"Pastor" Gerd Wittka, Gelsenkirchen:
Missbrauch von
Titeln
- Neues "Strafverfahren" gegen KzM, diesmal wegen "falscher
Verdächtigung" -
(Kirche zum Mitreden, 15.07.2007)
Gerd Wittka als Beispiel
Warum nun unter den ganzen Novus-Ordo-Pseudopriestern ausgerechnet Gerd
Wittka betrachtet wird, ist in drei Dingen begründet:
1. Um die Absurdität der gegen uns abgezogenen "Verurteilung" wegen "Missbrauchs von Titeln"
noch klarer zu unterstreichen, sollte generell ein Beispiel her
dafür, dass
die V2-Funktionäre eben selbst notorisch weder katholisch noch
Priester sind.
2. Der Editor von sedisvakantismus.org verschickt seine Informationen
großzügig auch an ihn unbekannte V2-Sektierer; bisweilen
werden deren Reaktionen in den weit-Texten
gewürdigt. Zufällig landete gerade in dieser Zeit auch
ein
Schreiben des Editors im Postfach von Gerd Wittka; hier die
Korrespondenz (14.05.2007):
W: Wer
schreibt da?
E:
Ich der editor
W:
Sorry, aber auf solche unpersönlichen Emails werde ich
zukünftig nicht mehr eingehen, es sei denn, Sie haben einen
berechtigten Grund, Ihre Identität zu verbergen und bedürfen
der seelsorglichen Diskretion. Gerd Wittka
E:
he gerd, von welcher "seelsorgerischer" Diskretion sprichst du denn
eigentlich-du als Novus Ordo Pseudopriester bist ein Seelenzerstoerer
und kein Seelsorger
Witzka war also vollständig
informiert.
3. Zufällig ist ausgerechnet Wittka auch einer der (15?) Leute,
die 1987 zusammen mit uns im
"Theologenkonvikt des Bistums Essen" in Bochum mit dem V2-"Studium"
begonnen haben. Wir
kennen ihn also persönlich sehr gut, und das kann für ihn
durchaus ein zusätzlicher Ansporn sein, in dieser Sache tätig
zu
werden.
Von daher lag es nahe, Witzka als Testobjekt zu benutzen.
Der Test
08.07.2007 Fax an die üblichen "brd"-Stellen
sowie an den OMF-"brd"-Kerker Gelsenkirchen:
Geschäftsnummern
ECHR-LGer1.1R (37843/05), (40449/06) und (4271/07) [Bei Antwort
angeben!]
Hallo, aus der Gosse kriminellen Abschaums zusammengekratzer Bodensatz!
Hiermit erstatte ich Strafanzeige mit Strafantrag gegen Gerd Wittka,
Gelsenkirchen; Tatbestand: Betrug / Missbrauch von Amtsbezeichnungen,
Verbrechen gem. § 132aAbs.2, Abs.3 StGB.
Der Schuldige bezeichnet sich auf seiner Weltnetzseite lügnerisch
als "katholischer Priester".
Da gegen die OMF-"brd" sowieso derzeit eine ganze Reihe von Verfahren
wegen des Tatbestandes Völkermord anhängig sind, genügt
es hier, auf die entsprechenden Verfahren zu verweisen, namentlich auf
http://www.kirchenlehre.com/titel_05.htm
sowie auf die Pressemeldung "Verleumdung bei presseanzeiger.de", die
bereits am 02.07.07 an fast alle Empfänger dieser Faxsendung
verschickt wurde und auch nach wie vor an verschiedenen Stellen im
Weltnetz abrufbar ist, z.B.
http://www.kreuz.net/bookentry.1233.html
Darin heißt es: »Tatsächlich wurde PRHL selbst Opfer
eines absolut illegalen Verfahrens wegen "Missbrauchs von Titeln". Dies
ist auf seiner Homepage auch minutiös dargelegt, angefangen von
den Beweisen für die Gültigkeit seiner Weihe und für
seine Zugehörigkeit zur römisch-katholischen Kirche,
über den Beweis, dass der Justiz diese Sachbeweise nicht nur im
Internet zugänglich, sondern auch als Originale vorgelegt worden
sind, über den Beweis, dass die Justiz ohne Angabe von
Gründen sämtliche Beweise sowie die Widersprüche gegen
jeden einzelnen Schritt des Verfahrens komplett ignoriert, bis auf den
Hinweis, dass die Justiz sich einfach radikal weigert, einen Beweis, ja
überhaupt einen – absolut notwendigen – begründeten
Anfangsverdacht für einen angeblichen Titelmissbrauch zu
nennen.«
Bei dem Schuldigen Gerd Wittka nun verhält es sich also alles etwa
wie bei der Sache Karl Lehmann:
http://www.kirchenlehre.com/krieg.htm
Damit Wittka sich als katholischer Priester bezeichnen darf, muss er
bewiesenermaßen a) katholisch und b) Priester sein.
