Sacrosanctum Concilium

- Weitere Notizen zur "Liturgiekonstitution" und zu Joseph Ratzinger -
(Kirche zum Mitreden, 06.05.2002; aktualisiert 11.05.2002)
Ratzinger, Erbsünde -wikipedia.org
Bereits im Zusammenhang mit der Indultszene haben wir die "Liturgiekonstitution" "Sacrosanctum Concilium" gewürdigt, das erste V2-Dokument sowohl hinsichtlich der Diskussion des Schemas als auch hinsichtlich der "feierlichen Verkündigung" (durch Paul VI., 04.12.1963; 2147 Ja, 4 Nein).
Anlass, hier noch einmal auf dieses Thema zurückzukommen, war eine neuere Notiz bei kath.net, die auf der KzM-Startseite am 05.05.2002 erwähnt haben:
In einem heute veröffentlichten Bericht der linksextremistischen Agentur "kath.net", "Gott ist uns nah - Eucharistie: Mitte des Lebens. Ein neues Buch von Joseph Kardinal Ratzinger", heißt es:
"Der Präfekt der römischen Glaubenskongregation, der international als einer der größten christlichen Gelehrten seit Thomas von Aquin gilt, führt in die Mitte des christlichen Glaubens und seines zentralen Geheimnisses."
Natürlich geht es dabei nicht um die Eucharistie, sondern um den Novus Ordo, also um die Verballhornung der Eucharistie; die Entstellung und Verächtlichmachung der katholischen Sakramente gehört in der Tat zur Mitte des V2-Lebens (s. auch den Eintrag vom 15.04.2002). Nun, Ratzinger ist noch nicht einmal christlich, sondern hemmungslos antichristlich; das ist in einigen KzM-Texten eindeutig bewiesen (s. z.B. Ihr sehr ergebener ...). In katholischen Kreisen haben nur sehr wenige Menschen ein noch schlechteres Ansehen als Ratzinger. Einen primitiven Emporkömmling wie Ratzinger mit einem christlichen Genie wie Thomas von Aquin in eine Reihe zu stellen, lässt auf abgrundtiefen Hass gegen das Christentum schließen.

Der darin genannte Eintrag vom 15.04.2002 lautet:


"Messfeier" à la V2-Sekte
Aus der heutigen Meldung von "kath.net": "\'Nightwatch\': Action, Anbetung und Anstößiges"
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In der Nacht vom 13. auf den 14. April trafen sich an dreizehn verschiedenen Orten in Österreich Jugendliche zur sogenannten Nightwatch, die von der Katholischen Jugend Österreich (KJÖ) und verschiedenen österreichischen katholischen Erneuerungsbewegungen veranstaltet wurde. [...] Anstoß erregte die Feier einer hl. Messe um 5 Uhr früh in Kremsmünster, bei der auch Bischof Maximilian Aichern anwesend war. Bei dem Gottesdienst, zelebriert vom Jugendseelsorger der KJ-Oberösterreich, Zarko Prskalo, sei es liturgisch drunter und drüber gegangen, berichteten mehrere Teilnehmer. Zahlreiche Elemente einer hl. Messe seien ausgelassen worden, wie z. B. das Schuldbekenntnis und die Lesungen. Anderes sei derart verändert worden, dass von den ursprünglichen Elementen fast nichts mehr übrig geblieben sei: Beim umformulierten Credo hieß es unter anderem wörtlich: Ich glaube an Gott, der mir Vater und Mutter ist. Die Kommunionverteilung wurde von Kommunionhelfern durchgeführt, die nach der Wandlung die gewandelten (?) Weckerln in Brotkörben und den Kelch mit Wein an jeweils einen Kreis von zehn sitzenden Teilnehmer überreichten, wobei die Jugendlichen diese selbst herausnahmen.
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Wir sind von derlei Vorgängen nicht überrascht. Die V2-Sekte hat an die Stelle der hl. Messe den "Novus Ordo" gesetzt, und in dem wird nur noch der Mensch verherrlicht, während Gott verhöhnt wird.
1) Zu unseren eindringlichsten persönlichen Novus-Ordo-Erfahrungen (sind Anekdoten, also nur durch Zeugenaussagen beweisbar) gehört ein Novus Ordo am Gründonnerstagabend wohl Ende der achtziger Jahre in Jülich, Rochus-Turnhalle (so sieht das "Kirchgebäude" jedenfalls aus); für die "Wandlung" hatte man Mazzen genommen (ungesäuertes Brot, wie es von den Juden beim Passah-Fest gegessen wird). Die "gewandelten" Mazzen wurden bei der ersten Kommunionsrunde, bei der die Mazzen, schätzungsweise im Format 2x8 cm, vorher in kleinere Stücke gebrochen wurden, nicht ganz aufgebraucht, und so gab der "Pfarrer" einen weitere Runde aus, wobei er jedem - solange der Vorrat reichte - eine ungebrochene Mazze in die Finger drückte, ebenso wie bei der ersten Runde mit der Behauptung: "Der Leib Christi". Hinter uns in der Reihe saßen zwei "aktive" "Pfarrei"-Mitglieder, deren Tätigkeit in der "Pfarrei" uns bekannt war, also echte V2-Profis. Die Frau fragte den Mann, während er genüßlich an seiner "gewandelten" Mazze knabberte und lustig den Boden vollkrümelte: "Na, schmeckt´s".
2) Von einem Novus Ordo in Chur wurde uns - immerhin glaubhaft - erzählt, dass der Mahlvorsteher Brote genommen und nach der "Wandlung" in kleine Teile zerbröselt hatte, so wie das der Alm-Öhi in seiner Hütte mit dem Brot zur Gemüsesuppe macht: Ein damaliger Konseminarist berichtete uns sichtlich schockiert über den Vorfall, bei dem ebenfalls massig "gewandelte" Krümel auf dem Boden verstreut wurden.
3) Wir haben in Chur auch einmal einen Novus Ordo, den der Regens Peter Rutz abzog, vorzeitig verlassen (mit kollektivem Stühlerücken und anderen Scherzen). Deswegen hielt Rutz uns kurz darauf erbost eine von seinen zahlreichen Standpauken: Was uns eigentlich eingefallen sei, Zeuge seiner bescheuerten Novus-Ordo-Show im Zimmer mit dem rustikalen Luthertisch (Photo 38 KB) zu werden, statt seiner angekündigten Party einfach fernzubleiben und nicht darüber nachzudenken.
Nochmals: Diese drei Geschichten sind Anekdoten, von denen wir z.T. auch selbst nur gehört haben - aber wie auch die kath.net-Meldung zeigt, geht es in der V2-Sekte "liturgisch drunter und drüber", auch wenn ein "Bischof" daran teilnimmt.

