Homo-Ehe und katholische Kirche
- Pressemeldung: Zur Diskussion um die angebliche
Volksverhetzung durch Annegret Kramp-Karrenbauer -
(Kirche zum Mitreden, 15.06.2015)
"Natürlich gibt es sie, die Ewiggestrigen, die Homosexualität für
widernatürlich halten, für eine Sünde wider Gott und Natur. Doch was
ist das mittlerweile für ein bemitleidenswertes Häuflein!" So
zeit.de (Gleichgeschlechtliche Ehe. Lob des Unbehagens, 13.06.2015)
anlässlich der Debatte um Ministerpräsidentin des Saarlandes
Annegret Kramp-Karrenbauer (CDU) wegen ihrer Meinung, die Ehe sei
eine Gemeinschaft eines Mannes mit einer Frau: "Wenn wir diese
Definition öffnen in eine auf Dauer angelegte
Verantwortungspartnerschaft zweier erwachsener Menschen, sind andere
Forderungen nicht auszuschließen: etwa eine Heirat unter engen
Verwandten oder von mehr als zwei Menschen." Eine Berliner Anwältin
hat bereits Strafanzeige gegen Kramp-Karrenbauer wegen
Volksverhetzung erstattet: "Diese Äußerung ist nicht mehr nur
homophob, sondern auch menschenverachtend und in ihrem Gehalt
gleichzusetzen mit den ähnlich verachtenden Äußerungen 1933-1945."
Die Absurdität dieser - objektiv als falsche Verdächtigung
strafbaren - Strafanzeige wird n.b. unterstrichen durch die
notorische Tatsache, dass Homosexualität - wie auch das
"Jüdischsein" - im Nationalsozialismus selektiv verfolgt wurde (z.B.
Ernst Röhm, Elsbeth Killmer).
Aber wer ist eigentlich das gem. der BRD-Systempresse
"bemitleidenswerte Häuflein" der "Ewiggestrigen"? Nun, das sind
diejenigen, die sich an die objektive, in der Schöpfung unwandelbar
festgelegte Ordnung halten, derzufolge die Sexualität der
Fortpflanzung dient. Diese mögen zwar eine "kleine Herde" sein
(Lukas 12,32), aber für eben diese gilt: "Denn es hat eurem Vater
gefallen, euch das Reich zu geben." Dieser kleinen Herde wird also
nicht das Festhalten an ein "ewiges Gestern" vorgeworfen, sondern
stattdessen die ewige Seligkeit verheißen. Ist das wirklich
"bemitleidenswert"?
Konkret zur Ehe und allgemein zum Naturrecht hat Papst Pius XI. in
seiner Enzyklika über die Ehe (Casti Connubii, 31.12.1930) daran
erinnert: "Nicht von Menschen ist die Ehe eingesetzt und
wiederhergestellt worden, sondern von Gott. Nicht von Menschen,
sondern vom Urheber der Natur selbst, von Gott, und vom
Wiederhersteller der Natur, Christus dem Herrn, ist sie durch
Gesetze gesichert, ist sie gefestigt und erhoben worden. Diese
Gesetze können also in keiner Weise dem Gutdünken von Menschen,
keiner entgegenstehenden Vereinbarung, auch der Gatten nicht,
unterworfen sein. Das ist die Lehre der Hl. Schrift, die ständige
und allgemeine Tradition der Kirche, die feierliche Entscheidung des
Heiligen Konzils von Trient, das mit den Worten der Hl. Schrift
selbst verkündet und bekräftigt: das lebenslängliche und
unauflösliche Eheband und dessen Einheit und Festigkeit haben Gott
zum Urheber. [...] Indes ist es für die staatliche Autorität von
höchster Bedeutung, Ehrwürdige Brüder, daß Ehe und Familie nicht nur
in materieller Hinsicht gut bestellt sind, sondern daß auch die
seelischen Belange richtig wahrgenommen werden: daß zum Schutz der
ehelichen Treue und der wechselseitigen Hilfeleistung gerechte
Gesetze erlassen und gewissenhaft beobachtet werden. Denn wie die
Geschichte bezeugt, kann das Staatswohl und das irdische Glück der
Menschen nicht sichergestellt werden noch dauerhaft sein, wenn das
Fundament, auf dem sie beruhen, die sittliche Ordnung, ins Wanken
gerät und durch das Versagen der Menschen der Quell verschüttet
wird, aus dem der Staat entspringt: die Ehe und die Familie. Zur
Wahrung der sittlichen Ordnung genügen aber nicht die äußeren
staatlichen Machtmittel und Strafen; es genügt auch nicht, den
Menschen die Schönheit und Notwendigkeit der Tugend vorzuhalten!
