"Straftat" "Beleidigung": Petitionen beim Bundestag und bei den Landtagen

- Die OMF-"brd": ein totalitäres Irrenhaus-
(Kirche zum Mitreden, 28.09.2006)
beleidigung im BUndestag bei G.
185 straftat bei Google
Beleidigung als Abwehr bei G.
Hartmut Wahn bei G.
In den verschiedenen Texten zum Phantomdelikt "Beleidigung" wurde klar dargelegt, dass immer mehr Bürger den totalitären Terror durchschauen, der hinter der Nullnummer "§185 StGB" steckt. Mit der nun gebotenen Sammlung von Erklärungen seitens verschiedener "brd"-Organe zu diesem Phantomdelikt wird nicht nur der Irrenhaus-Charakter der OMF-"brd" unterstrichen, sondern auch einmal mehr bewiesen, dass friedliche Mittel nichts erreichen: Die "Obrigkeit" reiht lustig weiter Verbrechen an Verbrechen.
Die folgenden Erkärungen der OMF-"brd" sind so dermaßen absurd und menschenverachtend, dass von einigen Briefen zusätzlich noch ein Scan angeboten wird. Zugegeben: Das Treiben der OMF ist so rettungslos blödsinnig, dass man als denkender Mensch sich so etwas kaum ausmalen kann; jedenfalls würde man so etwas kaum als Gerücht in die Welt setzen, einfach weil es zu unglaubwürdig ist.
Statt dazu einen Zeilenkommentar zu bieten (dokumentiert wird hier allerdings ein Kommentar, der zeitweilig im Forum von beschwerdezentrum.de gestanden hat), hier nur die wichtigsten Aspekte in der Übersicht:
1. Der "Bundestag" erklärt, das Phantomdelikt "Beleidigung" sei "keine Angelegenheit des Bundes".
2. Der "Landtag Hamburg" erklärt, er sei nicht zuständig, weil er sich nur um Hamburger Angelegenheiten kümmern könne; ergo gilt das "Strafgesetzbuch" explizit (auch) nicht in Hamburg!
3. Der "Landtag Schleswig-Holstein" erklärt, das Phantomdelikt "Beleidigung" sei "Bundesrecht".
4. Das "Abgeordnetenhaus Berlin" bringt es dann endgültig auf den Punkt: "die Mitglieder des Petitionsausschusses des Abgeordnetenhauses von Berlin haben Ihre Eingabe vom 13. Juli 2005 beraten. Wir sind jedoch zu der Auffassung gelangt, dass Ihre Zuschrift vom Inhalt her für eine Beratung im Ausschuss nicht geeignet ist. Mit diesem Hinweis haben wir Ihre Eingabe für erledigt erklärt."
5. Das Phantomdelikt "Beleidigung" bleibt dabei zu jeder Zeit vollkommen unbestimmt, d.h. sämtliche "Prozesse" wegen "Beleidigung" sind nach uneingeschränktem Befürworten der "brd"-"Obrigkeit" unentschuldbare Verbrechen.
Die ganzen Kapriolen kann man sich nun im einzelnen durch den Kopf gehen lassen. Fazit: Für die "Gesetze" resp. ihre Einhaltung ist niemand der "brd"-"Obrigkeit" zuständig, weder Bund noch Länder, und die "Justiz" greift da auch nicht ein. kurz: Die "Obrigkeit" der OMF-"brd" ist gar nicht "regierungswillig" oder "regierungsfähig"! Es wird jedenfalls noch nicht einmal versucht, den Phantomcharakter von "Gesetzen" zu vertuschen, geschweige denn zu korrigieren! Also: Man kann der OMF-"brd" auf friedlichem Wege anscheinend nicht beikommen. Sie will keinen Frieden, sondern sie will allenfalls Grabesruhe, i.e. die Vernichtung des Volkes, und damit hat sie ihr eigenes Urteil unterschrieben gem. ihrem "Grundgesetz" Artikel 20 Abs. 4 (Widerstandsrecht). Zugegeben: Allzu viel gibt es schon nicht mehr zu vernichten, denn wer sich ohnehin nur als "Vieh" geriert, wer nur frisst, säuft etc., der hat sowieo keinen Volksgeist mehr. Und genau dieser Schweinestall wird von der "brd"-"Obrigkeit" kultiviert. Dissidenten haben heute einen noch schwereren Stand als damals unter Adolf, denn Adolfs Schergen waren - im Gegensatz zu Angies Schergen - bisweilen immerhin noch etwas zurückhaltend: Exemplarisch sei hier nur genannt, dass zwar schon damals Priester terrorisiert wurden bis hin zur Ermordung, sie aber damals im Gegensatz zu heute immerhin noch als Priester anerkannt wurden, also die Feindschaft gegen die katholischen Kirche wurde recht klar beim Namen genannt. Wenn die OMF-"brd" von ihrem Laisierungswahn gelegentlich Ausnahmen macht - man beachte im folgenden auch die Schreiben vom "Abgeordnetenhaus Berlin" v. 28.07. und 28.09. -, so belegen diese "Ausreißer" doch nur die mentale Inkontinenz der "Obrigkeit". Insbesondere wurden Dissidenten damals noch nicht sofort einer "Psychiatrisierung" ausgeliefert.

