BRD-Willkür: Entmündigungsverfahren gegen Staatsanwalt
- Betreuungsverfahren gegen "Staatsanwalt" / "Richter auf Probe"
Rudolf Jakubowski, "Staatsanwaltschaft Essen" -
(Kirche zum Mitreden, 07.08.2016)
Video:
https://youtu.be/wnx2PSlu0_k
https://gloria.tv/video/h2gUao6AEa36KnUq2ByaKe11P
Es soll Beweis erhoben werden über die Frage, ob Rudolf Jakubowski sich
*nicht* in einem die freie Willensbestimmung ausschließenden Zustand
krankhafter Störung der Geistestätigkeit befindet und ob er überhaupt
geschäftsfähig ist. Es wird in diesem Zusammenhang ausführliche Auskunft zu
den persönlichen Lebensverhältnissen von Rudolf Jakubowski eingefordert.
Begründung: Rudolf Jakubowski ist mehrfach in Erscheinung getreten bei dem
nun schon viele Jahre dauernden Versuch der BRD in zahlreichen
"Zivilprozessen" und "Strafprozessen", die römisch-katholische Kirche
einzuschüchtern resp. auszurotten. Bekanntlich gilt: "Man muss Gott mehr
gehorchen als den Menschen" (Apostelgeschichte 5,29; cf. z.B. Papst Leo
XIII., Enzyklika "Immortale Dei", 1885; Papst Pius XI., Enzyklika "Iniquis
afflictisque", 1926). Der Glaubensabfall, und sei er auch von einem Staat /
Gericht befohlen, hat den Verlust der kirchlichen Mitgliedschaft zur Folge.
Speziell zwingt die BRD alle Insassen dazu, einer gerichtsnotorisch
unanfechtbar radikal skrupellos verlogenen, dezidiert antichristlichen Sekte
den Titel "katholische Kirche" zuzubilligen und damit das Dogma von der
Heiligkeit der Kirche zu leugnen, wodurch man Häretiker und somit kein
Mitglied der Kirche ist, strafbar gem. § 6 VStGB. Grundsätzlich basieren
alle derartigen BRD-Terrormaßnahmen auf dem Wahn, dass das Geschöpf über dem
Schöpfer steht. S. explizit das "Urteil" gegen mich seitens "Amtsgericht
Dorsten", Strafprozess Az. 7 Ls - 29 Js 74/08 - 43/11: "Beim Angeklagten
fällt schwer eine Unrechtseinsicht festzustellen. Das ergibt sich daraus,
dass er grundsätzlich der Auffassung ist, dass göttliches Recht höher
einzuschätzen ist, als weltliche gesetzliche Bestimmungen." Damit stempelt
die BRD jeden Katholiken (cf. die o.g. päpstlichen Enzykliken) und überhaupt
jeden denkenden Menschen (cf. die naturrechtliche Unterordnung des Geschöpfs
unter den Schöpfer) zum Geisteskranken ab und erklärt: Jedes moralisch
richtige Handeln ist "Unrecht", wenn es der Willkür der Mächtigen dieser
Welt nicht gefällt. Das ist schwerste Volksverhetzung! Fairerweise ist
zuzugeben, dass die BRD und die Gruppe des sog. "Zweiten Vatikanischen
Konzils" (V2) mehrfach versucht haben, mich zum Geisteskranken abzustempeln,
allerdings erst nach meiner Konversion zum Katholizismus: Vorher war ich in
der V2-Sekte (gültig) getauft und (wohl ungültig) "gefirmt" worden, besuchte
V2-Kindergärten und eine V2-"Klosterschule" (Abitur 1,6), war
V2-"Messdiener", war in V2-Arbeitskreisen tätig sowie jahrelang
V2-"Priesterkandidat". Sogar noch nach dem Studium dankte mir der Churer
"Regens" schriftlich "für so vieles, was Sie der Seminargemeinschaft (mir
inkl.) gegeben haben: Orgel, Klavier & Gitarre! Kraftraum &
Turnhalle (Vorturner!), Anregungen, Mitarbeit, Mittragen, Pfortendienst, ...
