Strafverfahren wegen Homophobie
- Pressemeldung: Strafanzeige gegen Norbert Blech / Queer
Communications GmbH queer.de -
(Kirche zum Mitreden, 16.12.2012)
Youtube-Video: http://youtu.be/9UaRMQ4Q7YY
gloria.tv-Video: http://de.gloria.tv/?media=372390
Strafanzeige an die Polizei NRW, verschickt per Mail, auch an
zahlreiche Medien, am 16.12.2012:
Hiermit erstatte ich Strafanzeige wegen des Artikels
»Deutscher "Priester" fordert Verbot der
Homosexualität«
http://www.queer.de/detail.php?article_id=17982
Straftatbestände: Verleumdung, Volksverhetzung etc.
Schuldige (Auswahl):
1. Norbert Blech
- wegen Schreiben dieses Artikels
2. Queer Communications GmbH (queercom) in Köln
- wegen Verbreitung dieses Artikels
- wegen Verbreitung der Kommentare
3. David Berger
- sofern das im Artikel enthaltene Zitat tatsächlich von ihm
stammt
Zu 1. Der Artikel bei queer.de ist so vollgestopft von bewussten
Falschaussagen, insbesondere Verleumdungen, dass hier nicht alles
gewürdigt werden kann. Deshalb nur eine kleine Auswahl:
a) Ich habe nirgends gefordert, "ungestraft gegen Schwule hetzen zu
können". Ganz im Gegenteil: Ich habe sogar eine Petition
veröffentlicht "Straffreiheit für Homokritik"
http://www.kirchenlehre.com/antihomo.htm
Kritik und Hetze ist nicht dasselbe.
b) Ich werde nicht "von der Kirche bekämpft". Die V2-Sekte ist
bekanntlich nicht die Kirche. Das wissen offensichtlich auch die
Leute von queer.de - denn sonst würden sie ja wenigstens einen
Anhaltspunkt nennen, weswegen die V2-Sekte als Kirche betrachtet
werden könnte.
c) Ich nutze nirgends "bewusst Zitate, um Homosexuelle zu
beleidigen". "Beleidigung" ist an sich ein leerer, jedenfalls wegen
seiner Unbestimmtheit rechtlich gegenstandsloser, d.h. nicht
justiziabler Begriff. Deswegen sind "Beleidigungsprozesse" immer
Verbrechen.
http://www.kirchenlehre.com/steffens.htm
Die dann gebrachten Zitate aus dem bekannten Katechismus von Franz
Spirago und aus der bekannten Moraltheologie von Joseph Mausbach
sind keinerlei "Beleidigung", keine "Ehrabschneidung" o.ä.,
sondern ganz im Gegenteil schlichtweg ganz einfach nur die Wahrheit
und dementsprechend auch die klare beständige Lehre der Kirche.
Im Klartext: Nach Ansicht der Perversen muss die Verbreitung der
Wahrheit bestraft werden.
d) Ich vertrete keinen "neurotischen Schwulenhass" (als Zitat von
David Berger). Eine Neurose ist eine "psychische oder psychosoziale
Persönlichkeitsstörung" (Pschyrembel, Berlin (259)2002,
1168). Es wurde mehrfach und endgültig festgestellt, dass bei
mir keinerlei Persönlichkeitsstörung vorliegt. Und sogar
Dieter Oswald musste am 27.09.2012 öffentlich rettungslos
kapitulieren, dass meine Position "in sich völlig logisch" ist
und ich "voll schuldfähig" bin! Wobei Oswald allerdings nie
eine Untersuchung durchgeführt hat und bereits wegen seines
Erscheinungsbildes (massiv adipös; anscheinend verwahrloste
Zähne und metabolisches Syndrom) zur sehr ernsten Sorge bzgl.
seiner Persönlichkeit Anlass gibt. Bis heute gibt es keinen
einzigen, der ernsthaft psychische Störungen bei mir vermutet
oder gar behauptet hat. Die notorischen Verleumdungen seitens
notorischer Todsünder hingegen sind eine Tatsache, mit der
jeder Katholik zu rechnen hat. Es gab dementsprechend auch nur eine
einzige psychiatrische Untersuchung meiner Person.
Das Fazit:
"Bei Herrn L.lassen sich keine sicheren Hinweise eruieren oder
wahrscheinlich machen, dass bei ihm eine paranoide
Persönlichkeitsstörung vorliegt. Somit ist bei Herrn L.
unter Berücksichtigung der vorliegenden schriftlichen
Dokumentationen keine sichere, auf eine Prozessunfähigkeit
hinweisende psychopatho-logische Gestörtheit anzunehmen. Das LG
Essen hat am 30.9.2004 in seinen Entscheidungsgründen für
die als unbegründet anzusehende Klage des Herrn L. gegen Dr. E.
Heller u.a.ausgeführt, dass eine Prozessfähigkeit
gemäß § 51 Abs. l ZPO vorhanden ist und keine
Anhaltspunkte für eine die freie Willensbestimmung
ausschließenden Zustand krankhafter Störung der
Geistestätigkeit gemäß § 104 Nr. 2 BGB
bestehen. Eine Prozessunfähigkeit ist somit bei Herrn L. nicht
anzunehmen, auch nicht partiell."
e) Es wurde mir niemals "in einem Prozess wegen Amtsanmaßung
(als römisch-katholischer Priester) ... fehlende
Einsichtsfähigkeit und Schuldunfähigeit zu Gute gehalten."
Ganz im Gegenteil: Die "Justiz" und die V2-Sekte erlitten ihr
totales Waterloo, weil sie absolut hilflos öffentlich
endgültig eingestehen mussten, a) rein gar nichts zur
Widerlegung meiner Position und b) rein gar nichts zur Stützung
ihrer eigenen Position vorbringen zu können.
http://www.kirchenlehre.com/titeln35.htm
Zu 2. Bereits mit der Verbreitung dieses Artikels ist queer.de
mitschuldig. Allerdings veröffentlicht queer.de auch noch
zahlreiche User-Kommentare (momentan 54), z.B. Nr. 4 von "Dirk":
"Wenn man sich seine homophoben, hasserfüllten Aussagen
durchliest fragt man sich als ersters warum er noch nicht in der
Psychiatrie ist. Aber in der allgemeinen Psychiatrie sind v.a. Leute
die mit sich selber nicht klar kommen aber nicht anderen
schädigen. Forensik ist für ihn wohl passender."
Zu 3. Es ist zu überprüfen, ob Berger mich
tatsächlich als "neurotisch" verleumdet hat.
[Zurück zur KzM - Startseite]