"Amtsgericht Dorsten"

- Strafanzeige gegen Huda und Komplizen wegen Völkermords -
(Kirche zum Mitreden, 23.03.2004)
selbstmord dorsten bei G.

Vorgeschichte

In Psychoterror ohne Grenzen wurde berichtet, dass wir das "Amtsgericht Dorsten" aufgefordert hatten, bis spätestens Freitag, 19.03.2004, 14.00 Uhr; uns alle Unterlagen in schriftlicher Form vorzulegen, u.z. genauen Unterlagen und Einzelheiten der "Anregung" zum "Betreuungsverfahren" gegen uns, eine Begründung, warum das "Amtsgericht" auf die "Anregung" angesprungen ist, eine Erklärung zum Status des "Betreuungsverfahren".
 

"Beantwortung"

Folgender Brief traf heute bei uns ein:
Amtsgericht Dorsten - Postfach l 09 - 46251 Dorsten
(0  23 62) 2 00 80, Durchwahl (0 23 62) 20 08-53, Telefax ( 0 23 62) 20 08 51
Datum 19.03.2004

Geschäfts-Nr.: 4 XVII L 152
(Bitte bei allen Schreiben angeben)
Sehr geehrter Herr L.,
in Beantwortung Ihres Schreibens übersende ich Ihnen eine Ablichtung Ihres Schreibens vom 30.01.04.
Dieses Schreiben mit seinen teilweise beleidigenden Anschuldigungen gibt Anlass zur Prüfung, ob die Einrichtung einer gesetzlichen Betreuung zu Ihrem Wohl erforderlich sein könnte.
Hochachtungsvoll
Huda
Direktor des Amtsgerichts
Beglaubigt [unlesbares Gekritzel]
Justizangestellte



 

Würdigung

1. Huda hat die Frist fruchtlos verstreichen lassen; dies wird als weiterer Beweis für den schwer verbrecherischen Charakter dieses "Betreuungsverfahrens" sowie als ausdrückliche Erlaubnis gewertet, dass bei KzM dieses "Betreuungsverfahren" uneingeschränkt in der dem Autor geeignet erscheinenden Weise kommentiert werden darf.
2. Huda erklärt nirgends, wieso er uns mit der laikalen Anrede anpöbelt. Bereits diese Weigerung, die unverzichtbaren und äußerst leicht einzuhaltenden Anstandsregeln einzuhalten, zeugt von erheblichen Störungen bei Huda und Komplizen. Über die priesterliche Würde gibt es bei KzM schon einiges Material; hier ein Ausschnitt aus der Dissertation von W. Koch, Die klerikalen Standesprivilegien nach Kirchen- und Staatsrecht, Freiburg 1949, 257:
Die Kirche verlangt von den Gläubigen, daß sie den Klerikern Ehrerbietung entgegenbringen. Sie spricht in unserem Canon [can. 119] von »reverentia«, also Hochachtung, Ehrfurcht, Ehrerbietung, Verehrung, und nicht bloß »honor«, Ehre. Verehrung besagt denn auch mehr als bloß Ehrenbezeigung. Jemand ehren heißt, seine Vorzüge und Verdienste erkennen und anerkennen, verehren bedeutet soviel als jemanden hochachten, sich ihm hingeben und unterwerfen wegen seiner ihn auszeichnenden Vorzüge. Die Ehre wird Gleichgestellten, aber auch Untergebenen erwiesen, während die Verehrung sich auf Wesen bezieht, die uns irgendwie durch ihre Vorzüge überragen und von denen wir in irgendeiner Weise abhängig sind. Daß dies bei den Klerikern zutrifft, geht aus dem bereits im ersten Teil unserer Abhandlung Gesagten hervor. Hier sei nur noch betont, daß die von der Kirche geforderte Reverenz gegenüber ihren Dienern aus der Natur der Sache selbst, d. h. auf Grund des klerikalen Standes, bzw. des Ordensstandes geschuldet wird. Wenn die Kirche anschließend an die Legaldefinition vom Ordensstand bestimmt, dieser sei von allen in Ehren zu halten, so will sie damit auch die Ordensleute gegen Verachtung, Schmähung und Verfolgung schützen und vor allem bewahren, was gegen die ihnen schuldige Ehre verstößt (Verbal- und Realinjurien). Somit dürfte can. 487 in seinem Schlußteil als Ergänzung zu can. 119 aufgefaßt werden.

