Homo-Ehe und katholische Kirche

- Pressemeldung: Zur Diskussion um die angebliche Volksverhetzung durch Annegret Kramp-Karrenbauer -
(Kirche zum Mitreden, 15.06.2015)
"Natürlich gibt es sie, die Ewiggestrigen, die Homosexualität für widernatürlich halten, für eine Sünde wider Gott und Natur. Doch was ist das mittlerweile für ein bemitleidenswertes Häuflein!" So zeit.de (Gleichgeschlechtliche Ehe. Lob des Unbehagens, 13.06.2015) anlässlich der Debatte um Ministerpräsidentin des Saarlandes Annegret Kramp-Karrenbauer (CDU) wegen ihrer Meinung, die Ehe sei eine Gemeinschaft eines Mannes mit einer Frau: "Wenn wir diese Definition öffnen in eine auf Dauer angelegte Verantwortungspartnerschaft zweier erwachsener Menschen, sind andere Forderungen nicht auszuschließen: etwa eine Heirat unter engen Verwandten oder von mehr als zwei Menschen." Eine Berliner Anwältin hat bereits Strafanzeige gegen Kramp-Karrenbauer wegen Volksverhetzung erstattet: "Diese Äußerung ist nicht mehr nur homophob, sondern auch menschenverachtend und in ihrem Gehalt gleichzusetzen mit den ähnlich verachtenden Äußerungen 1933-1945." Die Absurdität dieser - objektiv als falsche Verdächtigung strafbaren - Strafanzeige wird n.b. unterstrichen durch die notorische Tatsache, dass Homosexualität - wie auch das "Jüdischsein" - im Nationalsozialismus selektiv verfolgt wurde (z.B. Ernst Röhm, Elsbeth Killmer).
Aber wer ist eigentlich das gem. der BRD-Systempresse "bemitleidenswerte Häuflein" der "Ewiggestrigen"? Nun, das sind diejenigen, die sich an die objektive, in der Schöpfung unwandelbar festgelegte Ordnung halten, derzufolge die Sexualität der Fortpflanzung dient. Diese mögen zwar eine "kleine Herde" sein (Lukas 12,32), aber für eben diese gilt: "Denn es hat eurem Vater gefallen, euch das Reich zu geben." Dieser kleinen Herde wird also nicht das Festhalten an ein "ewiges Gestern" vorgeworfen, sondern stattdessen die ewige Seligkeit verheißen. Ist das wirklich "bemitleidenswert"?
Konkret zur Ehe und allgemein zum Naturrecht hat Papst Pius XI. in seiner Enzyklika über die Ehe (Casti Connubii, 31.12.1930) daran erinnert: "Nicht von Menschen ist die Ehe eingesetzt und wiederhergestellt worden, sondern von Gott. Nicht von Menschen, sondern vom Urheber der Natur selbst, von Gott, und vom Wiederhersteller der Natur, Christus dem Herrn, ist sie durch Gesetze gesichert, ist sie gefestigt und erhoben worden. Diese Gesetze können also in keiner Weise dem Gutdünken von Menschen, keiner entgegenstehenden Vereinbarung, auch der Gatten nicht, unterworfen sein. Das ist die Lehre der Hl. Schrift, die ständige und allgemeine Tradition der Kirche, die feierliche Entscheidung des Heiligen Konzils von Trient, das mit den Worten der Hl. Schrift selbst verkündet und bekräftigt: das lebenslängliche und unauflösliche Eheband und dessen Einheit und Festigkeit haben Gott zum Urheber. [...] Indes ist es für die staatliche Autorität von höchster Bedeutung, Ehrwürdige Brüder, daß Ehe und Familie nicht nur in materieller Hinsicht gut bestellt sind, sondern daß auch die seelischen Belange richtig wahrgenommen werden: daß zum Schutz der ehelichen Treue und der wechselseitigen Hilfeleistung gerechte Gesetze erlassen und gewissenhaft beobachtet werden. Denn wie die Geschichte bezeugt, kann das Staatswohl und das irdische Glück der Menschen nicht sichergestellt werden noch dauerhaft sein, wenn das Fundament, auf dem sie beruhen, die sittliche Ordnung, ins Wanken gerät und durch das Versagen der Menschen der Quell verschüttet wird, aus dem der Staat entspringt: die Ehe und die Familie. Zur Wahrung der sittlichen Ordnung genügen aber nicht die äußeren staatlichen Machtmittel und Strafen; es genügt auch nicht, den Menschen die Schönheit und Notwendigkeit der Tugend vorzuhalten! Vielmehr muß eine religiöse Autorität hinzutreten, die den Verstand durch die Wahrheit erleuchtet, den Willen leitet und die menschliche Schwachheit durch die Hilfsmittel der göttlichen Gnade zu festigen vermag. Diese Autorität ist allein die von Christus dem Herrn gestiftete Kirche."
