BRD-Willkür: Entmündigungsverfahren gegen Staatsanwalt

- Betreuungsverfahren gegen "Staatsanwalt" / "Richter auf Probe" Rudolf Jakubowski, "Staatsanwaltschaft Essen" -
(Kirche zum Mitreden, 07.08.2016)
Video:
https://youtu.be/wnx2PSlu0_k
https://gloria.tv/video/h2gUao6AEa36KnUq2ByaKe11P

Es soll Beweis erhoben werden über die Frage, ob Rudolf Jakubowski sich *nicht* in einem die freie Willensbestimmung ausschließenden Zustand krankhafter Störung der Geistestätigkeit befindet und ob er überhaupt geschäftsfähig ist. Es wird in diesem Zusammenhang ausführliche Auskunft zu den persönlichen Lebensverhältnissen von Rudolf Jakubowski eingefordert. Begründung: Rudolf Jakubowski ist mehrfach in Erscheinung getreten bei dem nun schon viele Jahre dauernden Versuch der BRD in zahlreichen "Zivilprozessen" und "Strafprozessen", die römisch-katholische Kirche einzuschüchtern resp. auszurotten. Bekanntlich gilt: "Man muss Gott mehr gehorchen als den Menschen" (Apostelgeschichte 5,29; cf. z.B. Papst Leo XIII., Enzyklika "Immortale Dei", 1885; Papst Pius XI., Enzyklika "Iniquis afflictisque", 1926). Der Glaubensabfall, und sei er auch von einem Staat / Gericht befohlen, hat den Verlust der kirchlichen Mitgliedschaft zur Folge. Speziell zwingt die BRD alle Insassen dazu, einer gerichtsnotorisch unanfechtbar radikal skrupellos verlogenen, dezidiert antichristlichen Sekte den Titel "katholische Kirche" zuzubilligen und damit das Dogma von der Heiligkeit der Kirche zu leugnen, wodurch man Häretiker und somit kein Mitglied der Kirche ist, strafbar gem. § 6 VStGB. Grundsätzlich basieren alle derartigen BRD-Terrormaßnahmen auf dem Wahn, dass das Geschöpf über dem Schöpfer steht. S. explizit das "Urteil" gegen mich seitens "Amtsgericht Dorsten", Strafprozess Az. 7 Ls - 29 Js 74/08 - 43/11: "Beim Angeklagten fällt schwer eine Unrechtseinsicht festzustellen. Das ergibt sich daraus, dass er grundsätzlich der Auffassung ist, dass göttliches Recht höher einzuschätzen ist, als weltliche gesetzliche Bestimmungen." Damit stempelt die BRD jeden Katholiken (cf. die o.g. päpstlichen Enzykliken) und überhaupt jeden denkenden Menschen (cf. die naturrechtliche Unterordnung des Geschöpfs unter den Schöpfer) zum Geisteskranken ab und erklärt: Jedes moralisch richtige Handeln ist "Unrecht", wenn es der Willkür der Mächtigen dieser Welt nicht gefällt. Das ist schwerste Volksverhetzung! Fairerweise ist zuzugeben, dass die BRD und die Gruppe des sog. "Zweiten Vatikanischen Konzils" (V2) mehrfach versucht haben, mich zum Geisteskranken abzustempeln, allerdings erst nach meiner Konversion zum Katholizismus: Vorher war ich in der V2-Sekte (gültig) getauft und (wohl ungültig) "gefirmt" worden, besuchte V2-Kindergärten und eine V2-"Klosterschule" (Abitur 1,6), war V2-"Messdiener", war in V2-Arbeitskreisen tätig sowie jahrelang V2-"Priesterkandidat". Sogar noch nach dem Studium dankte mir der Churer "Regens" schriftlich "für so vieles, was Sie der Seminargemeinschaft (mir inkl.) gegeben haben: Orgel, Klavier & Gitarre! Kraftraum & Turnhalle (Vorturner!), Anregungen, Mitarbeit, Mittragen, Pfortendienst, ... Gebet. u.s.w.". Aber i.J. 2004, d.h. neun Jahre nach meiner Konversion, gab es plötzlich Psychiatrisierungs-Versuche, die erst  i.J. 2005 allesamt unanfechtbar endgültig als völlig haltlos und absurd anerkannt wurden, u.z. von demselben "Amtsgericht Dorsten": "Nach dem überzeugenden Gutachten des Sachverständigen Herrn Dr. Kivi vom 14.01.2005 ist bei Herrn Lingen eine manifeste seelische Erkrankung nicht feststellbar. Das gilt gleichfalls für eine geistige oder seelische Behinderung" (4 XVII L 152). Dementsprechend erklärte das AG Dorsten i.J. 2007 unanfechtbar endgültig rechtskräftig, dass ich bei Verwendung einer "Amtsbezeichnung der Kirchen" absolut uneingeschränkt voll schuldfähig bin (23 Cs 20 Js 141/07 - 124/07). Die BRD handelt also absolut rettungslos schizophren, indem sie mich ganz nach Lust und Laune mal für voll / eingeschränkt / nicht schuldfähig erklärt. Auch in dem o.g. Strafprozess bediente sich die BRD - so wie *immer* - lauter absurder Lügen. Speziell das gerichtsnotorische Falschgutachten von Pseudo-Kirchenrechtler Thomas Schüller wurde von mir in vielen - unbeanstandeten! - Publikationen gewürdigt. Wie bereits aus der Anklageschrift klar hervorgeht (s. die d.g. Publikationen mit meiner Biographie), habe ich in Chur das "Diplom katholische Theologie" mit dem Prädikat "sehr gut" erhalten. Dementsprechend lügt Schüller unanfechtbar, wenn er mich als einen für die V2-Sekte völlig Unbekannten hinstellt und konkret zu meinem V2-"Diplom" erklärt: "Gemäß can. 1050 CIC n. 1 müsste er (Pater Lingen) die gemäß can. 1032 § 1 erforderliche fünfjährige Studienzeit nachgewiesen haben. Hierzu ist nichts ersichtlich. Mithin ist anzunehmen, dass der Angeklagte die Studien nicht geleistet hat." Obwohl ich - wie im Protokoll nachzulesen - Schüllers zahlreiche absurden Falschaussagen durch Vorlage zahlreicher Dokumente komplett rettungslos widerlegt habe, beharrte der "Richter" Wolfhart Timm hartnäckig auf seiner Lüge, dass Schüllers Verleumdungsorgie ein "richtiges Gutachten" sei, das ich nicht zurückweisen dürfe und dem ich mich völlig unterwerfen müsse. Schüller - und als Kollaborateur die BRD - haben sich insbesondere eines äußerst schweren Verbrechens schuldig gemacht, indem sie mich zudem als Häretiker verleumden. Dieses Verbrechen kann und darf ich nicht hinnehmen, weil es hier um das Seelenheil jedes Menschen geht: Hat - wie Schüller resp. BRD behaupten - V2 ein Dogma verkündet, ja oder nein? Zur Klärung dieser Frage blieb nur noch die Zivilklage. Dazu erklärte das Landgericht Münster dann unanfechtbar endgültig rechtskräftig, dass selbst die verlogensten und verbrecherischsten Falschaussagen seitens gerichtlicher Gutachter durch die Meinungsfreiheit und die Freiheit der Forschung geschützt seien (LG Münster, Az. 012 O 407/14). Damit verpflichtet mich die BRD unanfechtbar, a) V2 als Dogma und b) mein "Diplom" als Fälschung zu bezeichnen. Um aber weiterhin zu dokumentieren, dass ich mich dem BRD-Wahn niemals unterwerfe, habe ich eine Strafanzeige gegen mich selbst erstattet wegen a) falscher Behauptung eines "Diploms" und b) Verbreitung eines gefälschten "Diploms". Dazu behauptet Jakubowski: "Nach dem rechtskräftigen Urteil des für Sie zuständigen Amtsgerichts Dorsten vom 27.09.2012, Az. 7 Ls - 29 Js 74/08 - 43/11, sind Sie im Zusammenhang mit der Selbstzuschreibung theologischer Qualifikationen und Titel als schuldunfähig anzusehen" ("Staatsanwaltschaft Essen", 29 Js 835/14). Schizophrenerweise steht aber im Urteil ausdrücklich: Pater Lingen "studierte später in eirıem Priesterseminar in Chur in der Schweiz, wo er 1995 das Diplom mit dem Prädikat sehr gut erwarb". Liegt also bei Jakubowski schwerster Realitätsverlust vor? Zur Klärung dieser Frage wurde Jakubowski von meinem Anwalt aufgefordert: "1. Legen Sie Beweise vor, daß Sie a) von der Theologischen Hochschule Chur b) von der Regierung Graubünden jeweils eine ausdrückliche Bestätigung erhalten haben, daß das von Pater Lingen verbreitete Diplom eine Fälschung ist. 2. Legen Sie Beweise vor, daß das Amtsgericht Dorsten Pater Lingen "im Zusammenhang mit der Selbstzuschreibung theologischer Qualifikationen und Titel als schuldunfähig" bezeichnet hat." Darauf Jakubowskis Schreiben an meinen Anwalt (bekanntlich ein Mann!): "Aktenzeichen: LiH 15-10-24-2 - Sehr geehrte Frau, sehr geehrter Herr, die von Ihnen angesprochenen Fragen betreffen ein Verfahren, das längst abgeschlossen und weggelegt ist. Es sind keine sachlichen Gründe dafür ersichtlich, Ihnen (erneut) nachzugehen." Also Jakubowski muss nur etwas "weglegen", und schon hat niemand mehr irgendein Recht auf Gerechtigkeit! Kann der Wahnsinn noch gesteigert werden? Jakubowskis zahlreiche massiven Verfehlungen deuten bereits einzeln für sich, erst recht aber angesichts der überwältigen Fülle und maßlosen Hartnäckigkeit auf massive Persönlichkeitsstörungen hin. Deshalb ist nun das Betreuungsverfahren gegen ihn dringend erforderlich. Über das Verfahren werde ich großzügig publizieren. Werden gegen Jakubowski nicht sofort die notwendigen Maßnahmen ergriffen, bedeutet das, dass die gesamte Politik (cf. "Staatsanwalt") sowie die gesamte Justiz (cf. "Richter") das Verhalten Jakubowski sowie letztlich den zugrundeliegenden o.g. Maximen des antichristlichen, realitätsresistenten Größenwahns sich zu eigen macht. Die bekannte allgemeine Empörung gegen die BRD-Politiker / -Richter dürfte damit noch verstärkt werden. Auch damit bedroht die BRD aktiv und massiv die öffentliche Ordnung.