Bzgl. des Erfolgs der V2-Liturgie s. den Eintrag vom 17.04.2002


Abwärts - Das "neue Pfingsten" in Zahlen

Kommentar dazu aus dem "Kirchenboten" vom 17.04.2002 ("Abwärtstrend: Berufe der Kirche in der Krise"): "Parallel zum Rückgang der Priester- und Ordensberufe geht auch der sonntägliche Gottesdienstbesuch zurück. Wie das Sekretariat der Deutschen Bischofskonferenz ermittelt hat, kamen 1999 auf je 100 Katholiken in Deutschland 16,6 Gottesdienstteilnehmer an Sonntagen, ein Jahr zuvor waren es 17,1 und im Jahr 1990 21,9."



Joseph Ratzinger ist allgemein bekannt als niveaulose Labertasche. Er sülzt in einem fromm klingenden Wortschwall vor sich her, was das Zeug hält, und bedient sich v.a. des Stils seines hochverehrten Lehrers Karl Rahner, antichristliche Lehre in pseudochristlichem Gefasel zu verpacken.
Zu den erfolgreichsten Machwerken JRs gehört die "Einführung in das Christentum. Vorlesungen über das Apostolische Glaubensbekenntnis", München 1968, die immer wieder aufgelegt wird (wir besitzen die Sonderausgabe von 1985) und z.B. vom "Lehrstuhl für Fundamentaltheologie und Theologie der Ökumene" empfohlen wird. JR ist kein Christgläubiger, sondern ein energischer Diener Satans. Zwei Ausschnitte aus JRs "Einführung":
202f
Nach der Darstellung des Epheserbriefes bestand das Heilswerk Christi gerade darin, daß er die Mächte und Gewalten in die Knie zwang, in denen Origenes in weiterführender Deutung dieses Textes die kollektiven Mächtigkeiten sah, die den Menschen umklammern: die Macht des Milieus, der nationalen Tradition; jenes »Man«, das den Menschen niederhält und zerstört. Kategorien wie Erbsünde, Auferstehung des Fleisches, Weltgericht usw. sind überhaupt nur von hier aus zu verstehen, denn der Sitz der Erbsünde ist eben in diesem kollektiven Netz zu suchen, das als geistige Vorgegebenheit der einzelnen Existenz vorausgeht, nicht in irgendeiner biologischen Vererbung zwischen lauter sonst völlig getrennten einzelnen. Von ihr zu reden besagt eben dies, daß kein Mensch mehr am Punkt Null, in einem »Status integritatis« (= von der Geschichte völlig unversehrt), anfangen kann. Keiner steht in jenem unversehrten Anfangszustand, in dem er nur frei sich auszuwirken und sein Gutes zu entwerfen brauchte; jeder lebt in einer Verstrickung, die ein Teil seiner Existenz selber ist.
248
Der Tod ist die Einsamkeit schlechthin. Jene Einsamkeit aber, in die die Liebe nicht mehr vordringen kann, ist - die Hölle.
Damit sind wir wieder bei unserem Ausgangspunkt angelangt, beim Glaubensartikel vom Abstieg in die Hölle. Dieser Satz besagt von hier aus, daß Christus das Tor unserer letzten Einsamkeit durchschritten hat, daß er in seiner Passion eingetreten ist in diesen Abgrund unseres Verlassenseins. Wo uns keine Stimme mehr erreichen kann, da ist Er.
260
Himmel ist nicht ein Ort, der vor der Himmelfahrt Christi aus einem positivistischen Strafdekret Gottes heraus abgesperrt gewesen wäre, um dann eines Tages ebenso positivistisch aufgeschlossen zu werden. Die Wirklichkeit Himmel entsteht vielmehr allererst durch das In-einstreten von Gott und Mensch. Der Himmel ist zu definieren als das Sichberühren des Wesens Mensch mit dem Wesen Gott; dieses Ineinstreten von Gott und Mensch ist in Christus mit seinem Überschritt über den Bios durch den Tod hindurch zum neuen Leben endgültig geschehen. Himmel ist demnach jene Zukunft des Menschen und der Menschheit, die diese sich nicht selbst geben kann, die ihr daher, solange sie nur auf sich selbst wartet, verschlossen ist und die erstmals und grundlegend eröffnet worden ist in dem Menschen, dessen Existenzort Gott war und durch den Gott ins Wesen Mensch eingetreten ist.

