Justiz contra Sachlichkeit

- Pressemitteilung -
(Kirche zum Mitreden, 27.03.2008)
Heute (27.03.2008) wurde ein Brief (Datum 20.03.2008) abgegeben mit dem Absender: "Generalstaatsanwaltschaft Karlsruhe, Stabelstraße 2, 76133 Karlsruhe, Herr Leber, Durchwahl 0721 926-20 88, 39 77". Der Text: a**** Sehr geehrter Herr Lingen, Ihr oben näher bezeichnetes Schreiben habe ich als Beschwerde gegen die Entschließung der Staatsanwaltschaft Mannheim vom 19.02.2008 behandelt. Die von mir vorgenommene Überprüfung hat keinen Anlass zur Beanstandung ergeben. Die Staatsanwaltschaft hat zutreffend einen Anfangsverdacht als nicht gegeben erachtet. Soweit mit Ihrem Telefaxschreiben zugleich Strafanzeige erstattet und Dienstaufsichtsbeschwerde erhoben wurde, hat die Staatsanwaltschaft Mannheim das Erforderliche gesondert veranlasst. Ihr weitgehend unsachlich formuliertes Telefaxschreiben, welches ein berechtigtes Begehren einer inhaltlichen Prüfung nicht mehr hinreichend deutlich werden lässt, erfüllt die an an [sic!] Behörden gerichtete Eingaben zu stellenden Anforderungen nicht mehr. Auf gleichartige Schreiben in dieser Sache oder in mit diesem Vorgang in Zusammenhang stehenden Angelegenheiten werden Sie daher von hier aus keinen weiteren Bescheid erhalten. Mit freundlichen Grüßen Leber Oberstaatsanwalt ****e
Jeder mache sich jetzt erst einmal die Mühe, die von Leber Oberstaatsanwalt vorgebrachte Argumentation in wesentlichen Stichworten zusammenzufassen. Spätestens dann fällt auf, dass der gesamte Leber-Text ein heilloses Wirrwarr aus hohler Phrasendrescherei und ordinärer Pöbelei ist. Es ist sogar schlichtweg gar nicht ersichtlich, worum es eigentlich geht. Zugegeben, es gibt in dem Brief ein Betreff: "Aktenzeichen Zs 434/08, Anzeigesache - 510 Js 4803/08 - der Staatsanwaltschaft Mannheim gegen Haupert u. a. wegen Vorwurfs der Verleumdung u. a., Ihr Telefaxschreiben vom 06.03.2008". Aber im Betreff könnte genauso gut alles mögliche andere stehen: Bezugsloses Nichts wird auch dadurch nicht besser, dass man ihm ein Aktenzeichen verpasst.
Worum geht es also? Die Nachrichtenseite kreuz.net hatte in einem Artikel "Geistliche Briefpost" (23.02.2008) darüber berichtet, dass per Verwaltungsakt eine Briefsendung an einen Insassen der JVA Mannheim, Herrn Germar Rudolf, angehalten und an den Absender zurückgeschickt worden war. In der Diskussion zum kreuz.net-Artikel wird klar festgestellt, dass dieser Verwaltungsakt rechtswidrig ist und die Grundrechte der Betroffenen (Absender und Empfänger) verletzt. Begründet wird diese Feststellung u.a. damit, dass der Verwaltungsakt maßgeblich auf eindeutigen Falschaussagen basiert; selbige sind also laut Leber "zutreffend".
Zudem fabuliert Leber etwas von "unsachlichen Formulierungen" und beschwört eindringlich "die an an Behörden gerichtete Eingaben zu stellenden Anforderungen". Selbst wenn man die Pöbeleien im sonstigen Leber-Käse ignorieren wollte, bliebe dennoch unleugbar, dass hier der Beschwerdeführer extrem herabgewürdigt wird zu etwas, das keinen Anspruch auf sachliche Bearbeitung seiner Schreiben hat. Fairerweise muss man einräumen, dass derlei Beschwörungen von "an an Behörden gerichtete Eingaben zu stellenden Anforderungen" öfters von den Behörden vollzogen werden. Allerdings verweigert grundsätzlich jede beschwörende Behörde hartnäckig jegliche Auskunft, was sie denn eigentlich damit meint. Also auch die sachliche Frage, was genau der Behörde warum nicht genehm ist und was sie eigentlich positiv verlangt, wird als unsachlich zurückgewiesen.