Und nun viel Spaß mit der Dokumentation:

24.05.2005: Fax an Deutschen Bundestag, Petitionsausschuss, Platz der Republik 1, 11011 Berlin, Fax: 030 / 227 - 36027


Kurze Schilderung des Gegenstands der Petition:
Beendigung des Völkermords seitens der BRD gegen die katholische Kirche
Wortlaut der Petition:
Schon seit Jahren betreibt die BRD Völkermord gegen die katholische Kirche gem.VstGB §6. Die Einzelheiten können in der KzM-Chronik (1) sowie im Predigt-Newsletter (2) nachgelesen werden; hier ein Ausschnitt aus dem Informationsblatt (3), das ebenfalls per Fax übersendet wird:
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Die Bundesrepublik erlaubt nur Nichtkatholiken, sich "katholisch" zu nennen. Katholiken, die sich Katholiken nennen, werden von der Bundesrepublik zu Verbrechern und Psychopathen erklärt und entsprechend "behandelt". Weder die Bundesrepublik noch die Vatikanum-2-Sekte nennen Argumente für ihr Handeln; sie gehen auch in keiner Weise auf die Argumente der Katholiken ein, sondern wenden ausschließlich Terror an. Trotz dieses Terrors ist es niemandem erlaubt, seinen Glauben zu verleugnen. "Wer z.B. sich zur Ansicht bekennt, der christliche Staat sei von der Kirche vollständig unabhängig, oder die Kirche sei dem Staate unterworfen, der ist ein Häretiker" (H.Jone, Katholische Moraltheologie, Paderborn (7)1936, 93).
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Die BRD lässt dabei keine noch so absurde Lüge ungenutzt, um die Endlösung, d.h. die Vernichtung der katholischen Kirche, zu betreiben. Exemplarisch übersende ich dazu vier Schreiben, adressiert an a) Bundesministerium der "Justiz", 19.04.2005, b) Horst Köhler, 23.04.2005, c) Bundesprüfstelle, 01.05.2005, d) NS-"Justiz"-Ministerium, 23.05.2005. Das ist zwar nur ein sehr kleiner Ausschnitt aus meinen Briefen, aber bereits daraus lässt sich klar erkennen, dass diese ganzen Aktionen Ausdruck eines gezielten Völkermordes sind. Die BRD muss also sämtliche Völkermordaktivitäten unverzüglich einstellen und der Kirche Schadensersatz für sämtliche materiellen und immateriellen Schäden leisten. Insbesondere muss die BRD sämtliche "Gerichtsurteile", in denen sich die BRD über die Kirche stellt, für das erklären, was sie sind, nämlich null und nichtig. Die BRD muss den Katholiken die Bekenntnisfreiheit gewähren und den Nichtkatholiken, insbesondere den Anhängern der "Vatikanum-2"-Sekte, verbieten, als "katholische Kirche" aufzutreten.
Mit meiner nun unmittelbar bevorstehenden Einkerkerung werden faktisch alle mir anvertrauten Gläubigen der Sakramente beraubt, da ich im weiten Umkreis der einzige katholische Priester bin. Auch dies ist ganz im Sinne des VstGB §6.
Ich bin mit der Nennung meines Namens einverstanden, falls der Petitionsausschuss meine Petition im Rahmen seiner Presse- und Öffentlichkeitsarbeit nutzt.
(Pater Rolf Hermann Lingen, römisch - katholischer Priester, Befürworter der Todesstrafe)
(1) http://www.kirchenlehre.de/chronik.htm
(2) Bestellung per e-mail an prhl@gmx.net
(3) http://www.novusordowatch.org/kirche.pdf


27.05.2005: Fax an Deutschen Bundestag, Petitionsausschuss, Platz der Republik 1, 11011 Berlin, Fax: 030 / 227 - 36027