Also: Nicht Abstammung von Adam, sondern allgemeine Schuldverstrickung ist das Wesen der Erbsünde; dementsprechend ist der Status integritatis eine "Unversehrtheit von der Geschichte". Dieser Irrglaube, mit dem das gesamte Christentum in seinem Kern zerstört ist, ist auch die Grundausage des Apostaten-Katechismus (s. die dortigen Ausführungen).
Dann braucht man auch nicht weiter über das Christentum zu sinnieren, sondern dann kann es nur noch darum gehen, alle anderen Glaubenslehren umzubiegen. Nach Ratzinger abgeschafft gehören solche Kirchenlieder wie:
(Advent):"Tauet, Himmel, den Gerechten, Wolken, regnet ihn herab", rief das Volk in bangen Nächten, dem Gott die Verheißung gab: einst den Mittler selbst zu sehen und zum Himmel einzugehen; denn verschlossen war das Tor, bis der Heiland trat hervor.
(Christi Himmelfahrt): 1. Ihr Christen, hoch erfreuet euch, der Herr fährt auf zu seinem Reich! Er triumphiert, lobsinget ihm, lobsinget ihm mit lauter Stimm!
2. Sein Werk auf Erden ist vollbracht, zerstört hat er des Todes Macht. Er hat die Welt mit Gott versöhnt, und Gott hat ihn mit Ehr gekrönt.

Ebenso kann man die Lehrsätze aus dem Kompendium der christlichen Lehre streichen:
115. Was lehrt uns der fünfte Artikel: »Abgestiegen zu der Hölle, am dritten Tage wieder auferstanden von den Toten«?
Der fünfte Artikel des Glaubensbekenntnisses lehrt uns, daß die Seele Jesu Christi, nachdem sie sich vom Leib getrennt hatte, in die Vorhölle der heiligen Väter hinabstieg und daß sie sich am dritten Tage wieder mit dem Leib vereinigte, um sich nie mehr von ihm zu trennen.
116. Was versteht man hier unter Hölle?
Unter Hölle versteht man hier die Vorhölle der heiligen Väter, das heißt jenen Ort, an dem die Seelen der Gerechten zurückgehalten wurden und die Erlösung durch Jesus Christus erwarteten.
117. Warum wurden die Seelen der heiligen Väter nicht schon vor dem Tod Jesu Christi in das Paradies eingeführt?
Die Seelen der heiligen Väter wurden nicht schon vor dem Tod Jesu Christi in das Paradies eingeführt, weil durch die Sünde Adams das Paradies verschlossen war und weil es sich ziemte, daß Jesus Christus, der ihn durch seinen Tod wieder eröffnete, als erster dort einging.
120. Was lehrt uns der sechste Artikel: »Aufgefahren in den Himmel; sitzet zur rechten Hand Gottes, des allmächtigen Vaters«?
Der sechste Artikel des Glaubensbekenntnisses lehrt uns, daß Jesus Christus vierzig Tage nach seiner Auferstehung in Gegenwart seiner Jünger aus eigener Kraft in den Himmel aufgestiegen ist und daß er, wie er als Gott dem Vater in der Herrlichkeit gleich ist, so auch als Mensch über alle Engel und Heiligen erhöht und als Herr aller Dinge eingesetzt worden ist.

Die Wortspielchen, die JR hier mit Himmel und Hölle betreibt, sind aber eben auch letztlich egal, weil in JRs Religion einfach alles egal ist. Da hilft es auch nichts, wenn JR immer wieder beteuert, wie wichtig Umkehr und Buße sind, dass der Mensch das Heil verlieren kann etc. - solche Täuschungsmanöver können nicht die Tatsache aus der Welt schaffen, dass JRs Religion mit dem Christentum im Grunde nur noch den Namen gemeinsam hat.

JR lebt ganz im Geist der Lüge - da geniert er sich auch nicht, Lügen über die so gen. "Liturgiereform" vom Stapel zu lassen. Hier ein Ausschnitt aus seinem vielleicht bekanntesten und verbreitetsten Machwerk: Zur Lage des Glaubens, München 1985, 124-127:


