Ist das Ermorden von Juden legal: Ja, wenn man an die deutsche
Rechtsprechung
der 30er Jahre denkt.
Ist Kinderpornographie legal: Ja, wenn man an die Praktiken im antiken
Griechenland und Rom denkt.
Ist das Abschlachten von kommunistenfeindlichen Studenten legal: Ja,
wenn man an die Vorgänge in China denkt.
Ist Homosexualität legal: Nein, wenn man an unsere Gesetzgebung
von vor 10 Jahren denkt.
Ist der Schießbefehl an Landesgrenzen legal?
Ist Pornographie legal?
Ist Ehescheidung legal?
Ist Abtreibung legal?
Ist Prostitution legal?
Ist Drogenhandel legal?
Ist Bestialität legal?
Ist Wahlfälschung legal?
Ist Euthanasie legal?
Ist die Zugehörigkeit zur Geheimen Staatspolizei legal?
Ist die Zugehörigkeit zum Staatssicherheitsdienst legal?
Ist die Zugehörigkeit zum Militärischen Abschirmdienst legal?
Ist das Verbreiten der Parole "Soldaten sind Mörder" legal?
Ist Vergewaltigung legal?
Ist Vergewaltigung in der Ehe legal?
Ist Polygamie legal?
Ist Sterbehilfe legal?
Ist Kannibalismus legal?
Ist xyz legal?
Man sieht, in einigen Fragen der staatlichen Ordnung werden je nach
Staatsordnung / Zeitumständen unterschiedliche Antworten gegeben.
Welche Maximen kann oder muß nun eine Regierung anlegen, wenn sie
Gesetze vorlegen oder vertreten will, ohne sich den Vorwurf der
Willkür
einzuhandeln? Unter Hitler und Stalin war das recht einfach:
Diejenigen,
die der Regierung Willkür vorwarfen, wurden beseitigt. Diese
Maßnahme
beseitigte aber nicht eigentlich das Faktum der Regierungswillkür,
sondern nur die Formulierung dieses Faktums. Hier greift jetzt der
Trick
mit der Verfassung, mit dem sich die höchsten Richter aus der
Verantwortung
zu stehlen versuchen: Wenn z.B. in in den Grundrechten festgeschrieben
steht, daß absolute Religionsfreiheit gilt, dann ist es
tatsächlich
legal, das Aufhängen von Kruzifixen in staatlichen Schulen zu
verbieten,
bzw. dann ist das Aufhängen von Kruzifixen in staatlichen Schulen
illegal. Allerdings: Wenn die Würde des Menschen wirklich
unantastbar
ist, wie kann dann Abtreibung straffrei bleiben? Dies wurden die
Verfassungsanbeter
schon oft gefragt, nur zu einer Antwort konnten sie sich bis jetzt noch
nicht durchringen. Wie dem auch sei: Die Begründung eines Gesetzes
mit der Verfassung begründet rein gar nichts, denn auch die
Verfassung
ist - wie die Erfahrung beweist - keine vollkommene, unwandelbare
Größe.
Wenn Richter behaupten, aufgrund der Verfassung müsse man das
Aufhängen
von Kruzifixen verbieten, dann liegt die Schuld nicht bei der
Verfassung
- Schuld gibt es nämlich nur beim Menschen, also muß man die
dahinter stehenden Menschen schuldig sprechen; im Kruzifixurteil sind
also
die Richter, die die falschen Entscheidungen der Politiker von 1949
billigen
und unterstützen, voll verantwortlich. Merke: Hinter jeder
Verfassung
stehen Menschen; falls die Verfassung gut ist, verdienen die
Verteidiger
dieser Verfassung Lob, falls die Verfassung schlecht ist, verdienen die
Verteidiger dieser Verfassung Tadel.
Wir meinen also keineswegs, daß eine Verfassung, ein Kodex mit
Grundrechten und Grundgesetzen, Gesetzbücher etc. an und für
sich schlecht wären - ganz im Gegenteil, wir fordern die
Bestrafung
von Nazi-Verbrechern, von Kinderschändern etc. bzw. den Schutz
für
die Ungeborenen, Schutz für vergewaltigte Ehefrauen etc.; ebenso
unterstützen
wir Bestrebungen, denenzufolge Homosexualität wieder als
Verbrechen
bestraft werden soll. Nur müssen wir darauf hinweisen, daß
die
Gebote Gottes über jedem menschlichen Gesetzgeber stehen.