Dabei räumen wir allerdings ein, dass die Ideologie insbesondere der V2-Sekte donatistisch verseucht ist und bzlg. des Ansehens der "Kleriker" in der V2-Sekte der "Abschied von Hochwürden" vollzogen wurde.
2. Hudas "Beantwortung" erschöpft sich letztlich in der Zusendung einer Kopie meiner Strafanzeigen gegen Buchholz, der sich n.b. mittlerweile dazu durchgerungen hat, meinen Pater-Titel anzuerkennen! Also es war vermutlich diese Strafanzeige, die Huda so dermaßen anregend fand. Nur: Warum schickt uns Huda die Kopie zu? Hat er Angst, wir hätten bei der Faxsendung vergessen, einen Ausdruck für unsere Unterlagen zu behalten? Wie auch immer: Huda phantasiert, unsere Strafanzeige enthalte "teilweise beleidigende Anschuldigungen". Immer dieselbe dumme "Beleidigungs"-Keule! Solche nicht bloß schwammigen, sondern absolut unbegründeten, sogar bewusst falschen Beschuldigungen erfüllen eindeutig den Tatbestand der schweren Rufschädigung; ähnliches gilt auch auch für die Redeker-Lüge von angeblich "in der Regel unzutreffenden, teilweise schmähenden" KzM-Texten. Selbst die schlimmsten ehrverletzenden Beleidigungen gegen uns werden vom Staat nach Kräften unterstützt - schließlich pöbelt er uns ja selbst nach Kräften an. Die völlig berechtigten und klar begründeten kritischen Bemerkungen unsererseits gegen die Feinde des Christentums werden uns sofort als "Beleidigung" angekreidet, wobei hartnäckig verschwiegen wird, welche unserer Formulierungen denn überhaupt "schmähend", "beleidigend" etc. sein sollen, geschweige denn, dass dieser Vorwurf jemals begründet würde. Unsere Gegner bleiben immer bei wertlosen Gemeinplätzen, s. auch den Vorwurf seitens Spindelböck gegen KzM: "Es werden dem kirchlichen Lehramt Auffassungen unterstellt, die es gar nicht vertritt." Ja, was denn nun?! "Habe ich unrecht gehandelt, so beweise das Unrecht; habe ich aber recht geredet, warum schlägst du mich?" (Joh 18,24).
3. In keiner Weise weist Huda unser Anliegen als sachlich unberechtigt zurück. Dass die Staatsanwaltschaft Bochum im Fall Buchholz nur eine Nullnummer abgeliefert und sich damit höchst lächerlich gemacht hat, hilft Huda allerdings auch nicht besonders viel. Nochmals: Solange keine Legitimation für diesen Terror seitens des "Landgericht Bonn" vorliegt, sind auch alle Folgehandlungen - wie die von Buchholz - illegal und strafwürdig. Und das "Landgericht Bonn" hat noch nicht einmal seine Zuständigkeit beweisen können, was allein zur "Verfahrenseröffnung" schon zwingend notwendig gewesen wäre, zudem strotzt der "Vollstreckunsbeschluss" nur so von hemmungslosen Lügen und Phantastereien, schließlich wurde die "Vollstreckung" im eklatanten Widerspruch zum "Beschluss" bereits durchgedrückt, so dass es nur handfeste Beweise für die Verkommenheit des deutschen Staates gibt, aber nichts, was der Staat zu seiner Rechtfertigung vorbringen könnte. O-Ton Adolf: "Jede Tat ist sinnvoll, selbst das Verbrechen."
4. Obwohl klar ist, dass unsere Texte in keiner Weise beleidigend sind, nimmt Huda seine Phantasterei also als Anlass "zur Prüfung, ob die Einrichtung einer gesetzlichen Betreuung zu Ihrem Wohl erforderlich sein könnte." Da ergibt sich die Frage: Was haben Beleidigungen und Geistestörungen miteinander zu tun? Wird grundsätzlich gegen jeden, der einen anderen beleidigt hat, ein Betreuungsverfahren eröffnet? Davon geht Huda anscheinend jedenfalls aus; denn er nennt ja nicht nur keine konkrete Stelle, die "beleidigend" sein soll, er gibt keine Begründung für dieses Urteil an, er