Gebet. u.s.w.". Aber i.J. 2004, d.h. neun Jahre nach meiner Konversion, gab
es plötzlich Psychiatrisierungs-Versuche, die erst i.J. 2005 allesamt
unanfechtbar endgültig als völlig haltlos und absurd anerkannt wurden, u.z.
von demselben "Amtsgericht Dorsten": "Nach dem überzeugenden Gutachten des
Sachverständigen Herrn Dr. Kivi vom 14.01.2005 ist bei Herrn Lingen eine
manifeste seelische Erkrankung nicht feststellbar. Das gilt gleichfalls für
eine geistige oder seelische Behinderung" (4 XVII L 152). Dementsprechend
erklärte das AG Dorsten i.J. 2007 unanfechtbar endgültig rechtskräftig, dass
ich bei Verwendung einer "Amtsbezeichnung der Kirchen" absolut
uneingeschränkt voll schuldfähig bin (23 Cs 20 Js 141/07 - 124/07). Die BRD
handelt also absolut rettungslos schizophren, indem sie mich ganz nach Lust
und Laune mal für voll / eingeschränkt / nicht schuldfähig erklärt. Auch in
dem o.g. Strafprozess bediente sich die BRD - so wie *immer* - lauter
absurder Lügen. Speziell das gerichtsnotorische Falschgutachten von
Pseudo-Kirchenrechtler Thomas Schüller wurde von mir in vielen -
unbeanstandeten! - Publikationen gewürdigt. Wie bereits aus der
Anklageschrift klar hervorgeht (s. die d.g. Publikationen mit meiner
Biographie), habe ich in Chur das "Diplom katholische Theologie" mit dem
Prädikat "sehr gut" erhalten. Dementsprechend lügt Schüller unanfechtbar,
wenn er mich als einen für die V2-Sekte völlig Unbekannten hinstellt und
konkret zu meinem V2-"Diplom" erklärt: "Gemäß can. 1050 CIC n. 1 müsste er
(Pater Lingen) die gemäß can. 1032 § 1 erforderliche fünfjährige Studienzeit
nachgewiesen haben. Hierzu ist nichts ersichtlich. Mithin ist anzunehmen,
dass der Angeklagte die Studien nicht geleistet hat." Obwohl ich - wie im
Protokoll nachzulesen - Schüllers zahlreiche absurden Falschaussagen durch
Vorlage zahlreicher Dokumente komplett rettungslos widerlegt habe, beharrte
der "Richter" Wolfhart Timm hartnäckig auf seiner Lüge, dass Schüllers
Verleumdungsorgie ein "richtiges Gutachten" sei, das ich nicht zurückweisen
dürfe und dem ich mich völlig unterwerfen müsse. Schüller - und als
Kollaborateur die BRD - haben sich insbesondere eines äußerst schweren
Verbrechens schuldig gemacht, indem sie mich zudem als Häretiker verleumden.
