Mohr, Anselmann, Reichelt, Albers und Krüger, "Staatsanwaltschaft Berlin" (5)

- Verurteilung von "Vorsitzender Richter am Landgericht" Lindemann, "Landgericht Berlin" / "Strafgerichtsbarkeit" -
(Kirche zum Mitreden, 03.01.2008)

Zur Vorgeschichte

Die "erneute" "Verurteilung"

03.01.2008 Leserbrief von "LANDGERICHT BERLIN", "Strafgerichtsbarkeit", Turmstraße 91, 10559 Berlin-Tiergarten, Großkunden-PLZ: 10548 Berlin, Tel: +49 (0)30 / 9014-0, Fax: +49 (0)30 / 9014-2010
Ausfertigung
LANDGERICHT BERLIN
Im Namen des Volkes
Geschäftsnummer: (576) 81 Js 765/07 Ns (183/07) 231 Cs 233/07
Amtsgericht Tiergarten
Strafsache gegen Rolf Hermann L i n g e n
wegen Beleidigung
Auf die Berufung des Angeklagten gegen das Urteil des Amtsgerichts Tiergarten in Berlin vom 9. Oktober 2007 hat die 76. Kleine Strafkammer des Landgerichts Berlin in der Sitzung vom 11. Dezember 2007, an der teilgenommen haben:
Vorsitzender Richter am Landgericht Lindemann als Vorsitzender,
Johanna Maria Rommel, Pensionär
Otmar Gabriel als Schöffen,
Staatsanwalt Krüger als Beamter der Staatsanwaltschaft,
als Verteidiger,
Justizangestellte Gegg als Urkundsbeamtin der Geschäftsstelle,
für Recht erkannt:
Die Berufung des Angeklagten gegen das Urteil des Amtsgerichts Tiergarten in Berlin vom 9. Oktober 2007 wird verworfen. Der Angeklagte wird verurteilt, die Kosten der Berufung einschließlich der ihm insoweit entstandenen notwendigen Auslagen zu tragen. Gründe: Der Angeklagte hat gegen das Urteil zwar rechtzeitig Berufung eingelegt, ist aber in dem heutigen Termin zur Hauptverhandlung ungeachtet der am 27. November 2007 erfolgten und durch Zustellungsurkunde nachgewiesenen Ladung ausgeblieben und nicht in zulässiger Weise vertreten worden. Die Berufung war daher nach § 329 der Strafprozessordnung zu verwerfen. Die Entscheidung über die Kosten des Verfahrens beruht auf § 473 der Strafprozessordnung.
[KEINE UNTERSCHRIFT] Lindemann


Würdigung des Leserbriefs

Am einfachsten überprüft man, wie die einzelnen Punkte unserer Faxsendung vom 24.10.2007 an "Amtsgericht Tiergarten", Kirchstraße 6,10557 Berlin, Telefon (Vermittlung): 90 14 - 0, Intern: (914), Telefax: (0 30) 90 14-61 10, etc., umgesetzt worden sind:

1. Im Straf- und Entmündigungsverfahren gegen "Amtsgericht Tiergarten" wird hiermit *sofortige Beschwerde* gegen das Pseudo-Urteil von "Richter am Amtsgericht" Konecny eingelegt.
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Das LGB faselt etwas von einer "Berufung" - dieser Begriff kommt aber in unserem ganzen Schreiben überhaupt nicht vor. M.a.W. das LGB ist schuldig der falschen Tatsachenbehauptung. Diese Lüge wird aber in keiner Weise begründet, sondern dient selbst wiederum nur als Begründung, um uns "die Kosten des Verfahrens" aus den Rippen zu pressen. Verbrechen am laufenden Band!

2. Ich fordere einen sofortigen schriftlichen Widerruf des Pseudo-Urteils, das n.b. kein Datum und keine Unterschrift enthält, also per se absolut rechtsunwirksam ist.
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LGB: Nichts, damit uneingeschränkte Bestätigung, dass das Treiben der "Justiz" absolut rechtsunwirksam ist.

3. In seiner ganzen Art beleidigt Pseudo-Richter Konecny sogar noch den Intellekt von verschimmeltem Knäckebrot. Dadurch wird n.b. die Richtigkeit und Notwendigkeit meiner Feststellung über die SA Berlin, namentlich Mohr etc., explizit bestätigt, s. hansel.htm. Obwohl nachweislich mehrfach über meinen Status als römisch-katholischer Priester belehrt, pöbelt mich Affenstall weiter mit der laikalen Titulierung an. Das ist eine durch nichts zu entschuldigende Herabwürdigung angesichts meiner bewiesenen und anerkannten priesterlichen Würde (s. priester.htm / heise_02.htm).
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LGB: Nichts, damit uneingeschränkte Bestätigung, dass die "Justiz" sich in der Beschimpfung der brd-Insassen gefällt.

