"Amtsgericht Dorsten"
- Strafanzeige gegen Huda und Komplizen wegen Völkermords -
(Kirche zum Mitreden, 23.03.2004)
Vorgeschichte
In Psychoterror ohne Grenzen wurde
berichtet,
dass wir das "Amtsgericht Dorsten" aufgefordert hatten, bis
spätestens
Freitag, 19.03.2004, 14.00 Uhr; uns alle Unterlagen in schriftlicher
Form
vorzulegen, u.z. genauen Unterlagen und Einzelheiten der "Anregung" zum
"Betreuungsverfahren" gegen uns, eine Begründung, warum das
"Amtsgericht"
auf die "Anregung" angesprungen ist, eine Erklärung zum Status des
"Betreuungsverfahren".
"Beantwortung"
Folgender Brief traf heute bei uns ein:
Amtsgericht Dorsten - Postfach l 09 - 46251 Dorsten
(0 23 62) 2 00 80, Durchwahl (0 23 62) 20 08-53, Telefax ( 0
23 62) 20 08 51
Datum 19.03.2004
Geschäfts-Nr.: 4 XVII L 152
(Bitte bei allen Schreiben angeben)
Sehr geehrter Herr L.,
in Beantwortung Ihres Schreibens übersende ich Ihnen eine
Ablichtung
Ihres Schreibens vom 30.01.04.
Dieses Schreiben mit seinen teilweise beleidigenden Anschuldigungen
gibt Anlass zur Prüfung, ob die Einrichtung einer gesetzlichen
Betreuung
zu Ihrem Wohl erforderlich sein könnte.
Hochachtungsvoll
Huda
Direktor des Amtsgerichts
Beglaubigt [unlesbares Gekritzel]
Justizangestellte
Würdigung
1. Huda hat die Frist fruchtlos verstreichen lassen; dies wird als
weiterer
Beweis für den schwer verbrecherischen Charakter dieses
"Betreuungsverfahrens"
sowie als ausdrückliche Erlaubnis gewertet, dass bei KzM dieses
"Betreuungsverfahren"
uneingeschränkt in der dem Autor geeignet erscheinenden Weise
kommentiert
werden darf.
2. Huda erklärt nirgends, wieso er uns mit der laikalen Anrede
anpöbelt. Bereits diese Weigerung, die unverzichtbaren und
äußerst
leicht einzuhaltenden Anstandsregeln einzuhalten, zeugt von erheblichen
Störungen bei Huda und Komplizen. Über die priesterliche
Würde gibt es bei KzM schon einiges Material; hier ein
Ausschnitt
aus der Dissertation von W. Koch, Die klerikalen Standesprivilegien
nach
Kirchen- und Staatsrecht, Freiburg 1949, 257:
Die Kirche verlangt von den Gläubigen, daß
sie den Klerikern Ehrerbietung entgegenbringen. Sie spricht in unserem
Canon [can. 119] von »reverentia«, also Hochachtung,
Ehrfurcht,
Ehrerbietung, Verehrung, und nicht bloß »honor«,
Ehre.
Verehrung besagt denn auch mehr als bloß Ehrenbezeigung. Jemand
ehren
heißt, seine Vorzüge und Verdienste erkennen und anerkennen,
verehren bedeutet soviel als jemanden hochachten, sich ihm hingeben und
unterwerfen wegen seiner ihn auszeichnenden Vorzüge. Die Ehre wird
Gleichgestellten, aber auch Untergebenen erwiesen, während die
Verehrung
sich auf Wesen bezieht, die uns irgendwie durch ihre Vorzüge
überragen
und von denen wir in irgendeiner Weise abhängig sind. Daß
dies
bei den Klerikern zutrifft, geht aus dem bereits im ersten Teil unserer
Abhandlung Gesagten hervor. Hier sei nur noch betont, daß die von
der Kirche geforderte Reverenz gegenüber ihren Dienern aus der
Natur
der Sache selbst, d. h. auf Grund des klerikalen Standes, bzw. des
Ordensstandes
geschuldet wird. Wenn die Kirche anschließend an die
Legaldefinition
vom Ordensstand bestimmt, dieser sei von allen in Ehren zu halten, so
will
sie damit auch die Ordensleute gegen Verachtung, Schmähung und
Verfolgung
schützen und vor allem bewahren, was gegen die ihnen schuldige
Ehre
verstößt (Verbal- und Realinjurien). Somit dürfte can.