Vielmehr muß eine religiöse Autorität hinzutreten, die den Verstand
durch die Wahrheit erleuchtet, den Willen leitet und die menschliche
Schwachheit durch die Hilfsmittel der göttlichen Gnade zu festigen
vermag. Diese Autorität ist allein die von Christus dem Herrn
gestiftete Kirche."
Angeblich ist die überwältigende Mehrheit der Deutschen für die
Homo-Ehe, aber homosexuelle Beziehungen sind faktisch trotzdem
selten. Anscheinend wollen die meisten hier konkret nur politisch
korrekt sein, um nicht - wie z.B. Annegret Kramp-Karrenbauer oder
der Verf. - eine Strafanzeige wegen "Homophobie" / "Beleidigung" /
"Volksverhetzung" etc. zu riskieren, ggf. noch mit schwersten
gesellschaftlichen Repressionen und Psychiatrisierung. Aber immerhin
wollen wohl sehr viele Bürger allgemein ganz einfach keine feste
sittliche Ordnung, sondern eine autonome Moral, d.h. grenzenlose
Willkür als Staatsgrundlage. Erlaubt / "richtig" ist, was
tagesaktuell der Mehrheit, dem politischen Führer oder auch nur mir
selbst gerade gefällt. Jedenfalls kann, ja muss der Staat ganz nach
Lust und Laune das unantastbare Sittengesetz missachten und
vergewaltigen. Er kann und muss somit auch den Begriff "Ehe" neu
definieren und dementsprechend öffnen für Inzest, Polygamie usw.
usf.
Diese schrankenlose Willkür, der radikale Aufstand gegen die
Naturordnung resp. die Leugnung der Existenz derselben, ist auch das
Lebensprinzip der Gruppe des sog. "Zweiten Vatikanischen Konzils"
(V2), der sog. "größten transnationalen Schwulenorganisation"
(V2-"Jesuit" Hermann Kügler, spiegel.de, 25.11.2005). Diese
Schwulenorganisation beansprucht objektiv ohne jedes und v.a. gegen
jedes Recht die Bezeichnung "römisch-katholische Kirche". Und um
diesen illegalen Anspruch durchzusetzen, stützt sie sich - eben
infolge Ermangelung jeglicher Argumente zwangsläufig ausschließlich
- auf das eklatante Verbrechen gegen die göttliche Ordnung,
derzufolge eben einzig und allein nur die katholische Kirche - aber
eben nicht der Staat gegen die katholische Kirche - entscheiden
kann, wer katholisch ist. Speziell in der BRD bekommt die V2-Gruppe
dabei alle Unterstützung, bis hin zur offenen Christenverfolgung gem
VStGB § 6. Die BRD hat dabei die Anerkennung des Naturrechts (cf.
petrinische Klausel, Apg 5,29) als angeblichen Beweis für schwerste
Geisteskrankheit gerichtlich verurteilt (cf.
Bundesverfassungsgericht AR 1670/15).
Konkret zur Homo-Ehe sind die lockeren "Gay"-Kommentare des
momentanen sichtbaren V2-Oberhauptes Jorge Bergoglio (vulgo "Papst
Franziskus I.") weithin bekannt, z.B.: "If someone is gay and he
searches for the Lord and has good will, who am I to judge?" (Wenn
jemand schwul ist und den Herrn sucht und guten Willens ist, wer bin
ich, dass ich richte?, 28.07.2013). Bereits am 17.03.2013 berichtete
Clarín, die größte Tageszeitung Argentiniens, dass Jorge sich
zugungsten der Anerkennung homosexueller Lebenspartnerschaften
ausgesprochen hatte (Jorge "inclinaba por la aceptación de la unión
civil" - "war geneigt, eheähnliche Gemeinschaften zu akzeptieren").
Und anlässlich der aktuellen Zulassung der "Homo-Ehe" in Irland
verkündete Jorges erklärter "Lieblingstheologe", i.e. "Kardinal"
Walter Kasper: "A democratic state has the duty to respect the will
of the people; and it seems clear that, if the majority of the
people wants such homosexual unions, the state has a duty to
recognize such rights." (Ein demokratischer Staat hat die Pflicht,
den Willen des Volkes zu respektieren, und es scheint klar, dass,
wenn die Mehrheit der Menschen solche homosexuellen
Lebensgemeinschaften will, der Staat die Pflicht hat, solche Rechte
anzuerkennen, lifesitenews.com, 29.05.2015).
Also: Die radikale Missachtung und auch ggf. gewaltsame Abschaffung
der gottgegebenen Ordnung, des Naturrechts, ist gem. V2-Gruppe eine
"Pflicht" des Staates. Wer hingegen noch Gott geben will, was Gottes
ist, muss mit drakonischsten Maßnahmen seitens BRD und V2-Gruppe
rechnen. Wer würde sich so einer ruinösen Gewalt aussetzen?
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