Seine wichtigen Aufgaben in Rom hindern Joseph Ratzinger daran (aus Mangel an Zeit und auch an Gelegenheit), die Veröffentlichung von wissenschaftlichen Artikeln und Büchern, wie er es möchte, fortzuführen. Wie wichtig ihm das Thema der Liturgie ist, zeigt die Tatsache, daß er eines der wenigen Werke, die er in diesen Jahren veröffentlicht hat, diesem Thema gewidmet hat: sein Buch Das Fest des Glaubens. Es handelt sich dabei um eine Sammlung kurzer Aufsätze über die Liturgie und über ein bestimmtes Verständnis von >aggiornamento<, über das er sich bereits zehn Jahre nach Schluß des II. Vatikanums betroffen äußerte. Ich greife einen Abschnitt aus dem Manuskript von 1975 Thesen zum Thema >Zehn Jahre Vaticanum II< heraus und lese: »Die Öffnung der Liturgie für die Volkssprachen war begründet und berechtigt; sie ist auch vom Trienter Konzil als Möglichkeit ins Auge gefaßt. Ebenso ist es schlechthin unwahr, mit bestimmten Integralisten zu behaupten, die Ausbildung neuer Kanon-Formulare widerspreche dem Trienter Konzil. Wieweit die einzelnen Schritte der Liturgiereform wirklich Verbesserungen oder eher Banalisierungen waren, wieweit sie pastoral klug oder töricht oder rücksichtslos waren, muß hier dahingestellt bleiben.« Ich lese weiter aus jenem Beitrag von Joseph Ratzinger, damals noch Theologieprofessor, aber bereits Mitglied der Päpstlichen Internationalen Theologenkommission: »Klar ist, daß auch bei der Vereinfachung und bei der möglichst verständlichen Fassung der Liturgie das Mysterium des Handelns Gottes im Handeln der Kirche und damit die unmanipulierbare Vorgegebenheit des Kerns der Liturgie für Priester und Gemeinden wie ihr gesamtkirchlicher Charakter unangetastet bleiben müssen. Daher - mahnte Professor Ratzinger - muß weit entschiedener, als es bisher geschehen ist, rationalistischer Verflachung, geschwätzigem Zerreden und pastoraler Infantilität entgegengetreten werden, die die Liturgie zum Gemeindekränzchen degradiert und sie auf Bild-Zeitungs-Verständlichkeit herunterschrauben will. Auch die geschehenen Reformen, besonders im Bereich der Rituale, werden unter solchen Gesichtspunkten überprüft werden müssen.« Während ich ihm diese seine Ausführungen vorlese, hört er mir mit der gewohnten Aufmerksamkeit und Geduld zu. Seither sind zehn Jahre vergangen, der Verfasser dieses Warnrufs ist nicht mehr nur ein einfacher Gelehrter, er ist Wächter über die Orthodoxie der Kirche. Erkennt sich der Ratzinger von heute, der Präfekt der Glaubenskongregation in diesem Abschnitt wieder? »Ganz und gar - antwortet er mir, ohne zu zögern -, im Gegenteil, seit ich diese Zeilen schrieb, sind weitere Aspekte, die hätten bewahrt werden müssen, vernachlässigt, viele noch erhalten gebliebene Schätze vergeudet worden. Damals, 1975, zeigten sich viele Theologen-Kollegen über meine Ausführung empört oder zumindest überrascht. Jetzt gibt es auch unter ihnen zahlreiche, die mir zumindest teilweise recht geben.« Das heißt also, es wäre zu weiteren Mißdeutungen und Irrtümern gekommen, die die ernsten Worte in Ihrem sechs Jahre später erschienenen Buch, das wir nannten, noch mehr rechtfertigen würden: »Aber das Frösteln, das einem die glanzlos gewordene nachkonziliare Liturgie einjagt oder einfach die Langeweile, die sie mit ihrer Lust zum Banalen wie mit ihrer künstlerischen Anspruchslosigkeit auslöst . . .«
Seiner Ansicht nach stellt gerade der Bereich der Liturgie -sowohl in den Arbeiten der Fachleute als auch in konkreten Anwendungen - »eines der Beispiele dar, die am deutlichsten den Gegensatz zwischen dem hervortreten lassen, was der echte Text des II. Vatikanums sagt, und der Weise, in der er dann verstanden und angewendet worden ist«. Ein zur Genüge bekanntes und der Gefahr des Mißbrauchs ausgesetztes Beispiel stellt die Verwendung des Lateins dar, zu dem der Konzilstext deutlich sagt: »Der Gebrauch der lateinischen Sprache soll in den lateinischen Riten erhalten bleiben, soweit nicht Sonderrecht entgegensteht.« (Sacrosanctum Concilium, Art. 36). Weiter unten ermahnen die Väter: »Es soll jedoch Vorsorge getroffen werden, daß die Christgläubigen die ihnen zukommenden Teile des Meß-Ordinariums auch lateinisch miteinander sprechen oder singen können.« (Sacrosanctum Concilium, Art. 54). Noch weiter unten, in demselben Dokument: »Gemäß jahrhundertealter Überlieferung des lateinischen Ritus sollen die Kleriker beim Stundengebet die lateinische Sprache beibehalten.« (Sacrosanctum Concilium, Art. 101). Ziel des Gesprächs mit Kardinal Ratzinger, so sagten wir zu Beginn, war es nicht, unsere Ansicht in den Vordergrund zu rücken, sondern die Meinung des Befragten darzulegen. Dennoch - so unwichtig das auch sein mag - finden wir persönlich die Haltung derer etwas seltsam, die wie >Witwen< und >Waisen< einer für immer verschwundenen Vergangenheit nachtrauern, und verspüren keinerlei Heimweh nach einer lateinischen Liturgie, die wir selbst nur in ihrer letzten, erschöpften Lebensphase kennengelernt haben. Trotzdem, wenn man die Konzilsdokumente liest, kann man das Anliegen von Kardinal Ratzinger verstehen: Es ist eine objektive Tatsache, daß, auch wenn man sich nur auf die Problematik der liturgischen Sprache beschränkt, der Kontrast zwischen den Texten des II. Vatikanums und den konkreten darauffolgenden Anwendungen ins Auge springt. Es geht nicht darum, sich zu beklagen, sondern darum, von so maßgebender Seite zu erfahren, wie dieser Riß überhaupt zustande gekommen ist. Er schüttelt den Kopf: »Auch dies gehört wohl zu den Fällen eines - in diesen Jahren leider häufigen - Widerspruchs zwischen dem Wortlaut des Konzils, der authentischen Struktur der Kirche und ihres Kults, den wirklichen momentanen pastoralen Erfordernissen auf der einen und den konkreten Antworten bestimmter klerikaler Kreise auf der anderen Seite. Dennoch aber war die liturgische Sprache zu keiner Zeit etwas Nebensächliches. Am Anfang des Bruches zwischen lateinischem Westen und griechischem Osten steht auch ein Problem sprachlichen Sich-nicht-Verstehens. Möglicherweise könnte das Verschwinden der gemeinsamen liturgischen Sprache die zentrifugalen Kräfte in den verschiedenen katholischen Gebieten verstärken.« Er fügt jedoch sofort hinzu: »Um das schnelle und fast totale Aufgeben der alten gemeinsamen liturgischen Sprache zu erklären, muß man im Grunde einen kulturellen Wandel der öffentlichen Bildung im Westen berücksichtigen. Als Professor konnte ich mir noch zu Beginn der sechziger Jahre erlauben, jungen Menschen, die aus deutschen Oberschulen kamen, einen lateinischen Text vorzulesen. Heute ist dies nicht mehr möglich.«