In Deutschland heißt das nächste Zauberwort nach Verfassung:
Demokratie! Was der überwiegende Teil eines Volkes akzeptiert, das
ist auch richtig! Dann war also der Nationalsozialismus - jedenfalls
zeitweilig
- richtig? Schauen wir einmal auf einen biblischen Bericht über
eine
demokratische Entscheidung:
"An jedem Fest pflegte der Statthalter dem Volk einen Gefangenen
freizugeben,
den es haben wollte. Man hatte damals einen berüchtigten
Gefangenen
namens Barabbas. Pilatus fragte also die versammelte Menge: 'Wen soll
ich
euch freigeben, Barabbas oder Jesus, der Messias genannt wird?' Er
wußte
nämlich, daß sie ihn aus Mißgunst überliefert
hatten.
Während er auf dem Richterstuhl saß, ließ seine Frau
ihm
sagen: 'Hab nichts zu schaffen mit jenem Gerechten! Denn ich habe
seinetwegen
heute im Traum viel ausgestanden.' Die Hohenpriester und die
Ältesten
aber beredeten das Volk, Barabbas zu fordern, Jesus dagegen ins
Verderben
zu bringen. Der Statthalter nahm das Wort und fragte sie: 'Wenn soll
ich
euch freigeben?' Sie riefen: 'Barabbas!' Pilatus sagte zu ihnen: 'Was
soll
ich denn mit Jesus machen, der Messias genannt wird?' Alle schrien:
'Ans
Kreuz mit ihm!' Der [Statthalter] sagte [ihnen]: 'Was hat er denn
Böses
getan?' Da schrien sie noch lauter: 'Ans Kreuz mit ihm!' Pilatus sah,
daß
er nichts erreichte, sondern der Lärm nur noch größer
wurde.
Er ließ sich Wasser reichen und wusch sich vor dem Volk die
Hände,
indem er sagte: 'Ich bin unschuldig am Blut dieses Gerechten. Seht ihr
selber zu!' Da rief das ganze Volk: 'Sein Blut komme über uns und
unsere Kinder!'" (Mt 27,15-25). Ist Pontius Pilatus wirklich
unschuldig,
weil er sich ja auf ein demokratisches Urteil stützen konnte?
Sicherlich kann man Demokratie nicht grundsätzlich als schlechte
Staatsform oder Monarchie grundsätzlich als beste Staatsform
bewerten;
man sollte sich aber hüten, in der Stimme des Volkes gleich die
Stimme
Gottes zu sehen - Mehrheiten sind kein Garant für Wahrheiten, noch
nicht einmal in der Politik. Der Vollständigkeit halber erinnern
wir
hier an die katholische Lehre über die rechte Regierungsform,
indem
wir aus der Rundfunkbotschaft Papst Pius XII. über Demokratie und
Weltfrieden (24. Dezember 1944) zitieren:
"Es ist wohl kaum nötig, hier daran zu erinnern, daß es
nach der Lehre der Kirche 'nicht verboten ist, Regierungsformen den
Vorzug
zu geben, die durch die Mitwirkung des Volkes beeinflußt werden;
wohlverstanden unter der Bedingung, daß die katholische Lehre
über
den Ursprung und die Anwendung der staatlichen Macht gewahrt bleibt'
(Leo
XIII., Enz. "Libertas" vom 20. Juni 1888). Denn 'die Kirche lehnt keine
der vielen verschiedenen Formen ab, die eine Regierung haben kann,
sofern
sie nur geeignet ist, das Wohl der Bürger zu sichern' (Leo XIII.,
ebd.)" (zit. nach: P. Jussen (Hg.), Gerechtigkeit schafft Frieden.
Reden
und Enzykliken des Heiligen Vaters Papst Pius XII, Hamburg 1946, 97).
