Justiz contra Sachlichkeit
- Pressemitteilung -
(Kirche zum Mitreden, 27.03.2008)
Heute (27.03.2008) wurde ein Brief (Datum 20.03.2008) abgegeben mit dem
Absender: "Generalstaatsanwaltschaft Karlsruhe, Stabelstraße 2,
76133 Karlsruhe, Herr Leber, Durchwahl 0721 926-20 88, 39 77". Der
Text: a**** Sehr geehrter Herr Lingen, Ihr oben näher bezeichnetes
Schreiben habe ich als Beschwerde gegen die Entschließung der
Staatsanwaltschaft Mannheim vom 19.02.2008 behandelt. Die von mir
vorgenommene Überprüfung hat keinen Anlass zur Beanstandung
ergeben. Die Staatsanwaltschaft hat zutreffend einen Anfangsverdacht
als nicht gegeben erachtet. Soweit mit Ihrem Telefaxschreiben zugleich
Strafanzeige erstattet und Dienstaufsichtsbeschwerde erhoben wurde, hat
die Staatsanwaltschaft Mannheim das Erforderliche gesondert veranlasst.
Ihr weitgehend unsachlich formuliertes Telefaxschreiben, welches ein
berechtigtes Begehren einer inhaltlichen Prüfung nicht mehr
hinreichend deutlich werden lässt, erfüllt die an an [sic!]
Behörden gerichtete Eingaben zu stellenden Anforderungen nicht
mehr. Auf gleichartige Schreiben in dieser Sache oder in mit diesem
Vorgang in Zusammenhang stehenden Angelegenheiten werden Sie daher von
hier aus keinen weiteren Bescheid erhalten. Mit freundlichen
Grüßen Leber Oberstaatsanwalt ****e
Jeder mache sich jetzt erst einmal die Mühe, die von Leber
Oberstaatsanwalt vorgebrachte Argumentation in wesentlichen Stichworten
zusammenzufassen. Spätestens dann fällt auf, dass der gesamte
Leber-Text ein heilloses Wirrwarr aus hohler Phrasendrescherei und
ordinärer Pöbelei ist. Es ist sogar schlichtweg gar nicht
ersichtlich, worum es eigentlich geht. Zugegeben, es gibt in dem Brief
ein Betreff: "Aktenzeichen Zs 434/08, Anzeigesache - 510 Js 4803/08 -
der Staatsanwaltschaft Mannheim gegen Haupert u. a. wegen Vorwurfs der
Verleumdung u. a., Ihr Telefaxschreiben vom
06.03.2008". Aber im Betreff könnte genauso gut alles
mögliche andere stehen: Bezugsloses Nichts wird auch dadurch nicht
besser, dass man ihm ein Aktenzeichen verpasst.
Worum geht es also? Die Nachrichtenseite kreuz.net hatte in einem
Artikel "Geistliche Briefpost" (23.02.2008) darüber berichtet,
dass per Verwaltungsakt eine Briefsendung an
einen Insassen der JVA
Mannheim, Herrn Germar Rudolf, angehalten und an den Absender
zurückgeschickt worden war. In der Diskussion zum
kreuz.net-Artikel wird klar festgestellt, dass dieser Verwaltungsakt
rechtswidrig ist und die Grundrechte der Betroffenen (Absender und
Empfänger) verletzt. Begründet wird diese Feststellung u.a.
damit, dass der Verwaltungsakt maßgeblich auf eindeutigen
Falschaussagen basiert; selbige sind also laut Leber "zutreffend".
Zudem fabuliert Leber etwas von "unsachlichen Formulierungen" und
beschwört eindringlich "die an an Behörden gerichtete
Eingaben zu stellenden Anforderungen". Selbst wenn man die
Pöbeleien im sonstigen Leber-Käse ignorieren wollte, bliebe
dennoch unleugbar, dass hier der Beschwerdeführer extrem
herabgewürdigt wird zu etwas, das keinen Anspruch auf sachliche
Bearbeitung seiner Schreiben hat. Fairerweise muss man einräumen,
dass derlei Beschwörungen von "an an Behörden gerichtete
Eingaben zu stellenden Anforderungen" öfters von den Behörden
vollzogen werden. Allerdings verweigert grundsätzlich jede
beschwörende Behörde hartnäckig jegliche Auskunft, was
sie denn eigentlich damit meint. Also auch die sachliche Frage, was
genau der Behörde warum nicht genehm ist und was sie eigentlich
positiv verlangt, wird als unsachlich zurückgewiesen.