An solchem dummen Geschwafel bauen sich Indultler à la Thomas Floren auf. Man kann es auch noch kürzer fassen, etwa mit dem Zitat eines offenkundigen Gesinnungsgenossen von Floren (beide lesen anscheinend die Una Voce Korrespondenz und sind Fans von Georg May), ein "Kaplan Alfred Betschart", der eine Art selbstapologetischen Text veröffentlicht hat:
"WARUM FEIERE ICH EXKLUSIV DIE MESSLITURGIE VON 1962?", in dem es u.a. heißt:
ich hatte vor zehn Jahren die Gelegenheit, einen ehemaligen Peritus des 2. Vatikanischen Konzils und Mitarbeiter der Liturgiekonstitution "Sacrosanctum Concilium" persönlich zu fragen, ob die heutigen Änderungen innerhalb der Messliturgie dem entsprechen, was das Konzil beabsichtigt habe. Es ist dies der heutige Alfons Kardinal Stickler. Seine spontane Antwort lautete: "Nein, niemals! Was heute geschieht, kommt einer Revolution gleich! Die Theologie des Messopfers wird zu einer Theologie der Mahlfeier umfunktioniert."

Es stimmt zwar, dass der Novus Ordo keine sakramentale Feier, sondern eine bloße Mahlfeier ist, aber: Die Revolution liegt ganz eindeutig in den Texten selbst begründet, egal, was "Kardinäle" wie JR oder Stickler anderen weismachen wollen. Also zusätzlich zu den bereits zitierten Ausschnitten (Nrr. 22, 30, 36) hier nun weitere Kostproben aus SC:
1. Das Heilige Konzil hat sich zum Ziel gesetzt, das christliche Leben unter den Gläubigen mehr und mehr zu vertiefen, die dem Wechsel unterworfenen Einrichtungen den Notwendigkeiten unseres Zeitalters besser anzupassen, zu fördern, was immer zur Einheit aller, die an Christus glauben, beitragen kann, und zu stärken, was immer helfen kann, alle in den Schoß der Kirche zu rufen. Darum hält es das Konzil auch in besonderer Weise für seine Aufgabe, sich um Erneuerung und Pflege der Liturgie zu sorgen.

21. Damit das christliche Volk in der heiligen Liturgie die Fülle der Gnaden mit größerer Sicherheit erlange, ist es der Wunsch der heiligen Mutter Kirche, eine allgemeine Erneuerung der Liturgie sorgfältig in die Wege zu leiten. Denn die Liturgie enthält einen kraft göttlicher Einsetzung unveränderlichen Teil und Teile, die dem Wandel unterworfen sind. Diese Teile können sich im Laufe der Zeit ändern, oder sie müssen es sogar, wenn sich etwas in sie eingeschlichen haben sollte, was der inneren Wesensart der Liturgie weniger entspricht oder wenn sie sich als weniger geeignet herausgestellt haben. Bei dieser Erneuerung sollen Texte und Riten so geordnet werden, daß sie das Heilige, dem sie als Zeichen dienen, deutlicher zum Ausdruck bringen, und so, daß das christliche Volk sie möglichst leicht erfassen und in voller, tätiger und gemeinschaftlicher Teilnahme mitfeiern kann. Zu diesem Zweck hat das Heilige Konzil folgende allgemeinere Regeln aufgestellt.

25. Die liturgischen Bücher sollen baldigst revidiert werden; dazu sollen aus den verschiedenen Gebieten des Erdkreises Fachleute herangezogen und Bischöfe befragt werden.

34. Die Riten mögen den Glanz edler Einfachheit an sich tragen und knapp, durchschaubar und frei von unnötigen Wiederholungen sein. Sie seien der Fassungskraft der Gläubigen angepaßt und sollen im allgemeinen nicht vieler Erklärungen bedürfen.

35. Damit deutlich hervortrete, daß in der Liturgie Ritus und Wort aufs engste miteinander verbunden sind, ist zu beachten:
[...]
4) Zu fördern sind eigene Wortgottesdienste an den Vorabenden der höheren Feste, an Wochentagen im Advent oder in der Quadragesima sowie an den Sonn- und Feiertagen, besonders da, wo kein Priester zur Verfügung steht; in diesem Fall soll ein Diakon oder ein anderer Beauftragter des Bischofs die Feier leiten.

37. In den Dingen, die den Glauben oder das Allgemeinwohl nicht betreffen, wünscht die Kirche nicht eine starre Einheitlichkeit der Form zur Pflicht zu machen, nicht einmal in ihrem Gottesdienst; im Gegenteil pflegt und fördert sie das glanzvolle geistige Erbe der verschiedenen Stämme und Völker; was im Brauchtum der Völker nicht unlöslich mit Aberglauben und Irrtum verflochten ist, das wägt sie wohlwollend ab, und wenn sie kann, sucht sie es voll und ganz zu erhalten. Ja, zuweilen gewährt sie ihm Einlaß in die Liturgie selbst, sofern es grundsätzlich mit dem wahren und echten Geist der Liturgie vereinbar ist.

38. Unter Wahrung der Einheit des römischen Ritus im wesentlichen ist berechtigter Vielfalt und Anpassung an die verschiedenen Gemeinschaften, Gegenden und Völker, besonders in den Missionen, Raum zu belassen, auch bei der Revision der liturgischen Bücher. Dieser Grundsatz soll entsprechend beachtet werden, wenn die Gestalt der Riten und ihre Rubriken festgelegt werden.