Kurze Schilderung des Gegenstands der Petition:
- Beendigung des staatlichen Terrors gegen die Bürger mit Hilfe des Phantomdeliktes "Beleidigung", § 185 StGB;
- umfangreicher Schadensersatz für die Opfer von "Beleidigungsprozessen".
Wortlaut der Petition:
Immer wieder missbraucht die "Justiz" den § 185 StGB, um unliebsame Kritiker (mund-) tot zu machen. Ausführlich wird dieser hartnäckige Rechtsbruch gewürdigt in der wissenschaftlichen Studie von Dr.phil. Dr.rer.pol.habil. Richard Albrecht: »„Beleidigung“ als justitielles Konstrukt von Verfolgerbehörden.«; daraus ein Ausschnitt: »Jeder deutsche Robenjurist, der trotzdem wegen angeblicher „Beleidigung“ als Staatsanwalt anklagt und, einerlei ob zu Geld- oder Gefängnisstrafe, als Richter verurteilt, setzt sich, wie zitiert, in Deutschland über Recht, Gesetz und höchstrichterliche Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts hinweg und wird von diesen in besonderer Weise „unabhängig“, weil er die entscheidende Bindung an „Gesetz und Recht“ (Art. 20 [3]) aufgegeben hat. Dieser Richter ist dann freilich nur noch, im so verkehrten wie negativistischen Sinn „unabhängig“, nämlich nicht mehr „dem Gesetz unterworfen“ (Art. 97 [1]). Damit hat der so bindungslos gewordene (Straf-) Richter seine Berechtigung, Recht zu sprechen, verloren, den Bereich des bürgerlichen Normenstaats verlassen und das Feld des totalitären Maßnahmestaats betreten.« Der Autor zitiert auch die Stellungnahme der Organisation für Sicherheit und Zusammenarbeit in Europa (OSZE) zu Strafgesetzen einiger Staaten vom 24. Mai 2002, "Beleidigung" betreffend: "Strafgesetze wegen Beleidigung und Diffamierung werden häufig als nötige Abwehr gegen angeblichen Mißbrauch der Meinungsfreiheit gerechtfertigt. Sie sind aber mit OSZE-Normen nicht konform; ihre Anwendung bildet einen Verstoß gegen das Recht auf freie Meinungsäußerung." S. auch den Artikel von Peter Briody, »EMRK-KSZE: Pariah-Staat Deutschland« (2).
Weil NICHTS gesetzlich bestimmt ist, kann ALLES als "Beleidigung" "verurteilt" werden. Die restlose Skrupellosigkeit der "Justiz" kann ich persönlich bezeugen, s. die Einträge bei beschwerdezentrum.de (3) u. (4). Wie treffend die Bezeichnung "Terror" für "Beleidigungsprozesse" ist, veranschaulicht die Formulierung von RA Claus Plantiko gegenüber seinem "Beleidigungsrichter", er habe schon Angst, das Einmaleins aufzusagen (5). Dass der § 185 StGB praktisch zu nichts anderem dient, als dass die "Justiz" oder überhaupt die "staatliche Obrigkeit" ganz nach Lust und Laune mit zügelloser Willkür gegen rechtschaffene Bürger wütet, beweisen nicht nur meine zahlreichen eigenen Erfahrungen, s. z..B. (6) u. (7), sondern auch der Kommentar von Tröndle/Fischer, StGB, 52. Auflage, München 2004, zu §185: »In der strafrechtlichen Praxis kann die Bedeutung des Ehrenschutzes mit dem Gewicht seiner theoretischen Ableitung schwerlich mithalten... Die Mehrzahl der Anzeigeerstatter wird ohne größeres Federlesen auf den Privatklageweg verwiesen und erleidet dort nach Zahlung von Sicherheitsleistungen (§379 StPO), Gebührenvorschuss (§379a), Kostenvorschuss für das Sühneverfahren (§380) und des zur Erhebung einer formgerechten Klage in der Regel verforderlichen Rechtsanwaltshonorars regelmäßig Schiffbruch (§383 II), in hartnäckigen Fällen eine Sonderbehandlung zur Abwehr des Querulantentums... Für das Legalitätsprinzip und das gesetzliche Normalverfahren bleibt ein kleiner Kern von Taten übrig, unter deren Opfer Amtsträger und öffentlich wirkende Personen überrepräsentiert sind.«
Ich bin mit der Nennung meines Namens einverstanden, falls der Petitionsausschuss meine Petition im Rahmen seiner Presse- und Öffentlichkeitsarbeit nutzt.
(Pater Rolf Hermann Lingen, römisch - katholischer Priester, Befürworter der Todesstrafe)
(1) http://www.hausarbeiten.de/faecher/hausarbeit/jul/25339.html
(2) http://www.beschwerdezentrum.de/_kommentar/Briody/
(3) http://zentrumsforen.net/beschwerdezentrum/justizirrtum/forum/posts/3210.html (bereits zugefaxt);
(4) http://zentrumsforen.net/beschwerdezentrum/justizirrtum/forum/posts/3216.html (kommt als zweites Fax)
(5) http:www.general-anzeiger-bonn.de/news/artikel.php?id=87135
(6) http://www.kirchenlehre.de/kath_de4.htm
(7) http://www.kirchenlehre.de/idgr0005.htm


