Beschwerde in der Sache Gerhard
Ludwig Müller / Rom - Vatikan
- Pressemeldung: Strafverfahren wegen Strafvereitelung durch
Andreas Hos, Staatsanwaltschaft Essen -
(Kirche zum Mitreden, 03.01.2013)
Am 10.12.2012 hatte der Editor der katholischen Internetseite
sedisvakantismus-org eine Strafanzeige
gefaxt an "Staatsanwaltschaft Essen", Zweigertstr. 56, 45130
Essen, Fax: (0201) 803-2920. Sowohl über die Strafanzeige
selbst als auch über die weitere Entwicklung informiert die
nachfolgend dokumentierte Beschwerde, die der Editor am 02.01.2013
verschickt hat:
*****
Az. 29 Js 881/12, Bescheid von Andreas Hos v. 20.12.2012
(Poststempel), zugestellt 28.12.2012
Strafverfahren gegen Gerhard Ludwig Müller, Präfekt der
sog. "Glaubenskongregation" der Novus Ordo Subsistit Sekte (NOSS);
Straftatbestände u.a.: Missbrauch von Titeln, Betrug,
Verleumdung, Volksverhetzung
Hier: Beschwerde gegen o.g. Bescheid und Strafanzeige gegen Andreas
Hos wegen Strafvereitlung
Hos lügt: "Hinweise darauf, dass Gerhard Ludwig Müller den
Titel Bischof zu Unrecht führt, ergeben sich nicht. Die
Äusserung, das Zweite Vatikanische Konzil als Bruch mit
früheren Traditionen zu bezeichnen sei Häresie, stellt -
so sie denn gefallen ist - eine theologische Bewertung, nicht aber
eine Verleumdung oder Volksverhetzung im strafrechtlichen Sinne
dar."
1. In meiner Strafanzeige habe ich auf eine Meldung der katholischen
Nachrichtenseite "Novus Ordo Watch" hingewiesen: "Prefect in
La-La-Land"; hier eine Übersetzung des Anfangs: "Der
vatikanische Erzhäretiker Gerhard Ludwig Müller, Chef der
Kongregation für die Zerstörung der Glaubenslehre, meinte,
das Zweite Vatikanische Konzil als einen Bruch mit der früheren
Tradition zu bezeichnen, sei - Häresie!"
novusordowatch-org setzt dafür einen Link auf die Quelle, i.e.
vaticaninsider-com. Mit seinem Kommentar, ob die Äusserung
"denn gefallen ist", beweist Hos seinen eisernen Willen, gar nicht
erst die Quellenlage zu prüfen.
2. Noch dreister ist die Lüge, es gäbe keine "Hinweise
darauf, dass Gerhard Ludwig Müller den Titel Bischof zu Unrecht
führt." Dass die "Bischofsweihen" der NOSS ungültig sind,
ist eine altbekannte, mehrfach unwiderlegt und v.a. unwiderlegbar
bewiesene Tatsache. Auch Hos weiß dies ganz genau, schon
allein wegen der jahrelangen umfangreichen Strafverfolgungen gegen
den römisch-katholischen Priester Hochwürden Pater Rolf
Hermann Lingen: Hw. P. Lingen hat z.B. in einer weit verbreiteten
Pressemeldung auf diese Beweislage hingewiesen ("Die
Ungültigkeit der neuen Bischofsweihe", 16.11.2010). Und sogar
in der o.g. novusordowatch-org-Meldung steht über Müller:
"he's not a valid bishop". U.a. im Archiv 06/12 verlinkt
novusordowatch-org auf einen Artikel "Why the 1968 Novus Ordo Rite
of Episcopal Consecration is definitely invalid".
3. Regelrecht ungeheuerlich ist die Lüge, das Thema
Häresie, sei "im strafrechtlichen Sinne" irrelevant. Genau
darum, d.h. um das Thema Häresie, drehten sich die zahlreichen
gigantischen Schauprozesse gegen Hw. P. Lingen. Die "Justiz NRW"
veruntreute riesige Mengen von Steuergeldern z.B. damit, dass der
notorische Hochgradlügner Thomas Schüller ein rettungslos
verlogenes Pseudo-Gutachten gegen Hw. P. Lingen zusammenkritzelte.
Die Justiz NRW wollte den römisch-katholischen Priester Lingen
endgültig vernichten, u.z. mit der Lüge, Lingen sei kein
Katholik. Wunschgemäß beteiligte sich Schüller
eifrig an dieser öffentlichen Hinrichtung Lingens, u.z. mit der
Lüge, Lingen sei ein "Häretiker"
(Schüllers Pseudo-Gutachten, S. 3). D.h. zum einen
ergreift die BRD die Macht, einen Katholiken unbegründet als
Häretiker zu verleumden und zu zerstören. Zum anderen
verweigert sie ihre Pflicht, notorische Straftäter wie den
Volksverhetzer Müller zu bestrafen. Denn wie ich in meiner
Strafanzeige geschrieben habe: "Müller behauptet und verbreitet
wider besseres Wissen in Beziehung auf Katholiken unwahre Tatsachen,
um dieselben verächtlich zu machen und in der öffentlichen
Meinung herabzuwürdigen. In einer Weise, die den
öffentlichen Frieden massiv stört, stachelt Müller
zum Hass auf und fordert Müller zu Gewalt- und
Willkürmaßnahmen auf gegen eine religiöse Gruppe,
u.z. gegen die katholische Kirche. Dementsprechend ist Müller
u.a. schuldig der Verleumdung und Volksverhetzung."
Traditionsgemäß betreibt die BRD also wieder einmal ihr
Spiel "Täuschen und Tarnen", wie z.B. bei Gustl Mollath: Die
Staatsanwaltschaft ignoriert die eigentliche Strafsache, i.e. die
Schwarzgeld-Verschiebungen. Der Richter verbietet ausdrücklich
die Nennung der Schwarzgeld-Vorfälle. Der Anzeigeerstatter wird
ohne Begründung in die forensische Klinik gesperrt. Und die
Justizministerin versichert, dass das alles so in Ordnung ist.
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