Dieses Verbrechen kann und darf ich nicht hinnehmen, weil es hier um das
Seelenheil jedes Menschen geht: Hat - wie Schüller resp. BRD behaupten - V2
ein Dogma verkündet, ja oder nein? Zur Klärung dieser Frage blieb nur noch
die Zivilklage. Dazu erklärte das Landgericht Münster dann unanfechtbar
endgültig rechtskräftig, dass selbst die verlogensten und verbrecherischsten
Falschaussagen seitens gerichtlicher Gutachter durch die Meinungsfreiheit
und die Freiheit der Forschung geschützt seien (LG
Münster, Az. 012 O 407/14). Damit verpflichtet mich die BRD
unanfechtbar, a) V2 als Dogma und b) mein "Diplom" als Fälschung zu
bezeichnen. Um aber weiterhin zu dokumentieren, dass ich mich dem BRD-Wahn
niemals unterwerfe, habe ich eine Strafanzeige gegen mich selbst erstattet
wegen a) falscher Behauptung eines "Diploms" und b) Verbreitung eines
gefälschten "Diploms". Dazu behauptet Jakubowski: "Nach dem rechtskräftigen
Urteil des für Sie zuständigen Amtsgerichts Dorsten vom 27.09.2012, Az. 7 Ls
- 29 Js 74/08 - 43/11, sind Sie im Zusammenhang mit der Selbstzuschreibung
theologischer Qualifikationen und Titel als schuldunfähig anzusehen"
("Staatsanwaltschaft Essen", 29 Js 835/14). Schizophrenerweise steht aber im
Urteil ausdrücklich: Pater Lingen "studierte später in eirıem
Priesterseminar in Chur in der Schweiz, wo er 1995 das Diplom mit dem
Prädikat sehr gut erwarb". Liegt also bei Jakubowski schwerster
Realitätsverlust vor? Zur Klärung dieser Frage wurde Jakubowski von meinem
Anwalt aufgefordert: "1. Legen Sie Beweise vor, daß Sie a) von der
Theologischen Hochschule Chur b) von der Regierung Graubünden jeweils eine
ausdrückliche Bestätigung erhalten haben, daß das von Pater Lingen
verbreitete Diplom eine Fälschung ist. 2. Legen Sie Beweise vor, daß das
Amtsgericht Dorsten Pater Lingen "im Zusammenhang mit der Selbstzuschreibung
theologischer Qualifikationen und Titel als schuldunfähig" bezeichnet hat."
Darauf Jakubowskis Schreiben an meinen Anwalt (bekanntlich ein Mann!):
"Aktenzeichen: LiH 15-10-24-2 - Sehr geehrte Frau, sehr geehrter Herr, die
von Ihnen angesprochenen Fragen betreffen ein Verfahren, das längst
abgeschlossen und weggelegt ist. Es sind keine sachlichen Gründe dafür
ersichtlich, Ihnen (erneut) nachzugehen." Also Jakubowski muss nur etwas
"weglegen", und schon hat niemand mehr irgendein Recht auf Gerechtigkeit!
Kann der Wahnsinn noch gesteigert werden? Jakubowskis zahlreiche massiven
Verfehlungen deuten bereits einzeln für sich, erst recht aber angesichts der
überwältigen Fülle und maßlosen Hartnäckigkeit auf massive
Persönlichkeitsstörungen hin. Deshalb ist nun das Betreuungsverfahren gegen
ihn dringend erforderlich. Über das Verfahren werde ich großzügig
publizieren. Werden gegen Jakubowski nicht sofort die notwendigen Maßnahmen
ergriffen, bedeutet das, dass die gesamte Politik (cf. "Staatsanwalt") sowie
die gesamte Justiz (cf. "Richter") das Verhalten Jakubowski sowie letztlich
den zugrundeliegenden o.g. Maximen des antichristlichen,
realitätsresistenten Größenwahns sich zu eigen macht. Die bekannte
allgemeine Empörung gegen die BRD-Politiker / -Richter dürfte damit noch
verstärkt werden. Auch damit bedroht die BRD aktiv und massiv die
öffentliche Ordnung.
Dorsten, 07.08.2016, Pater Rolf Hermann Lingen (authentizifiert via
epost.de), Goldbrink 2a, 46282 Dorsten - www.pater-lingen.de
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22.10.2015: Mail von Pater Lingen
Ausschreibung: Schreiben an Staatsanwaltschaft wg. katholischer Kirche
Guten Tag, ich suche einen Anwalt, der (sinngemäß) folgendes Schreiben an
die Staatsanwaltschaft Essen schickt
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In einem Schreiben v. 12.11.2014, Az. 29 Js 835/14, haben Sie gegenüber
Pater Rolf Hermann Lingen, Dorsten, folgendes behauptet:
"Nach dem rechtskräftigen Urteil des für Sie zuständigen Amtsgerichts
Dorsten vom 27.09.2012, Az. 7 Ls - 29 Js 74/08 - 43/11, sind Sie im
Zusammenhang mit der Selbstzuschreibung theologischer Qualifikationen und
Titel als schuldunfähig anzusehen."