15.06.2005 (Zustellung): Brief von "Deutscher Bundestag" (gescannt):


DEUTSCHER BUNDESTAG    11011 Berlin, 13.06.2005
Petitionsausschuss    Platz der Republik 1
Fernruf (030)227-32889, Telefax (030) 227-36053
PetA-15-99-1030-034752 (Bitte bei allen Zuschriften angeben)   
Petitionsrecht
Ihre [sic!] Schreiben vom 24.05.2005
Sehr geehrter Herr Lingen, für Ihr Schreiben danke ich Ihnen. Darin beschweren Sie sich über „Völkermord gegen die katholische Kirche und staatlichen Terror gegen die Bürger mit Hilfe des Phantomdeliktes Beleidigung". Der Petitionsausschuss des Deutschen Bundestages kann in den vorgetragenen Fällen leider nicht für Sie tätig werden. Sie betreffen keine Angelegenheit des Bundes.
Aufgrund seines Auftrags und seiner Befugnisse kann der Petitionsausschuss vermittelnd eingreifen, wenn es um Probleme mit Bundesbehörden geht. Er kann weiterhin daraufdrängen, dass Bundesgesetze geändert werden, um Lücken im System zu schließen oder bestehende Ungerechtigkeiten zu beseitigen. Hierzu gehören die von Ihnen vorgetragenen Fälle nicht. Ich bitte deshalb um Ihr Verständnis, dass der Petitionsausschuss nichts zu Ihren Gunsten veranlassen kann. Mit freundlichen Grüßen Im Auftrag (Hartmut Wahn)


23.06.2005: Fax an "Staatsanwaltschaft Berlin", Turmstraße 91, 10559 Berlin, Fax: 030 / 9014-3310


Pet A-1 5-99-1030-034752
Entmündigungs- und Strafverfahren gegen "Petitionsausschuss" beim "Deutschen Bundestag"
Es soll Beweis erhoben werden über die Frage, ob die Mitglieder von "Petitionsausschuss" beim "Deutschen Bundestag" sich NICHT in einem die freie Willensbestimmung ausschließenden Zustand krankhafter Störung der Geistestätigkeit befinden und sie daher geschäftsfähig sind. Um Berichterstattung zu den persönlichen Verhältnissen werden die Stadt Berlin sowie der "Deutsche Bundestag" ersucht. Die Prozessunterlagen sind von den beteiligten Stellen anzufordern resp. KzM und dem Predigt-Newsletter zu entnehmen.
Tatbestand: Am 15.06.05 erhielt ich einen Brief von Petitionsausschuss bzgl. meiner Schreiben vom 24.05.2005, in denen ich mich über den Völkermord gegen die katholische Kirche und staatlichen Terror gegen die Bürger mit Hilfe des Phantomdeliktes Beleidigung" beschwere. Dazu meint "Hartmut Wahn":
a****************
Der Petitionsausschuss des Deutschen Bundestages kann in den vorgetragenen Fällen leider nicht für Sie tätig werden. Sie betreffen keine Angelegenheit des Bundes. Aufgrund seines Auftrags und seiner Befugnisse kann der Petitionsausschuss vermittelnd eingreifen, wenn es um Probleme mit Bundesbehörden geht. Er kann weiterhin darauf drängen, dass Bundesgesetze geändert werden, um Lücken im System zu schließen oder bestehende Ungerechtigkeiten zu beseitigen. Hierzu gehören die von Ihnen vorgetragenen Fälle nicht. Ich bitte deshalb um Ihr Verständnis, dass der Petitionsausschuss nichts zu Ihren Gunsten veranlassen kann. Mit freundlichen Grüßen Im Auftrag (Hartmut Wahn)
****************e
Nun fällt das Gesetzeswerk, inkl. Phantomdelikt Beleidigung, in den Zuständigkeitsbereich des Bundes und betreibt der gesamte Bund den Völkermord gegen die katholische Kirche. Demgemäß bezeichnet sich die Sekte des so gen. "Zweiten Vatikanischen Konzils" nicht nur selbst als Firma (s. Predigt v. 19.06.05; kommt als zweites Fax), sondern wird auch von der BRD so bezeichnet (s. die KzM-Chronik). Die Ausrottungsaktivitäten gegen die katholische Kirche werden vom Bund gezielt betrieben, s. die Meldung der Bundesregierung v. 01.05.2005: "Bundesinnenminister Otto Schily hat für den Weltjugendtag umfassende Unterstützung des Bundes zugesagt."
Folglich ist es eine sträfliche Unterlassung und somit Beteiligung an den Verbrechen, wenn "Petitionsausschuss" seine Pflichten nicht wahrnimmt. Da aber die "Begründung" für das Nichtstun so extrem hanebüchen ist, soll zum Schutz der Schuldigen zunächst ein Prüfung ihrer geistigen Gesundheit erfolgen. Als Frist habe ich den 30.06.2005 notiert. Die Dringlichkeit der Petitionen wird z.B. durch das neueste Strafverfahren gegen mich (s. drittes Fax, Adressat OLG Köln, 23.06.05) unterstrichen.
Wird nichts zur Entlastung von "Petitionsausschuss" vorgebracht, gelten die üblichen Bestimmungen.