Deshalb bleibt nur die Möglichkeit, aus der Beobachtung typischen Verhaltens der Justiz eigene Schlüsse zu ziehen. In diesem konkreten Fall empfiehlt sich ein Blick auf eben jenen Andreas Grossmann, der sowohl die Einkerkerung des Empfängers Germar Rudolf betrieben als auch die Anhaltung der "geistlichen Briefpost" gutgeheißen hat. Dieser Andreas Grossmann also sagte in einem Prozess gegen Sylvia Stolz, die Prozesszuschauer wollten "ein Deutschland der brennenden Synagogen". Auch wenn Sylvia Stolz eindeutig eine Hitler-Bewunderin ist, lässt sich daraus nicht zwingend schließen, dass alle Prozessbesucher "ein Deutschland der brennenden Synagogen" wollen. Aber eben: Das ist das "Behörden-Niveau"! Argumente, ja überhaupt elementare Logik haben dort schlichtweg keinen Platz. Kein Wunder also, dass Behörden extrem ungehalten reagieren, wenn sie mit sachlicher Argumentation wie z.B. dem Nachweis von exorbitanten Lügen konfrontiert werden. Wer ihnen damit kommt, wird rigoros herabgewürdigt und mit Schweigen, aber gerne auch mit Verurteilung z.B. wegen "Beleidigung" gestraft. Und wer jetzt nicht weiß, was eine Beleidigung ist (der §185 StGB gibt dafür nichts her, ist also gem. §1 StGB; Art. 103,2 GG; Art. 7 EMRK nichtig, somit ist seine "Anwendung" immer rettungslos illegal), der suche z.B. nach Formulierungen wie "Verp*ss dich, du *rschloch!"
Doch nicht nur in Anbetracht ihrer Hyperaktivität bei den "Beleidigungsprozessen", immerhin weit über 100.000 Fälle pro Jahr, kann man die Staatsanwaltschaft nicht einfachhin als Gruppe von Nichtstuern bezeichnen. Weil es gerade aktuell und sogar in den Medien stark präsent ist, hier ein anderer Höhenflug staatsanwaltlicher Schaffenskraft:
Wenn es in Deutschland überhaupt noch Wachstum gibt, dann vielleicht am stärksten bei den Arbeitslosenzahlen. Nun denn: Im Erwerbslosen-Forum hatte ein Mitglied in seiner Signatur ein Zitat von Theodor W. Adorno eingefügt: "Ich fürchte mich nicht vor der Rückkehr der Faschisten in der Maske der Faschisten, sondern vor der Rückkehr der Faschisten in der Maske der Demokraten." Dieses Adorno-Zitat war Grund genug für den Staatsanwalt, ein Strafverfahren wegen Volksverhetzung gegen das Mitglied anzustrengen. Sprecher Martin Behrsig kommentiert:  "Das Gericht hat sich noch nicht einmal die Mühe gemacht, den Sachverhalt zu prüfen, sondern hat völlig unkritisch die von der Staatsanwaltschaft konstruierten Vorwürfe übernommen. Jeder, der einmal in Internetforen gelesen hat, wird feststellen, dass viele Menschen Zitate in ihrer Signatur stehen haben und diese regelmäßig unter jedem Beitrag erscheinen. Die Staatsanwaltschaft selbst hat sich hier ein Armutszeugnis ausgestellt und zeigt damit deutlich, dass es ihr um objektive Strafaufklärung überhaupt nicht geht, sondern sie will ein Strafvorwurf konstruieren. Eine Ermittlungsbehörde sollte schon in der Lage sein, dass es sich mit den Dingen auskennt, wo sie ermittelt."
Zur Verteidigung der Justiz muss man also sagen, dass vor lauter Kriminalisierung Unschuldiger wohl kaum noch Zeit übrigbleibt, um noch gegen Verbrecher vorzugehen. Man muss ja schließlich Prioritäten setzen.

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Hinweis: Das Fax an die General-SA Karlsruhe etc. beginnt: a**** Es wird daran erinnert, dass die OMF-"brd" mir gegenüber den Pater-Titel verwenden muss, den sie mir n.b. selbst endgültig zuerkannt hat (heise_02.htm / bel_eug3.htm); eine Unterschlagung desselben ist hochgradig schizophren sowie zutiefst ehrverletzend. Dementsprechend legt Affenstall Dorsten bewiesenermaßen nachdrücklich äußersten Wert darauf, dass Schreiben an mich adressiert werden an "Herrn Pater Rolf Hermann Lingen, römisch-katholischer Priester" und eingeleitet werden mit "Sehr geehrter Herr Hochwürden Pater Lingen" (guten_05.htm). Ehre, wem Ehre gebührt! ****e
Der darauf bezugnehmende SA-Brief ist adressiert an "Herrn Rolf Lingen" und beginnt, wie zitiert, mit "Sehr geehrter Herr Lingen".

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