Bekanntermaßen ist er aber weder a) katholisch, sondern
V2-Sektierer, noch b) Priester, sondern V2-"ordinierter" Laie.
Während in meinem Falle nichts dagegen und alles dafür
spricht, dass ich römisch-katholischer Priester bin, verhält
es sich bei Gerd Wittka genau anders herum.
Auch gegen den OMF-"brd"-Kerker Gelsenkirchen ist mit allen
angemessenen Mitteln vorzugehen, denn dieser hat Wittka als
"Gefängnisseelsorger" ausgegeben. Die Kerkermeister sind als
ebenfalls alle des äußerst schweren Betrugs schuldig.
Objektiv ist natürlich gegen die gesamte OMF-"brd"-Mannschaft
deshalb vorzugehen, weil sie insgesamt die V2-Sekte insgesamt als
katholische Kirche und dabei Laien als Priester ausgibt.
Das ist zugegebenermaßen auch der Plan: Diese Anzeige dient dazu,
jederzeit gegen jeden OMF-"brd"-Täter schnell und
unbürokratisch vollstrecken zu können.
Bei der Gelegenheit erinnere ich an die Sache "Richter" Schwill beim
"Landgericht Bonn": In vielen Gästebüchern, Foren, bei
Leserbriefen etc. pp. habe ich schon das "Vollidioten"-Verbrechen
bekannt gemacht, das zudem auf verschiedenen Weltnetzseiten
gewürdigt wird, z.B.
http://www.zundelsite.org/german/news/070325_Richter_LG_Bonn.php
Dabei weise ich insbesondere darauf hin, dass meine diesbzgl.
Strafanzeige bis heute nicht beantwortet wurde, und dass auch meine
deshalb erstatte Strafanzeige wegen Strafvereitlung nicht beantwortet
wurde - wohlgemerkt, während die OMF-"brd" sonst wie besessen
zigtausende Rechtschaffene mit dem Vorwand "Beleidigung" als Kriminelle
diffamiert und behandelt. Außerdem verbreite ich auch ganz
allgemein die Wahrheit über den "§185 StGB":
http://tinyurl.com/2erya4 [=
http://www.heise.de/newsticker/foren/go.shtml?read=1&msg_id=13073166&forum_id=119976,
s.u. Text Nr. 1]
Oder ich kommentiere den Fall von Michael Winkler, der von SA-Mann
Bellay während der "Verhandlung" öffentlich als "verkrachte
Existenz" beschimpft wurde:
http://tinyurl.com/24bf6k [=
http://www.svenler.com/Svenler/blog/?p=1084, s.u. Text Nr. 2]
Text Nr. 1:
"Die Beleidigung wird mit Freiheitsstrafe bis zu einem Jahr oder mit
Geldstrafe und, wenn die Beleidigung mittels einer Tätlichkeit
begangen wird, mit Freiheitsstrafe bis zu zwei Jahren oder mit
Geldstrafe bestraft."
"Beleidigungs-Prozesse" sind folglich nicht nur schwerste Verbrechen
gegen den Art. 7 EMRK, sondern auch gegen die brd-eigenen
Erklärungen § 1 StGB sowie Art. 103,2 "Grundgesetz": "Eine
Tat kann nur bestraft werden, wenn die Strafbarkeit gesetzlich bestimmt
war, bevor die Tat begangen wurde."
Was die "gesetzliche Bestimmtheit" der "Beleidigung" (§ 185 StGB)
betrifft, hier einige Analysen:
1. Jurawiki - Beleidigung: »Das Gesetz definiert den Begriff
"Beleidigung" nicht näher«.