28.06.2005: Brief von "Staatsanwaltschaft Berlin", 10548 Berlin


Gesch.- Nr. bitte stets angeben 74 Js 301/05 Dez.: 925
Berlin, 28. Juni 2005
Tel.: Vermittlung 030/90 14-0 (intern 914-111)
Durchwahl/Apparat 030/90 14 - 2300
Telefax 030/90 14-33 10
Berlin (Moabit), Turmstraße 91
Sehr geehrter Herr Lingen, Ihr Fax vom 23.Juni 2005, mit dem Sie Ihre Anregungen zu einem Entmündigungs-und Strafverfahren gegen den "Petitionsausschuss" beim "Deutschen Bundestag" mitgeteilt haben sowie ein Doppel einer Anzeige gegen "Wucherpfennig" und EKHK Verhoeven, die Sie an das Oberlandesgericht Köln übersenden wollten, das Sie mir zur Kenntnis gegeben haben, ist mir zuständigkeitshalber zugeleitet worden. Ich habe Ihr Schreiben ausgewertet und hinsichtlich des an die Staatsanwaltschaft Berlin gerichteten Faxes zum Entmündigungs- und Strafverfahren gegen den "Petitionsausschuss" beim "Deutschen Bundestag" geprüft, ob der von Ihnen beschriebene Sachverhalt ggf auch strafrechtliche Relevanz aufweisen könnte. Dies ist nicht der Fall. Es bestehen daher keine zureichenden tatsächlichen Anhaltspunkte für das Vorliegen einer verfolgbaren Straftat, § 152 Absatz 2 der Strafprozessordnung ( StPO ). Ich habe das Verfahren daher gem. § 170 Abs. 2 StPO eingestellt. Soweit Sie die an das Oberlandesgericht Köln gerichtete Anzeige dankenswerterweise zur Kenntnis gegeben haben, gehe ich davon aus, dass Sie diese zusätzlich selbst an den Adressaten übersandt haben, so dass ich hier nichts veranlasst habe.
Hochachtungsvoll Karl Staatsanwältin
Beglaubigt Klaus Justizangestellte


13.07.2005: Fax an "Generalstaatsanwaltschaft Berlin", Elßholzstraße 30-33, 10781 Berlin, Fax: 030 / 9015-2727


Pet A-1 5-99-1030-034752
Entmündigungs- und Strafverfahren gegen "Petitionsausschuss" beim "Deutschen Bundestag"
Beschwerde gegen Einstellungsbescheid der SA Berlin, zugestellt am 05.07.2005 Da die SA Berlin nichts zur Entlastung von "Petitionsausschuss" vorgebracht hat, ist der Einstellungsbescheid unbegründet und somit nichtig. In diesem Zusammenhang erinnere ich an die derzeit laufende Untersuchung über die Anzahl der Justizverbrechen.


13.07.2005: Fax an die Petitionsausschüsse der Länder

Baden-Württemberg Fax.: (0711)2063-540; Bayern Fax.: (089)4126-1768; Berlin Fax.: (030)2325-1478; Brandenburg Fax.: (0331)966-1139; Bremen Fax: (0421)361-12371; Hamburg Fax.: (040)42831-1653; Hessen Fax.: (0611)350-459; Mecklenburg-Vorpommern Fax.: (0385)525-2708; Niedersachsen Fax.: (0511)3030-2806; Nordrhein-Westfalen Fax.: (0211)884-3036; Rheinland-Pfalz Fax.: (06131)208-2555; Saarland Fax.: (0681)5002-392; Sachsen Fax.: (0351)4935-483; Sachsen-Anhalt Fax.: (0391)560-1243; Schleswig-Holstein Fax.: (0431)988-1017; Thüringen Fax.: (0361)377-2016