487 in seinem Schlußteil als Ergänzung zu can. 119
aufgefaßt
werden.
Dabei räumen wir allerdings ein, dass die Ideologie insbesondere
der V2-Sekte donatistisch verseucht ist und
bzlg.
des Ansehens der "Kleriker" in der V2-Sekte der "Abschied
von Hochwürden" vollzogen wurde.
2. Hudas "Beantwortung" erschöpft sich letztlich in der Zusendung
einer Kopie meiner Strafanzeigen gegen Buchholz,
der sich n.b. mittlerweile dazu durchgerungen hat, meinen Pater-Titel
anzuerkennen!
Also es war vermutlich diese Strafanzeige, die Huda so dermaßen
anregend
fand. Nur: Warum schickt uns Huda die Kopie zu? Hat er Angst, wir
hätten
bei der Faxsendung vergessen, einen Ausdruck für unsere Unterlagen
zu behalten? Wie auch immer: Huda phantasiert, unsere Strafanzeige
enthalte
"teilweise beleidigende Anschuldigungen". Immer dieselbe dumme "Beleidigungs"-Keule!
Solche nicht bloß schwammigen, sondern absolut
unbegründeten,
sogar bewusst falschen Beschuldigungen erfüllen eindeutig den
Tatbestand
der schweren Rufschädigung; ähnliches gilt auch auch für
die Redeker-Lüge von angeblich "in der
Regel
unzutreffenden, teilweise schmähenden" KzM-Texten. Selbst die
schlimmsten ehrverletzenden Beleidigungen gegen uns werden vom Staat
nach
Kräften unterstützt - schließlich pöbelt er uns ja
selbst nach Kräften an. Die völlig berechtigten und klar
begründeten
kritischen Bemerkungen unsererseits gegen die Feinde des Christentums
werden
uns sofort als "Beleidigung" angekreidet, wobei hartnäckig
verschwiegen
wird, welche unserer Formulierungen denn überhaupt
"schmähend",
"beleidigend" etc. sein sollen, geschweige denn, dass dieser Vorwurf
jemals
begründet würde. Unsere Gegner bleiben immer bei wertlosen
Gemeinplätzen,
s. auch den Vorwurf seitens
Spindelböck
gegen KzM: "Es werden dem kirchlichen Lehramt Auffassungen unterstellt,
die es gar nicht vertritt." Ja, was denn nun?! "Habe ich unrecht
gehandelt,
so beweise das Unrecht; habe ich aber recht geredet, warum
schlägst
du mich?" (Joh 18,24).
3. In keiner Weise weist Huda unser Anliegen als sachlich unberechtigt
zurück. Dass die Staatsanwaltschaft Bochum im Fall Buchholz nur
eine
Nullnummer
abgeliefert und sich damit höchst lächerlich gemacht hat,
hilft
Huda allerdings auch nicht besonders viel. Nochmals: Solange keine
Legitimation
für diesen Terror seitens des "Landgericht Bonn" vorliegt, sind
auch
alle Folgehandlungen - wie die von Buchholz - illegal und
strafwürdig.
Und das "Landgericht Bonn" hat noch nicht einmal seine
Zuständigkeit
beweisen können, was allein zur "Verfahrenseröffnung" schon
zwingend
notwendig gewesen wäre, zudem strotzt der "Vollstreckunsbeschluss"
nur so von hemmungslosen Lügen und Phantastereien,
schließlich
wurde die "Vollstreckung" im eklatanten Widerspruch zum "Beschluss"
bereits
durchgedrückt, so dass es nur handfeste Beweise für die
Verkommenheit
des deutschen Staates gibt, aber nichts, was der Staat zu seiner
Rechtfertigung
vorbringen könnte. O-Ton Adolf: "Jede Tat ist sinnvoll, selbst das
Verbrechen."