2. Prof. Dr. Hans Jürgen Heringer über "§ 185 StGB":
»Was eine Beleidigung ist, sagt der Paragraph nicht. Könnte
die Linguistik da weiterhelfen? Vielleicht untersuchen, wie das Verb
"beleidigen" verwendet wird? Das wollen Juristen im Allgemeinen lieber
nicht. Diese Art von Empirie geht gegen das System«.
3. Claus Plantiko: »Daß die Strafbestimmungen zur
Beleidigung gegen das Bestimmtheitsgebot des Art. 103(2) GG
verstoßen, räumte selbst das Bundesverfassungsgericht ein,
s. E 93, 266, 292; 71, 108, 114ff., meint aber, der Begriff der
Beleidigung habe durch >100jährige und im Wesentlichen
einhellige Rechtsprechung einen hinreichend klaren Inhalt erlangt, der
den Gerichten ausreichende Vorgaben für die Anwendung an die Hand
gibt und den Normadressaten deutlich macht, wann sie mit einer
Bestrafung wegen Beleidigung zu rechnen haben«.
4. Dr.rer.pol.habil. Dr.phil. Richard Albrecht, ehrenamtlicher Richter
(Jugendschöffe): »Im Strafgesetz wird wohl etwas über
die Bestrafung des angeblichen Beleidigers ausgesagt. Aber nichts
über den Straftatbestand der Beleidigung. Damit fehlt jede
Gesetzesbestimmtheit von „Beleidigung“. Insofern ist „Beleidigung“ im
deutschen Strafrecht nichts Anderes als ein Phantomdelikt, das nach
Recht, Gesetz und Rechtsprechung des BVerfG´s n i c h t angeklagt
und n i c h t bestraft werden darf.«
5. Bert Steffens: »Der seit Mai 1871 im Strafgesetzbuch - damals
Reichs-Strafgesetzbuch genannt - vorhandene § 185, der
berüchtigte ”Beleidigungs”-Paragraph, wird auch heute noch, trotz
entgegen stehender Grundgesetzregeln, von der Justiz angewandt. Gerade
diese Tatsache zeigt beispielhaft und überdeutlich die Entfernung
der Richter und Staatsanwälte vom Grundgesetz, obwohl sich diese
doch freiwillig und mit Eidesleistung diesem unterworfen haben.
Richter, wie Staatsanwälte haben sich, entgegen ihrem Eid,
über das Gesetz gestellt, statt diesem und damit dem
Volkssouverän, von dem alle Staatsgewalt ausgeht, zu dienen.«
6. Peter Briody: »Die Stellungnahme des KSZE ( Kommittee für
Sicherheit und Zusammenarbeit in Europa ) zu den Strafgesetzen einiger
Staaten gegen 'Beleidigung' von 24. Mai 2002 lautete: The memorandum of
the Commission on Security and Cooperation in Europe volume 35 No 12 of
May 24, 2002 contains the following statement Criminal defamation and
"insult" laws are often defended as necessary to prevent alleged abuses
of freedom of expression. They are not, however, consistent with OSCE
norms and their use constitutes an infringement on the fundamental
right to free speech. Die Mitteilung des KSZE vom 24. Mai 2002 in
Deutsch: Strafgesetze gegen Beleidigung und Diffamerung werden
häufig als nötige Abwehr gegen angeblichen Missbrauch der
Meinungsfreiheit gerechtfertigt. Sie sind aber mit OSCE Normen nicht
konform und deren Anwendung bildet einen Verstoß gegen das Recht
auf freie Meinungsäusserung.«
Kurz: "Ehrenschutz" ist Täterschutz. Verbrecher werden vor
Strafverfolgung geschützt, Rechtschaffene werden als "Beleidiger"
kriminalisiert.