Kurze Schilderung des Gegenstands der Petition:
- Beendigung des staatlichen Terrors gegen die Bürger mit Hilfe des Phantomdeliktes "Beleidigung", § 185 StGB;
- umfangreicher Schadensersatz für die Opfer von "Beleidigungsprozessen".
- Beendigung des Völkermords seitens der BRD gegen die katholische Kirche
Wortlaut der Petition:
Am 24.05.2005 und 27.05.2005 wurden bei "Petitionsausschuss" von "Deutscher Bundestag" Petitionen zu o.g. Anliegen eingegeben (Anlagen 1 und 2) .
In einem Schreiben ohne Datum, zugestellt am 15.06.2005 (Anlage 3), wird "um Verständnis gebeten", dass "Petitionsausschuss" nichts unternimmt. Wegen des rettungslos hanebüchenen Schreibens, unterzeichnet von einem Herrn Wahn, ist derzeit ein Entmündigungs- und Strafverfahren gegen "Petitionsausschuss" anhängig.
Die Petitionen werden der Einfachheit halber hiermit auch offiziell an die Petitionsausschüsse der Länder gerichtet. Die Einzelheiten sind den anliegenden Schreiben sowie den darin genannten weiterführenden Quellen zu entnehmen.


15.07.2005: Brief von BÜRGERSCHAFT DER FREIEN UND HANSESTADT HAMBURG (gescannt):


Hamburgische Bürgerschaft. Postfach 10 09 02. D - 20006 Hamburg
BÜRGERSCHAFTSKANZLEI RECHT UND EINGABEN
FRIEDERIKE GEIER
Tel.:(040)42831-1324
Fax.: (040) 428 31-1653
E-Mail: eingaben@buergerschaft-hh.de
Poststraße 11 20354 Hamburg
BÜRGERSCHAFT ONLINE
www.hamburgische-buergerschaft.de
HAMBURG, 15.07.2005
Ihr Fax vom 13. Juli 2005
Sehr geehrter Herr Lingen,
Sie wenden sich in Ihrem o.g. Fax unter anderem an die Bürgerschaft der Freien und Hansestadt Hamburg und erheben Vorwürfe „wegen Völkermordes gegen die katholische Kirche, staatlichen Terrors gegen die Bürger mit Hilfe des Phantomdeliktes Beleidigung und begehren Schadensersatz für die Opfer von Beleidigungsprozessen".
Die Hamburgische Bürgerschaft und ihr Eingabenausschuss kontrollieren das Handeln des Hamburger Senats und der ihm nachgeordneten Behörden und staatlichen Unternehmen.
Der Eingabenausschuss kann sich mit Ihrer Angelegenheit nur befassen, wenn erkennbar ist, gegen welches konkrete Verhalten einer Hamburger Behörde sich Ihre Eingabe wendet.
Aus diesem Grund ist es dem Eingabenausschuss nicht möglich, sich mit Ihrem Anliegen zu befassen.
Mit-freundlichem Gruß


19.07.2005: Brief von "Landtag Schleswig-Holstein" (gescannt)


Der Präsident des Schleswig-Holsteinischen Landtages
Schleswig-Holsteinischer Landtag   •   Postfach 7121    •   24171 Kiel
115-16-c
Bundesrecht; Beleidigungen
Ihr Zeichen:
Ihre Nachricht vom: 13.07.2005
Mein Zeichen: 115-16-c
Meine Nachricht vom:
Bearbeiter/in: Claudia Ringat
Telefon (0431) 988-1016, Telefax (0431)988-1017,
Claudia.Ringat@landtag.ltsh.de
19. Juli 2005
Sehr geehrter Herr Lingen, ich bestätige den Eingang Ihres Telefaxes vom 13. Juli 2005, mit dem Sie sich auch an den Petitionsausschuss des Schleswig-Holsteinischen Landtages wenden.
Gemäß Artikel 17 des Grundgesetzes hat jedermann das Recht, sich einzeln oder in Gemeinschaft mit anderen schriftlich mit Bitten oder Beschwerden an die zuständigen Stellen und an die Volksvertretung zu wenden. An den Schleswig-Holsteinischen Landtag gerichtete derartige Bitten und Beschwerden - Petitionen - überweist der Präsident des Landtages gemäß § 41 Abs. 1 der Geschäftsordnung des Landtages zur weiteren Bearbeitung unmittelbar an den Petitionsausschuss.
Voraussetzung für eine Überweisung ist jedoch, dass die Petition die Tätigkeit des Landtages, der Landesregierung bzw. der Behörden des Landes betrifft und ein klar erkennbares Petitum enthält. Eine Vorprüfung hat ergeben, dass diese Voraussetzungen nicht erfüllt sind. Ein im Sinne der Geschäftsordnung hinreichend klar formuliertes Anliegen, das zudem in den Zuständigkeitsbereich des Petitionsausschusses des Schleswig-Holsteinischen Landtages fällt, habe ich Ihrem Schreiben nicht entnehmen können. Ich bin daher gehalten, Ihre Eingabe zurückzuweisen. Eine Überweisung zur weiteren Bearbeitung an den Petitionsausschuss kann nicht erfolgen. Mit freundlichen Grüßen Im Auftrag Claudia Ringat