Den Irrsinn einer rein innerweltlichen moralischen Prinzipienlehre
finden wir am ausgeprägtesten bei dem "Königsberger Klops",
Immanuel
Kant (geb. 1724 in Königsberg, Sohn eines Köngisberger
Sattlers,
Studium in Königsberg, Privatlehrer in Königsberg und
umliegenden
Dörfern, seit 1770 Prof. in Königsberg, gest. 1804 in
Königsberg).
Bekannt ist I. Kant u.a. für seinen "Kategorischen Imperativ", der
da lautet: "Handle so, daß die Maxime deines Willens jederzeit
zugleich
als Prinzip einer allgemeinen Gesetzgebung gelten könnte." Mit
anderen
Worten: Mach, was du willst, erlaubt ist, was gefällt. Haargenau
das
ist die Forderung des "Kategorischen Imperativs": Die reinste
Willkür
ist das vollkommene Moralprinzip. Hitler und Stalin sind vom Standpunkt
des K.I. die perfekt tugendhaften Gestalten: Die Maxime ihres Willens
konnte
erwiesenermaßen als Prinzip einer allgemeinen Gesetzgebung
gelten.
Kant läßt keine andere Sittensbegründung zu als den
Menschen;
die Berufung auf den Willen Gottes ist für Kant unzumutbar und
direkt
abwegig, weil a) die Existenz Gottes nicht schlüssig bewiesen
werden
kann und Gott damit eine unsichere Größe ist und b) weil
Gott,
vorausgesetzt, daß es ihn gibt, dann solcher Art wäre,
daß
für ihn unser Handeln absolut belanglos ist, d.h. es wäre
unsinnig
anzunehmen, daß Gott unser moralisch richtiges Handeln wollen
kann.
In welch wüsten Verirrungen des menschlichen Geistes Kant sein
Dasein gefristet hat, läßt sich aus Sätzen wie diesem
erahnen:
"Die anschauende Erkenntnis der anderen Welt [das Jenseits] kann
allhier
nur erlangt werden, indem man etwas von demjenigen Verstande
einbüßt,
welchen man für die gegenwärtige nötig hat" (Träume
eines Geistersehers: Kants Werke II, Berlin 1905, 341). Daß
Kant nicht in einer geschlossenen psychiatrischen Anstalt sein Leben
verbracht
hat, liegt wahrscheinlich nur daran, daß Königsberg keine
entsprechende
Anstalt bzw. fähige Psychiater besaß. Angesichts solcher
rein
polemisch formulierten und niemals argumentativ gestützten
Aussagen,
die dem gesunden Menschenverstand Hohn sprechen, können wir Kant
nur
als armen Irren abtun. Es fällt schwer, denjenigen, die auf Kants
"Moralprinzip" aufbauen wollen, ein besseres Zeugnis auszustellen.
Erst die röm.-kath. Glaubenslehre bietet moralische Prinzipien,
die jedem Angriff standhalten und als einzige dem Vorwurf der
Willkür
entgehen können: Gott über alles lieben und den Nächsten
lieben wie sich selbst. Wer sich in seinem Moralkonzept nicht auf den
Himmel
stützt, der hängt völlig in der Luft - es gibt keinen
sicheren
Anhaltspunkt, alles ist der Beliebigkeit ausgeliefert. Richtig
können
also überhaupt nur solche Gesetze sein, die nicht der katholischen
Lehre widerstreiten. Je spezieller ein Gesetz ist, desto schwieriger
wird
es, eine unumstößlich richtige Vorschrift zu erlassen;
manche
Lösungen sind sogar von zeitlichen Gegebenheiten abhängig und
können oder müssen eine Veränderung erfahren; in einer
Situation
kann Gesetz A, in einer anderen Situation kann Gesetz B die bessere
Lösung
sein. Ferner muß bei der gesetzlichen Reglementierung Maß
gehalten
werden: Mit der Anzahl der Gesetze wächst auch die Schwierigkeit,
alle Gesetze zu kennen und zu befolgen. Doch das soll uns hier nicht
weiter
interessieren.
Wichtig ist nur die Feststellung, daß ein Staat entweder
christlich
geprägt ist oder in der Gefahr steht, in Willkür zu
versinken.
Wie weit sind wir in Deutschland?