Text Nr. 2:
In der Diskussion bei altermedia zu selbigem Winkler-Text wurde die
Frage aufgeworfen, »ob die “verkrachte Existenz” des Herrn
Staatsanwalts nicht etwa eine strafbare Beleidigung war. Noch dazu im
Amt begangen.« Darauf habe ich zwar geantwortet, aber - wie bei
altermedia sehr häufig - wurde mein Beitrag nicht
veröffentlicht. Ja, schon klar, warum die mich dort nicht so sehr
mögen… Also: Wer nicht weiß, ob ein Ausdruck eine “strafbare
Beleidigung” ist, muss sich informieren, wie dies gesetzlich bestimmt
ist, denn “eine Tat kann nur bestraft werden, wenn die Strafbarkeit
gesetzlich bestimmt war, bevor die Tat begangen wurde” (Art. 7 EMRK;
§ 1 StGB; Art. 103,2 GG). Also schnell mal im §185
nachgeschaut… Was das konkret bedeutet: Am “Landgericht Bonn”
beschimpfte ein “Richter” alle 30 Prozesszuschauer als “Vollidioten”.
Es gab deshalb mehrere Strafanzeigen (auch von mir), bis heute wurde
auf keine einzige meiner diesbzgl. Zuschriften überhaupt
geantwortet. “Richter” dürfen also (auch) im Amt andere
verleumden. Ist ja noch eines ihrer geringen Verbrechen. Irving nannte
den radikalen Rechtsbeuger, der ihn komplett illegal unter totaler
Missachtung aller Gerichtsvorschriften obendrein für eine
bewiesenermaßen *WAHRE* Aussage über die Auschwitz-Gaskammer
zu 30.000 DM verurteilte, einen “senilen alkoholisierten Trottel”.
Dafür bekam Irving nochmals eine Strafe von 10.000 DM. Wehe, man
bringt die Wahrheit über die Rechtsbeugermafia ans Licht - dann
ist man ein “Beleidiger”, ein “Krimineller”. Die Liste solcher
“Beleidigungs”-Fälle ließe sich beliebig verlängern.
Kurz: “Ehrenschutz” ist Täterschutz. Winkler sollte also wegen der
“verkrachten Existenz” Strafanzeige stellen wegen Beleidigung und
Verleumdung. Damit hätten wir ein Beispiel mehr, was der
“Ehrenschutz” der OMF-”brd” wirklich wert ist.
Testergebnis
14.07.2007 Brief von "'Schilling Staatsanwalt", SA Essen
Staatsanwaltschaft Essen, 45117
Essen
Zweigertstr. 56, 45130 Essen
Telefon: 0201/803-0
Durchwahl: 0201/803- 2655 o. 2891
Telefax: 0201/803-2920
E-Mail: poststelle@sta-essen.nrw.de
Datum: 11.07.2007
Aktenzeichen 58 Js 431/07
Ermittlungsverfahren gegen Gerd Wittka wegen Mißbrauchs von Titeln
Datum der Strafanzeige: 08.07.2007
Sehr geehrter Herr Lingen, das Ermittlungsverfahren habe ich
gemäß § 170 Abs. 2 der Strafprozessordnung eingestellt.
Zwar ist es richtig, dass der Beschuldigte sich auf seiner
Internetseite [zensiert von PRHL] als katholischer Priester bezeichnet.
Dies hat allerdings seine Richtigkeit, da der Beschuldigte ausweislich
seines auf der selben Seite beschriebenen Lebenslaufes im Mai 1994 die
Priesterweihe durch den damaligen Bischof von Essen, Dr. Hubert Luthe
empfangen hat. Weiterhin ist er Pastor der Pfarrei St. Hippolytus in
Gelsenkirchen-Horst. Ein Mißbrauch von Titeln liegt beim
Beschuldigten nicht vor.
Vielmehr liegt ein solcher zum wiederholten Male bei Ihnen vor, obwohl
Sie erst mit Entscheidung des AG Dorsten vom 18.04.2007 wegen
Verstoßes gegen § 132a StGB zu einer Geldstrafe verurteilt
wurden und trotzdem in der mir jetzt vorliegenden Anzeige gegen den
Pastor Wittka erneut von sich behaupten, römisch-katholischer
Priester zu sein.
Weiterhin stellt Ihre Anzeige vom 08.07.2007 eine falsche Anschuldigung
zum Nachteil des Pastor Wittka dar.
Ich leite daher mit Verfügung vom heutigen Tage ein
Ermittlungsverfahren gegen Sie ein. Dieses Schreiben gilt gleichzeitig
als Beschuldigtenvernehmung im Ermittlungsverfahren gegen Sie.
