Hiermit erstatte ich Strafanzeige mit Strafantrag gegen a) "Larcher
Oberstaatsanwalt"; erfüllte Tatbestände: Verfolgung
Unschuldiger, Verleumdung, Völkermord etc. pp.; b) unbekannt;
erfüllter Tatbestand: Falsche Verdächtigung. Begründung:
Heute kam jemand hier vorbei, der von sich behauptete, "Polizist" zu
sein, aber sich nicht ausgewiesen hat. Jedenfalls drückte er mir
eine "Ladung" für Mittwoch, 04.02.2009, in die Hand, auf die ich
den Vermerk "ABGELEHNT" geschrieben habe. Zu a) Dieser Ladung werde ich
nicht Folge leisten können. Zunächst: Die Ladung ist nicht
unterschrieben und somit ohnehin gegenstandslos; dass die Unterschrift
fehlt, ist dabei sogar von einer "Justizangestellten" (vielleicht einer
Putzfrau) "beglaubigt". Erschwerend kommen hinzu: 1. Als
römisch-katholischer Priester erfreue ich mich des befreiten
Gerichtsstandes (privilegium fori); spätestens seit die brd
offiziell mit der Sekte von "Vatikanum 2" paktiert und diese als
"römisch-katholische Kirche" ausgibt, sind sämtliche
Vertrags- und Gewohnheitsrechte zwischen brd und Kirche hinfällig,
so dass auch wieder das privilegium fori gilt. 2. Den Termin kann ich
zeitlich gar nicht einhalten, weil ich hier täglich um 8.30 Uhr
die hl. Messe zelebriere. Der früheste Zug danach fährt hier
um 10.57 Uhr ab und ist erst um 15.21 Uhr in Mannheim - und dann bin
ich erst am Hauptbahnhof. Es wird auch nirgends gesagt, wohin ich dann
in Mannheim soll; der Ort "68149 Mannheim, M 1, 4" ist zu unbestimmt;
auch Google Maps konnte nichts zu 68149 finden. 3. An dem Tag habe ich
bereits eine Verabredung; aber auch ganz generell bin ich als Priester
der Seelsorge verpflichtet und kann nicht verantworten, ohne
hinreichenden Grund ca. acht Stunden durch die Welt zu kurven und somit
einen ganzen Arbeitstag zu vernichten. 4. Der hinreichende Grund
für einen Ganztags-Trip nach Mannheim fehlt vollkommen. Wenn ich
eine Aussage vor der brd machen sollte, könnte ich die sowieso
auch in Dorsten machen. 5. Es ist der brd gem. eidesstattlicher
Erklärung nachweislich bekannt, dass sie mir die Fahrt bezahlen
muss; es wurde mir aber kein Geld übergeben. 6. In der "Ladung"
wird nicht gesagt, worum es geht - außer eben um eine "falsche
Verdächtigung", aber nicht gegen wen, wann, wodurch etc. 7. Ich
habe niemanden "falsch verdächtigt." Das ist eindeutig bewiesen
durch meine sämtlichen Schreiben, die allesamt immer eine
hinreichende, ausführliche, logisch einwandfreie Begründung
enthalten, warum ich jemanden anzeige. Damit ist unleugbar der
Straftatbestand der Verfolgung Unschuldiger erfüllt. 8. Als
Priester stehe ich mit meiner ganzen Person für die Kirche, die
die "Säule und Grundfeste der Wahrheit" ist (1 Tim 3,15). Hier
wird also ein Priester nachweislich unbegründet und unwahr der
"falschen Verdächtigung", d.h. der Lüge bezichtigt. Damit ist
unleugbar der Straftatbestand der Verleumdung in einem ganz besonders
schweren Fall erfüllt, zunächst gegen den Priester als
solchen und zudem gegen die ganze Kirche, denn auch ihr Ansehen wird
durch Diskreditierung eines Priesters beschädigt. 9. Diese
Verfolgung Unschuldiger hat offenkundig den Zweck, die Kirche zu
vernichten: Der Priester wird in seiner Seelsorge behindert (Fahrten
nach Mannheim, Aufsetzen von Schreiben etc. pp.) oder gar komplett an
der Seelsorge gehindert (Bankrottpfändung, Einkerkerung, ggf.