Dorsten, 07.08.2016, Pater Rolf Hermann Lingen (authentizifiert via epost.de), Goldbrink 2a, 46282 Dorsten - www.pater-lingen.de


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22.10.2015: Mail von Pater Lingen
Ausschreibung: Schreiben an Staatsanwaltschaft wg. katholischer Kirche
Guten Tag, ich suche einen Anwalt, der (sinngemäß) folgendes Schreiben an die Staatsanwaltschaft Essen schickt
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In einem Schreiben v. 12.11.2014, Az. 29 Js 835/14, haben Sie gegenüber Pater Rolf Hermann Lingen, Dorsten, folgendes behauptet:
"Nach dem rechtskräftigen Urteil des für Sie zuständigen Amtsgerichts Dorsten vom 27.09.2012, Az. 7 Ls - 29 Js 74/08 - 43/11, sind Sie im Zusammenhang mit der Selbstzuschreibung theologischer Qualifikationen und Titel als schuldunfähig anzusehen."
Damit beziehen Sie sich auf die Selbstanzeige von Pater Lingen v. 22.10.2014 mit dem Tatvorwurf:
a) Falsche Behauptung eines "Diploms"
b) Verbreitung eines gefälschten "Diploms"
Namens und im Auftrag von Pater Rolf Hermann Lingen fordern wir Sie daher auf:
1. Legen Sie Beweise vor, dass Sie
a) von der "Theologischen Hochschule Chur"
b) von der Regierung Graubünden
jeweils eine ausdrückliche Bestätigung erhalten haben, dass das von Pater Lingen verbreitete Diplom eine Fälschung ist.
2. Legen Sie Beweise vor, dass das Amtsgericht Dorsten Pater Lingen "im Zusammenhang mit der Selbstzuschreibung theologischer Qualifikationen und Titel als schuldunfähig" bezeichnet hat.
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Das ist schon alles.
Wer mich also in dieser Sache vertreten will, darf mir gerne ein kostenloses und unverbindliches Angebot für die Kosten zusenden. Ob und welche weiteren Schritte dann übernommen werden, ist noch nicht entschieden.
Zudem darf jeder gerne kostenlos und unverbindlich eine Empfehlung für einen geeigneten Rechtsvertreter nennen resp. diese Ausschreibung an geeignete Stellen weiterleiten.
Besten Dank.
Falls jemand mein Anliegen für sonderbar oder gar unberechtigt halten sollte, gibt es einige Dokumente im Anhang, darunter natürlich meine Selbstanzeige, einen besser lesbaren Scan des Diploms sowie die nun zur Prüfung stehende Antwort der Staatsanwalt Essen.
Der Prozess, in dem ich für "schuldunfähig" erklärt wurde, füllt mehrere Aktenordner, weswegen sich niemand verzetteln darf. Aber zur ersten groben Orientierung sind eine eidesstattliche Erklärung bzgl. Dieter Oswald sowie die Pressemeldungen angefügt:
- Fehlerhafte Gutachten in der Justiz
- Staatsgewalt contra katholische Kirche
Die Notwendigkeit eines neuen Schreibens an die Staatsanwaltschaft ergibt sich daraus, dass die Justiz beim Prozessende ausdrücklich öffentlich verkündet hat, dass sie mich jederzeit aufs neue verurteilen kann, weil ich "Gott mehr gehorche als den Menschen". D.h. die angebliche "Schuldunfähigkeit" könnte a) jederzeit widerrufen werden, womit praktisch meine sofortige permanente Inhaftierung möglich wäre, oder b) als Vorwand genommen werden, mich permanent in die geschlossene Psychiatrie zu sperren. Ich habe z.B. von einen "Fall Gustl Mollath" gehört: Dieser Gustl Mollath hatte Beweise für Schwarzegeldverschiebungen vorgelegt. Diese Beweise wurden dann kurzerhand zu "Wahnvorstellungen" erklärt, und folglich wurde Mollath in die Forensik gesperrt. Erst als die Schwarzgeldverschiebungen verjährt waren und somit die bewiesenen Täter nicht mehr bestraft werden konnten, wurde zugegeben, dass Mollaths Beweise zutreffend waren. Mollath wurde sogar aus der Forensik entlassen, aber erst nach sieben Jahren und auch nur wegen einer starken Lobby.
Die katholische Kirche hingegen hat derzeit praktisch keinerlei Lobby. Insofern muss ich selbst für Dokumente gegen die Feinde der Kirche sorgen.

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