39. Innerhalb der Grenzen, die in der "editio typica" der liturgischen Bücher bestimmt werden, wird es Sache der für ein Gebiet im Sinne von Art. 22 § 2 zuständigen kirchlichen Autorität sein, Anpassungen festzulegen, besonders hinsichtlich der Sakramentenspendung, der Sakramentalien, der Prozessionen, der liturgischen Sprache, der Kirchenmusik und der sakralen Kunst, jedoch gemäß den Grundregeln, die in dieser Konstitution enthalten sind.

48. So richtet die Kirche ihre ganze Sorge darauf, daß die Christen diesem Geheimnis des Glaubens nicht wie Außenstehende und stumme Zuschauer beiwohnen; sie sollen vielmehr durch die Riten und Gebete dieses Mysterium wohl verstehen lernen und so die heilige Handlung bewußt, fromm und tätig mitfeiern, sich durch das Wort Gottes formen lassen, am Tisch des Herrenleibes Stärkung finden. Sie sollen Gott danksagen und die unbefleckte Opfergabe darbringen nicht nur durch die Hände des Priesters, sondern auch gemeinsam mit ihm und dadurch sich selber darbringen lernen. So sollen sie durch Christus, den Mittler, von Tag zu Tag zu immer vollerer Einheit mit Gott und untereinander gelangen, damit schließlich Gott alles in allem sei.

57. § 1. Die Konzelebration ist in der Kirche des Ostens wie des Westens bis auf den heutigen Tag in Übung geblieben. In ihr tritt passend die Einheit des Priestertums in Erscheinung. Deshalb bat es das Konzil für gut befunden, die Vollmacht zur Konzelebration auf folgende Fälle auszudehnen:
1. a) Die Messe der Chrisamweihe und die Abendmahlsmesse am Gründonnerstag.
b) Die Messen bei Konzilien, Bischofszusammenkünften und Synoden.
c) Die Messe bei der Abtsweihe.
2. Überdies auf folgende Fälle, wenn der Ordinarius, dem das Urteil zusteht, ob die Konzelebration angebracht ist, die Erlaubnis gibt:
a) Die Konventmesse und die Hauptmesse in jenen Kirchen, in denen das geistliche Wohl der Christgläubigen nicht die Einzelzelebration aller anwesenden Priester verlangt.
b) Messen bei den verschiedenartigen Zusammenkünften von Welt- und Ordenspriestern.
§ 2. 1. Dem Bischof steht es zu, im Bereich seines Bistums das Konzelebrationswesen zu leiten.
2. Jedem Priester bleibt die Freiheit, einzeln zu zelebrieren, jedoch nicht zur selben Zeit in derselben Kirche während einer Konzelebration und nicht am Gründonnerstag.

58. Es soll ein neuer Konzelebrationsritus geschaffen und in das Römische Pontifikale und Missale eingefügt werden.

62. Da sich aber im Laufe der Zeiten einiges in die Riten der Sakramente und Sakramentalien eingeschlichen hat, wodurch ihre Natur und ihr Ziel uns heute weniger einsichtig erscheinen, und da es mithin notwendig ist, einiges an ihnen den Erfordernissen unserer Zeit anzupassen, so erläßt das Heilige Konzil für ihre Reform folgende Anordnungen.

63. Da nicht selten bei der Spendung der Sakramente und Sakramentalien beim Volk der Gebrauch der Muttersprache sehr nützlich sein kann, soll ihr breiterer Raum gewährt werden, und zwar nach folgenden Richtlinien:

88. Da die Heiligung des Tages Ziel des Stundengebetes ist, soll die überlieferte Folge der Gebetsstunden so neugeordnet werden, daß die Horen soweit wie möglich ihren zeitgerechten Ansatz wiedererhalten. Dabei soll zugleich den heutigen Lebensverhältnissen Rechnung getragen werden, in denen vor allem jene leben, die apostolisch tätig sind.

89. Deshalb sollen bei der Reform des Stundengebetes die folgenden Richtlinien eingehalten werden:
a) Die Laudes als Morgengebet und die Vesper als Abendgebet, nach der ehrwürdigen Überlieferung der Gesamtkirche die beiden Angelpunkte des täglichen Stundengebetes, sollen als die vornehmsten Gebetsstunden angesehen und als solche gefeiert werden.
b) Die Komplet soll so eingerichtet werden, daß sie dem Tagesabschluß voll entspricht.
c) Die sogenannte Matutin soll zwar im Chor den Charakter als nächtliches Gotteslob beibehalten, aber so eingerichtet werden, daß sie sinnvoll zu jeder Tageszeit gebetet werden kann. Sie soll aus weniger Psalmen und längeren Lesungen bestehen.
d) Die Prim soll wegfallen.
e) Im Chor sollen die kleinen Horen, Terz, Sext und Non beibehalten werden. Außerhalb des Chores darf man eine davon auswählen, die der betreffenden Tageszeit am besten entspricht.

101. § 1. Gemäß jahrhundertealter Überlieferung des lateinischen Ritus sollen die Kleriker beim Stundengebet die lateinische Sprache beibehalten. Jedoch ist der Ordinarius ermächtigt, in einzelnen Fällen jenen Klerikern, für die der Gebrauch der lateinischen Sprache ein ernstes Hindernis für den rechten Vollzug des Stundengebetes bedeutet, die Benützung einer nach Maßgabe von Art. 36 geschaffenen muttersprachlichen Übersetzung zu gestatten.
§ 2. Der zuständige Obere kann den Chorfrauen sowie den Mitgliedern der Orden und ordensähnlichen Gemeinschaften aller Art, seien es Männer, die nicht Kleriker sind, seien es Frauen, gestatten, daß sie für das Stundengebet auch im Chor die Muttersprache benutzen können, sofern die Übersetzung approbiert ist.
§ 3. Jeder zum Stundengebet verpflichtete Kleriker, der zusammen mit einer Gruppe von Gläubigen oder mit den in § 2 Genannten das Stundengebet in der Muttersprache feiert, erfüllt seine Pflicht, sofern der Text der Übertragung approbiert ist.