Sie können sich zu den o.a. Vorwürfen gegen Sie
äußern. Ich weise Sie ausdrücklich darauf hin, dass Sie
als Beschuldigter die Aussage verweigern können und es Ihnen frei
steht, jederzeit einen Verteidiger zu beauftragen. Weiterhin steht es
Ihnen frei, zu Ihrer Entlastung einzelne Beweiserhebungen zu
beantragen. Ihrer Einlassung sehe ich bis zum 27.07.2007 entgegen.
Bitte beachten Sie, dass sich die anliegende Rechtsmittelbelehrung nur
auf die Einstellung des Verfahrens gegen den Beschuldigten Wittka
bezieht.
Hochachtungsvoll
Schilling Staatsanwalt
Rechtsmittelbelehrung
Gegen diesen Bescheid kann gemäß § 172 Absatz 1 der
Strafprozessordnung innerhalb einer Frist von zwei Wochen nach der
Bekanntmachung Beschwerde bei dem
Generalstaatsanwalt in Hamm (Postanschrift: Heßlerstr. 53, 59065
Hamm) eingelegt werden.
Durch den Eingang der Beschwerde während dieser Zeit bei der
hiesigen Staatsanwaltschaft wird die Frist ebenfalls gewahrt. Um
Fehlleitungen und Rückfragen zu vermeiden wird gebeten, in der
Beschwerdeschrift auch anzugeben, welche Staatsanwaltschaft unter
welcher Geschäftsnummer (Aktenzeichen) den angefochtenen Bescheid
erlassen hat.
Der amoklaufende Schwerstkriminelle "Schilling Staatsanwalt", gen.
Silberling
Hier nur eine kleine Übersicht über einige der extremen
Verbrechen, derer sich Silberling bereits allein mit diesem Schreiben
hochgradig schuldig gemacht hat.
Betrug:
Silberling gibt selbst zu, dass Wittka sich sogar öffentlich als
"katholischer Priester" ausgibt. Außerdem gibt Silberling zu,
dass Wittka sich dafür auf Hubert Luthe beruft. Nun wurden die
"neuen Weihen" Ostern (01.04.) 1969 eingeführt ("promulgiert"
bereits 18.06.1968), d.h. alle V2-Weihen seit Ostern 1969 sind
ungültig - sofern nicht doch ein gültiger Ritus in einer
gültigen Linie vollzogen wird; Speziell die Ungültigkeit der
V2-"Bischofsweihe" sogar von
V2-Sektierern wie Athanasius Kröger wenigstens
halb zugegeben. Außerdem findet sich unwiderlegbare Nachweise
keineswegs nur in katholischer Literatur, sondern z.B. auch im
"Katechismus des Oratoriums" oder in Schriften
von Anthony Cekada, z.B. »The 1968 Rite of Episcopal
Consecration: "Absolutely Null and Utterly Void"« [Der 1968 Ritus
der Bischofskonsekration: Absolut nichtig und völlig
ungültig]. Die Beweislast gegen Wittka und gegen Silberling ist
notorisch absolut rettungslos total vernichtend. Zur Erinnerung: Luthe
wurde "zum Bischof geweiht" am (Tusch!): 14. Dezember 1969 (vom
Satanisten Joseph Höffner, u.a. bekannt für seine
Hyperaktivität beim Apostaten-Katechismus),
weshalb Luthe auch gar keine gültigen Weihen spenden konnte. Die
Tatsache, dass der
Laienschauspieler Wittka in einer Laienspielgruppe in der
instandbesetzten Pfarrei St. Hippolytus in Gelsenkirchen auftritt,
beweist zwar, dass er Komplizen hat, aber nicht, dass die Komplizen im
Recht sind. Hitler hatte auch Komplizen.
Und dass er sogar von der
Völkermordrepublik OMF-"brd" geschützt wird, mehrt nur - wie
jetzt ganz konkret im Falle Silberling -
die Schuld der Verbrecher.
Und wenn es von Belang ist, was auf einer Homepage steht: Auf der
KzM-Startseite ist derzeit sogar in Großbuchstaben das
"endgültig rechtskräftige" "Urteil" von "Amtsgericht
Hannover" - 1151 Js 9899/04
- zitiert:
Strafvereitlung:
Obwohl Silberling sich des Betrugs schuldig gemacht hat, rechtfertigt
das noch nicht, dass er nicht die notwendigen Schritte gegen Wittka
unternimmt; also liegt auch das Verbrechen der Strafvereitlung vor.