4. Obwohl klar ist, dass unsere Texte in keiner Weise beleidigend sind,
nimmt Huda seine Phantasterei also als Anlass "zur Prüfung, ob die
Einrichtung einer gesetzlichen Betreuung zu Ihrem Wohl erforderlich
sein
könnte." Da ergibt sich die Frage: Was haben Beleidigungen und
Geistestörungen
miteinander zu tun? Wird grundsätzlich gegen jeden, der einen
anderen
beleidigt hat, ein Betreuungsverfahren eröffnet? Davon geht Huda
anscheinend
jedenfalls aus; denn er nennt ja nicht nur keine konkrete Stelle, die
"beleidigend"
sein soll, er gibt keine Begründung für dieses Urteil an, er
schreibt auch nirgends, worin jetzt der besondere Charakter der
"Beleidigung"
bestehen soll, aus dem eine "Betreuungsverfahren" als erforderlich
abzuleiten
ist. Wir können deshalb Huda kein besseres Zeugnis ausstellen als
den Vertretern totalitärer Terrorsysteme, die ihre Kritiker
einfach
in "psychiatrische Behandlung" gezwängt haben, worüber ja
auch
die Walter-von-Baeyer-Gesellschaft für
Ethik
in der Psychiatrie e.V. berichtet; übrigens erhielten wir
zwischenzeitlich
von dort ein sehr freundliches Dankschreiben für die
Veröffentlichung
der Rundbrief-Passagen. Die Feinde Christi meinen, sie bräuchten
die
Christen bloß mundtot zu machen, am besten noch mit
"psychiatrischer"
Hilfe, getreu Hitlers Devise: "den Priester
als politischen Feind des Deutschen Reiches werden wir vernichten."
5. Uns von der Verbreitung der Wahrheit abzuhalten, soll - so Huda
- "zu unserem Wohl" geschehen. Darf man Huda diese wohlmeinende
Intention
abkaufen? Ganz sicher nicht, s. wiederum die "Ehrlichkeit" des
"Landgericht
Bonn"! Und euro-antimobbing.org weiß
zu
berichten: "Sieben Selbstmorde unter Lehrern im Regierungsbezirk
Köln
allein im Jahre 2001 - gegen Regierungspräsident Jürgen
Roters
von Köln besteht begründeter Anfangsverdacht, durch brutales
Mobbing Lehrer in den Selbstmord zu treiben. [...] Jürgen Roters
erkennt
scheinbar nicht mehr die Realitäten. Er steht mit dem Rücken
an der Wand und glaubt, die Psychiatrie könnte ihn noch retten.
Statt
sich selbst in Behandlung zu begeben, gefährdet er die
Allgemeinheit
und zerstört Familienbande, indem er einen
Familienangehörigen,
der im unterstellt ist, instruiert, als Spitzel seine Schwester zu
verraten
und Jürgen Roters die illegalen Ausforschungen über das
Privatleben
der Lehrerin zu hinterbringen." Das Wohl, das hier angestrebt ist, ist
das der Verbrecher, die es nun einmal nicht gerne sehen, wenn ihre
Verbrechen
bekannt werden. In der Fastenzeit wird bis zum Anfang der Passionszeit
im priesterlichen Brevier in den Laudes der
Vers
58,1 beim Propheten Isaias gelesen: "Ruf ungehemmt aus vollem Halse!
Posaunen
gleich erhebe deine Stimme! Vermelde Meinem Volke seinen Frevel, dem
Hause
Jakobs seine Sünden!" Aber bekanntlich findet nicht jeder, der
gegen
die Sünde spricht, immer uneingeschränkte Unterstützung:
"Jerusalem, Jerusalem, du mordest die Propheten und steinigst, die zu
dir
gesandt sind!" (Mt 23, 37).
6. Mit dem "Hochachtungsvoll" setzt Huda noch eine zusätzliche
Pöbelei obendrauf. Also: Huda begeht gezielten Völkermord,
er will unbedingt Hitlers Versprechen einlösen, priesterliches
Wirken
zu vernichten, und bedient sich dafür der Methoden, die schon von
den Nazis mit besonderer Vorliebe angewandt wurden. Das überrascht
nicht, wenn man die Wurzeln der deutschen "Justiz"
kennt. Argumentativ erschöpft sich Huda in Pöbelei und
Verleumdung,
er hat er nichts anderes zu bieten als das Faustrecht.
Strafanzeige
Es ist klar, dass man Hudas hemmungsloser Tobsucht einen Riegel
vorschieben
muss. Wir haben deshalb heute Strafanzeige gegen das "Amtsgericht
Dorsten",
also gegen Huda und seine Komplizen, wegen des gegebenen Tatbestandes
Völkermord
erstattet, wobei wir als Begründung auf diesen Text hingewiesen
haben;
gegen eine psychiatrische Untersuchung Hudas würden wir nicht
kategorisch
protestieren. In diesem Zusammenhang verlangen wir die sofortige
Einstellung
des gegen uns geführen "Betreuungsverfahrens". Zu gegebener Zeit
werden
wir auf diese Sache zurückkommen.
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