4. Konecny begeht zudem schwerste Rechtsbeugung mit der Lüge, ich sei "ohne genügende Entschuldigung" dem Affentheater in Affenstall ferngeblieben. S. meine Darlegungen v. 09.09.2007 (s. hansel03.htm) und die entsprechenden Erwiderungen seitens Affenstall, z.B.: 1. "Außerdem zelebriere ich täglich um 8.00 Uhr die hl. Messe in der hiesigen Kapelle, so dass ein Termin in Berlin sowieso eh gar nicht vor 17.30 Uhr wahrgenommen werden könnte." Affenstall: *Nichts*. Es war also - auch gemäß explizitem ex-silentio-Eingeständnis von Affenstall! - für mich völlig unmöglich, an der Karnevalssitzung vom 09.09.2007 teilzunehmen. Damit ist auch der Tatbestand der Verletzung von GG Art. 4, Abs. 2 erfüllt: "Die ungestörte Religionsausübung wird gewährleistet." 2. »Es versteht sich von selbst, dass mir sämtliche Kosten für eine Berlin-Reise bereits im vorhinein komplett (Bahn, Taxi, Essen etc.) bezahlt werden müssten.« Affenstall: *Nichts*. Aus der Nichtzahlung musste geschlossen werden, dass Affenstall seine "Ladung" aufgehoben resp. gar nicht ernstgemeint hat. 3. »Es fehlt der Stempel, somit handelt es sich dabei auch OMF-immanent ganz formal bloß um rechtsunwirksames bedrucktes Papier.« Affenstall: *Nichts*. S. auch die Rechtsunwirksamkeit des jetzigen Pseudo-Urteils. 4. »Diese Gesetzesbestimmtheit [i.e. der "Beleidigung"] ist schon angesichts des Grundsatzes "nulla poena sine lege" absolut unverzichtbar notwendig (Art. 7 EMRK, s. auch die OMF-eigenen Erklärungen § 1 StGB sowie Art. 103,2 GG). Darüber hinaus fragt sich auch, was man denn überhaupt in einer "Gerichtsverhandlung" "verhandeln" will:« Affenstall: *Nichts*. S. auch das anhängige Strafverfahren gegen Thomas Hoeren (hoeren.htm). Konecnys Pseudo-Urteil erfüllt ferner den Tatbestand der Volksverhetzung, denn es verherrlicht und übersteigert den von den Nazis begangenen Völkermord, i.e. die "Verurteilung" rechtschaffener Kleriker wegen "Beleidigung", s. lenz_002.htm. S. Braunbuch, 1965: »Wolfgang Idel, heute Landgerichtsdirektor in Krefeld, schrieb in seiner Dissertation Die Sondergerichte für politische Strafsachen", Freiburg 1935, auf Seite 36, daß die Aufgabe dieser Gerichte darin bestehe, "die Gegner des 3. Reiches, hauptsächlich Kommunisten und Sozialdemokraten, vollständig auszurotten'. Zu ähnlichen Schlußfolgerungen kamen in ihren Dissertationen Robert Fuchs, .Die Sondergerichtsbarkeit in Deutschland", Tübingen 1937, und Adolf Schlesinger, Die Entwicklung der deutschen Gerichtsorganisation seit 1879", jena 1938.« Folglich sind Konecny und seine Komplizen noch weitaus schlimmer als die schlimmsten Nazis, denn die Nazis gingen immerhin noch nicht so weit, Kleriker zu "laisieren". Die OMF-"Justiz" ist auch deshalb rettungslos schizophren, weil sie mich *gleichzeitig* "verurteilt", d.h. für uneingeschränkt schuldfähig erklärt, und *gleichzeitig* einen Psycho-Fritzen gegen mich hetzt, d.h. meine Schuldfähigkeit wenigstens in Frage stellt (s. oswald.htm). Die OMF-"brd" bürdet allen, die sich für Recht und Gesetz einsetzen, nur irrsinnige Kosten und exorbitante Strafen auf (s. brosa.htm); damit provoziert sie einen Bürgerkrieg, wie auch im neuen Strafverfahren beim "Europäischen Gerichtshof für Menschenrechte" gegen die OMF ausdrücklich festgestellt wurde (s. titl_eu1.htm).
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LGB: Nichts, damit uneingeschränkte Bestätigung, dass die "Justiz" den brd-Insassen absolut untragbare Lasten aufbürdet, ja einzig davon lebt, dass sie unerfüllbare Forderungen stellt. Übrigens ist die Psycho-Nummer des teuflischen Lügenmauls "Heinz Richterin" ja noch in vollem Gange - d.h. obwohl die "Justiz" unsere Geistestätigkeit permanent öffentlich zumindest in Zweifel zieht, erklärt sie uns permanent öffentlich als zweifelsfrei vollkommen geistig gesund. OMF-"brd"-Irrenhaus pur!

Der notorische Völkermörder "Vorsitzender Richter am Landgericht" Lindemann wurde deshalb heute in das anhängige Straf- und Entmündigungsverfahren gegen "Justiz" Berlin namentlich mit eingeschlossen (Fax-Text s. Strafanzeige gegen Alexander Demandt und Thieme Verlag).

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