Angeblich ist die überwältigende Mehrheit der Deutschen für die Homo-Ehe, aber homosexuelle Beziehungen sind faktisch trotzdem selten. Anscheinend wollen die meisten hier konkret nur politisch korrekt sein, um nicht - wie z.B. Annegret Kramp-Karrenbauer oder der Verf. - eine Strafanzeige wegen "Homophobie" / "Beleidigung" / "Volksverhetzung" etc. zu riskieren, ggf. noch mit schwersten gesellschaftlichen Repressionen und Psychiatrisierung. Aber immerhin wollen wohl sehr viele Bürger allgemein ganz einfach keine feste sittliche Ordnung, sondern eine autonome Moral, d.h. grenzenlose Willkür als Staatsgrundlage. Erlaubt / "richtig" ist, was tagesaktuell der Mehrheit, dem politischen Führer oder auch nur mir selbst gerade gefällt. Jedenfalls kann, ja muss der Staat ganz nach Lust und Laune das unantastbare Sittengesetz missachten und vergewaltigen. Er kann und muss somit auch den Begriff "Ehe" neu definieren und dementsprechend öffnen für Inzest, Polygamie usw. usf.
Diese schrankenlose Willkür, der radikale Aufstand gegen die Naturordnung resp. die Leugnung der Existenz derselben, ist auch das Lebensprinzip der Gruppe des sog. "Zweiten Vatikanischen Konzils" (V2), der sog. "größten transnationalen Schwulenorganisation" (V2-"Jesuit" Hermann Kügler, spiegel.de, 25.11.2005). Diese Schwulenorganisation beansprucht objektiv ohne jedes und v.a. gegen jedes Recht die Bezeichnung "römisch-katholische Kirche". Und um diesen illegalen Anspruch durchzusetzen, stützt sie sich - eben infolge Ermangelung jeglicher Argumente zwangsläufig ausschließlich - auf das eklatante Verbrechen gegen die göttliche Ordnung, derzufolge eben einzig und allein nur die katholische Kirche - aber eben nicht der Staat gegen die katholische Kirche - entscheiden kann, wer katholisch ist. Speziell in der BRD bekommt die V2-Gruppe dabei alle Unterstützung, bis hin zur offenen Christenverfolgung gem VStGB § 6. Die BRD hat dabei die Anerkennung des Naturrechts (cf. petrinische Klausel, Apg 5,29) als angeblichen Beweis für schwerste Geisteskrankheit gerichtlich verurteilt (cf. Bundesverfassungsgericht AR 1670/15).
Konkret zur Homo-Ehe sind die lockeren "Gay"-Kommentare des momentanen sichtbaren V2-Oberhauptes Jorge Bergoglio (vulgo "Papst Franziskus I.") weithin bekannt, z.B.: "If someone is gay and he searches for the Lord and has good will, who am I to judge?" (Wenn jemand schwul ist und den Herrn sucht und guten Willens ist, wer bin ich, dass ich richte?, 28.07.2013). Bereits am 17.03.2013 berichtete Clarín, die größte Tageszeitung Argentiniens, dass Jorge sich zugungsten der Anerkennung homosexueller Lebenspartnerschaften ausgesprochen hatte (Jorge "inclinaba por la aceptación de la unión civil" - "war geneigt, eheähnliche Gemeinschaften zu akzeptieren"). Und anlässlich der aktuellen Zulassung der "Homo-Ehe" in Irland verkündete Jorges erklärter "Lieblingstheologe", i.e. "Kardinal" Walter Kasper: "A democratic state has the duty to respect the will of the people; and it seems clear that, if the majority of the people wants such homosexual unions, the state has a duty to recognize such rights." (Ein demokratischer Staat hat die Pflicht, den Willen des Volkes zu respektieren, und es scheint klar, dass, wenn die Mehrheit der Menschen solche homosexuellen Lebensgemeinschaften will, der Staat die Pflicht hat, solche Rechte anzuerkennen, lifesitenews.com, 29.05.2015).
Also: Die radikale Missachtung und auch ggf. gewaltsame Abschaffung der gottgegebenen Ordnung, des Naturrechts, ist gem. V2-Gruppe eine "Pflicht" des Staates. Wer hingegen noch Gott geben will, was Gottes ist, muss mit drakonischsten Maßnahmen seitens BRD und V2-Gruppe rechnen. Wer würde sich so einer ruinösen Gewalt aussetzen?

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