"Verfassungsbeschwerde" gegen Psycho-Schwindel

- Text der Faxsendung -
(Kirche zum Mitreden, 09.07.2008)
Youtube-Videos (wegen der aktuellen 10-min-Zeitbegrenzung wird jeweils eine Seite des Faxes vorgelesen):
Seite 1/2: http://www.youtube.com/watch?v=6gBt7Q_SNeo
Seite 2/2: http://www.youtube.com/watch?v=HueJjVe0JSo

Zur Vorgeschichte: Die "Paranoia"

09.07.2008 Fax an "Bundes"-"Grundgesetz"-"Gericht" sowie weitere brd-"Justiz"-Stellen
Geschäfts-Nrr. ECHR-LGer1.1R (37843/05), (40449/06), (4271/07), (45826/07) [Bei Antwort angeben!]
"Verfassungsbeschwerde" / Einforderung von Stellungnahmen seitens der Empfänger
Tatbestand: Die brd verletzt die Menschenwürde eklatant und permanent sowohl durch die bloße Tatsache als auch durch die Art und Weise der Psycho-Diffamierung von eindeutig psychisch Gesunden.
I. Am 29.05.2008 wurde hier im Haus ein brd-Pseudo-Urteil abgegeben: a**** Der Angeklagte [Rolf Hermann Lingen] hat sich nach dem Ergebnis der Hauptverhandlung vom 01.04.2008 wie aus dem Urteilstenor ersichtlich strafbar gemacht. Im Einzelnen wird insoweit auf den zugelassenen Anklagesatz der Staatsanwaltschaft Essen vom 25.05.2007 Bezug genommen. Im Hinblick darauf, dass einerseits Vorbelastungen gegeben sind, der Angeklagte andererseits wegen einer paranoiden Persönlichkeitsstörung nur vermindert schuldfähig im Sinne des § 21 StGB ist sowie auf seine finanziellen Verhältnisse war eine Geldstrafe von 60 Tagessätzen zu je 10.00 Euro angemessen. Die Kostenentscheidung folgt aus § 465 StPO. [keine Unterschrift] Heinz ****e II. Das gesamte Pseudo-Urteil ist ein reines Justizverbrechen, weil es zu einem "Beleidigungsprozess" gehört. Diese sind als solche immer notorisch unheilbar illegal gem. §185 StGB i.Z.m. §1 StGB; Art. 103,2 GG; Art. 7 EMRK (keine Strafe ohne Gesetz). In der sog. "Hauptverhandlung" wurden "Richterin" Heinz und "Staatsanwalt" Hoss immer wieder von mehreren Personen gefragt, wie denn die gesetzliche Bestimmtheit von Beleidigung lautet, verweigerten aber immer nur beharrlich die Auskunft. Die "Richterin" reagierte auf die Forderung nach Aufklärung mit dem Kommentar: "Halten Sie die Klappe, sonst fliegen Sie raus!" Deswegen heißt es auch in diesem Pseudo-Urteil auch nur, "der Angeklagte hat sich ... ersichtlich strafbar gemacht"; woraus denn eigentlich die Strafbarkeit ersichtlich sein soll, wurde und wird absolut eisern verschwiegen, und wer nachfragt, wird mit Drohungen zum Schweigen gebracht. III. Die erlogene "verminderte Schuldfähigkeit" ist für das gesamte Urteil komplett unerheblich, denn das bereits im "Strafbefehl" festgelegte "Strafmaß" von sechzig Tagen Kerker ist unvermindert geblieben. Daraus erhellt, dass diese Psycho-Lüge nicht meinem Schutz, sondern meiner Diffamierung dient. Tatsächlich hat dieser Rufmord schon reichlich Früchte getragen: Antichristen gehen z.B. im Internet mit der Lüge hausieren, meine "Geistesstörung" sei "gerichtlich festgestellt" worden. IV. Nun zur behaupteten paranoiden Persönlichkeitsstörung: a) Sowohl mein Abitur mit 1,6, als auch mein "Diplom" mit "sehr gut", als auch die zahlreichen guten Arbeitszeugnisse von Studentenjobs als auch sonstige Zeugnisse sowie v.a. das komplette Fehlen von Behauptungen irgendwelcher Psycho-Störungen und sogar die explizite Zurückweisung von seitens Prozessgegnern behaupteten Zweifeln an meiner Prozessfähigkeit durch "Landgericht Essen" i.J. 2004 beweisen aufs klarste, dass ich vollkommen geistig gesund bin. b) In die Welt gesetzt wurde der Psycho-Schwindel denn auch erst im Jahre 2004, als ich bereits 36 Jahre alt