anstrich zu verleihen). [...] Der Begriff "Querulanz"
sollte aus dem Vokabular der Sachverständigen ein für alle Male
gestrichen werden. Wo dieser Begriff in einem Gutachten vorkommt, sollte
man gleich wissen, daß gegen den Beurteilten nichts Fundiertes vorzubringen
ist, daß kein wirklich krankhafter Befund vorliegt, geschweige denn
eine Geisteskrankheit, sondern eine gesunde , aber unbequeme Person zum
Schweigen gebracht, statt Freiheits- oder Geldstrafe eine "Äußerungsstrafe"
verhängt werden soll. [...] Das ärztliche Gutachten ist - solange
diese Praxis nicht allgemein durchschaut ist - eine Waffe, die durch wissenschaftliche
Herkunft den Anschein von Unanfechtbarkeit besitzt. Sie ist praktisch unanfechtbar,
aber nicht durch den Wahrheitsgehalt, sondern durch Fehlen einer unabhängigen
Instanz, die dem Sachverständigen - und damit der öffentlichen
Gewalt, die sich seiner bedient - auf die Finger klopft. Die deutschen
Gerichte sind - trotz ermutigender Ausnahmen - noch weit davon entfernt
eine solche unabhängige Instanz darzustellen.
Der Unmut über die Machenschaften der "Politik" und "Justiz" ist
in diversen Publikationen spürbar. Während die Vorgenannten ihre
Kritik sehr sachlich und sehr ernst formuliert haben, gibt es auch Kritiker,
die für die "Justiz", insbesondere hinsichtlich des Psycho-Terrors,
die Begriffe "Rechtsbeugermafia" oder "Neo-Nazismus" verwenden. Da geht
es auch schon mal etwas deftiger / derber zur Sache, garniert oder getränkt
mit Satire und Sarkasmus. Ein Beispiel dafür ist der "V§V
Verfassungs-Schutz-Verein n.e.V. Interessengemeinschaft der Gesetzestreuen",
der das "LOCUS-Online-Magazin, das Magazin für den organisierten Wahnsinn
in Politik, Justiz und Behörden" veröffentlicht. Im dortigen
Text "Staatlich angeordneter Mißbrauch der Psychiatrie Oder: willst
du nicht willig sein so sperren wir dich in die Irrenanstalt ein" heißt
es u.a.:
Insbesondere die § 15 Abs. 4 SGB X und § 16
VwVfG sehen die Falschanschuldigung der pathologischen Geisteskrankheit
zum sachfremden Zweck, mit Hilfe eines Prozeßpflegers die Verfahren
zum Vorteil des Behörde abzukürzen, ausdrücklich vor. Es
ist gerade nicht Zweck dieser Gesetze, dem Betroffenen die im Tatsachenfall
erforderliche medizinische und soziale Hilfe zu leisten laut Kommentierung
der BfA (Kommentar SGB X). Hiermit gewähren sich die Verfassungsorgane
in gesetzlich gebilligter vorsätzlicher Falschanschuldigung der Bürger
zu deren ggf. Existenzvernichtung Vorteil aus dem sachfremden niedrigen
Beweggrund, Ansprüche abzuweisen und Art. 34 GG-Sachen (Amtshaftung)
niederzuschlagen zur ungerechtfertigten Bereicherung. Es droht daraus die
Einweisung in die Psychiatrie aufgrund fadenscheiniger "Gutachten" als
wirtschaftliche Pfründe für Gefälligkeitsgutachter und Juristen,
ein lukratives Geschäft. Es kann also nicht verwundern, wenn die psychiatrischen
Kliniken dauerhaft überfüllt sind. In Niedersachsen 10 % (LKH
Moringen) gemäß Presseberichte. Diese Vorgehensweise erzwingt
mit Antsgewalt die Intention der Behörden unter schwerstwiegenden
Eingriff in die bürgerlichen und verfassungsgeschützen Grundrechte.
Dieses verletzt nicht nur die Menschenwürde aus Art. 1 GG. Es verletzt
in der besonders unwürdigen und grausamen Behandlung durch ehrabschneidende
kreditschädigende Entmündigung unter Freiheitsberaubung und eventueller
medizinischer Zwangsmaßnahmen, die die körperliche Unversehrtheit
verletzen, den Art. 1 der UN-Folterkonvention und die UN-Resolution 1503
da hier beweisbar mit System vorgegangen wird. Wie im Fernsehmagazin "Boulevard
Bio" die Kläger in der Kruzifix-Klagesache berichteten, sei der Kläger
über zehn Tage in die geschlossene Psychiatrie eingewiesen wurden.
Dort habe man ihm bedeutet, er habe seinen Klageantrag zurückzunehmen,
sonst hätte er Konsequenzen zu fürchten. Der Kläger hat
die Klage nicht zurückgenommen. Nach zehn Tagen unter medizinischer
Zwangseinwirkung wurde er entlassen. Soviel zur Achtung der Menschenwürde
und des Völkerrechts in Deutschland 1998.
Was der V§V z.Th. "Kirche und Politik/Gesellschaft" ("Halleluja
Deutschland") verlautbaren lässt, ist nicht nur hochgradig dümmlich
(Schweizer Garde wird bezeichnet als "Schön gekleidete Privatarmee
(paradefähig), leider nicht mietbar für Feste und Partys"; Opus
Dei als "erzkonservative Elite") und sogar pervers
(z.B. mit Links zu Pornoseiten), sondern im wesentlichen sachlich falsch;
u.a. wird die V2-Sekte als katholische Kirche hingestellt.