28.07.2005: Brief von Abgeordnetenhaus BERLIN (gescannt):


Der Vorsitzende des Petitionsausschusses Abgeordnetenhaus von Berlin -10111 Berlin-Mitte
Herrn
Pater Rolf Lingen
Geschäftszeichen 7771/15
Bearbeiter(in) Frau Kramm
Zimmer A002
Telefon (030) 2325-1473
Telefax (030) 2325-1478
Datum 28.07.2005 / Sl
Betreff: Ihre Eingabe vom 13.07.2005
wegen: Verschiedene Anliegen
Sehr geehrter Herr Pater Lingen,
Ihre Zuschrift ist beim Abgeordnetenhaus von Berlin eingegangen. Sie wird bei dem für die Behandlung von Eingaben eingesetzten Petitionsausschuss unter dem oben angegebenen Geschäftszeichen geführt. Bitte geben Sie das Geschäftszeichen bei allen Rückfragen in dieser Angelegenheit an. Der Eingang nachgereichter Schreiben wird aus Gründen der Verwaltungsvereinfachung nicht gesondert bestätigt.
Wegen der parlamentarischen Sommerpause kann der Petitionsausschuss des Abgeordnetenhauses von Berlin Ihre Eingabe zur Zeit nicht beraten. Ich bitte daher um Verständnis, dass bis zur abschließenden Bearbeitung Ihrer Eingabe noch einige Zeit vergehen wird. Sobald der Ausschuss Ihre Eingabe beraten hat, erhalten Sie unaufgefordert eine entsprechende Mitteilung. Bitte haben Sie bis dahin noch Geduld.
Mit freundlichen Grüßen Im Auftrag Kramm


29.07.2005: Brief von Generalstaatsanwaltschaft Berlin:


Geschäftszeichen (bitte immer angeben): 1 Zs 1792/05
Sehr geehrter Herr Lingen, auf Ihre Beschwerde vom 13. Juli 2005 gegen den Bescheid der Staatsanwaltschaft Berlin vom 28. Juni 2005.in dem Ermittlungsverfahren gegen unbekannt wegen des Vorwurfs der Beleidigung - 74 Js 301/05 - teile ich Ihnen mit: Nach Prüfung des Sachverhalts im Dienstaufsichtswege sehe ich mich nicht in der Lage, entgegen dem angefochtenen Bescheid anzuordnen, dass Ermittlungen angestellt werden. Die Staatsanwaltschaft Berlin hat das Verfahren aus zutreffenden Gründen eingestellt. Ihr Beschwerdevorbringen ist nicht geeignet, eine andere Entschließung zu rechtfertigen. Ich vermag daher Ihrer Beschwerde nicht zu entsprechen. Hochachtungsvoll Eisenbach Staatsanwalt