Deshalb bleibt nur die Möglichkeit, aus der Beobachtung typischen
Verhaltens der Justiz eigene Schlüsse zu ziehen. In diesem
konkreten Fall empfiehlt sich ein Blick auf eben jenen Andreas
Grossmann, der sowohl die Einkerkerung des Empfängers Germar
Rudolf betrieben als auch die Anhaltung der "geistlichen Briefpost"
gutgeheißen hat. Dieser Andreas Grossmann also sagte in einem
Prozess gegen Sylvia Stolz, die
Prozesszuschauer wollten "ein Deutschland der brennenden Synagogen".
Auch wenn Sylvia Stolz eindeutig eine Hitler-Bewunderin ist, lässt
sich daraus nicht zwingend schließen, dass alle Prozessbesucher
"ein Deutschland der brennenden Synagogen" wollen. Aber eben: Das ist
das "Behörden-Niveau"! Argumente, ja überhaupt elementare
Logik haben dort schlichtweg keinen Platz. Kein Wunder also, dass
Behörden extrem ungehalten reagieren, wenn sie mit sachlicher
Argumentation wie z.B. dem Nachweis von exorbitanten Lügen
konfrontiert werden. Wer ihnen damit kommt, wird rigoros
herabgewürdigt und mit Schweigen, aber gerne auch mit Verurteilung
z.B. wegen "Beleidigung" gestraft. Und wer jetzt nicht weiß, was
eine Beleidigung ist (der §185 StGB gibt dafür nichts her,
ist also gem. §1 StGB; Art. 103,2 GG; Art. 7 EMRK nichtig, somit
ist seine "Anwendung" immer rettungslos illegal), der suche z.B. nach
Formulierungen wie "Verp*ss dich, du *rschloch!"
Doch nicht nur in Anbetracht ihrer Hyperaktivität bei den
"Beleidigungsprozessen", immerhin weit über 100.000 Fälle pro
Jahr, kann man die Staatsanwaltschaft nicht einfachhin als Gruppe von
Nichtstuern bezeichnen. Weil es gerade aktuell und sogar in den Medien
stark präsent ist, hier ein anderer Höhenflug
staatsanwaltlicher Schaffenskraft:
Wenn es in Deutschland überhaupt noch Wachstum gibt, dann
vielleicht am stärksten bei den Arbeitslosenzahlen. Nun denn: Im
Erwerbslosen-Forum hatte ein Mitglied in seiner Signatur ein Zitat von
Theodor W. Adorno eingefügt: "Ich fürchte mich nicht vor der
Rückkehr der Faschisten in der Maske der Faschisten, sondern vor
der Rückkehr der Faschisten in der Maske der Demokraten." Dieses
Adorno-Zitat war Grund genug für den Staatsanwalt, ein
Strafverfahren wegen Volksverhetzung gegen das Mitglied anzustrengen.
Sprecher Martin Behrsig kommentiert: "Das Gericht hat sich noch
nicht einmal die Mühe gemacht, den Sachverhalt zu prüfen,
sondern hat völlig unkritisch die von der Staatsanwaltschaft
konstruierten Vorwürfe übernommen. Jeder, der einmal in
Internetforen gelesen hat, wird feststellen, dass viele Menschen Zitate
in ihrer Signatur stehen haben und diese regelmäßig unter
jedem Beitrag erscheinen. Die Staatsanwaltschaft selbst hat sich hier
ein Armutszeugnis ausgestellt und zeigt damit deutlich, dass es ihr um
objektive Strafaufklärung überhaupt nicht geht, sondern sie
will ein Strafvorwurf konstruieren. Eine Ermittlungsbehörde sollte
schon in der Lage sein, dass es sich mit den Dingen auskennt, wo sie
ermittelt."
Zur Verteidigung der Justiz muss man also sagen, dass vor lauter
Kriminalisierung Unschuldiger wohl kaum noch Zeit übrigbleibt, um
noch gegen Verbrecher vorzugehen. Man muss ja schließlich
Prioritäten setzen.
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Hinweis: Das Fax an die General-SA Karlsruhe etc. beginnt: a**** Es
wird daran erinnert, dass die OMF-"brd" mir gegenüber den
Pater-Titel verwenden muss, den sie mir n.b. selbst endgültig
zuerkannt hat (heise_02.htm / bel_eug3.htm); eine Unterschlagung desselben
ist hochgradig schizophren sowie zutiefst ehrverletzend.
Dementsprechend legt Affenstall Dorsten bewiesenermaßen
nachdrücklich äußersten Wert darauf, dass Schreiben an
mich adressiert werden an "Herrn Pater Rolf Hermann Lingen,
römisch-katholischer Priester" und eingeleitet werden mit "Sehr
geehrter Herr Hochwürden Pater Lingen" (guten_05.htm).
Ehre, wem Ehre gebührt! ****e
Der darauf bezugnehmende SA-Brief ist adressiert an "Herrn Rolf Lingen"
und beginnt, wie zitiert, mit "Sehr geehrter Herr Lingen".
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