Foltermord à la JVA Siegburg etc. pp.). Zudem werden die
Gläubigen der Möglichkeit beraubt, die Sakramente zu
empfangen, besonders wenn - wie in meinem Fall - der betreffende
Priester der einzige Seelsorger im sehr weiten Umkreis ist. Allein
schon diese ganze Terrormasche bedeutet schwerste psychische Belastung
für die Masse der Betroffenen, und diese gezielte Ausrottung des
sakramentalen Lebens wiegt sogar noch schwerer. Damit ist unleugbar der
Straftatbestand des Völkermordes erfüllt gem. VStGB § 6:
"(1) Wer in der Absicht, eine nationale, rassische, religiöse oder
ethnische Gruppe als solche ganz oder teilweise zu zerstören,
(...) 2. einem Mitglied der Gruppe schwere körperliche oder
seelische Schäden, insbesondere der in § 226 des
Strafgesetzbuches bezeichneten Art, zufügt, 3. die Gruppe unter
Lebensbedingungen stellt, die geeignet sind, ihre körperliche
Zerstörung ganz oder teilweise herbeizuführen, (...) wird mit
lebenslanger Freiheitsstrafe bestraft." Zu b) Damit ist auch der
unbekannte Anzeigenerstatter schuldig der falschen Verdächtigung
etc. Über den Fortgang der Ermittlungen ist mir zügig und
ausführlich Bericht zu erstatten; dies wird u.a. für die
kommenden Pressemitteilungen zu diesem Vorfall verwendet. S. als
Anschauungsbeispiel "Dummschwätzer beim
Bundesverfassungsgericht"
(kommt als zweites Fax).
****e
Auf dieses Fax kam bislang keine Reaktion; solange es noch geht, soll
über die weiteren Entwicklungen informiert werden.
Auch wenn über den konkreten Fall mangels Informationen nur
spekuliert werden kann, sind hingegen die allgemeinen Grundregeln
eindeutig: Die brd besteht eisern darauf, das Wahrheitsmonopol zu
besitzen, d.h.:
Die Realität ist laut brd gegenstandslos. Entscheidend ist einzig
und allein, was die brd als Wahrheit den Bürgern zu glauben
aufzwingt. Wer trotzdem noch an der Realität festhält, wird
dafür
strafrechtlich verfolgt.
Beispiele dafür gibt es in allen Bereichen. Hier nur mal das Thema
Abtreibung: Gemäß der Realität, die sowohl kirchlich
verkündigt als auch medizinisch bestätigt ist, ist
Abtreibung die Ermordung eines Menschen im Mutterleib. Die Wiederholung
dieser klaren Tatsache ist gem. brd eine Straftat.
Die Urteilsbegründung bei der Verurteilung
von Dr. Johannes Lerle (Aktenzeichen: 8 Ns 404 Js 43127/97) stellt
ausdrücklich auf das "bessere Wissen" ab, dass die Wahrheit falsch
ist: "Der Angeklagte weiß genau, dass der medizinische Eingriff
des
Dr. Freudemann nicht lebende Menschen, sondern Embryonen betrifft. Der
Angeklagte hat sich diesbezüglich auch durch einen
einschlägigen Kommentar informiert. Ihm ist der Unterschied
zwischen einem Embryo und einem lebenden Menschen des weiteren im
Eilverfahren von der 17. Zivilkammer des Landgerichts
Nürnberg-Fürth klargemacht worden."
Die Tötung der Leibesfrucht ist dementsprechend eine
Todsünde: Der Mensch macht sich vor Gott in schwerer Weise
schuldig. Weil die brd sich für übergöttlich hält,
hat sie Klaus Günter Annen (babycaust.de)
verboten, den Satz zu verbreiten: "Gott werde den Mord eines
ungeborenen Menschen als schwere Verfehlung - als Todsünde -
anrechnen" (LG Freiburg, Geschäftsnummer 2 O 147/08, 28.04.2008).
Analog kann die brd auch immer und überall
jeden klaren Beweis einer
Straftat als "falsche Verdächtigung" verurteilen:
a****
StGB § 164
Falsche Verdächtigung
(1) Wer einen anderen bei einer Behörde oder einem zur
Entgegennahme von Anzeigen zuständigen Amtsträger oder
militärischen Vorgesetzten oder öffentlich wider besseres
Wissen einer rechtswidrigen Tat oder der Verletzung einer Dienstpflicht
in der Absicht verdächtigt, ein behördliches Verfahren oder
andere behördliche Maßnahmen gegen ihn herbeizuführen
oder fortdauern zu lassen, wird mit Freiheitsstrafe bis zu fünf
Jahren oder mit Geldstrafe bestraft.
(2) Ebenso wird bestraft, wer in gleicher Absicht bei einer der in
Absatz 1 bezeichneten Stellen oder öffentlich über einen
anderen wider besseres Wissen eine sonstige Behauptung
tatsächlicher Art aufstellt, die geeignet ist, ein
behördliches Verfahren oder andere behördliche
Maßnahmen gegen ihn herbeizuführen oder fortdauern zu lassen.
****e
Das jeweilige Handeln "wider besseres
Wissen" besteht einfach darin, dass sich jemand weigert, der brd das
Wahrheitsmonopol zuzuerkennen, und statt dessen an der Realität
festhält. Damit gefährdet er die brd in ihrer innersten
Existenz.
Der Text geht heute (02.02.2009) per Fax an SA Mannheim
(0621/292-7230),
General-SA Karlsruhe (0721/926-5004) und Wahrheitsministerium (vulgo
"Justizministerium") Baden-Württemberg (0711-279-2264).