128. Die Canones und kirchlichen Statuten, die sich auf die Gestaltung der äußeren zur Liturgie gehörigen Dinge beziehen, sind zugleich mit den liturgischen Büchern im Sinne von Art. 25 unverzüglich zu revidieren. Das gilt besonders von den Bestimmungen über würdigen und zweckentsprechenden Bau der Gotteshäuser, Gestalt und Errichtung der Altäre, edle Form des eucharistischen Tabernakels, seinen Ort und seine Sicherheit, richtige und würdige Anlage des Baptisteriums, schließlich von den Bestimmungen über die rechte Art der heiligen Bilder, des Schmuckes und der Ausstattung der Kultgebäude. Bestimmungen, die der erneuerten Liturgie weniger zu entsprechen scheinen, mögen abgeändert oder abgeschafft werden; solche aber, die sie fördern, sollen beibehalten oder neueingeführt werden. In diesem Zusammenhang wird den Bischofsversammlungen der einzelnen Gebiete, besonders hinsichtlich von Material und Form der heiligen Geräte und Gewänder, die Vollmacht erteilt, Anpassungen an die örtlichen Erfordernisse und Sitten vorzunehmen, nach Maßgabe von Art. 22 dieser Konstitution.



Es haben sich also Entstellungen "eingeschlichen", und nun muss alles "möglichst leicht zu erfassen" sein; der "Glanz edler Einfachheit" muss her, alles muss "knapp, durchschaubar und frei von unnötigen Wiederholungen sein", "der Fassungskraft der Gläubigen angepaßt". Latein ist nur noch dazu da, um abgeschafft zu werden. Alles ist also auf Plattheiten angelegt - Niveaulosigkeit, die von JR so geschmähte "Banalisierung" ist das Maß aller Dinge. Alles zielt auf einen hemmungslosen Wust lokaler Kreativität, die Einheit soll auf Biegen und Brechen zerstört werden.
Die Konzelebration ist übrigens nach can. 803 CIC verboten; die beiden Ausnahmen sind die Priesterweihe und die Bischofsweihe. In der V2-Sekte wird deshalb massiv (nicht-sakramental) "konzelebriert", so waren wir bei einem JR-Novus-Ordo im Vatikan anwesend, bei der eine ganze Horde von V2-Priestern "konzelebriert" hat. Es ist allerdings so gut wie unmöglich, dass sich JR noch an uns erinnert - wir waren in dem Haufen von Churer Seminaristen versteckt, mit dem er nach dem Novus Ordo ein kurzes Schwätzchen hielt. In den V2-Seminaren war die Einzel-"Zelebration" die ganz große Ausnahme.
Alles in allem wird also viel weniger gebetet. Viel zu beten hat auch der Priester nicht mehr, das V2-Stundengebet ist zurechtgestutzt für Leute mit "gewissen psychologischen Schwierigkeiten" und nur noch etwa halb so lang wie das katholische Brevier.
Mit der Lokalliturgie ist auch das demokratische Element in der Liturgie festgeschrieben - die Ordnung der Liturgie wird in die Hände der Diözesanleitung gelegt.
Die priesterlosen "Wortgottesdienste", die sich großer Beliebtheit erfreuen und auch dank des "Priestermangels" so verbreitet sind, werden von SC als förderungswürdig hingestellt; statt Anbetung Christi im Sakrament gilt nun die Devise: Party on!

Also: Der von JR und anderen "konservativen" V2-Fanatikern behauptete "Widerspruch zwischen dem Wortlaut des Konzils, der authentischen Struktur der Kirche und ihres Kults, den wirklichen momentanen pastoralen Erfordernissen auf der einen und den konkreten Antworten bestimmter klerikaler Kreise auf der anderen Seite", existiert gar nicht, der von SC befohlene Weg sah ja gerade vor, den "gesamtkirchlichen Charakter" der Liturgie abzuschaffen und eine unerträgliche Plattheit durchzudrücken. Man kann eine gewisse Widerprüchlichkeit in SC selbst nachweisen - besonders deutlich am Beispiel der Kultsprache Latein -, aber nicht zwischen SC und der Liturgierevolution. Sie ist die natürliche Konsequenz der V2-Vorgaben.



Aktualisierung 11.05.2002

kath.net hat heute, 11.05.2002, die verlogenen Lobeshymnen auf den Antichristen JR mit Nachdruck wiederholt. Aus der Meldung "Weggemeinschaft des Glaubens - Kirche als Communio":


Joseph Kardinal Ratzinger, Präfekt der Glaubenskongregation, zeichnet seit 1981 an der Seite von Papst Johannes Paul II. verantwortlich für den Schutz des katholischen Glaubensgutes von zwei Milliarden Katholiken weltweit. Er gehört zu den genialsten Denkern an der Jahrtausendschwelle und ist bereits für das vergangene Jahrhundert gemeinsam zu nennen mit Menschen wie Ortega y Gasset, Maurice Blondel, Sir Karl Popper, Hans Georg Gadamer, Romano Guardini, Hans Urs von Balthasar und Ernst Jünger. Sein poetischer Stil, seine umfassende Bildung und seine präzise Darlegung des katholischen Glaubens lassen ihn zu Beginn einer neuen Epoche als Hüter eines Schatzes wirken, dessen zweitausendjährige Reifung ein unvergleichliches Zeugnis menschlichen Glaubens, Ringens, Betens und Denkens darstellt. Dies erscheint nur möglich unter der Voraussetzung jener Verbindung tiefer Spiritualität und aristokratischer Heiterkeit, wie sie den überragenden Denkern uralter Institutionen zwischen Himmel und Erde zu eigen ist. Nicht zu Unrecht hat man Kardinal Ratzinger mit Thomas von Aquin verglichen, dessen gewaltige Synthese mittelalterlicher Theologie und antiker Logik und Metaphysik seit Jahrhunderten Richtschnur katholischen Denkens ist. Joseph Kardinal Ratzingers Engagement für die Wahrung der glaubensmäßigen Einheit der Catholica vertiefte das Verständnis der Kirche als Gemeinschaft der Gläubigen, als Raum und Zeit übergreifende Communio. Nicht ohne Grund haben also Stephan Otto Horn und Vinzenz Pfnür, beide Schüler des Jubilars, in der Festschrift zu seinem 75. Geburtstag jüngste Texte von Joseph Kardinal Ratzinger zum Thema Weggemeinschaft des Glaubens. Kirche als Communio versammelt.