war, u.z. von "Landgericht Bonn" (LGB) unter dem "Präsidenten" Kurt Pillmann, der insbesondere für seine exzessiven Karnevals-Narreteien als "Jecken-Kurt" bekannt ist. LGB hatte mich bereits seit 1999 erpresst, meine rechtmäßigen katholisch-Domains für die Sekte von "Vatikanum 2" freizugeben, musste aber feststellen, dass ich mich von diesen ganzen abartigen Erpressungen nicht beeindrucken ließ. Zu den Erpressern gehörte auch Schwill, der schon international weit bekannt ist dafür, dass er alle Prozesszuschauer - straffrei! - als "Vollidioten" beschimpfte, lustigerweise sogar, als er gerade selbst jemanden wegen "Beleidigung" "verurteilte". Da also alle Strafandrohungen und vollstreckte Strafen nicht ausreichten, mich zum verlangten Abschwören vom katholischen Glauben zu bewegen, verfiel  LGB auf den Wahn, mich für verrückt zu erklären. Dieser Plan schlug allerdings trotz irrsinnig umfangreicher Bemühungen komplett fehl. "Amtsgericht Dorsten" (AGD) intervenierte und wollte mich entmündigen lassen; zu diesem Zweck wurde mir ein Psycho-"Gutachter" namens Mihail Kivi vorgesetzt, der nach langem Gespräch mit mir schriftlich erklärte: "Bei Herrn Lingen lassen sich keine sicheren Hinweise eruieren oder wahrscheinlich machen, dass bei ihm eine paranoide Persönlichkeitsstörung vorliegt." AGD erklärte dementsprechend endgültig im Februar 2005: "Eine Betreuung ist vorliegend nicht anzuordnen, da die Voraussetzungen hierfür nicht gegeben sind. Eine Behandlungsbedürftigkeit ist für Herrn Lingen nicht gegeben." c) In rettungslos schizophrener Weise wurde der Psycho-Schwindel vom AGD selbst wieder ausgegraben. Die Notwendigkeit ergab sich, weil ich bewiesenermaßen unschuldig bin, das AGD mich aber unbedingt bestrafen wollte. Das Prinzip beruht auf dem System von "Des Kaisers neue Kleider": Wer die nicht vorhandenen Kleider nicht sieht, der ist dumm. Also: Wer sachlich feststellt, dass Beleidigung nicht gesetzlich bestimmt ist, der ist geisteskrank. Allerdings ist es schizophren, den § 21 StGB hier anzuwenden: Dieser stellt nämlich ab auf eine Verminderung der Fähigkeit des Täters, das Unrecht der Tat einzusehen oder nach dieser Einsicht zu handeln. Es besteht nämlich bzgl. der Erkennbarkeit von Beleidigungsdelikten keine Verminderung der Fähigkeit, sondern schlichtweg eine völlige Unmöglichkeit, und das wiederum auch nicht i.S.v. § 20 StGB (Unfähigkeit, wegen einer krankhaften seelischen Störung, wegen einer tiefgreifenden Bewußtseinsstörung oder wegen Schwachsinns oder einer schweren anderen seelischen Abartigkeit, das Unrecht der Tat einzusehen oder nach dieser Einsicht zu handeln), sondern aufgrund der Gesetzeslage. Zur Erinnerung der Hinweis von Claus Plantiko: "Daß die Strafbestimmungen zur Beleidigung gegen das Bestimmtheitsgebot des Art. 103(2) GG verstoßen, räumte selbst das Bundesverfassungsgericht ein, s. E 93, 266, 292; 71, 108, 114ff., meint aber, der Begriff der Beleidigung habe durch >100jährige und im Wesentlichen einhellige Rechtsprechung einen hinreichend klaren Inhalt erlangt, der den Gerichten ausreichende Vorgaben für die Anwendung an die Hand gibt und den Normadressaten deutlich macht, wann sie mit einer Bestrafung wegen Beleidigung zu rechnen haben". Damit meint das "Bundes"-"Grundgesetz"-"Gericht" also allen Ernstes, der Bürger müsse sich eben damit abfinden, dass es zwar keine gesetzliche Bestimmtheit von "Beleidigung" gibt, er deshalb also gar nicht bestraft werden kann, dass er aber trotzdem "bestraft" wird. Statt eines Gesetzestextes müsse der Bürger dann die Gerichtsurteile zu "Beleidigungs"-"Prozessen" aus über hundert Jahren aufmerksam studieren! Allein in den Jahren 2003 bis 2005 gab es in Deutschland weit über eine halbe Million "Beleidigungsprozesse". Wieviel Jahre genau sind "mehr als hundert Jahre"? Dreitausend Jahre? In jedem Falle ist das komplette Tausendjährige Reich mit dabei, d.h. auch sämtliche" Beleidigungs-Urteile" des Volksgerichtshofs haben endgültig ihre "unanfechtbare" Gutheißung durch das "Bundes"-"Grundgesetz"-"Gericht" erhalten. Aber selbst wer die aktuellen letzten zwanzig Millionen Beleidigungs-Urteile aufmerksam studiert hat und Tag für Tag brav die ca. 4.000 neu hinzukommenden Urteile aufmerksam studiert, hat damit rein gar nichts gewonnen außer eben der Erkenntnis der totalitären Willkür deutscher "Justiz", weil es sich dabei ja ausdrücklich NICHT um eine einhellige Rechtsprechung, sondern um eine "IM WESENTLICHEN [???] einhellige Rechtsprechung" handelt. d) Diese Schizophrenie bei der Psycho-Diffamierung geht allerdings zurück auf den Pseudo-"Sachverständigen", den "Sozialarbeiter" "Dieter Oswald" (Rheinische Kliniken Langenfeld), einen kranken Fettsack von verwahrlostem Erscheinungsbild und mit pathologischem Dauergrinsen. Dieser kranke Fettsack hat sich ein paar Minuten die "Hauptverhandlung" grinsend angeschaut und dann erklärt, bei mir bestehe keinesfalls eine Schuldunfähigkeit gem. § 20 StGB. Vielmehr sei ich "offensichtlich klug". Kurzum: Die von AGD vorgebrachte Behauptung einer "paranoiden Persönlichkeitsstörung" beruht einzig und allein auf gar nichts und ignoriert zusätzlich alle Beweise meiner geistigen Gesundheit. Das ganze ist nur zutiefst menschenrechtswidrige Schikane. e) Immerhin hat der kranke Fettsack Oswald sich aber auch einmal spekulativ geäußert, u.z. dass bei mir eine Paranoia vorliegen *könnte*. Damit kann die Tatsachenbehauptung im "Urteil" zwar auch nicht entschuldigt werden, aber immerhin gibt seine "Begründung" für diese bloße Vermutung näheren Aufschluss über die Ideologie der brd-"Psychiatrie" und -"Justiz": Paranoia liegt nämlich laut brd-"Psychiatrie" und -"Justiz" dann vor, wenn jemand "Sendungsbewusstsein" hat. Im absoluten Standardwerk "Lexikon des katholischen Lebens", hg. von Erzbischof Dr. Wendelin Rauch, Freiburg 1952, gibt es tatsächlich einen Artikel "Sendungsbewusstsein", wo exemplarisch die Tätigkeiten des hl. Paulus und des hl. Ignatius von Loyola genannt werden. Sicherlich konkurriere ich nicht mit dem Heidenapostel oder mit dem Gründer des Jesuitenordens, aber auch für mich gelten zugegebenermaßen die Worte von Papst Piux XI.: "Die erste, die selbstverständlichste Liebesgabe des Priesters an seine Umwelt ist der Dienst an der Wahrheit und zwar der ganzen Wahrheit, die Entlarvung und Widerlegung des Irrtums, gleich in welcher Form, in welcher Verkleidung, in welcher Schminke er einherschreiten mag. Der Verzicht hierauf wäre nicht nur ein Verrat an Gott und Eurem heiligen Beruf, er wäre auch eine Sünde an der wahren Wohlfahrt Eures Volkes und Vaterlandes" (Enz. "Mit brennender Sorge", 1937). V. Daraus ergibt sich die Frage: Wozu überhaupt ein Gutachter, wenn die "Justiz" für ihre Tatsachenbehauptungen nicht nur keinen Gutachter braucht, sondern obendrein jeden Gutachter ignoriert? Die Motive liegen nicht nur im erfolgreichen Rufmord, sondern auch in der finanziellen Zerstörung, so dass die gesellschaftliche Ruinierung umfassend ist. Dieser totalen Vernichtung diente ja auch die irrationale Bestellung eines notorischen Parteiverräters, Michael Schwankl (Dorsten), zum "Pflichtverteidiger" gegen mich. Schwankl