Damit beziehen Sie sich auf die Selbstanzeige von Pater Lingen v. 22.10.2014
mit dem Tatvorwurf:
a) Falsche Behauptung eines "Diploms"
b) Verbreitung eines gefälschten "Diploms"
Namens und im Auftrag von Pater Rolf Hermann Lingen fordern wir Sie daher
auf:
1. Legen Sie Beweise vor, dass Sie
a) von der "Theologischen Hochschule Chur"
b) von der Regierung Graubünden
jeweils eine ausdrückliche Bestätigung erhalten haben, dass das von Pater
Lingen verbreitete Diplom eine Fälschung ist.
2. Legen Sie Beweise vor, dass das Amtsgericht Dorsten Pater Lingen "im
Zusammenhang mit der Selbstzuschreibung theologischer Qualifikationen und
Titel als schuldunfähig" bezeichnet hat.
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Das ist schon alles.
Wer mich also in dieser Sache vertreten will, darf mir gerne ein kostenloses
und unverbindliches Angebot für die Kosten zusenden. Ob und welche weiteren
Schritte dann übernommen werden, ist noch nicht entschieden.
Zudem darf jeder gerne kostenlos und unverbindlich eine Empfehlung für einen
geeigneten Rechtsvertreter nennen resp. diese Ausschreibung an geeignete
Stellen weiterleiten.
Besten Dank.
Falls jemand mein Anliegen für sonderbar oder gar unberechtigt halten
sollte, gibt es einige Dokumente im Anhang, darunter natürlich meine
Selbstanzeige, einen besser lesbaren Scan des Diploms sowie die nun zur
Prüfung stehende Antwort der Staatsanwalt Essen.
Der Prozess, in dem ich für "schuldunfähig" erklärt wurde, füllt mehrere
Aktenordner, weswegen sich niemand verzetteln darf. Aber zur ersten groben
Orientierung sind eine eidesstattliche Erklärung bzgl. Dieter Oswald sowie
die Pressemeldungen angefügt:
- Fehlerhafte Gutachten in der Justiz
- Staatsgewalt contra katholische Kirche
Die Notwendigkeit eines neuen Schreibens an die Staatsanwaltschaft ergibt
sich daraus, dass die Justiz beim Prozessende ausdrücklich öffentlich
verkündet hat, dass sie mich jederzeit aufs neue verurteilen kann, weil ich
"Gott mehr gehorche als den Menschen". D.h. die angebliche
"Schuldunfähigkeit" könnte a) jederzeit widerrufen werden, womit praktisch
meine sofortige permanente Inhaftierung möglich wäre, oder b) als Vorwand
genommen werden, mich permanent in die geschlossene Psychiatrie zu sperren.
Ich habe z.B. von einen "Fall Gustl Mollath" gehört: Dieser Gustl Mollath
hatte Beweise für Schwarzegeldverschiebungen vorgelegt. Diese Beweise wurden
dann kurzerhand zu "Wahnvorstellungen" erklärt, und folglich wurde Mollath
in die Forensik gesperrt. Erst als die Schwarzgeldverschiebungen verjährt
waren und somit die bewiesenen Täter nicht mehr bestraft werden konnten,
wurde zugegeben, dass Mollaths Beweise zutreffend waren. Mollath wurde sogar
aus der Forensik entlassen, aber erst nach sieben Jahren und auch nur wegen
einer starken Lobby.
Die katholische Kirche hingegen hat derzeit praktisch keinerlei Lobby.
Insofern muss ich selbst für Dokumente gegen die Feinde der Kirche sorgen.
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