Es wäre schön, wenn noch andere bereit wären, die katholische Lehre (Thomas von Aquin) mit der Apostasie von JR und seiner V2-Sekte zu vergleichen; das ist die Hauptaufgabe von KzM. kath.net hingegen beschreitet hartnäckig den Weg der Propaganda: Dem Publikum hemmungslose Lügen hemmungslos eintrichtern!
JRs "poetischer Stil" ist sein Wust fromm klingenden Gesülzes;
JRs "umfassende Bildung" ist seine Primitivität;
JRs "präzise Darlegung des katholischen Glaubens" ist die Verballhornung, Falschdeutung und Leugnung der Dogmen;
JRs "tiefe Spiritualität" ist das Antichristentum (Lehre aus der Hölle);
JRs "aristokratische Heiterkeit" ist seine unendliche Hybris.
Das ist unwiderlegbar bewiesen.
Ob kath.net diese neue Propaganda-Welle nur deshalb losgetreten hat, um das angepriesene JR-Buch zu verkaufen, oder ob diese ausufernde Ungeheuerlichkeit als Rache wegen unseres JR-Textes zusammengelogen wurde, bleibe einmal dahingestellt.
Über Thomas von Aquin hinaus werden darin noch andere Namen genannt, von denen einige auch KzM-Lesern bekannt sein dürften. Wer die KzM-Suchfunktion z.B. mit "Hans Urs von Balthasar" verwendet, findet u.a. den Text Lieber Karl., wo es einige Ausführungen zu HUvB gibt, der übrigens auch auf der Startseite erwähnt wird. Im selben Karl-Text gibt es auch einen Hinweis auf den Blondel-Fanatiker und JR-Kumpan Peter Henrici, der zu unseren erbittertsten Feinden in Chur gehörte. Wenn JR mit so hohlen Pfeifen wie HUvB und Blondel in eine Reihe gestellt wird, ist eigentlich kaum etwas dagegen einzuwenden, allerdings darf man nicht der Lüge von kath.net glauben, dass diese Herren "zu den genialsten Denkern an der Jahrtausendschwelle" gehören. Abschließend eine kurze Charakterisierung und Würdigung der Blondel-Phantasien (aus: J. Brunsmann, Lehrbuch der Apologetik, Bd. I, St. Gabriel (2)1930, 13)
Aus dem Natürlichen geht das ernste Verlangen nach dem Übernatürlichen hervor. Indem unsere Seele ihr Streben, in sich das Ideal des Menschen zu verwirklichen, betrachtet, fühlt sie ihre eigene Ohnmacht. Unser Gewissen sagt uns, wie unsere Handlungen beschaffen fein sollen; das Selbstbewußtsein belehrt uns, daß diese Handlungen durch unsere eigene Kraft die vom Gewissen geforderte ideale Vollkommenheit nicht erreichen. Daraus entspringt das lebhafte Verlangen nach Erlösung, fremder Hülfe, wodurch die eigene Unzulänglichkeit behoben werde. Diesem Verlangen nach dem Transzendenten kommt das Christentum mit seiner übernatürlichen Offenbarung und seinen Heilsmitteln hülfebringend entgegen. So führt die Autonomie notwendig zur Heteronomie: das immanente Denken und Empfinden zeigt, was der Mensch braucht, das transzendente Christentum bietet es dar.
Kritik dieser Theorie:
Die Methode Blondels läßt sich in der Apologetik nicht verwenden, denn sie ruht
a) auf den philosophischen Anschauungen des Kantianismus. Diese aber sind, weil sie die Wahrnehmung der Außenwelt unmöglich machen und jedem fremden Gesetze seinen sittlichen Charakter rauben, unhaltbar. Diese Methode enthält
b) keinen Beweis für die Tatsache der übernatürlichen Offenbarung und zeigt ebensowenig, in welcher Form man die übernatürliche Offenbarung annehmen müsse. Es wird überdies
c) willkürlich vorausgesetzt, daß die Hülfe, welche wir im Gefühl unserer Schwäche von Gott erwarten, wirklich übernatürlich sein müsse. Das Übernatürliche führt wohl die Natur zur höchsten Vollendung, bildet aber keine notwendige Ergänzung derselben. Gott könnte durch natürliche Mittel die vollkommene Befolgung des natürlichen Sittengesetzes ermöglichen. Daß wir zu einem übernatürlichen Ziele, d.h. zum unmittelbaren Besitze Gottes in Erkennen und Wollen bestimmt sind und dies Ziel durch übernatürliche Hülfe Gottes erreichen sollen, läßt sich aus den natürlichen Bedürfnissen unseres sittlichen Lebens nicht ableiten.
Unter den neueren Methoden der Apologetik ist diejenige Blondels am wenigsten zu gebrauchen.

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