ist ein noch kränkerer Fettsack als Oswald; während Oswald schätzungsweise so fett ist wie der Hans-Jürgen Papier, ist Schwankl schätzungsweise so fett wie der Helmut Kohl. Auf Schwankls mentale Inkontinenz verweisen bereits seine schwankenden Anredeformen mir gegenüber: 04.10.2007: "Sehr geehrter Herr Lingen" / 04.01.2008 [keine Anrede, "Hochachtungsvoll"] / 21.01.2008: "Sehr geehrter Herr Hochwürden Pater Lingen" / 17.04.2008: "Lieber Pater Lingen" / 18.04.2008: "Hallo Herr Lingen". Doch das Problem Schwankl wird an anderer Stelle behandelt. VI. Die brd wird hiermit aufgefordert, die Rufmordkampagne gegen mich sofort zu beenden. Gegen alle Beteiligten, d.h. die brd-"Richter", "Staatsanwälte" sowie "Gutachter" und "Pflichtverteidiger" muss schnell und unbürokratisch vollstreckt werden. Meine sämtlichen Ausgaben sind mir sofort vollständig und mit Zinsen zu ersetzen, zudem ist mir ein angemessenes Schmerzensgeld auszuzahlen. VII. Sollten keine begründeten Einwendungen seitens der Empfänger vorgebracht werden, wird hiermit erklärt, dass alle "Politiker", "Richter" und sonstigen Vertreter der brd-Gewalt damit einverstanden sind, als Paranoiker, Geistesgestörte etc. bezeichnet zu werden. Denn eine noch schlechtere argumentative Situation als bei meiner "paranoiden Persönlichkeitsstörung" lässt sich wohl nicht leicht finden. VIII. Der guten Ordnung halber wird eingeräumt, dass die brd sich selbst permanent und sogar nach ihrem eigenen Selbstverständnis "unanfechtbar" als rechtsbrecherisches und explizit "schizophrenes" Gebilde hervorgetan hat. Exemplarisch wird hier erinnert an die kirchliche Stellungnahme zum "Konkordatsurteil" des "Bundesverfassungsgerichts" von 1957, sowie an die rettungslos schizophrene Häresie des "Bundesverfassungsgerichts" von 1980, es gäbe eine "häretisch-katholische Kirche". Insofern hat man im Falle der brd sogar "unanfechtbare" Beweise für schlimmste Geistesstörung. Um der brd aber entgegenzukommen, sollen diese Störungen grundsätzlich ebenfalls nicht strafmindernd wirken. IX. Abschließend wird versichert, dass vielen Bürgern die Situation der brd bekannt ist, z.B. durch die öffentliche Erklärung von Ex-Richter Frank Fahsel (SZ, 02.04.08): "Ich habe unzählige Richterinnen und Richter, Staatsanwältinnen und Staatsanwälte erleben müssen, die man schlicht “kriminell” nennen kann. [...] Ich … habe … ebenso unglaubliche wie unzählige, vom System organisierte Rechtsbrüche und Rechtsbeugungen erlebt, gegen die nicht anzukommen war/ist, weil sie systemkonform sind." Dazu ergänzt Prof. Dr. Hans-Joachim Selenz: "Besser kann man den Zustand in Teilen der deutschen Justiz nicht auf den Punkt bringen, mit Hilfe derer Politik und Wirtschaft den Rechtsstaat missbrauchen.[…] Explizit kriminelles Justizhandeln gibt es zuhauf. […] Der Sumpf schließt die höchsten deutschen Gerichte ein. Daher gibt es praktisch keine Verurteilung wegen Rechtsbeugung, Strafvereitelung im Amt und Begünstigung." S. ferner den Artikel im "Spiegel" ("Maischberger über Justizirrtum", 28.05.08): "Die Justiz kontrolliert sich selbst, indem sie einen Instanzenweg eingerichtet hat, der vom Amtsgericht über das Landgericht und das Oberlandesgericht bis zum Bundesgerichtshof und dem Verfassungsgericht führt. Aber Gnade Gott dem Menschen, der sich auf diesen Weg begibt. Seine Aussichten, zum Michael Kohlhaas zu werden, sind größer als die, dass ihm Gerechtigkeit widerfährt."
(Pater Rolf Hermann Lingen, römisch - katholischer Priester, Befürworter der Todesstrafe)

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