Dazu Kommentar im Forum von beschwerdezentrum.de:
Bemerkenswert ist dabei zunächst zweierlei:
1. Ich hatte keine Anzeige wegen "Beleidigung" erstattet (das wäre zugegebenermaßen wohl auch ziemlich blödsinnig angesichts meiner ganzen Aktivitäten gegen diese Schauprozesse wegen "Beleidigung");
2. ich hatte keine Anzeige gegen Unbekannt erstattet.
Immerhin: Ich hatte mich über das hirnlose Blabla beschwert, mit dem der Petitionsausschuss des Deutschen Bundestages sein Nichtstun begründet: http://zentrumsforen.net/beschwerdezentrum/justizirrtum/forum/posts/3341.html
Bedauerlicherweise liefert auch die General-SA keine Argumente, weswegen die Bürger sich mit dem hirnlosen Blabla der "Justiz" abfinden sollten. Man muss halt blind darauf vertrauen, dass die "Justiz" eine "Prüfung des Sachverhalts" vorgenommen hat und dass ein wegen Justizverbrechen angestrengtes "Verfahren aus zutreffenden Gründen eingestellt" wurde. Vielleicht werden diese Gründe aus Gründen der inneren Sicherheit so streng geheimgehalten. Zur Ehrenrettung der "Justiz" ist anzumerken, dass derlei Bescheide öfters vorkommen. So erhielt ich einmal von der General-SA Hamm eine Mitteilung, dass meine Strafanzeige gegen Norbert Leygraf (den Psycho-Fritzen, der ein "Gutachten" gegen mich zusammengeschwindelt hat) wegen Körperverletzung eingestellt wurde. Auch dieser Bescheid war nicht ganz unproblematisch:
1. Ich habe gar keine Strafanzeige gegen Leygraf wegen Körperverletzung erstattet.
2. Ich habe auch gegen niemanden sonst eine Strafanzeige wegen Körperverletzung erstattet, es kann also nicht sein, dass die General-SA Hamm den Namen des Angeschuldigten falsch gelesen / geschrieben hätte.
3. Ich konnte auch gar keine Strafanzeige gegen Leygraf wegen Körperverletzung erstatten, da ich ihm erklärtermaßen niemals begegnet bin, s. z.B. die Notiz im Predigt-Newsletter v. 09.10.2004: »Ein kleines Resümee: Vier Parteien erklären hartnäckig "Bedenken" bzgl. der geistigen Gesundheit des Verf.: [a), b), c)] d) "Institut für Forensische Psychiatrie Essen", davon kennen den Verf. persönlich: niemand.«


06.08.2005: Fax an SA Bochum, Westring 8, 44787 Bochum, Fax: 0234/967-2745:


Nota praevia: Die Suche bei Google nach "staatsanwaltschaft recklinghausen" ergibt  23.300 Treffer; Plätze 1 und 2: Kirche zum Mitreden!
Hiermit erstatte ich Strafanzeige gegen Unbekannt wegen Betrugs und Verleumdung
Nach Auskunft der General-SA Berlin hat jemand unter meinem Namen eine Strafanzeige gegen Unbekannt wegen Beleidigung erstattet.
Einen entsprechenden Artikel dazu habe ich im Forum von beschwerdezentrum.de veröffentlicht (kommt als zweites Fax).
Zunächst ist das ein Missbrauch meines Namens. Ferner werde ich damit auch verleumdet, denn wie aus zahlreichen Publikationen und insbesondere meiner Umfrage zur Anzahl der Justizverbrechen, am allerdeutlichsten allerdings wohl aus meinen diesbzgl. Strafanzeigen klar ersichtlich ist, gehe ich schwerpunktmäßig gegen die Schauprozesse wegen "Beleidigung" vor. Als neuestes Beispiel s. mein Schreiben an die SA Bonn in der Sache Polizei Recklinghausen (kommt als drittes Fax).
Ich müsste als verlogen oder schizophren eingestuft werden, wenn ich tatsächlich jetzt noch die von der General-SA Berlin behauptete Strafanzeige erstattet hätte.
Zum Schutz der General-SA Berlin, vor der Einleitung eines Straf- und Entmündigungsverfahrens, soll also zunächst ermittelt werden, was es mit dieser mir angedichteten Strafanzeige gegen Unbekannt wegen Beleidigung auf sich hat.
Dann müsste untersucht werden, welche die von der General-SA behaupteten "zutreffenden Gründe" sind, mit denen das Verfahren eingestellt wurde.

Hinweis: Das Suchergebnis bezog sich auf den 06.08.2005:
staatsanwaltschaft recklinghausen bei Google

Eine Suche heute (28.09.2006) lieferte 61.600 Ergebnisse, und KzM war dabei nur auf Platz 8. Auf das Problem "Polizei Recklinghausen" wird ggf. in einem anderen Text weiter eingegangen.

28.09.2005 Brief von Abgeordnetenhaus BERLIN (gescannt):


Der Vorsitzende des Petitionsausschusses Abgeordnetenhaus von Berlin
Geschäftszeichen 7771715
Bearbeiter(in) [Niemand]
Zimmer A 002
28.09.2005 / Km
Sehr geehrter Herr Lingen, die Mitglieder des Petitionsausschusses des Abgeordnetenhauses von Berlin haben Ihre Eingabe vom 13. Juli 2005 beraten. Wir sind jedoch zu der Auffassung gelangt, dass Ihre Zuschrift vom Inhalt her für eine Beratung im Ausschuss nicht geeignet ist. Mit diesem Hinweis haben wir Ihre Eingabe für erledigt erklärt. Mit freundlichen Grüßen Ralf Hillenberg


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