Darüber hinaus findet man im Internet noch sehr viele Texte, wo
direkt vom Widerstandsrecht die Rede ist. Manche
begnügen sich bereits mit Forderungen nach Selbstjustiz, insbesondere
gegen die verbrecherischen "Richter", aber in einigen Fällen wird
auch mehr oder weniger offen z.B. von Bürgerkrieg gesprochen. Ferner
gibt es nicht nur Ankündigungen, dass man sich gewaltsam gegen den
Staatsterrorismus zur Wehr setzen wird, sondern auch Beispiele, wo dies
bereits geschehen ist.
Bonus 2: Gewalt statt Argumentation - Beispiel David Berger
An die Stelle von Argumentation ist also die totalitäre Diffamierung
und gerne auch gewaltsame Ausschaltung des Nonkonformisten getreten. So
wie die Juden gegen das Christentum nichts anderes vorzubringen hatten
als die Lüge, die gerne auch mit brutalster Gewalt durchgedrückt
wurde, so haben die Gegner Christi heute ebenfalls nichts anderes zu bieten
als brutalste Gewalt, und die "Psychiatrie" kommt ihnen da gerade recht.
Um mal wieder ein etwas neueres Beispiel für die "Argumentationsfähigkeit"
unserer Gegner zu geben: Nach unserer - übrigens sehr gut aufgenommenen
- Predigt über die Auferstehung Christi
hatten wir verständlicherweise
David Berger
kontaktiert. Dave ist bekanntlich nach eigener und sonstiger V2-Behauptung
ein "Rahner-Kritiker", d.h. er tut so, als wäre er mit Rahners Idiotie
nicht ganz einverstanden. Zu diesem Zweck beruft Dave sich z.B. auf Joseph
Ratzinger, cf. Offenbarung und Glaube. Eine fundamentaltheologische
Untersuchung: UNA VOCE-KORRESPONDENZ, Herausgeber: UNA VOCE Deutschland
e.V., 30. Jahrgang/Heft 4, Juli/August 2000, 195-214, 199 (im selben Heft
stand übrigens der Bericht über die "Disco-Messe"):
"Wie Erkenntnis in der Rahnerschen Epistemologie [Erkenntnistheorie,
Anm. PRHL] letztlich überflüssig wird, so wird auch die Offenbarung
in Rahners Denken, nimmt man es nur konsequent beim Wort, - wie Kardinal
Ratzinger richtig festgestellt hat - , "indem sie logisch und anthropologisch
zwingend gemacht wird, zugleich aufgehoben und gleichgültig" [FN:
ThRv 74 (1978) 183. Vgl. auch: David BERGER, Karl Rahners Gnadenlehre,
in: Antonianum 75 (2000) 33-116.].
Dave hat uns - ohne uns zu fragen und gegen unseren Willen - in seine
Spam-Verteilerliste
eingetragen. Am 2 Mar 2004 11:40:24 EST schickte er u.a. uns folgenden
Spam:
Das Rahnerinterview, das manche sehr ver=E4rgert, viele
aber auch erfreut ha= t,=20 gibts jetzt auch auf Niederl=E4ndisch und online
Catholica nr. 15 februari 2004=20 MfG D. Berger
Und so schickten wir Dave am 11 Apr 2004 11:31:42 +0200 die mail:
Hi Dave, mir ist nicht ganz klar, weswegen ich mich für
deinen Rahnersermon, insbesondere auf Niederländisch, interessieren
sollte. Wie dem auch sei: Was dich interessiert, ist mein Hinweis, dass
du dich mehrfach positiv über Otto Pesch geäußert hast.
http://www.kirchenlehre.de/p_040411.htm
Du kannst gerne für meine Leser eine Stellungnahme dazu schreiben.
Bei der Gelegenheit kannst du auch zu der kath.net-Meldung "Ratzinger:
Man muss Rahner in der Ganzheit seines Wollens begreifen" Stellung nehmen
(Auf KATH.NET seit dem: 01. 04. 2004 10:26 Uhr): Rahner
ist "eine große Gestalt der katholischen Theologie ... sein Wille,
im Dogma der Kirche zu bleiben - also den Glauben der Kirche auszulegen
und nicht umzulegen oder umzubiegen - ist unbestritten." Bevor du die Meldung
als Aprilscherz abtust, s. lieber einmal in meinen Rahner-Text: http://www.kirchenlehre.de/rahner.htm
In Christo
Die Antwort blieb Dave uns bis heute schuldig. Es besteht also keine
Möglichkeit, auch nur daran zu zweifeln, geschweige denn zu bestreiten,
dass Ratzingers (und damit Daves) Rahner-"Kritik" bloßes Schattenboxen
für die Treudoofen ist. Als einziges Mittel zu ihrer Verteidigung
hat die V2-Sekte die Lüge, die sie mit brutalster Gewalt durchdrückt.
Berger gesellt sich willig in den Kreis derer, die uns anpöbeln, und
steht widerspruchslos auf der Seite derer, die unsere Existenz vernichten.
Epilog: Praefatio de Sancta Cruce
Die Präfation vom Heiligen Kreuz wird in den Messen der Passionszeit
(bis Gründonnerstag einschließlich) gebetet,
zudem in den Messen von Kreuzerhöhung und
auch am heutigen Fest Kreuzauffindung. Warum hat das Psycho-Duo ausgerechnet
das heutige Fest für ihr "Gutachten" gegen uns ausgewählt? Ist
es sich seines Triumphes über das Kreuz Christi so sicher? Was auch
immer sein Beweggrund gewesen sein mag, es bleibt klar, dass jeder, der
Christi Jünger sein will, auch Christi Kreuz tragen muss: "So werden
alle, die in Christus Jesus fromm leben wollen, Verfolgungen erleiden"
(2 Tim 3,12).
[Zurück zur KzM - Startseite]