schreibt auch nirgends, worin jetzt der besondere Charakter der "Beleidigung" bestehen soll, aus dem eine "Betreuungsverfahren" als erforderlich abzuleiten ist. Wir können deshalb Huda kein besseres Zeugnis ausstellen als den Vertretern totalitärer Terrorsysteme, die ihre Kritiker einfach in "psychiatrische Behandlung" gezwängt haben, worüber ja auch die Walter-von-Baeyer-Gesellschaft für Ethik in der Psychiatrie e.V. berichtet; übrigens erhielten wir zwischenzeitlich von dort ein sehr freundliches Dankschreiben für die Veröffentlichung der Rundbrief-Passagen. Die Feinde Christi meinen, sie bräuchten die Christen bloß mundtot zu machen, am besten noch mit "psychiatrischer" Hilfe, getreu Hitlers Devise: "den Priester als politischen Feind des Deutschen Reiches werden wir vernichten."
5. Uns von der Verbreitung der Wahrheit abzuhalten, soll - so Huda - "zu unserem Wohl" geschehen. Darf man Huda diese wohlmeinende Intention abkaufen? Ganz sicher nicht, s. wiederum die "Ehrlichkeit" des "Landgericht Bonn"! Und euro-antimobbing.org weiß zu berichten: "Sieben Selbstmorde unter Lehrern im Regierungsbezirk Köln allein im Jahre 2001 - gegen Regierungspräsident Jürgen Roters von Köln besteht begründeter Anfangsverdacht, durch brutales Mobbing Lehrer in den Selbstmord zu treiben. [...] Jürgen Roters erkennt scheinbar nicht mehr die Realitäten. Er steht mit dem Rücken an der Wand und glaubt, die Psychiatrie könnte ihn noch retten. Statt sich selbst in Behandlung zu begeben, gefährdet er die Allgemeinheit und zerstört Familienbande, indem er einen Familienangehörigen, der im unterstellt ist, instruiert, als Spitzel seine Schwester zu verraten und Jürgen Roters die illegalen Ausforschungen über das Privatleben der Lehrerin zu hinterbringen." Das Wohl, das hier angestrebt ist, ist das der Verbrecher, die es nun einmal nicht gerne sehen, wenn ihre Verbrechen bekannt werden. In der Fastenzeit wird bis zum Anfang der Passionszeit im priesterlichen Brevier in den Laudes der Vers 58,1 beim Propheten Isaias gelesen: "Ruf ungehemmt aus vollem Halse! Posaunen gleich erhebe deine Stimme! Vermelde Meinem Volke seinen Frevel, dem Hause Jakobs seine Sünden!" Aber bekanntlich findet nicht jeder, der gegen die Sünde spricht, immer uneingeschränkte Unterstützung: "Jerusalem, Jerusalem, du mordest die Propheten und steinigst, die zu dir gesandt sind!" (Mt 23, 37).
6. Mit dem "Hochachtungsvoll" setzt Huda noch eine zusätzliche Pöbelei obendrauf. Also: Huda begeht gezielten Völkermord, er will unbedingt Hitlers Versprechen einlösen, priesterliches Wirken zu vernichten, und bedient sich dafür der Methoden, die schon von den Nazis mit besonderer Vorliebe angewandt wurden. Das überrascht nicht, wenn man die Wurzeln der deutschen "Justiz" kennt. Argumentativ erschöpft sich Huda in Pöbelei und Verleumdung, er hat er nichts anderes zu bieten als das Faustrecht.
 

Strafanzeige

Es ist klar, dass man Hudas hemmungsloser Tobsucht einen Riegel vorschieben muss. Wir haben deshalb heute Strafanzeige gegen das "Amtsgericht Dorsten", also gegen Huda und seine Komplizen, wegen des gegebenen Tatbestandes Völkermord erstattet, wobei wir als Begründung auf diesen Text hingewiesen haben; gegen eine psychiatrische Untersuchung Hudas würden wir nicht kategorisch protestieren. In diesem Zusammenhang verlangen wir die sofortige Einstellung des gegen uns geführen "Betreuungsverfahrens". Zu gegebener Zeit werden wir auf diese Sache zurückkommen.

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