Verleumdung:
Uns des "Mißbrauchs von Titeln" zu beschuldigen, ist eine
ungeheuerliche Verleumdung, zumal Silberling unmissverständlich
auf den KzM-Text sowie auf die Pressemeldung hingewiesen wurde. Ein
bekanntlich ungültiges "Urteil" als Beweisgrundlage zu nehmen,
dass das Urteil doch gültig ist, ist übrigens ein an
Plattheit nicht mehr zu unterbietender Zirkelschluss; mehr als solche
grenzenlos absurden Lügen hat die OMF-"brd" zu ihrer Verteidigung
argumentativ nicht zu bieten.
Silberling hat seine Verleumdung gegen uns obendrein im "Amt" begangen,
auch wenn Silberling als "brd"-Scherge objektiv für
deutsche Staatsangehörige de jure
unzuständig ist.
Verfolgung
Unschuldiger: Silberling ist darauf hingewiesen worden, dass
Wittka bekanntermaßen weder a) katholisch, sondern
V2-Sektierer, noch b) Priester, sondern V2-"ordinierter" Laie ist. Wenn
er unseren Worten nicht glaubt, mag er ja gerne andere katholische
Quellen konsultieren. Aber zugegeben: Die "Justiz" begnügt sich
besonders gerne damit, einfach vor der Realität die Augen zu
verschließen. Man denke an die Sache Ralf
Möbius: Das Völkermörderpack "Justiz" Hamburg
weigert sich einfach, den Whois-Eintrag einer Domain zu akzeptieren,
reagiert einfach nicht auf die ganzen Hinweise zum Sachverhalt und
lädt allein deswegen einem komplett Unschuldigen eine Strafe von
1.500 Euro auf! Nur so "funktioniert" die "Justiz" der OMF-"brd": Mit Subjektivismus als alleiniger Handlungsgrundlage.
Völkermord:
Natürlich muss man Silberlings Verbrechen als Teil des
größeren Bildes sehen: Die gezielte
Ausrottung der katholischen Kirche.
Die ganzen sonstigen Ausführungen zur Legalität von
"brd"-"Verfahren" gegen die katholische Kirche, wie sie z.B. in der Sache
Manfred Wucherpfennig breit ausgeführt sind, bleiben
selbstverständlich unberührt, d.h. auch hier müsste
Silberling sich noch rechtfertigen - was er objektiv nicht kann. In
einem Rechtsstaat wäre so etwas wie Silberling allenfalls
vielleicht noch in einer Kerker- oder Gummizelle denkbar, aber selbst
darauf
sollte man nicht unbedingt wetten.
Zudem werden gegen die OMF-"brd"-Schergen ordentliche Prozesse
eingeleitet, bei denen die Schergen ausschließlich
*persönlich* zu haften haben, sich also nicht mit "Steuergeldern",
das sie von anderen erpresst haben, "freikaufen" können. Alle
Rechtschaffenen können sich schon jetzt darauf freuen.
Die weiteren Aussichten
15.07.2007 Fax an die üblichen "brd"-Stellen
sowie an den OMF-"brd"-Kerker Gelsenkirchen:
Geschäftsnummern
ECHR-LGer1.1R (37843/05), (40449/06) und (4271/07) [Bei Antwort
angeben!]
Hallo, aus der Gosse kriminellen Abschaums zusammengekratzer Bodensatz!
Hiermit lege ich Beschwerde ein gegen:
- Bescheid von SA-Mann, Berlin, zur Judenseife
s. http://www.kirchenlehre.com/seife_02.htm
- Bescheid von SA-Mann Schilling (Spitzname: Silberling), zu Gerd Wittka
s. http://www.kirchenlehre.com/wittka.htm
Ferner erstatte ich Strafanzeige mit Strafantrag gegen SA-Mann
Schilling (Spitzname: Silberling);
Tatbestände: Betrug, Strafvereitlung, Verleumdung, Verfolgung
Unschuldiger, Völkermord etc. pp.
s. wiederum http://www.kirchenlehre.com/wittka.htm
Dort den Abschnitt:
Der amoklaufende Schwerstkriminelle "Schilling Staatsanwalt", gen.
Silberling
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